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Bewerbungsschluss: 31.03.2023 | Förderung: 7.000 € |  Der Deutsche Bibliotheksverband und die Deutsche Telekom Stiftung haben die Auszeichnung "Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen"...

Bewerbungsschluss: 31.03.2023 | Förderung: 7.000 € | 

Der Deutsche Bibliotheksverband und die Deutsche Telekom Stiftung haben die Auszeichnung "Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen" auch für 2023 wieder ausgeschrieben. 

Im Jahr 2020 haben der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) und die Deutsche Telekom Stiftung erstmals die Auszeichnung „Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen“ verliehen. Der Preis würdigt Bibliotheken aller Sparten in Städten und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohner*innen. Der Preis ist mit 7.000 Euro dotiert.

Mit dem Preis werden die vorbildliche und innovative Bibliotheksarbeit, Veranstaltungs- und Bildungsangebote, Integrationsmaßnahmen sowie die Vermittlung von Informationskompetenz ausgezeichnet. Er soll einen Beitrag zum Image von Bibliotheken in kleinen Kommunen und Regionen leisten und der Motivation der Bibliotheken im Wettbewerb um Qualität und Innovation dienen.

Vorschlagsberechtigt sind die Sektionen, Landesverbände und Kommissionen des dbv sowie die Jurymitglieder. Eine Eigenbewerbung ist ebenfalls möglich. Bewerbungen können wiederholt eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.01.2023 | Förderung: Coaching, Workshops, Networking |  Mit innovativen Ideen zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft in der Alpenregion können sich dort ansässige Unternehm...

Bewerbungsschluss: 31.01.2023 | Förderung: Coaching, Workshops, Networking | 

Mit innovativen Ideen zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft in der Alpenregion können sich dort ansässige Unternehmen, Start-ups oder Teams aus Privatpersonen für den "Green Infrastructure goes business award 2023" bewerben. Die besten Projekte erhalten neben Workshops und Coachings die Möglichkeit zu Kontakten mit anderen Unternehmen, Experten oder potenziellen Sponsoren.

The Green Infrastructure goes business award supports innovative ideas, products and services for a Green Economy and promotes sustainable development in the area of the EU Strategy for the Alpine Region (EUSALP). The second edition of the international competition starts on 24 November 2022 and calls particularly for solutions with benefits for climate change mitigation and adaptation.

EUSALP is the European strategy for sustainable and innovative development of the Alpine Region. EUSALP links cities, plains, valleys and mountains to find solutions to challenges we can solve only together - in 48 regions of 7 countries: Austria, France, Germany, Italy, Liechtenstein, Slovenia and Switzerland.

Please find more information here

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Start: Februar 2023 | Förderung: Sach- und Geldpreise |  Alle jungen Menschen, die sich in einer Ausbildung oder Fortbildung in den Sparten Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Forstwirtschaft, Tierwirtsc...

Start: Februar 2023 | Förderung: Sach- und Geldpreise | 

Alle jungen Menschen, die sich in einer Ausbildung oder Fortbildung in den Sparten Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Forstwirtschaft, Tierwirtschaft und Weinbau befinden, können beim Berufswettbewerb mitmachen. Er steht dieses Mal unter dem Motto „Mit Herz und Hand – smart fürs Land“ und lässt einen spannenden Wettstreit erwarten. Wer zu den Besten gehört, zeigt sich nach zwei Vorentscheiden beim abschließenden Bundesentscheid im Juni 2023. 

Berufswettbewerb – wie läuft das?
Der Berufswettbewerb der deutschen Landjugend findet in den Sparten Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Forstwirtschaft, Tierwirtschaft und Weinbau statt. In diesem Heft "Mit Herz und Hand - smart fürs Land" finden Sie unverbindliche Tipps zu den Aufgaben, die Sie im ersten Vorentscheid erwarten. Informationen zum zweiten Vorentscheid und zum Bundesentscheid werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gesondert übermittelt und zwar im Zeitraum zwischen 6. und 17. Kalenderwoche. Die Siegerinnen und Sieger der ersten Vorentscheide (Kreisentscheide) treffen sich zum zweiten Vorentscheid (Landesentscheid).

Die Besten der Besten auf Bundesebene werden in der 23. Kalenderwoche ermittelt. Der Bundesentscheid der Sparte Weinbau findet parallel dazu statt.

Die Präsentations- und Praxisaufgaben werden ab der 18. Kalenderwoche auf der Internetseite www.landjugend.de veröffentlicht.

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Bewerbungsschluss: 01.03.2023 | Preis: 5.000 € je Projekt |  Erfolgreich umgesetzte Projekte zu den Themen „aktive Mobilität“, „Nahmobilität“ und „innerörtliche Mobilität“ in ländlichen Räumen gesuch...

Bewerbungsschluss: 01.03.2023 | Preis: 5.000 € je Projekt | 

Erfolgreich umgesetzte Projekte zu den Themen „aktive Mobilität“, „Nahmobilität“ und „innerörtliche Mobilität“ in ländlichen Räumen gesucht!

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Rahmen des Programms Region gestalten den Wettbewerb „Gemeinsam aktiv. Mobil in ländlichen Räumen“ durch.

Mit dem Wettbewerb sollen bereits erfolgreich umgesetzte Projekte zur Stärkung aktiver Mobilität in ländlichen Räumen identifiziert werden, um das Engagement zu würdigen und die umgesetzten Projekte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

Die Projekte sollen den Fuß- und/oder Radverkehr stärken und optional mit einer Attraktivitätssteigerung öffentlicher Räume, intermodaler Verknüpfung und einer kommunikativen Begleitung verbunden sein. So können Gemeinden die Lebensqualität ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erhöhen, einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und den Umstieg vom Motorisierten Individualverkehr (MIV) hin zum Umweltverbund erleichtern. Die einzureichenden Projekt- bzw. Maßnahmenbeschreibungen müssen aufzeigen, dass sie für die Nutzenden zu einer deutlichen Verbesserung und/oder Erleichterung der aktiven Mobilität geführt haben.

Bewerben können sich Gemeinden und Kreise in ländlichen Räumen in Deutschland, deren Projekte zu einer Verbesserung der aktiven Mobilität beigetragen haben.

Detaillierte Informationen zum Wettbewerbsaufruf können den beigefügten Dokumenten entnommen werden, die alle relevanten Hinweise und Vorlagen zur Teilnahme enthalten.

Die Bewerbungsunterlagen mit Projektskizzen können bis Mittwoch, 01.03.2023 an wettbewerb-mobilitaet@bbr.bund.de gesendet werden.

Im Bewerbungsverfahren erhalten alle ausgewählten Projekte, die aufgefordert werden, eine umfassende Projektdokumentation einzureichen, eine Aufwandspauschale in Höhe von 5.000 Euro.

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 15.06.2023 | Förderung: Öffentlichkeitsarbeit |  Im Rahmen des UN-Dekade-Projektwettbewerbs zeichnet das Bundesumweltministerium (BMUV) gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz ...

Bewerbungsschluss: 15.06.2023 | Förderung: Öffentlichkeitsarbeit | 

Im Rahmen des UN-Dekade-Projektwettbewerbs zeichnet das Bundesumweltministerium (BMUV) gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) aktuelle, repräsentative Projekte zur Wiederherstellung, Erhaltung oder Pflege von Ökosystemen aus und macht sie öffentlichkeitswirksam bekannt. Die ausgezeichneten Projekte dienen als Best-practice-Beispiele und sollen weitere Aktivitäten zur Wiederherstellung von Ökosystemen in Deutschland anregen. Die Auszeichnung hat die Bedeutung eines Qualitätssiegels, das zur Reputation der Projekte beiträgt.

Aktuelle Bewerbungsrunde - Moore und Feuchtgebiete
Die aktuelle Bewerbungsrunde zum Ökosystem-Komplex "Moore und Feuchtgebiete" läuft bereits. Gesucht sind aktuelle, repräsentative Projekte, die sich für die Wiederherstellung, Erhaltung oder Pflege von Mooren und Feuchtgebieten in Deutschland einsetzen. Bewerbungsschluss ist am 15. Juni 2023.

Weitere Bewerbungsrunden
Bis 2024 sind insgesamt fünf Bewerbungsrunden geplant. Jede Wettbewerbsrunde stellt einen anderen Ökosystem-Komplexe in den Mittelpunkt. Die ersten beiden Bewerbungsrunden zu den Ökosystem-Komplexen "Kultur- und Agrarlandschaften" und "Wälder" sind bereits abgeschlossen. Aktuell läuft die 3. Bewerbungsrunde zum Ökosystem-Komplex "Moore und Feuchtgebiete" – Einsendeschluss ist der 15. Juni 2023. Im Anschluss folgen noch drei weitere Wettbewerbsrunden:

  • Gewässer und Auen – Bewerbungsschluss November 2023
  • Küsten und Meere – Bewerbungsschluss Juni 2024

Projekte zu diesen Ökosystem-Komplexen können bis zum jeweils genannten Wettbewerbs-Stichtag eingereicht werden. Die Abgabefristen der Bewerbungsphasen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Bewertung und Auswahl der Bewerbungen erfolgen jeweils direkt nach Abschluss der betreffenden Wettbewerbsrunde.

Auswahl und Auszeichnung
Aus jeder Bewerbungsrunde gelangen zunächst zehn Projekte in die engere Auswahl, woraus eine Jury von BMUV/BfN jeweils drei Gewinnerprojekte ermittelt. Diese werden vom Bundesumweltministerium oder dem Bundesamt für Naturschutz vor Ort ausgezeichnet und gewürdigt. Alle Top-10-Projekte erhalten eine von der Bundesumweltministerin unterschriebene Urkunde und ein Signet für ihre Öffentlichkeitsarbeit. Sie werden darüber hinaus auf der UN-Dekade-Website sowie über die Social Media-Kanäle und im Newsletter der UN-Dekade bekannt gemacht.

Weitere Informationen und die Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.03.2023 | Förderufung: bis zu 5.000 € |  Der Tassilo Tröscher-Wettbewerb findet alle zwei Jahre statt. Er zeichnet innovative Projekte und Initiativen aus, die den Menschen, die...

Bewerbungsschluss: 31.03.2023 | Förderufung: bis zu 5.000 € | 

Der Tassilo Tröscher-Wettbewerb findet alle zwei Jahre statt. Er zeichnet innovative Projekte und Initiativen aus, die den Menschen, die auf dem Land leben, helfen, ihnen neue Möglichkeiten bieten und Lösungen für Probleme vor Ort schaffen.

Tassilo Tröscher Preis

Was wird ausgezeichnet?
Ausgezeichnet werden innovative Projekte und Initiativen, die folgende Bereiche betreffen:

  • Leben im ländlichen Raum
  • Dorfentwicklung
  • Soziales Miteinander
  • Zivilcourage, Demokratieförderung und Beteiligung
  • Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu den Bereichen ländlicher Raum und Landwirtschaft, Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz,
  • Demokratie und Beteiligung
  • Gestaltung landwirtschaftlicher Betriebsmodelle
  • Einkommensoptimierung sowie Erwerbs- und Einkommenskombinationen in Landwirtschaft und ländlichen Räumen
  • Verbesserung der umweltverträglichen Landbewirtschaftung und artgerechten Tierhaltung
  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit
  • Agrarsoziale Sicherung

Was kann eingereicht werden?
Bei den eingereichten Wettbewerbs­beiträgen kann es sich beispiels­weise um ein praktisches Projekt, eine bemerkens­werte wissenschaft­liche Arbeit, eine hervor­ragende publizistische oder mediale Darstellung oder eine außer­gewöhnliche administrative Entscheidung oder Maßnahmen handeln.

Worauf kommt es an?
Wichtig ist, dass der Wettbewerbs­beitrag entweder im ländlichen Raum, in einer dörflichen Gemeinde oder kleinen Stadt angesiedelt ist oder seine Wirkung im ländlichen Raum entfaltet.

Darüber hinaus sollten die Wettbewerbs­beiträge einen Mehrwert für andere Personen, das Umfeld oder den ländlichen Raum im Allgemeinen zum Ziel haben bzw. erkennen lassen. Projekte, Aktionen und Angebote, mit denen in erster Linie indivi­duelle Ziele verfolgt werden, können nicht ausge­zeichnet werden.

Gesucht werden Ideen und Initiativen, die bereits umgesetzt wurden oder sich in der praktischen Umsetzung befinden.

 

Tassilo Tröscher-Jugendpreis
Der Tassilo Tröscher-Jugendpreis richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre.

Was wird ausgezeichnet?
Ausgezeichnet werden innovative Projekte und Initiativen, die folgende Bereiche betreffen:

  • Leben im ländlichen Raum
  • Dorfentwicklung
  • Soziales Miteinander
  • Zivilcourage, Demokratieförderung und Beteiligung
  • Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu den Bereichen ländlicher Raum und Landwirtschaft, Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz,
  • Demokratie und Beteiligung
  • Gestaltung landwirtschaftlicher Betriebsmodelle
  • Einkommensoptimierung sowie Erwerbs- und Einkommenskombinationen in Landwirtschaft und ländlichen Räumen
  • Verbesserung der umweltverträglichen Landbewirtschaftung und artgerechten Tierhaltung
  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Womit könnt ihr euch bewerben?
Seid ihr der Typ, der am liebsten ganz handfest mit anpackt oder liegt euer Interesse im künstlerischen, technischen oder digitalen Bereich? Eure Wettbewerbsbeiträge können jedenfalls ganz vielfältig sein – hier ein paar Beispiele:

  • praktisches Projekt oder Aktion
  • Reportage, Podcast oder Film
  • Website, Blog, Social-Media-Kampagne oder Youtube-Kanal
  • Ausstellung, Stadt-/Dorfrundgang
  • Broschüre, Comic, Spiel (analog oder digital), App oder Theaterstück

Worauf kommt es an?
Bei einer Bewerbung für den Tassilo Tröscher-Jugendpreis kommt es darauf an, dass die Initiative von Jugendlichen bzw. Personen bis 25 Jahre ausgeht und Planung und Durchführung ebenfalls hauptsächlich in den Händen dieser Altersgruppe liegt (ältere Personen können unterstützend beteiligt sein).

Wichtig ist, dass euer Wettbewerbsbeitrag entweder im ländlichen Raum, in einer dörflichen Gemeinde oder kleinen Stadt angesiedelt ist oder seine Wirkung im ländlichen Raum entfaltet.

Darüber hinaus sollten eure Wettbewerbsbeiträge einen Mehrwert für andere Personen, euer Umfeld oder den ländlichen Raum im Allgemeinen zum Ziel haben bzw. erkennen lassen. Projekte, Aktionen und Angebote, mit denen in erster Linie individuelle Ziele verfolgt werden, können nicht ausgezeichnet werden.

Gesucht werden Ideen und Initiativen, die ihr bereits umgesetzt habt oder die sich gerade in der praktischen Umsetzung befinden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findet Ihr hier

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Bewerbungsschluss: 1.03.2023 | Preis: bis zu 5.000 € |  Mit dem "Famigro Award" zeichnet die Unternehmer- und Landbesitzer-Organisation "Young Friends of the Countryside" gemeinsam mit der "European ...

Bewerbungsschluss: 1.03.2023 | Preis: bis zu 5.000 € | 

Mit dem "Famigro Award" zeichnet die Unternehmer- und Landbesitzer-Organisation "Young Friends of the Countryside" gemeinsam mit der "European Landowners Organization" (ELO) Projekte europäischer Unternehmer aus, die einen Beitrag zur ländlichen Entwicklung leisten. Der Hauptpreis ist dotiert mit 5.000 Euro. Bewerbungsfrist: 1. März 2023

Qualifiziert sind innovative Vorhaben mit langfristigem positiven Einfluss auf die ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung eines ländlichen Raums.

Bewerben können sich europäische Unternehmer im Alter von 18 bis 40 Jahren.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 23.02.2022 | Förderung: bis zu 2 Mio. € | Europäische Kooperationsprojekte basieren auf einer intensiven, grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus ganz E...

Bewerbungsschluss: 23.02.2022 | Förderung: bis zu 2 Mio. € |

Europäische Kooperationsprojekte basieren auf einer intensiven, grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus ganz Europa.

Für ein Europäisches Kooperationsprojekt müssen sich mehrere Partnerorganisationen in einem Konsortium zusammenschließen. Das Konsortium besteht aus einer Einrichtung, die die Koordination übernimmt (auch lead partner genannt), und weiteren Partnerorganisationen. Das Projekt muss sich einer gemeinsamen Idee oder Herausforderung widmen und darauf europäische Antworten finden. Die Aktivitäten müssen grenzübergreifend stattfinden. Ein Projekt sollte das Ziel haben, einen positiven Wandel im europäischen Kultur- und Kreativsektor auszulösen. Die Projekte brauchen somit eine Breitenwirkung und müssen Überlegungen zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit beinhalten. Der Förderbereich ist spartenoffen. Nur rein audio-visuelle Projekte werden nicht gefördert.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Projektideen, die zu den Zielen und Prioritäten des Förderbereichs passen. Darüber hinaus muss jedes Projekt einen europäischen Mehrwert besitzen, d.h. es muss sinnvollerweise mit europäischen Partnerorganisationen umsetzbar sein und nicht genauso gut „nur“ lokal oder national stattfinden können.

Zu einem der folgenden Ziele muss ein Projekt beitragen:

  • Transnationale Schaffung und Verbreitung
  • Innovation

Mindestens eine und maximal zwei der folgenden Prioritäten müssen durch das Projekt aufgegriffen werden:

  • Publikumsentwicklung
  • Soziale Inklusion
  • Nachhaltigkeit
  • Digitales
  • Internationale Dimension

Alternativ können Projekte die sektorspezifische Priorität auswählen, die aktuell folgende Sektoren umfasst: Buch, Musik, Architektur, Kulturerbe, nachhaltiger Kulturtourismus, Mode und Design.

Darüber hinaus müssen alle Projekte zu folgenden Querschnittsthemen beitragen:

  • Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit
  • Umwelt und Klimaschutz

Wie viel kann die EU bezuschussen?
Bei der Förderung Europäischer Kooperationsprojekte handelt sich um eine Ko-Finanzierung.

  • Kleine Kooperationsprojekte können mit 80% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 200.000 Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 20% müssen von jeder Partnerorganisation aufgebracht werden.

  • Mittlere Kooperationsprojekte können mit 70% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 1 Mio. Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 30% müssen von den Partnerorganisationen aufgebracht werden.

  • Große Kooperationsprojekte können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 2 Mio. Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 40% müssen von jeder Partnerorganisation aufgebracht werden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 13.01.2023 | Förderung: bis zu 1 Mio. € je Projekt | Die EUKI ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), um die Zusammenarbeit in der EU bei ...

Bewerbungsschluss: 13.01.2023 | Förderung: bis zu 1 Mio. € je Projekt |

Die EUKI ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), um die Zusammenarbeit in der EU bei der Weiterentwicklung und Umsetzung ihrer ambitionierten Klimapolitik zu stärken. Dabei können Klima-Akteure voneinander lernen; unterstützt werden der innereuropäische Dialog, der Austausch von guten Praktiken, Bewusstseinsbildung und Wissenstransfer.

Idee:
Die Stärkung klimapolitischer Kapazitäten in den EU-Mitgliedstaaten und ein Geflecht aus einer Vielzahl von Kooperationen zwischen staatlichen, kommunalen, zivilgesellschaftlichen, wirtschaftlichen und bildungspolitischen Akteuren sind wichtige Voraussetzungen, um dem Ziel einer langfristig treibhausgasneutralen EU näher zu kommen.

Europa hat die großen Potentiale von Klimaschutz für sich erkannt: Klimaschutz ist nicht nur ökologisch unverzichtbar, sondern dient dem Industriestandort Europa und der europäischen Technologieführerschaft: Innovationen werden gefördert, neue Märkte eröffnet, Investitionen angezogen und letztendlich Arbeitsplätze geschaffen. Klimaschutz generiert zudem viele positive Nebeneffekte: zum Beispiel Einsparung von Energiekosten in Haushalten und Unternehmen oder eine bessere Luftqualität in Städten. Dadurch verbessert sich die gesundheitliche Situation der dort lebenden Menschen. Nicht zuletzt stellt die europäische Vorreiterrolle beim Klimaschutz für viele, vor allem für junge Bürgerinnen und Bürger, einen wichtigen positiven Identifikationspunkt mit der EU dar.

Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) startet ihren siebten Ideenwettbewerb für gemeinsame europäische Klimaschutzprojekte. Schwerpunkt ist diesmal die Zusammenarbeit mit Ländern aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen aus sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten. Gewinnerprojekte werden von der EUKI mit bis zu einer Million Euro finanziert. Bewerbungsfrist: 13. Januar 2023

Teilnehmen können Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung und Kommunen.

Die EUKI finanziert Klimaschutzprojekte in sieben Schwerpunktthemen: Klimapolitik, Energiepolitik, Gerechter Strukturwandel, Klimaneutrale Mobilität, Klimafreundliche Finanzierung, Nachhaltiges Wirtschaften und CO2-Entnahme und -Senken.

Weitere Infonromationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 10.01.2022 | Förderung: Insgesamt 19.000 € |  Gesucht werden die innovativsten Fahrradprojekte in den beiden Kategorien Infrastruktur sowie Service und Kommunikation. Einzelpersone...

Bewerbungsschluss: 10.01.2022 | Förderung: Insgesamt 19.000 € | 

Gesucht werden die innovativsten Fahrradprojekte in den beiden Kategorien Infrastruktur sowie Service und Kommunikation. Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Unternehmen und Institutionen können sich bis zum 10. Januar 2023 bewerben.

Als Bestandteil des Nationalen Radverkehrsplans der Bundesregierung trägt der Deutsche Fahrradpreis dazu bei, Good-Practice-Beispiele bei Entscheidungsträgern und Fachleuten bekannt zu machen. So dienen die eingereichten Beiträge bundesweit als Vorbild und Anregung für weitere Projekte und Maßnahmen der Radverkehrsförderung. Ein weiteres Ziel des Wettbewerbs ist es, das Image des Fahrrads in der Öffentlichkeit aufzuwerten und somit mehr Menschen in Deutschland zum Fahrradfahren zu bewegen.

Kategorien 2023
Es werden zwei Fachpreise in den folgenden beiden Kategorien verliehen:

  • Infrastruktur
  • Service & Kommunikation

Ausgezeichnet werden Projekte und Maßnahmen, die den Radverkehr im Alltag oder in der Freizeit fördern, vereinfachen oder unterstützen. Es können sich öffentliche und private Institutionen, Einzelpersonen, Gruppen und Vereine bewerben. Erkennbares Ziel der eingereichten Projekte und Maßnahmen sollte die Schaffung eines gesellschaftlichen Mehrwertes für besseren Radverkehr sein.

Die Kategorien Infrastruktur, Service & Kommunikation sind insgesamt mit 19.000 Euro dotiert. Die Sieger in diesen zwei Kategorien erhalten jeweils 5.000 Euro, die Zweitplatzierten werden mit je 3.000 Euro prämiert und die Drittplatzierten mit 1.500 Euro.

Auswahlverfahren
Am 29. März 2023 wählt eine Fachjury in einem mehrstufigen Verfahren die Siegerprojekte. In die Bewertung der Jury fließen Faktoren wie der Innovationsgrad, die Nachhaltigkeit eines Projektes sowie dessen Übertragbarkeit auf andere Regionen mit ein. Der Deutsche Fahrradpreis wird am 20. Juni 2023 auf dem 8. Nationalen Radverkehrskongress in Frankfurt am Main verliehen.

Der Preis wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie von der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. verliehen. Partner sind der Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) und der Verbund Service und Fahrrad e.V. (VSF).

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Bewerbungsschluss: 16.01.2023 |  Die Bewerbungsphase zum "Preis Soziale Stadt 2023" ist am 14. November 2022 gestartet. Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem AWO Bundesverband, dem Deutschen Mie...

Bewerbungsschluss: 16.01.2023 | 

Die Bewerbungsphase zum "Preis Soziale Stadt 2023" ist am 14. November 2022 gestartet. Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem AWO Bundesverband, dem Deutschen Mieterbund und dem GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs-und Immobilienunternehmen e. V. ruft der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. zur Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb auf. Bis zum 16. Januar 2023 können sich Projekte bewerben, die im Sinne sozialer Quartiersentwicklung den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken sowie Integration und ein gutes Miteinander fördern.

Wer kann teilnehmen?
Um den Preis können sich Projekte bewerben, die im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes in der sozialen Stadtentwicklung aktiv sind und die Planungsphase überwunden haben. Der Preis Soziale Stadt ist offen für alle Projekte und Akteure. Er richtet sich in erster Linie an die klassischen Handlungsträger der Stadtentwicklung wie Kommunen, Wohnungsunternehmen, private Investoren oder freie Wohlfahrtspflege.

Bewerben können sich Projekte jeder Größe, kleinteilige Initiativen genauso wie große, komplexe Quartiersprojekte. Projekte, die an einem früheren Wettbewerb "Preis Soziale Stadt" teilgenommen haben, können nochmals eingereicht werden, wenn ihre Verstetigung gelungen ist oder neue Aspekte den bisherigen Projektansatz erweitert haben. Die Projekte müssen über das Planungsstadium hinausgehen und sich in der Umsetzungs- oder Verstetigungsphase befinden.

Was sind Bewertungskriterien?
Die eingereichten Projekte werden nach folgenden Kriterien bewertet:

Vielfalt der Akteurinnen und Akteure
Es wird Wert auf integrierende Projekte gelegt, die unterschiedlichste Akteure zusammenführen (Netzwerkbildung) und die vielfältigen Ressourcen effektiv bündeln.

Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner
Nachzuweisen ist, dass nicht nur die Macherinnen und Macher der Stadtentwicklung miteinander kooperieren, sondern dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend in die Planung und Durchführung der verschiedenen Phasen des Projekts einbezogen sind und Gestaltungsmöglichkeiten haben.

Niederschwelligkeit der Angebote
Die Angebote an die Bewohnerinnen und Bewohner sind möglichst niederschwellig zu adressieren, um eine große Bandbreite an Bewohnergruppen sowie eine große Reichweite der Zielgruppen zu erreichen.

Chance auf Verstetigung des Projekts
In der Projektbeschreibung sollte erkennbar sein, dass mit den Aktivitäten eine dauerhafte Verbesserung der sozialen Situation im Quartier angestrebt wird. Kann das angewendete Verfahren nach einer Lernphase zu einem Selbstläufer werden? Wird sich das Projekt langfristig von der öffentlichen Förderung "abnabeln" können?

Übertragbarkeit des Projektansatzes
Eine wesentliche Motivation für die Auslobung des Preises ist die Übertragbarkeit der Beispiele. Es sollte daher begründet werden, warum die gewählten Projektansätze, -methoden und -herangehensweisen auf andere Projekte und Initiativen übertragbar sind.

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Bewerbungsschluss: Laufend |  Erstellung einer Kommunalen WäremplanungGefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Wärmeplanung soll ein...

Bewerbungsschluss: Laufend | 

Erstellung einer Kommunalen Wäremplanung
Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.

Wärmepläne bestehen in der Regel aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet, und einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt. Alle relevanten Verwaltungseinheiten und externen Akteur*innen sind im Prozess zu beteiligen. Zusätzlich werden für zwei bis drei prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet.
Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteur*innen der Wärme- und Stadtplanung.

Bezuschusst werden Ausgaben für

  • fachkundige externe Dienstleister*innen zur
    • Planerstellung,
    • Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur*innen
  • sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.


Warum es sich für Sie lohnt:

  • Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen geschaffen.
  • Die kommunale Bauleitplanung erhält wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung.


Und so geht’s:

  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegt bzw. eine kreisangehörige Kommune noch nicht an entsprechenden Konzepten des Landkreises beteiligt war.

Förderquoten

  • Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.
  • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020 ) können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 profitieren sie von einer erhöhten Förderquote von 100 %.
    • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
    • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 200.000 € |  Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als ...

Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 200.000 € | 

Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommen hierbei eine besondere Bedeutung zu.

Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.

Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.

  • Was wird gefördert?
    Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Maßnahmen eines klimaangepassten Waldmanagements. Vorausgesetzt wird dabei die Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien. Insbesondere soll die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegen die Folgen des Klimawandels gestärkt und verbessert werden.
    Die Förderung ist an die Einhaltung bestimmter Kriterien gebunden
  • Wer wird gefördert?
    Zuwendungsempfänger kann eine natürliche oder juristische Person sein, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne von § 2 des Bundeswaldgesetzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaftet. Ausgenommen sind Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen. Die Bewirtschaftung der Waldfläche durch den Zuwendungsempfänger ist durch die Vorlage eines aktuellen Bescheides der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG-Bescheid) zu belegen. Nach der Bewilligung ist ein Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über klimaangepasste Waldbewirtschaftung entsprechend der Richtlinie zu erbringen.
  • Wie hoch ist die Zuwendung (Gesamtzuwendungsbetrag pro Hektar)?
    Die Zuwendung wird flächenbezogen gewährt und beträgt bis zu 100 Euro pro Hektar. Die Höhe der Zuwendung ist u. a. abhängig von:
    - der zuwendungsfähigen Waldfläche pro Betrieb
    - der Durchführung des Kriteriums 2.2.12 der Richtlinie (natürliche Waldentwicklung)
    - bereits gewährten Förderungen
    Beachten Sie bitte: Im ersten Jahr wird die Zuwendung abhängig vom Bewilligungszeitpunkt anteilig gewährt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

 

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Bewerbungsfrist der Phase 1: 21.11.2022 | Preis: Kommunikations- und Vermarktungsmaßnahmen |  Ganz gleich, ob kleiner Tourismusort, etablierte Region oder Städtedestination: Hauptsache, Sie haben sic...

Bewerbungsfrist der Phase 1: 21.11.2022 | Preis: Kommunikations- und Vermarktungsmaßnahmen | 

Ganz gleich, ob kleiner Tourismusort, etablierte Region oder Städtedestination: Hauptsache, Sie haben sich auf den Weg gemacht, Ihre Tourismusentwicklung nachhaltiger zu gestalten! Denn dann sind Sie richtig beim Bundeswettbewerb Nachhaltige Tourismusdestinationen 2022/23.

Der Wettbewerb wird gemeinsam vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Deutscher Tourismusverband durchgeführt. Bereits in den ersten beiden Runden lieferte er wichtige Impulse für eine nachhaltigere Entwicklung der deutschen Tourismuslandschaft.

Ein nachhaltiges Engagement von Destinationen kann sehr vielfältig sein: Wie lassen sich Bedürfnisse von Gästen und lokaler Bevölkerung mit denen des Natur- und Umweltschutzes verbinden? Auf welchem Weg streben Destinationen parallel dazu eine langfristig wirtschaftliche und dabei sozial verträgliche Entwicklung an? Mit welchen Mitteln sichern die Tourismusakteure einen besonders effizienten Umgang mit natürlichen Ressourcen, und garantieren den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt? Wie unterstützen sie den Erhalt des kulturellen Erbes? Der Nachhaltigkeitsgedanke mit seinen drei Dimensionen – Ökologie, Ökonomie und Soziales, ergänzt um eine managementbezogene Ebene – stellt den Fokus bei dem Wettbewerb dar.

Die preisgekrönten Destinationen des Wettbewerbs sind Vorbilder für die Planung und Umsetzung eines umwelt- und sozialverträglichen Qualitätstourismus in Deutschland. Reisenden macht der Wettbewerb Lust auf Urlaub in den prämierten Destinationen – und liefert Ideen zur bewussteren und nachhaltigeren Gestaltung der Reise gleich mit. Für die entsprechende Aufmerksamkeit sorgen Kommunikations- und Vermarktungsmaßnahmen, die als attraktive Preise des Wettbewerbs zum Einsatz kommen.

Weitere Informationen zum Wettbewerbsaublauf ind die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.10.2022 | Förderung: bis zu 15.000 € | Bis zum 31. Oktober 2022 können landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Energiebedarf, die keine flächenabhängige Greening-Prämie erhalten,...

Bewerbungsschluss: 31.10.2022 | Förderung: bis zu 15.000 € |

Bis zum 31. Oktober 2022 können landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Energiebedarf, die keine flächenabhängige Greening-Prämie erhalten, bis zu 15000 Euro Kleinbeihilfe bei der BLE beantragen.

Infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, die am 24. Februar 2022 begonnen hat, ist das Wirtschaftsleben beträchtlich gestört. Der Krieg hat zu erheblichen wirtschaftlichen Unsicherheiten geführt, Handelsströme und Lieferketten sind gestört. Es ist zu außergewöhnlich großen und unerwarteten Preisanstiegen gekommen, insbesondere bei Erdgas und Strom, aber auch bei zahlreichen anderen Inputs, Rohstoffen und Primärgütern einschließlich des Agrar-und Nahrungsmittelbereichs.

Daher gewährt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen der dafür besonders zur Verfügung gestellten Ausgabemittel Unternehmen der Landwirtschaft aus besonders betroffenen Sektoren zur raschen Unterstützung kurzfristige Kleinbeihilfen nach Maßgabe der Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine vom 7. September 2022.

Diese Kleinbeihilfe soll diesen landwirtschaftlichen Unternehmen einen finanziellen Zuschuss gewähren, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Preisanstiegs bei Energie, Futter- und Düngemitteln infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine abzumildern. Ziel ist es, die deutsche Landwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten.

  • Die Richtlinie regelt Art und Umfang der Kleinbeihilfe sowie die Beihilfeberechtigung und Auszahlungsbedingungen.
  • Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für die Durchführung und Abwicklung dieser Maßnahme zuständig.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Kleinbeihilfe besteht nicht.
  • Die BLE entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und nach Maßgabe der oben genannten Richtlinie.

Weitere Informationen zu den Kleinbeihilfen für Landwirtschaftsbetriebe finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 20.12.2022 | Förderung: Insgesamt 17.500 € |  Zum vierten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Bundesteilhabepreis aus. Der Preis hat in jedem Jahr einen ande...

Bewerbungsschluss: 20.12.2022 | Förderung: Insgesamt 17.500 € | 

Zum vierten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Bundesteilhabepreis aus. Der Preis hat in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt. In diesem Jahr geht es um das Thema „WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet jährlich Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind.

Das Thema des Bundesteilhabepreises 2022 lautet „WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“. Der Anspruch von barrierefreiem und selbstbestimmtem Wohnen ist, die Teilhabe gleichberechtigt und uneingeschränkt zu ermöglichen. Dies schließt zeitgemäße Kategorien wie Nachhaltigkeit, Umnutzbarkeit, Demografiefestigkeit, den Einsatz moderner technischer Lösungen wie z. B. Ambient Assisted Living (mit umgebenden technischen Hilfsmitteln unterstütztes Wohnen) oder Smart Home (intelligentes Zuhause), moderne Produktionsmethoden wie das serielle Bauen, Versorgungsqualität im Nahbereich sowie die Gewährleistung barrierefreier Mobilität ein.

Der Bundesteilhabepreis 2022 fokussiert dabei auf das Zusammenspiel von Qualität und Quantität des barrierefreien Wohnraums. Der barrierefreie Wohnraum ist eingebettet im inklusiven Sozialraum. Die Kernherausforderung beim barrierefreien Wohnen ist einerseits die Qualitätssicherung über den gesamten Projektverlauf und andererseits die erzeugte Quantität und Bezahlbarkeit an adäquaten Wohnungen.

Ziel ist es, inklusiven Wohnraum zu gewährleisten, der als Ausgangspunkt der gesellschaftlichen Teilhabe ein selbstbestimmtes Leben in Nachbarschaft, Quartier, Kommune oder Region ohne soziale Isolation ermöglicht.

Was wird gesucht?
Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte, konkrete Konzepte und Strategien für Flächen und Flächennutzung, Wohngebäude und Wohnkomplexe oder Quartiere. Hierbei kann es sich sowohl um Neubau als auch um Modernisierung oder Umbau im Bestand (einschließlich Denkmalschutz) handeln.

Machen Sie mit und zeigen Sie mit Ihrem Gute-Praxis-Beispiel oder Modellprojekt das übertragbare Potenzial für andere!

Wer kann sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2022 sind Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich barrierefreies Wohnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Bedarfsplanende und Projektentwickelnde, Architektur-, Stadtplanungs- und Ingenieurbüros, zivilgesellschaftliche Initiativen und Initiativen potentieller Nutzerinnen und Nutzer, Mandatsträger*innen auf kommunaler Ebene, Verbände und Vereine, Wohnungs- und Wohnraumanbietende, Wohnungsbaugenossenschaften und -bauunternehmen sowie Kommunen und Regionen.

Wann kann man sich bewerben?

  • Bewerbungsstart: 8. September 2022
  • Abgabeschluss: 20. Dezember 2022

Was erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger?
Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben:

  1. 10.000 Euro (1. Preis),
  2. 5.000 Euro (2. Preis) und
  3. 2.500 Euro (3. Preis).

Als Preisträger*in können Sie die Auszeichnung "Bundesteilhabepreis 2022: „WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“ werbewirksam nutzen.

Alle formal zugelassenen Teilnehmenden werden auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet. Ihr Gute-Praxis-Beispiel, Modellprojekt, konkretes Konzept oder Ihre Strategie kann als Vorbild für andere dienen. Durch den Preis wird Ihr Praxisbeispiel oder Projekt in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Sie profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung mit anderen Fachleuten und Akteur*innen.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.10.2022 | Föerderung: 40 Prozent der Projektkosten |  Die Koordinationsstelle für nachhaltige Mobilität (KOMO) sucht wieder nach innovativen Projekten für zukunftsfähige Mobilit...

Bewerbungsschluss: 31.10.2022 | Föerderung: 40 Prozent der Projektkosten | 

Die Koordinationsstelle für nachhaltige Mobilität (KOMO) sucht wieder nach innovativen Projekten für zukunftsfähige Mobilitätslösungen. Gestalten Sie die Zukunft mit und reichen Sie Ihre Idee bis am 31. Oktober 2022 ein. 

Die Koordinationsstelle für nachhaltige Mobilität (KOMO) unterstützt innovative Ansätze und Projekte für zukunftsfähige Mobilitätslösungen. KOMO finanziert Projekte mit, die umwelt- und ressourcenschonende sowie bewegungsfreundliche Fortbewegungsarten stärken. Zudem stellt sie Informationen über abgeschlossene und laufende Projekte zur Verfügung, um den Austausch innerhalb der Branche zu ermöglichen.

Von der IT-Lösung für ein einfacheres Parkplatzmanagement bis hin zu Massnahmen für die Förderung des öffentlichen Verkehrs oder des Langsamverkehrs: KOMO unterstützt eine grosse Bandbreite an innovativen Projekten für zukunftsfähige Mobilitätslösungen. Lassen Sie sich inspirieren von KOMO-Projekten in der Projektdatenbank im Tool KOMO-Projekte.

KOMO wird von sechs Bundesstellen getragen: dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), dem Bundesamt für Strassen (ASTRA), dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), dem Bundesamt für Verkehr (BAV), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Bundesamt für Energie (BFE). Die finanziellen Mittel stammen aus dem Programm EnergieSchweiz. Sechs bis zwölf Projekte werden pro Jahr mit insgesamt 1 Million Franken unterstützt.

KOMO-Projekteingabe
Sie haben zweimal jährlich die Möglichkeit, Ihr Projekt bei KOMO einzureichen – im Frühling und im Herbst. Für die Eingabe im Frühling wird jeweils ein Themen-Schwerpunkt festgelegt. Projekteingaben, welche diesen Schwerpunkt betreffen, haben besonders gute Chancen, durch KOMO unterstützt zu werden. Im Herbst haben Sie mit jedem Mobilitätsthema dieselbe Chance auf eine Finanzierung.

Die nächste Eingabefrist für KOMO-Projekte ist der 31. Oktober 2022.

Rahmenbedingungen und Entscheidungskriterien für KOMO-Projekte
Sie haben eine Idee, wissen aber nicht genau, ob Sie ein Projekt einreichen sollen? Hier finden Sie Angaben zu den wichtigsten Rahmenbedingungen und Entscheidungskriterien.

  • Der maximale Unterstützungsbeitrag pro Projekt beträgt 40 Prozent der Gesamtprojektkosten.
  • Die Gesamtprojektkosten müssen mindestens 50‘000 Franken betragen.
  • Das Projekt kann nicht ohne eine Anschubfinanzierung durch den Bund umgesetzt werden.
  • Projekte müssen innerhalb von zwei bis drei Jahren umgesetzt werden können.

Gesucht werden Mobilitätsprojekte, die

  • Innovations- und Marktpotenzial haben,
  • den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen reduzieren,
  • positive Wirkung auf eine nachhaltige Verkehrsentwicklung haben, wie Verlagerung auf nachhaltigere Mobilitätsformen, effizientere Nutzung bestehender Verkehrsangebote, Optimierung von Schnittstellen zwischen Verkehrsträgern,
  • positive Wirkung auf weitere Umweltfaktoren (Lärm, Schadstoffe, Landverbrauch, biologische Vielfalt) oder auf eine nachhaltige Raumentwicklung haben oder die
  • körperliche Bewegung und Gesundheit fördern.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: verschiedene Termine bis Oktober 2024 | Föderung: bis zu 10 Mio. € |  Ziel des Förderaufrufes ist es, die Umsetzung wegweisender investiver Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz...

Bewerbungsschluss: verschiedene Termine bis Oktober 2024 | Föderung: bis zu 10 Mio. € | 

Ziel des Förderaufrufes ist es, die Umsetzung wegweisender investiver Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz zu ermöglichen. Die geförderten Projekte leisten durch ihre direkten Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen und regen durch ihre bundesweite Sichtbarkeit zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte an.

Durch das Corona-Konjunkturpaket sowie das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung profitieren Akteur*innen beim Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ von erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen. Die verbesserten Bedingungen gelten für Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Im Überblick:

Das BMWK gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um zehn Prozentpunkte.
Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent – ein Eigenteil muss nicht erbracht werden.
Im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln reduziert sich der aufzubringende Eigenanteil für alle anderen Antragstellenden auf 5 Prozent.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

Was wird gefördert?
Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern

  • Abfallentsorgung;
  • Abwasserbeseitigung;
  • Energie- und Ressourceneffizienz;
  • Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr;
  • Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).

Darüber hinaus kann auch für Modellprojekte aus anderen Bereichen, die die Bedingungen dieses Förderaufrufes erfüllen, eine Projektskizze eingereicht werden.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Neubauten sowie Maßnahmen zur kommerziellen Stromerzeugung und Maßnahmen aus dem Bereich Elektromobilität und des Radverkehrs, die bereits in anderen Förderprogrammen der Bundesregierung zuwendungsfähig sind. Weiterhin können Maßnahmen aus Forschung und Entwicklung nicht im Rahmen der kommunalen Klimaschutz-Modellprojekte gefördert werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

Einreichungsfristen

  • 01. Sep. 2022 bis 31. Okt. 2022
  • 01. Mär. 2023 bis 30. Apr. 2023
  • 01. Sep. 2023 bis 31. Okt. 2023
  • 01. Mär. 2024 bis 30. Apr. 2024
  • 01. Sep. 2024 bis 31. Okt. 2024

Wie wird gefördert?
Zuwendungen erfolgen im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt werden, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten eine aussagefähige Projektskizze ein. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Bewertungskriterien positiv bewertet wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Antragstellung.

Höhe der Zuwendung
Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung.

Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Nachweislich finanzschwache Kommunen können vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit eine Förderquote von bis zu 90 Prozent erhalten.

Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro. In den einzelnen Teilvorhaben eines Verbundprojektes müssen Gesamtausgaben entstehen, die eine Zuwendung von mindestens 50.000 Euro ergeben. Die Zuwendung für ein Vorhaben, unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben, soll 10 Millionen Euro nicht überschreiten.

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Bewerbungsschluss: 30.09.2022 | Förderung: bis zu 5.000 €  je Projekt |  Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Dörfer mit dem Förderprogramm „STARKES DORF – Wir mache...

Bewerbungsschluss: 30.09.2022 | Förderung: bis zu 5.000 €  je Projekt | 

Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Dörfer mit dem Förderprogramm „STARKES DORF – Wir machen mit!“. Antragsteller können von 1.000 Euro bis zu 5.000 Euro für Aktivitäten zur Belebung ihrer Ortskerne erhalten.

Als Teil der Offensive "LAND HAT ZUKUNFT" hat die Staatskanzlei im Jahr 2018 das Förderprogramm STARKES DORF - Wir machen mit! auf den Weg gebracht. Es unterstützt neue ehrenamtliche Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes stärken, das Miteinander der Generationen fördern und die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. 2018 erhielten so insgesamt 121 Projekte, 2019 131 Projekte und 2020 133 Projekte jeweils bis zu 5.000 Euro.

Die Hessen mögen ihre Dörfer und leben gerne auf dem Land. Damit dies so bleibt und Hessens Dörfer auch weiterhin als lebens- und liebenswert wahrgenommen werden, unternimmt die Landesregierung viel. So hat sie ein Förderprogramm für Vereine, Verbände, Freiwilligenagenturen sowie gemeinnützige Organisationen und Initiativen aufgelegt, die in Ortsteilen kreisangehöriger Städte und Gemeinde tätig sind.

Gefördert werden Maßnahmen (Kleinprojekte), die den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes bzw. eines Ortsteils stärken, das Miteinander der Generationen fördern und die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. So können zum Beispiel die Gestaltung eines Platzes, das Aufstellen einer Bank aber auch das gemeinsame Errichten eines Spiel- oder eines Grillplatzes bezuschusst werden. Der jeweilige Zuschuss bewegt sich zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro.

Das Förderprogramm ist als Wettbewerb konzipiert, um den sich Vereine, Verbände, Freiwilligenagenturen sowie gemeinnützige Organisationen und private Initiativen mit gemeinnützigem Träger bewerben können. Für die Bearbeitung der Anträge ist neben der Qualität der Anträge die Reihenfolge des Eingangs maßgeblich. Nach Ausschöpfen des jährlichen Budgets können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Förderung: 50 x 500 € Stipendien |  Die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt (DSEE) ermöglicht 50 Engagierten aus Bürgerstiftungen mit einer Förderpauschale von je 500 Euro eine Teilnahme am Deu...

Förderung: 50 x 500 € Stipendien | 

Die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt (DSEE) ermöglicht 50 Engagierten aus Bürgerstiftungen mit einer Förderpauschale von je 500 Euro eine Teilnahme am Deutschen Stiftungstag vom 28. bis 30. September in Leipzig! Unter dem Motto "Stiftungen – Zukunft nachhaltig gestalten" erwarten Sie drei Tage mit über 100 Veranstaltungen, Austausch und Lernen.

Der DSEE und dem Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands ist es ein Anliegen, mit diesem Förderprogramm Engagierten aus Bürgerstiftungen die Teilnahme an Europas größtem Stiftungskongress zu ermöglichen. Zum einen, um den dynamisch wachsenden lokalen Engagementstiftungen mehr Sichtbarkeit innerhalb der Stiftungsszene zu verschaffen, aber auch, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu vernetzen und von den vielen Impuls- und Fortbildungsangeboten zu profitieren.

Wer sich bewerben kann
Das Angebot richtet sich an alle Bürgerstiftungen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie tragen das Gütesiegel für Bürgerstiftungen und sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen (falls Sie noch nicht Mitglied sind, können Sie ihren Antrag noch stellen).
  • Sie sind eine ehrenamtlich geführte Organisation. Es gibt keine hauptamtlichen Mitarbeiter:innen (Ausnahmen sind hier Minijobs und über Projekte finanzierte MA. Sie können sich ebenfalls um ein Stipendium bewerben).
  • Ihr Stiftungskapital beträgt nicht mehr als 1 Mio. Euro (Gründungskapital und Zustiftungen, aber ohne Treuhandstiftungen und freie Rücklagen).
  • Sie erklären sich bereit, an einem Großteil des Kongresses teilzunehmen (80%).
  • Es werden insbesondere Bürgerstiftungen aus ländlichen und strukturschwachen Räumen gefördert.

Förderumfang und Antrag
Das Kontingent ist auf 50 Stipendien begrenzt. Ein Stipendium ist mit 500 Euro dotiert. Es beinhaltet die Teilnahmegebühr beim Deutschen Stiftungstag (Ticketpreis 390 Euro) sowie eine Reisekostenpauschale. Pro Bürgerstiftung können maximal zwei Stipendien vergeben werden.

Der Antrag kann formlos über ein Formular auf unserer Webseite gestellt werden.
Die Prüfung und Auswahl erfolgen laufend und nach Eingang der Bewerbung durch eine:n Verterter:in der DSEE und des Bündnisses der Bürgerstiftungen Deutschlands.

Die Bürgerstiftungen erhalten Anfang August eine Benachrichtigung, ob ihre Bewerbung berücksichtigt wurde. Um Anreise und Übernachtung kümmern sich die Teilnehmenden eigenverantwortlich.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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