Infos zum Förderprogramm
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Bewerbungsschluss: 22.06.2021 | Zuschuss: bis zu 40.000 € | Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken Mit der Fördermaßnahme "Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken" im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das bürgerschaftliche Engagement auf dem Land während der COVID-19-Pandemie. Die Arbeit von Frauenvereinen und –initiativen soll in dieser Krisensituation mit Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung gestärkt werden. "Welche Kommunikationstools eignen sich am besten für die interne und externe Vereinskommunikation? Was muss ich rechtlich beachten bei der Digitalisierung unseres Vereins? Wie kann ich Mitglieder für meinen Verein auch digital gewinnen?" Diese und weitere Fragen rund um das Thema digitale Vereinsarbeit stellen sich gerade viele Ehrenamtliche in ländlichen Räumen in Deutschland. Das Vereinsleben und das bürgerschaftliche Engagement auf dem Land sind aufgrund der COVID-19-Pandemie vielen Einschränkungen unterworfen. Vereine müssen sich neu aufstellen und umdenken, damit sie während der Pandemie und auch zukünftig arbeitsfähig bleiben und möglichst keine Mitglieder verlieren. Voraussetzung hierfür ist, dass eine digitale Strategie für den Verein oder die Initiative sowie Kompetenzen in der Anwendung digitaler Technik und Software vorhanden sind. Hier setzt die Fördermaßnahme "Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken" des BMEL an. Was fördert das BMEL mit "Digital.Vernetzt"? Konkret gefördert werden
Themen, Zielgruppen und Anzahl der Schulungen sowie deren Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Pandemiesituation müssen im Bewerbungsverfahren dargestellt und begründet werden. Wer kann sich bewerben? Zielgruppe
Antragsberechtigt sind zudem nur Initiativen auf regionaler Ebene (zum Beispiel Kreisverbände, Regionalverbände, Bezirksverbände, Diözesanverbände), die Strukturen oder Untergliederungen auf der lokalen Ebene, wie z.B. Ortsgruppen, aufweisen. Die Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollen für Frauen in den lokalen Untergliederungen bzw. Strukturen durchgeführt werden und von der regionalen Ebene entwickelt und organisiert werden. Gebietskulisse Wie können Sie sich bewerben? In der ersten Stufe können Interessenten ab dem 1. Juni 2021 bis spätestens zum 22. Juni 2021 eine Interessenbekundung für eine Förderung einreichen. In der Interessenbekundung müssen unter anderem Eckdaten zur Initiative, deren Tätigkeitsbereich und die geplanten Maßnahmen angegeben werden. Für eine Antragsberechtigung müssen alle in der Bekanntmachung genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Um eine bundesweite Verteilung zu gewährleisten, wird pro Bundesland nur eine begrenzte Anzahl an eingereichten Vorhaben für eine Antragstellung zugelassen (siehe hierzu den Länderschlüssel in Anlage 1). Ist die Anzahl antragsberechtigter Interessensbekundungen pro Bundesland erreicht, erhalten alle weiteren Interessenten aus diesem Bundesland eine Information, dass sie nicht berücksichtigt werden können. Für die Auswahl der antragsberechtigten Interessenbekundungen gilt somit in dieser Verfahrensstufe das Windhundprinzip. Die ausgewählten Interessenbekundungen werden in der zweiten Stufe aufgefordert, einen Förderantrag über ein Online-Tool (zum Beispiel easy-Online) einzureichen. Der Beginn des Förderzeitraumes hängt vom Termin der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen sowie der Bearbeitungszeit und dem Ergebnis der Prüfung durch den Projektträger ab. Es wird angestrebt, dass der Förderzeitraum zwischen August und Oktober 2021 beginnen kann. Die Projektlaufzeit beträgt maximal sieben Monate. Weitere Informationen und den Link zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie hier |
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