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Infos zum Förderprogramm
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Bewerbungsschluss: 15.10.2021 | Förderung: bis zu 50.000 € |

Die Ausschreibung richtet sich an Kulturzentren, soziokulturelle Zentren sowie Einrichtungen und Initiativen mit vergleichbarem kulturellen Schwerpunkt. Die Ausschreibung enthält alle Kriterien, die für eine Förderung bei NEUSTART KULTUR – Programm 2 relevant sind. Sie ist im Downloadbereich abrufbar.

Auch dezentrale Träger und Einzelpersonen, die eine vergleichbare Kultureinrichtung betreiben, sind in dieser neuen Ausschreibungsrunde antragsberechtigt. Einrichtungen, die bereits eine NEUSTART KULTUR Förderung erhalten haben, können erneut eine Förderung ihrer Programmarbeit beantragen.

Ziel der Förderung
Die antragsberechtigten Kultureinrichtungen sollen dabei unterstützt werden, in Zeiten der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Regelungen und Auflagen ihre Programmarbeit wieder aufnehmen zu können. Zur Programmarbeit zählen sowohl einzelne Veranstaltungen als auch kontinuierliche Angebote wie z.B. Kurse, Workshops und offene Treffs.

Insbesondere soll die Maßnahme dazu beitragen, dass neue und innovative Programmformen entwickelt werden, die eine gewisse strukturelle Resilienz gegenüber Pandemiebedingungen aufweisen. Aber auch bewährte Programmformen sollen durch einen Ausgleich des durch die aktuellen Einschränkungen entstandenen Mehrbedarfs erhalten werden.

Antragstellung
Die Antragstellung ist ab dem 15.09.2021 bis spätestens 15.10.2021 möglich. Sie erfolgt online über das ab 15.09.2021 verfügbare Antragsportal. Das Antragsportal wird geschlossen, sobald alle verfügbaren Mittel vergeben sind.

Neuerungen
Im Vergleich zur ersten Ausschreibungsrunde von NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur ergeben sich folgende Neuerungen:

  • Durchführungszeitraum der beantragten Maßnahmen: 01.01.2022 – 30.09.2022
  • Vereinfachte Antragstellung bei bereits erfolgreichen Anträgen: Wer bereits einen Zuwendungsvertrag im Förderprogramm NEUSTART KULTUR erhalten hat, muss bereits eingereichte Nachweise nicht erneut einreichen, sofern sie weiterhin gültig sind.
  • Der Nachweis über den kulturellen Schwerpunkt der letzten zwei Jahre kann weiterhin für den Zeitraum 2018/2019 erbracht werden, wenn dies die letzten zwei aussagekräftigen Jahre der Programmarbeit sind.

Weitere Informationen finden Sie hier

Fördermittelgeber:
Förderbereiche:
Förderarten:
Fördergebiet Land/Kanton:
Fördervolumen:
Antragsfrist:
Wird geprüft...
Projektpartner:
Programmlink:
Organisation:
Adresse:
Brunnenstraße 196, 10119 Berlin, Deutschland
Adresszusätze:
NEUSTART KULTUR – Programm 2
Telefon:
030 / 2359305 – 55
E-Mail:
programm2@neustartkultur.de
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