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Infos zum Förderprogramm
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Bewerbungsschluss: 20.12.2022 | Förderung: Insgesamt 17.500 € | 

Zum vierten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Bundesteilhabepreis aus. Der Preis hat in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt. In diesem Jahr geht es um das Thema „WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet jährlich Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind.

Das Thema des Bundesteilhabepreises 2022 lautet „WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“. Der Anspruch von barrierefreiem und selbstbestimmtem Wohnen ist, die Teilhabe gleichberechtigt und uneingeschränkt zu ermöglichen. Dies schließt zeitgemäße Kategorien wie Nachhaltigkeit, Umnutzbarkeit, Demografiefestigkeit, den Einsatz moderner technischer Lösungen wie z. B. Ambient Assisted Living (mit umgebenden technischen Hilfsmitteln unterstütztes Wohnen) oder Smart Home (intelligentes Zuhause), moderne Produktionsmethoden wie das serielle Bauen, Versorgungsqualität im Nahbereich sowie die Gewährleistung barrierefreier Mobilität ein.

Der Bundesteilhabepreis 2022 fokussiert dabei auf das Zusammenspiel von Qualität und Quantität des barrierefreien Wohnraums. Der barrierefreie Wohnraum ist eingebettet im inklusiven Sozialraum. Die Kernherausforderung beim barrierefreien Wohnen ist einerseits die Qualitätssicherung über den gesamten Projektverlauf und andererseits die erzeugte Quantität und Bezahlbarkeit an adäquaten Wohnungen.

Ziel ist es, inklusiven Wohnraum zu gewährleisten, der als Ausgangspunkt der gesellschaftlichen Teilhabe ein selbstbestimmtes Leben in Nachbarschaft, Quartier, Kommune oder Region ohne soziale Isolation ermöglicht.

Was wird gesucht?
Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte, konkrete Konzepte und Strategien für Flächen und Flächennutzung, Wohngebäude und Wohnkomplexe oder Quartiere. Hierbei kann es sich sowohl um Neubau als auch um Modernisierung oder Umbau im Bestand (einschließlich Denkmalschutz) handeln.

Machen Sie mit und zeigen Sie mit Ihrem Gute-Praxis-Beispiel oder Modellprojekt das übertragbare Potenzial für andere!

Wer kann sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2022 sind Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich barrierefreies Wohnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Bedarfsplanende und Projektentwickelnde, Architektur-, Stadtplanungs- und Ingenieurbüros, zivilgesellschaftliche Initiativen und Initiativen potentieller Nutzerinnen und Nutzer, Mandatsträger*innen auf kommunaler Ebene, Verbände und Vereine, Wohnungs- und Wohnraumanbietende, Wohnungsbaugenossenschaften und -bauunternehmen sowie Kommunen und Regionen.

Wann kann man sich bewerben?

  • Bewerbungsstart: 8. September 2022
  • Abgabeschluss: 20. Dezember 2022

Was erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger?
Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben:

  1. 10.000 Euro (1. Preis),
  2. 5.000 Euro (2. Preis) und
  3. 2.500 Euro (3. Preis).

Als Preisträger*in können Sie die Auszeichnung "Bundesteilhabepreis 2022: „WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“ werbewirksam nutzen.

Alle formal zugelassenen Teilnehmenden werden auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet. Ihr Gute-Praxis-Beispiel, Modellprojekt, konkretes Konzept oder Ihre Strategie kann als Vorbild für andere dienen. Durch den Preis wird Ihr Praxisbeispiel oder Projekt in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Sie profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung mit anderen Fachleuten und Akteur*innen.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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Antragsfrist:
Wird geprüft...
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Weitere Kontakte:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Dr. Petra Zadel-Sodtke
Telefon: 030 / 2593678-0
Telefax: 030 / 2593678-700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de
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