Infos zum Förderprogramm
|
|
---|---|
Programmname: | |
Stichworte: | |
Beschreibung: |
Bewerbung: Laufend | Förderung: Zuschuss | Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:
Wer darf einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind:
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren. Was wird gefördert? Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind folgende Maßnahmen und Anlagen förderfähig:
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
|
Fördermittelgeber: | |
Förderbereiche: | |
Förderarten: | |
Fördergebiet Land/Kanton: | |
Fördervolumen: | |
Projektpartner: | |
Programmlink: | |
Organisation: | |
Adresse: |
|
Telefon: |
+49 6196 908-0
|
E-Mail: |
beg@bafa.bund.de
|
Webseite: |