Sidebar

x

Empfohlen

Seiten

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 15.02.2022 - 12 Uhr | Preis: Titel | Mit dem Preis für Europäische Hauptstädte für Integration und Vielfalt wird die Arbeit von Städten, Gemeinden oder Regionen in Europa gewürdigt...

Bewerbungsschluss: 15.02.2022 - 12 Uhr | Preis: Titel |

Mit dem Preis für Europäische Hauptstädte für Integration und Vielfalt wird die Arbeit von Städten, Gemeinden oder Regionen in Europa gewürdigt, die sich für die Integration und die Schaffung einer diskriminierungsfreien Gesellschaft einsetzen.

Kommunen können sich bewerben und der Welt zeigen, was diese „Hauptstädte für Integration“ tun, um vielfältigere und integrativere Räume für ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Wer kann sich bewerben?
Der Wettbewerb steht Kommunen wie Städten, Gemeinden oder Regionen in der EU offen. Die Bewerbungen müssen von einer offiziell beauftragten Person eingereicht werden.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, eine Beschreibung der wichtigsten Initiativen zur Förderung von Vielfalt und Integration vorzulegen.

Initiativen, die verschiedene Gründe für Diskriminierung (insbesondere Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnische/rassische Herkunft, Religion und sexuelle Orientierung/Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck) umfassend abdecken und einen bereichsübergreifenden Ansatz verfolgen, sind von Vorteil.

Gewinner tragen ein Jahr lang den Titel "Europäische Hauptstadt für Integration und Vielfalt".

So bewerben Sie sich

  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Profil erstellen und die Bewerbung über ein Online-Bewerbungsformular einreichen
  • Bitte füllen Sie alle Abschnitte des Online-Bewerbungsformulars aus und reichen Sie es bis zum 15. Februar 2022, 12.00 Uhr MEZ ein
  • Die Bewerbungen können in jeder der EU-Amtssprachen ausgefüllt werden. Sie werden mithilfe eines automatischen Übersetzungsprogramms ins Englische übertragen. Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, nach Möglichkeit ihren Projektvorschlag in englischer Sprache einzureichen, um die Bearbeitung der Vorschläge zu erleichtern
  • Bewerberinnen und Bewerber können außerdem eine 10 Folien umfassende PowerPoint-Präsentation hochladen, in der Sie Ihre Bewerbung veranschaulichen.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen eine ehrenwörtliche Erklärung (Anhang III) beifügen, die von der/dem Bürgermeister/in oder der/dem ranghöchsten Vertreter/in unterzeichnet ist, die/der nach nationalem Recht befugt ist, die Gemeinde/Stadt/Region rechtlich zu vertreten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Förderung: bis zu 150.000 € Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem En...

Förderung: bis zu 150.000 €

Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.

Ziel des Programms
Mit diesem Programm fördert die ILB die Maßnahmen, die den Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen des Landes durch einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen oder des solidarischen Miteinanders unterstützen.

Fünf Milionen Euro für Zusammenhalt und solidarisches Miteinader in kleinen Gemeinden
Mit dem Start der neuen Förderrichtlinie zur Stärkung des Zusammenhalts und für ein solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs werden einzelne investive Maßnahmen mit bis zu 150.000 Euro auf verschiedenen Gebieten wie Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, sozialem Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie gefördert (Ab April 2022)

Wer, Was und Wie wird gefördert?

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?
Es können ausschließlich investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen gefördert werden:

  • Baumaßnahmen für Vorhaben, die gemeinschaftliche Ziele verfolgen und mit neuen Nutzungskomponenten die regionalen Perspektiven unterstützen,
  • der Erwerb von beweglichen Sachen im Wert von über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall bzw. Beschaffungen mit einem Gesamtwert von über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer). Hierzu rechnen Geräte, Ausstattungs- bzw. Ausrüstungsgegenstände,
  • der Erwerb unbeweglicher Sachen.

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Unentgeltliche Arbeitsleistungen oder Sachleistungen (Eigenleistungen) der Antragsteller,
  • Personal- und allgemeine Sachausgaben einschließlich von Ausgaben für den Unterhalt und den Betrieb der fertiggestellten Investitionsvorhaben,
  • Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung des Eigenanteils oder bei einer Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen sowie
  • die Umsatzsteuer, die der Zuwendungsempfänger nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehen kann.

Wie wird gefördert
Zuwendungen werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung als Zuschuss gewährt.
Die Höchstfördersumme pro Maßnahme ist auf 150.000 Euro begrenzt.
Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 1.03.2022 | Preis: bis zu 4.000 € |  Der Förderpreis für Nachwuchskräfte aus der Land- und ErnährungswirtschaftDer Internationale DLG-Preis in Form von Stipendien für Fortbildungsm...

Bewerbungsschluss: 1.03.2022 | Preis: bis zu 4.000 € | 

Der Förderpreis für Nachwuchskräfte aus der Land- und Ernährungswirtschaft
Der Internationale DLG-Preis in Form von Stipendien für Fortbildungsmaßnahmen wird jährlich durch die DLG vergeben. Ziel ist es, Nachwuchskräfte aus den Agrar- und Ernährungswissenschaften in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu fördern.

Was bringt mir der Internationale DLG-Preis?
Der Internationale DLG-Preis wird in zwei verschiedenen Kategorien vergeben:

  • Juniorenpreis für junge Fachleute zwischen 18 und 24 Jahren:
    2.500 € für Fortbildungsmaßnahmen während der Berufsausbildung
  • Fortbildungspreis für junge Fachleute unter 36 Jahren:
    4.000 € für die Abrundung des Fachwissens, den Erfahrungsaustausch und die Vertiefung der beruflichen Qualifikation

Du willst mit anderen diskutieren, aktiv Dinge bewegen und Themen gestalten? Du suchst Kontakte und Netzwerke, die Dich weiterbringen? Dann bewerbe Dich jetzt für den Internationalen DLG-Preis.

Wer kann sich für den Internationalen DLG-Preis bewerben?
Du kannst dich für den Internationalen DLG-Preis bewerben, wenn du…

  • unter 36 Jahre alt bist
  • einen Bezug zur praktischen Land- oder Ernährungswirtschaft hast – dazu gehören auch die vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche
  • aktiv ehrenamtlich engagiert bist
  • aufgeschlossen und kontaktfreudig bist, auch über Landesgrenzen und den eigenen Tellerrand hinaus
  • ein klares Ziel vor Augen hast

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen findest du hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 12.02.2022 | Förderung: bis zu 10.000 € |  Ausschreibung für Modellvorhaben im Rahmen des Projekts „KulturKarte: Gemeinsam Zugänge für junge Menschen öffnen“Die Bundesvereinigung K...

Bewerbungsschluss: 12.02.2022 | Förderung: bis zu 10.000 € | 

Ausschreibung für Modellvorhaben im Rahmen des Projekts „KulturKarte: Gemeinsam Zugänge für junge Menschen öffnen“
Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) unterstützt in 2022 Kommunen, kommunale Einrichtungen oder gemeinnützige (freie) Träger mit je bis zu 10.000 Euro bei Modellvorhaben, die Zugänge zu Kultur für und mit jungen Menschen öffnen und erproben.

Mit der Unterstützung im Projekt „KulturKarte: Gemeinsam Zugänge für junge Menschen öffnen“ können vor Ort Modellvorhaben umgesetzt werden, die folgenden Fragen nachgehen:

  • Wie können Zugänge zu kulturellen Angeboten und Einrichtungen für Jugendliche auf lokaler Ebene erleichtert werden?
  • Welche Rolle spielen dabei Kostenlosigkeit, Mobilitätsförderung, Kommunikation ...?
  • Wie können Kinder und Jugendliche kulturelle Angebote mitgestalten?
  • Wie kann Teilhabe und Mitbestimmung junger Menschen an Kultur nachhaltig gesichert werden?

Maßnahmen: Was wird gefördert?
Entwickeln, erproben und/oder implementieren Sie z. B.:

  • Kulturpässe, KulturKarten, Apps o. Ä., die kostenfreien Zugang ermöglichen
  • Maßnahmen zur Förderung jugendgerechter Mobilität, Information oder zur Kommunikation mit dem Ziel einer stärkeren Nutzung kultureller Angebote
  • Peer- oder Mentoringkonzepte sowie Konzepte zur finanziellen Unterstützung, die jungen Menschen vor Ort Zugang zu kulturellen Angeboten ermöglichen.

Für die Umsetzung nutzen Sie beispielsweise:

  • Befragungen, Zukunftswerkstätten, Jugendräte etc. zur grundständigen Beteiligung junger Menschen
  • Analysen, Beratung und Coaching von und mit beteiligten Kulturorganisationen, ÖPNV-Koordinator*innen, Jugendarbeitsträgern
  • Vernetzung und Zusammenarbeit von Verwaltungen, Einrichtungen und Trägern aus den Bereichen Kultur und Jugend auf kommunaler Ebene.

Berücksichtigen Sie explizit:

  • ausreichend Möglichkeiten zum Ausprobieren
  • Reflexion der Projektschritte mit allen Beteiligten

Förderung: Wie hoch ist die Fördersumme und was beinhaltet sie?

  • Ausgewählte Modell- und Entwicklungsvorhaben werden mit einem Budget von bis zu 10.000 Euro unterstützt.
  • Die Förderung ist auf das Jahr 2022 begrenzt.
  • Personalmittel können nicht gefördert werden, dafür aber Honorare und weitere Sachmittel.
  • Die Förderung ist eine Anschub- und Impulsförderung. Die im Jahr 2022 gesammelten Erfahrungen sollen anschließend in den Kommunen bzw. Regionen zugunsten kultureller Teilhabe von Kind

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 30.06.2022 | Förderung: Abhängig von Kategorie |  Sie sind ein Verein, eine Stiftung oder eine andere gemeinnützige Organisation und möchten Kinder und Jugendliche mit einem Projek...

Bewerbungsschluss: 30.06.2022 | Förderung: Abhängig von Kategorie | 

Sie sind ein Verein, eine Stiftung oder eine andere gemeinnützige Organisation und möchten Kinder und Jugendliche mit einem Projekt fördern oder pädagogische Begleitende qualifizieren?

Mit dem Zukunftsfonds im Programm AUF!leben fördern wir Projekte für Kinder und Jugendliche vor Ort. Dabei geht es um das Lernen und Erfahren außerhalb des Unterrichts: Wir stärken junge Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung und fördern das soziale Lernen sowie die Bindungen von Kindern und Jugendlichen.

Förderkategorien

IMPULS: MOTIVATION STÄRKEN

  • einmalige/eintägige Projekte
  • Motivation und soziales Miteinander stärken
  • mind. 7 Teilnehmer:innen

ALLTAG PLUS: JUNGE MENSCHEN STÄRKEN

  • mind. 10 Wochen, 2–5 Wochenstunden
  • Kinder und Jugendliche stärken
  • mind. 15 Teilnehmer:innen

KOMPAKT: VOR ORT & CAMP

  • Wochenend- und Ferienprojekte, 2–14 Tage
  • soziales Lernen und Freizeitgestaltung
  • mind. 15 Teilnehmer:innen

QUALIFIZIERUNG: FÜR FACHKRÄFTE

  • mind. 16 Stunden, flexible Verteilung
  • Fort- oder Weiterbildungen für Fachkräfte
  • mind. 10 Teilnehmer:innen

MENTORING: INDIVIDUELLE BEGLEITUNG

  • Tandems vermitteln und begleiten
  • mind. 1 Mentee pro erwachsenem Mentor
  • mind. 6 Monate und 2 Stunden pro Woche

FLEX: SONSTIGE PROJEKTE

  • Projekte, die in keine andere Förderkategorie passen
  • Fördersumme mind. 30.000 Euro

TRANSFER: BEST PRACTICE VERBREITEN

  • erprobte Projekte in einen neuen Rahmen übertragen
  • inhaltliche und finanzielle Trennung zwischen Ursprungsprojekt und neuem Projekt
  • Fördersumme mind. 100.000 Euro

Weitere Informationen zum Programm und den einzelnen Kategorien finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 29.03.2022 |  Die Europäische Unternehmerregion (EER) ist ein Projekt, das EU-Regionen und -Städte ermittelt und auszeichnet, die unabhängig von ihrer Größe, ihrem Wohlstand und ih...

Bewerbungsschluss: 29.03.2022 | 

Die Europäische Unternehmerregion (EER) ist ein Projekt, das EU-Regionen und -Städte ermittelt und auszeichnet, die unabhängig von ihrer Größe, ihrem Wohlstand und ihren Kompetenzen eine herausragende und innovative unternehmerische Strategie verfolgen. Die Regionen und Städte mit dem glaubwürdigsten, zukunftsorientiertesten und vielversprechendsten Zukunftsplan erhalten für ein bestimmtes Jahr das Label "Europäische Unternehmerregion" (EER).

Regionen, Städte und Gemeinden können sich beim Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) für eine Auszeichnung mit dem Label "Europäische Unternehmerregion (EER) 2023" bewerben. Unter dem Motto "Unternehmergeist und resiliente Gemeinschaften" prämiert der AdR innovative Strategien zur Unternehmensförderung mit Blick auf die Zeit nach der Covid-19-Pandemie.

Weitere Infoormationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier (englisch)

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 31.03.2022 | Preis: 25.000 € je Preisträger |  Wer sind Deutschlands „Klimaaktive Kommunen 2022“? Bis zum 31. März suchen das Bundesumweltministerium und das Deutsche Institut für ...

Bewerbungsschluss: 31.03.2022 | Preis: 25.000 € je Preisträger | 

Wer sind Deutschlands „Klimaaktive Kommunen 2022“? Bis zum 31. März suchen das Bundesumweltministerium und das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) Städte, Landkreise und Gemeinden, die erfolgreiche, wirkungsvolle und innovative Klimaschutzprojekte umsetzen. Bewerbungen sind in den Kategorien „Ressourcen- und Energieeffizienz“, „Klimagerechte Mobilität“ und - ganz neu - in der Kategorie „Klimafreundliche Verwaltung“ sowie im Sonderpreis zum Thema „Klimaschutz und Naturschutz“ möglich.

Wettbewerbskategorien 2022

  • Kategorie 1: Ressourcen- und Energieeffizienz
    Vorbildliche Maßnahmen zur Minderung des Ressourcen- bzw. Energieverbrauchs in Kommunen. Gefragt sind z. B. Projekte in den Bereichen Stadtplanung und
    -entwicklung, Infrastruktur oder intelligente Vernetzung sowie in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, in Industrie- und Gewerbegebieten sowie zur Sektorenkopplung. Ausdrücklich erwünscht sind auch digitale Lösungen.
  • Kategorie 2: Klimagerechte Mobilität
    Integrierte kommunale Projekte, die sowohl den Umweltverbund – ÖPNV, Fahrrad und Fußverkehr – fördern, als auch die Nutzung von motorisierten Fahrzeugen verringern, um zur Verkehrswende beizutragen. Ebenso gefragt ist die Förderung von klimafreundlichen Antriebstechniken. Gesucht werden z. B. Maßnahmen zur Förderung von Fahrrad- und Fußverkehr sowie des ÖPNV in der Kommune oder in einzelnen Quartieren, Projekte zur klimafreundlichen Mobilität im ländlichen Raum, zum Mobilitäts- und Parkraummanagement oder Carsharing.
  • Kategorie 3: Klimafreundliche Verwaltung
    Strategien und umfassende Maßnahmenbündel, die zur Minderung von Treibhausgasen in der Kommunalverwaltung führen. Gefordert sind ganzheitliche, systematische Ansätze, die sich durch verschiedene Klimaschutzmaßnahmen vom Gebäudeenergiebereich über das Mobilitätsmanagement und die Beschaffung bis hin zur Motivation bzw. Beteiligung der Mitarbeiter*innen auszeichnen.
  • Sonderpreis: Klimaschutz und Naturschutz
    Projekte, die kommunalen Klimaschutz und Naturschutz erfolgreich miteinander verknüpfen. Gesucht werden Maßnahmen, die potenzielle Konflikte zwischen Klimaschutz und Naturschutz erfolgreich gelöst haben oder solche, die zum Schutz oder zur Wiederherstellung von lokalen Ökosystemen beitragen. Letztere können auch Artenschutz und Biodiversität fördern oder als natürliche Treibhausgas-Senken dienen, wie zum Beispiel Flussauen, Grünflächen, Wälder oder Moore.

Bewerbungsverfahren
Zu jeder Kategorie gibt es einen speziellen Bewerbungsbogen mit weiteren Hinweisen. Gerne können Sie mit mehreren Projekten am Wettbewerb teilnehmen: Bitte geben Sie jeweils eine separate Bewerbung ab. Sollte ein Projekt für mehrere Kategorien geeignet sein, reichen Sie bitte auch hierfür separate Bewerbungen für die entsprechenden Kategorien ein.

Sie haben schon einmal teilgenommen? Kein Problem. Es gibt keinen Ausschluss für vorherige Teilnehmende – auch nicht für Gewinnerkommunen der Vorjahre. Eine erneute Bewerbung ist außerdem mit Projekten, die schon einmal eingereicht, aber nicht ausgezeichnet wurden, möglich.

Bitte beachten Sie, dass Projekte, die zu einem Großteil aus Mitteln des Bundesumweltministeriums finanziert werden, nicht ausgezeichnet werden können. Weiterentwicklungen sowie Maßnahmen, die sich aus Förderprojekten ergeben haben, sind dagegen willkommen.

Ausdrücklich gewünscht sind auch Klimaschutz-Projekte, bei denen die kommunale Verwaltung mit weiteren Akteuren (z. B. Vereinen, Verbänden, Kammern, Handwerk) und/oder mit anderen Kommunen sowie mit kommunalen Unternehmen zusammenarbeitet.

Prämierung
Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro je Preisträger dotiert, das wieder in Klimaprojekte zu investieren ist. Die Gewinner werden auf der nächsten Kommunalen Klimakonferenz, voraussichtlich im November 2022, öffentlich bekannt gegeben und ausgezeichnet. Alle Wettbewerbsteilnehmenden werden rechtzeitig vor der Veranstaltung darüber informiert, ob sie eine Auszeichnung erhalten.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 10.02.2022 | Sachkostenzuschuss: 5.000 € |  2022 begleitet die Hertie Stiftung 15 Kommunen dabei, eine lokalpolitische Entscheidung an Jugendliche abzugeben, ein praktisches Beteil...

Bewerbungsschluss: 10.02.2022 | Sachkostenzuschuss: 5.000 € | 

2022 begleitet die Hertie Stiftung 15 Kommunen dabei, eine lokalpolitische Entscheidung an Jugendliche abzugeben, ein praktisches Beteiligungsverfahren auszuprobieren und Jugendbeteiligung langfristig zu verankern.

Das Vertrauen in die Demokratie hängt davon ab, wie wir sie vor Ort erleben. Dieses Vertrauen kann man nicht früh genug aufbauen. Jugend entscheidet hilft Kommunen aus ganz Deutschland, Jugendliche in die Politik einzubeziehen. Denn sie haben viele Ideen, die ihre Städte und Dörfer besser machen - von Kinoabenden in der Dorfhalle bis hin zu grünen Dächern für eine umweltfreundliche Stadt.

Unsere Kommunen lassen in einem gut durchdachten Verfahren Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren über ein konkretes lokalpolitisches Thema entscheiden. Schließlich zeigt die Erfahrung, dass junge Menschen sich oft lieber auf Zeit für klar umrissene Themen einsetzen, als sich langfristig an politische Organisationen zu binden. Erfahrene Prozessbegleitungen beraten dabei die Kommunalpolitik und die Verwaltung über Monate hinweg. Unser Kooperationspartner “Politik zum Anfassen e.V.” unterstützt die Jugendlichen bei der Entscheidungsfindung.

Jetzt Bewerben
Sie sind Bürgermeister oder Bürgermeisterin, Stadtratsmitglied, in der kommunalen Verwaltung oder Jugendarbeit beschäftigt und möchten erstmals ein innovatives und praktisches Beteiligungsverfahren in Ihre Kommune holen? Dann ist Jugend entscheidet genau das Richtige für Sie.

2022 begleiten wir 15 Kommunen dabei, eine lokalpolitische Entscheidung an Jugendliche abzugeben. Bewerben können sich Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland, die …

  • Lust auf Beteiligung junger Menschen zwischen 12 und 17 Jahren haben.
  • weniger als 100.000 Einwohner haben.
  • noch keine oder wenig Erfahrung mit verankerten Formen von Jugendbeteiligung (zum Beispiel Jugendparlamenten, Jugendräten oder Jugendforen) gesammelt haben.
  • die Unterstützung der kommunalen Spitze und des Rates sicher haben.

Was Jugend Entscheidet mitbringt

  • Ein durchdachtes Beteiligungsverfahren mit Themenwahl und öffentliche Ratssitzung, das wir gemeinsam mit unserem Partner „Politik zum Anfassen e.V.“ in Ihrer Kommune begleiten
  • Unterstützung durch die kostenlose und datensichere App PlaceM
  • Für jede Kommune eine eigene, professionelle Prozessbegleitung
  • Vernetzungstreffen für alle Projektteilnehmenden aus der kommunalen Politik und Verwaltung vom 18.05. bis zum 20.05.2022 in Berlin
  • Ein Sachkostenzuschuss von 5.000 Euro für lokale Veranstaltungen im Rahmen des Projektes
  • Das Wissen, die Netzwerke und die jahrelange Erfahrung der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung

Was Sie mitbringen

  • Die Bereitschaft, als Kommune eine konkrete Entscheidung an Jugendliche abzugeben
  • Den Wunsch, Jugendliche stärker an kommunaler Politik zu beteiligen
  • Lust auf Zusammenarbeit und Austausch mit verschiedenen Akteuren in Ihrer Kommune und mit anderen Kommunen
  • Die Motivation, Jugendliche für die Teilnahme an Jugend entscheidet zu gewinnen
  • Zeit für ein Vernetzungstreffen von 18.-20.Mai 2022 in Berlin
  • Eine Ansprechperson aus der kommunalen Verwaltung für die Projektkoordination und Veranstaltungsorganisation vor Ort

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Preis: Insgesamt 30.000 € |  Das Rennen um Deutschlands höchstdotierten Beteiligungspreis für Kinder und Jugendliche, den Deutschen Kinder- und Jugendpreis 2022 hat be...

Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Preis: Insgesamt 30.000 € | 

Das Rennen um Deutschlands höchstdotierten Beteiligungspreis für Kinder und Jugendliche, den Deutschen Kinder- und Jugendpreis 2022 hat begonnen! Bis 31. Januar 2022 sind Bewerbungen möglich.

Sichert euch mit eurem Beteiligungsprojekt die Chance auf eines der Preisgelder. Insgesamt werden 30.000 Euro an Kinder- und Jugendprojekte vergeben, bei denen Kinder und Jugendliche bei­spiel­haft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken.

Der Preis wird in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur vergeben. Die Gewinner:innen des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Die feierliche Preisverleihung findet am 27. Juni 2022 bei unserem Partner im Europa-Park statt.

Auch die Deutsche Fernsehlotterie wird den Deutschen Kinder- und Jugendpreis wieder als Partner der Kategorie „Solidarisches Miteinander“ unterstützen.

Wir sind sehr gespannt, mit welcher Kreativität Beteiligungsprojekte in Zeiten der Pandemie entwickelt und umgesetzt werden. Gemeinsam – mit den notwendigen Regeln – für mehr solidarisches Miteinander, politisches Engagement und ein Mehr an Kinder- und Jugendkultur.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findet ihr hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 20.02.2022 |  Neulandgewinner - Zukunft erfinden vor Ort… ist ein Kooperationsprogramm des Neuland gewinnen e.V. und des Thünen-Instituts für Regionalentwicklung e.V. zusammen mit ...

Bewerbungsschluss: 20.02.2022 | 

Neulandgewinner - Zukunft erfinden vor Ort
… ist ein Kooperationsprogramm des Neuland gewinnen e.V. und des Thünen-Instituts für Regionalentwicklung e.V. zusammen mit ostdeutschen Bundesländern und der Robert Bosch Stiftung

Hintergrund
Das Programm Neulandgewinner – Zukunft erfinden vor Ort wurde 2011 von der Robert Bosch Stiftung initiiert und gemeinsam mit dem Thünen-Institut für Regionalentwicklung e.V. über fünf Runden von 2012 an durchgeführt. Mit der 6. Förderrunde übernehmen der Neuland gewinnen e.V. und das Thünen-Institut für Regionalentwicklung e.V. das Programm und führen die begonnene Arbeit in einem gemeinsamen Programmbüro fort.

Mit der aktuellen Förderrunde wird es erstmals möglich sein, sich zwischen einem Projektumfang von bis zu 5.000 € (Neulandsucher) und ab 5.000 € (Neulandgewinner) zu entscheiden. Die neue Kategorie „Neulandsucher“ soll auch jenen engagierten Bürgern eine Option bieten, die noch keine Fördererfahrungen besitzen, in kleinen Schritten vorangehen wollen oder vor allem an Begleitung und Vernetzung interessiert sind.

Das Programm wird für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeschrieben.

Förderprinzip
Projektförderung: Wir werden voraussichtlich wie in den Programmrunden zuvor bis zu 20 Neulandgewinner*innen und 10-12 Neulandsucher*innen in das Programm aufnehmen. Die Projektförderung ist auf zwei Jahre angelegt. Der Projektstart kann frühestens am 01.12.2022 erfolgen.
Mentoring: Alle Programmteilnehmenden erhalten ein individuelles Mentoring zur ihrer Stärkung und für die Entwicklung und Umsetzung ihres Vorhabens.
Qualifizierung: In insgesamt vier Werkstätten lernen die Neulandgewinner*innen mit und von den anderen Neulandgewinner*innen. Die Inhalte werden bedarfsorientiert ausgewählt. Zusätzlich finden Webinare zu Fachthemen statt.
Vernetzung: Innerhalb des Programmes werden verschiedene Vernetzungsformate zum Austausch untereinander, mit Neulandgewinner*innen und Neulandsucher*innen aus früheren Runden und mit relevanten Akteuren aus Politik und Verwaltung angeboten.
Sichtbarkeit: Flankierende Kommunikationsmaßnahmen schaffen Aufmerksamkeit für die Ideen der Engagierten.

Kriterien

Wir glauben an die Kraft des Einzelnen und wissen um die Stärke von Gemeinschaft. Deshalb suchen wir Persönlichkeiten,

  • die verändern wollen,
  • die Gesellschaft und den demographischen Wandel gemeinschaftlich gestalten wollen,
  • die kreativ sind und andere für ihre Ideen begeistern können,
  • die in einer aktiven Zivilgesellschaft eine notwendige Voraussetzung für Lebensqualität vor Ort sehen und
  • die den Austausch im Neulandgewinner-Netzwerk suchen und aktiv unterstützen wollen.

Ihr solltet mit eurem Vorhaben

  • eine konkrete gesellschaftliche Problemlage vor Ort praktisch verändern,
  • dabei gemeinwohlorientiert arbeiten,
  • lokal und gesellschaftlich wirken,
  • ländliche Räume gestalten und stärken,
  • die Möglichkeit zur Partizipation und Teilhabe anderer schaffen
  • und Vorbild für andere sein wollen.

Euer Projekt sollte

  • sich sinnvoll in den regionalen Kontext einbetten,
  • eine realistische Perspektive auf Umsetzung
  • und die Chance auf Verstetigung haben.
  • die in einer aktiven Zivilgesellschaft eine notwendige Voraussetzung für Lebensqualität vor Ort sehen und
  • die den Austausch im Neulandgewinner-Netzwerk suchen und aktiv unterstützen wollen.

Ausschlusskriterien

  • Das Projekt, mit dem ihr euch bewerbt, erfüllt Regelaufgaben im Rahmen eurer beruflichen Tätigkeit.
  • Träger des Projekts sind überregionale Organisationen und Verbände, Landkreise und andere übergeordnete Einrichtungen.
  • Das Projekt zielt auf eine wirtschaftliche Betätigung oder den Aufbau einer wirtschaftlichen Infrastruktur.
  • Das Projekt besteht im Wesentlichen aus dem Erwerb, Bau oder Renovierung von Immobilien (Grundstücke, Gebäude).

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findet Ihr hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 16.01.2022 | Preis: Insgesamt: 125.000 € |  Am 28. März 1897 erblickte Sepp Herberger als jüngstes von sechs Kindern in Mannheim das Licht der Welt. Auf den Tag genau 125 Jahre spä...

Bewerbungsschluss: 16.01.2022 | Preis: Insgesamt: 125.000 € | 

Am 28. März 1897 erblickte Sepp Herberger als jüngstes von sechs Kindern in Mannheim das Licht der Welt. Auf den Tag genau 125 Jahre später werden kommendes Frühjahr die Sepp-Herberger-Urkunden 2022 in der Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Telekom in Berlin vergeben.

Das Preisgeld wurde erhöht und beträgt nun – passend zum besonderen Anlass – 125.000 Euro. Die Sieger werden am 28. März 2022 im Rahmen einer Gala mit prominenten Persönlichkeiten aus Fußball, Politik und Gesellschaft geehrt, die live auf #dabeiTV bei MagentaTV übertragen wird.

Akteure des organisierten Fußballs (z.B. DFB-Landesverbände, Fußballvereine, Einzelpersonen, Schiedsrichter-Vereinigungen) können über ein Online-Formular Praxis-Beispiele einreichen, die sie im Jahr 2021 erfolgreich durchgeführt oder begonnen haben. Im Bereich der Resozialisierung sind auch Justizeinrichtungen antragsberechtigt.

„Wir freuen uns auf viele leuchtende Beispiele für die integrative Kraft des Fußballs, die breite Wertschätzung und Anerkennung verdienen und andere zur Nachahmung anregen sollen“, betont DFB-Vizepräsident Dirk Janotta, der Vorsitzende der Stiftung.

Bewerbungsschluss ist am Sonntag, 16. Januar 2022.
In den Kategorien Handicap-Fußball, Resozialisierung, Schule und Verein sowie „Fußball Digital“ werden je drei ausgewählte Vorschläge mit einem Geldpreis prämiert (1. Platz/12.500 Euro, 2. Platz/7.500 Euro, 3. Platz/5.000 Euro). In der Kategorie „Sozialwerk“ wird der mit 10.000 Euro dotierte „Horst-Eckel-Preis“ vergeben.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 15.02.2022 | Preis: Ingsesamt 45.000 € |  WETTBEWERB „LAND UND LEUTE“ DER WÜSTENROT STIFTUNGDÖRFER UND KLEINSTÄDTE IM DIGITALEN AUFBRUCH - gemeinschaftlich und innovativ Die Wüste...

Bewerbungsschluss: 15.02.2022 | Preis: Ingsesamt 45.000 € | 

WETTBEWERB „LAND UND LEUTE“ DER WÜSTENROT STIFTUNG
DÖRFER UND KLEINSTÄDTE IM DIGITALEN AUFBRUCH - gemeinschaftlich und innovativ

Die Wüstenrot Stiftung sucht mit ihrem nunmehr fünften Wettbewerb „Land und Leute“ gezielt nach neuen Wohn-, Arbeits- und Kreativorten auf dem Land. Zu diesen Initiativen können flexibel genutzte und gemeinschaftliche Wohnprojekte gehören oder innovative Orte für digitales Arbeiten. Dazu zählen auch neue Formen, die temporäres Landleben und Arbeiten miteinander verbinden oder die zur Belebung des Umfelds mit neuen Läden, Mobilitätslösungen oder touristischen Angeboten beitragen.

Viele Landstriche kämpfen seit langem mit Abwanderung und einer erodierenden Versorgungslandschaft. Doch nun deutet sich eine neue „Landlust“ und damit eine Trendwende an: Das Interesse an einem Leben in Dörfern und Kleinstädten steigt und die Coronapandemie hat die Sehnsucht nach Platz, Naturnähe und Ruhe weiter verstärkt. Gleichzeitig hat sich bei Unternehmen und Mitarbeiter*innen die Einstellung zum ortsunabhängigen und flexiblen Arbeiten verändert. Das tägliche Pendeln zur Arbeit wird seltener. Für Dörfer und Kleinstädte auch außerhalb des Speckgürtels großer Städte birgt dies große Potenziale: Sie locken mit günstigerem Wohnraum und mehr Freiräumen zum Gestalten und können dank der digitalen Arbeitswelt auf neue Bewohner*innen hoffen.

Doch die Digitalisierung ist nicht nur der Umzugshelfer raus aus der Stadt, sondern ermöglicht auch neue Formen des gemeinschaftlichen Arbeitens, Lebens und Gestaltens. Langjährige und neue Landbewohner*innen erproben städtisch inspirierte Konzepte und passen sie kreativ den Herausforderungen ländlicher Regionen an.

Innovationen entstehen gewöhnlich in Nischen, angeschoben von einigen Enthusiasten*innen und kreativen Köpfen. Doch mittlerweile werden die Projekte und Initiativen zahlreicher und vielfältiger. Sie zeigen, welche Potenziale in der Digitalisierung für Dörfer und Kleinstädte stecken und führen zu einer neuen Interpretation des „Landlebens“.

Im Fokus des Wettbewerbs stehen auch Kreativorte, die sich die digitalen Möglichkeiten zunutze machen und Stätten der Begegnung, des Lernens und Entwickelns neuer Ideen sind. Dies können etwa neue Bildungs- und Mitmachangebote, neugeschaffene Orte für Workshops, Ausstellungen, Konzerte, Festivals, digitale Werkstätten oder Nachbarschaftstreffen sein.

Der Wettbewerb soll eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze und Projekte aufspüren, ihre Ideen veranschaulichen und diese mithilfe von Publikationen und einer digitalen und interaktiven Ausstellung Interessierten und potenziellen Nachahmer*innen zugänglich machen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 16.01.2022 | Preis: bis zu 35.000 € |  Was ist digital.engagiert?Wir sind eine Förderinitiative von Amazon, AWS und Stifterverband und unterstützen junge Menschen darin, digitale F...

Bewerbungsschluss: 16.01.2022 | Preis: bis zu 35.000 € | 

Was ist digital.engagiert?
Wir sind eine Förderinitiative von Amazon, AWS und Stifterverband und unterstützen junge Menschen darin, digitale Fähigkeiten zu erwerben und sie für die Gesellschaft einzubringen. Gesucht sind aufstrebende Teams die mit ihrem Projekt die digitalen Fähigkeiten (digital skill education) der Generation von Morgen stärken und einen Beitrag zu chancengerechter digitaler Bildung leisten. Aus allen eingereichten Projektideen wählt eine hochkarätige Jury die zehn besten aus, die dann vier Monate lang unterstützt und begleitet werden – von den ersten Planungen bis zur technischen Umsetzung ihrer Projektidee.

Wer kann sich bewerben?
Die aktuelle Bewerbungsphase für die fünfte Runde von digital.engagiert läuft vom 15. Dezember 2021 bis 16. Januar 2022.

Gesucht werden Ideen und Initiativen aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich, die digitale Lösungsansätze nutzen und digitale Fähigkeiten junger Menschen fördern (digital skills education). Im Fokus sollen dabei Angebote für junge Menschen aus benachteiligten Gruppen stehen, die einen Beitrag zu chancengerechter digitaler Bildung leisten und digitale Teilhabe ermöglichen.

Ganz gleich ist dabei, ob ihr euch als Verein, Bürger*inneninitiative, NGO, Verband oder soziales Start-Up engagiert, eine Schul-, Studiums- oder Ausbildungs-Initiative auf die Beine stellt – was zählt, ist euer Team, eure Idee und eure Begeisterung für das Thema.

Was bietet digital.engagiert?
digital.engagiert setzt da an, wo es oft am meisten hakt: individualisiertes Coaching, praktische Hilfestellung und ein Netzwerk an Expert*innen und Gleichgesinnten. Jedes Projektteam bekommt einen Coach oder eine Coachin zur Seite gestellt, die oder der das Team vier Monate lang bei der Umsetzung seiner Ideen begleitet – in persönlichen Treffen vor Ort und über Videokonferenzen. Beim virtuellen Kick-Off-Event am 22. und 23. Februar 2022 treffen die Projektteams zum ersten Mal auf ihre Coaches und Coachinnen und ermitteln zusammen ihren individuellen Förderbedarf.

Im Netzwerk von digital.engagiert können sich Projektteams mit Expert*innen aus Technologie, Zivilgesellschaft und Sozialunternehmen austauschen und Kontakte knüpfen. Fachleute von Amazon Web Services (AWS) zeigen den Teams Innovationsmethoden sowie digitale Arbeitsweisen und stehen auch mit technischem Rat zur Seite. Die Projekte erhalten zudem durch Pressearbeit und Blogs erhöhte Sichtbarkeit über regionale Grenzen hinweg.

Neben dem Coaching-Programm erhalten die Projektteams außerdem eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 10.000 Euro pro Projekt. Am Ende des Förderzeitraums würdigen wir die Fortschritte aller Teams bei einer Abschlussveranstaltung und zeichnen zwei Projekte als Gewinner*innen aus. Sie erhalten Preisgelder von zusätzlich insgesamt 25.000 Euro.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 01.03.2022 | Preis: 5.000 € |  Mit dem "Famigro Award" zeichnet die Unternehmer- und Landbesitzer-Organisation "Young Friends of the Countryside" (YFCS) gemeinsam mit der "European...

Bewerbungsschluss: 01.03.2022 | Preis: 5.000 € | 

Mit dem "Famigro Award" zeichnet die Unternehmer- und Landbesitzer-Organisation "Young Friends of the Countryside" (YFCS) gemeinsam mit der "European Landowners Organization" (ELO) Projekte europäischer Unternehmer aus, die einen Beitrag zur ländlichen Entwicklung leisten. Der Hauptpreis ist dotiert mit 5.000 Euro. Bewerbungsfrist: 1. März 2022

Qualifiziert sind innovative Vorhaben mit langfristigem positiven Einfluss auf die ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung eines ländlichen Raums. Diese Projekte sollen ebenso als Modelle für andere ländliche Gemeinschaften dienen können.

Bewerben können sich europäische Unternehmer im Alter von 18 bis 40 Jahren.

Weitere Informationen und das Bewerbungsformular zum Famigro Award finden hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 15.02.2022 | Förderung: bis zu 200.000 € |  Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Land.Funk – Anwendungen von Gigabit-Netzen...

Bewerbungsschluss: 15.02.2022 | Förderung: bis zu 200.000 € | 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Land.Funk – Anwendungen von Gigabit-Netzen für ländliche Räume" Modell- und Demonstrationsvorhaben, welche die Möglichkeiten der neuen Mobilfunktechnologie (Gigabitnetze) nutzen.
Gleichzeitig sollen die Projekte einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge in den ländlichen Räumen in Deutschland leisten. Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE).
Bis zum 15. Februar 2022 können Interessierte in einer ersten Bewerbungsstufe Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.

Gegenstand der Förderung und allgemeine Anforderungen
Digitalisierung ist eine Chance für ländliche Räume, und sie kann sogar eine neue Stellschraube in der Justierung der Entwicklung ländlicher Räume sein. Viele solcher digitalen Lösungen benötigen ein leistungsfähiges Mobilfunknetz – oder können es zumindest nutzen, um neue Funktionen zu erschließen oder bestehende zu verbessern. Entsprechend liegen große Hoffnungen in den neuesten Mobilfunkgenerationen. Bereits im LTE-Spektrum werden hohe Datenraten von 1.000 Megabit pro Sekunde erreicht, sogenannte Gigabit-Geschwindigkeiten. Die neuen Standards 5G und zukünftig 6G ermöglichen noch höhere Geschwindigkeiten, eine bislang unerreichte Anzahl an vernetzten Geräten sowie Datenübertragung nahezu in Echtzeit.

In fast allen Themenfeldern der ländlichen Entwicklung (Mobilität, Gesundheit, Versorgung, Bildung, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement, Kultur etc.) bestehen vielversprechende Ansätze für die Nutzung der neuen Mobilfunktechnologien.

Wichtige Entwicklungsimpulse können durch die modellhafte und innovative Nutzung von Gigabitnetzen erzeugt werden, die etwa in den Bereichen Wirtschaft, Energie, Abfall, Tourismus oder Bürgerdienste Anwendung finden. Die Umsetzung kann z.B. durch ländliche Kommunen, Unternehmen, Vereine oder privatrechtliche Organisationen erfolgen.

Mit dieser Maßnahme soll die durch Nutzung von Gigabitnetzen unterstützte Teilhabe von Menschen in ländlichen Räumen gefördert werden. Förderfähig sind Vorhaben, die beispielgebenden Charakter haben, neue Themen oder Ideen aufgreifen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen.

Förderfähig sind ausschließlich Modell- und Demonstrationsvorhaben, für die ein erhebliches Bundesinteresse besteht und die den Zielen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) entsprechen. Als Grundvoraussetzung für eine Förderung gilt, dass die Vorhaben geeignet erscheinen, konkrete Handlungsempfehlungen für die Politikgestaltung des BMEL oder die Praxis der ländlichen Entwicklung zu erarbeiten.

Der Fokus der einzureichenden Projektskizzen soll auf der kreativen und intelligenten Nutzung von Mobilfunktechnologie in den ländlichen Räumen liegen. Weniger Priorität haben dagegen die Entwicklung neuer technologischer Innovationen sowie reine Forschungsprojekte oder Studien.

Zentrale Zielsetzung der Fördervorhaben soll es sein, vorhandene und in anderen Kontexten entwickelte technische Möglichkeiten und Ansätze für den ländlichen Raum nutzbar zu machen sowie diese nutzerorientiert anzupassen und weiterzuentwickeln. So sollen modellhafte Projekte die neuen Möglichkeiten der Mobilfunktechnologie in ländlichen Räumen in anschaulicher und beispielhafter Form sichtbar machen und auf diese Weise auch mögliche Vorbehalte und Berührungsängste, zum Beispiel bezüglich Datensicherheit, abbauen.

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, zum Beispiel Vereine, privatrechtliche Organisationen und Unternehmen, Gemeinden, Städte und Landkreise.

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Verbundprojekte setzen sich aus zwei oder mehr Partnern zusammen, die jeweils eigenständige Teilprojekte durchführen. Dies bietet eine Möglichkeit der projektbezogenen Zusammenarbeit, zum Beispiel zwischen Kommunen und Unternehmen, gemeinwohlorientierten Akteuren und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen.

Wissenstransfer und Vernetzung
Die Durchführung der Fördermaßnahme wird durch Aktivitäten der Vernetzung, des übergreifenden Wissenstransfers und Querschnittsanalysen begleitet.

Dies beinhaltet unter anderem:

  • Vernetzung zwischen den geförderten Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie insbesondere zwischen Projektverantwortlichen und Stakeholdern der Praxis;
  • übergreifender Wissenstransfer in wissenschaftliche sowie vor allem in praktische und gesellschaftliche Kontexte;
  • Querschnittsauswertung, Synthese und zielgruppenspezifische Aufbereitung der Ergebnisse der einzelnen Vorhaben. Bei der Planung der Modell- und Demonstrationsvorhaben sind Ressourcen für die aktive Beteiligung an Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse einzuplanen.

Bei der Planung der Modell- und Demonstrationsvorhaben sind Ressourcen für die aktive Beteiligung an Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse einzuplanen. Erwartet wird eine aktive Unterstützung des KomLE und gegebenenfalls beauftragter Dritter, beispielsweise bei der Öffentlichkeitsarbeit durch die Lieferung kurzer textlicher Zusammenfassungen, von Beiträgen und Bildern für Webseiten, Social-Media-Kanäle oder Vorträge.

Weitere Informationen und Dokumente zur Fördermaßnahme Land.Funk finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 12.01.2022 | Förderung: max. 1.000.000 € |  Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) startet ihren sechsten Ideenwettbewerb für Klimaschutzprojekte. Bewerben können sich gemein...

Bewerbungsschluss: 12.01.2022 | Förderung: max. 1.000.000 € | 

Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) startet ihren sechsten Ideenwettbewerb für Klimaschutzprojekte. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen aus sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten. Gewinnerprojekte werden von der EUKI finanziert.

Teilnehmen können Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung und Kommunen. Nach Auswahl der besten Projektskizzen haben die Gewinner voraussichtlich ab Anfang Juni 2022 Gelegenheit, vollständige Projektvorschläge einzureichen. Die ersten Projekte sollen im September 2022 starten.

Die EUKI finanziert Klimaschutzprojekte in acht Schwerpunktthemen: Klimapolitik, Energie, Gebäudesektor und Kommunen, Mobilität, Landwirtschaft, Boden und Wald, Bewusstseinsbildung, klimafreundliche Finanzierung und nachhaltiges Wirtschaften.

Am 7. Dezember 2021 veranstaltet das EUKI-Team einen Informationstag über das Auswahlverfahren.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 500.000 € |  Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des KlimawandelsDas Förderfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommu...

Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 500.000 € | 

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Das Förderfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ ist seit 1. Dezember 2021 geöffnet. Anträge können bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden. Die Öffnung des Förderfensters für den Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“ folgt im Jahr 2022. 

Die Novellierung der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ wurde im Sommer 2021 abgeschlossen. Die novellierte Förderrichtlinie bringt einige Neuerungen mit sich, um insbesondere Kommunen als zentrale Betroffene von Klimafolgen sowie Hauptakteure der Anpassung an den Klimawandel noch besser und zielgerichteter zu unterstützen. Das Ziel ist ausdrücklich, Kommunen und kommunale Einrichtungen darin zu unterstützen, die anstehenden Klimaanpassungs- und Umbauprozesse möglichst frühzeitig, integriert und nachhaltig anzugehen. Hierzu soll ein ganzheitliches Angebot von der Planung bis hin zur Umsetzung und Innovation erfolgen.

Mit dem neu ausgerichteten Förderprogramm werden gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel durch kommunale Anpassungskonzepte gesetzt, die von kommunalen Anpassungsmanager*innen erarbeitet werden und die im Rahmen einer integrierten Betrachtung unterschiedliche Handlungsfelder und Klimawirkungen behandeln. Hierdurch wird ermöglicht, zugleich Synergien zu nutzen und positive Nebeneffekte zu den UN-Nachhaltigkeitszielen zu entfalten (zum Beispiel: Biodiversität, Klimaschutz, Lärmschutz, Barrierefreiheit, Gesundheit, nachhaltige Mobilität etc.). Weiterhin werden innovative und nachhaltige Ideen mit Strahlkraft für die Anpassung an den Klimawandel in Deutschland gesucht.

Für erste Fragen zum Thema Klimaanpassung, zur neuen Förderrichtlinie und zu weiteren Fördermöglichkeiten steht das Zentrum KlimaAnpassung zur Verfügung:
Beratungshotline: 030 - 39001 201 (Montag bis Freitag, 10:00 bis 15:00 Uhr)
E-Mail: beratung(at)zentrum-klimaanpassung.de
www.zentrum-klimaanpassung.de/beratung

Für weitere Fragen - insbesondere zur konkreten Antragstellung

Über das Förderprogramm
Mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ fördert das Bundesumweltministerium Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen sowie Synergien mit den UN-Nachhaltigkeitszielen entfalten. Gefördert werden vor allem lokale und kommunale Akteure, aber auch Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen in den folgenden Förderschwerpunkten:

A. Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement

  • A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)
  • A.2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
  • A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel

B. Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (Wettbewerb)

  • B I. Erstellung eines Konzeptes
  • B II. Umsetzung eines Konzeptes

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 150.000 € |  Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt startet einen Forschungsaufruf zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Eh...

Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 150.000 € | 

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt startet einen Forschungsaufruf zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts. Interessensbekundungen sind vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 möglich.

Eine wichtige Rolle in der Engagementförderung nehmen die Engagement-fördernden Infrastruktureinrichtungen ein. Dazu zählen Einrichtungen, die Engagement vor Ort vermitteln und dazu beraten (u.a. Mehrgenerationenhäuser, Freiwilligenagenturen, Bürgerstiftungen, Selbsthilfekontaktstellen oder Verantwortliche für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in Kommunen).

Fragestellungen in diesem Schwerpunkt könnten sein: Welche Bedeutung haben Engagement-fördernde Infrastrukturen in verschiedenen Kontexten, wie beispielsweise bei der Förderung, Vermittlung oder Ermöglichung von Engagement? Wie agieren die Engagement-fördernden Infrastrukturen untereinander? Wie kann die Wirkung von Engagement-fördernden Infrastruktureinrichtungen erfasst und evaluiert werden?

Wir unterstützen bspw. Vorhaben, die vergleichende Analysen (z.B. Vergleiche unterschiedlicher Regionen) vornehmen. Ebenso schätzen wir Vorhaben, die unterschiedliche Datenquellen für ihre qualitativen und / oder quantitativen Analysen heranziehen.

Das Programm hat drei Schwerpunkte:

  • (A) Digitales Engagement
  • (B) Soziale Ungleichheit im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt
  • (C) Engagement-fördernde Infrastruktureinrichtungen

Die drei Schwerpunkte adressieren aktuelle Forschungsbedarfe und spiegeln die Vielfalt des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts wider.

Wer ist antragsberechtigt?
Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen, die über keine ausgewiesenen Kompetenzen im Bereich der Forschung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes verfügen. Organisationen ohne Sitz in Deutschland sind ebenfalls nicht antragsberechtigt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbung: Laufend | Förderung: Kostenlose Webseitenerstellung |  Die Auszubildenden und Studierenden-Projekte (kurz Azubi-Projekte) sind eine Initiative des Förderverein für regionale Entwicklung e....

Bewerbung: Laufend | Förderung: Kostenlose Webseitenerstellung | 

Die Auszubildenden und Studierenden-Projekte (kurz Azubi-Projekte) sind eine Initiative des Förderverein für regionale Entwicklung e.V. Der Förderverein hat es sich zum Ziel gesetzt, gesellschaftliche Organisationen und Institutionen bei der Realisierung einer ansprechenden Internetpräsenz zu unterstützen, Informationen innerhalb von Regionen übersichtlich bereitzustellen und Auszubildenden eine praxisnahe Ausbildung zu bieten. Um diese Ziele zeitnah realisieren zu können, bietet der Verein Förderprogramme an, bei denen er einen Teil der Kosten übernimmt. Im Falle der Zielsetzung bezüglich der praxisnahen Ausbildung von Auszubildenden unterstützt der Verein das Förderprogramm „Azubi-Projekte“.

Worum geht es genau?
Um die kostenfreie Webseitenerstellung für Projektpartner, mit dem Ziel einer überregionalen Vernetzung und der praxisnahen Ausbildung von Azubis. Bei den Projektpartnern kann es sich um die unterschiedlichsten Institutionen handeln. Von Kommunen, Verbänden und Vereinen über kommunale und öffentliche Institutionen, Initiativen, Bildungseinrichtungen bis hin zu Einzelprojekten.

Die Gestaltung der Homepage erfolgt nach Vorgaben und Wünschen des Projektpartners bezüglich des Designs und des Inhalts. Die Auszubildenden setzen diese Wünsche in enger Zusammenarbeit um. Im Interesse der beteiligten Projektpartner binden wir gern jegliche Erweiterungen (organisatorischer oder informativer Natur) in Webseiten ein, sofern dies gewünscht wird und seitens des externen Anbieters möglich ist.

Warum „Azubi-Projekte“?
Die Azubi-Projekte stehen für eine praxisnahe Ausbildung. Dabei sollen betriebliche und überbetriebliche Auszubildende sowie Studenten die Möglichkeit bekommen, an Praxisprojekten erste Erfahrungen zu sammeln. Alle Auszubildenden für die Azubi-Projekte kommen von Wirtschaftsunternehmen oder Bildungsträgern. Der Förderverein für regionale Entwicklung e.V. beschäftigt selbst keine Auszubildenden.
Insbesondere für die überbetrieblichen Auszubildenden stellen die Azubi-Projekte oftmals die einzige Chance dar, praxisorientiert zu arbeiten, da beispielsweise die Auszubildenden bei Bildungsträgern oder überbetrieblichen Gesellschaften vor allem in Übungsfirmen ohne realen Hintergrund lernen und dies unserer Ansicht nach keine ausreichende Vorbereitung ins Arbeitsleben darstellt. Nach Teilnahme an den Azubi-Projekten kehren die Auszubildenden in ihren Ausbildungsbetrieb zurück und können in der Folge aufgrund ihrer gesammelten Erfahrungen bereits an wichtigen Projekten des Ausbildungsbetriebes mitwirken.

Das Ergebnis der gemeinschaftlichen Arbeit ist ein erfolgreiche umgesetztes Webseitenprojekt: eine neue Webseite mit einem modernen, ansprechenden Design, einem Redaktionssystem im Hintergrund, das von jedem Projektpartner auch ohne Programmierkenntnisse bedient werden kann und nicht zuletzt einen zufriedenen Projektpartner, der vielleicht ohne die Azubi-Projekte keine neue Webseite gehabt hätte. Diese Referenzen können die Auszubildenden dann im weiteren Verlauf ihres Berufslebens vorweisen, auch wenn wir die Erfahrung gemacht haben, dass die kooperierenden Ausbildungsbetriebe die so ausgebildeten jungen Leute in den meisten Fällen ohnehin übernehmen.

Vier Ausbildungsberufe sind an dem Förderprogramm beteiligt:

  • Kaufmann/frau für Büromanagement
  • Mediengestalter/in Digital + Print (in verschiedenen Fachrichtungen)
  • Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung
  • Medienkaufmann/frau für Digital + Print

Es erfolgt seit Beginn der Azubi-Projekte eine umfangreiche Betreuung durch Fachkräfte verschiedenster Berufsgruppen. Die Ausbildungsrahmenpläne sind in Abstimmung mit den Berufsschulen und der Industrie- und Handelskammer auf die Arbeit bei den Azubi-Projekten zugeschnitten. Der Förderverein für regionale Entwicklung e.V. steht dabei in ständigem Kontakt mit den Ausbildungsbetrieben und den überbetrieblichen Bildungsträgern. Dabei wird auf eine übliche Vergütung, den regelmäßigen Besuch von Berufsschule und ggf. Förderunterricht sowie die unbedingte Einhaltung von Arbeits- und Pausenzeiten geachtet.

Die Ausbilder werden allen Anforderungen sowohl in fachlicher, als auch didaktischer Hinsicht vollständig gerecht. Sie sind fachlich für die betreuten Ausbildungsberufe aufgrund von Universitäts-, Fachhochschul-, oder Facharbeiterabschlüssen qualifiziert und haben mehrjährige Berufserfahrung. Darüber hinaus haben sie die notwendigen IHK-Ausbilder-Abschlüsse, die sie für eben jene Tätigkeit ausdrücklich qualifizieren und zertifizieren. Die Ausbilder besprechen täglich Ausbildungsinhalte und Aufgaben mit den Auszubildenden, stehen bei Nachfragen zur Seite und unterstützen die Azubis beim Lösen von Problemen im Rahmen ihrer Tätigkeit.

Für alle ein Benefit:

  • Es ist einerseits die Unterstützung der Auszubildenden gesichert, die an praxisnahen Projekten arbeiten und andererseits eine hohe Qualität für den Projektpartner garantiert.
  • Im Anschluss an die Erstellung der Webseite können die Projektpartner mithilfe des einfach zu handhabenden Redaktionssystems ihre Seite selbständig pflegen.
  • Die Webseitengestaltung ist komplett kostenfrei, der Projektpartner trägt lediglich die kostenreduzierten Gebühren für die Einrichtung der Internetadresse und die Bereitstellung des Speicherplatzes.
  • Der Förderverein betreut die Projektpartner auch nach Fertigstellung der Projekte. Bis mindestens zum Jahre 2030 ist diese Betreuung gewährleistet.

Wer kann mitmachen?

  • Ämter und Kommunen
  • Verbände
  • kommunale Eigenbetriebe
  • Schulen, Kitas, Museen, Bibliotheken und andere Einrichtungen
  • Initiativen
  • Feuerwehren
  • Vereine (Sportvereine, Gewerbevereine, Tourismusvereine etc.)
  • Unternehmen
  • und andere

Interessant besonders für Kommunen:
Um den besonderen Anforderungen von Kommunen zu entsprechen, fördert der Verein diverse Projekte, die die Erfüllung dieser speziellen Bedürfnisse gewährleisten. Diese Projekte beinhalten einerseits die Erstellung einer barrierefreien, auf die jeweilige Kommune zugeschnittenen Webseite mit einem leicht verständlichen Redaktionssystem, das durch die Kommune selbst verwaltet werden kann. Andererseits stehen den Kommunen spezifische Module zur Verfügung:

  • Ein einfach zu handhabendes Ratsinformationssystem
  • Ein Kartenmodul, das Inhalte optisch darstellt
  • Ein webbasiertes Intranet (zeit- und ortsunabhängiger Zugang)

Des weiteren gibt es für Kommunen, ihre Einrichtungen und Partner ein Sonderförderprogramm.

Viele weitere organisatorische oder empfehlenswerte Zusatzmodule (Mobile Ansicht, Sicherheitszertifikat u.a.) finden sie bei den Erweiterungen.

Weitere Inforamtionen finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 16.01.2022 | Förderung: bis zu 700.000 € |  Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberattacken und andere krisenhafte Ereignisse haben immer erhebliche Auswirkungen auf...

Bewerbungsschluss: 16.01.2022 | Förderung: bis zu 700.000 € | 

Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberattacken und andere krisenhafte Ereignisse haben immer erhebliche Auswirkungen auf Städte und Regionen als Wohn- und Arbeitsorte. Vorsorge gegen solche Auswirkungen ist ein prioritäres Anliegen der Raumentwicklungspolitik. Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch verstärkt durch die Flutkatastrophen im Sommer 2021, hat sich die Diskussion um resilientere Städte und Regionen nochmals intensiviert. Städte und Regionen sind dabei in sehr unterschiedlichem Maß von den Krisen betroffen, und sie verfügen in einem unterschiedlichen Maß über die Fähigkeit, mit den Krisen umzugehen. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bedeutet somit auch, dass alle Regionen befähigt werden, widerstandsfähiger gegen Katastrophenereignisse und Krisen zu werden.

Im Rahmen des Modellvorhabens wird regionale Resilienz als Fähigkeit eines regionalen Systems und seiner Bevölkerung verstanden, einschneidenden und schockartigen Ereignissen widerstandsfähig zu begegnen. Dies kann bedeuten, dass die Auswirkungen des Ereignisses vermieden oder abgepuffert werden können oder auch, dass sich die Regionen mithilfe flexibler und leistungsfähiger Organisationsstrukturen gemäß der Leitvorstellung einer nachhaltigen Regionalentwicklung schnell erholen, anpassen und gestärkt aus Krisen hervorgehen können.

Zielgebiet der Fördermaßnahme sind ländliche Regionen. Adressiert ist die regionale/überörtliche Ebene. Angesprochen sind hierbei insbesondere die Träger der Regionalplanung, Landkreise und regionale Institutionen, die für die Erfüllung von Aufgaben der Regionalentwicklung legitimiert sind (z.B. Kommunalverbünde, regionale Entwicklungsagenturen, fest institutionalisierte interkommunale Kooperationsinitiativen). Wichtig ist, dass diese Institutionen ein belastbares und langfristiges politisches Mandat haben (oder bekommen), damit sie auch langfristig die Resilienz in den Regionen stärken können.

Der Förderzeitraum beginnt voraussichtlich im 3. Quartal 2022 und beläuft sich auf maximal 36 Monate. Die Projekte müssen schwerpunktmäßig in den Jahren 2023 und 2024 anteilsmäßig die größte Zahl der beantragten Mittel einplanen und im Oktober 2025 abgeschlossen sein.

Die beantragte Förderung an Bundesmitteln kann pro Antrag bis zu 700.000 Euro betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig konzipiert:

  1. In der ersten Stufe können Bewerber eine Projektskizze beim BBSR einreichen. Diese Skizzen werden zunächst anhand formaler und fachlicher Kriterien durch einen Dienstleister im Auftrag des BMI/BBSR bewertet. Die Auswahl der Projekte, die anschließend zu einem Vollantrag aufgerufen werden, erfolgt durch eine Jury im Februar 2022.
  2. In der zweiten Stufe werden die von der Jury ausgewählten Skizzeneinreicher im Februar 2022 aufgefordert, einen Vollantrag einzureichen.

Bewerbungsschluss: 16.01.2022, 24.00 Uhr.

Weitere Informationen und die Dokumente zur Antragstellung finden Sie hier

Es wurde noch keine Seite in dieser Kategorie erstellt.
Fehler beim Laden des Tooltip.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.