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Bewerbungsschluss: 21.08.2022 | Förderung: bis zu 10.000 € |  Der Bürgerfonds ruft zu Projekten auf, die Menschen aus D...

Bewerbungsschluss: 21.08.2022 | Förderung: bis zu 10.000 € | 

Der Bürgerfonds ruft zu Projekten auf, die Menschen aus Deutschland und Frankreich rund um das Thema „Engagement gegen Diskriminierung” zusammenbringen.

Es steht im Grundgesetz, an jedem französischen öffentlichen Gebäude, in der Charta der Grundrechte der EU:

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

„Liberté, égalité, fraternité.“

„Diskriminierungen […] sind verboten.“

Und doch spüren viele Menschen bei der Wohnungssuche, auf dem Arbeitsmarkt oder beim Reisen, in den Medien oder im Bekanntenkreis, dass es mit der Gleichbehandlung oft nicht weit her ist: Noch viel zu häufig werden Personen, die nicht der Norm entsprechen, aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts oder ihrer sozialen Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Sexualität, Behinderung oder chronischen Krankheit benachteiligt.
Dabei kann jede*r etwas dafür tun, dass wir als Gesellschaft mehr Vielfalt leben: den Blick für Diskriminierung schärfen, das Umfeld sensibilisieren oder Betroffenen eine Plattform geben. In Deutschland und Frankreich gibt es unzählige Initiativen, die sich gegen Diskriminierung engagieren – und die voneinander lernen und gemeinsam Aktionen organisieren können.

Wer kann bei der Ausschreibung mitmachen?
Mitmachen können sowohl diejenigen, die bereits deutsch-französisch aktiv sind – aber auch alle, die ihr gemeinsames Engagement gegen Diskriminierung zum Anlass nehmen wollen, grenzüberschreitendes Engagement einmal auszuprobieren und die Fühler nach Frankreich
auszustrecken:

  • gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
  • Gebietskörperschaften
  • wissenschaftliche Institute
  • Bildungs- und Ausbildungszentren
  • gGmbHs
  • Stiftungen
  • Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (ab drei Personen)

Was wird gefördert?
Projekte im Rahmen der Ausschreibung unterstützt der Bürgerfonds in

  • Förderkategorie 1 (bis zu 5.000 €)
  • und Förderkategorie 2 (bis zu 10.000 €).

Bis zu 80 % der Projektkosten können bezuschusst werden, z. B. für An- und Abreise, Aufenthalt, Organisation, Material, Fortbildungen und Honorare.

Wie kann man bei der Ausschreibung mitmachen?
Die Idee steht, das Programm und Budget, die Zielgruppe und Partnerorganisationen auch?
Bis 21. August 2022 können Sie auf der Online-Plattform einen Förderantrag stellen.
Spätestens 4 Wochen vor Projektbeginn erhalten Sie eine Zu- oder Absage. 75 % der bewilligten Fördersumme werden vor Projektstart überwiesen.
Zwischen 1. Oktober und 13. November 2022 finden die Projekte und Aktionen statt.
Spätestens 2 Monate nach Projektende reichen Sie die Abrechnung ein:
Die restlichen 25 % der bewilligten Fördersumme werden entsprechend der tatsächlich entstandenen Kosten und nach Bearbeitung der Abrechnung überwiesen.

Mit welchen Projekten kann man zur Ausschreibung beitragen?
Mit Aktionen und Projekten, die – vor Ort oder online – den Austausch mit dem Nachbarland ermöglichen, das Thema „Engagement gegen Diskriminierung“ aus verschiedenen Perspektiven behandeln, den deutsch-französischen Aspekt im gemeinsamen Engagement unterstreichen.
Formate, z. B.:

  • Austausch über Best Practices oder Erfahrungen,
  • Aktionen im öffentlichen Raum (z. B. Flashmob),
  • Erstellen von Material zur Sensibilisierung (z. B. Videos, Podcast),
  • Konferenzen, Workshops,
  • „Barrierefreiheits-Rundgang“ in der (Partner-)Stadt,
  • Kreatives und Kunst (z. B. Interkulturelles Kochbuch, Konzert mit Musikstücken aus den Heimatländern von Geflüchteten, Fotowettbewerb, Poetry Slam)

Themen, z. B.: Diskriminierungsfaktoren, Diskriminierungsbereiche, Akteur*innen im Kampf gegen Diskriminierung, kontrovers diskutierte Herausforderungen

Weitere Vorgaben:

Die Projekte müssen …

  • zwischen dem 1. Oktober und dem 13. November 2022 stattfinden.
  • mind. 30 Punkte in der Bewertung erreichen, um in Kategorie 1 gefördert zu werden, und mindestens 50 Punkte erreichen, um in Kategorie 2 gefördert zu werden.
  • möglichst öffentlichkeitswirksam sein. Hilfreiche Tipps und Materialien für die Kommunikation finden Sie im Kommunikationskit.

Nicht gefördert werden können Projekte,

  • die die Mindestpunktzahl in der Bewertung nicht erreichen,
  • die bereits begonnen haben
  • oder die sich mehrheitlich an Kinder und Jugendliche richten (z. B. Schulprojekte).

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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    Es steht im Grundgesetz, an jedem französischen öffentlichen Gebäude, in der...

    Bewerbungsschluss: 21.08.2022 | Förderung: bis zu 10.000 € | 

    Der Bürgerfonds ruft zu Projekten auf, die Menschen aus Deutschland und Frankreich rund um das Thema „Engagement gegen Diskriminierung” zusammenbringen.

    Es steht im Grundgesetz, an jedem französischen öffentlichen Gebäude, in der Charta der Grundrechte der EU:

    „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

    „Liberté, égalité, fraternité.“

    „Diskriminierungen […] sind verboten.“

    Und doch spüren viele Menschen bei der Wohnungssuche, auf dem Arbeitsmarkt oder beim Reisen, in den Medien oder im Bekanntenkreis, dass es mit der Gleichbehandlung oft nicht weit her ist: Noch viel zu häufig werden Personen, die nicht der Norm entsprechen, aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts oder ihrer sozialen Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Sexualität, Behinderung oder chronischen Krankheit benachteiligt.
    Dabei kann jede*r etwas dafür tun, dass wir als Gesellschaft mehr Vielfalt leben: den Blick für Diskriminierung schärfen, das Umfeld sensibilisieren oder Betroffenen eine Plattform geben. In Deutschland und Frankreich gibt es unzählige Initiativen, die sich gegen Diskriminierung engagieren – und die voneinander lernen und gemeinsam Aktionen organisieren können.

    Wer kann bei der Ausschreibung mitmachen?
    Mitmachen können sowohl diejenigen, die bereits deutsch-französisch aktiv sind – aber auch alle, die ihr gemeinsames Engagement gegen Diskriminierung zum Anlass nehmen wollen, grenzüberschreitendes Engagement einmal auszuprobieren und die Fühler nach Frankreich
    auszustrecken:

    • gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
    • Gebietskörperschaften
    • wissenschaftliche Institute
    • Bildungs- und Ausbildungszentren
    • gGmbHs
    • Stiftungen
    • Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (ab drei Personen)

    Was wird gefördert?
    Projekte im Rahmen der Ausschreibung unterstützt der Bürgerfonds in

    • Förderkategorie 1 (bis zu 5.000 €)
    • und Förderkategorie 2 (bis zu 10.000 €).

    Bis zu 80 % der Projektkosten können bezuschusst werden, z. B. für An- und Abreise, Aufenthalt, Organisation, Material, Fortbildungen und Honorare.

    Wie kann man bei der Ausschreibung mitmachen?
    Die Idee steht, das Programm und Budget, die Zielgruppe und Partnerorganisationen auch?
    Bis 21. August 2022 können Sie auf der Online-Plattform einen Förderantrag stellen.
    Spätestens 4 Wochen vor Projektbeginn erhalten Sie eine Zu- oder Absage. 75 % der bewilligten Fördersumme werden vor Projektstart überwiesen.
    Zwischen 1. Oktober und 13. November 2022 finden die Projekte und Aktionen statt.
    Spätestens 2 Monate nach Projektende reichen Sie die Abrechnung ein:
    Die restlichen 25 % der bewilligten Fördersumme werden entsprechend der tatsächlich entstandenen Kosten und nach Bearbeitung der Abrechnung überwiesen.

    Mit welchen Projekten kann man zur Ausschreibung beitragen?
    Mit Aktionen und Projekten, die – vor Ort oder online – den Austausch mit dem Nachbarland ermöglichen, das Thema „Engagement gegen Diskriminierung“ aus verschiedenen Perspektiven behandeln, den deutsch-französischen Aspekt im gemeinsamen Engagement unterstreichen.
    Formate, z. B.:

    • Austausch über Best Practices oder Erfahrungen,
    • Aktionen im öffentlichen Raum (z. B. Flashmob),
    • Erstellen von Material zur Sensibilisierung (z. B. Videos, Podcast),
    • Konferenzen, Workshops,
    • „Barrierefreiheits-Rundgang“ in der (Partner-)Stadt,
    • Kreatives und Kunst (z. B. Interkulturelles Kochbuch, Konzert mit Musikstücken aus den Heimatländern von Geflüchteten, Fotowettbewerb, Poetry Slam)

    Themen, z. B.: Diskriminierungsfaktoren, Diskriminierungsbereiche, Akteur*innen im Kampf gegen Diskriminierung, kontrovers diskutierte Herausforderungen

    Weitere Vorgaben:

    Die Projekte müssen …

    • zwischen dem 1. Oktober und dem 13. November 2022 stattfinden.
    • mind. 30 Punkte in der Bewertung erreichen, um in Kategorie 1 gefördert zu werden, und mindestens 50 Punkte erreichen, um in Kategorie 2 gefördert zu werden.
    • möglichst öffentlichkeitswirksam sein. Hilfreiche Tipps und Materialien für die Kommunikation finden Sie im Kommunikationskit.

    Nicht gefördert werden können Projekte,

    • die die Mindestpunktzahl in der Bewertung nicht erreichen,
    • die bereits begonnen haben
    • oder die sich mehrheitlich an Kinder und Jugendliche richten (z. B. Schulprojekte).

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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