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Infos zum Förderprogramm
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Bewerbungsschluss: Verschiedene Programme mit unterschiedlichen Antragsfristen |

Das Rettungspaket für den Kultur- und Medienbereich: NEUSTART KULTUR

Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.

Programm für digitale Interaktionen „dive in“
Das Programm „dive in“ der Kulturstiftung des Bundes richtet sich an Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten, an Gedenkstätten, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren, Archive sowie Festivals. Ziel ist es, diese Einrichtungen darin zu unterstützen und zu motivieren, mit innovativen digitalen Dialog- und Austauschformaten auf die aktuelle pandemiebedingte Situation zu reagieren. Die Kulturstaatsministerin fördert das Programm im Rahmen von NEUSTART KULTUR mit fünf Millionen Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kultur.Gemeinschaften: Programm für digitale Content Produktion
Das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN von Bund und Ländern gibt Schub für neue digitale Angebote: Mit dem Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN wollen Kulturstaatsministerin Monika Grütters und die Kulturstiftung der Länder die Digitalisierung im Bereich der Kultur weiter voranbringen. Insgesamt elf Millionen Euro stehen für das Programm zur Verfügung. Bewerbungen sind ab dem 15. September möglich. Weitere Informationen finden Sie hier

Unterstützung pandemiebedingter Investitionen
Mit insgesamt 250 Millionen Euro fördert die Bundesregierung investive Schutzmaßnahmen in Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Dazu gehören Museen, Theater, Musikclubs und Festivals, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren und Kinos.
Unterstützt werden zum Beispiel Sicherungsmaßnahmen in Kassenbereichen oder auch der Umbau von Lüftungsanlagen oder Sanitärbereichen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bundeskunstsammlung: Mehr Geld für Ankäufe
Der Ankaufetat der Sammlung zeitgenössischer Kunst der Bundesrepublik Deutschland wird im Rahmen von NEUSTART KULTUR um 2,5 Millionen Euro auf 3 Millionen Euro erhöht. Damit sollen noch in diesem Jahr rund 150 Kunstwerke angekauft werden, und zwar nicht nur auf Kunstmessen, sondern ganz gezielt gezielt auch bei Künstlerinnen und Künstlern sowie bei Galerien im gesamten Bundesgebiet. Der Wert des einzelnen Kunstwerks soll im Regelfall 20.000 Euro nicht überschreiten. Eine Bewerbung um Ankäufe ist nicht möglich. Weitere Informationen zur Bundeskunstsammlung finden Sie hier.

Verleih von Kinofilmen stärker gefördert
Im Rahmen von NEUSTART KULTUR hat die Kulturstaatsministerin die Bedingungen für die Verleihförderung angepasst und die Mittel erhöht. Bis Ende 2021 soll die Kinoverleih- und Vertriebsförderung um bis zu 15 Millionen Euro aufgestockt werden. Vier Millionen Euro mehr sind für die kulturelle Verleihförderung vorgesehen. Informationen zur kulturellen Verleihförderung finden Sie hier.
Darüber hinaus ist eine neue wirtschaftliche Fördersäule der BKM zur Stärkung des Filmverleihs mit bis zu 10 Millionen Euro und zur Unterstützung des Vertriebs von Filmen ins Ausland mit bis zu 1 Million Euro geplant. Diese Förderung soll durch die Filmförderungsanstalt (FFA) abgewickelt werden. Die betreffenden Förderregularien werden derzeit abgestimmt.

20 Millionen Euro für die freie Tanzszene
Bis zu 20 Millionen Euro stellt die Kulturstaatsministerin im Rahmen von NEUSTART KULTUR für ein mehrteiliges Hilfsprogramm zur Unterstützung der freien professionellen Tanzszene zur Verfügung. Sie kommen Künstlerinnen und Künstlern, aber auch Produktionsstätten oder Festivals zugute, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind. Einzelheiten zu den Förderprogrammen DIS-TANZEN, TANZPAKT Reconnect und NPN-STEPPING OUT sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Partnerorganisationen www.dachverband-tanz.de, www.diehl-ritter.de und www.jointadventures.net.

Zusätzliche Mittel für die Initiative Musik
Die Kulturstaatsministerin stellt 10 Millionen Euro zusätzlich für die Förderung von Künstlerinnen und Künstler durch die Initiative Musik bereit. Antragsberechtigt sind nicht nur Musikerinnen und Musiker, sondern auch Autorinnen und Autoren.
Neu ist außerdem, dass nicht nur Ausgaben für produktive, künstlerische Arbeit, sondern auch die Vorproduktion als förderfähig anerkannt werden. Außerdem wurde für die Maßnahmen im Rahmen des NEUSTART KULTUR-Programms der Förderanteil von ursprünglich 40 Prozent auf bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten angehoben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Programme im Rahmen von NEUSTART KULTUR, die sich an Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusikprogrammen, Programmreihen und Musikfestivals sowie Musikclubs richten, folgen.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen und aktuelle Neuigkeiten finden Sie hier.

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Fördergebiet Land/Kanton:
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Projektpartner:
Programmlink:
Weitere Kontakte:
Ansprechpartner sind den einzelnen Programmen zu entnehmen.
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