Bewerbungsschluss: 31.05.2021 | Förderung: Bis zu 15.000 € |
Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR stellt Kultu...
Bewerbungsschluss: 31.05.2021 | Förderung: Bis zu 15.000 € |
Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit dem neuen Förderprogramm IMPULS 10 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Förderung soll den Musizierenden Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für den zeitnahen Neustart ermöglichen. Die Ensembles sollen zur schnellen Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden und Unterstützung bei durch die Pandemie beschleunigten Transformationsprozessen in den Bereichen (Wieder)gewinnung von Mitgliedern und Digitalität erhalten.
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) ist der übergreifende Dachverband von 21 bundesweit tätigen weltlichen und kirchlichen Chor- und Orchesterverbänden mit insgesamt 100.000 Ensembles. Er entstand 2019 durch Zusammenschluss der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) und der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO) und vertritt die Interessen der Amateurmusik gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Der Bundesmusikverband koordiniert das Förderprogamm IMPULS.
Das Förderprogramm im Überblick
Antragsstellung: 01. – 31.05.2021
Projektzeitraum: 01.07. – 31.12.2021
Förderhöhe: 2.500 – 15.000 €
Antragsberechtigung: Amateurmusikensembles aus dt. Kommunen von max. 20.000 Einwohner*innen mit regelmäßiger Aktivität in 2018/2019
Eigenanteil: 10% der Antragssumme, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden
Förderfähig: z.B. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen.
Fördermodule
Modul A: Kreativer Neustart, z.B. durch Gemeinschaftskonzerte oder innovative Proben- und Aufführungsformen
Modul B: Mitgliedergewinnung, z.B. durch neue Formen der Ansprache oder Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität
Modul C: Strukturstärkung, z.B. durch Weiterbildungen, Organisationsentwicklung, digitales Arbeiten
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung
Förderantrag (Ausfüllen erfolgt online, ab 1. Mai auf dieser Seite erreichbar)
vollständiger Ausgaben- und Finanzierungsplan
ggf. schriftliche Bestätigung anderer Förderer
gültige Satzung oder vergleichbares Dokument, möglichst Handels-/Vereinsregisterauszug
ggf. Nachweis über die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person
Überschussermittlungen und Vermögensübersichten der letzten 2 Jahre (wie bei Erneuerung des Freistellungsbescheids)
Erklärung, dass regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird
Erklärung, ob und wenn ja, welche Leistungen aus anderen Corona-bedingten Zuschussprogrammen des Bundes und der Länder in welcher
Höhe in Anspruch genommen wurden und wie diese von der beantragten Maßnahme abgrenzbar ist
Erklärung, dass Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden.
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