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Infos zum Förderprogramm
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Bewerbungszeitraum: 2021 bis 2024 | Föderung je Unternehmen max. 500.000 € |

Das neue Investitionsprogramm Landwirtschaft ist eines der größten Modernisierungsprogramme für die Landwirtschaft in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt damit gezielt landwirtschaftliche Betriebe, die in moderne Technologie investieren wollen, um mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz umzusetzen. Investitionszuschüsse können ab dem 11. Januar 2021 beantragt werden.

Hauptziel ist, mit einem Technikschub die Leistungen der Landwirtschaft

  • zur Emissionsminderung,
  • zum Erhalt der Artenvielfalt und
  • zur Ressourceneffizienz signifikant zu steigern.

Dafür stehen in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 816 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung kann ab dem 11. Januar 2021 online bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragt werden.

Förderfähig sind:

  • moderne Maschinen und Geräte zur exakten Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung, soweit sie in einer Positivliste aufgeführt sind,
  • bauliche Anlagen zur Erweiterung der Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger und Kleinanlagen (auch mobile) zur Gülleseparierung sowie
  • hiermit in direktem Zusammenhang stehende Planungs- und Beratungsleistungen.

Wesentliche Eckpunkte für Fördernehmer
Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft werden Betriebe in der Landwirtschaft und im Gartenbaus bei Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen unterstützt. Anstehende Transformationsprozesse können so beschleunigt werden.

Förderfähige Betriebe sind landwirtschaftliche Erzeuger und Dienstleister (Lohnunternehmen) sowie gewerbliche Maschinenringe, um eine hohe Wirksamkeit der Förderung auf großer Fläche zu erreichen.

Es kann der beihilfefähige Höchstsatz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgeschöpft werden, wobei landwirtschaftliche Primärerzeuger bis zu 40 Prozent Fördersatz an der förderfähigen Investitionssumme erhalten können sowie kleine gewerbliche Unternehmen bis zu 20 Prozent und mittlere gewerbliche Unternehmen bis zu 10 Prozent.

Die Höchstinvestitionssumme pro Unternehmen liegt bei zwei Millionen Euro im gesamten Förderzeitraum. Die Förderhöhe pro Investition und Unternehmen ist für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung auf 500.000 Euro begrenzt, bei gewerblichen KMU auf 200.000 Euro.

Die Förderung wird von der Landwirtschaftliche Rentenbank bewilligt und ist an ein Darlehen der Hausbank gekoppelt. Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem beantragten Investitionsvolumen, wobei die Darlehenshöhe mind. 60 Prozent des Investitionsvolumens betragen muss. Die Antragstellung wird online erfolgen.

Weitere detaillierte Informationen zur Förderrichtlinie, zum Antragsverfahren sowie weiterführende FAQ finden Sie auf der Website der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

 

Fördermittelgeber:
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Förderarten:
Fördergebiet Land/Kanton:
Fördervolumen:
Förderlaufzeit:
Veröffentlicht am:
Wird geprüft...
Projektpartner:
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Adresse:
Theodor-Heuss-Allee 80, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland
Adresszusätze:
Postfach 10 14 45 / 60014 Frankfurt am Main
Telefon:
069 / 710 499 41
Webseite:
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