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Bewerbungsschluss: Laufend |  Erstellung einer Kommunalen WäremplanungGefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärm...

Bewerbungsschluss: Laufend | 

Erstellung einer Kommunalen Wäremplanung
Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.

Wärmepläne bestehen in der Regel aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet, und einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt. Alle relevanten Verwaltungseinheiten und externen Akteur*innen sind im Prozess zu beteiligen. Zusätzlich werden für zwei bis drei prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet.
Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteur*innen der Wärme- und Stadtplanung.

Bezuschusst werden Ausgaben für

  • fachkundige externe Dienstleister*innen zur
    • Planerstellung,
    • Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur*innen
  • sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.


Warum es sich für Sie lohnt:

  • Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen geschaffen.
  • Die kommunale Bauleitplanung erhält wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung.


Und so geht’s:

  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegt bzw. eine kreisangehörige Kommune noch nicht an entsprechenden Konzepten des Landkreises beteiligt war.

Förderquoten

  • Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.
  • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020 ) können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 profitieren sie von einer erhöhten Förderquote von 100 %.
    • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
    • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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    Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.

    Wärmep...

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    Erstellung einer Kommunalen Wäremplanung
    Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.

    Wärmepläne bestehen in der Regel aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet, und einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt. Alle relevanten Verwaltungseinheiten und externen Akteur*innen sind im Prozess zu beteiligen. Zusätzlich werden für zwei bis drei prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet.
    Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteur*innen der Wärme- und Stadtplanung.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • fachkundige externe Dienstleister*innen zur
      • Planerstellung,
      • Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur*innen
    • sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.


    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen geschaffen.
    • Die kommunale Bauleitplanung erhält wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung.


    Und so geht’s:

    • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegt bzw. eine kreisangehörige Kommune noch nicht an entsprechenden Konzepten des Landkreises beteiligt war.

    Förderquoten

    • Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020 ) können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 profitieren sie von einer erhöhten Förderquote von 100 %.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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