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Infos zum Förderprogramm
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Bewertungsstichtag für Projektskizzen: 31.10.2021 |

Wie kann Künstliche Intelligenz dabei helfen Recyclingverfahren zu verbessern? Mit welchen digitalen Tools können Wasserversorgungs- und entsorgungsnetze effizienter überwacht und gesteuert werden? Wie können komplexe Stoffströme in Echtzeit nachverfolgt werden? Diese und weitere Fragen sollen mit der neuen Förderrichtlinie "Digital GreenTech - Umwelttechnik trifft Digitalisierung" im Rahmen des BMBF-Aktionsplans „Natürlich.Digital.Nachhaltig“ beantwortet werden.

Mit der Förderrichtlinie "Digital GreenTech - Umwelttechnik trifft Digitalisierung" sollen durch die Verknüpfung digitaler Technologien mit Umwelttechnologien innovative, nachhaltige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in den Anwendungsfeldern Wasserwirtschaft, nachhaltiges Landmanagement und Geotechnologie sowie Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft entwickelt werden.

Die neuen Ansätze und Verfahren sollen zur Schonung der natürlichen Ressourcen oder zur Minderung von Umweltbelastungen in Deutschland und weltweit im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit beitragen. Damit wird das Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen unterstützt.

Folgende inhaltliche Schwerpunkte können bearbeitet werden:

  • Daten intelligent nutzen
  • Systeme vernetzen
  • Autonome Systeme schaffen
  • Digitale Interaktionen

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte.

Die Laufzeit der Forschungs- und Entwicklungsprojekte - Langprojekte genannt - beträgt in der Regel zwei Jahre, in Ausnahmefällen drei Jahre.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze (eine Vorlage erhalten Sie hier) und anschließendem förmlichem Förderantrag.

In einer zusätzlichen Förderlinie können Kurzprojekte mit einer maximalen Laufzeit von sechs Monaten gefördert werden. Ziel dieser Kurzprojekte ist die Ausarbeitung eines Konzeptes und das Gewinnen von Partnern. Darauf aufbauend kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Langprojekt beantragt werden.

Für die Kurzprojekte besteht die begutachtungsfähige Projektskizze aus einem max. dreiminütigen Video (mp4-Format, max. 100 MB).

 

Bewertungsstichtage für die Projektskizzen sind der 30. Juni 2020 und der 31. Oktober 2021.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

Fördermittelgeber:
Förderbereiche:
Förderarten:
Fördergebiet Land/Kanton:
Antragsfrist:
Wird geprüft...
Projektpartner:
Programmlink:
Organisation:
Telefon:
030-20199-3595
E-Mail:
bmbf-digital-gt@fz-juelich.de
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