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Infos zum Förderprogramm
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Bewerbungsschluss: 30. April / 31. Oktober 2021/22/23/24 | Zuschuss: bis zu 100% / max. 20. Mio. |

Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ unterstützt das Bundesumweltministerium modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen.

Neue, sichere Radwege, Stell- und Ladeplätze für Pedelecs und Lastenräder oder Lösungen für lokale Radverkehrsdienstleistungen: Im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ fördert das Bundesumweltministerium (BMU) modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation.

Mit dem Förderaufruf sollen Projekte in konkret definierten Gebieten wie Wohnquartieren, Stadtteil- oder Dorfzentren realisiert werden. Es sind jedoch auch interkommunale Projekte möglich. Das Ziel ist die Vermeidung von Treibhausgasen. Außerdem sollen die Projekte mehr Raum für Radverkehr schaffen und die Lebensqualität vor Ort verbessern.

Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination mit Abstellanlagen oder Reparaturstationen sein. Einzelmaßnahmen sind nicht förderfähig. Außerdem sollen die geförderten Maßnahmen nicht zulasten des Fußverkehrs, Öffentlichen Personennahverkehrs, von Aufenthalts-und Erholungsflächen sowie des Baumbestandes gehen.

Damit Projekte wie diese bundesweite Nachahmung finden, setzt das BMU einen gewissen Vorbildcharakter für eine Förderung im Rahmen des Aufrufs voraus. Kooperationen von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren für ein Projekt werden begrüßt.

Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich auszeichnen durch

  • einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen,
  • Anwendung und Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen sowie
  • eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.

Verbesserte Förderbedingungen im Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“
Durch das Corona-Konjunkturpaket sowie das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung profitieren Akteur*innen beim Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ von erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen. Die verbesserten Bedingungen gelten für Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Im Überblick:

  • Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um fünf Prozentpunkte.
  • Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent – ein Eigenteil muss nicht erbracht werden.
  • Im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln reduziert sich der aufzubringende Eigenanteil für alle anderen Antragstellenden auf 5 Prozent.
  • Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine Eigenbeteiligung von 50 Prozent an den Gesamtausgaben des Projektes vorausgesetzt.


Aufbau des Förderaufrufs: Zweistufiges Antragsverfahren

1. Projektskizze einreichen
Projektskizzen können in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Die im Förderaufruf vorgegebene Gliederung ist dabei verbindlich einzuhalten. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.

2. Förderantrag stellen
Förmliche Förderanträge sind in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dafür muss das Antragssystem „easy-Online“ benutzt werden. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Skizze durch die Koordinatorin beziehungsweise den Koordinator einzureichen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

Fördermittelgeber:
Förderbereiche:
Förderarten:
Fördergebiet Land/Kanton:
Fördervolumen:
Antragsfrist:
Wird geprüft...
Projektpartner:
Programmlink:
Organisation:
Adresse:
Zimmerstraße 26-27, 10969 Berlin, Deutschland
Adresszusätze:
Geschäftsbereich Innovation ländlicher Räume, Klimaschutz, Kommunales Bauen
Telefon:
+49 30 20199 – 34 22
E-Mail:
ptj-ksi@fz-juelich.de
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