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31.01.2023

Veranstaltungen am 31.01.2023

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  1.   31.01.2023
Ort: Online (Webex) Wissen schützt. Deshalb bietet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zusammen mit der Akademie Ländlicher Raum eine Veranstaltung ...

Ort: Online (Webex)

Wissen schützt. Deshalb bietet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zusammen mit der Akademie Ländlicher Raum eine Veranstaltung rund um das Thema Lebensmittelhygiene bei Vereins- und Straßenfesten an drei Terminen an.

Bei der Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln kann es zu Fehlern kommen, die Folgen für die Gesundheit der Gäste bedeuten können. Salmonellen und andere Erreger können sich bei falscher Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln schnell vermehren und zu schweren Erkrankungen führen. Während sich die Zahl an Salmonellen bei 7 °C allenfalls in 24 Stunden verdoppeln kann, schaffen sie das bei 30 °C mühelos in nur zwanzig Minuten. Das heißt, aus ursprünglich zehn Bakterien werden innerhalb einer Stunde 80, nach zwei Stunden 600 und nach drei Stunden über 5.000 Bakterien. Bereits wenige aufgenommene Keime können zu Erkrankungen mit Durchfall, Übelkeit, Kopfschmerzen und Fieber führen.

Die Einhaltung hygienischer Mindestanforderungen trägt entscheidend dazu bei, die nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel soweit wie möglich zu verhindern und da-mit das Fest in guter Erinnerung zu behalten. Der „Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten” soll Sie dabei unterstützen, Fehler bei der Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln zu vermeiden.

Bei den Informationsveranstaltungen möchten wir Ihnen unter anderem diesen Leitfaden vorstellen, die rechtlichen Hintergründe und Vorschriften erläutern sowie praktische Tipps geben, wie Sie die Anforderungen im Sinne Ihrer Gäste erfolgreich umsetzen können.

Weitere Informationen, das Programm und die Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie hier

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Ort: Online | Anmeldeschluss: 30.01.2023 |  Jährlich stellt eine große Zahl von Landwirtinnen und Landwirten einen Antrag auf Agrarförderung. Wird das ab 2023 so bleiben? Die neue Agrarreform 2023 bi...

Ort: Online | Anmeldeschluss: 30.01.2023 | 

Jährlich stellt eine große Zahl von Landwirtinnen und Landwirten einen Antrag auf Agrarförderung. Wird das ab 2023 so bleiben? Die neue Agrarreform 2023 bis 2027 wird in eine „grüne Architektur“ überführt und von verschärften Basismaßnahmen (erweiterte Konditionalität), neuen Begriffen und zusätzlichen Öko-Regelungen in der 1. Säule geprägt sein. Die erweiterte Konditionalität bringt unter anderem Vorgaben zur Begrünung im Winter, einen jährlichen Fruchtwechsel auf Ackerland und das verpflichtende Vorhalten von nicht-produktiven Ackerflächen. Darüber hinaus wird es bundesweite Ökoregelungen geben, die freiwillig umgesetzt werden können. Dazu zählen beispielsweise das zusätzliche Vorhalten von nicht-produktiver Ackerfläche oder eine vielfältige Fruchtfolge. Auch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen werden ab 2023 weiter angeboten.

Was das praktisch für den eigenen Betrieb bedeuten kann, wird in dem hier angekündigten Web-Seminar Thema sein. Alle Landwirtinnen und Landwirte, die sich fragen, welche Auswirkungen die neuen GAP für Sie haben wird, können sich in unserem BZL-Web-Seminar über den aktuellen Stand der Dinge informieren und mit unserer Expertin austauschen.

Weitere Informationen und die Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie hier

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