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Infos zum Förderprogramm
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Bewerbungsschluss: 01.11.2021 | 

Die Landesregierung NRW startet in diesem Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das neue Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«, das im Jahr 2021 das Schwerpunktthema »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben« hat. Bewerbungen sind bis 1. November 2021 möglich.

»Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«
Hinweise zum Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« für das Jahr 2021 für Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen

Rund sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Ab 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. In diesem Jahr lautet es »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«.

Was wird gefördert?
Projekte oder Ideen, die passend zum diesjährigen Schwerpunktthema »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben« initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Denkbar sind hier zum Beispiel Besuchsdienste, ein Adventsnachmittag für ältere Menschen oder auch Aktionen für Ortsteile, die vom Hochwasser betroffen sind. Gefördert werden können beispielsweise Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit und erste Aktivitäten, die noch im Jahr 2021 umgesetzt werden sollen.

Welche Voraussetzungen gibt es?
Jedes Jahr wird pro Verein, zivilgesellschaftlicher Organisation oder Initiative maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember durchgeführt werden muss. Förderungsfähige Projekte für das Jahr 2021 müssen also bis zum 31. Dezember 2021 durchgeführt werden. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf.

Weitere Informationen und Unterlagen zum Förderprogramm finden Sie hier

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