Infos zum Förderprogramm
|
|
---|---|
Programmname: | |
Stichworte: | |
Beschreibung: |
Bewrbungsschluss: 30.11.2020 | Förderung: Bis zu 300.000 € | Mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ fördert das Bundesumweltministerium Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Gefördert werden lokale und kommunale Akteure, Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen in den drei folgenden Förderschwerpunkten:
Die geförderten Aktivitäten dürfen nicht gegen den Klimaschutz stehen. Zum Beispiel hilft eine Klimaanlage zwar dem Menschen dabei, sich durch die Kühlung von Innenräumen an sommerliche Hitzewellen anzupassen, benötigt dafür aber viel Strom, bei dessen Produktion klimaschädliche Treibhausgase entstehen. Hier sind Alternativen gefragt, sich gegenüber den Klimaveränderungen anzupassen. Das Förderprogramm soll eine möglichst breite Wirkung entfalten. Im Mittelpunkt stehen dabei lokal und regional wirkende Vorhaben. Eine große Breitenwirkung wird darüber hinaus durch eine ausgewogene regionale Verteilung der Fördermittel angestrebt. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier |
Fördermittelgeber: | |
Förderbereiche: | |
Förderberechtigte: | |
Förderarten: | |
Fördergebiet Land/Kanton: | |
Fördervolumen: | |
Förderlaufzeit: | |
Veröffentlicht am: | |
Antragsfrist: | |
Projektpartner: | |
Programmlink: | |
Organisation: | |
Telefon: |
+49 30 700181-777
|
E-Mail: |
das-foerderprogramm@z-u-g.org
|