Sidebar

x

Empfohlen

Seiten

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 15.11.2021 | Förderung: 1,3 Mio. für bis zu 8 Regionen | Common Ground – Über Grenzen mitgestaltenMit Common Ground fördern wir die grenzübergreifende Beteiligung der Bevölkerung a...

Bewerbungsschluss: 15.11.2021 | Förderung: 1,3 Mio. für bis zu 8 Regionen |

Common Ground – Über Grenzen mitgestalten
Mit Common Ground fördern wir die grenzübergreifende Beteiligung der Bevölkerung an der Gestaltung und Entwicklung ihrer Grenzregion. Langfristig sollen nachhaltige Beteiligungsstrukturen entstehen.

Warum machen wir das Projekt?
Wir treten für eine tragfähige Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Deutschland und Europa ein, die das kritische Vertrauen der Bürger:innen genießen. Das Fundament dafür liegt in einer fest verankerten gelebten demokratischen Kultur auf kommunaler und regionaler Ebene. Inklusive Beteiligungsformate stärken dieses Fundament. Grenzüberschreitende, lokale Beteiligungsprozesse unterstützen Offenheit und Solidarität, wecken Verständnis für andere (kulturelle) Sichtweisen und stärken den Zusammenhalt über Grenzen hinweg.

Was wollen wir erreichen?
Ziel des Programms ist es, einen Beitrag zur Institutionalisierung von grenzüberschreitender lokaler Bürgerbeteiligung zu leisten. Zudem sollen sich die beteiligten Akteur:innen aus Verwaltung und Zivilgesellschaft vernetzen und voneinander lernen.

Wie funktioniert das Projekt?
Mit dem Programm Common Ground – Über Grenzen mitgestalten fördern wir in einer dreijährigen Pilotphase (2023-2025) die Durchführung von Beteiligungsprozessen auf lokaler Ebene in bis zu acht deutschen Grenzregionen – transsektoral und grenzüberschreitend. Der Fokus liegt auf Regionen, die bisher wenig Erfahrung mit (grenzüberschreitender) Bürgerbeteiligung haben. Im Rahmen des Programms sollen vor allem bedarfsorientiert Formate für eine niedrigschwellige Beteiligung entwickelt oder verbreitet werden, die auch Menschen erreichen, die sich bisher kaum von der Politik angesprochen fühlen. Im Anschluss an diese Pilotphase werden ausgewählte Grenzregionen bei der Verstetigung ihrer Beteiligungsstrukturen weiter unterstützt. Hierzu werden alle in der Pilotphase geförderten Projekte wissenschaftlich begleitet.

An wen richtet sich das Projekt?
Das Programm richtet sich an Gebietskörperschaften, zum Beispiel Kommunen und Landkreise sowie zivilgesellschaftliche Organisationen in Grenzregionen Deutschlands und seiner Nachbarländer.

Wo findet das Projekt statt?
Gefördert werden Grenzregionen Deutschlands und seiner Nachbarländer. Damit sind Regionen gemeint, die an Deutschlands Grenzen liegen und Gebiete in Deutschland und dem Nachbarland / den Nachbarländern umfassen, also einen gemeinsamen Grenzraum bilden.

Wer steht dahinter?
Für die Durchführung des Programms arbeiten wir mit dem nexus Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung GmbH zusammen. Das nexus Institut übernimmt die Programmkoordination: Es ist Ansprechpartner für die ausgewählten Regionen und alle Interessierten, unterstützt bei der Auswahl der Regionen, berät diese bei der konzeptuellen Entwicklung und Durchführung der Beteiligungsprozesse und organisiert Weiterbildungen sowie den Erfahrungsaustausch zwischen den ausgewählten Regionen.

Werden Sie eine Common Ground Region!
Sie stehen in Ihrer Grenzregion vor einer Herausforderung, die Sie mit Beteiligung der Einwohner:innen auf beiden Seiten der Grenze angehen wollen? Sie möchten etwas bewegen und Potenziale freisetzen? Sie wollen dabei in einem starken grenzüberschreitenden Bündnis von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten? Sie sind motiviert, eine Beteiligungskultur in ihrer Grenzregion zu etablieren – mit allen relevanten Akteur:innen? Dann bewerben Sie sich für das Programm Common Ground – Über Grenzen mitgestalten und werden Sie eine Common Ground Region!

Das bietet Ihnen das Programm
Als ausgewählte Grenzregion werden Sie sowohl bei der Auswahl der Themen als auch bei der Gestaltung und Durchführung eines Beteiligungsprozesses unterstützt. Das nexus Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung, das für die Durchführung von Common Ground mit der Robert Bosch Stiftung zusammenarbeitet, unterstützt und berät Sie dabei bedarfsorientiert und individuell. Des Weiteren kann jede ausgewählte Grenzregion eine:n regionale:n Beteiligungs-berater:in in Anspruch nehmen, der/die den Beteiligungsprozess über den gesamten Förderzeitraum begleitet. Wissenswertes rund um das Thema Beteiligung erhalten Sie außerdem in angebotenen Weiterbildungen.

Im Rahmen des Programms haben Sie zudem die Möglichkeit, sich mit anderen kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteur:innen verschiedener Grenzregionen zu vernetzen und über Fragen zu Beteiligung und grenzübergreifender Zusammenarbeit auszutauschen. Dafür werden fachliche Workshops und Vernetzungstreffen angeboten.

Für die Realisierung der grenzüberschreitenden Beteiligungsprozesse steht den bis zu acht ausgewählten Grenzregionen insgesamt eine Fördersumme von bis zu 1,3 Mio. Euro zur Verfügung. Die genaue Höhe pro Region hängt vom plausibel dargelegten finanziellen Bedarf ab und umfasst einen Förderzeitraum von drei Jahren. Gefördert werden ausdrücklich Beteiligungsprozesse, die aus mehreren, unterschiedlichen Beteiligungsformaten bestehen können, sowie der Aufbau grenzüberschreitender Beteiligungsstrukturen. Im Anschluss an diese Pilotförderung werden ausgewählte Grenzregionen bei der Verstetigung ihrer Beteiligungsstrukturen weiter unterstützt. Hierzu werden alle in der Pilotphase geförderten Projekte wissenschaftlich begleitet.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 15.12.2021 | Förderung: max. 200.000 € |  Mit dem Förderprogramm „WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von Neustart Kultur“ unterstützt der Deutsch...

Bewerbungsschluss: 15.12.2021 | Förderung: max. 200.000 € | 

Mit dem Förderprogramm „WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von Neustart Kultur“ unterstützt der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) Bibliotheken und Archive ab November 2020 bei ihrer digitalen Weiterentwicklung. Das Programm ist Teil des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Es soll einen Beitrag dazu leisten, die Folgen der Corona-Pandemie für Bibliotheken und Archive zu mildern.

Ziel ist es, Bibliotheken und Archive dabei zu unterstützen, den Zugang zu ihren umfangreichen Angeboten und Beständen zukünftig auch unabhängig von einer Nutzung vor Ort in deutlich größerem Umfang als bisher zu sichern, neuartige (digitale) Formate der Wissens- und Informationsvermittlung zu entwickeln und ein nachhaltiges hybrides Angebotsportfolio mit einer Kombination aus digitalen und analogen Services dauerhaft und flächendeckend zu etablieren.

Aufgrund des hohen Bedarfs von Bibliotheken und Archiven hat die BKM die ursprüngliche Fördersumme von 10 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro erhöht.

Onlineseminar
Das Programmteam bietet am 07.10.2021 um 10.00 Uhr ein Online-Seminar zum Thema "Verwendungsnachweise" an. Während der Veranstaltung wird das Online-Verwendungsnachweis-Tool vorgestellt und Fragen der Teilnehmenden beantwortet. Anmeldungen können unter folgendem Link vorgenommen werden: https://www.edudip.market/w/396518

Wer kann sich für WissensWandel bewerben?
Bewerben können sich öffentlich zugängliche Bibliotheken und Archive in kommunaler, kirchlicher, freier oder sonstiger nichtstaatlicher Trägerschaft sowie Organisationen, die im Bibliotheks- und Archivbereich für die Aus- und Fortbildung zuständig sind.

Einrichtungen, die sich in Trägerschaft des Bundes oder der Länder befinden oder vom Bund oder den Ländern überwiegend finanziert werden, sind nicht antragsberechtigt. Ebenfalls nicht antragsberechtigt sind Bibliotheken und Archive an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

In den Stadtstaaten sind Bezirksbibliotheken, auch wenn sie vom Land finanziert werden, antragsberechtigt. Eine Mitgliedschaft beim Deutschen Bibliotheksverband (dbv) oder beim Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) ist für die Antragstellung nicht verpflichtend.

Was wird gefördert?
„WissensWandel“ fördert Maßnahmen zur Schaffung und Ausbau von nachhaltigen digitalen Angeboten in öffentlich zugänglichen Bibliotheken und Archiven, mit dem Ziel, ein vielfältiges Angebot breit und zeitgemäß zugänglich zu machen – unabhängig von der physischen Öffnung der Einrichtung. Der Förderschwerpunkt liegt auf der Einführung und dem Ausbau innovativer Angebote und Services sowie neuer Nutzungsmöglichkeiten von Bibliotheken und Archiven.
Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Digitales Medienangebot
  • Vermittlungsangebote von digitaler Bildung, Kompetenz und Kultur (Digitale Transformation)
  • Digitalisierung und Aufbereitung von Beständen als Grundlage für deren digitale Verarbeitung, Zugänglichmachung und Vermittlung
  • Infrastruktur & Leistungsangebote als Grundlagen für die digitale Vermittlung

Der Deutsche Bibliotheksverband berät, unterstützt und begleitet die Antragsteller bei den geplanten Maßnahmen.

Wie wird gefördert?
Es können einmalig Fördermittel beantragt werden. Die maximale Antragssumme ist abhängig von dem gewählten Förderbereich und liegt zwischen 50.000-200.000 €. Erforderlich ist die finanzielle Eigenbeteiligung der Einrichtungen durch bare Eigenmittel oder Drittmittel in Höhe von 10% der Gesamtkosten.

Anträge werden ab dem 15.09.2021 laufend entgegengenommen und in Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden. Es wird dringend empfohlen, die Online-Anträge so früh wie möglich einzureichen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Preis: max. 100.000 € |  Planet Hero Award: Zurich sucht Projekte zur Verbesserung des Umwelt- und KlimaschutzesWir als Zurich Gruppe Deutschland haben uns das Ziel ge...

Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Preis: max. 100.000 € | 

Planet Hero Award: Zurich sucht Projekte zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes
Wir als Zurich Gruppe Deutschland haben uns das Ziel gesetzt, zu einem der nachhaltigsten Unternehmen der Welt zu werden. Entsprechend haben wir unterschiedliche Nachhaltigkeitsinitiativen fest in unserer Unternehmensstrategie verankert, so etwa das Aufforstungsprojekt „Zurich Forest“ oder die kürzlich bekanntgegebene Nachhaltigkeits-Partnerschaft mit Weltumsegler und Klima-Botschafter Boris Herrmann.

Im Rahmen unserer neuen Partnerschaft mit Klima-Botschafter Boris Herrmann und seinem Team Malizia haben wir den Planet Hero Award ins Leben gerufen, welcher ab 2021 jährlich für besonders klimafördernde Initiativen ausgelobt wird. Der Planet Hero Award zeichnet Engagements aus, die dazu beitragen die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken, Biodiversität zu fördern oder die Ozeane zu schützen. Mit der Vergabe möchten wir wichtige Beiträge zum Klimaschutz sowohl wertschätzen als auch fördern. Wir als Zurich freuen uns, die besten und wirkungsvollsten Projekte und Initiativen zur Verbesserung des Klimaschutzes kennenzulernen und zu unterstützen.

Wer darf teilnehmen?
Zur Teilnahme in der Kategorie „Beste Klima-Initiative“ sind in Deutschland ansässige Privatpersonen über 18 Jahren, Universitäten, Schulen, Vereine oder gemeinnützige Organisationen berechtigt. Wirtschaftliche Unternehmen (u.a. auch Start-ups) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Womit kann ich mich bewerben?
Du kannst dich mit jeder Initiative bewerben, durch die bereits nachweisbar/messbar positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, Biodiversität oder die Bekämpfung von Umweltverschmutzung erzielt wurden.

Wie ist der Ablauf?
Die Bewerbungsphase startet am 08.06.2021 und endet am 30.09.2021. In diesem Zeitraum kannst du deine Initiative einreichen und dich über unseren Online-Fragebogen um den ersten Planet Hero Award bewerben.

Anschließend sichtet eine Jury aus Zurich Vertretern, Boris Herrmann und anerkannten KlimaexpertInnen die Bewerbungen und wählt die Nominierten sowie die finalen Gewinner aus.

Die Favoriten werden zur Verleihungsveranstaltung am 17.11.2021 eingeladen.
Dort werden die besten Klima-Initiativen im Rahmen der Verleihung des Planet Hero Awards in Köln ausgezeichnet.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung digital durchzuführen, falls notwendig.
Zurich unterstützt damit 4 herausragende Projekte für einen Zeitraum von insgesamt 3 Jahren mit den ausgeschriebenen Fördersummen. Auszahlung und gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen werden im Nachgang mit den Gewinnern durchgeführt.

Wie hoch sind die Fördersummen?
Die Gewinner erhalten ein attraktives Fördergeld, das – auch hier zählt Nachhaltigkeit – pro ausgezeichneter Initiative für einen Zeitraum von drei Jahren genutzt werden muss, um laufende Projekte auszubauen oder weiterzuentwickeln. Je nach Umfang der Initiative steht den 3 Erstplatzierten ein Förderbetrag in Höhe von bis zu 100.000 Euro, 60.000 Euro oder von 30.000 Euro zur Verfügung.

Neben der Auszeichnung für die „Beste Klima-Initiative“ wird es auch einen Sonderpreis der Zurich Gruppe Deutschland geben, der Personen oder gemeinnützige Vereine oder Institutionen, die besonders das gemeinnützige Klima-Engagement in den Fokus stellen, auszeichnet. Diese werden von Zurich Mitarbeitenden, Zurich Vermittlern oder kooperierenden Maklern nominiert. Der Sonderpreis beträgt 15.000 Euro.

Jeder Gewinner erhält eine Trophäe und Urkunde – zusätzlich werden für jeden Gewinner 100 Bäume im Zurich Forest gepflanzt!

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 10.10.2021 | Förderung: Finanzielle Unterstützung |  Demokratie braucht Menschen, die mitmischen, die Demokratie leben und für demokratische Werte einstehen. Familien kommt dabei e...

Bewerbungsschluss: 10.10.2021 | Förderung: Finanzielle Unterstützung | 

Demokratie braucht Menschen, die mitmischen, die Demokratie leben und für demokratische Werte einstehen. Familien kommt dabei eine herausragende Rolle zu. Hier werden demokratiefördernde Kompetenzen und Einstellungen wie Toleranz, Solidarität oder Dialogfähigkeit buchstäblich erlernt und eingeübt. Wie können Eltern durch Angebote der Familienbildung und Familienberatung bestärkt werden, ihren Kindern einen solchen Übungsraum noch besser zu bieten?

Der Ideenwettbewerb
Über „misch:mit – Ideenwettbewerb für Elternbeteiligung und Demokratiebildung“ ruft das Bundesfamilienministerium dazu auf, neue Wege der Elternbeteiligung und Demokratiestärkung in der Familienbildung und Familienberatung zu beschreiten. Gesucht werden Ideen mit Potenzial und bestehende Projekte, die Eltern auf innovative Art und Weise anregen, sich einzubringen, mitzuentscheiden und demokratische Werte in der täglichen Erziehungsarbeit zu leben und zu vermitteln.

Wer kann sich bewerben?
Der Wettbewerb richtet sich an alle Organisationen und Träger, die einen Bezug zur Demokratiestärkung in der Familie haben . Dazu zählen:

  • gemeinnützige Träger und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, insbesondere der Eltern- und Familienbildung und Familienberatung
  • Elternverbände
  • Migrantinnen- und Migrantenorganisationen
  • Organisationen und Einrichtungen der Kommunen wie Jugendämter und Schulämter
  • bundesweit tätige Träger der Familienbildung und Familienberatung, die über eine ausdifferenzierte Organisationsstruktur bis auf die lokale Ebene verfügen.

„misch:mit“ richtet sich an Vorhaben, die sich in mindestens zwei der folgenden Zielbereiche engagieren:

  • Zielbereich 1: Partizipation
    Eltern werden darin bestärkt, sich zu engagieren.
  • Zielbereich 2: Mitbestimmung
    Eltern werden darin bestärkt, ihre Möglichkeiten der Mitbestimmung zu nutzen.
  • Zielbereich 3: Erziehungs- und Bildungsarbeit
    Eltern werden darin bestärkt, demokratierelevante Aspekte zu berücksichtigen.
  • Zielbereich 4: Anti-Bias
    Eltern werden darin bestärkt, Vorurteilen entgegenzuwirken.

Mitmachen lohnt sich!
Eine Auswahljury bewertet die Einreichungen nach vorgegebenen Wettbewerbskriterien. Die am besten bewerteten Projekteinreichungen profitieren auf vielfältige Art und Weise:

  • Möglichkeit auf eine finanzielle Unterstützung in Form einer Zuwendung ab 2022 nach entsprechendem Antragsverfahren und Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln (geplant),
  • durch eine Veröffentlichung in einer Broschüre,
  • durch eine Würdigung des Engagements in einer Prämierungsveranstaltung am 10. Dezember 2021 (geplant).

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 19.09.2021 | Preisgeld: max. 3.000 € |  GERMAN FOOD STARTUP AWARDIhr habt ein innovatives Food-Produkt oder einen disruptiven Food-Service entwickelt? Oder ihr gestaltet die Zukunf...

Bewerbungsschluss: 19.09.2021 | Preisgeld: max. 3.000 € | 

GERMAN FOOD STARTUP AWARD
Ihr habt ein innovatives Food-Produkt oder einen disruptiven Food-Service entwickelt? Oder ihr gestaltet die Zukunft der Ernährung nachhaltig neu?

Hier auf der innovate! ist eure Spielwiese, hier kannst du allein oder mit deinen Mitstreiter*innen die Lösung der Zukunft vorstellen. Alles ist möglich!

BEWERBUNGSKRITERIEN
Ihr befindet euch in der Gründungsphase eures Startups? Oder eure Gründung ist maximal 5 Jahre her?

Eure Idee beinhaltet ein innovatives Produkt und/oder ein innovatives Geschäftsmodell aus dem Bereich Food (z.B. Foodtech, Foodservice, etc.)?

 

GERMAN AGRI STARTUP AWARD - Gamechanger gesucht!

Die innovate! bietet die Bühne, auf der du allein oder mit deinen Mitstreiter*innen die Idee der Zukunft der Landwirtschaft vorstellen kannst. Woraus sie bestehen muss? Denkt euch frei!

BEWERBUNGSKRITERIEN
Ihr befindet euch in der Gründungsphase eures Startups? Oder eure Gründung ist maximal 5 Jahre her?

Eure Idee beinhaltet ein innovatives Produkt und/oder ein innovatives Geschäftsmodell aus dem Bereich Agrar (z.B. Agritech)?

 

DIGITAL INNOVATION CHALLENGE
Digitale Lösungen bringen die Wirtschaft und Gesellschaft voran. In dieser Challenge treten Teams gegeneinander an, um genau das unter Beweis zu stellen. Welches Team hat das Potential mit einem digitalen Produkt einen Beitrag zu den größten Fragen unserer Zeit zu leisten?

BEWERBUNGSKRITERIEN
Für die Bewerbung ist eine Nominierung durch eines der zehn geförderten Startup-Zentren in Niedersachsen notwendig.

Eine Auflistung der inkludierten Start-up-Zentren findet ihr hier.

Weitere Informationen zu den Awards und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 01.10.2021 | Preisgeld: max. 1.000 € |  Video-Wettbewerb im Rahmen der innovate! 2021Mit dem „EIP Germany Video Award“ unterstützt die DVS Operationelle Gruppen (OGs) dabei, die Er...

Bewerbungsschluss: 01.10.2021 | Preisgeld: max. 1.000 € | 

Video-Wettbewerb im Rahmen der innovate! 2021
Mit dem „EIP Germany Video Award“ unterstützt die DVS Operationelle Gruppen (OGs) dabei, die Ergebnisse ihrer landwirtschaftlichen Forschungsprojekte zu verbreiten. Die Forschungsgruppen erstellen dazu Kurzvideos, in denen sie ihr Projekt in maximal 90 Sekunden vorstellen.

Präsentiert und prämiert werden die Filme im Rahmen der "innovate!", einer der wichtigsten Agrar-Gründerkonferenzen in Deutschland. Sie findet in diesem Jahr am 18. November statt. Die ersten drei Plätze werden mit einem Preisgeld (1. Platz 1.000 Euro, 2. Platz 500 Euro, 3. Platz 250 Euro) ausgezeichnet. Der Wettbewerb wird medienwirksam begleitet.

Wie kann man am Wettbewerb teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Operationellen Gruppen, deren Projekte bewilligt oder auch bereits abgeschlossen sind (weitere Informationen siehe „Teilnahmebedingungen“).

Zur Teilnahme melden Sie sich über den unten stehenden Link an und senden Ihren Kurzfilm bis zum 1. Oktober 2021 an die DVS. Die eingereichten Videos werden am 5. Oktober 2021 auf dieser Seite veröffentlicht. Zeitgleich wird eine öffentliche Abstimmung gestartet, um die fünf besten Videos zu ermitteln.

Wietere Informationen zum Wettbewerb und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 17.09.2021 | Förderung: max. 5 Mio. € |  Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) setzt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) d...

Bewerbungsschluss: 17.09.2021 | Förderung: max. 5 Mio. € | 

Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) setzt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ um. Städte und Gemeinden sind aufgerufen, dem BBSR bis zum 17.09.2021 Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung einzureichen.

Viele Städte und Gemeinden sind von tiefgreifenden Veränderungen in ihren Innenstädten, Stadt- bzw. Ortsteilzentren und Ortskernen betroffen. Das gilt vor allem für einen anhaltenden Strukturwandel im Einzelhandel. Aber auch andere Nutzungen im Tourismus und im Gastgewerbe, von Kultureinrichtungen oder in Kirchen, gewerbliche Nutzungen und die Wohnnutzung sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots- und Betriebsformen nur noch gering gefragt oder nicht mehr tragfähig. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen diese strukturellen Entwicklungen zusätzlich und decken die drängenden Handlungsbedarfe auf. Es bedarf zum Teil erheblicher funktionaler, städtebaulicher und immobilienwirtschaftlicher Anpassungen in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren, um die generelle Funktion dieser Handlungsräume für die Gesamtstadt langfristig zu sichern.

Neben vielen Herausforderungen bietet der anstehende Transformationsprozess aber auch vielfältige Chancen, die es zu erkennen und in guten Lösungen umzusetzen gilt. Eine Neuorientierung von bislang stark einzelhandelsgeprägten Quartieren und Handlungsräumen hin zu neuen multifunktionalen Nutzungen mit einer Vielzahl von Akteuren eröffnet ganz neue Möglichkeitsräume.

Das BMI möchte im Rahmen des Projektaufrufs „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Städte und Gemeinden modellhaft bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren Umsetzung fördern. Im Kontext der Strategieentwicklung können somit im Sinne von Reallaboren auch konkrete Einzelmaßnahmen zur Stärkung und Entwicklung der Innenstädte bzw. Zentren unterstützt werden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen („Verödung“) in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden.

Für dieses Bundesprogramm stehen insgesamt 250 Mio. Euro für Programmbegleitung und Vorhaben bis 2025 zur Verfügung. Die Mittelbereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des (zukünftigen) Haushaltsgesetzgebers.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 31.12.21 | 18.01.22 | 27.02.21 | | Förderung: Zuschuss |  Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert über die zwei nachfolgenden Förderrichtliniend...

Bewerbungsschluss: 31.12.21 | 18.01.22 | 27.02.21 | | Förderung: Zuschuss | 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert über die zwei nachfolgenden Förderrichtliniend die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. 

Ladeinfrastruktur vor Ort

  • Förderung für natürliche Personen, KMU und Gebietskörperschaften
  • Förderung von bis zu 80 % der Ausgaben
  • Maximale Ladeleistung von 50 kW

Die elektronische Antragstellung ist vom 12.04.2021 bis voraussichtlich zum 31.12.2021 möglich.

Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

  • Förderprogramm für alle natürlichen und juristischen Personen
  • Förderung von bis zu 60 % der Ausgaben
  • Nach oben keine Begrenzung der Ladeleistung

Die Antragstellung für Neuerrichtungen ist möglich im Zeitraum vom 31.08.2021 - 18.01.2022

Die Antragstellung für Modernisierungen ist möglich im Zeitraum vom 09.09.2021 - 27.01.2022

Weitere Informationen zu den beiden Förderrichtlinien finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 15.10.2021 | Förderung: bis zu 50.000 € | Die Ausschreibung richtet sich an Kulturzentren, soziokulturelle Zentren sowie Einrichtungen und Initiativen mit vergleichbarem kulturelle...

Bewerbungsschluss: 15.10.2021 | Förderung: bis zu 50.000 € |

Die Ausschreibung richtet sich an Kulturzentren, soziokulturelle Zentren sowie Einrichtungen und Initiativen mit vergleichbarem kulturellen Schwerpunkt. Die Ausschreibung enthält alle Kriterien, die für eine Förderung bei NEUSTART KULTUR – Programm 2 relevant sind. Sie ist im Downloadbereich abrufbar.

Auch dezentrale Träger und Einzelpersonen, die eine vergleichbare Kultureinrichtung betreiben, sind in dieser neuen Ausschreibungsrunde antragsberechtigt. Einrichtungen, die bereits eine NEUSTART KULTUR Förderung erhalten haben, können erneut eine Förderung ihrer Programmarbeit beantragen.

Ziel der Förderung
Die antragsberechtigten Kultureinrichtungen sollen dabei unterstützt werden, in Zeiten der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Regelungen und Auflagen ihre Programmarbeit wieder aufnehmen zu können. Zur Programmarbeit zählen sowohl einzelne Veranstaltungen als auch kontinuierliche Angebote wie z.B. Kurse, Workshops und offene Treffs.

Insbesondere soll die Maßnahme dazu beitragen, dass neue und innovative Programmformen entwickelt werden, die eine gewisse strukturelle Resilienz gegenüber Pandemiebedingungen aufweisen. Aber auch bewährte Programmformen sollen durch einen Ausgleich des durch die aktuellen Einschränkungen entstandenen Mehrbedarfs erhalten werden.

Antragstellung
Die Antragstellung ist ab dem 15.09.2021 bis spätestens 15.10.2021 möglich. Sie erfolgt online über das ab 15.09.2021 verfügbare Antragsportal. Das Antragsportal wird geschlossen, sobald alle verfügbaren Mittel vergeben sind.

Neuerungen
Im Vergleich zur ersten Ausschreibungsrunde von NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur ergeben sich folgende Neuerungen:

  • Durchführungszeitraum der beantragten Maßnahmen: 01.01.2022 – 30.09.2022
  • Vereinfachte Antragstellung bei bereits erfolgreichen Anträgen: Wer bereits einen Zuwendungsvertrag im Förderprogramm NEUSTART KULTUR erhalten hat, muss bereits eingereichte Nachweise nicht erneut einreichen, sofern sie weiterhin gültig sind.
  • Der Nachweis über den kulturellen Schwerpunkt der letzten zwei Jahre kann weiterhin für den Zeitraum 2018/2019 erbracht werden, wenn dies die letzten zwei aussagekräftigen Jahre der Programmarbeit sind.

Weitere Informationen finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 15.09.2021 | Preisgeld: 9.000 € | Eine erfolgreiche und sichere Zukunft der Landwirtschaft ist abhängig von den Ideen und Impulsen junger Nachwuchstalente. Deshalb unterstützt die ...

Bewerbungsschluss: 15.09.2021 | Preisgeld: 9.000 € |

Eine erfolgreiche und sichere Zukunft der Landwirtschaft ist abhängig von den Ideen und Impulsen junger Nachwuchstalente. Deshalb unterstützt die agrarzeitung seit mehr als zehn Jahren kluge Köpfe der Agrarbranche mit dem „Förderpreis der Agrarwirtschaft“ und bietet ihnen ein Sprungbrett für ihre Karriere.

Der mit 9000 Euro dotierte Förderpreis der Agrarwirtschaft richtet sich gleichermaßen an Wissenschaftler:innen, Landwirt:innen oder Berufstätige in Agrarunternehmen aus Industrie, Handel und Verarbeitung.

Gefragt sind Ideen, die die Agrarbranche voranbringen. Die Größe des Projektes ist dabei nicht ausschlaggebend, sondern die kreative Umsetzung und das gezeigte Engagement. Entscheidend sind Eigeninitiative, Relevanz für die Agrarbranche, Praxisnähe und Umsetzungsreife. Eine unabhängige Jury kürt drei Favoriten.

Sie sind junge Landwirtin oder junger Landwirt, Sie arbeiten in Industrie oder Handel, Sie studieren noch oder wollen Wissenschaftler werden? Wir interessieren uns dafür, welchen Aufgaben Sie sich stellen.

Wie machen Sie das?
Sie packen zu und sorgen dafür, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb läuft. Oder Sie zeigen, welche Produkte die Agrarwirtschaft braucht und was den Handel vorwärts bringt. Oder Sie arbeiten an einem interessanten Forschungsthema.

Wie machen Sie das zukünftig?
Sie haben eine gute Idee und zeigen uns, wie Sie die umsetzen wollen. Dabei zählen kleinere kluge Vorhaben ebenso wie große Projekte.

So geht es:

  • Beschreiben Sie Ihre aktuelle Tätigkeit und Ihre Ziele.
  • Sagen Sie uns, wie Sie das Preisgeld verwenden möchten.
  • Fügen Sie Lebenslauf und Zeugnisse bei.
  • Berichten Sie über ein mögliches soziales oder politischen Engagement.
  • Willkommen sind Empfehlungsschreiben von Ausbildern, Vorgesetzten oder Hochschullehrern.
  • Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung schriftlich ein.

Bewerben Sie sich jetzt oder empfehlen Sie uns eine Kandidatin oder einen Kandidaten, der es verdient hätte, den „Förderpreis der Agrarwirtschaft“ zu erhalten!

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung erhalten Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 30.09.2021 |  Mit dem Youngagiert Engagment Preis sollen junge engagierte Menschen in Hessen für besonders herausragendes und beispielgebendes Engagement ausgezeichnet werden. Was...

Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | 

Mit dem Youngagiert Engagment Preis sollen junge engagierte Menschen in Hessen für besonders herausragendes und beispielgebendes Engagement ausgezeichnet werden.

Was zeichnet eine „youngagierte“ Person aus?

  • junge Hessinnen oder Hessen im Alter von 16 - 24 Jahren
  • mind. 5-jährige Engagementdauer oder
  • Gründung eines Vereins, einer Initiative oder Projektgruppe
  • Art des Engagements: gemeinnützig, beispielhaft, überparteilich, mit Vorbildcharakter, dauerhaft, innovativ
  • sämtliche gesellschaftliche Themen und Bereiche (weltanschauliches, religiöses und politisches Engagement ist ausgeschlossen)

Du kennst jemanden, der oder die „youngagiert“ ist? Dann erzähl‘ uns davon und was genau das Engagement dieser Person so besonders und herausragend macht!

Noch bis zum 30. September 2021 können Vorschläge ganz einfach und unkompliziert eingereicht werden.

Weitere Infos und die Möglichkeit zum Mitmachen findet ihr hier!

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 10.10.2021 | Preis: 50 x 10.000 € | Wir suchen gemeinnützige Organisationen, die mit einfachen Ansätzen Engagierte und Ehrenamtliche insbesondere in ländlichen und/oder struktursch...

Bewerbungsschluss: 10.10.2021 | Preis: 50 x 10.000 € |

Wir suchen gemeinnützige Organisationen, die mit einfachen Ansätzen Engagierte und Ehrenamtliche insbesondere in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen gewinnen und Lust haben, ihre Tricks und Erfahrungen mit anderen zu teilen.

WARUM GIBT ES DEN ENGAGEMENTGEWINNER?
Viele zivilgesellschaftliche Organisationen stehen vor der Herausforderung, Mitstreiter:innen für ein Ehrenamt zu gewinnen. Gleichzeitig gibt es ein enormes Potenzial an Menschen, die sich gerne engagieren würden, aber nicht den Einstieg ins Ehrenamt finden. Gerade Menschen mit geringer formaler Bildung, mit Migrationsgeschichte oder auch mit Behinderung haben nicht den gleichen Zugang zum freiwilligen Engagement. Frauen sind in ehrenamtlichen Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert.

DAS WOLLEN WIR ÄNDERN: GESUCHT WERDEN DIE KREATIVSTEN IDEEN!
Wir suchen Organisationen, die Herausforderungen als Chance begreifen und mit kreativen und inklusiven Ideen Engagierte insbesondere in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen gewinnen und Lust haben, ihre Ansätze mit anderen Organisationen zu teilen. 50 von ihnen haben die Chance auf je 10.000 Euro.

Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen (z.B. eingetragener Verein, gGmbH), die folgende Kriteriern erfüllen:

  • Die Organisation ist bereit ihre Erkenntnisse und Methoden zur Nachwuchsgewinnung mit anderen Organisationen zu teilen.
  • Das Vorhaben ist bereits über das Ideenstadium hinaus entwickelt und es können erste Ergebnisse präsentiert werden.
  • Die Organisation muss Urheberin des auszuzeichnenden Ansatzes sein.
  • Die bewerbende Organisation sollte seit mindestens einem Jahr existieren.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Folgende Aspekte Ihrer Bewerbung interessieren uns besonders:

  • Organisationshintergrund: Für was setzen Sie sich seit wann ein? Welche Rolle spielen Engagierte in Ihrer Organisation? Welche Aufgaben werden ehrenamtlich übernommen?
  • Nachwuchsgewinnung: Wie haben Sie Engagierte und Ehrenamtliche für Ihre Organisation begeistern und gewinnen können? Welche digitalen Hilfsmittel haben Sie dabei wie genutzt? Welche Qualifizierungsmaßnahmen haben Sie ggf. durchgeführt? Wie wertschätzen Sie das Ehrenamt? Welche Anerkennungsformen nutzen Sie?
  • Wirksamkeit: Wie hat sich das Vorhaben auf die Anzahl der Engagierten, aber auch auf die Vielfalt in Ihrer Organisation ausgewirkt? Konnten Sie neue Personengruppen für ein Engagement bei Ihnen begeistern?
  • Nachhaltigkeit: Was haben Sie aus dem Vorhaben für die Nachwuchsgewinnung gelernt? Welche Tipps möchten Sie anderen Organisationen mitgeben?

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 17.10.2021 | Preis: Insgesamt 75.000 € |  Das Leitthema für 2022: „Ehrenamt – damit gewinnen wir alle!“Sie haben ein Projekt, das zeigt, wie wertvoll Bürgerschaftliches Engagement ...

Bewerbungsschluss: 17.10.2021 | Preis: Insgesamt 75.000 € | 

Das Leitthema für 2022: „Ehrenamt – damit gewinnen wir alle!“
Sie haben ein Projekt, das zeigt, wie wertvoll Bürgerschaftliches Engagement für uns alle ist und das sich durch eine innovative Idee oder eine modellhafte Initiative auszeichnet? Sie sitzen an einer Idee, die noch nicht realisiert ist, jedoch Menschen für die Gestaltung unserer Zukunft durch ehrenamtliches Engagement begeistern soll?

Dann bewerben Sie sich beim Bayerischen Innovationspreis Ehrenamt 2022. Mit dieser Auszeichnung möchten wir das Bürgerschaftliche Engagement, das über fünf Millionen Menschen in Bayern leben, würdigen.

Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 75.000 Euro vergeben, um das Engagement in Bayern weiter zu unterstützen. Ausgezeichnet werden Einzelpersonen, Teams oder Organisationen, die innovative, gemeinwohlorientierte Ideen und Projekte in Bayern selbst planen und durchführen.

Ehrenamt ist und bleibt ein wichtiges gesellschaftliches Thema. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat uns das noch einmal deutlich gemacht. Umso wichtiger ist es nun, aus den Herausforderungen der letzten Monate den Mut zu neuen Initiativen im Ehrenamt wachsen zu lassen. Das Motto ist bewusst einfach und knapp formuliert, aber vielfältig verstehbar. Ihre Idee kann ansetzen beim Gewinn des Einzelnen, wenn er oder sie sich ehrenamtlich engagiert. Das gilt insbesondere für Personengruppen, die bisher kaum die Möglichkeit hatten, sich ehrenamtlich einzubringen und damit eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe bekommen. Ihre Idee kann aber auch das lebendige Ehrenamt in Ihrer eigenen Organisation im Blick haben oder auch den Gewinn Bürgerschaftlichen Engagements für unsere Gesellschaft insgesamt. Sie sind also eingeladen, das Thema „Ehrenamt – damit gewinnen wir alle!“ weit zu verstehen.

Die Wettbewerbskategorien.
Wir honorieren neue Ideen genauso wie innovative Projekte.
Der Bayerische Innovationspreis Ehrenamt wird in zwei Kategorien vergeben:

KATEGORIE 1: INNOVATIVE PROJEKTE
6 Einzelpreise à 10.000 Euro für Projekte, die bereits realisiert werden.

Die Kategorie ist goldrichtig, wenn Sie bereits ein innovatives Projekt realisieren – selbst wenn Sie mit der Umsetzung Ihres Projektes gerade erst begonnen haben und damit noch ganz am Anfang stehen. Der Innovationspreis kann es Ihnen erleichtern, an Ihr Ziel zu kommen.

KATEGORIE 2: NEUE IDEEN
5 Förderpreise je 3.000 Euro für herausragende Ideen und Konzepte.

Für alle, die mit ihrer Idee in den Startlöchern stehen. Denn es wäre schade, wenn Ihre wertvolle neue Idee allein am Geld scheitern würde. Deshalb wollen wir in dieser Kategorie gute Ideen auszeichnen, die unbedingt einmal ausprobiert werden sollten. Hier legen wir besonderen Wert auf Originalität, Entdecken und Experimentieren.

Fünf Bewertungskriterien für den Bayerischen Innovationspreis Ehrenamt.
Die folgenden allgemeinen Kriterien wird die Jury zur Entscheidung heranziehen:

  • Innovativ: Das gab es bisher noch nicht, das ist neu.
  • Engagementfeldübergreifend: Auch für andere Bereiche und Felder des Ehrenamtes nützlich und anwendbar.
  • Gemeinwohlorientiert: Nicht kommerziell orientiert.
  • Vorbildlich: Gut und nachahmenswert, ideal auch als Pilotprojekt.
  • Praktikabel: Das Projekt ist leicht umzusetzen und Erfolg versprechend.

Weitere Informationen, und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsfristen: Verschiedene zu einzelnen Programmen | Lokale Akteure wie Musikgruppen, Vereine oder Theater- und Jugendgruppen setzen die kulturellen Angebote von „Kultur macht stark“ um. Lesen S...

Bewerbungsfristen: Verschiedene zu einzelnen Programmen |

Lokale Akteure wie Musikgruppen, Vereine oder Theater- und Jugendgruppen setzen die kulturellen Angebote von „Kultur macht stark“ um. Lesen Sie mehr zum Inhalt und den Zielen des Programms.

Mehr Chancengleichheit durch kulturelle Bildung
Fast ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland wächst aktuell in einer schwierigen sozialen Situation auf. Geringe Bildung, niedriges Einkommen oder Erwerbslosigkeit der Eltern schränken ihre Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg ein. Um auch diesen Kindern und Jugendlichen gute Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 lokale Bündnisse für Bildung bei der Umsetzung von außerschulischen Projekten der kulturellen Bildung.

Neue Lernwelten erschließen
Bildungsangebote außerhalb des Schulkontexts leisten einen wichtigen Beitrag dazu, Bildungserfolg und soziale Herkunft zu entkoppeln. Durch die außerschulische, freiwillige Beschäftigung mit kulturellen Inhalten und Begegnung mit Kulturschaffenden in den Projekten von „Kultur macht stark“ eröffnen sich gerade bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen neue Zugänge zur Bildung. Die Projekte bauen eine Brücke zu öffentlichen Lernwelten wie Museen, Theatern, Bibliotheken. In einer unbelasteten Lernumgebung fördern sie das selbstgesteuerte Lernen und freiwillige Mitgestalten und schaffen eine Basis für lebenslanges Lernen.

Kulturelle Bildung wirkt
Die aktive Beschäftigung mit Kunst und Kultur wirkt sich positiv auf die Kreativität aus und unterstützt die persönliche Entwicklung. Speziell Kinder und Jugendliche, die in schwierigen Verhältnissen leben, profitieren von den Effekten der außerschulischen kulturellen Bildung. In den Projekten von „Kultur macht stark“ erfahren bildungsbenachteiligte junge Menschen zwischen drei und 18 Jahren persönliche Wertschätzung, sie erleben das Gefühl von Selbstwirksamkeit und entdecken für sich neue Perspektiven. Die aktive Auseinandersetzung mit Theater, Musik, Malerei, Literatur oder auch mit dem kreativen Potenzial digitaler Medien stärkt ihre Fähigkeiten der Wahrnehmung, der Gestaltung und der sozialen Interaktion und schafft damit Grundlagen für persönliches Wachstum, die Entfaltung von Kreativität und gesellschaftliche Teilhabe.

Bündnisse für Bildung: lokale Netzwerke für die Zukunft
Die Verantwortung für die Bildung junger Menschen muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Mit den Bündnissen für Bildung formieren sich lokale Netzwerke von Akteuren der Kultur-, Bildungs- und Jugendarbeit mit dem Ziel, vor Ort dauerhaft Unterstützungs- bzw. Bildungsangebote zu etablieren. Gestützt von ehrenamtlichen Helfern transportieren die Bündnisse kulturelle Bildung direkt in den Sozialraum der benachteiligten Kinder und Jugendlichen und regen auch Eltern und weitere Personen oder Einrichtungen aus dem Umfeld zur Mitarbeit und -gestaltung an. So entstehen neue, oft ungewöhnliche Partnerschaften, in denen großartige Ideen und persönlich bereichernde Erfahrungen möglich werden. Unterstützt werden die Bündnisakteure in ihrer Arbeit durch ein breites Beratungs- und Schulungsangebot sowie die Förderung von Austausch und Vernetzung. Bündnisse für Bildung tragen so dazu bei, zivilgesellschaftliches Engagement nachhaltig zu stärken und eine neue soziale Bewegung für gerechte Bildungschancen und mehr Zusammenhalt anzustoßen. Als Mitwirkende in einem Bündnis profitieren Schulen durch die Zusammenarbeit im Bündnis von einem wechselseitig befruchtenden Austausch mit außerschulischen Akteuren. Mit ihren Netzwerken und vielfältigen Ideen beleben die Bündnisse die Bildungslandschaft in den Kommunen und bieten Inspiration für alle Beteiligten.

Voraussetzungen für Ihre Förderung
Sie haben eine Idee für ein Projekt der außerschulischen kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche? Gründen Sie ein lokales Bündnis für Bildung und beantragen Sie Fördermittel! Für eine Förderung in „Kultur macht stark“ ist Folgendes zu beachten:

  • Zielgruppe der geplanten Bildungsangebote sind drei bis 18-jährige Kinder und Jugendliche, die in einer sozialen oder finanziellen Risikolage leben oder deren Familien keine ausreichenden Bildungsimpulse bieten können.
  • Die Angebote sind außerschulisch und zusätzlich.
  • Die Angebote werden von Bündnissen mit mindestens drei lokalen Partnern durchgeführt.
  • Gefördert wird durch einen der 23 Förderer. Die Förderung orientiert sich neben der Förderrichtlinie auch an spezifischen Vorgaben der Förderer.

Bündnisse für Bildung
Bündnisse für Bildung bestehen aus mindestens drei Einrichtungen oder Vereinen, die sich in der kulturellen Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher engagieren wollen. Die Bündnisse finden im Sozialraum statt, dort, wo die Kinder und Jugendlichen leben und zur Schule gehen. Die Bündnisse bieten etwa Workshops, Kurse oder Ferienfreizeiten an, dabei steht die gesamte Bandbreite der kulturellen Bildung offen – von der Alltagskultur über die Literatur und die Musik bis hin zum Theater und Zirkus. Als lokaler Akteur setzen Sie Ihr Projekt gemeinsam mit Ihren Bündnispartnern um, die Partner bringen unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven ein.

So wird gefördert
Wenn sich geeignete Partner zu einem Bündnis zusammengefunden haben, stellt der federführende Bündnispartner einen Antrag bei einem der 23 Förderer. Gefördert werden Ausgaben, die bei der Durchführung der Bildungsangebote entstehen, das heißt Honorare oder Sachmittel – bis zu 100 Prozent der entstehenden und förderfähigen Ausgaben. Für die Durchführung eines Projektes kann außerdem eine Verwaltungspauschale beantragt werden. Das Bündnis selbst, das heißt Ausgaben für Personal oder Infrastruktur oder auch für Treffen der Bündnispartner, wird nicht gefördert.

Weitere Informationen finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 21.08.2021 | Preis: 17.500 € |  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt in diesem Jahr zum dritten Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis...

Bewerbungsschluss: 21.08.2021 | Preis: 17.500 € | 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt in diesem Jahr zum dritten Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. In diesem Jahr geht es um die Themen Unterstützung, Assistenz und Pflege. Mit dem Preis werden die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte ausgezeichnet, die vorbildlich für einen inklusiven Sozialraum sind. Wichtig dabei ist die Übertragbarkeit auf andere Kommunen oder Regionen sowie die Schaffung von mehr Teilhabechancen für alle.

Das Thema des Bundesteilhabepreises 2021 lautet: "Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten". Dafür werden gute Beispiele aus diesen drei Bereichen gesucht. Der mit dem Preis verbundene Anspruch ist eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe vor allem in den Bereichen selbstbestimmtes Wohnen, gesellschaftliche und politische Teilhabe, Bildung sowie Arbeit und Beschäftigung.

Ziel ist ein umfassendes Unterstützungssystem, das vielfältige gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und auf Ausnahmesituationen wie die Corona-Pandemie reagieren kann, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufrecht zu erhalten. Denn auch unter pandemiebedingten Einschränkungen müssen eine Teilhabe und die Vermeidung sozialer Isolation sichergestellt sein.

Wer sich bewerben kann
Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege, insbesondere Leistungsanbieter und Unterstützungsdienste, soziale und personenzentrierte Assistenzdienste, Anbieter spezieller Teilhabeprogramme, Tagesstätten, Verbände und Vereine, ehrenamtliche sowie sektorübergreifende Leistungserbringer, aber auch Anbieter von digitalen Lösungen sowie Kommunen und Regionen.

Was erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger?
Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Preis), 5.000 Euro (2. Preis) und 2.500 Euro (3. Preis).

Jury und Preisverleihung
Eine unabhängige Fachjury wählt die Preisträger aus. Mitglieder sind mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen, zudem Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern.
Der Preis wird vom BMAS verliehen.

Überblick: Ablauf und Organisatorisches


Abgabeschluss: 21. August 2021

  • Die Teilnahme ist kostenfrei, es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
  • Die Sprache des Wettbewerbs ist Deutsch.
  • Der Auswahlprozess und die Entscheidung über die Nominierten erfolgt vorrausichtlich Anfang Oktober 2021.
  • Die Entscheidung über die Platzierung liegt allein bei der Fachjury und wird im Rahmen der Preisverleihung bekanntgegeben. Das BMAS oder die Bundesfachstelle Barrierefreiheit haben keinen Einfluss auf diese Entscheidung.
  • Die Preisverleihung findet im 4. Quartal in Berlin statt.
  • Für das Verfahren der Preisvergabe und Entscheidung der Fachjury des Bundesteilhabepreises 2021 ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbung: Laufend | Förderung: bis zu 5.000 € | Ihr wollt euch für eine vielfältige und inklusive Gesellschaft einsetzen? Habt Ideen, wie ihr euch für soziale Gerechtigkeit in eurer Umgebung stark m...

Bewerbung: Laufend | Förderung: bis zu 5.000 € |

Ihr wollt euch für eine vielfältige und inklusive Gesellschaft einsetzen? Habt Ideen, wie ihr euch für soziale Gerechtigkeit in eurer Umgebung stark machen könnt? Oder möchtet alle an eurem Kindergarten, eurer Schule, eurem Betrieb, eurer Uni oder eurer Kiez oder Kommune dazu einladen, gemeinsam mit euch über eure Gemeinschaft, Bildung, Klimapolitik oder Angebote für junge Menschen zu diskutieren? Dann bewerbt euch mit eurem Projekt!

Unsere Gesellschaft steht vor vielen Herausforderungen und mit ihr die Demokratie. An diesen Herausforderungen wollen wir gemeinsam mit euch arbeiten – für eine zukunftsfähige und demokratische Gesellschaft und ein Miteinander.

Demokratie findet nicht nur im Parlament oder in den Landtagen statt, sondern fängt bei uns allen an! Sie lebt von vielfältigen Projekten und Ideen, und entwickelt sich kontinuierlich weiter. Nur so können wir gemeinsam eine lebendige und offene Gesellschaft gestalten. Euch beschäftigen diese Themen und ihr wollt gemeinsam mit anderen an einer zukunftsfähigen Gesellschaft arbeiten? – Dann macht mit!

Und zwar ganz einfach:

  • Ihr habt eine Idee, die ihr umsetzen wollt? Dann findet ihr unten auf dieser Seite ein kurzes Bewerbungsformular. Füllt es aus und schickt es ab, wir melden uns bei euch.
  • Oder ihr seid euch noch unsicher, ob euer Projekt für uns interessant klingt oder wie ihr es genau verwirklichen könnt? Dann ruft einfach bei uns an oder schreibt uns eine E-Mail. Wir unterstützen euch gerne!
  • Wichtig: Damit wir eure Idee fördern können, müsst ihr Euren gemeinnützigen Kita- oder Schulförderverein an eurer Seite haben. Auf diesem Weg erreicht Euch unsere finanzielle Unterstützung.

Mit dem Förderfonds „Demokratie weiter denken“ fördern wir

  • Ideen junger Menschen, die sich mit der Weiterentwicklung von Demokratie auseinandersetzen.
  • überparteiliche, das heißt von Parteien unabhängige Projekte.
  • Projekte mit 500 – 5.000 Euro.
  • kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann, z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule/Kita oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären.

Weitere Informationen findet ihr hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Teilnahmeschluss: 31.08.2021 | 3 Preise | Bei dem digitalen Lernspiel für Vereine geht es mit dem DiNa-Mobil auf Digitalisierungstour. Auf der Reise machst Du Station in Vereinshäusern, die digitaler...

Teilnahmeschluss: 31.08.2021 | 3 Preise |

Bei dem digitalen Lernspiel für Vereine geht es mit dem DiNa-Mobil auf Digitalisierungstour. Auf der Reise machst Du Station in Vereinshäusern, die digitaler arbeiten wollen. Dabei kommen allerdings immer wieder knifflige Rätsel dazwischen.
Kannst Du helfen und die Aufgaben lösen?

Poste einen Screenshot von deinem höchsten Punktestand mit dem #DiNaTour bei Facebook oder Instagram oder schicke ihn alternativ per Mail an tour@digitale-nachbarschaft.de und gewinne einen von drei tollen Preisen! 

Preise

  1. Preis: Software-Gutschein von Stifter-helfen
  2. Preis: Hochwertiges Headset
  3. Preis: Fahrt mit dem DiNa-Mobil

 

Was ist die DiNa-Tour?
Bei unserem digitalen Lernspiel für Vereine geht es mit dem DiNa-Mobil auf Digitalisierungstour. Auf Deiner Reise machst Du Station in vier Vereinshäusern, die gerade mit unterschiedlichen praktischen Fragen beschäftigt sind, um ihre Arbeitsprozesse zu digitalisieren. Dabei kommt allerdings immer wieder etwas dazwischen und Du musst knifflige Rätsel lösen, um mehr über den digitalen Wandel in der Vereinswelt zu erfahren.

Die vier Stationen der DiNa-Tour:

  1. Musikverein
    Finde hilfreiche Ressourcen, um Deinen Verein zu digitalisieren.
  2. Heimatverein
    Entdecke digitale Fähigkeiten, die Deinen Verein weiterbringen.
  3. Sportverein
    Lerne Handwerkszeug kennen, mit dem Dein Verein digital arbeiten kann.
  4. Diversity-Café
    Überblicke die Aufgabenbereiche, die Dein Verein digital weiterentwickeln will.

Schaffst Du es, die DiNa-Tour in der vorgegebenen Zeit zu absolvieren und den Vereinen zu helfen?

Weitere Informationen, die Teilnahmebedingungen und die Möglichkeit zum mitmachen findest du hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 24.09.21 | Förderung: Bis 50.000 € |  KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ist ein gemeinsames Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesreg...

Bewerbungsschluss: 24.09.21 | Förderung: Bis 50.000 € | 

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ist ein gemeinsames Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.

Das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN hat das Ziel, durch die Förderung von Kompetenzen, Kooperationen und Ressourcen-Sharing insbesondere kleinere Kultureinrichtungen und Projektträger im Bereich Kultur bei der Umsetzung von Prozessen der digitalen Transformation zu unterstützen und ihnen damit eine langfristige und nachhaltig wirksame Perspektive für ihren digital gestützten, inklusiven Austausch mit einer vielfältigen Gesellschaft zu ermöglichen.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN erreicht dieses Ziel in erster Linie durch:

  • die gezielte Schulung sowie Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der geförderten Einrichtungen in den Bereichen der digitalen Content-Produktion und digitalen Transformation,
  • eine von Transformationsagent*innen unterstützte Weiterentwicklung von einschlägigen Kompetenzen und Kapazitäten innerhalb der Einrichtungen,
  • die Förderung der Produktion eigener digitaler Inhalte als konkreter Anlass und Katalysator für die digitale Transformation
  • sowie die Unterstützung beim Aufbau von Verbundpartnerschaften zwischen Einrichtungen insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene zum Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie zur gemeinsamen Nutzung von Kompetenzen, Infrastrukturen und digitalen Anwendungen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbung: Laufend bis 31.12.2023 | Förderung: Landesabhängig | Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (S&L) unterstützt im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erstmals auch Inv...

Bewerbung: Laufend bis 31.12.2023 | Förderung: Landesabhängig |

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (S&L) unterstützt im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erstmals auch Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort.

Ziel des Programms ist, die Attraktivität des Radverkehrs durch höhere Verkehrssicherheit und bessere Bedingungen im Straßenverkehr sowohl in urbanen als auch ländlichen Räumen zu steigern. Dies geschieht beispielsweise durch Herstellung flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, über den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch speziell für Lastenräder oder mittels sicherer und moderner Abstellanlagen.

Im Einzelnen geht es insbesondere um

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze
  • eigenständige Radwege
  • Fahrradstraßen
  • Radwegebrücken oder -unterführungen
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser
  • Lastenradverkehr

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent unterstützt. Zur Entlastung während der Corona-Pandemie beträgt die Finanzierung der Vorhaben, die bis zum 31.12.2021 bewilligt bzw. begonnen sind, bis zu 80 Prozent. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Hierbei können seit 2021 die Länder und Gemeinden erstmals Bundesmittel für Ihre Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort einsetzen.

Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten stammen.

Die Förderanträge sind an die Länder zu richten. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Güterverkehr als Projektträger des BMVI innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projekte erhebt. Tut es das nicht, gelten die Anträge als genehmigt.

Weitere Informationen finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 23.12.2021 | Bis zu 350 Preise | 50 Jahre Schülerwettbewerb zur politischen Bildung! Auch dieses Jahr startet eine neue Wettbewerbsrunde unter dem Motto: „Unsere Zukunft hängt davo...

Bewerbungsschluss: 23.12.2021 | Bis zu 350 Preise |

50 Jahre Schülerwettbewerb zur politischen Bildung! Auch dieses Jahr startet eine neue Wettbewerbsrunde unter dem Motto: „Unsere Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun.“ Zum Jubiläum fahren alle 11 Klassenreisen nach Berlin und erleben dort ein tolles Programm mit prominentem Besuch.

Wer darf mitmachen?
Wir freuen uns auf deutschsprachige Beiträge aller Klassen (bzw. Arbeitsgemeinschaften, Lerngruppen, Kurse) der Jahrgangsstufen 4 bis 12 aller Schulformen aus der ganzen Welt, insbesondere auch aus unseren Partnerländern Belgien, Italien, Luxemburg und Österreich.
Förderschulen und 8. Klassen haben bei der Bearbeitung der Aufgaben freie Wahl der Altersstufen. Gruppenarbeiten (mindestens 5 Personen) sind nur beim Thema 6 für die Älteren (Politik brandaktuell) zulässig.

Sechs Themen
Wir bieten jeweils sechs Aufgabenstellungen für das 4. bis 8. Schuljahr und für das 8. bis 12. Schuljahr. 2021 gibt es außerdem ein Zusatzthema für die Älteren.

Jede Klasse (bzw. Leistungsgruppe, Arbeitsgemeinschaft, Kurs) darf pro Thema nur ein gemeinsam erarbeitetes Werkstück einsenden – Ausnahme: Bei der Aufgabe "Politik brandaktuell" für die Älteren sind Gruppenarbeiten von mind. 5 Personen zulässig. Hierbei muss jedes Projekt einzeln angemeldet werden, damit sie separat bewertet werden können.

Eigenständiges Arbeiten
Die Arbeit soll von den Lernenden unter der Hilfestellung der Lehrkraft selbstständig angefertigt werden. Die Jugendlichen sollen im Sinne des "entdeckenden Lernens" selbstständig Informationen beschaffen, Probleme erkennen, analysieren, Lösungsvorschläge entwickeln sowie dazu eigene begründete Meinungen formulieren. Falls Quellen genutzt werden, müssen sie unbedingt angegeben werden. Die Lehrperson sollte sich – abhängig von Alter und Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler – während der Projektarbeit überwiegend auf eine beratende Tätigkeit beschränken.
Einsendungen von Einzelpersonen sind unzulässig.

Bis zu 350 Preise!
In einem mehrstufigen Auswahlverfahren werden die besten Wettbewerbsarbeiten ermittelt. Bis zu 350 Einsendungen werden mit 11 fünftägigen Klassenreisen und Geldpreisen prämiert. Außerdem gibt es dieses Jahr einen Zusatzpreis bei der Aufgabe "Das Grundgesetz schützen - ein Fall für das Bundesverfassungsgericht?!". Eine Übersicht finden Sie hier
Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

Es wurde noch keine Seite in dieser Kategorie erstellt.
Fehler beim Laden des Tooltip.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.