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Infos zum Förderprogramm
Programmname:
Beschreibung:

Bewerbungsschluss: 15.02.2022 | Förderung: bis zu 200.000 € | 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Land.Funk – Anwendungen von Gigabit-Netzen für ländliche Räume" Modell- und Demonstrationsvorhaben, welche die Möglichkeiten der neuen Mobilfunktechnologie (Gigabitnetze) nutzen.
Gleichzeitig sollen die Projekte einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge in den ländlichen Räumen in Deutschland leisten. Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE).
Bis zum 15. Februar 2022 können Interessierte in einer ersten Bewerbungsstufe Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.

Gegenstand der Förderung und allgemeine Anforderungen
Digitalisierung ist eine Chance für ländliche Räume, und sie kann sogar eine neue Stellschraube in der Justierung der Entwicklung ländlicher Räume sein. Viele solcher digitalen Lösungen benötigen ein leistungsfähiges Mobilfunknetz – oder können es zumindest nutzen, um neue Funktionen zu erschließen oder bestehende zu verbessern. Entsprechend liegen große Hoffnungen in den neuesten Mobilfunkgenerationen. Bereits im LTE-Spektrum werden hohe Datenraten von 1.000 Megabit pro Sekunde erreicht, sogenannte Gigabit-Geschwindigkeiten. Die neuen Standards 5G und zukünftig 6G ermöglichen noch höhere Geschwindigkeiten, eine bislang unerreichte Anzahl an vernetzten Geräten sowie Datenübertragung nahezu in Echtzeit.

In fast allen Themenfeldern der ländlichen Entwicklung (Mobilität, Gesundheit, Versorgung, Bildung, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement, Kultur etc.) bestehen vielversprechende Ansätze für die Nutzung der neuen Mobilfunktechnologien.

Wichtige Entwicklungsimpulse können durch die modellhafte und innovative Nutzung von Gigabitnetzen erzeugt werden, die etwa in den Bereichen Wirtschaft, Energie, Abfall, Tourismus oder Bürgerdienste Anwendung finden. Die Umsetzung kann z.B. durch ländliche Kommunen, Unternehmen, Vereine oder privatrechtliche Organisationen erfolgen.

Mit dieser Maßnahme soll die durch Nutzung von Gigabitnetzen unterstützte Teilhabe von Menschen in ländlichen Räumen gefördert werden. Förderfähig sind Vorhaben, die beispielgebenden Charakter haben, neue Themen oder Ideen aufgreifen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen.

Förderfähig sind ausschließlich Modell- und Demonstrationsvorhaben, für die ein erhebliches Bundesinteresse besteht und die den Zielen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) entsprechen. Als Grundvoraussetzung für eine Förderung gilt, dass die Vorhaben geeignet erscheinen, konkrete Handlungsempfehlungen für die Politikgestaltung des BMEL oder die Praxis der ländlichen Entwicklung zu erarbeiten.

Der Fokus der einzureichenden Projektskizzen soll auf der kreativen und intelligenten Nutzung von Mobilfunktechnologie in den ländlichen Räumen liegen. Weniger Priorität haben dagegen die Entwicklung neuer technologischer Innovationen sowie reine Forschungsprojekte oder Studien.

Zentrale Zielsetzung der Fördervorhaben soll es sein, vorhandene und in anderen Kontexten entwickelte technische Möglichkeiten und Ansätze für den ländlichen Raum nutzbar zu machen sowie diese nutzerorientiert anzupassen und weiterzuentwickeln. So sollen modellhafte Projekte die neuen Möglichkeiten der Mobilfunktechnologie in ländlichen Räumen in anschaulicher und beispielhafter Form sichtbar machen und auf diese Weise auch mögliche Vorbehalte und Berührungsängste, zum Beispiel bezüglich Datensicherheit, abbauen.

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, zum Beispiel Vereine, privatrechtliche Organisationen und Unternehmen, Gemeinden, Städte und Landkreise.

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Verbundprojekte setzen sich aus zwei oder mehr Partnern zusammen, die jeweils eigenständige Teilprojekte durchführen. Dies bietet eine Möglichkeit der projektbezogenen Zusammenarbeit, zum Beispiel zwischen Kommunen und Unternehmen, gemeinwohlorientierten Akteuren und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen.

Wissenstransfer und Vernetzung
Die Durchführung der Fördermaßnahme wird durch Aktivitäten der Vernetzung, des übergreifenden Wissenstransfers und Querschnittsanalysen begleitet.

Dies beinhaltet unter anderem:

  • Vernetzung zwischen den geförderten Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie insbesondere zwischen Projektverantwortlichen und Stakeholdern der Praxis;
  • übergreifender Wissenstransfer in wissenschaftliche sowie vor allem in praktische und gesellschaftliche Kontexte;
  • Querschnittsauswertung, Synthese und zielgruppenspezifische Aufbereitung der Ergebnisse der einzelnen Vorhaben. Bei der Planung der Modell- und Demonstrationsvorhaben sind Ressourcen für die aktive Beteiligung an Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse einzuplanen.

Bei der Planung der Modell- und Demonstrationsvorhaben sind Ressourcen für die aktive Beteiligung an Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse einzuplanen. Erwartet wird eine aktive Unterstützung des KomLE und gegebenenfalls beauftragter Dritter, beispielsweise bei der Öffentlichkeitsarbeit durch die Lieferung kurzer textlicher Zusammenfassungen, von Beiträgen und Bildern für Webseiten, Social-Media-Kanäle oder Vorträge.

Weitere Informationen und Dokumente zur Fördermaßnahme Land.Funk finden Sie hier

Fördermittelgeber:
Förderbereiche:
Förderarten:
Fördergebiet Land/Kanton:
Fördervolumen:
Antragsfrist:
Wird geprüft...
Projektpartner:
Programmlink:
Telefon:
+49 (0)228 6845-3177
E-Mail:
land.funk@ble.de
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