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Bewerbungsschluss: Laufend bis Mittel vergeben sind | Förderung: bis zu 25.000 € |  Mit dem Soforthilfeprogramm “Vor Or...

Bewerbungsschluss: Laufend bis Mittel vergeben sind | Förderung: bis zu 25.000 € | 

Mit dem Soforthilfeprogramm “Vor Ort für Alle” fördert der Deutsche Bibliotheksverband bundesweit zeitgemäße Bibliothekskonzepte in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen. Ziel ist es, Bibliotheken als “Dritte Orte” auch in ländlichen Räumen zu stärken und so einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen zu leisten.

"Vor Ort für Alle" ist ein Projekt des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv) im Rahmen des Programms "Kultur in ländlichen Räumen" der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die Fördermittel stammen aus dem Bundesprogramm "Ländliche Entwicklung" (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Auch im Jahr 2022 können wieder Anträge auf eine Förderung gestellt werden. Der Antragsstart ist für den 14. Juli 2022, 10:00 Uhr terminiert. Der frühestmögliche Beginn der Projekte ist voraussichtlich der 01.08.2022. Alle Projekte müssen bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein. Am Tag der Antragstellung können Sie hier auf dieser Seite Ihre Anträge einreichen.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich hauptamtlich, nebenamtlich und ehrenamtlich geführte Bibliotheken in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen sowie Fahrbibliotheken mit ländlich geprägten Versorgungsgebieten. In Ausnahmefällen sind auch Einrichtungen in Kommunen mit einer höheren Einwohnerzahl förderfähig, wenn sie den ländlichen Charakter ihres Einzugsgebiets nachweisen können. Eine Mitgliedschaft im dbv ist nicht erforderlich.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die die Infrastruktur und Ausstattung von Bibliotheken für zeitgemäße Angebote und multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten verbessern. Darunter fallen etwa die Bereitstellung von Technik und digitalen Angeboten, die Schaffung von Barrierefreiheit oder die Erweiterung der Nutzflächen. Der dbv berät, unterstützt und begleitet die Antragsteller*innen bei den geplanten Maßnahmen.

Wie wird gefördert?
Es können einmalig bis zu 25.000 € beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine finanzielle Eigenbeteiligung der Bibliothek durch Eigen- oder Drittmittel von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahme. Eine Vollfinanzierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden.

Weitere Informationen finden und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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  • Vor Ort für Alle. So­fort­hil­fe­pro­gramm für zeit­ge­mä­ße Bi­blio­the­ken in länd­li­chen Räu­men

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    Mit dem Soforthilfeprogramm “Vor Ort für Alle” fördert der Deutsche Bibliotheksverband bundesweit zeitgemäße Bibliothekskonzepte in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen. Ziel ist es, Bibliotheken als “Dritte Orte” auch in ländlichen Räumen zu stärken und so einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen zu leisten.

    "Vor Ort für Alle" ist ein Projekt des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv) im Rahmen des Programms "Kultur in ländlichen Räumen" der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die Fördermittel stammen aus dem Bundesprogramm "Ländliche Entwicklung" (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

    Auch im Jahr 2022 können wieder Anträge auf eine Förderung gestellt werden. Der Antragsstart ist für den 14. Juli 2022, 10:00 Uhr terminiert. Der frühestmögliche Beginn der Projekte ist voraussichtlich der 01.08.2022. Alle Projekte müssen bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein. Am Tag der Antragstellung können Sie hier auf dieser Seite Ihre Anträge einreichen.

    Wer kann sich bewerben?
    Bewerben können sich hauptamtlich, nebenamtlich und ehrenamtlich geführte Bibliotheken in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen sowie Fahrbibliotheken mit ländlich geprägten Versorgungsgebieten. In Ausnahmefällen sind auch Einrichtungen in Kommunen mit einer höheren Einwohnerzahl förderfähig, wenn sie den ländlichen Charakter ihres Einzugsgebiets nachweisen können. Eine Mitgliedschaft im dbv ist nicht erforderlich.

    Was wird gefördert?
    Gefördert werden Maßnahmen, die die Infrastruktur und Ausstattung von Bibliotheken für zeitgemäße Angebote und multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten verbessern. Darunter fallen etwa die Bereitstellung von Technik und digitalen Angeboten, die Schaffung von Barrierefreiheit oder die Erweiterung der Nutzflächen. Der dbv berät, unterstützt und begleitet die Antragsteller*innen bei den geplanten Maßnahmen.

    Wie wird gefördert?
    Es können einmalig bis zu 25.000 € beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine finanzielle Eigenbeteiligung der Bibliothek durch Eigen- oder Drittmittel von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahme. Eine Vollfinanzierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden.

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