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Infos zum Förderprogramm
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Bewerbungsschluss: 15.08.2021 | Förderung: Bis zu 150.000 € |

Gerade Kinder und Jugendliche haben in der Zeit der Corona-Pandemie wahre Größe gezeigt. Sie haben auf Freizeitaktivitäten in ihren Vereinen verzichtet, den Kontakt zu Gleichaltrigen in den digitalen Raum verlagert und Geduld und Verständnis für die pandemiebedingten Einschränkungen gezeigt. Jetzt heißt es Danke sagen, Zuversicht geben und Neues ermöglichen.

Mit dem Programm ZukunftsMUT unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt konkret vor Ort. Gefördert werden Projekte für junge Menschen in strukturschwachen und ländlichen Räumen, innovative Bildungs-, Gesundheits-, Lern- und Freizeitangebote sowie die Verbreitung sozialer Innovationen für Kinder, Jugendliche sowie deren Familien.

Der Stiftung stehen hierfür zusätzliche 30 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 aus dem Aktionsprogramm der Bundesregierung „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung. Die Mittel sollen bis Ende 2022 an gemeinnützige, vorrangig ehrenamtlich getragene, Organisationen ausgeschüttet werden.

Die Handlungsfelder im Programm ZukunftsMUT
Gefördert werden sollen Projekte für junge Menschen und Familien, die in den folgenden drei Handlungsfeldern Wirkung entfalten:

  • Handlungsfeld A: Strukturstärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt für Kinder und Jugendliche in strukturschwachen und ländlichen Räumen.
  • Handlungsfeld B: Stärkung von Innovationen zum Aufholen pandemiebedingter Rückstände bei Kinder, Jugendlichen und Familien.
  • Handlungsfeld C: Unterstützung bei der Verbreitung sozialer Innovationen

Anträge zum Förderprogramm ZukunftsMUT können ab dem 15. Juli 2021 über das digitale Antragssystem der DSEE eingereicht werden. Antragsschluss ist der 15. August 2021.

Zur Vorbereitung der Antragstellung können schon vor dem 15. Juli 2021 alle notwendigen Unterlagen (insbesondere Freistellungsbescheid sowie Handels- oder Vereinsregisterauszug) auf Aktualität geprüft und bereitgelegt werden. Darüber hinaus lohnt sich die aufmerksame Lektüre der Förderrichtlinie, sodass die Vorhaben auf Passung zum Programm überprüft und auch schon erste Kalkulationen für einen Ausgaben- und Finanzierungsplan erstellt werden können.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Projekte in den Handlungsfeldern A und B bis zum Jahresende abgeschlossen sein und die Mittel aus Zuwendungen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt bis spätestens zum 15. November 2021 abgerufen werden müssen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

Fördermittelgeber:
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Fördergebiet Land/Kanton:
Fördervolumen:
Antragsfrist:
Wird geprüft...
Projektpartner:
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Telefon:
03981 2174300
E-Mail:
hallo@d-s-e-e.de
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