Infos zum Förderprogramm
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Bewerbungsschluss 2022: 31.05.2022 | Mindestzuwendung: 20.000 € | Förderung von Investitionen in die modellhafte Errichtung von Mikro-Depots zur klimafreundlichen Gestaltung der gewerblichen Nahmobilität. Mit der Richtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium die klimafreundliche Gestaltung der Lieferverkehre. Gefördert werden Investitionen zur Nutzbarmachung von Räumen und Flächen in großer Nähe zum Endkunden, um die letzte Meile der Lieferung durch emissionsfreie Fahrzeuge, wie Lastenräder, zu ermöglichen. „Letzte Meile“ meint den finalen Transport von Sendungen zum Bestimmungsort. Wer wird gefördert? Antragsteller müssen als Eigentümer, Mieter / Pächter oder im Wege eines Gestattungsvertrags über die zur Errichtung erforderlichen Flächen der Mikro-Depots rechtlich und tatsächlich verfügen können und dies nachweisen. Die Kooperation von mehreren Antragstellern in Verbünden ist ausdrücklich erwünscht. Was wird gefördert? Ein Mikro-Depot ist im Sinne dieser Richtlinie ein Raum, in dem logistische Umschlagprozesse zur Abwicklung der letzten Meile mit Hilfe von lokal emissionsfreien Fahrzeugen vorgenommen werden. Dies bedeutet konkret, dass nach dem Umschlag im Mikro-Depot ausschließlich lokal emissionsfreie Fahrzeuge (wie Lastenkarren, Lastenräder, elektrische Fahrzeuge o.ä.) zur Abwicklung der Lieferungen genutzt werden dürfen. Die Belieferung der Mikro-Depots vom Zentrallager aus ("Feeder-Verkehre") darf hingegen auch mit konventionellen Fahrzeugen erfolgen. Eine emissionsfreie Belieferung im Feeder-Verkehr wird jedoch begrüßt. Kategorien der zuwendungsfähigen Maßnahmen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Prototypen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen, die Instandsetzung/-haltung bestehender Anlagen und laufende Ausgaben. Mit einem Antrag kann die Einrichtung von mehreren Mikro-Depots beantragt werden. Wie wird gefördert? Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Die Höhe der Zuwendung ist grundsätzlich auf einen Wert von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung in Höhe von 20.000 Euro ergibt. Bei Verbundvorhaben gilt diese Mindestsumme für das Verbundprojekt insgesamt. Programmlaufzeit Einreichungsfristen Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen zum Förderprogramm finden Sie hier |
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Telefon: |
030 700 181 971
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E-Mail: |
nki-mikro-depot@z-u-g.org
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