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Infos zum Förderprogramm
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Bewerbungsschluss: 01.11.2022 | Förderung: 2.000 x 1.000 € |

»Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«
Knapp sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. In diesem Jahr lautet es erneut »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«. So erhalten Antragstellende, deren Maßnahmen im vergangenen Jahr leider nicht mehr verwirklicht werden konnten oder die aufgrund der pandemischen Entwicklung abgesagt werden mussten, eine neue Chance auf Förderung. Der Krieg in der Ukraine und die Notlage der Menschen erschüttern zutiefst. Viele haben das Bedürfnis zu helfen und möchten sich engagieren. Auch in Nordrhein-Westfalen suchen Menschen Zuflucht. Im Sinne des Schwerpunktthemas können daher auch Vorhaben gefördert werden, welche die Gemeinschaft und das Miteinander vor Ort stärken und Geflüchteten ein Ankommen in der neuen Nachbarschaft erleichtern sollen.

Einen Antrag für das Jahr 2022 können Sie ab sofort über das Förderportal engagementfoerderung.nrw stellen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Passend zum diesjährigen Schwerpunktthema »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben« sind in beispielsweise Projekte wie der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens, ein nachbarschaftliches Sommerfest des Sportvereins oder ein Adventsnachmittag für Jung und Alt denkbar.
Der Krieg in der Ukraine und die Notlage der Menschen erschüttern zutiefst. Im Sinne des Schwerpunktthemas können daher auch Vorhaben gefördert werden, welche die Gemeinschaft und das Miteinander vor Ort stärken und Geflüchteten ein Ankommen in der neuen Nachbarschaft erleichtern sollen.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für Ihren Verein bzw. Ihre Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind.  Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden ergibt sich aus dem Sitz Ihres Vereins bzw. dem Standort Ihrer Initiative.

Weitere Informationen finden Sie hier

Fördermittelgeber:
Förderbereiche:
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Fördergebiet Land/Kanton:
Fördervolumen:
Antragsfrist:
Wird geprüft...
Projektpartner:
Programmlink:
Organisation:
E-Mail:
LandesservicestelleBE@stk.nrw.de
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