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Das Grün muss zurück in die Stadt. Anbau von Obst und Gemüse in Stadtgärten ermöglicht die Selbstversorgung mit Lebensmitteln (L. Migge), regional und saisonal, mit kurzen Lieferketten.  Die Revoluti...

Das Grün muss zurück in die Stadt. Anbau von Obst und Gemüse in Stadtgärten ermöglicht die Selbstversorgung mit Lebensmitteln (L. Migge), regional und saisonal, mit kurzen Lieferketten. 

Die Revolutionen unserer Zeit vollziehen sich in Gesundheit, Ernährung, Lebensstil und schaffen eine Balance zwischen individueller kultureller Autonomie und kollektiver, sozialer Kooperation. Lebensreform- und Gartenstadtbewegung (H. Tessenow) stehen der technisierten, als entfremdet und naturfern empfundenen Lebenswelt der Moderne gegenüber. Ernährungsräte thematisieren gutes Essen für alle - gesund, klimaverträglich und für jeden erschwinglich (EAT Lancet Studie, 2019).

Das neue Paradigma menschlicher Aktivität erfordert Bewertungskriterien jenseits von Lohn für Erwerbsarbeit. Daneben müssen Reproduktionsarbeit, kulturelle (Selbst-) Verwirklichung und Gemeinwesensarbeit gleichberechtigt gedacht und realisiert werden (F. Haug, Vier-in-einem-Perspektive). Das Ziel ist, jedem Menschen nicht nur ein materielles Auskommen, sondern einen Lebensinhalt zu geben, der für unsere Art essentielle Daseinsgrundlage ist. Entsprechend der Idee der sozialen Plastik von Joseph Beuys wird der Kunst nun genau diese Rolle zufallen und das, um es mit Bruno Latour zu sagen, im terrestrischen Zusammenhang.

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Der BN ist mit fast 250.000 Mitgliedern der größte Natur-und Umweltschutzverband Bayerns. Er setzt sich für unsere Heimat und eine gesunde Zukunft unserer Kinder ein –bayernweit und direkt vor Ort. Un...

Der BN ist mit fast 250.000 Mitgliedern der größte Natur-und Umweltschutzverband Bayerns. Er setzt sich für unsere Heimat und eine gesunde Zukunft unserer Kinder ein –bayernweit und direkt vor Ort. Und das seit über 100 Jahren. Der BN ist darüber hinaus starker Partner im deutschen und weltweiten Naturschutz. Als Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist der BN Teil des weltweiten Umweltschutz-Netzwerkes Friends of the Earth International. Der BN ist als starker und finanziell unabhängiger Verband in der Lage, seine Umwelt-und Naturschutzpositionen in Gesellschaft und Politik umzusetzen.

Mehr Info zu unserer Kreisgruppe unter: https://memmingen-unterallgaeu.bund-naturschutz.de/

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Bewerbung: Laufend | Förderung: Zuschuss | Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.Die BEG ersetzt die bestehenden Progra...

Bewerbung: Laufend | Förderung: Zuschuss |

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.
Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Wer darf einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Was wird gefördert?  Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind folgende Maßnahmen und Anlagen förderfähig:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

 

 

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Bewerbungsschluss: 12.04.2021 | Preis: 1.000€ | Der Bundespreis Ecodesign ist erneut auf der Suche nach zukunftsfähigen Dienstleistungen, Konzepten und Produkten von hoher ökologischer und gestalteri...

Bewerbungsschluss: 12.04.2021 | Preis: 1.000€ |

Der Bundespreis Ecodesign ist erneut auf der Suche nach zukunftsfähigen Dienstleistungen, Konzepten und Produkten von hoher ökologischer und gestalterischer Qualität!

Der Bundespreis Ecodesign zeichnet herausragend gestaltete und umweltverträgliche Produkte, Dienstleistungen und Konzepte aus. Ziel ist es, umweltentlastende Veränderungen sowohl in Entwicklung und Produktion als auch im Konsumverhalten zu fördern. Seit 2012 wird der Preis jährlich durch das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt in Kooperation mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin e.V ausgelobt. Die Ausschreibung für die nächste Wettbewerbsrunde startet am 18. Januar 2021.

An wen richtet sich der Preis?
Der Bundespreis Ecodesign richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen. Start-ups oder Marktführer, lokale Anbieter oder Global Player sind genauso angesprochen wie Designagenturen, Architektur- oder Ingenieurbüros und Forschungsinstitute. Internationale Unternehmen sind zum Wettbewerb zugelassen, wenn das eingereichte Produkt auf dem deutschen Markt erhältlich ist bzw. sich als Service oder Konzept an diesen richtet.

In der Kategorie Nachwuchs steht der Wettbewerb Studierenden sowie Absolvent*innen offen, deren Studienabschluss nicht länger als ein Jahr zurückliegt (Stichtag ist der Ausschreibungsstart am 18. Januar 2021). Der Sitz der Hochschule muss nicht in Deutschland sein.

Was kann eingereicht werden?
Der Wettbewerb beschränkt sich nicht auf bestimmte Produktgruppen, Branchen oder Designsparten. Mögliche Themenfelder sind beispielsweise Bau, Ernährung, Interieur, Kommunikation, Mobilität oder Mode. Eingereicht werden können

  • Produkte, die auf dem deutschen Markt erhältlich sind und Prototypen mit Marktreife, deren Einführung auf dem deutschen Markt in absehbarer Zeit geplant ist (Kategorie Produkt).
  • Dienstleistungen und Systemlösungen, die auf dem deutschen Markt angeboten werden und Prototypen mit Marktreife, deren Einführung auf dem deutschen Markt in absehbarer Zeit geplant sind (Kategorie Service).
  • zukunftsweisende Studien und Modellprojekte, die noch nicht auf dem Markt erhältlich sind (Kategorie Konzept).
  • Arbeiten, die im Rahmen des Studiums entstanden sind (Kategorie Nachwuchs).

Die seit 2012 ausgezeichneten Projekte zeigen, wie vielfältig Ecodesign sein kann und welch spannende Ideen bereits entwickelt wurden.

Wird eine Teilnahmegebühr erhoben?
Für die Teilnahme am Wettbewerb wird in den Kategorien Produkt, Service und Konzept eine einmalige Gebühr erhoben. Sie trägt dazu bei, die Durchführung des Wettbewerbs auf einem fachlich hohen Niveau zu sichern. In der Kategorie Nachwuchs wird keine Gebühr erhoben.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung für den Bundespreis Ecodesign finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 04.04.2022 (18 Uhr) | Preis: Insgesamt 100.000 € | Bundespreis Stadtgrün 2022 – Klimaanpassung und LebensqualitätDas Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lob...

Bewerbungsschluss: 04.04.2022 (18 Uhr) | Preis: Insgesamt 100.000 € |

Bundespreis Stadtgrün 2022 – Klimaanpassung und Lebensqualität
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lobt den Bundespreis Stadtgrün aus, der 2022 zum zweiten Mal durchgeführt wird.

Der Preis würdigt vorbildliche Praxisbeispiele, die zeigen, wie Kommunen ihr Stadtgrün nutzen können, um das Stadtklima positiv zu beeinflussen und die negativen Auswirkungen extremer Wetterlagen zu verringern. Ausgezeichnet werden zudem bereits erprobte, innovative Konzepte für ein klimaangepasstes und vitales Stadtgrün.

Gesucht werden multitalentierte Freiräume, die öffentlich zugänglich sind und auch die weiteren unterschiedlichen Nutzungsanforderungen an Freiräume in den Städten und Gemeinden erfüllen, unter anderem als Räume der Erholung und des sozialen Zusammenhalts sowie als wesentliche Elemente eines attraktiven Fahrrad- und Fußwegenetzes.

Städte und Gemeinden in Deutschland können sich mit ihren Projekten bis zum 4. April 2022 bewerben. Planende, Initiativen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere Stadtgrün-Akteure sind aufgerufen, sich gemeinsam mit der Gemeinde am Wettbewerb zu beteiligen.

Der Bundespreis Stadtgrün wird vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) umgesetzt und fachlich begleitet. Um auf dem Laufenden zu bleiben, tragen Sie sich in den Adressverteiler des BBSR rund um das Thema „Grün in der Stadt“ ein. Eine aktuelle Meldung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finden Sie auf der Webseite www.gruen-in-der-stadt.de.

Durch den diesjährigen Fokus des Bundespreises Stadtgrün besteht eine thematische Nähe zum Bundespreis Blauer Kompass, welcher übergeordnet Projekte zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels auszeichnet.

Beurteilungskriterien
Bei der Beurteilung der Projekteinreichungen spielen folgende Kriterien eine Rolle:

  • Beitrag zur Klimaanpassung
  • Mehrwert für die Lebensqualität
  • Gestaltung
  • Planungs- und Umsetzungsprozess
  • Zusammenarbeit / Einbindung der Akteure
  • Kreativität / Innovation

Preise
Der Bundespreis Stadtgrün 2022 ist mit einem Preisgeld von bis zu 100.000 Euro (brutto) dotiert, vorbehaltlich der im Haushalt 2022 zur Verfügung stehenden Mittel. Die Jury entscheidet über die Verteilung der Preise und Anerkennungen. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.

Das Preisgeld ergeht an die federführende Kommune. Das Preisgeld soll von dem einreichenden Ressort für das Stadtgrün eingesetzt werden.

Alle Projekte, die für den Bundespreis Stadtgrün nominiert bzw. ausgezeichnet wurden, dürfen mit dem Slogan „Nominiert für den Bundespreis Stadtgrün 2022“ bzw. „Anerkennung beim Bundespreis Stadtgrün 2022“ bzw. „Preisträger des Bundespreises Stadtgrün 2022“ werben und hierfür das Logo des Bundespreises verwenden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 25.03.2022 | Preis: 25.000 € je Preisträger |  Der Bundespreis „Blauer Kompass“ ist die höchste staatliche Auszeichnung in Deutschland, die im Rahmen eines Wettbewerbs für Projekte...

Bewerbungsschluss: 25.03.2022 | Preis: 25.000 € je Preisträger | 

Der Bundespreis „Blauer Kompass“ ist die höchste staatliche Auszeichnung in Deutschland, die im Rahmen eines Wettbewerbs für Projekte zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels vergeben wird. Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt suchen gemeinsam bis zum 25. März 2022 die besten Projekte zum Umgang mit Klimafolgen wie Hitze, Dürre und Starkregen.

Gemeinsamer Preis von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt
Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative, wirksame und nachhaltige Lösungen zum Umgang mit ⁠Klimafolgen⁠ wie Hitze, ⁠Dürre⁠ und ⁠Starkregen⁠ zu präsentieren. Ob klimaresiliente Produkt- und Fertigungskreisläufe, innovative Konzepte zum Umgang mit neuen Krankheitserregern und invasiven Arten, der klimaangepasste Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, renaturierte Moore und Wälder oder naturbasierte Maßnahmen zur Starkregenvorsorge – Projekte können bis zum 25. März 2022 eingereicht werden.

Neu dabei: Kommunen mit eigner Kategorie
Erstmals können sich in der Wettbewerbsrunde 2022 auch Kommunen um den Bundespreis "Blauer Kompass" bewerben. Bewerbungen werden in vier Kategorien angenommen:

  • Kommunen
  • private und kommunale Unternehmen
  • Foschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Verbände, Vereine und Stiftungen

Auswahlverfahren und Bewertungskriterien
Die eingegangenen Bewerbungen werden entlang der sechs Kriterien guter Praxis der Anpassung des Umweltbundesamtes bewertet:

  • Wirksamkeit: Zeigt das Projekt Erfolg bzw. ist es erfolgversprechend hinsichtlich der Vorsorge und des Umgangs mit den Folgen des Klimawandels?
  • Finanzielle Tragbarkeit: Weist das Projekt ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis auf?
  • ⁠Nachhaltigkeit⁠: Trägt das Projekt zu einer dauerhaften umwelt-, sozial- und zukunftsgerechten Entwicklung der Gesellschaft bei?
  • ⁠Positive Nebeneffekte⁠: Generiert das Projekt weitere positive Effekte neben seinem Zweck der Klimaanpassung und – vorsorge bezüglich Umwelt und Gesellschaft?
  • Flexibilität: Kann das Projekt an veränderte Rahmenbedingungen angepasst, weiterentwickelt oder gegebenenfalls sogar rückgängig gemacht werden? Ist eine Modifizierung mit verhältnismäßig geringen Kosten möglich?
  • Robustheit: Kann das Projekt mit Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen ⁠Klimaänderung⁠ umgehen? Wirkt sich das Projekt auch unter verschiedenen Klimaszenarien positiv aus?

Im Mai 2022 werden das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt insgesamt zwanzig Projekte für den Preis nominieren.

Preise
Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro je Preisträger dotiert. Die fünf ausgezeichneten Projekte werden am 16. September 2022 im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im Bundesumweltministerium ausgezeichnet. Die Gewinner*innen erhalten jeweils eine besondere Trophäe sowie Unterstützung bei der bundesweiten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Zudem werden Kurzfilme zu allen ausgezeichneten Projekten produziert, welche die Gewinner*innen im Anschluss für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen können.

Preisverleihung am 16.09.2022
Die fünf ausgezeichneten Projekte werden am 16. September 2022 im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im Bundesumweltministerium ausgezeichnet.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 21.08.2021 | Preis: 17.500 € |  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt in diesem Jahr zum dritten Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis...

Bewerbungsschluss: 21.08.2021 | Preis: 17.500 € | 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt in diesem Jahr zum dritten Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. In diesem Jahr geht es um die Themen Unterstützung, Assistenz und Pflege. Mit dem Preis werden die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte ausgezeichnet, die vorbildlich für einen inklusiven Sozialraum sind. Wichtig dabei ist die Übertragbarkeit auf andere Kommunen oder Regionen sowie die Schaffung von mehr Teilhabechancen für alle.

Das Thema des Bundesteilhabepreises 2021 lautet: "Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten". Dafür werden gute Beispiele aus diesen drei Bereichen gesucht. Der mit dem Preis verbundene Anspruch ist eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe vor allem in den Bereichen selbstbestimmtes Wohnen, gesellschaftliche und politische Teilhabe, Bildung sowie Arbeit und Beschäftigung.

Ziel ist ein umfassendes Unterstützungssystem, das vielfältige gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und auf Ausnahmesituationen wie die Corona-Pandemie reagieren kann, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufrecht zu erhalten. Denn auch unter pandemiebedingten Einschränkungen müssen eine Teilhabe und die Vermeidung sozialer Isolation sichergestellt sein.

Wer sich bewerben kann
Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege, insbesondere Leistungsanbieter und Unterstützungsdienste, soziale und personenzentrierte Assistenzdienste, Anbieter spezieller Teilhabeprogramme, Tagesstätten, Verbände und Vereine, ehrenamtliche sowie sektorübergreifende Leistungserbringer, aber auch Anbieter von digitalen Lösungen sowie Kommunen und Regionen.

Was erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger?
Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Preis), 5.000 Euro (2. Preis) und 2.500 Euro (3. Preis).

Jury und Preisverleihung
Eine unabhängige Fachjury wählt die Preisträger aus. Mitglieder sind mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen, zudem Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern.
Der Preis wird vom BMAS verliehen.

Überblick: Ablauf und Organisatorisches


Abgabeschluss: 21. August 2021

  • Die Teilnahme ist kostenfrei, es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
  • Die Sprache des Wettbewerbs ist Deutsch.
  • Der Auswahlprozess und die Entscheidung über die Nominierten erfolgt vorrausichtlich Anfang Oktober 2021.
  • Die Entscheidung über die Platzierung liegt allein bei der Fachjury und wird im Rahmen der Preisverleihung bekanntgegeben. Das BMAS oder die Bundesfachstelle Barrierefreiheit haben keinen Einfluss auf diese Entscheidung.
  • Die Preisverleihung findet im 4. Quartal in Berlin statt.
  • Für das Verfahren der Preisvergabe und Entscheidung der Fachjury des Bundesteilhabepreises 2021 ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 20.12.2022 | Förderung: Insgesamt 17.500 € |  Zum vierten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Bundesteilhabepreis aus. Der Preis hat in jedem Jahr einen ande...

Bewerbungsschluss: 20.12.2022 | Förderung: Insgesamt 17.500 € | 

Zum vierten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Bundesteilhabepreis aus. Der Preis hat in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt. In diesem Jahr geht es um das Thema „WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet jährlich Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind.

Das Thema des Bundesteilhabepreises 2022 lautet „WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“. Der Anspruch von barrierefreiem und selbstbestimmtem Wohnen ist, die Teilhabe gleichberechtigt und uneingeschränkt zu ermöglichen. Dies schließt zeitgemäße Kategorien wie Nachhaltigkeit, Umnutzbarkeit, Demografiefestigkeit, den Einsatz moderner technischer Lösungen wie z. B. Ambient Assisted Living (mit umgebenden technischen Hilfsmitteln unterstütztes Wohnen) oder Smart Home (intelligentes Zuhause), moderne Produktionsmethoden wie das serielle Bauen, Versorgungsqualität im Nahbereich sowie die Gewährleistung barrierefreier Mobilität ein.

Der Bundesteilhabepreis 2022 fokussiert dabei auf das Zusammenspiel von Qualität und Quantität des barrierefreien Wohnraums. Der barrierefreie Wohnraum ist eingebettet im inklusiven Sozialraum. Die Kernherausforderung beim barrierefreien Wohnen ist einerseits die Qualitätssicherung über den gesamten Projektverlauf und andererseits die erzeugte Quantität und Bezahlbarkeit an adäquaten Wohnungen.

Ziel ist es, inklusiven Wohnraum zu gewährleisten, der als Ausgangspunkt der gesellschaftlichen Teilhabe ein selbstbestimmtes Leben in Nachbarschaft, Quartier, Kommune oder Region ohne soziale Isolation ermöglicht.

Was wird gesucht?
Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte, konkrete Konzepte und Strategien für Flächen und Flächennutzung, Wohngebäude und Wohnkomplexe oder Quartiere. Hierbei kann es sich sowohl um Neubau als auch um Modernisierung oder Umbau im Bestand (einschließlich Denkmalschutz) handeln.

Machen Sie mit und zeigen Sie mit Ihrem Gute-Praxis-Beispiel oder Modellprojekt das übertragbare Potenzial für andere!

Wer kann sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2022 sind Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich barrierefreies Wohnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Bedarfsplanende und Projektentwickelnde, Architektur-, Stadtplanungs- und Ingenieurbüros, zivilgesellschaftliche Initiativen und Initiativen potentieller Nutzerinnen und Nutzer, Mandatsträger*innen auf kommunaler Ebene, Verbände und Vereine, Wohnungs- und Wohnraumanbietende, Wohnungsbaugenossenschaften und -bauunternehmen sowie Kommunen und Regionen.

Wann kann man sich bewerben?

  • Bewerbungsstart: 8. September 2022
  • Abgabeschluss: 20. Dezember 2022

Was erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger?
Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben:

  1. 10.000 Euro (1. Preis),
  2. 5.000 Euro (2. Preis) und
  3. 2.500 Euro (3. Preis).

Als Preisträger*in können Sie die Auszeichnung "Bundesteilhabepreis 2022: „WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“ werbewirksam nutzen.

Alle formal zugelassenen Teilnehmenden werden auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet. Ihr Gute-Praxis-Beispiel, Modellprojekt, konkretes Konzept oder Ihre Strategie kann als Vorbild für andere dienen. Durch den Preis wird Ihr Praxisbeispiel oder Projekt in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Sie profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung mit anderen Fachleuten und Akteur*innen.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.07.2022 | Förderung: bis zu 400 € je Projekt |  Die Stiftung für Mensch und Umwelt eröffnet im siebten Jahr ihren bundesweiten Pflanzwettbewerb „Wir tun was für Bienen!“. Der P...

Bewerbungsschluss: 31.07.2022 | Förderung: bis zu 400 € je Projekt | 

Die Stiftung für Mensch und Umwelt eröffnet im siebten Jahr ihren bundesweiten Pflanzwettbewerb „Wir tun was für Bienen!“.

Der Pflanzwettbewerb ist vor allem für Gruppen geeignet, doch Einzelpersonen können auch mitmachen!

Die unterschiedlichsten Menschen werden mobilisiert, für die bedrohten Insekten aktiv zu werden. Vom Kleinkind bis zum Firmenchef, von der Ökospezialistin bis zum Lokalpolitiker sind alle mit Begeisterung dabei. Das Besondere an diesem Wettbewerb ist, dass nicht nur die neu entstandenen Gärten bewertet werden, sondern auch das Engagement selbst sowie die Verbreitung von Infos rund um das Thema.

Wettbewerbskategorien
Gegärtnert wird in zehn Kategorien:

  • Balkone, Terrassen, Dachgärten, vertikale Gärten
  • Privatgärten klein (< 500 m2)
  • Privatgärten groß (> 500 m2)
  • Firmengärten
  • Kleingartenparzellen
  • Schul- und Jugendclubgärten
  • Kita-Gärten
  • Kommunale Flächen
  • Vereinsgärten, Liegenschaften von Verwaltung, Kirche etc., Sonstige
  • Bestehende Naturgärten (Pflege und Infoarbeit)*

Extrapreis: Musik für den Bienenschutz

*Wichtig: In die Kategorie „Bestehende Naturgärten“ fallen sämtliche bestehende Naturgärten, d. h. Kitagärten, Privatgärten etc. Seit wann die Naturgärten bestehen, ist egal.

Wie?

  • Einzel- oder Gruppenaktionen starten
  • Flächen mit NEUEN Pflanzen bepflanzen (Ausnahme: Kategorie „Bestehende Naturgärten“)
  • Heimische Pflanzenarten nutzen: möglichst ausschließlich, mindestens jedoch 75 Prozent
  • Natürliche Strukturen schaffen, z. B. Steine, Totholz, Sand, Wasser
  • Text und Fotos auf der Wettbewerbsplattform hochladen
  • Über Aktion informieren und für Außenwirkung sorgen (z. B. Pressearbeit, Posts in den Social Media, Infoabend, Blog)

Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 13.11.2020 | Preise im Gesamtwert von 15.000 € LEBENSMITTEL RETTEN, KLIMA SCHÜTZEN – MIT DEM BUNDESPREIS 2021Mit dem Bundespreis 2021 wird der Fokus auf den Zusammenhang zwischen u...

Bewerbungsschluss: 13.11.2020 | Preise im Gesamtwert von 15.000 €

LEBENSMITTEL RETTEN, KLIMA SCHÜTZEN – MIT DEM BUNDESPREIS 2021
Mit dem Bundespreis 2021 wird der Fokus auf den Zusammenhang zwischen unserer Lebensmittelverschwendung und der Erderwärmung gerichtet. Denn wie wir mit unserem Essen umgehen, wirkt sich auf unser Klima aus: Für die Produktion und Verarbeitung, für die Lagerung und für den Transport von Lebensmitteln benötigt es wertvolle Ressourcen wie Wasser, Ackerboden und Energie. Dabei werden Treibhausgase wie CO2 freigesetzt – völlig umsonst, wenn die Lebensmittel dann weggeworfen werden. Laut FAO gehen etwa ein Drittel der produzierten Lebensmittel weltweit verloren oder landen in der Tonne. Die dadurch global verursachten Treibhausgasemissionen (THG) pro Jahr werden auf 4,4 Gigatonnen beziffert. Wenn Lebensmittelabfälle ein Land wären, wären sie damit der drittgrößte Verursacher von THG weltweit. Um diese Belastung des Klimas zu reduzieren, braucht es neben den politischen Rahmenbedingungen und dem gesamtgesellschaftlichen Engagement auch kreative neue Ansätze und Ideen. Vorbildliche konkrete Projekte zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung können einen wertvollen Beitrag leisten – und genau diese werden in 2021 mit dem Zu gut für die Tonne!– Bundespreis ausgezeichnet. Dabei können auch Projekte oder Konzepte eingereicht werden, die seit mehreren Jahren umgesetzt werden. Zeigen Sie, was man mit langfristigem Engagement auch für das Klima erreichen kann!

Im Februar 2021 tagt die Jury und anschließend werden die Nominierten bekannt geben. In diesem Zeitraum werden Sie auch über Ihre potenzielle Nominierung informiert. Im Mai 2021 gibt Bundesernährungsministerin Julia Klöckner die Gewinner:innen im Rahmen einer Preisverleihung in Berlin bekannt.

Weitere Informationen und die Anmeldung zum Bundeswettbewerb "Zu gut für die Tonne 2021" finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 28.10.2022 | Preis: Insgesamt 50.000 € |  HolzbauPlus – das bedeutet den Einsatz von Holz plus weiteren Naturbaustoffen beim Bauen und Sanieren. Das Bundesministerium für Ernährung...

Bewerbungsschluss: 28.10.2022 | Preis: Insgesamt 50.000 € | 

HolzbauPlus – das bedeutet den Einsatz von Holz plus weiteren Naturbaustoffen beim Bauen und Sanieren. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) würdigt mit dem Wettbewerb Bauleistungen mit nachwachsenden Rohstoffen als Beitrag zur klimaschonenden und nachhaltigen Baukultur. Sie ist Teil der Lösung, wenn es darum geht, die Treibhausgasemissionen zu senken.

Zudem wird der Einsatz von Holz- und Naturbaustoffen in Kombination mit nachhaltigen Energie- und Wärmekonzepten bundesweit verstärkt ins Blickfeld gerückt.

Um die vom BMEL bereitgestellten Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro können sich bis zum 28. Oktober 2022 öffentliche, private und gewerbliche Bauherren bewerben. Die zur Prämierung eingereichten Objekte müssen zwischen August 2017 und August 2022 mit Holz und weiteren nachwachsenden Rohstoffen saniert, umgebaut oder neu errichtet und fertiggestellt worden sein. Unter anderem gingen auch Nutzungskonzept, Klimaschutzeffekte und der verantwortungsvolle Umgang mit Flächen und Ressourcen in die Bewertung mit ein.

Hauptpreise:

  • Sanierung, Umnutzung und Revitalisierung von Bestandsgebäuden
  • Neubau in Holz

Sonderpreise:

  • Urbane Verdichtung
  • Recyclingkonzepte mit Naturbaustoffen
  • Studentischer Ideenwettbewerb: Klimafreundlicher serieller Wohnungsbau

Eine 15-köpfige Jury von ausgewiesenen Fachleuten unter der Leitung von Herrn Prof. Tom Kaden (Büro Kaden+ GmbH und TU Graz) wird durch ihre Kompetenz eine fachkundige Auswahl geeigneter Objekte und Preisträger ermöglichen.

Der Wettbewerb HolzbauPlus 2022/2023 ist gestartet - Bewerbungen können noch bis zum 28. Oktober 2022 eingereicht werden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier: https://www.holzbauplus-wettbewerb.info

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Bewerbungsfrist der Phase 1: 21.11.2022 | Preis: Kommunikations- und Vermarktungsmaßnahmen |  Ganz gleich, ob kleiner Tourismusort, etablierte Region oder Städtedestination: Hauptsache, Sie haben sic...

Bewerbungsfrist der Phase 1: 21.11.2022 | Preis: Kommunikations- und Vermarktungsmaßnahmen | 

Ganz gleich, ob kleiner Tourismusort, etablierte Region oder Städtedestination: Hauptsache, Sie haben sich auf den Weg gemacht, Ihre Tourismusentwicklung nachhaltiger zu gestalten! Denn dann sind Sie richtig beim Bundeswettbewerb Nachhaltige Tourismusdestinationen 2022/23.

Der Wettbewerb wird gemeinsam vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Deutscher Tourismusverband durchgeführt. Bereits in den ersten beiden Runden lieferte er wichtige Impulse für eine nachhaltigere Entwicklung der deutschen Tourismuslandschaft.

Ein nachhaltiges Engagement von Destinationen kann sehr vielfältig sein: Wie lassen sich Bedürfnisse von Gästen und lokaler Bevölkerung mit denen des Natur- und Umweltschutzes verbinden? Auf welchem Weg streben Destinationen parallel dazu eine langfristig wirtschaftliche und dabei sozial verträgliche Entwicklung an? Mit welchen Mitteln sichern die Tourismusakteure einen besonders effizienten Umgang mit natürlichen Ressourcen, und garantieren den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt? Wie unterstützen sie den Erhalt des kulturellen Erbes? Der Nachhaltigkeitsgedanke mit seinen drei Dimensionen – Ökologie, Ökonomie und Soziales, ergänzt um eine managementbezogene Ebene – stellt den Fokus bei dem Wettbewerb dar.

Die preisgekrönten Destinationen des Wettbewerbs sind Vorbilder für die Planung und Umsetzung eines umwelt- und sozialverträglichen Qualitätstourismus in Deutschland. Reisenden macht der Wettbewerb Lust auf Urlaub in den prämierten Destinationen – und liefert Ideen zur bewussteren und nachhaltigeren Gestaltung der Reise gleich mit. Für die entsprechende Aufmerksamkeit sorgen Kommunikations- und Vermarktungsmaßnahmen, die als attraktive Preise des Wettbewerbs zum Einsatz kommen.

Weitere Informationen zum Wettbewerbsaublauf ind die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 18.05.2022 15 Uhr | Förderung: Entwicklungsphase: max. 240.000 € / Umsetzungsphase: 1,5 Mio € |  Mit dem neuen Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ erweitert das Bundesministerium für...

Bewerbungsschluss: 18.05.2022 15 Uhr | Förderung: Entwicklungsphase: max. 240.000 € / Umsetzungsphase: 1,5 Mio € | 

Mit dem neuen Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ erweitert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sein Förderangebot im Bereich der regionalen Strukturpolitik. Der Bundeswettbewerb zielt auf eine Stärkung der Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen in Deutschland, die eine wichtige Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet sind: Eine starke und resiliente, nachhaltige regionale Wirtschaft bietet den Menschen gute Einkommensmöglichkeiten, attraktive Arbeitsplätze, eine intakte Umwelt und eine damit verbundene höhere Lebensqualität.

Thematische Förderaufrufe eröffnen regionale Entwicklungsperspektiven
Konzeptionell ist der Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ als ein umsetzungsorientierter Bottom-up-Ansatz angelegt. Als zweistufiger Prozess zielt er in der ersten Phase auf eine stärkere Vernetzung und Kooperation der regionalen Akteure ab, die in einer anschließenden zweiten Stufe in der Umsetzung praxisnaher Projekte für die wirtschaftliche Entwicklung der Region mündet. Mit der Umsetzungsorientierung sollen konkrete Projekte auf den Weg gebracht werden, die einen erkennbaren Beitrag für die regionale Wirtschaft leisten, mit denen die Vernetzung stabilisiert und mit denen aus den Netzwerken nachhaltige Strukturen für die Zeit nach Auslaufen der Förderung entwickelt werden.

Für die Durchführung des Bundeswettbewerbes werden Förderaufrufe zu übergeordneten Themen veröffentlicht. Der erste Förderaufruf folgt dem Oberthema „regioNachhaltig“ und unterstützt Regionen bei der sozial-ökologischen Transformation als wichtigem Standortfaktor der Gegenwart und Zukunft. Antragsskizzen für die erste Wettbewerbsrunde können bis 18.05.2022 um 15:00 Uhr eingereicht werden. 

Gegenstand der Förderung
Der erste Wettbewerbsaufruf folgt dem Oberthema „regioNachhaltig“ und unterstützt Regionen bei der Ausgestaltung der sozial-ökologischen Transformation als wichtigem Standortfaktor der Gegenwart und Zukunft. Unter Berücksichtigung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft/Soziales sollen in Regionen unter verstärkter Nutzung von eigenen Potenzialen Entwicklungen

  • zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
  • zum Strukturwandel,
  • zur Erhöhung der Innovationsdynamik sowie zum Beschäftigungswachstum,
  • zum Schutz von natürlichen Lebensgrundlagen und
  • zur Verbesserung von sozialen Aspekten bzw. gesellschaftlicher Teilhabe angestoßen werden.

Dazu sollen der Aufbau von regionalen Netzwerken, die Erstellung einer regionalen Nachhaltigkeitsbilanz, die Entwicklung eines regionalen Zukunftskonzeptes und eines darauf beruhenden Umsetzungskonzeptes (Entwicklungsphase) sowie dessen Realisierung im Rahmen von konkreten Maßnahmen und Projekten (Umsetzungsphase) gefördert werden.

Weitere Informationen zum Förderaufruf "regio Nachhaltig" im Bundeswettbewerb "Zukunft Region" finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 30.06.2021 | Preis: Insgesamt 22.500 € | Der ökologische Landbau zeichnet sich durch eine besonders umweltverträgliche, ressourcenschonende und tiergerechte Wirtschaftsweise aus. E...

Bewerbungsschluss: 30.06.2021 | Preis: Insgesamt 22.500 € |

Der ökologische Landbau zeichnet sich durch eine besonders umweltverträgliche, ressourcenschonende und tiergerechte Wirtschaftsweise aus. Er trägt damit zu einer nachhaltig bewirtschafteten und vielfältigen Kulturlandschaft bei. Der geschlossene Nährstoffkreislauf im ökologischen Landbau fördert und erhält die Artenvielfalt der Agrar-Ökosysteme in besonderer Weise und dient damit dem Schutz der heimischen Fauna und Flora.

Gleichzeitig schafft und erhält der ökologische Landbau Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in den ländlichen Regionen. Produkte und Dienstleistungen des ökologischen Landbaus genießen eine besondere Wertschätzung und werden von Verbraucherinnen und Verbrauchern immer mehr nachgefragt. Das gesellschaftliche Interesse an dieser Bewirtschaftungsform nimmt stetig zu.

Die Bundesregierung setzt sich daher für den ökologischen Landbau ein. In diesem Zusammenhang schreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau (BÖL) 2022 aus.

Um den BÖL können sich neben landwirtschaftlichen Betrieben oder Zusammenschlüssen von landwirtschaftlichen Betrieben auch anerkannte Erzeugerorganisationen von landwirtschaftlichen Betrieben bewerben. Weiterhin können sich landwirtschaftliche Betriebe im Verbund mit Betrieben der Verarbeitung und/oder Vermarktung bewerben.

Mit diesem Bundeswettbewerb werden praxisbewährte innovative Leistungen oder besonders nachhaltige gesamtbetriebliche Konzeptionen ausgezeichnet. Die Leistungen der Preisträger sollen auf andere Betriebe übertragbar sein. Sie können damit zur Akzeptanz und Verbreitung des ökologischen Landbaus beitragen. Der Bundeswettbewerb kann auch dazu dienen, viele Verbraucher über die Produktionsweise und die Qualität der Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung zu informieren und die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der ökologisch wirtschaftenden Betriebe weiter zu erhöhen.

Der Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 2022 ist mit insgesamt bis zu 22.500 Euro dotiert.

Teilnahmebedingungen für den Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 2022
Jede Person kann für den Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 2022 einen unter den Punkten 1-3 genannte Betriebsform, für die Bewerbung vorschlagen, wenn die Person die Betriebsform für auszeichnungswürdig nach den Kriterien des Bundeswettbewerbs hält und die nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden. Im Zeitraum vom 06.04. bis zum 30.05.2021 können Vorschläge per Mail unter Angabe von Betriebsname, Ansprechpartner und Adresse und einer kurzer Begründung an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter der Mail: boeln@ble.de gesendet werden. Die BLE informiert die vorgeschlagenen Unternehmen per Mail darüber, dass Sie für den Bundeswettbewerb 2022 vorgeschlagen wurden und schlägt den Unternehmen vor, sich innerhalb des Bewerbungszeitraums für den Bundeswettbewerb zu bewerben.

Dem Unternehmen wird gemäß Artikel 14 der DSGVO der Name und Adresse des Vorschlagenden mitgeteilt. Unternehmen, die sich auf Grund eines persönlichen Vorschlags bewerben, werden im Bewerbungsverfahren nicht bevorzugt behandelt. Die BLE wird die Jury nicht über Unternehmen informieren, die vorgeschlagen worden sind. Alle Bewerbungen werden unabhängig von dem Vorschlagsrecht gleichwertig nach den Bewertungskriterien des Bewerbungsverfahrens beurteilt.

Um den Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau können sich bewerben:

  1. Landwirtschaftliche Betriebe, die ihren gesamten Betrieb nach den rechtlichen Regelungen des ökologischen Landbaus bewirtschaften (ausgenommen sind die Bereiche Aquakultur und Bienenhaltung, sofern sie sich nicht in diesen Bereichen bewerben), sowie deren Zusammenschlüsse,
  2. Nach dem Agrarmarktstrukturgesetz anerkannte Erzeugerorganisationen von ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben sowie
  3. Betriebe nach Ziffer 1. oder 2. im Verbund mit Betrieben der Verarbeitung und/oder der Vermarktung ökologischer Produkte.

Die Bewerbung muss einem der unten genannten Bewerbungsbereiche zugeordnet werden. Damit sollen die besonderen Stärken des Betriebes, die Neuartigkeit einer oder mehrerer Leistungen oder die gesamtbetriebliche Konzeption angemessen zum Ausdruck gebracht werden.

Grundsätzlich kann sich ein Bewerber auch in mehreren Bereichen bewerben. Für Bewerbungen in mehr als einem Bewerbungsbereich müssen getrennte Bewerbungsunterlagen für jeden einzelnen Bereich eingereicht werden. In diesem Fall kann der Wettbewerbsteilnehmer jedoch nur in einem der genannten Bereiche ausgezeichnet werden.

Die folgenden Bewerbungsbereiche stehen zur Auswahl:

  • Pflanzenbau, Pflanzenzüchtung
  • Artgerechte Tierhaltung, Tierzucht und -fütterung
  • Erzeugung und Verarbeitung und/oder Vermarktung
  • Naturschutz, Landschaftsgestaltung, Ressourcenschutz
  • Innovative technologische Entwicklungen
  • Sonstige Einkommenskombinationen (z.B. Urlaub auf dem Bauernhof, Pensionspferdehaltung)
  • Besondere praxisgerechte Leistungen zur Weiterentwicklung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sowie Verordnung (EU) Nr. 2018/848 und der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung), z.B. Wildtierhaltung oder andere Nutztierarten
  • Gesamtbetriebliche Konzeption

Im Rahmen des Bundeswettbewerbs Ökologischer Landbau werden jährlich insgesamt bis zu drei Sieger ausgezeichnet. Das Preisgeld erhält der ökologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betrieb, der Zusammenschluss landwirtschaftlicher Betriebe bzw. die Erzeugerorganisation. Das Preisgeld beträgt max. 7.500 € je Preisträger. Das Preisgeld wird von der Europäischen Kommission als staatliche Beihilfe angesehen und deshalb als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt, bei der ein bestimmter Betrag nicht überschritten werden darf. 

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen zum Wettbewerb finden Sie hier

  1.   Organisationen
  2.    Öffentlich
Bündnis zum geplanten Amazon – Verteilzentrum in Memmingerberg: Die Berichterstattung über das geplante Verteilzentrum des US - Konzern Amazon in Memmingerberg, sowie die damit einhergehenden Bauvorh...

Bündnis zum geplanten Amazon – Verteilzentrum in Memmingerberg:

Die Berichterstattung über das geplante Verteilzentrum des US - Konzern Amazon in Memmingerberg, sowie die damit einhergehenden Bauvorhaben mögen für Außenstehende fast wie ein wirtschaftliches Wunder klingen: Neue Arbeitsplätze, mehr Raum für Parken, ein Verteilzentrum, das unsere bestellten Waren bald noch schneller vor die Haustüre liefert. Denkt man das Projekt nun aber bis zum Ende hat man schnell keinen Grund mehr zum Jubeln…

Der US – Konzern mischt in vielen Bereichen mit und geht dabei in den seltensten Fällen mit gutem Beispiel voran. Ausgehend von der vor einigen Monaten öffentlichen Diskussion zur Ansiedlung des Unternehmens haben sich daher Organisationen aus unterschiedlichen, gesellschaftlichen Bereichen zusammen geschlossen um gemeinsam auf die Konsequenzen hinzuweisen, die die Ansiedelung eines Unternehmens wie Amazon bringen wird. Die Allianz besteht aus der Gewerkschaft Ver.di, der Katholischen Arbeitnehmer – Bewegung, dem Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt der Evang.- Luth. Kirche in Bayern, der Betriebsseelsorge in der Diözese Augsburg, dem Bund Naturschutz in Bayern, der Partei Bündnis90/Die Grünen in Memmingen, sowie der Bürgerinitiative Bürger gegen Fluglärm.

Beim Bau eines Verteilzentrums spielt für Amazon die direkte Anbindung an die A96 und die A7 bei Memmingen eine große Rolle. Laut Amazon sind mehrere hundert Touren im normalen Betrieb am Tag geplant. Die Lieferfahrzeuge sollen in kleinen Wellen eintreffen, in Gruppen abgefertigt und auf die Straßen geschickt werden. Zu beachten ist hierbei auch, dass Amazon in der Regel nicht nur mit seinen eigenen Fahrzeugen unterwegs ist. Durch das Heranziehen mehrerer Subunternehmen und privater Fahrer*Innen durch Amazon Flex wird ein Vielfaches der Fahrzeugmenge auf den Straßen unterwegs sein. Bei diesem Vorhaben ist mit einer massiven Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Dabei werden nicht nur die Autobahnen von den LKW und PKW stärker frequentiert, sondern auch die Zufahrtsstraßen.

Wer die Entwicklungen der Wohnungssituation im Raum Memmingen verfolgt, weiß, dass der Raum Memmingen längst zum Speckgürtel Münchens zählt und die Mieten dahingehend steigen. Ebenso kämpfen die Kommunen bei uns mit akutem Wohnungsmangel. Wie Erfahrungen aus anderen Standorten von Amazon Zentren zeigen, arbeitet das Unternehmen und deren Subunternehmen mit einem geringen Teil ortsansässiger Arbeitnehmer*Innen. Der größte Teil der Beschäftigten wird „billig“ aus Nachbarländern wie z.B. Polen, Rumänien oder Litauen rekrutiert. Diese Arbeitskräfte müssen dann auch irgendwo untergebracht werden. In der Folge wird nicht der hiesige Arbeitslosenmarkt entlastet, sondern der Wohnungsmarkt nur weiter unter Druck gesetzt.

Uns ist es wichtig zu zeigen, dass Konzerne wie Amazon wesentliche Teile unserer Wirtschaft, unserer Gesellschaft und unserer Natur zerstören könnten, sollte ihnen kein konsequenter Rahmen gegeben werden, in denen sie sich mit ihrem Handeln bewegen. Um diesen zu erreichen ist das Handeln der Politik, der einheimischen Unternehmen, aber auch der Konsument*Innen selbst nötig.  Wir stehen für Regionalität, faire Arbeitsbedingungen und nachhaltigen Konsum, daher unser Motto:

Guck’sch do, kauf’sch dahoim!

  1.   Projekte
  2.    Öffentlich
– Erstellen einer Sozialraumanalyse an den Standorten Weilerswist und Zülpich – Eröffnung von „BUNTen-Büros“ als Begegnungsorte in den Familienzentren der beiden Standorte – Aufbau eines Börde-Unter...

– Erstellen einer Sozialraumanalyse an den Standorten Weilerswist und Zülpich

– Eröffnung von „BUNTen-Büros“ als Begegnungsorte in den Familienzentren der beiden Standorte

– Aufbau eines Börde-UnterstützungsNetzwerks, welches den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Sozialraum unter Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen stärken soll

– Schaffung nachhaltiger Strukturen mittels Aktivierung und Befähigung bürgerschaftlichen Engagements

– In Kooperation mit Familienzentren, Schulen, Vereinen und Kommunen, Angebote entwickeln, die sich an Familien, Kinder und Jugendliche wenden

– Entwicklung offener Angebote, z.B. Familiencafés, Bürgerinnen- und Bürgerstammtische, interkulturelle Kultur- und Freizeitangebote etc.

– Möglichkeit zum gegenseitigen Austausch und zur Pflege sozialer Kontakte sowie Bildungsaspekt über Themenabende und Fachvorträge

– Vernetzung bestehender sozialer und kultureller sowie Entwicklung neuer niedrigschwelliger Angebote im Sozialraum

– Neubürgerinnen und -bürger aus den umliegenden Ballungszentren und Geflüchtete werden durch BUNTe-Angebote in das bestehende Sozialgefüge der gewachsenen Ortsteile integriert. Besonders im Fokus stehen dabei alle werdenden Eltern/Mütter/ Väter und Alleinerziehende sowie Eltern und ihre Kinder

  1.   Projekte
  2.    Öffentlich
Wir machen Staßfurt bunter – machst du mit? Mit zwei Ferienwerkstätten im Sommer 2017 fing alles an: Staßfurter Kinder gestalteten unter Anleitung der Künstlerinnen Nikoline F. Kruse und Janette Ziege...

Wir machen Staßfurt bunter – machst du mit? Mit zwei Ferienwerkstätten im Sommer 2017 fing alles an: Staßfurter Kinder gestalteten unter Anleitung der Künstlerinnen Nikoline F. Kruse und Janette Zieger riesige Holztafeln mit eigener Malerei für die Fenster eines leerstehenden Kaufhauses in zentraler Lage. Die Staßfurter Straßengalerie war geboren. Die Resonanz bei den Staßfurtern war so positiv, dass im nächsten Jahr zwei weitere Ferienwerkstätten stattfanden: für das gegenüberliegende Gebäude. 2018 wurde "Licht in allen Läden" gemacht: Über 200 Kinder und Jugendliche gestalteten in Ferienwerkstätten, Workshops an Schulen und wöchentlichen Kunstkursen leuchtende Kunstobjekte, die in den Schaufenstern von 26 Läden und Institutionen der Innenstadt von Dezember bis Februar ausgestellt wurden. Für "Licht in allen Läden" wurde ein leerstehender Laden als Projektbüro im Zentrum angemietet: die "Bunte Insel". Seither bieten dort die Künstlerinnen regelmäßige Mal-, Bastel- und Werkenkurse für Kinder an, meist mit einem Bezug zum öffentlichen Raum. 2019 gestalteten Staßfurter Kinder im Rahmen der Kunstaktion "Der Stoff aus dem die Träume sind" 15 Kinderfahnen mit ihren Träumen und Wünschen für die Stadt. Am 1. Juni zum Kindertag wurde die erste Fahne vorm Staßfurter Rathaus gehisst. Weitere Institutionen schlossen sich an und im September wehten für 10 Tage alle Fahnen in Staßfurt und Ortsteilen: Vor der Stadtverwaltung, der Sparkasse, den Stadtwerken, der Wohnungsbaugesellschaft, dem Finanzamt ... Im Ortsteil Hohenerxleben laden Kinder in jedem Sommer die Besucher des verwilderten Schlossparks zum Spielen und Verweilen an besonderen Kunstobjekten ein: Hampeltiere, Vögel aus Fundholz und seit 2020 auch selbstgestaltete Murmelbahntürme locken immer mehr kleine und große Gäste zu "Kunst im Park".

Als Kreativbüro begleiten und entwickeln wir auch Projekte von BürgerInnen: im Moment das "Integrative Kindercafé". Kinder wollen ein eigenes Café betreiben, um einen Ort der Begegnung für alle BürgerInnen zu schaffen – inklusiv und integrativ. In Workshops lernen sie langsam, die Gastgeberrolle einzunehmen, sie lernen Backen und Service, Hygiene und Buchhaltung.

2021 wird die "Bunte Insel" größere Räumlichkeiten beziehen und gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt Salzlandkreis und der Stadt Staßfurt den "Kaiserhof", ein früheres Hotel mit Gaststätte und späteres Kreiskulturhaus, zu einem soziokulturellen Zentrum entwickeln.

Die Bunte Insel Staßfurt ist eine Initiative der gemeinnützigen Schloss Theatrum Herberge Hohenerxleben Stiftung und wird vom Zweckbetrieb Künstlerwerkstatt verantwortet.

  1.   Projekte
  2.    Öffentlich
Für die Gemeinschaft im ländlichen Raum können neue Organisationsformen und Treffpunkte gefunden und geschaffen werden. Hierfür braucht es Gestaltungswillen, Ausdauer und vor allemRAUM FÜR BEGEGNUNG. ...

Für die Gemeinschaft im ländlichen Raum können neue Organisationsformen und Treffpunkte gefunden und geschaffen werden. Hierfür braucht es Gestaltungswillen, Ausdauer und vor allem
RAUM FÜR BEGEGNUNG.

Die Vereinsgemeinschft Rothemann e.V. schafft mit der BÜRGER.WERKSTÄTTE ROTHEMANN einen Ort der Begegnung auf niedrigschwelliger Ebene, wo der Gestaltungswille von Akteuren sichtbare Formen annehmen und sich perspektivisch zu einem Dritten Ort entwickeln kann. Der Unterschied zum klassischen Vereinsheim: Es ist offen zugänglich für unterschiedliche Gruppen und Nutzungsmöglichkeiten. Wie nebenbei soll dadurch eine stärkere Vernetzung engagierter Kreise und ein gemeindeweites Gemeinschaftsgefühl entstehen. Die BÜRGER.WERKSTÄTTE ROTHEMANN soll darüber hinaus zahlreiche Möglichkeiten bieten, die unterschiedlichsten Kompetenzen in der Nachbarschaft zu wecken. Zudem sollen KOOPERATIONEN zwischen Vereinen gefördert werden. Engagement benötigt heute ein gutes Maß an FLEXIBILITÄT. Die BÜRGER.WERKSTÄTTE ROTHEMANN soll sowohl regel- und unregelmäßige Anlässe sowie Gelegenheit für Begegnung bieten als auch zeitlich begrenztes Engagement ermöglichen. Und hier besteht eine zweifache Chance: Denn wer sich eigenverantwortlich engagieren und frei entfalten darf, identifiziert sich auch zukünftig im ländlichen Raum mit seiner Heimat.

Projektlaufzeit (LEADER-Förderung)

Baubeginn 09.06.2022.
Baufertigstellung spätestens Mai 2024

Ausgangssituation und Konzeptentwicklung

In der Vereinsgemeinschaft Rothemann e.V. sind auch alle acht ortsansässige Vereine angeschlossenen. Schon immer, also bereits vor der Eintragung in das Vereinsregister, handelte die Vereinsgemeinschaft nach dem genossenschaftlichen Gedanken („Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele“ Friedrich Wilhelm Raiffeisen, 1818-1888) und bündelte die Kreativität und Kräfte aller örtlichen Vereine für besondere Veranstaltungen und Aktionen. Bei Organisation und Umsetzung von Festen oder größeren Veranstaltungen, die eine bedeutende Strahlkraft für den gesamten Ort haben und als einzelner Verein allein nicht durchführbar wären, springt die Vereinsgemeinschaft als Projektträger ein. Im Laufe eines Jahres finden in Rothemann unterschiedliche große und kleine Veranstaltungen statt, die sowohl in den einzelnen Vereinen intern (z.B. Vereinsfahrten, Feuerwehrwettkämpfe, interne Feste und Treffen u.ä.) als auch öffentlich für den gesamten Ort (z.B. Kirmes, Karneval, Weihnachtsmarkt, Theater, Hutzelfeuer) durchgeführt werden. Für diese Veranstaltungen wird unterschiedliches Zubehör und Material benötigt. Bis heute sind diese in mehreren privaten Haushalten oder kleineren Räumen (z.B. Feuerwehrhaus, Sportlerheim) untergebracht. Schon lange besteht innerhalb der Vereinsgemeinschaft der Wunsch und das Bestreben, die unterschiedlichen Lagerstätten an einem zentralen Ort zusammenzuführen, um die immer wieder anfallenden logistischen Prozesse (Terminabsprachen, Fahrzeuge, Transportwege usw.) zu minimieren und optimieren sowie ehrenamtlich Tätige aller Vereine (in der Regel auch gleichzeitig die Höchstengagierten) auf diesem Wege im erheblichen Umfang zu entlasten. Eine Suche nach Räumlichkeiten im Bestand (zum Mieten, Kauf oder Umbau) blieb leider erfolglos, da zu Kriterien von Größe, Zugänglichkeit und passender (also zentraler) Lage kein entsprechendes Objekt gefunden wurde. Daher hat sich die Vereinsgemeinschaft zum Neubau einer Halle entschieden - mit zentraler Lage in unmittelbarer Nähe des Bürgerzentrums und einem innovativen Konzept, welches auf die Herausforderungen zukünftiger Vereinsarbeit eingehen, den Zusammenhalt innerhalb der Vereins- und Dorfgemeinschaft stärken und neue Gestaltungsmöglichkeiten im Gemeindeleben schaffen soll. Durch die Schaffung einer hochwertigen Lagerung, kann der aktuelle Fundus an Materialien und Gerätschaften nicht nur qualitativ besser untergebracht werden, sondern bei gemeinschaftlichem Einkauf von Ausstattungen können zukünftig doppelte Anschaffungen vermieden werden sowie einem ressourcenschonenderen und effektiveren Verwendungszeck dienen, da sich der Nutzungsgrad erhöht.

Der Slogan der Vereinsgemeinschaft Rothemann lautet „Wir sind eins“. Das Leitbild seiner neuen Halle steht im Zeichen des gemeinschaftlichen Teilens. Jeder Akteur, der die BÜRGER.WERKSTÄTTE nutzen möchte, muss sich an diesem Leitgedanken halten.

Name

Bekannt ist der Begriff „Bürgerwerkstatt“ als ein Beteiligungsverfahren, das allen Bürgern einer Stadt oder Gemeinde offensteht. Hierbei werden alle Ideen zur Gestaltung eines Bereiches gesammelt und in die Diskussion aufgenommen, mit der Absicht, eine Lösung auf Basis einer breiten Mitwirkung zu finden. Mit dieser Verfahrensweise sollen zusammen mit den Bürgern Zielvorstellungen entwickelt und so die Basis der Planungen vorbereitet werden. 

Bei der BÜRGER.WERKSTÄTTE Rothemann handelt es sich jedoch nicht um ein einmaliges, zeitlich begrenztes Verfahren, sondern um ein Gebäude, für dessen Nutzungskonzept der Grundgedanke einer Gestaltungsbeteiligung aufgenommen wird. Ein Ort, wo die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt steht.

Gebäude

Das Gebäude wird eine Fläche von ca. 100 qm umfassen. Die Innenräume der Halle haben keinen Aufenthaltscharakter. Die BÜRGER.WERKSTÄTTE besticht mit einem Werkshallencharakter. Dies wurde bei der Planung bewusst vorgesehen, um zum einen mit der BÜRGER.WERKSTÄTTE kein Konkurrenzangebot zu bestehenden Vereinsheime zu schaffen, zum anderen um das Angebot bzw. Ideen von Projekten für die Bürgerschaft niedrigschwellig zu halten. Als weitere Ausstattung soll eine Werkbank vorgesehen werden.

Standort

Die BÜRGER.WERKSTÄTTE wird nahe des Bürgerzentrums Rothemann in der Pappelallee 3 als Solitärgebäude errichtet. Der gewählte Standort liegt sehr zentral an einem gepflasterten Weg, der vom nahegelegenen Abenteuerspielplatz zum Vorplatz des Bürgerzentrums führt und ist somit bereits gut erschlossen. Die gemeindliche Kindertagesstätte, der Abenteuerspielplatz mit Bolzplatz und Basketballfeld, der große örtliche Festplatz, die Sportstätten des TSV Rothemann und zahlreiche öffentliche Parkplatzflächen sind im Umkreis von nur 50 bis 200 m entfernt.

Ziele

Die Vereinsgemeinschaft Rothemann beabsichtigt mit der BÜRGER.WERKSTÄTTE, dass die Vereine des Ortes auf „Gemeinschaftsmaterialien" wie z.B. Bierbänke, Sonnenschirme, u.ä. gemeinschaftlich und vereinsübergreifend zugreifen können. Die BÜRGER.WERKSTÄTTE dient darüber hinaus für die Initiierung zukünftiger und neuartiger Projekte im Bereich "Share Economy" sowie die Entwicklung der Halle und des umgebenden Areals. Nach und nach soll so um die BÜRGER.WERKSTÄTTE mit neuen Initiativen, der von der Bürgerschaft gemeinsam genutzte Lebensraum gestaltet werden und so ein 'Dritter Ort' für alle entstehen.

Umsetzung

Die Gemeinnützigkeit– also der Nutzen für und von der Allgemeinheit – soll bei der BÜRGER.WERKSTÄTTE einen hohen und für alle erkennbaren Stellenwert einnehmen. Darüber hinaus kümmert sich der Verein um die Werbung für eine intensive Nutzung der BÜRGER.WERKSTÄTTE und wird sich für lokale Entwicklungsideen einsetzen und nach Möglichkeiten unterstützen und fördern. Durch die Aktivierung oder Neugewinnung zahlreich engagierter Akteure, sollen so ein über das ganze Jahr verteiltes Programm mit neuen Angeboten vor Ort entwickelt sowie Neumitglieder für die örtlichen Vereine gewonnen werden. 

Die zweite und wichtigste Komponente des Umsetzungskonzeptes sind die Akteure. Dies können lokale Vereine, Gruppen sowie Einzelpersonen sein, die sich mit ihrem Projekt und die damit verbundene Nutzung der BÜRGER.WERKSTÄTTE bei der Vereinsgemeinschaft formlos bewerben können - ob befristete Projekte (einmalig, turnusmäßig, einen bestimmten Zeitfenster im Jahr…) oder für längerfristig angelegte Projekte, Dauerprojekte oder Objektergänzungen („Gemeinschaftsmaterialien"- Fundus). Die Projekte dürfen keinen kommerziellen (gewerblichen) Charakter aufweisen, sollen möglichst für die Allgemeinheit zugänglich sein und Initiatoren müssen eigenständigen Einsatz zeigen. Initiativen verteilen sich somit auf „viele Schultern“. Höchstengagierte wie z.B. Vorstände sollen dadurch nicht zusätzlich belastet, sondern verstärkt entlastet werden. Die Nutzung der Halle – soll so unbürokratisch wie möglich und so sicher wie nötig erfolgen– aber vor allem auf so vielfältiger Weise wie nur denkbar.

Nachhaltigkeit, Flexibilität und Mobilität

Einen weiteren hohen Stellenwert der BÜRGER.WERKSTÄTTE soll die Nachhaltigkeit und Flexibilität zukünftiger Projektideen einnehmen (bspw. Photovoltaikanlage auf der Dachfläche, Elektromobilität, Schonung der Ressource „Raum“ mit mobilen und multifunktionalen Lösungen usw.). Das Pultdach ist für eine Installation einer PV-Anlage nach Süden ausgerichtet und für eine optimalen Zugänglichkeit sind drei große Rolltore geplant. Eine elektrische Aufladestation (Wallbox) ist ebenfalls vorgesehen. Projekte im Bereich Sharing Economy stehen bei der BÜRGER.WERKSTÄTTE im besonderen Fokus. Sie bieten ökologische Vorzüge und leisten gerade im Zusammenhang mit Gemeinnutzen einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, indem es den direkten Kontakt zwischen Bürgern ermöglicht.

Denkbar sind Projekte in den Bereichen:
(folgende Auflistung an Projektideen ist kein Bestandteil des Projektes "BÜRGER.WERKSTÄTTE" bzw. der hierfür bewilligten LEADER-Förderung)

  • Pflanzen und Natur: Tauschbörse für Blumensamen-, -zwiebel- und Setzlinge,
  • Saisonales: Palmsträuße und Weihnachtskränze binden; Weihnachts-/ Osterbrunnen-Schmuck vorbereiten; mit Kindern Halloween-Kürbisse schnitzen
  • Technik: Aktionstage wie „Verkehrssicherheitscheck Fahrräder“, Feuerlöscher-Prüfung
  • Kunst und Handwerk: Holzschnitzkurse, außerschulischer Werkunterricht mit Kindern und Jugendlichen 
  • Brauchtum: Faschingskostüme gestalten für Umzüge, Kirmesvorbereitungen
  • Kultur: Kulissenbau für Laientheater
  • Soziales: Sammelannahmestelle bei Hilfsgüteraktionen; Sprach-Werkstatt (zusammen Werken und Sprachen lernen)

Weitere mögliche Zukunftsprojekte für die BÜRGER.WERKSTÄTTE:

  • Outdoor-Spieltage
  • Nahmobilitätskonzept "Bürger fahren Bürger“ (Bürgerbus)
  • Bibliothek der Dinge: Leihen statt Kaufen - Das Konzept des Teilens
    In der Bibliothek der Dinge soll man hochwertige Produkte von A wie „Akkubohrer“ bis Z wie „Zelt“ leihen können, die man eher selten braucht. Das Inventar soll anfänglich die Bereiche Gesellschaftsspiele, Garten, Werkzeug und Technik/Event umfassen und soll laufend erweitert werden.

Wir möchten an dieser Stelle aber noch nicht vorgreifen. Projektideen sollen von Akteuren eigenständig entwickelt und – zumindest in der Regel – auch von diesen selbst umgesetzt werden.

 

 

  1.   Projekte
  2.    Öffentlich
Bürgerbusprojekt zwischen der Kreisstadt Nordhorn in der Grafschaft Bentheim und der Gemeinde Denekamp in den Niederlanden. Seit 2015 fahren wir den Bürgerbus durch ehrenamtliche deutsche und niederl...

Bürgerbusprojekt zwischen der Kreisstadt Nordhorn in der Grafschaft Bentheim und der Gemeinde Denekamp in den Niederlanden.

Seit 2015 fahren wir den Bürgerbus durch ehrenamtliche deutsche und niederländische Fahrer. Insgesamt haben wir ca. 30 Busfahrer.

8 Fahrten täglich im Stundentakt bedienen die beiden Städte täglich von montags bis freitags. Zur Zeit werden ca. 400-500 Fahrgäste

pro Monat befördert. Anfänglich wurde das Projekt gefördert von der Euregio über Interreg-Mittel. Jetzt wird die Buslinie getragen von Fahrgeldeinnahmen, Zuschüssen des Landkreises und der Stadt Nordhorn. Zudem unterstützt die Bentheimer Eisenbahn AG das Projekt.

  1.   Projekte
  2.    Öffentlich
Der Bürgerfonds ist ein bürgerschaftlich getragenes Entscheidungs- und Finanzierungsmodell für Innenentwicklung und Stadtumbau in schrumpfenden kleinen und mittleren Städten.Er wurde von der Arbeitsge...

Der Bürgerfonds ist ein bürgerschaftlich getragenes Entscheidungs- und Finanzierungsmodell für Innenentwicklung und Stadtumbau in schrumpfenden kleinen und mittleren Städten.
Er wurde von der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e.V., gemeinsam mit der Stiftung trias und dem Begleitbüro StadtLand GmbH, im Rahmen des „Kommunen innovativ"-Forschungsverbunds entwickelt. Das Vorhaben beinhaltet die Entwicklung und Etablierung eines revolvierenden Fondsmodells, welches durch zivilgesellschaftliches Engagement getragen und gefördert wird.

Die Ergebnisse der dreijährigen Projektphase wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Neben Informationen zu den Erfolgen und Erfahrungen aus dem Projekt und den Pilotstädten beinhaltet er zudem einen Ausblick auf den weiteren Bestand des Bürgerfonds und nötige Maßnahmen zum Erhalt des baulichen Erbes in den historischen Städten.

Mit der Vorlage des Abschlussberichts geht das Forschungsvorhaben zu Ende. Durch das gebildete Sondervermögen der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e.V. und der Stiftung trias steht der Bürgerfonds auch in Zukunft zur Verfügung und hilft Projekten schützenswerte Immobilien zu sichern und unterstützt bei der Entwicklung zukunftsfähiger Nutzungskonzepte.

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