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Bewerbungsschluss: 12.01.2022 12 Uhr |  Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 11. Februar 2020 mit einer entsprechenden Bekanntmachung eine Förderung von Forschungsvorh...

Bewerbungsschluss: 12.01.2022 12 Uhr | 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 11. Februar 2020 mit einer entsprechenden Bekanntmachung eine Förderung von Forschungsvorhaben zur Nutzung von KI-Technologien in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelkette, gesundheitliche Ernährung und ländliche Räume gewährt. Die BLE unterstützt das BMEL und die Forschungsvorhaben, um durch neue Errungenschaften die Künstliche Intelligenz in der Landwirtschaft voranzutreiben (www.ble.de/ki).

Diese Förderung von Forschungsvorhaben verfolgt das Ziel, das Potential von KI für die benannten Bereiche weiter auszubauen und einen Beitrag zur Erreichung der strategischen Zielsetzungen des BMEL zu leisten.
Mit Gaia-X entwickeln Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik auf internationaler Ebene zudem einen nachhaltigen Beitrag zur Gestaltung der nächsten Generation einer europäischen Dateninfrastruktur. Ziel ist eine sichere und vernetzte Dateninfrastruktur, die den höchsten Ansprüchen an digitaler Souveränität genügt und Innovationen fördert. In einem offenen und transparenten digitalen Ökosystem sollen Daten und Dienste verfügbar gemacht, zusammengeführt, vertrauensvoll geteilt und genutzt werden können. Innerhalb von Gaia-X sollen in der Domäne Agrar Anwendungsfälle entwickelt werden, an denen sich das Potential von Gaia-X für die Landwirtschaft demonstrieren lässt.

Die im Rahmen der Bekanntmachung vom 11. Februar 2020 geförderten Forschungsvorhaben sollen nun mit einem eigenständigen, vom BMEL geförderten, Vernetzungs- und Transfervorhaben (VuT) unterstützt und begleitet werden. Zusätzlich sollen Aufgaben zur Weiterentwicklung der Domäne Agrar innerhalb von Gaia-X übernommen werden. Wesentliche Ziele dabei sind die übergreifende Vernetzung von Akteuren mit bestehenden Initiativen (insbesondere Gaia-X), der Aufbau von themenspezifischen Clustern sowie der Wissens- und Ergebnistransfer für relevante Zielgruppen.

Weitere Informationen und die vollständige Bekanntmachungen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 14.01.2022 | Preis: Insgesamt: 50.000 € |  Zum sechsten Mal schreiben die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Fürstentum Liechtenstein Constructive Alps aus – ein mit 50’000 E...

Bewerbungsschluss: 14.01.2022 | Preis: Insgesamt: 50.000 € | 

Zum sechsten Mal schreiben die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Fürstentum Liechtenstein Constructive Alps aus – ein mit 50’000 Euro dotierter Architekturwettbewerb, der nachhaltiges Bauen und Sanieren im Alpenraum auszeichnet. Die Jury lädt Architekt:innen und Bauherr:innen ein, ihre Bauten aus den Jahren 2017 bis 2021 vorzulegen, die im Gebiet der Alpenkonvention etwas zur Erreichung des Klimaziels «Netto Null» beitragen.

Gesucht sind Sanierungen, Weiter- und Neubauten von Gebäuden für alle Aufgaben der Architektur: Wohnhäuser ebenso wie Bauten für die Öffentlichkeit, von Gemeindebauten bis zu Spitälern und Kulturstätten, von Gemeindekraftwerken bis zu Eisenbahn- und Busstationen, Bauten für die Landwirtschaft ebenso wie Häuser für den Tourismus. Dabei gilt die Devise: Sanieren und Aufwerten ist klimavernünftiger als Abreissen. Darum gibt Constructive Alps auch in der sechsten Auflage dem Sanieren ein besonderes Augenmerk.

Die Jury beurteilt die Eingaben nach vier Kriterien hin zum Ziel «Netto Null».

  • Ökologie: Welchen Beitrag leistet das Haus zur ökologischen Vernunft – und zwar in der Konstruktion und im Gebrauch? Hier spielen messbare Kriterien wie die Energiekennzahl ebenso eine Rolle, wie die Einbettung des Hauses in die Umgebung und in Systeme klimavernünftiger Mobilität.
  • Ökonomie: Welchen Beitrag leistet das Projekt, um Kosten und Nutzen in vernünftiger Balance zu halten? Zur ökonomischen Betrachtung gehört auch, wie ein Vorhaben auf regionale Material- und Arbeitskreisläufe abgestimmt ist.
  • Gesellschaft: Welchen Beitrag leistet ein Projekt, damit es den Menschen an ihren Orten und in der Welt gut geht? Mit welcher Wohnform lässt sich mit geringem Flächenverbrauch die höchste Lebensqualität erzielen?
  • Baukunst: Welchen Beitrag leistet das Haus zur Baukunst?

Der Wettbewerb ist zweistufig. Für die erste Etappe beschreibt das Eingabeformular auf constructivealps.net die nötigen Eingaben. Das Formular muss bis zum 14. Januar 2022 online eingereicht werden. Für die zweite Stufe wird die Jury rund 25 Bauten auswählen, welche sie im Frühjahr 2022 vor Ort besuchen wird. Die Preisverleihung findet anfangs September 2022 im Rahmen der Klimawoche in Brig statt. Die besten Ideen werden dann mittels Wanderausstellungen und Veranstaltungen bei den Menschen vor Ort sowie bei jeder Gelegenheit, wo es um Bauen geht, in und ausserhalb der Alpen verbreitet.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 15.01.2022 | Preis: Business-Coaching |  Im Rahmen der „EU-Strategie für den Alpenraum“ (EUSALP) ruft die Aktionsgruppe „Green Infrastructure“ zu einem Wettbewerb auf. Ausgezeichne...

Bewerbungsschluss: 15.01.2022 | Preis: Business-Coaching | 

Im Rahmen der „EU-Strategie für den Alpenraum“ (EUSALP) ruft die Aktionsgruppe „Green Infrastructure“ zu einem Wettbewerb auf. Ausgezeichnet werden innovative und nachhaltige Ideen, Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle mit positiver Wirkung auf den Alpenraum. Gewinner des „GI goes business award“ erwartet unter anderem ein maßgeschneidertes Business-Coaching. Bewerbungsfrist: 15. Januar 2022

Teilnehmen können bereits etablierte Unternehmen, aber auch Start-ups oder Teams aus Privatpersonen. Einzige Bedingung: Sie müssen im EUSALP-Gebiet ansässig sein. Durch den Wettbewerb sollen neue wirtschaftliche Impulse für den Alpenraum entstehen, sei es im Naturschutz, durch Umweltsanierung, durch nachhaltige Land- und Forstwirtschaft oder durch nachhaltigen Tourismus.

Die sechs besten Projekte erhalten neben Workshops und Coachings die Möglichkeit zu Kontakten mit anderen Unternehmen, Experten oder potenziellen Sponsoren. Die Gewinner werden am 1. Februar 2022 bekannt gegeben.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier (in Englisch)

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Bewerbungsschluss: 07.02.2022 | Preis: je 400 € |  Sie sind erfolgreiche Unternehmerin im ländlichen Raum? Dann bewerben Sie sich für den Preis „LandFrau mit Ideen - Unternehmerin des Jahres". Der De...

Bewerbungsschluss: 07.02.2022 | Preis: je 400 € | 

Sie sind erfolgreiche Unternehmerin im ländlichen Raum? Dann bewerben Sie sich für den Preis „LandFrau mit Ideen - Unternehmerin des Jahres". Der Deutsche LandFrauenverband ehrt mit dem Preis Frauen, die sich mit innovativen Ideen im ländlichen Raum selbstständig gemacht haben. In der Hauptkategorie des Wettbewerbs werden zwei Frauen ausgezeichnet; eine weitere Prämierung erfolgt in der Kategorie "Jungunternehmerin". Die Bewerbungsfrist endet am 7. Februar 2022. Die Preisverleihung erfolgt am 5. Juli 2022 im Rahmen des Deutschen LandFrauentages in Fulda.

„Wir verdeutlichen mit dem Wettbewerb die Wichtigkeit weiblichen Unternehmertums für die ländlichen Räume, würdigen den Mut der Unternehmerinnen und motivieren gleichzeitig dazu, das eigene Potenzial als Gründerin in Betracht zu ziehen“, sagt dlv-Präsidentin Petra Bentkämper. Bewerben können sich alle Frauen, die auf dem Land erfolgreich ein Unternehmen gegründet haben. Gesucht werden sowohl Frauen, die ein neues Unternehmenskonzept entwickelt haben als auch Frauen, die ein bereits bestehendes Unternehmen durch innovative Ideen zu großem Erfolg geführt haben.

Ein Bezug zur Landwirtschaft ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Die Gewinnerinnen erhalten ein Preisgeld in Höhe von 400 Euro, eine Teilnahmegutschein für die „Unternehmerinnen-Fachgespräche“. Zudem wird durch die Auszeichnung die öffentliche Wahrnehmung des Unternehmens gesteigert.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 28.11.2021 | Preis: bis zu 5.000 € |  Zeigt eure Erfolgsgeschichte!Mit unserem Publikumspreis zeichnen wir Initiativen aus, die unser digitales Miteinander stärken. Wir suchen Proj...

Bewerbungsschluss: 28.11.2021 | Preis: bis zu 5.000 € | 

Zeigt eure Erfolgsgeschichte!
Mit unserem Publikumspreis zeichnen wir Initiativen aus, die unser digitales Miteinander stärken. Wir suchen Projekte, die sich für Gemeinschaft und Zusammenhalt einsetzen – im digitalen Raum oder mithilfe digitaler Technologien.

Zeigt uns in einem kurzen Video, wie ihr euch für unser digitales Miteinander engagiert! Das Publikum wählt dann die schönsten Erfolgsgeschichten aus.

Die Suche nach den besten Erfolgsgeschichten ist gestartet! Bewerbungen können dann bis einschließlich 28. November 2021 online eingereicht werden.

Die Publikumsabstimmung ist vom 1. bis 19. Dezember unter www.digital-miteinander.de geöffnet. Über Soziale Medien können Bewerbungen mit dem Hashtag #DigitalMiteinander geteilt werden. Am 21. Dezember 2021 küren wir die Gewinnerinnen und Gewinner!

Der jeweils 1. Platz ist mit einem Preisgeld von 5.000 Euro dotiert, dem 2. Platz jeder Kategorie stehen jeweils 3.000 Euro zu, dem 3. Platz je 2.000 Euro.

Kategorien

  • Digitale Teilhabe
    In der Kategorie „Digitale Teilhabe“ können sich Initiativen und Projekte bewerben, die zu einem inklusiven digitalen Miteinander beitragen.
    Ihr engagiert euch dafür, dass alle Menschen sich sicher, souverän und selbstbestimmt in der digitalen Welt bewegen können? Ihr begleitet Menschen bei den ersten Schritten ins Digitale? Ihr unterstützt zum Beispiel ältere Menschen bei der Nutzung von Videotelefonie oder Smartphones? Oder schult Kinder zum Umgang mit digitalen Medien?
    Zeigt uns eure Geschichte und bewerbt euch in der Kategorie „Digitale Teilhabe“!
  • Digitaler Zusammenhalt
    Projekte und Initiativen in der Kategorie „Digitaler Zusammenhalt“ fördern das Miteinander im digitalen Raum.
    Ihr engagiert euch gegen Hassrede und setzt euch für eine bessere Diskussionskultur im Netz ein? Vielleicht eröffnet ihr digitale Debattenräume, in denen Andersdenkende sich miteinander austauschen? Oder nutzt ihr den digitalen Raum, um Gemeinschaft zu ermöglichen oder einander Halt zu geben?
    Dann erzählt uns eure Geschichte und startet in der Kategorie „Digitaler Zusammenhalt“ durch!

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findet ihr hier

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Bwerbungsschluss: 31.12.2021 | Preis: bis zu 50.000 € je Projekt |  Mit dem Ideenwettbewerb des Rahmenprogramms ENGAGIERT FÜR KLIMASCHUTZ möchten wir das Thema Klimaschutz im zivilgesellschaftlichen ...

Bwerbungsschluss: 31.12.2021 | Preis: bis zu 50.000 € je Projekt | 

Mit dem Ideenwettbewerb des Rahmenprogramms ENGAGIERT FÜR KLIMASCHUTZ möchten wir das Thema Klimaschutz im zivilgesellschaftlichen Engagementfeld voranbringen und verankern: Wir suchen innovative Ideen, wie Organisationen in Kultur, Sport oder im sozialen Bereich eigene Zugänge zum Thema Klimaschutz entwickeln, selbst in ihrem Umfeld aktiv werden und so den politischen und gesellschaftlichen Diskurs bereichern können.

Kerngedanke ist dabei die Kooperation zwischen verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen: Diejenigen, die Klimaschutz nicht als Kernthema bearbeiten, möchten wir dazu anregen und dabei unterstützen, thematische Bezüge ihrer Arbeit zum Thema Klimaschutz zu identifizieren und diese mit Leben zu füllen. Zugleich sollen themennahe Organisationen, die bereits Erfahrungen mit dem Thema Klimaschutz mitbringen, angeregt werden, sich mit themenfremden Organisationen zu vernetzen. Wir möchten die verschiedenen Facetten zivilgesellschaftlichen Engagements für Klimaschutz sichtbarer machen, engagierte Organisationen vernetzen und ihnen eine Stimme verleihen. Denn Klimaschutz geht alle an.

In zwei Ausschreibungsrunden werden insgesamt zehn innovative Projekte gefördert, die dazu beitragen, das Thema Klimaschutz in diversen Engagementfeldern voranzubringen - und die andere Organisationen inspirieren können, sich auf den Weg zu machen. Welche Mittel und Formate Sie wählen, ist Ihrer Kreativität überlassen. Wir sind gespannt und freuen uns auf Ihre Bewerbungen!

Wer kann sich bewerben?
Der Ideenwettbewerb richtet sich an gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen mit eingetragener Rechtsform, die in Kooperation mit einem oder mehreren Partnern das Thema Klimaschutz in der Zivilgesellschaft voranbringen möchten. Wir suchen Organisationen, die neue Wege gehen, ihr Netzwerk erweitern wollen und andere mit ihrem guten Beispiel und ihrem Engagement für das Thema Klimaschutz gewinnen und begeistern.

Eine Mitgliedschaft im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) ist für die Teilnahme am Ideenwettbewerb nicht erforderlich.

Was umfasst die Förderung?
Je Ausschreibungsrunde werden fünf Klimaschutz-Projekte mit je 1,5-jähriger Laufzeit gefördert. Pro Projekt werden bis zu 50.000 Euro Fördergelder vergeben.

Die Projektpartner erhalten zudem Unterstützung in Form von Beratung, von Wissenstransfer mit weiteren Partnern und dem Austausch von Expertise und Ideen. Eine Begleitung erfolgt durch das BBE-Team, Vertreter*innen der Stiftung Mercator, einen Beirat und unter Einbindung weiterer Akteure aus dem BBE-Netzwerk.

Förderzeitraum der ersten Projekt-Kohorte: 1. März 2022 bis 31. August 2023.

Was wird gefördert?
Geförderte Projekt sollen:

  • Klimaschutz in themenfremden Organisationen der Zivilgesellschaft zum Thema machen,
  • Kooperationen zwischen themennahen und themenfremden Organisationen initiieren,
  • Impulse für politische und gesellschaftliche Debatten setzen und
  • anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen als Beispiel dienen und zur Nachahmung anregen.

Die Projekte müssen einen festgelegten Anfang und ein definiertes Ende haben (Projektlaufzeit 1 bis 1,5 Jahre) und mit Zielen verknüpft sein, die in diesem Zeitraum erreichbar und umsetzbar sind.

Darüber hinaus wird eine aktive Beteiligung an den Vernetzungs- und Kommunikationsaktivitäten des Rahmenprogramms vorausgesetzt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 14.04.2022 | Preise: bis zu 1.200 € | Mehr als 20 Gewinnergruppen gesucht! | "Echt kuh-l!" ist der bundesweite Schulwettbewerb des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtscha...

Bewerbungsschluss: 14.04.2022 | Preise: bis zu 1.200 € | Mehr als 20 Gewinnergruppen gesucht! |

"Echt kuh-l!" ist der bundesweite Schulwettbewerb des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Im Schuljahr 2021/2022 dreht sich alles um Erbsen, Linsen und Co. Einsendeschluss ist der 14. April 2022.

Das Thema: Kichern Erbsen? Nicht die Bohne! – Starke Eiweißhelden
Hülsenfrüchte sind gut für die Menschen, die Tiere, den Boden und fürs Klima. Die Pflanzen verfügen über hochwertiges Eiweiß, das für die menschliche Ernährung und auch als Tierfutter genutzt wird. Außerdem verbessern Hülsenfrüchte die Bodenfruchtbarkeit. Damit sind sie wichtige Bausteine für eine nachhaltige Landwirtschaft und eine ausgewogene Ernährung.

Um diese Alleskönner geht’s dieses Mal bei unserem Schulwettbewerb "Echt kuh-l!". Kinder und Jugendliche sollen die Zusammenhänge von nachhaltiger Landwirtschaft und umweltgerechter Ernährung entdecken und verstehen.

Mitmachen
Alle Schülerinnen und Schüler von Klasse 3 bis 10 aller Schulformen können teilnehmen. Egal, ob im Klassenverband, in der Kleingruppe oder als Solist oder Solistin. Auch außerschulische Gruppen sind herzlich eingeladen mitzumachen.

Dem Ideenreichtum sind bei "Echt kuh-l!" keine Grenzen gesetzt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann kreativ und engagiert das machen und einreichen, worin sie oder er gut ist und was Spaß macht. Alles ist erlaubt: Songs, Filme, Spiele, Projekttage, Ausstellungsexponate, und so weiter. Hauptsache, es beschäftigt sich mit nachhaltiger Landwirtschaft und dem diesjährigen Wettbewerbsthema Hülsenfrüchte.

Einsendeschluss ist der 14. April 2022.

Gewinnen
Die Bewertung erfolgt innerhalb von vier Altersgruppen:

  • Altersgruppe I: Klassen 3 – 4
  • Altersgruppe II: Klassen 5 – 6
  • Altersgruppe III: Klassen 7 – 8
  • Altersgruppe IV: Klassen 9 – 10

Darüber hinaus gibt es noch zwei Sonderpreis-Kategorien:

Sonderpreis Forschung
Mit dem Forschungspreis können besonders inhaltsstarke Beiträge mit einem wissenschaftlichen Ansatz ausgezeichnet werden.

Sonderpreis Schule
Gruppen mit mehr als 35 Teilnehmenden oder altersgruppenübergreifende Teams, qualifizieren sich für den Schulpreis. Hier kann auch die ganze Schule mitmachen und gewinnen.

Die Jury orientiert sich an den Kriterien: Inhalt, Kreativität und Wirkung. Auf die besten Einreichungen warten tolle Gewinne – unvergessliche Berlin-Fahrten, Preisgelder bis zu 1.200 Euro, die Trophäen „Kuh-le Kuh“ in Gold, Silber und Bronze sowie Urkunden für jeden Teilnehmenden.

Tipps und Tricks
Von der Einbindung in den Lehrplan und der Unterstützung methodisch-didaktischer Kompetenzen bis zum Arbeiten mit Kreativitätstechniken oder dem Anstoßen durch die Leitfragen – "Echt kuh-l!" unterstützt Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler mit Anleitungen, Checklisten und vielen weiteren Tipps und Tricks.

Projektkontext:
Der Schulwettbewerb "Echt kuh-l!" beschäftigt sich grundsätzlich mit ökologischem Landbau und mit Fragen zur nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährung. Er stellt dabei jedes Jahr ein anderes Thema heraus.

"Echt kuh-l!" ist eine Maßnahme des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN), initiiert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und durchgeführt in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Weitere Inforarmtionen zu "Echt kuh-l!" finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 15.11.2021 | Förderung: Jeweils 8 Millionen für 2021/2022 | Jetzt sind Sie gefragt: im Rahmen des simul⁺Mitmachfonds können Sie Ihre Projektidee einreichen, um Ihre Heimat noch leb...

Bewerbungsschluss: 15.11.2021 | Förderung: Jeweils 8 Millionen für 2021/2022 |

Jetzt sind Sie gefragt: im Rahmen des simul⁺Mitmachfonds können Sie Ihre Projektidee einreichen, um Ihre Heimat noch lebenswerter zu machen.

  • Wie soll sich ihre Umgebung entwickeln?
  • Wo sehen Sie Möglichkeiten Ihre Region nach vorn zu bringen, zu verbessern oder aufzuwerten?
  • Wo sehen Sie Chancen den Strukturwandel zu gestalten?
  • Wie kann man bei Ihnen das Miteinander stärken?
  • Schicken Sie uns Ihre Ideen, überzeugen Sie damit die Jury und verwirklichen Sie mit dem Preisgeld Ihr Projekt!

Jeweils 8 Millionen Euro stellt das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung 2021 und 2022 zur Verfügung. Vom 1. Oktober 2021 bis zum 15. November 2021 können Sie Ihren Beitrag hier einreichen. So kann aus Ihrer besonderen Idee noch ein Stück mehr Heimat werden – Machen Sie mit.

Ziel und Inhalt des simul⁺Mitmachfonds
Der simul⁺Mitmachfonds unterstützt beteiligungsorientiert vielfältige Ideen in den sächsischen Regionen, die den gemeinschaftlichen Zusammenhalt stärken, die Lebensbedingungen vor Ort verbessern und damit nachhaltig zur regionalen Strukturentwicklung beitragen.

Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen, Städte und Gemeinden sowie weitere Akteure aus ganz Sachsen sind eingeladen, sich mit ihren Projektideen zu beteiligen. Die besten Beiträge werden prämiert. Die Preisgelder leisten einen Beitrag zur Verwirklichung dieser Projektideen.

Themenbereiche
Der Wettbewerb beinhaltet die Themen

  • Stärkung von gemeinschaftlichem Leben und sozialem Zusammenhalt
  • Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit
  • Innovation und Netzwerkbildung an den regionalen Schnittstellen von Bevölkerung, Wirtschaft, öffentlichen Einrichtungen und Wissenschaft
  • Unterstützung von Bildung, lebenslangem Lernen und Wertevermittlung
  • Beiträge zur Bewältigung von regionalen Herausforderungen und Zukunftsfeldern
  • Anwendung digitaler Technologien für das Gemeinwohl
  • Entwicklung von Mobilitätslösungen, bürgernahen Dienstleistungen und digitalen Anwendungen
  • Beiträge zu Kunst, Kultur und ldentität der Region
  • Sensibilisierung für Natur, Umwelt und die Gestaltung des Lebensumfelds

Wettbewerbsmodule
Der simul⁺Mitmachfonds ist in vier Module gegliedert:

  • Modul „ReWIR“
  • Modul „Projekt“
  • Modul „Kommune“
  • Modul „Regionale Kooperation“

Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.12.2021 | Preis: Professionelles Imagevideo | ClimaHost ist der erste und einzige alpenweite Klimaschutzwettbewerb. Ausgezeichnet werden herausragende Klimaschutzmaßnahmen in de...

Bewerbungsschluss: 31.12.2021 | Preis: Professionelles Imagevideo |

ClimaHost ist der erste und einzige alpenweite Klimaschutzwettbewerb. Ausgezeichnet werden herausragende Klimaschutzmaßnahmen in der Hotellerie des Alpenraums.

Ob Hotel, Hostel, Jugendherberge, Gasthof, Pension oder Berghütte im Tal oder auf dem Gipfel – teilnehmen können alle Beherbergungsbetriebe aus dem Alpenraum. Voraussetzung ist, dass sich Ihr Betrieb für Klimaschutz und nachhaltigen Tourismus engagiert.

Bewerben Sie sich ab dem 1. September 2021 für den ClimaHost-Wettbewerb. Der Preis ClimaHost wird im Herbst 2022 im Rahmen der Alpenkonferenz in Brig (CH) verliehen. Ihre Bewerbung reichen Sie bequem online ein.

Welche Preise gibt es?
Vergeben werden jeweils zwei Preise in den Kategorien „Neubau“ und „Bestand“ und ein fünfter Sonderpreis speziell für Kleinstbetriebe, der „Local Hero“. Für alle fünf Preisträger*innen wird ein professionelles Imagevideo über ihren Betrieb gedreht. Sie erhalten zudem Awards, die Sie in Ihrem Betrieb ausstellen können und alle Nominierten bekommen eine hochwertige Urkunde.

Weitere Inforamtionen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 15.11.2021 | Fördervolumen: 10 Mio. Euro | Das Förderprogramm REGION.innovativ unterstützt regionale Bündnisse dabei, sich neuen Forschungs- und Innovationsthemen zu widmen und mit...

Bewerbungsschluss: 15.11.2021 | Fördervolumen: 10 Mio. Euro |

Das Förderprogramm REGION.innovativ unterstützt regionale Bündnisse dabei, sich neuen Forschungs- und Innovationsthemen zu widmen und mit neuen Partnern zusammenzuarbeiten. Bewerber können bis zum 15. November 2021 eine Projektskizze für die dritte Förderrunde einreichen. Auf dieser Grundlage werden in einem wettbewerblichen Verfahren Forschungsprojekte für eine Förderung ausgewählt.

Dritte Förderrunde – Gesellschaftliche Innovationsfähigkeit
In der aktuellen, dritten REGION.innovativ-Förderrunde „Regionale Faktoren für Innovation und Wandel erforschen – Gesellschaftliche Innovationsfähigkeit stärken“ geht es um die grundsätzlichen Fragen, wie sich die komplexen Innovationszusammenhänge auf regionaler Ebene darstellen lassen und wie es Regionen gelingen kann, durch Innovation einen erfolgreichen Strukturwandel zu gestalten. Der Fokus liegt dabei auf neuen oder bisher nur wenig beachteten sozial- und gesellschaftswissenschaftlichen Erklärungsansätzen für Innovationszusammenhänge, die sich am gesellschaftlichen Nutzen und den Nachhaltigkeitszielen orientieren.

Die Forschungsprojekte können als Einzel- oder Verbundvorhaben aus den Bereichen der Sozial-, Geistes-, und Wirtschaftswissenschaften gefördert werden. Es muss jedoch mindestens eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung am Vorhaben beteiligt sein. Zusätzlich müssen regionale Praxispartner aus strukturschwachen Regionen in die Entwicklung der Lösungsansätze mit eingebunden werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

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Bewerbungsschlusss: 10.11.2021 | Preise: im Wert von 15.000 € |  Mit dem Bundespreis 2022 zeichnet das BMEL bereits zum siebten Mal besonderes Engagement zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung...

Bewerbungsschlusss: 10.11.2021 | Preise: im Wert von 15.000 € | 

Mit dem Bundespreis 2022 zeichnet das BMEL bereits zum siebten Mal besonderes Engagement zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung aus. Der Preis wird in den fünf Kategorien verliehen:

  • Landwirtschaft & Produktion
  • Handel
  • Gastronomie
  • Gesellschaft & Bildung
  • Digitalisierung

Zusätzlich gibt es Förderpreise für Projekte in der Start- und Entwicklungsphase.

Bewerben können sich Unternehmen, Start Ups, landwirtschaftliche Betriebe, die Gastronomie, Verbände, Vereine, NGOs, Kommunen, Forschungseinrichtungen ebenso wie Einzelpersonen. Im Sinne der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung kann sich somit die gesamte Bandbreite der Lebensmittelversorgungskette beteiligen.

Vorbildliche Projekte zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung leisten einen wertvollen Beitrag – und genau diese werden auch in 2022 mit dem Zu gut für die Tonne! – Bundespreis ausgezeichnet. Die Bewerbungsphase läuft vom 28. September bis zum 10. November 2021.

Was gibte es zu gewinnen?
Neben einem Aufmerksamkeitsschub für die Nominierten- und Gewinnerprojekte durch die Kommunikation über die Zu gut für die Tonne! – Website sowie das BMEL werden Förderpreise im Gesamtwert von 15.000 Euro für Konzepte und Projekte in der Start- oder Entwicklungsphase vergeben. Mit der Auszeichnung werden alle prämierten Projekte Teil des Zu gut für die Tonne! – Netzwerks. 

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 800.000 € |  Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase werden durch ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Zuschuss in Form eines Innovationsgutschei...

Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 800.000 € | 

Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase werden durch ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins gefördert.

Die Antragsbearbeitung und Mittelgewährung übernimmt die Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Fördermittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft.

WER WIRD GEFÖRDERT

Unternehmen:

  • nicht börsennotiertes, agrarnahes Start-up (KU)
  • Unternehmenssitz sowie steuerlicher Sitz in Deutschland
  • Handelsregistereintrag / Aufnahme Wirtschaftstätigkeit / Beginn Steuerpflicht vor max. 5 Jahren
  • Unternehmen ist nicht durch einen Zusammenschluss gegründet, hat nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen und noch keine Gewinne ausgeschüttet
  • Kein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion

Geschäftsmodell:

  • Innovatives Geschäftsmodell
  • positiver (nachhaltiger) Impact auf die Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Entwicklungsstand: Frühfinanzierungsphase, erste Entwicklungen (z.B. ein erster Prototyp) sind erfolgt
  • Hohes Wachstumspotenzial
  • Realistische Aussicht auf langfristig ökonomische Tragfähigkeit

WAS WIRD GEFÖRDERT

Förderfähige Ausgaben Darlehen
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die der Festigung und Weiterentwicklung des Unternehmens in der Frühfinanzierungsphase dienen. Dazu zählen etwa Ausgaben für Personal, Betriebsmittel, Mieten, Lizenzen, Markterschließung oder Weiterentwicklung. Ausgaben sind grundsätzlich nur bis zu einer angemessenen (marktüblichen) Höhe förderfähig. Die Rentenbank beurteilt fallspezifisch die Angemessenheit der Beträge. 

Förderfähige Ausgaben Zuschuss
Förderfähig ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die dem Kompetenz- und Wissensaufbau der im Unternehmen tätigen Personen dienen. Erstattet werden bis zu 90% der nachgewiesenen Ausgaben.

Dazu gehören:

  • Dienstleistungen im Bereich der Beratung zur Stärkung der allgemeinen unternehmerischen Kompetenzen von Unternehmensleitung und angestellten Personen
  • Dienstleistungen im Bereich der Beratung zu technologischen und rechtlichen Fragestellungen, inkl. der Erstellung von Gutachten (z. B. zum Innovationspotential des Unternehmens)

Dazu gehören nicht:

  • Dienstleistungen zur Weiterentwicklung der konkreten Produkte / Services / Dienstleistungen (z. B. technische Zeichnungen etc.)

WIE WIRD GEFÖRDERT

Nachrangdarlehen

  • Nachrangdarlehen bis zu 800.000 Euro
  • Laufzeiten von 2 bis 10 Jahren
  • 10% Eigenmittel notwendig

Zuschuss

  • Zuschuss in Höhe von 90% für notwendige Ausgaben für Beratungsleistungen
  • Zuschuss ist begrenzt auf 15% der Darlehenssumme und 50.000 Euro

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 17.11.2021 | Förderung: Insgesamt 200.000 € |  Demokratie ist viel mehr als eine Staatsform, sie ist die Grundlage für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Demokratie lebt vo...

Bewerbungsschluss: 17.11.2021 | Förderung: Insgesamt 200.000 € | 

Demokratie ist viel mehr als eine Staatsform, sie ist die Grundlage für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Demokratie lebt von Vielfalt, von Beteiligung und vor allem vom Mitwirken! Deshalb suchen wir eure Ideen für gelebte Demokratie und ein besseres Miteinander – um euch dabei zu unterstützen, sie umzusetzen.

WIE? MIT DER CROWD!
Mit unserem Crowdfunding-Contest möchten wir Demokratie-Projekte aus ganz Deutschland finden, qualifizieren und finanzieren – durch eine Kombination aus Crowdfunding und Stiftungsförderung.

Dafür starten alle ausgewählten Projekte gemeinsam in einen Crowdfunding-Contest auf unserer MITWIRKEN Crowdfunding-Plattform, bauen ihre Community aus und finanzieren so ihre Ideen. Wir begleiten dabei mit Workshops, individueller Beratung und allen wichtigen Tipps und Tricks. Die 20 erfolgreichsten Projekte erhalten außerdem zusätzliche Preisgelder in Höhe von insgesamt 200.000 Euro von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung – ganz demokratisch, denn die Crowd entscheidet.

WER KANN SICH BEWERBEN?
Ihr seid bei uns richtig, wenn ihr eine Idee habt oder ein Projekt umsetzt, das unsere Demokratie stärkt, indem ihr in einem der folgenden Handlungsfelder aktiv seid:

  • Partizipation gestalten
  • Dialog anregen
  • Vielfalt stärken
  • Teilhabe ermöglichen
  • Transparenz schaffen
  • Demokratie vermitteln

Egal ob private Initiative, gemeinnütziger Verein, Arbeitsgruppe einer Wohlfahrtsorganisation oder Social Start-Up – eure Organisationsform spielt keine Rolle.

WELCHE VORAUSSETZUNGEN GIBT ES FÜR DIE BEWERBUNG?
Bewerben können sich Projekte,

  • die unsere Demokratie in den oben genannten Handlungsfeldern stärken.
  • die in Deutschland umgesetzt werden.
  • die sich in der aktiven Planungs- oder Umsetzungsphase befinden.
  • deren Finanzierung und Umsetzung mit einer erfolgreichen Crowdfunding-Kampagne sichergestellt ist bzw. für deren Durchführung eine benötigte Co-Finanzierung bereits bewilligt ist.
  • die im Falle einer Zusage bereit sind, sich auf der MITWIRKEN Crowdfunding-Plattform zu registrieren und im Rahmen unseres Contests dort eine neue Crowdfunding-Kampagne zu entwickeln und umzusetzen (Laufzeit: 04.05.2022 bis 01.06.2022). Die Plattform wird technisch und organisatorisch von Fairplaid GmbH (Sophienstraße 26, 70178 Stuttgart) betreut.
  • die mit einer Laufzeit von noch mindestens einem Jahr planen.
  • die ein Fundingziel von mindestens 10.000 Euro anstreben.
  • die bereit sind, an unseren Qualifizierungsangeboten teilzunehmen:
    • digitaler Kick-Off Ende Januar 2022
    • eine digitale Vortragsreihe
    • ein analoger Qualifizierungsworkshop im Februar 2022 in Frankfurt am Main
    • sowie weitere Community- und Beratungsangebote.
      Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben.
  • die über ausreichend personelle Ressourcen verfügen, sodass sich mind. zwei Teammitglieder um die Vorbereitung und Durchführung der Kampagne kümmern können.
  • die bereit sind, regelmäßig digitale Werkzeuge wie facebook, Zoom, WeChange und ähnliches zu nutzen.

WAS BIETEN WIR EUCH?

  • Qualifizierung:
    Wir bieten euch zur Vorbereitung und während der Umsetzung eurer Crowdfunding-Kampagne Workshops, Webinare sowie individuelle Beratung durch Profis – und immer ein offenes Ohr!
  • Finanzierung:
    Ihr finanziert eure Ideen durch eure erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne. Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung vergibt zusätzlich Preisgelder von insgesamt 200.000 Euro an die 20 erfolgreichsten Projekte, die die meisten Unterstützenden von ihrer Idee überzeugen konnten.
  • Vernetzung:
    Wir bringen euch mit anderen Engagierten aus ganz Deutschland zusammen. Außerdem werdet ihr Teil unseres MITWIRKEN-Netzwerks und könnt so viele spannende Menschen und potenzielle Partnerorganisationen kennenlernen.
  • Aufmerksamkeit:
    Wir wollen euch helfen, noch bekannter zu werden. Durch den Contest erreicht ihr mehr Sichtbarkeit in den Medien und vergrößert eure Community.

NACH WELCHEN KRITERIEN WÄHLEN WIR AUS?

  • ein überzeugender Lösungsansatz für eine gesellschaftliche Herausforderung
  • gesellschaftliche Wirkung des Projekts
  • Potenzial für (Weiter-)Entwicklung und Skalierbarkeit der Idee
  • Realisierbarkeit: eure Pläne stehen in gutem Verhältnis zu euren Ressourcen

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findet ihr hier

 

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Bewerbungsschluss: 01.11.2021 |  Die Landesregierung NRW startet in diesem Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das neue Förderprogramm »2.000 x 1.000 E...

Bewerbungsschluss: 01.11.2021 | 

Die Landesregierung NRW startet in diesem Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das neue Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«, das im Jahr 2021 das Schwerpunktthema »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben« hat. Bewerbungen sind bis 1. November 2021 möglich.

»Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«
Hinweise zum Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« für das Jahr 2021 für Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen

Rund sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Ab 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. In diesem Jahr lautet es »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«.

Was wird gefördert?
Projekte oder Ideen, die passend zum diesjährigen Schwerpunktthema »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben« initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Denkbar sind hier zum Beispiel Besuchsdienste, ein Adventsnachmittag für ältere Menschen oder auch Aktionen für Ortsteile, die vom Hochwasser betroffen sind. Gefördert werden können beispielsweise Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit und erste Aktivitäten, die noch im Jahr 2021 umgesetzt werden sollen.

Welche Voraussetzungen gibt es?
Jedes Jahr wird pro Verein, zivilgesellschaftlicher Organisation oder Initiative maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember durchgeführt werden muss. Förderungsfähige Projekte für das Jahr 2021 müssen also bis zum 31. Dezember 2021 durchgeführt werden. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf.

Weitere Informationen und Unterlagen zum Förderprogramm finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 26.11.2021 | Unterstützung | Ihr engagiert euch für Umweltschutz, Demokratieförderung oder bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche? Ihr seid motiviert, euer soziales Pro...

Bewerbungsschluss: 26.11.2021 | Unterstützung |

Ihr engagiert euch für Umweltschutz, Demokratieförderung oder bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche? Ihr seid motiviert, euer soziales Programm in andere Städte und Regionen zu verbreiten? Großartig! Der Accelerator vergibt 10 Stipendienplätze für gemeinnützige Organisationen und unterstützt euch dabei, strukturiert zu wachsen, eure Wirkung zu verbreiten und einen individuellen Weg der Skalierung zu finden.

Bereits zum 7. Mal suchen wir zehn großartige Organisationen, die ihre Programme skalieren und so noch mehr Wirkung erreichen möchten. Wir unterstützen zehn Organisationen 12 Monate lang bei der Entwicklung eurer individuellen Skalierungsstrategie. HateAid, Ackerdemia, mundraub, die Digitalen Helden, vostel.de, Hacker School und viele mehr haben das Programm bereits durchlaufen und haben ihre Wirkung skaliert. 

Bis zum 26. November 2021 könnt ihr euch für den Jahrgang 2022 bewerben und Teil der Accelerator Community werden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findet ihr hier

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Bewerbungsschluss: 29.10.2021 | Förderung: bis zu 500 € |  Im Rahmen des Projekts haben wir ein Förderprogramm aufgebaut, das Ideen junger Menschen mit internationaler Geschichte (herkunftsübergreife...

Bewerbungsschluss: 29.10.2021 | Förderung: bis zu 500 € | 

Im Rahmen des Projekts haben wir ein Förderprogramm aufgebaut, das Ideen junger Menschen mit internationaler Geschichte (herkunftsübergreifend mit Schwerpunkt Iran und Afghanistan) zu bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt fachlich und materiell unterstützt.

Überblick
Habt ihr eine Idee, wie ihr durch bürgerschaftliches Engagement die Gesellschaft mitgestalten könnt, wisst aber nicht, wie ihr diese konkret umsetzen sollt? Dann seid ihr bei uns richtig und könnt euch mit ersten Ideen zu Projekten im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements bei uns bewerben!
Im Rahmen der Civic Ideas Factory erhaltet ihr ausgewählte Schulungen zu Antragstellung, Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Moderation/Rhetorik. Mit diesen Schulungen wollen wir Raum für Austausch, Orientierung und Kompetenzen zur Projektantragsstellung vermitteln. Ziel der Schulungen soll es sein, dass ihr am Ende eure vielfältigen Ideen eigenständig umsetzen und auch zukünftig zivilgesellschaftlichen Projektideen nachgehen könnt.
Am Ende der Schulungen besteht die Möglichkeit, einen kleinen Projektantrag zu eurer Idee bei uns einzureichen.
Eine Jury wählt im Anschluss an die Civic Ideas Factory einige erarbeitete Projektanträge aus, die eine Förderung zur Umsetzung des Projekts bis zu 500 € erhalten.
Nach dem Ende eures Projekts findet noch eine Reflexion statt, in der wir gemeinsam darauf schauen, ob die vorher definierten Ziele erreicht werden konnten und welche Schwierigkeiten aufgetaucht sind.

Teilnahmevoraussetzung
Im Rahmen unserer Förderakademie können sich Einzelpersonen und Vertreter*innen von Vereinen, Initiativen etc. mit Ideen bei uns bewerben, die ein gesellschaftliches Problem thematisieren und einige grundlegende Gedanken zur Adressierung des Problems beinhalten.
Das Vorhaben muss nicht konkret ausgearbeitet sein. Wichtig ist, dass es der Gemeinschaft zugutekommen und nicht Profit generierend ist.
Passende Themenfelder wären etwa:

  • Nachbarschaft
  • Bildung
  • Interkulturelle Begegnung
  • Kinder
  • Klima/Umwelt

Formale Kriterien
Voraussetzungen für deine Bewerbung

  • Ihr solltet nicht älter als 27 Jahre sein
  • Förderung von jungen Menschen mit internationaler Migrationserfahrung (besonderer Fokus auf Menschen aus der iranischen und afghanischen Community)
  • Zivilgesellschaftliche Idee
  • Realisierbarkeit des Projekts (nach Erhalt der Förderung innerhalb von vier Monaten)

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findet ihr hier

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Bewerbungsfrist: 19.11.2021 | Förder- und Vernetzungsaktivitäten | Die Kommunalpolitik ist die Basis der Demokratie: Doch immer noch entscheiden viel zu wenig Frauen über die Geschicke ihrer Gemeinde...

Bewerbungsfrist: 19.11.2021 | Förder- und Vernetzungsaktivitäten |

Die Kommunalpolitik ist die Basis der Demokratie: Doch immer noch entscheiden viel zu wenig Frauen über die Geschicke ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihres Landkreises. Das „Aktionsprogramm Kommune – Frauen in die Politik“ möchte das ändern. Das BMFSFJ und die EAF Berlin wollen gemeinsam mit Partnern wie dem DStGB den Anteil von Frauen in der Kommunalpolitik nachhaltig erhöhen. Gesucht werden Städte, Gemeinden und Landkreise, die sich im Zusammenschluss als Partner-Regionen engagieren wollen. 

Ob im Bundestag, den Länderparlamenten oder auf kommunaler Ebene, Frauen sind seltener in politischen Ämtern anzutreffen. Insbesondere zeigt sich dies bei den Bürgermeister/innen: nur 9 Prozent der Rathäuser werden von einer Frau geführt. Auch in den Kommunalparlamenten liegt der Anteil an weiblichen Mandatsträgerinnen bei nur 27.7 Prozent. Die Gründe für die Unterrepräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik sind vielfältig und in gesellschaftlichen Strukturen, aber auch in parteipolitischen Logiken zu verorten.

Das Aktionsprogramm hat zum Ziel, den Anteil von Frauen in den kommunalen Vertretungen (Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten) sowie den Anteil der haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeisterinen und Landrätinnen zu erhöhen. Es umfasst über eine Laufzeit von vier Jahren regionale und bundesweite Aktivitäten zur Motivation, zum Empowerment und zur Vernetzung von Frauen und verbindet Beratungsangebote vor Ort mit überregionalem Erfahrungsaustausch.

Das Aktionsprogramm Kommune nimmt explizit nicht nur die Frauen in den Blick, sondern will auch dazu beitragen, strukturelle Veränderungen anzustoßen, welche sich positiv auf die Teilhabe von Frauen und die Akzeptanz und die Attraktivität von Kommunalpolitik insgesamt auswirken können. Ein Schwerpunkt liegt auf ländlichen Regionen.

Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert und von der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband durchgeführt. Die drei kommunalen Spitzenverbände – der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag – unterstützen das Programm ebenso wie die BAG Kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsbeauftragen.

Die Auswahlrunde für die ersten zehn Regionen startet jetzt. Regionen aus dem gesamten Bundesgebiet sind zur Bewerbung aufgefordert. Auf die Teilnahme können sich ein Landkreis oder ein Zusammenschluss aus maximal zwei Landkreisen in räumlicher Nähe, ein Landkreis gemeinsam mit einer oder mehreren kreisfreien Städten oder ein Zusammenschluss von mindestens drei Städten oder Gemeinden, von denen keine größer sein darf als 100.000 Einwohner*innen, bewerben. Die Auswahl erfolgt durch ein fachkundiges Gremium unter dem Vorsitz des BMFSFJ.

Die Aktion wird in zwei Durchgängen mit je 10 ausgewählten Regionen durchgeführt. Der erste Durchgang erstreckt sich von Januar 2022 bis August 2023. Die beteiligten Regionen können von zahlreichen Förder- und Vernetzungsaktivitäten profitieren. Dazu gehören Werkstattgespräche, Beratungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, Qualifizierungsangebot für Kandidatinnen und Amtsträgerinnen, überregionale Vernetzungstreffen und bundesweite Öffentlichkeitsarbeit.

Informationen zum Auswahlverfahren, zu den Teilnahmebedingungen und den Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 30. April / 31. Oktober 2021/22/23/24 | Zuschuss: bis zu 100% / max. 20. Mio. | Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ unterstützt das Bundesumweltministerium modellh...

Bewerbungsschluss: 30. April / 31. Oktober 2021/22/23/24 | Zuschuss: bis zu 100% / max. 20. Mio. |

Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ unterstützt das Bundesumweltministerium modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen.

Neue, sichere Radwege, Stell- und Ladeplätze für Pedelecs und Lastenräder oder Lösungen für lokale Radverkehrsdienstleistungen: Im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ fördert das Bundesumweltministerium (BMU) modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation.

Mit dem Förderaufruf sollen Projekte in konkret definierten Gebieten wie Wohnquartieren, Stadtteil- oder Dorfzentren realisiert werden. Es sind jedoch auch interkommunale Projekte möglich. Das Ziel ist die Vermeidung von Treibhausgasen. Außerdem sollen die Projekte mehr Raum für Radverkehr schaffen und die Lebensqualität vor Ort verbessern.

Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination mit Abstellanlagen oder Reparaturstationen sein. Einzelmaßnahmen sind nicht förderfähig. Außerdem sollen die geförderten Maßnahmen nicht zulasten des Fußverkehrs, Öffentlichen Personennahverkehrs, von Aufenthalts-und Erholungsflächen sowie des Baumbestandes gehen.

Damit Projekte wie diese bundesweite Nachahmung finden, setzt das BMU einen gewissen Vorbildcharakter für eine Förderung im Rahmen des Aufrufs voraus. Kooperationen von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren für ein Projekt werden begrüßt.

Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich auszeichnen durch

  • einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen,
  • Anwendung und Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen sowie
  • eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.

Verbesserte Förderbedingungen im Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“
Durch das Corona-Konjunkturpaket sowie das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung profitieren Akteur*innen beim Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ von erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen. Die verbesserten Bedingungen gelten für Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Im Überblick:

  • Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um fünf Prozentpunkte.
  • Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent – ein Eigenteil muss nicht erbracht werden.
  • Im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln reduziert sich der aufzubringende Eigenanteil für alle anderen Antragstellenden auf 5 Prozent.
  • Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine Eigenbeteiligung von 50 Prozent an den Gesamtausgaben des Projektes vorausgesetzt.


Aufbau des Förderaufrufs: Zweistufiges Antragsverfahren

1. Projektskizze einreichen
Projektskizzen können in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Die im Förderaufruf vorgegebene Gliederung ist dabei verbindlich einzuhalten. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.

2. Förderantrag stellen
Förmliche Förderanträge sind in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dafür muss das Antragssystem „easy-Online“ benutzt werden. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Skizze durch die Koordinatorin beziehungsweise den Koordinator einzureichen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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Moderierter Workshop vor Ort oder online | Termine nach Absprache | Bewerbung notwendig | Planspiel "Zukunft gestalten in Dorf und Region"Oft erscheinen die Herausforderungen vor Ort riesig und unübe...

Moderierter Workshop vor Ort oder online | Termine nach Absprache | Bewerbung notwendig |

Planspiel "Zukunft gestalten in Dorf und Region"
Oft erscheinen die Herausforderungen vor Ort riesig und unüberschaubar. Ein Planspiel hilft dabei, Komplexes schneller zu überblicken, Ideen konkreter herauszuarbeiten und einfach einmal auszuprobieren.

Unser Planspiel bietet eine Möglichkeit, sich den Zukunftsvisionen für Ihr Dorf oder Ihre Region gemeinsam spielerisch anzunähern. Das Planspiel kann entweder ein motivierender Einstieg oder ein Zwischenschritt in Ihrem Gestaltungsprozess sein.

Worum geht es?
In einem eintägigen Workshop entwickeln die Teilnehmenden zunächst gemeinsam das Ausgangsbild. Darauf aufbauend entwerfen sie Zukunftsszenarien und finden Lösungsansätze. Im Idealfall steht am Ende des Tages ein Leitbild mit einem Zeit- und Aufgabenplan.

Für wen sind die Workshops gedacht?
Bewerben können sich Dörfer und Regionen aus dem gesamten Bundesgebiet. Voraussetzung ist, dass sich bereits Akteure zusammengetan haben, um aktiv zu werden. Sie müssen einen konkreten Plan haben, wie sie das Planspiel in einen bestehenden oder kommenden Prozess einbinden (zum Beispiel Dorfwettbewerb, Planungsprozesse, Modellvorhaben). Es ist außerdem wichtig, dass die Beteiligten ein Ziel formuliert haben, das sie mit dem Workshop erreichen wollen.

Wer spielt mit?
Am Planspiel sollten Akteure teilnehmen, die dazu bereit sind, den Entwicklungsprozess weiter voranzutreiben oder umzusetzen. Die Liste der Teilnehmenden erstellen wir gemeinsam. Um intensiv arbeiten zu können, sollte eine Spielgruppe aus maximal 25 Personen bestehen. Es sind mehrere Spielgruppen möglich.

Wer ist für was verantwortlich?
Die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume führen vor Ort einen eintägigen Workshop durch und übernehmen die anfallenden Kosten für die Materialien des Planspiels und die Experten.

Den Raum und die Verpflegung vor Ort stellen das Dorf oder die Region. Sie sind außerdem dafür verantwortlich, die regionalen Akteure zum Planspiel einzuladen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 03. Januar 2022 | Förderung: max. 400.000 € |  Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Faktor K – Forschung zum Faktor Kultur ...

Bewerbungsschluss: 03. Januar 2022 | Förderung: max. 400.000 € | 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Faktor K – Forschung zum Faktor Kultur in ländlichen Räumen" Forschungsprojekte, die sich mit kulturellen Aktivitäten in ländlichen Räume befassen. Die maximale Fördersumme beträgt jeweils bis zu 300.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 400.000 Euro. Ab dem 30. September 2021 bis zum 03. Januar 2022 können Interessenten entsprechende Forschungsskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.

Mit der Förderung der Forschungsvorhaben soll zum einen die Forschungslandschaft zu ländlichen Räumen in Deutschland gestärkt und zum anderen die Kenntnisse über die Bedeutung von Kultur in ländlichen Räumen erweitert werden. Soweit sinnvoll und möglich, sollen Erfolgsmodelle und Gelingensbedingungen für ein lebendiges kulturelles Leben in ländlichen Räumen analysiert und Handlungsempfehlungen für die Praxis erarbeitet werden. Darüber hinaus werden die Erkenntnisse der Forschungsvorhaben der Politikgestaltung des BMEL dienen.

Trotz zahlreicher Modellprogramme und -projekte zu Kultur in ländlichen Räumen fehlen ausreichend Forschungen, die - jenseits idealisierter Bilder von ländlicher Kultur und stereotyper Zuschreibungen - belastbare Daten über die Vielfalt von Faktoren und Wirkmechanismen kultureller Aktivitäten und Teilhabe in den heterogenen ländlichen Räumen erheben und analysieren. Die Forschungsergebnisse dieser Fördermaßnahme sollen die benötigten Bausteine für die Entwicklung effektiver, kulturpolitischer Handlungsempfehlungen für ländliche Regionen liefern.

Themenschwerpunkte
Die Forschungsvorhaben sollen sich mit den folgenden Themenbereichen beschäftigen und Erkenntnisse zu einem oder mehreren der folgenden Punkte generieren:

  1. Grundlagen - Bilder von Ländlichkeit und ländlicher Kultur
  2. Der Faktor Kultur in ländlichen Räumen
  3. Kulturelle Akteure und Netzwerke in ländlichen Räumen
  4. Kulturverwaltung und -förderung in ländlichen Räumen

Diese werden in der Bekanntmachung konkretisiert. Für alle Themenbereiche sollten (soweit sinnvoll und möglich) Erfolgsmodelle und Gelingensbedingungen analysiert und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.

Allgemeine Anforderungen und Gegenstand der Förderung
Die Forschungsvorhaben sind förderfähig, wenn sie den Fokus auf ländliche Räume setzen. Als ländliche Räume werden dabei die vier vom Thünen Institut (TI) als ländlich definierte Typen ländlicher Kreisregionen angesehen. Dabei liegt das Interesse besonders auf ländlichen Räumen mit weniger guter sozioökonomischer Lage, möglichst in unterschiedlichen Bundesländern.

Um Forschungsergebnisse für die Akteure der Praxis nutzbar zu machen, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Die Forschungsvorhaben verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites Publikum (die verschiedenen Akteursgruppen der Kultur in ländlichen Räumen) sowie insbesondere für die Akteure in ihren Untersuchungsregionen in geeigneten Formaten des Wissenstransfers aufzubereiten.

Forschungsprojekte, die praxisorientiert angelegt sind und konkrete Maßnahmen des Wissenstransfers in die beforschte Praxis beinhalten, sind ausdrücklich erwünscht. Neben einer konkreten Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Bereich des Wissenstransfers sollten diese Maßnahmen auch im Zeit- und Finanzierungsplan der beantragten Forschungsprojekte abgebildet sein, beispielsweise im Rahmen einer Transferphase zum Ende des Forschungsprojekts.

Ausdrücklich begrüßt wird die Zusammenstellung eines interdisziplinären Teams aus kultur-wissenschaftlichen und regionalwissenschaftlichen Disziplinen mit Erfahrungen in qualitativen oder quantitativen sowie zum Beispiel ethnografischen oder auch künstlerischen Forschungsmethoden sowie ein relevanter Beitrag zum "capacity building" der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an der eigenen Institution.

Es können auch Forschungsarbeiten eingereicht werden, die keinem der vorstehend genannten Themenschwerpunkte zuzuordnen sind, wenn sie ansonsten den in dieser Bekanntmachung allgemeinen Anforderungen und formulierten Zielen entsprechen.

Förderfähig sind ausschließlich Forschungsvorhaben, für die ein erhebliches Bundesinteresse besteht und die den Zielen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) entsprechen.

Als Grundvoraussetzung für eine Förderung gilt, dass die Forschungsvorhaben geeignet erscheinen, konkrete Handlungsempfehlungen für die Politikgestaltung des BMEL oder die Praxis der ländlichen Entwicklung zu erarbeiten.

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Theoretische Studien ohne konkret aufgezeigten Anwendungsbezug der Erkenntnisse und reine Evaluationsvorhaben ebenso wie Forschungsarbeiten, die zu einer unmittelbaren kommerziellen Verwertung der Ergebnisse führen.
  • Modellvorhaben, die die praktische Umsetzung und Erprobung von Aktivitäten anstreben sowie Vorhaben, die im Schwerpunkt der Erarbeitung von Konzepten und Machbarkeitsstudien dienen.
  • Vorhaben, die sich in Themenbereichen zu kultureller Bildung verorten und Erkenntnisse zu Fragen generieren, die im Bundesanzeiger vom 08.01.2019 unter Punkt 2. "Gegenstand der Förderung" der Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Forschungsvorhaben zur kulturellen Bildung in ländlichen Räumen aufgeführt sind.

Das KomLE setzt zudem voraus, dass bei Bewerbung und Förderung die allgemein gültigen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und die rechtsverbindlichen Grundsätze der Wissenschaftsethik eingehalten werden.

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt nach dieser Bekanntmachung sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (nachfolgend "Forschungseinrichtung" genannt) im Sinne des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01). Dies sind Einrichtungen wie Hochschulen oder Forschungsinstitute, unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung zu betreiben oder die Ergebnisse derartiger Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten. Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen gefördert.

Wissenstransfer und Vernetzung
Begleitend zu der Fördermaßnahme werden Vernetzung, übergreifender Wissenstransfer und Querschnittsanalyse von großer Bedeutung sein.

Dies beinhaltet unter anderem:

Vernetzung zwischen den Forschungsvorhaben der Bekanntmachung sowie insbesondere zwischen Forschenden und Stakeholdern der Praxis;

übergreifender Wissenstransfer in wissenschaftliche sowie vor allem in praktische und gesellschaftliche Kontexte;

Querschnittsauswertung, Synthese und zielgruppenspezifische Aufbereitung der Ergebnisse der einzelnen Vorhaben.

Bei der Planung der Forschungsvorhaben sind Ressourcen für die aktive Beteiligung an Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse einzuplanen.

Die Bereitschaft, sich aktiv an bundesweiter Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse zu beteiligen und die Forschungsergebnisse auf nichtausschließlicher und nichtdiskriminierender Basis zu verbreiten (zum Beispiel im Rahmen von öffentlichen Vernetzungstreffen, Symposien, Fachtagungen) sowie eine aktive Unterstützung des KomLE und gegebenenfalls beauftragter Dritter, beispielsweise bei der Öffentlichkeitsarbeit durch die Lieferung kurzer textlicher Zusammenfassungen, von Beiträgen und Bildern für Webseiten, Social-Media-Kanäle und Vorträge usw. wird vorausgesetzt. Mangelnde Kooperationsbereitschaft kann zum Widerruf der Zuwendung führen.

Vorlage der Projektskizzen

Frist für die Einreichung der Skizzen ist Montag, der 03. Januar 2022, 16.00 Uhr

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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