Auch in diesem Jahr zeichnet die Hessische Staatskanzlei wieder beispielgebende Projekte aus, die sich den Herausforderungen des demografischen Wandels im ländlichen Raum stellen. Der mit insgesamt 24.000 Euro dotierte Preis richtet sich an Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Initiativen, Kirchen, Kommunen, gemeinnütze Einrichtungen und Unternehmen.
Zum 13. Mal zeichnet die Hessische Staatskanzlei Initiativen aus, die sich mit Phantasie und Mut den Herausforderungen unserer Zeit stellen. Wie schon in den vergangenen Jahren steht der ländliche Raum im Fokus.
Leben Sie gerne auf dem Land? Packen Sie mit an, um Ihr Dorf oder Ihren Stadtteil lebendig und attraktiv zu halten, damit alle hier gerne und gut wohnen und arbeiten können?
Ihr Engagement ist gefragt! Sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und zeigen neue, vielleicht auch digitale, Wege auf, stoßen weitere Initiativen an und holen neue Partner mit ins Boot? Sie setzen frische Ideen in die Tat um und schaffen damit moderne Perspektiven für Ihre Heimat?
Wir wissen, die Corona-Pandemie stellt uns seit gut zwei Jahren vor ganz besondere Herausforderungen. Wenn daher aufgrund der notwendigen Einschränkungen Ihr Projekt nicht wie geplant fortgeführt oder weiterentwickelt werden konnte, stellt dies kein Ausschlusskriterium dar. Entscheidend ist, dass es bereits etabliert ist. Haben Sie kreative Wege gefunden, auch in diesen schwierigen Zeiten ihre Lösungen umzusetzen, umso besser!
Wenn Sie sich jetzt angesprochen fühlen, dann bewerben Sie sich um den Hessischen Demografie-Preis 2022! Stellen Sie uns Ihr Projekt vor.
Bewerbungen sind in folgenden Themenfeldern möglich:
Jugend
Gesellschaftlicher Zusammenhalt
Fachkräfte und Familienfreundlichkeit
Innenentwicklung und Infrastruktur
Grundversorgung und Mobilität
Seniorinnen und Senioren
Kultur und Tradition
Teilnahmevoraussetzungen
Das Projekt muss in Städten und Gemeinden im ländlich geprägten Raum in Hessen durchgeführt werden. Projekte aus kreisfreien Städten, den Sonderstatusstädten sowie aus dem städtisch geprägten Rhein-Main-Gebiet fallen daher nicht darunter.
Das Projekt muss bereits umgesetzt werden. Daher erfüllt ein Konzept, das noch nicht in die Praxis umgesetzt wurde, diese Teilnahmevoraussetzung nicht.
Das Preisgeld muss wiederum für ein örtliches Demografie-Projekt verwendet werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen damit einverstanden sein, dass die Angaben zum Projekt im Rahmen der Pressearbeit der Hessischen Staatskanzlei verwendet werden und das Projekt als beispielgebende Initiative veröffentlicht werden darf.
Projekte, die sich schon einmal beworben hatten, aber nicht ausgezeichnet wurden, können sich mit einer aktualisierten Projektdarstellung gerne erneut bewerben.
Projekte, die bereits mit dem Hessischen Demografie-Preis ausgezeichnet wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen!
Die Preisträgerinnen und Preisträger verpflichten sich, nach ca. einem Jahr Auskunft über den Fortschritt ihres Projekts zu geben.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
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