Sidebar

x
Menü
Infos zum Förderprogramm
Programmname:
Beschreibung:

Bewerbungsschluss: 31.10.2022 | Förderung: bis zu 15.000 € |

Bis zum 31. Oktober 2022 können landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Energiebedarf, die keine flächenabhängige Greening-Prämie erhalten, bis zu 15000 Euro Kleinbeihilfe bei der BLE beantragen.

Infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, die am 24. Februar 2022 begonnen hat, ist das Wirtschaftsleben beträchtlich gestört. Der Krieg hat zu erheblichen wirtschaftlichen Unsicherheiten geführt, Handelsströme und Lieferketten sind gestört. Es ist zu außergewöhnlich großen und unerwarteten Preisanstiegen gekommen, insbesondere bei Erdgas und Strom, aber auch bei zahlreichen anderen Inputs, Rohstoffen und Primärgütern einschließlich des Agrar-und Nahrungsmittelbereichs.

Daher gewährt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen der dafür besonders zur Verfügung gestellten Ausgabemittel Unternehmen der Landwirtschaft aus besonders betroffenen Sektoren zur raschen Unterstützung kurzfristige Kleinbeihilfen nach Maßgabe der Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine vom 7. September 2022.

Diese Kleinbeihilfe soll diesen landwirtschaftlichen Unternehmen einen finanziellen Zuschuss gewähren, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Preisanstiegs bei Energie, Futter- und Düngemitteln infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine abzumildern. Ziel ist es, die deutsche Landwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten.

  • Die Richtlinie regelt Art und Umfang der Kleinbeihilfe sowie die Beihilfeberechtigung und Auszahlungsbedingungen.
  • Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für die Durchführung und Abwicklung dieser Maßnahme zuständig.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Kleinbeihilfe besteht nicht.
  • Die BLE entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und nach Maßgabe der oben genannten Richtlinie.

Weitere Informationen zu den Kleinbeihilfen für Landwirtschaftsbetriebe finden Sie hier

Fördermittelgeber:
Förderbereiche:
Förderarten:
Fördergebiet Land/Kanton:
Fördervolumen:
Antragsfrist:
Wird geprüft...
Projektpartner:
Programmlink:
Telefon:
+49(0)228/6845-2155
E-Mail:
kleinbeihilfe-agrar@ble.de
Fehler beim Laden des Tooltip.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.