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Bewerbungsschluss: 2 Termine in 2022 | Förderhöre abhängig von Eventgröße | Seit Mittwoch, den 16. Juni 2021 ist die di...

Bewerbungsschluss: 2 Termine in 2022 | Förderhöre abhängig von Eventgröße |

Seit Mittwoch, den 16. Juni 2021 ist die die Registrierung für den Sonderfonds Kulturveranstaltungen möglich unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de. Künstler*innen und Kulturschaffende können ihre Veranstaltung für den neuen Kultur-Sonderfonds des Bundes anmelden.

Was ist der „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“?
Über diesen Sonderfonds stellt der Bund bis zu 2,5 Milliarden Euro bereit, um die Wiederaufnahme und Planbarkeit kultureller Angebote zu unterstützen. Die Hilfen sollen ab Juli, August sowie September zur Verfügung stehen und das Risiko mindern, mit geplanten Veranstaltungen Verluste zu machen.

Dieses Hilfsprogramm der Bundesregierung ist eine gute Initiative, Veranstalter*innen zu unterstützen, mit Mut in die Zukunft zu planen.

Eine regelmäßige Kommunikation zwischen der Bundesregierung, Bundesländern und dem Deutschen Kulturrat ist eingerichtet worden, um das Programm nach Möglichkeit anzupassen, wenn sich besondere Fragen oder Probleme ergeben. Der Deutsche Kulturrat ist in der Lenkungsgruppe des Sonderfonds vertreten; der Bundesverband Soziokultur e.V. ist mit dem Kulturrat in Kontakt und übermittelt ihm Ideen für wichtige Anpassungen. Details des Verfahrens können so laufend verbessert werden. Hilfreich ist ein sehr detaillierter FAQ-Katalog, einzusehen hier.

Welche Veranstaltungen werden gefördert?
Förderfähig sind Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts und Ausstellungen. Wichtig: Die Veranstaltung muss in Deutschland stattfinden.

Wer kann Fördergelder beantragen?
Veranstalter*innen von Kulturveranstaltungen. Veranstalter*in ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalter*innen in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.

Der Sonderfonds kann sowohl von privatwirtschaftlichen als auch von öffentlich-rechtlichen Veranstalter*innen in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass Eintrittskarten verkauft werden, um die Veranstaltung zumindest zum Teil, wenn nicht ganz, zu finanzieren. Ohne den Verkauf von Eintrittskarten greift der Sonderfonds ins Leere, denn er unterstützt die Einnahmen der ersten tausend Tickets. Wer auch immer überlegt, in den nächsten Monaten wieder zu veranstalten und aufgrund der wechselnden Pandemielage zögert, sollte sich beteiligen.

Ist das Verfahren aufwändig?
Das Verfahren ist aus unserer Sicht schlank konstruiert. Gewährt wird eine sogenannte Billigkeitsleistung, mit der der Staat in einem unverschuldeten Notfall einen finanziellen Verlust kompensiert. Wir befinden uns nicht im Bereich des Zuwendungsrechts. Ein Zuwendungsverfahren wäre aufwändiger.

Wie wird gefördert?
Der Fonds wird von zwei Säulen getragen: einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung.

  • Die Wirtschaftlichkeitshilfe
    greift für kleinere Veranstaltungen, die pandemiebedingt nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Pandemiebedingt heißt unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab 1. August 2021 bis zum Ende der Laufzeit des Sonderfonds` zur Verfügung.Grundzüge dieser Hilfe: Verringert sich die Anzahl der Teilnehmenden pandemiebedingt um mindestens 20 Prozent, verdoppelt die Wirtschaftlichkeitshilfe die Einnahmen aus den ersten 1.000 verkauften Tickets. Reduzieren besonders strenge Infektionsschutzauflagen die mögliche Teilnehmerzahl um mehr als 75 Prozent, verdreifacht die Wirtschaftlichkeitshilfe die Ticketeinnahmen aus den ersten 1.000 verkauften Tickets.
    Die Registrierung für die Wirtschaftlichkeitshilfe ist seit dem 15.06.2021 möglich.
  • Die Ausfallabsicherung
    ist für größere Kulturveranstaltungen gedacht, die für die Zeit ab 1. September 2021 geplant sind. Dies betrifft z. B. Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder einer Verschiebung übernimmt die Ausfallabsicherung maximal 80 Prozent der dadurch entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. Welche Kosten förderfähig sind, finden Sie hier

Wichtig: Die Veranstaltungen müssen vorab über die Plattform registriert werden. Die Anträge auf Unterstützung werden ebenfalls über die Webseite www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de gestellt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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