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Infos zum Förderprogramm
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Bewerbung: Ganzjährig bis 31.12.2023 | Förderung: Max. 100.000 € je Gegenstand |

Förderung zur Digitalisierung in der Landwirtschaft
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten “ (RL-IZ). Es handelt sich dabei um die Teilmaßnahme E der Richtlinie.

Die Richtlinie steht am Ende der Seite als Download zur Verfügung.

Ziel der Fördermaßnahme
Übergeordnetes Ziel der Maßnahme ist es, die Landwirtschaft an der Entwicklung der Digitalisierung teilhaben zu lassen, um insbesondere die Umweltverträglichkeit zu verbessern, das Tierwohl zu steigern, das Management zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit zu heben.

Schwerpunktmäßig werden drei maßgebliche Ziele für die Förderung berücksichtigt:

  • Steigerung der Zielgenauigkeit der organischen und mineralischen Düngung, insbesondere bei Stickstoff und Phosphor.
  • Entlastung der Umwelt und Steigerung der Biodiversität durch Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel.
  • Verbesserung der Tiergesundheit und Steigerung des Tierwohls.

Zur Erreichung der übergeordneten Ziele werden folgende Gegenstände und Leistungen gefördert:

  1. Erwerb von einer oder mehreren Agrarsoftware-Produkten einschließlich Installation im Rahmen der pflanzlichen und tierischen Erzeugung. Alternativ zum Erwerb der Software ist der Erwerb einer mindestens dreijährigen Nutzungslizenz förderfähig.
  2. Einsatz von Sensortechnologie zur organischen und mineralischen Düngung.
  3. Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Dazu gehört der
    • Erwerb von Feldrobotern, die automatisch Beikraut bekämpfen
    • Erwerb von vollautomatischen Geräten, die zwischen und innerhalb der Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen
    • Erwerb von elektronischen Reihenführungen für Geräte, die zwischen den Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen und der
    • Erwerb von Pflanzenschutzgeräten, die Zielpflanzen bzw. -flächen oder den Befall mit Krankheits- oder Schaderregern erkennen und nur auf diese Pflanzenschutzmittel ausbringen.
  4. Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls
  5. Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie zu digitalen Produkten und Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?
Unternehmen, die die Kriterien von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne des Anhangs I der Agrarfreistellungsverordnung, unbeschadet der gewählten Rechtsform, erfüllen, wenn

  • sie mindestens 25% ihrer Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder mit verbundener Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen UND die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten

oder

  • einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

sowie

  • rechtsfähige Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen, soweit alle Beteiligten die Kriterien der KMU erfüllen
  • Maschinenringe sowie Wasser- und Bodenverbände, sofern sie landwirtschaftliche Tätigkeiten wahrnehmen bzw. Dienstleistungen für die Landwirtschaft erbringen.

Was wird gefördert?
Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fördergegenstand. Gefördert werden die Nettoinvestitionskosten, folglich die Investitionskosten abzüglich der Mehrwertsteuer, Skonto oder sonstigen Preisnachlässen.

  1. Agrarsoftware: Zuwendung als Festbetrag in Höhe von 500,00 Euro bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500,00 Euro netto.
  2. Sensortechnologie zur Düngung: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 10.000,00 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 30.000,00 Euro je Einheit/System.
  3. Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 10.000,00 Euro netto. Die Förderobergrenzen liegen bei
    • Erwerb von Feldrobotern: 100.000,00 Euro je Feldroboter
    • Erwerb von vollautomatischen Geräten: 50.000,00 Euro je Gerät
    • Erwerb von elektronischer Reihenführung: 25.000,00 Euro je Gerät
    • Erwerb von Pflanzenschutzgeräten: 25.000,00 Euro je Gerät
  4. Gesundheitsüberwachung von Nutztieren: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000,00 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 15.000,00 Euro je System.
  5. Beratung: Zuwendung bis 50% des Beratungshonorars möglich, maximal jedoch 600,00 Euro je Tagewerk. Die Förderobergrenze liegt bei 6.000,00 Euro.

Grundsätzlich gilt, dass bei einer Gesamtinvestition von > 5.000,00 Euro ein Nachweis über die Finanzierbarkeit erbracht werden muss.

Des Weiteren gilt, dass die Auslastung für die Förderung von Sensortechnologien zur Düngung, der digitalen Hack- und Pflanzenschutztechnik sowie von Sensortechnologien zur Gesundheitsüberwachung von Nutztieren nachzuweisen ist.

Wo wird gefördert?
Die Zuwendungsempfänger müssen Ihren Unternehmenssitz in Hessen haben und das geförderte Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.

Wann wird gefördert?
Ab 1. Februar 2021 ist eine Antragstellung möglich.
Die Antragstellung ist ganzjährig möglich. Es kann im Rahmen dieser Fördermaßnahme ein Antrag pro Jahr gestellt werden. Dieser Antrag kann mehrere Fördergegenstände beinhalten. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2023 beantragt und bewilligt werden.

Wie stelle ich einen Antrag?
Anträge können nur online über das Agrarportal Hessen gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

Fördermittelgeber:
Förderbereiche:
Förderarten:
Fördergebiet Land/Kanton:
Fördervolumen:
Antragsfrist:
Wird geprüft...
Projektpartner:
Programmlink:
Organisation:
Adresse:
Schanzenfeldstraße 8, 35578 Wetzlar, Deutschland
Anrede:
  • Frau
Titel:
Dr.
Vorname:
Nachname:
Telefon:
0641 3035120
E-Mail:
didl@rpgi.hessen.de
Weitere Kontakte:
Herr Henning Brenner,
Tel.: 0641 3035126
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