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Infos zum Förderprogramm
Programmname:
Beschreibung:

Bewerbungsschluss: 31. März 2023 und 30. Juni 2023 | Förderung: bis zu 60% der Kosten | 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte ab 2022 mit dem Förderprogramm "Bildungskommunen" bei der Bewältigung zentraler Heraus- forderungen im Bildungsbereich: von der Digitalisierung über die Fachkräftesicherung bis zur Demokratiebildung.

In ausgewählten Themenbereichen entwickeln die Kommunen gemeinsam mit Kooperationspartnern neue Projekte und Angebote (z.B. im Ganztag). Ein Bildungsmonitoring unterstützt die Managementaktivitäten in den ausgewählten Bereichen. Begleitet werden die Kommunen dabei durch die Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement Rheinland-Pfalz – Saarland.

Warum "Bildungskommunen" beantragen?

  • Drängende Herausforderungen im Bildungsbereich bearbeiten
  • Mehrere thematische Schwerpunkte auswählen
  • Ein digitales Bildungsportal aufbauen
  • Eine digital vernetzte Bildungsstrategie erarbeiten
  • Unterstützende Strukturen aufbauen
  • Eine Bildungsberichterstattung entwickeln

Was wird gefördert?

  • Ausgaben für Personal (ohne Höchstzahl)
  • Ausgaben für Dienstreisen
  • Ausgaben für die Software „IT-Instrumentarium zum kommunalen Bildungsmonitoring (KomBi)“
  • Vergabe von Aufträgen für Kommunikation und Veranstaltungen
  • Konzeption und Erstellung eines Bildungsportals
  • Pauschalierte Förderung indirekter Projektausgaben

Die Förderung im Rahmen des ESF-Plus-Programms "Bildungskommunen" wird als Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen (z.B. Region Trier).

Welche Schwerpunkte können gewählt werden?

  • Kulturelle Bildung
  • Demokratiebildung/Politische Bildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
  • Integration durch Bildung
  • Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel
  • Inklusion

Wer ist antragsberechtigt?

  • Landkreise & kreisfreie Städte
  • Kreisangehörige Städte können unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Antrag stellen.
  • Eine Beteiligung an Vorgängerprogrammen ist keine Voraussetzung für eine Förderung.

Welche Fristen gibt es?
Es sind folgende Vorlagetermine vorgesehen: der 31. März 2023 und der 30. Juni 2023.

Weitere Informationen zum Förderprogramm "Bildungskommunen" finden Sie hier

Förderbereiche:
Förderarten:
Fördergebiet Land/Kanton:
Projektpartner:
Programmlink:
Titel:
Dr,
Vorname:
Nachname:
Telefon:
0651 / 46 27 84-11
E-Mail:
katja.wolf@transferagentur-rlp-sl.de
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