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Infos zum Förderprogramm
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Bewerbungsschluss: 22.06.2021 | Zuschuss: bis zu 40.000 € |

Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken
Digital-Schulungen für die ehrenamtliche Frauenarbeit in ländlichen Räumen

Mit der Fördermaßnahme "Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken" im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das bürgerschaftliche Engagement auf dem Land während der COVID-19-Pandemie. Die Arbeit von Frauenvereinen und –initiativen soll in dieser Krisensituation mit Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung gestärkt werden.

"Welche Kommunikationstools eignen sich am besten für die interne und externe Vereinskommunikation? Was muss ich rechtlich beachten bei der Digitalisierung unseres Vereins? Wie kann ich Mitglieder für meinen Verein auch digital gewinnen?" Diese und weitere Fragen rund um das Thema digitale Vereinsarbeit stellen sich gerade viele Ehrenamtliche in ländlichen Räumen in Deutschland. Das Vereinsleben und das bürgerschaftliche Engagement auf dem Land sind aufgrund der COVID-19-Pandemie vielen Einschränkungen unterworfen. Vereine müssen sich neu aufstellen und umdenken, damit sie während der Pandemie und auch zukünftig arbeitsfähig bleiben und möglichst keine Mitglieder verlieren. Voraussetzung hierfür ist, dass eine digitale Strategie für den Verein oder die Initiative sowie Kompetenzen in der Anwendung digitaler Technik und Software vorhanden sind. Hier setzt die Fördermaßnahme "Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken" des BMEL an.

Was fördert das BMEL mit "Digital.Vernetzt"?
Frauenvereine und -initiativen können auf Regional- bzw. Kreisverbandsebene finanzielle Mittel für die Organisation und Durchführung von dezentralen Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen innerhalb ihrer Organisation beziehungsweise deren Untergliederungen beantragen. Die Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen müssen Themen der digitalen Vereinsarbeit im Ehrenamt adressieren und zum Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen beitragen. So können die Schulungen zum Beispiel die folgenden Themen adressieren: Entwicklung einer digitalen Strategie für den Verein, digitale Vereinsverwaltung, Aspekte der Rechtssicherheit bei der Anwendung digitaler Instrumente, Auf- und Ausbau des Internetauftrittes, digitale Formate für Treffen und Veranstaltungen. Es sollen Veranstaltungsreihen angeboten werden, die mehrere, gegebenenfalls aufeinander aufbauende Themenschwerpunkte enthalten und die an die lokalen Bedarfe angepasst sind.

Konkret gefördert werden

  • Ausgaben für Aufträge an Dozentinnen und Dozenten oder Bildungseinrichtungen für die Durchführung von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und
  • Ausgaben für digitale Ausstattung, die auf Seiten des Zuwendungsempfängers zwingend für die Durchführung der Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen benötigt wird.

Themen, Zielgruppen und Anzahl der Schulungen sowie deren Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Pandemiesituation müssen im Bewerbungsverfahren dargestellt und begründet werden.

Wer kann sich bewerben? Zielgruppe
Mit der Fördermaßnahme sollen digitale Kompetenzen in der ehrenamtlichen ländlichen Frauenarbeit gestärkt werden. Deshalb richtet sich die Maßnahme an Vereine und Initiativen, die sich

  • ausschließlich oder hauptsächlich für die Teilhabe, die Gleichstellung sowie die Bildung von Frauen in Deutschland einsetzen (zum Beispiel Organisationen der Landfrauen).
  • Zugleich sind nur solche Frauenvereine und -initiativen antragsberechtigt, die themen- und spartenübergreifend ausgerichtet sind.

Antragsberechtigt sind zudem nur Initiativen auf regionaler Ebene (zum Beispiel Kreisverbände, Regionalverbände, Bezirksverbände, Diözesanverbände), die Strukturen oder Untergliederungen auf der lokalen Ebene, wie z.B. Ortsgruppen, aufweisen. Die Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollen für Frauen in den lokalen Untergliederungen bzw. Strukturen durchgeführt werden und von der regionalen Ebene entwickelt und organisiert werden.

Gebietskulisse
Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) und daher auf die ländlichen Räume Deutschlands ausgerichtet. Um einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu leisten, sind nur Initiativen antragsberechtigt, deren Schulungsmaßnahmen in sehr beziehungsweise eher ländlichen Landkreisen und kreisfreien Städten mit weniger guter sozioökonomischer Lage wirken.

Wie können Sie sich bewerben?
Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Stufe können Interessenten ab dem 1. Juni 2021 bis spätestens zum 22. Juni 2021 eine Interessenbekundung für eine Förderung einreichen. In der Interessenbekundung müssen unter anderem Eckdaten zur Initiative, deren Tätigkeitsbereich und die geplanten Maßnahmen angegeben werden. Für eine Antragsberechtigung müssen alle in der Bekanntmachung genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Um eine bundesweite Verteilung zu gewährleisten, wird pro Bundesland nur eine begrenzte Anzahl an eingereichten Vorhaben für eine Antragstellung zugelassen (siehe hierzu den Länderschlüssel in Anlage 1). Ist die Anzahl antragsberechtigter Interessensbekundungen pro Bundesland erreicht, erhalten alle weiteren Interessenten aus diesem Bundesland eine Information, dass sie nicht berücksichtigt werden können. Für die Auswahl der antragsberechtigten Interessenbekundungen gilt somit in dieser Verfahrensstufe das Windhundprinzip.

Die ausgewählten Interessenbekundungen werden in der zweiten Stufe aufgefordert, einen Förderantrag über ein Online-Tool (zum Beispiel easy-Online) einzureichen.

Der Beginn des Förderzeitraumes hängt vom Termin der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen sowie der Bearbeitungszeit und dem Ergebnis der Prüfung durch den Projektträger ab. Es wird angestrebt, dass der Förderzeitraum zwischen August und Oktober 2021 beginnen kann. Die Projektlaufzeit beträgt maximal sieben Monate.

Weitere Informationen und den Link zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie hier

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