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Bewerbungsschluss: 30.09.2022 | Förderung: Insgesamt 476 Mio. € / je Projekt max 6. Mio. € |  Mit dem Bundesprogramm „S...

Bewerbungsschluss: 30.09.2022 | Förderung: Insgesamt 476 Mio. € / je Projekt max 6. Mio. € | 

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert. Die Bundesmittel in Höhe von 476 Millionen Euro sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) veranschlagt. Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 30. September 2022 einreichen.

Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2022 mit 476 Millionen Euro erneut erhebliche Mittel für das seit 2015 bestehende Bundesprogramm SJK zur Verfügung gestellt. Damit werden Städte und Gemeinden weiterhin dabei unterstützt, den bestehenden Sanierungsstau bei diesen wichtigen Orten des Zusammenlebens abzubauen. Die Mittel sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) veranschlagt.

Vor diesem Hintergrund wurde das Programm weiterentwickelt und legt nunmehr einen Schwerpunkt auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 30. September 2022 einreichen. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Weitere Infomationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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  • Projektaufruf: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)

    Bewerbungsschluss: 30.09.2022 | Förderung: Insgesamt 476 Mio. € / je Projekt max 6. Mio. € | 

    Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler...

    Bewerbungsschluss: 30.09.2022 | Förderung: Insgesamt 476 Mio. € / je Projekt max 6. Mio. € | 

    Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert. Die Bundesmittel in Höhe von 476 Millionen Euro sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) veranschlagt. Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 30. September 2022 einreichen.

    Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2022 mit 476 Millionen Euro erneut erhebliche Mittel für das seit 2015 bestehende Bundesprogramm SJK zur Verfügung gestellt. Damit werden Städte und Gemeinden weiterhin dabei unterstützt, den bestehenden Sanierungsstau bei diesen wichtigen Orten des Zusammenlebens abzubauen. Die Mittel sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) veranschlagt.

    Vor diesem Hintergrund wurde das Programm weiterentwickelt und legt nunmehr einen Schwerpunkt auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.

    Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 30. September 2022 einreichen. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

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