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Infos zum Förderprogramm
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Bewerbungsschluss: 03. Januar 2022 | Förderung: max. 400.000 € | 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Faktor K – Forschung zum Faktor Kultur in ländlichen Räumen" Forschungsprojekte, die sich mit kulturellen Aktivitäten in ländlichen Räume befassen. Die maximale Fördersumme beträgt jeweils bis zu 300.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 400.000 Euro. Ab dem 30. September 2021 bis zum 03. Januar 2022 können Interessenten entsprechende Forschungsskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.

Mit der Förderung der Forschungsvorhaben soll zum einen die Forschungslandschaft zu ländlichen Räumen in Deutschland gestärkt und zum anderen die Kenntnisse über die Bedeutung von Kultur in ländlichen Räumen erweitert werden. Soweit sinnvoll und möglich, sollen Erfolgsmodelle und Gelingensbedingungen für ein lebendiges kulturelles Leben in ländlichen Räumen analysiert und Handlungsempfehlungen für die Praxis erarbeitet werden. Darüber hinaus werden die Erkenntnisse der Forschungsvorhaben der Politikgestaltung des BMEL dienen.

Trotz zahlreicher Modellprogramme und -projekte zu Kultur in ländlichen Räumen fehlen ausreichend Forschungen, die - jenseits idealisierter Bilder von ländlicher Kultur und stereotyper Zuschreibungen - belastbare Daten über die Vielfalt von Faktoren und Wirkmechanismen kultureller Aktivitäten und Teilhabe in den heterogenen ländlichen Räumen erheben und analysieren. Die Forschungsergebnisse dieser Fördermaßnahme sollen die benötigten Bausteine für die Entwicklung effektiver, kulturpolitischer Handlungsempfehlungen für ländliche Regionen liefern.

Themenschwerpunkte
Die Forschungsvorhaben sollen sich mit den folgenden Themenbereichen beschäftigen und Erkenntnisse zu einem oder mehreren der folgenden Punkte generieren:

  1. Grundlagen - Bilder von Ländlichkeit und ländlicher Kultur
  2. Der Faktor Kultur in ländlichen Räumen
  3. Kulturelle Akteure und Netzwerke in ländlichen Räumen
  4. Kulturverwaltung und -förderung in ländlichen Räumen

Diese werden in der Bekanntmachung konkretisiert. Für alle Themenbereiche sollten (soweit sinnvoll und möglich) Erfolgsmodelle und Gelingensbedingungen analysiert und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.

Allgemeine Anforderungen und Gegenstand der Förderung
Die Forschungsvorhaben sind förderfähig, wenn sie den Fokus auf ländliche Räume setzen. Als ländliche Räume werden dabei die vier vom Thünen Institut (TI) als ländlich definierte Typen ländlicher Kreisregionen angesehen. Dabei liegt das Interesse besonders auf ländlichen Räumen mit weniger guter sozioökonomischer Lage, möglichst in unterschiedlichen Bundesländern.

Um Forschungsergebnisse für die Akteure der Praxis nutzbar zu machen, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Die Forschungsvorhaben verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites Publikum (die verschiedenen Akteursgruppen der Kultur in ländlichen Räumen) sowie insbesondere für die Akteure in ihren Untersuchungsregionen in geeigneten Formaten des Wissenstransfers aufzubereiten.

Forschungsprojekte, die praxisorientiert angelegt sind und konkrete Maßnahmen des Wissenstransfers in die beforschte Praxis beinhalten, sind ausdrücklich erwünscht. Neben einer konkreten Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Bereich des Wissenstransfers sollten diese Maßnahmen auch im Zeit- und Finanzierungsplan der beantragten Forschungsprojekte abgebildet sein, beispielsweise im Rahmen einer Transferphase zum Ende des Forschungsprojekts.

Ausdrücklich begrüßt wird die Zusammenstellung eines interdisziplinären Teams aus kultur-wissenschaftlichen und regionalwissenschaftlichen Disziplinen mit Erfahrungen in qualitativen oder quantitativen sowie zum Beispiel ethnografischen oder auch künstlerischen Forschungsmethoden sowie ein relevanter Beitrag zum "capacity building" der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an der eigenen Institution.

Es können auch Forschungsarbeiten eingereicht werden, die keinem der vorstehend genannten Themenschwerpunkte zuzuordnen sind, wenn sie ansonsten den in dieser Bekanntmachung allgemeinen Anforderungen und formulierten Zielen entsprechen.

Förderfähig sind ausschließlich Forschungsvorhaben, für die ein erhebliches Bundesinteresse besteht und die den Zielen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) entsprechen.

Als Grundvoraussetzung für eine Förderung gilt, dass die Forschungsvorhaben geeignet erscheinen, konkrete Handlungsempfehlungen für die Politikgestaltung des BMEL oder die Praxis der ländlichen Entwicklung zu erarbeiten.

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Theoretische Studien ohne konkret aufgezeigten Anwendungsbezug der Erkenntnisse und reine Evaluationsvorhaben ebenso wie Forschungsarbeiten, die zu einer unmittelbaren kommerziellen Verwertung der Ergebnisse führen.
  • Modellvorhaben, die die praktische Umsetzung und Erprobung von Aktivitäten anstreben sowie Vorhaben, die im Schwerpunkt der Erarbeitung von Konzepten und Machbarkeitsstudien dienen.
  • Vorhaben, die sich in Themenbereichen zu kultureller Bildung verorten und Erkenntnisse zu Fragen generieren, die im Bundesanzeiger vom 08.01.2019 unter Punkt 2. "Gegenstand der Förderung" der Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Forschungsvorhaben zur kulturellen Bildung in ländlichen Räumen aufgeführt sind.

Das KomLE setzt zudem voraus, dass bei Bewerbung und Förderung die allgemein gültigen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und die rechtsverbindlichen Grundsätze der Wissenschaftsethik eingehalten werden.

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt nach dieser Bekanntmachung sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (nachfolgend "Forschungseinrichtung" genannt) im Sinne des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01). Dies sind Einrichtungen wie Hochschulen oder Forschungsinstitute, unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung zu betreiben oder die Ergebnisse derartiger Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten. Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen gefördert.

Wissenstransfer und Vernetzung
Begleitend zu der Fördermaßnahme werden Vernetzung, übergreifender Wissenstransfer und Querschnittsanalyse von großer Bedeutung sein.

Dies beinhaltet unter anderem:

Vernetzung zwischen den Forschungsvorhaben der Bekanntmachung sowie insbesondere zwischen Forschenden und Stakeholdern der Praxis;

übergreifender Wissenstransfer in wissenschaftliche sowie vor allem in praktische und gesellschaftliche Kontexte;

Querschnittsauswertung, Synthese und zielgruppenspezifische Aufbereitung der Ergebnisse der einzelnen Vorhaben.

Bei der Planung der Forschungsvorhaben sind Ressourcen für die aktive Beteiligung an Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse einzuplanen.

Die Bereitschaft, sich aktiv an bundesweiter Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse zu beteiligen und die Forschungsergebnisse auf nichtausschließlicher und nichtdiskriminierender Basis zu verbreiten (zum Beispiel im Rahmen von öffentlichen Vernetzungstreffen, Symposien, Fachtagungen) sowie eine aktive Unterstützung des KomLE und gegebenenfalls beauftragter Dritter, beispielsweise bei der Öffentlichkeitsarbeit durch die Lieferung kurzer textlicher Zusammenfassungen, von Beiträgen und Bildern für Webseiten, Social-Media-Kanäle und Vorträge usw. wird vorausgesetzt. Mangelnde Kooperationsbereitschaft kann zum Widerruf der Zuwendung führen.

Vorlage der Projektskizzen

Frist für die Einreichung der Skizzen ist Montag, der 03. Januar 2022, 16.00 Uhr

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

Fördermittelgeber:
Förderbereiche:
Förderarten:
Fördergebiet Land/Kanton:
Fördervolumen:
Antragsfrist:
Wird geprüft...
Projektpartner:
Programmlink:
Organisation:
Telefon:
(0228) 6845 2720
E-Mail:
LandKULTUR.forschung@ble.de
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