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Bewerbungsschluss: 26.02.2023 | Förderung: 1.000 € und Weiterbildung |  Mit einem neuen Ideenwettbewerb geht die Initiative „Land in Aktion“ in die zweite Runde. Erneut sind Kulturfördervereine und F...

Bewerbungsschluss: 26.02.2023 | Förderung: 1.000 € und Weiterbildung | 

Mit einem neuen Ideenwettbewerb geht die Initiative „Land in Aktion“ in die zweite Runde. Erneut sind Kulturfördervereine und Freundeskreise aus ländlichen Regionen herzlich eingeladen, ihre Ideen für Aktionen im Jahr 2023 einzureichen.

Sie haben eine Idee für Ihren Kulturförderverein oder Freundeskreis, aber nicht das Know-how oder die Ressourcen, um sie umzusetzen? Wir laden Sie ein, bei unserer Initiative „Land in Aktion“ mitzumachen und Ihre Ideen einzureichen: Von der literarischen Schnitzeljagd bis zur Führung durch den Gutspark – wir möchten Sie unterstützen!

WAS GIBT ES ZU GEWINNEN?

  • einen Weiterbildungsworkshop zu Ihren Themen (Kosten werden übernommen; Themenabfrage siehe beiliegende Anmeldung)
  • individuelle Beratung vor Ort in Ihrem Verein
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung mit anderen Vereinen
  • 1.000 € Preisgeld für Ihre Vereinsarbeit

WELCHE VORAUSSETZUNGEN GIBT ES?

Die geplante Aktion muss

  • für Ihren Verein entweder neu sein oder ein bereits bestehendes Vorhaben wesentlich weiterentwickeln
  • im Jahr 2023 umsetzbar sein
  • zum Zusammenhalt in Ihrem Ort beitragen
  • mindestens ein weiteres der im Anmelde- formular aufgeführten Kriterien erfüllen.

WER KANN TEILNEHMEN?
Der Wettbewerb richtet sich an Kulturförder- vereine und Freundeskreise in ländlichen Regionen. Willkommen sind auch Ideen, die von mehreren Vereinen gemeinschaftlich umgesetzt werden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31. März 2023 und 30. Juni 2023 | Förderung: bis zu 60% der Kosten |  Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte ab 2022 mit dem F...

Bewerbungsschluss: 31. März 2023 und 30. Juni 2023 | Förderung: bis zu 60% der Kosten | 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte ab 2022 mit dem Förderprogramm "Bildungskommunen" bei der Bewältigung zentraler Heraus- forderungen im Bildungsbereich: von der Digitalisierung über die Fachkräftesicherung bis zur Demokratiebildung.

In ausgewählten Themenbereichen entwickeln die Kommunen gemeinsam mit Kooperationspartnern neue Projekte und Angebote (z.B. im Ganztag). Ein Bildungsmonitoring unterstützt die Managementaktivitäten in den ausgewählten Bereichen. Begleitet werden die Kommunen dabei durch die Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement Rheinland-Pfalz – Saarland.

Warum "Bildungskommunen" beantragen?

  • Drängende Herausforderungen im Bildungsbereich bearbeiten
  • Mehrere thematische Schwerpunkte auswählen
  • Ein digitales Bildungsportal aufbauen
  • Eine digital vernetzte Bildungsstrategie erarbeiten
  • Unterstützende Strukturen aufbauen
  • Eine Bildungsberichterstattung entwickeln

Was wird gefördert?

  • Ausgaben für Personal (ohne Höchstzahl)
  • Ausgaben für Dienstreisen
  • Ausgaben für die Software „IT-Instrumentarium zum kommunalen Bildungsmonitoring (KomBi)“
  • Vergabe von Aufträgen für Kommunikation und Veranstaltungen
  • Konzeption und Erstellung eines Bildungsportals
  • Pauschalierte Förderung indirekter Projektausgaben

Die Förderung im Rahmen des ESF-Plus-Programms "Bildungskommunen" wird als Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen (z.B. Region Trier).

Welche Schwerpunkte können gewählt werden?

  • Kulturelle Bildung
  • Demokratiebildung/Politische Bildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
  • Integration durch Bildung
  • Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel
  • Inklusion

Wer ist antragsberechtigt?

  • Landkreise & kreisfreie Städte
  • Kreisangehörige Städte können unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Antrag stellen.
  • Eine Beteiligung an Vorgängerprogrammen ist keine Voraussetzung für eine Förderung.

Welche Fristen gibt es?
Es sind folgende Vorlagetermine vorgesehen: der 31. März 2023 und der 30. Juni 2023.

Weitere Informationen zum Förderprogramm "Bildungskommunen" finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.03.2023 | Förderung: 7.000 € |  Der Deutsche Bibliotheksverband und die Deutsche Telekom Stiftung haben die Auszeichnung "Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen"...

Bewerbungsschluss: 31.03.2023 | Förderung: 7.000 € | 

Der Deutsche Bibliotheksverband und die Deutsche Telekom Stiftung haben die Auszeichnung "Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen" auch für 2023 wieder ausgeschrieben. 

Im Jahr 2020 haben der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) und die Deutsche Telekom Stiftung erstmals die Auszeichnung „Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen“ verliehen. Der Preis würdigt Bibliotheken aller Sparten in Städten und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohner*innen. Der Preis ist mit 7.000 Euro dotiert.

Mit dem Preis werden die vorbildliche und innovative Bibliotheksarbeit, Veranstaltungs- und Bildungsangebote, Integrationsmaßnahmen sowie die Vermittlung von Informationskompetenz ausgezeichnet. Er soll einen Beitrag zum Image von Bibliotheken in kleinen Kommunen und Regionen leisten und der Motivation der Bibliotheken im Wettbewerb um Qualität und Innovation dienen.

Vorschlagsberechtigt sind die Sektionen, Landesverbände und Kommissionen des dbv sowie die Jurymitglieder. Eine Eigenbewerbung ist ebenfalls möglich. Bewerbungen können wiederholt eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.01.2023 | Förderung: Coaching, Workshops, Networking |  Mit innovativen Ideen zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft in der Alpenregion können sich dort ansässige Unternehm...

Bewerbungsschluss: 31.01.2023 | Förderung: Coaching, Workshops, Networking | 

Mit innovativen Ideen zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft in der Alpenregion können sich dort ansässige Unternehmen, Start-ups oder Teams aus Privatpersonen für den "Green Infrastructure goes business award 2023" bewerben. Die besten Projekte erhalten neben Workshops und Coachings die Möglichkeit zu Kontakten mit anderen Unternehmen, Experten oder potenziellen Sponsoren.

The Green Infrastructure goes business award supports innovative ideas, products and services for a Green Economy and promotes sustainable development in the area of the EU Strategy for the Alpine Region (EUSALP). The second edition of the international competition starts on 24 November 2022 and calls particularly for solutions with benefits for climate change mitigation and adaptation.

EUSALP is the European strategy for sustainable and innovative development of the Alpine Region. EUSALP links cities, plains, valleys and mountains to find solutions to challenges we can solve only together - in 48 regions of 7 countries: Austria, France, Germany, Italy, Liechtenstein, Slovenia and Switzerland.

Please find more information here

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Start: Februar 2023 | Förderung: Sach- und Geldpreise |  Alle jungen Menschen, die sich in einer Ausbildung oder Fortbildung in den Sparten Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Forstwirtschaft, Tierwirtsc...

Start: Februar 2023 | Förderung: Sach- und Geldpreise | 

Alle jungen Menschen, die sich in einer Ausbildung oder Fortbildung in den Sparten Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Forstwirtschaft, Tierwirtschaft und Weinbau befinden, können beim Berufswettbewerb mitmachen. Er steht dieses Mal unter dem Motto „Mit Herz und Hand – smart fürs Land“ und lässt einen spannenden Wettstreit erwarten. Wer zu den Besten gehört, zeigt sich nach zwei Vorentscheiden beim abschließenden Bundesentscheid im Juni 2023. 

Berufswettbewerb – wie läuft das?
Der Berufswettbewerb der deutschen Landjugend findet in den Sparten Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Forstwirtschaft, Tierwirtschaft und Weinbau statt. In diesem Heft "Mit Herz und Hand - smart fürs Land" finden Sie unverbindliche Tipps zu den Aufgaben, die Sie im ersten Vorentscheid erwarten. Informationen zum zweiten Vorentscheid und zum Bundesentscheid werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gesondert übermittelt und zwar im Zeitraum zwischen 6. und 17. Kalenderwoche. Die Siegerinnen und Sieger der ersten Vorentscheide (Kreisentscheide) treffen sich zum zweiten Vorentscheid (Landesentscheid).

Die Besten der Besten auf Bundesebene werden in der 23. Kalenderwoche ermittelt. Der Bundesentscheid der Sparte Weinbau findet parallel dazu statt.

Die Präsentations- und Praxisaufgaben werden ab der 18. Kalenderwoche auf der Internetseite www.landjugend.de veröffentlicht.

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Bewerbungsschluss: 01.03.2023 | Preis: 5.000 € je Projekt |  Erfolgreich umgesetzte Projekte zu den Themen „aktive Mobilität“, „Nahmobilität“ und „innerörtliche Mobilität“ in ländlichen Räumen gesuch...

Bewerbungsschluss: 01.03.2023 | Preis: 5.000 € je Projekt | 

Erfolgreich umgesetzte Projekte zu den Themen „aktive Mobilität“, „Nahmobilität“ und „innerörtliche Mobilität“ in ländlichen Räumen gesucht!

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Rahmen des Programms Region gestalten den Wettbewerb „Gemeinsam aktiv. Mobil in ländlichen Räumen“ durch.

Mit dem Wettbewerb sollen bereits erfolgreich umgesetzte Projekte zur Stärkung aktiver Mobilität in ländlichen Räumen identifiziert werden, um das Engagement zu würdigen und die umgesetzten Projekte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

Die Projekte sollen den Fuß- und/oder Radverkehr stärken und optional mit einer Attraktivitätssteigerung öffentlicher Räume, intermodaler Verknüpfung und einer kommunikativen Begleitung verbunden sein. So können Gemeinden die Lebensqualität ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erhöhen, einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und den Umstieg vom Motorisierten Individualverkehr (MIV) hin zum Umweltverbund erleichtern. Die einzureichenden Projekt- bzw. Maßnahmenbeschreibungen müssen aufzeigen, dass sie für die Nutzenden zu einer deutlichen Verbesserung und/oder Erleichterung der aktiven Mobilität geführt haben.

Bewerben können sich Gemeinden und Kreise in ländlichen Räumen in Deutschland, deren Projekte zu einer Verbesserung der aktiven Mobilität beigetragen haben.

Detaillierte Informationen zum Wettbewerbsaufruf können den beigefügten Dokumenten entnommen werden, die alle relevanten Hinweise und Vorlagen zur Teilnahme enthalten.

Die Bewerbungsunterlagen mit Projektskizzen können bis Mittwoch, 01.03.2023 an wettbewerb-mobilitaet@bbr.bund.de gesendet werden.

Im Bewerbungsverfahren erhalten alle ausgewählten Projekte, die aufgefordert werden, eine umfassende Projektdokumentation einzureichen, eine Aufwandspauschale in Höhe von 5.000 Euro.

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 15.06.2023 | Förderung: Öffentlichkeitsarbeit |  Im Rahmen des UN-Dekade-Projektwettbewerbs zeichnet das Bundesumweltministerium (BMUV) gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz ...

Bewerbungsschluss: 15.06.2023 | Förderung: Öffentlichkeitsarbeit | 

Im Rahmen des UN-Dekade-Projektwettbewerbs zeichnet das Bundesumweltministerium (BMUV) gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) aktuelle, repräsentative Projekte zur Wiederherstellung, Erhaltung oder Pflege von Ökosystemen aus und macht sie öffentlichkeitswirksam bekannt. Die ausgezeichneten Projekte dienen als Best-practice-Beispiele und sollen weitere Aktivitäten zur Wiederherstellung von Ökosystemen in Deutschland anregen. Die Auszeichnung hat die Bedeutung eines Qualitätssiegels, das zur Reputation der Projekte beiträgt.

Aktuelle Bewerbungsrunde - Moore und Feuchtgebiete
Die aktuelle Bewerbungsrunde zum Ökosystem-Komplex "Moore und Feuchtgebiete" läuft bereits. Gesucht sind aktuelle, repräsentative Projekte, die sich für die Wiederherstellung, Erhaltung oder Pflege von Mooren und Feuchtgebieten in Deutschland einsetzen. Bewerbungsschluss ist am 15. Juni 2023.

Weitere Bewerbungsrunden
Bis 2024 sind insgesamt fünf Bewerbungsrunden geplant. Jede Wettbewerbsrunde stellt einen anderen Ökosystem-Komplexe in den Mittelpunkt. Die ersten beiden Bewerbungsrunden zu den Ökosystem-Komplexen "Kultur- und Agrarlandschaften" und "Wälder" sind bereits abgeschlossen. Aktuell läuft die 3. Bewerbungsrunde zum Ökosystem-Komplex "Moore und Feuchtgebiete" – Einsendeschluss ist der 15. Juni 2023. Im Anschluss folgen noch drei weitere Wettbewerbsrunden:

  • Gewässer und Auen – Bewerbungsschluss November 2023
  • Küsten und Meere – Bewerbungsschluss Juni 2024

Projekte zu diesen Ökosystem-Komplexen können bis zum jeweils genannten Wettbewerbs-Stichtag eingereicht werden. Die Abgabefristen der Bewerbungsphasen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Bewertung und Auswahl der Bewerbungen erfolgen jeweils direkt nach Abschluss der betreffenden Wettbewerbsrunde.

Auswahl und Auszeichnung
Aus jeder Bewerbungsrunde gelangen zunächst zehn Projekte in die engere Auswahl, woraus eine Jury von BMUV/BfN jeweils drei Gewinnerprojekte ermittelt. Diese werden vom Bundesumweltministerium oder dem Bundesamt für Naturschutz vor Ort ausgezeichnet und gewürdigt. Alle Top-10-Projekte erhalten eine von der Bundesumweltministerin unterschriebene Urkunde und ein Signet für ihre Öffentlichkeitsarbeit. Sie werden darüber hinaus auf der UN-Dekade-Website sowie über die Social Media-Kanäle und im Newsletter der UN-Dekade bekannt gemacht.

Weitere Informationen und die Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.03.2023 | Förderufung: bis zu 5.000 € |  Der Tassilo Tröscher-Wettbewerb findet alle zwei Jahre statt. Er zeichnet innovative Projekte und Initiativen aus, die den Menschen, die...

Bewerbungsschluss: 31.03.2023 | Förderufung: bis zu 5.000 € | 

Der Tassilo Tröscher-Wettbewerb findet alle zwei Jahre statt. Er zeichnet innovative Projekte und Initiativen aus, die den Menschen, die auf dem Land leben, helfen, ihnen neue Möglichkeiten bieten und Lösungen für Probleme vor Ort schaffen.

Tassilo Tröscher Preis

Was wird ausgezeichnet?
Ausgezeichnet werden innovative Projekte und Initiativen, die folgende Bereiche betreffen:

  • Leben im ländlichen Raum
  • Dorfentwicklung
  • Soziales Miteinander
  • Zivilcourage, Demokratieförderung und Beteiligung
  • Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu den Bereichen ländlicher Raum und Landwirtschaft, Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz,
  • Demokratie und Beteiligung
  • Gestaltung landwirtschaftlicher Betriebsmodelle
  • Einkommensoptimierung sowie Erwerbs- und Einkommenskombinationen in Landwirtschaft und ländlichen Räumen
  • Verbesserung der umweltverträglichen Landbewirtschaftung und artgerechten Tierhaltung
  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit
  • Agrarsoziale Sicherung

Was kann eingereicht werden?
Bei den eingereichten Wettbewerbs­beiträgen kann es sich beispiels­weise um ein praktisches Projekt, eine bemerkens­werte wissenschaft­liche Arbeit, eine hervor­ragende publizistische oder mediale Darstellung oder eine außer­gewöhnliche administrative Entscheidung oder Maßnahmen handeln.

Worauf kommt es an?
Wichtig ist, dass der Wettbewerbs­beitrag entweder im ländlichen Raum, in einer dörflichen Gemeinde oder kleinen Stadt angesiedelt ist oder seine Wirkung im ländlichen Raum entfaltet.

Darüber hinaus sollten die Wettbewerbs­beiträge einen Mehrwert für andere Personen, das Umfeld oder den ländlichen Raum im Allgemeinen zum Ziel haben bzw. erkennen lassen. Projekte, Aktionen und Angebote, mit denen in erster Linie indivi­duelle Ziele verfolgt werden, können nicht ausge­zeichnet werden.

Gesucht werden Ideen und Initiativen, die bereits umgesetzt wurden oder sich in der praktischen Umsetzung befinden.

 

Tassilo Tröscher-Jugendpreis
Der Tassilo Tröscher-Jugendpreis richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre.

Was wird ausgezeichnet?
Ausgezeichnet werden innovative Projekte und Initiativen, die folgende Bereiche betreffen:

  • Leben im ländlichen Raum
  • Dorfentwicklung
  • Soziales Miteinander
  • Zivilcourage, Demokratieförderung und Beteiligung
  • Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu den Bereichen ländlicher Raum und Landwirtschaft, Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz,
  • Demokratie und Beteiligung
  • Gestaltung landwirtschaftlicher Betriebsmodelle
  • Einkommensoptimierung sowie Erwerbs- und Einkommenskombinationen in Landwirtschaft und ländlichen Räumen
  • Verbesserung der umweltverträglichen Landbewirtschaftung und artgerechten Tierhaltung
  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Womit könnt ihr euch bewerben?
Seid ihr der Typ, der am liebsten ganz handfest mit anpackt oder liegt euer Interesse im künstlerischen, technischen oder digitalen Bereich? Eure Wettbewerbsbeiträge können jedenfalls ganz vielfältig sein – hier ein paar Beispiele:

  • praktisches Projekt oder Aktion
  • Reportage, Podcast oder Film
  • Website, Blog, Social-Media-Kampagne oder Youtube-Kanal
  • Ausstellung, Stadt-/Dorfrundgang
  • Broschüre, Comic, Spiel (analog oder digital), App oder Theaterstück

Worauf kommt es an?
Bei einer Bewerbung für den Tassilo Tröscher-Jugendpreis kommt es darauf an, dass die Initiative von Jugendlichen bzw. Personen bis 25 Jahre ausgeht und Planung und Durchführung ebenfalls hauptsächlich in den Händen dieser Altersgruppe liegt (ältere Personen können unterstützend beteiligt sein).

Wichtig ist, dass euer Wettbewerbsbeitrag entweder im ländlichen Raum, in einer dörflichen Gemeinde oder kleinen Stadt angesiedelt ist oder seine Wirkung im ländlichen Raum entfaltet.

Darüber hinaus sollten eure Wettbewerbsbeiträge einen Mehrwert für andere Personen, euer Umfeld oder den ländlichen Raum im Allgemeinen zum Ziel haben bzw. erkennen lassen. Projekte, Aktionen und Angebote, mit denen in erster Linie individuelle Ziele verfolgt werden, können nicht ausgezeichnet werden.

Gesucht werden Ideen und Initiativen, die ihr bereits umgesetzt habt oder die sich gerade in der praktischen Umsetzung befinden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findet Ihr hier

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Bewerbungsschluss: 1.03.2023 | Preis: bis zu 5.000 € |  Mit dem "Famigro Award" zeichnet die Unternehmer- und Landbesitzer-Organisation "Young Friends of the Countryside" gemeinsam mit der "European ...

Bewerbungsschluss: 1.03.2023 | Preis: bis zu 5.000 € | 

Mit dem "Famigro Award" zeichnet die Unternehmer- und Landbesitzer-Organisation "Young Friends of the Countryside" gemeinsam mit der "European Landowners Organization" (ELO) Projekte europäischer Unternehmer aus, die einen Beitrag zur ländlichen Entwicklung leisten. Der Hauptpreis ist dotiert mit 5.000 Euro. Bewerbungsfrist: 1. März 2023

Qualifiziert sind innovative Vorhaben mit langfristigem positiven Einfluss auf die ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung eines ländlichen Raums.

Bewerben können sich europäische Unternehmer im Alter von 18 bis 40 Jahren.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 23.02.2022 | Förderung: bis zu 2 Mio. € | Europäische Kooperationsprojekte basieren auf einer intensiven, grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus ganz E...

Bewerbungsschluss: 23.02.2022 | Förderung: bis zu 2 Mio. € |

Europäische Kooperationsprojekte basieren auf einer intensiven, grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus ganz Europa.

Für ein Europäisches Kooperationsprojekt müssen sich mehrere Partnerorganisationen in einem Konsortium zusammenschließen. Das Konsortium besteht aus einer Einrichtung, die die Koordination übernimmt (auch lead partner genannt), und weiteren Partnerorganisationen. Das Projekt muss sich einer gemeinsamen Idee oder Herausforderung widmen und darauf europäische Antworten finden. Die Aktivitäten müssen grenzübergreifend stattfinden. Ein Projekt sollte das Ziel haben, einen positiven Wandel im europäischen Kultur- und Kreativsektor auszulösen. Die Projekte brauchen somit eine Breitenwirkung und müssen Überlegungen zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit beinhalten. Der Förderbereich ist spartenoffen. Nur rein audio-visuelle Projekte werden nicht gefördert.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Projektideen, die zu den Zielen und Prioritäten des Förderbereichs passen. Darüber hinaus muss jedes Projekt einen europäischen Mehrwert besitzen, d.h. es muss sinnvollerweise mit europäischen Partnerorganisationen umsetzbar sein und nicht genauso gut „nur“ lokal oder national stattfinden können.

Zu einem der folgenden Ziele muss ein Projekt beitragen:

  • Transnationale Schaffung und Verbreitung
  • Innovation

Mindestens eine und maximal zwei der folgenden Prioritäten müssen durch das Projekt aufgegriffen werden:

  • Publikumsentwicklung
  • Soziale Inklusion
  • Nachhaltigkeit
  • Digitales
  • Internationale Dimension

Alternativ können Projekte die sektorspezifische Priorität auswählen, die aktuell folgende Sektoren umfasst: Buch, Musik, Architektur, Kulturerbe, nachhaltiger Kulturtourismus, Mode und Design.

Darüber hinaus müssen alle Projekte zu folgenden Querschnittsthemen beitragen:

  • Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit
  • Umwelt und Klimaschutz

Wie viel kann die EU bezuschussen?
Bei der Förderung Europäischer Kooperationsprojekte handelt sich um eine Ko-Finanzierung.

  • Kleine Kooperationsprojekte können mit 80% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 200.000 Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 20% müssen von jeder Partnerorganisation aufgebracht werden.

  • Mittlere Kooperationsprojekte können mit 70% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 1 Mio. Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 30% müssen von den Partnerorganisationen aufgebracht werden.

  • Große Kooperationsprojekte können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 2 Mio. Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 40% müssen von jeder Partnerorganisation aufgebracht werden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 13.01.2023 | Förderung: bis zu 1 Mio. € je Projekt | Die EUKI ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), um die Zusammenarbeit in der EU bei ...

Bewerbungsschluss: 13.01.2023 | Förderung: bis zu 1 Mio. € je Projekt |

Die EUKI ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), um die Zusammenarbeit in der EU bei der Weiterentwicklung und Umsetzung ihrer ambitionierten Klimapolitik zu stärken. Dabei können Klima-Akteure voneinander lernen; unterstützt werden der innereuropäische Dialog, der Austausch von guten Praktiken, Bewusstseinsbildung und Wissenstransfer.

Idee:
Die Stärkung klimapolitischer Kapazitäten in den EU-Mitgliedstaaten und ein Geflecht aus einer Vielzahl von Kooperationen zwischen staatlichen, kommunalen, zivilgesellschaftlichen, wirtschaftlichen und bildungspolitischen Akteuren sind wichtige Voraussetzungen, um dem Ziel einer langfristig treibhausgasneutralen EU näher zu kommen.

Europa hat die großen Potentiale von Klimaschutz für sich erkannt: Klimaschutz ist nicht nur ökologisch unverzichtbar, sondern dient dem Industriestandort Europa und der europäischen Technologieführerschaft: Innovationen werden gefördert, neue Märkte eröffnet, Investitionen angezogen und letztendlich Arbeitsplätze geschaffen. Klimaschutz generiert zudem viele positive Nebeneffekte: zum Beispiel Einsparung von Energiekosten in Haushalten und Unternehmen oder eine bessere Luftqualität in Städten. Dadurch verbessert sich die gesundheitliche Situation der dort lebenden Menschen. Nicht zuletzt stellt die europäische Vorreiterrolle beim Klimaschutz für viele, vor allem für junge Bürgerinnen und Bürger, einen wichtigen positiven Identifikationspunkt mit der EU dar.

Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) startet ihren siebten Ideenwettbewerb für gemeinsame europäische Klimaschutzprojekte. Schwerpunkt ist diesmal die Zusammenarbeit mit Ländern aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen aus sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten. Gewinnerprojekte werden von der EUKI mit bis zu einer Million Euro finanziert. Bewerbungsfrist: 13. Januar 2023

Teilnehmen können Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung und Kommunen.

Die EUKI finanziert Klimaschutzprojekte in sieben Schwerpunktthemen: Klimapolitik, Energiepolitik, Gerechter Strukturwandel, Klimaneutrale Mobilität, Klimafreundliche Finanzierung, Nachhaltiges Wirtschaften und CO2-Entnahme und -Senken.

Weitere Infonromationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   LEADER-Regionen
  2.    Öffentlich
„Attraktivität und Lebensqualität vor Ort zu stärken“ - dabei unterstützt das LEADER-Förderprogramm der Europäischen Union die ländlichen Räume. Die Projektideen kommen dabei aus der Region selbst – g...

„Attraktivität und Lebensqualität vor Ort zu stärken“ - dabei unterstützt das LEADER-Förderprogramm der Europäischen Union die ländlichen Räume. Die Projektideen kommen dabei aus der Region selbst – getreu dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat!“

Die LAG Landkreis Pfaffenhofen hilft bei der Planung und Durchführung von Projekten und stellt somit sicher, dass die Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Region Pfaffenhofen erreicht werden.

Entwicklungsziel 1:  Klima und Ressourcen schützen

Entwicklungsziel 2:  Miteinander den demografischen Wandel gestalten -

                                     Daseinsvorsorge und Lebensqualität sichern

Entwicklungsziel 3:  Förderung der regionalen Wertschöpfung und

                                     Wirtschaftskreisläufe

Entwicklungsziel 4:  Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Vernetzung

Das Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm e.V. (LAG Landkreis Pfaffenhofen) umfasst den gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit Ausnahme des Markts Hohenwart, da dieser in der LAG Altbayerisches Donaumoos organisiert ist. Zu den Mitgliedern des Vereins zählen neben fast allen Landkreiskommunen auch verschiedene Vereine und Verbände sowie Institutionen und Privatpersonen.

 

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Bewerbungsschluss: 10.01.2022 | Förderung: Insgesamt 19.000 € |  Gesucht werden die innovativsten Fahrradprojekte in den beiden Kategorien Infrastruktur sowie Service und Kommunikation. Einzelpersone...

Bewerbungsschluss: 10.01.2022 | Förderung: Insgesamt 19.000 € | 

Gesucht werden die innovativsten Fahrradprojekte in den beiden Kategorien Infrastruktur sowie Service und Kommunikation. Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Unternehmen und Institutionen können sich bis zum 10. Januar 2023 bewerben.

Als Bestandteil des Nationalen Radverkehrsplans der Bundesregierung trägt der Deutsche Fahrradpreis dazu bei, Good-Practice-Beispiele bei Entscheidungsträgern und Fachleuten bekannt zu machen. So dienen die eingereichten Beiträge bundesweit als Vorbild und Anregung für weitere Projekte und Maßnahmen der Radverkehrsförderung. Ein weiteres Ziel des Wettbewerbs ist es, das Image des Fahrrads in der Öffentlichkeit aufzuwerten und somit mehr Menschen in Deutschland zum Fahrradfahren zu bewegen.

Kategorien 2023
Es werden zwei Fachpreise in den folgenden beiden Kategorien verliehen:

  • Infrastruktur
  • Service & Kommunikation

Ausgezeichnet werden Projekte und Maßnahmen, die den Radverkehr im Alltag oder in der Freizeit fördern, vereinfachen oder unterstützen. Es können sich öffentliche und private Institutionen, Einzelpersonen, Gruppen und Vereine bewerben. Erkennbares Ziel der eingereichten Projekte und Maßnahmen sollte die Schaffung eines gesellschaftlichen Mehrwertes für besseren Radverkehr sein.

Die Kategorien Infrastruktur, Service & Kommunikation sind insgesamt mit 19.000 Euro dotiert. Die Sieger in diesen zwei Kategorien erhalten jeweils 5.000 Euro, die Zweitplatzierten werden mit je 3.000 Euro prämiert und die Drittplatzierten mit 1.500 Euro.

Auswahlverfahren
Am 29. März 2023 wählt eine Fachjury in einem mehrstufigen Verfahren die Siegerprojekte. In die Bewertung der Jury fließen Faktoren wie der Innovationsgrad, die Nachhaltigkeit eines Projektes sowie dessen Übertragbarkeit auf andere Regionen mit ein. Der Deutsche Fahrradpreis wird am 20. Juni 2023 auf dem 8. Nationalen Radverkehrskongress in Frankfurt am Main verliehen.

Der Preis wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie von der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. verliehen. Partner sind der Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) und der Verbund Service und Fahrrad e.V. (VSF).

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 16.01.2023 |  Die Bewerbungsphase zum "Preis Soziale Stadt 2023" ist am 14. November 2022 gestartet. Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem AWO Bundesverband, dem Deutschen Mie...

Bewerbungsschluss: 16.01.2023 | 

Die Bewerbungsphase zum "Preis Soziale Stadt 2023" ist am 14. November 2022 gestartet. Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem AWO Bundesverband, dem Deutschen Mieterbund und dem GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs-und Immobilienunternehmen e. V. ruft der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. zur Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb auf. Bis zum 16. Januar 2023 können sich Projekte bewerben, die im Sinne sozialer Quartiersentwicklung den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken sowie Integration und ein gutes Miteinander fördern.

Wer kann teilnehmen?
Um den Preis können sich Projekte bewerben, die im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes in der sozialen Stadtentwicklung aktiv sind und die Planungsphase überwunden haben. Der Preis Soziale Stadt ist offen für alle Projekte und Akteure. Er richtet sich in erster Linie an die klassischen Handlungsträger der Stadtentwicklung wie Kommunen, Wohnungsunternehmen, private Investoren oder freie Wohlfahrtspflege.

Bewerben können sich Projekte jeder Größe, kleinteilige Initiativen genauso wie große, komplexe Quartiersprojekte. Projekte, die an einem früheren Wettbewerb "Preis Soziale Stadt" teilgenommen haben, können nochmals eingereicht werden, wenn ihre Verstetigung gelungen ist oder neue Aspekte den bisherigen Projektansatz erweitert haben. Die Projekte müssen über das Planungsstadium hinausgehen und sich in der Umsetzungs- oder Verstetigungsphase befinden.

Was sind Bewertungskriterien?
Die eingereichten Projekte werden nach folgenden Kriterien bewertet:

Vielfalt der Akteurinnen und Akteure
Es wird Wert auf integrierende Projekte gelegt, die unterschiedlichste Akteure zusammenführen (Netzwerkbildung) und die vielfältigen Ressourcen effektiv bündeln.

Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner
Nachzuweisen ist, dass nicht nur die Macherinnen und Macher der Stadtentwicklung miteinander kooperieren, sondern dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend in die Planung und Durchführung der verschiedenen Phasen des Projekts einbezogen sind und Gestaltungsmöglichkeiten haben.

Niederschwelligkeit der Angebote
Die Angebote an die Bewohnerinnen und Bewohner sind möglichst niederschwellig zu adressieren, um eine große Bandbreite an Bewohnergruppen sowie eine große Reichweite der Zielgruppen zu erreichen.

Chance auf Verstetigung des Projekts
In der Projektbeschreibung sollte erkennbar sein, dass mit den Aktivitäten eine dauerhafte Verbesserung der sozialen Situation im Quartier angestrebt wird. Kann das angewendete Verfahren nach einer Lernphase zu einem Selbstläufer werden? Wird sich das Projekt langfristig von der öffentlichen Förderung "abnabeln" können?

Übertragbarkeit des Projektansatzes
Eine wesentliche Motivation für die Auslobung des Preises ist die Übertragbarkeit der Beispiele. Es sollte daher begründet werden, warum die gewählten Projektansätze, -methoden und -herangehensweisen auf andere Projekte und Initiativen übertragbar sind.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: Laufend |  Erstellung einer Kommunalen WäremplanungGefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Wärmeplanung soll ein...

Bewerbungsschluss: Laufend | 

Erstellung einer Kommunalen Wäremplanung
Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.

Wärmepläne bestehen in der Regel aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet, und einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt. Alle relevanten Verwaltungseinheiten und externen Akteur*innen sind im Prozess zu beteiligen. Zusätzlich werden für zwei bis drei prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet.
Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteur*innen der Wärme- und Stadtplanung.

Bezuschusst werden Ausgaben für

  • fachkundige externe Dienstleister*innen zur
    • Planerstellung,
    • Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur*innen
  • sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.


Warum es sich für Sie lohnt:

  • Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen geschaffen.
  • Die kommunale Bauleitplanung erhält wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung.


Und so geht’s:

  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegt bzw. eine kreisangehörige Kommune noch nicht an entsprechenden Konzepten des Landkreises beteiligt war.

Förderquoten

  • Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.
  • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020 ) können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 profitieren sie von einer erhöhten Förderquote von 100 %.
    • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
    • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 200.000 € |  Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als ...

Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 200.000 € | 

Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommen hierbei eine besondere Bedeutung zu.

Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.

Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.

  • Was wird gefördert?
    Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Maßnahmen eines klimaangepassten Waldmanagements. Vorausgesetzt wird dabei die Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien. Insbesondere soll die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegen die Folgen des Klimawandels gestärkt und verbessert werden.
    Die Förderung ist an die Einhaltung bestimmter Kriterien gebunden
  • Wer wird gefördert?
    Zuwendungsempfänger kann eine natürliche oder juristische Person sein, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne von § 2 des Bundeswaldgesetzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaftet. Ausgenommen sind Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen. Die Bewirtschaftung der Waldfläche durch den Zuwendungsempfänger ist durch die Vorlage eines aktuellen Bescheides der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG-Bescheid) zu belegen. Nach der Bewilligung ist ein Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über klimaangepasste Waldbewirtschaftung entsprechend der Richtlinie zu erbringen.
  • Wie hoch ist die Zuwendung (Gesamtzuwendungsbetrag pro Hektar)?
    Die Zuwendung wird flächenbezogen gewährt und beträgt bis zu 100 Euro pro Hektar. Die Höhe der Zuwendung ist u. a. abhängig von:
    - der zuwendungsfähigen Waldfläche pro Betrieb
    - der Durchführung des Kriteriums 2.2.12 der Richtlinie (natürliche Waldentwicklung)
    - bereits gewährten Förderungen
    Beachten Sie bitte: Im ersten Jahr wird die Zuwendung abhängig vom Bewilligungszeitpunkt anteilig gewährt.

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Bewerbungsfrist der Phase 1: 21.11.2022 | Preis: Kommunikations- und Vermarktungsmaßnahmen |  Ganz gleich, ob kleiner Tourismusort, etablierte Region oder Städtedestination: Hauptsache, Sie haben sic...

Bewerbungsfrist der Phase 1: 21.11.2022 | Preis: Kommunikations- und Vermarktungsmaßnahmen | 

Ganz gleich, ob kleiner Tourismusort, etablierte Region oder Städtedestination: Hauptsache, Sie haben sich auf den Weg gemacht, Ihre Tourismusentwicklung nachhaltiger zu gestalten! Denn dann sind Sie richtig beim Bundeswettbewerb Nachhaltige Tourismusdestinationen 2022/23.

Der Wettbewerb wird gemeinsam vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Deutscher Tourismusverband durchgeführt. Bereits in den ersten beiden Runden lieferte er wichtige Impulse für eine nachhaltigere Entwicklung der deutschen Tourismuslandschaft.

Ein nachhaltiges Engagement von Destinationen kann sehr vielfältig sein: Wie lassen sich Bedürfnisse von Gästen und lokaler Bevölkerung mit denen des Natur- und Umweltschutzes verbinden? Auf welchem Weg streben Destinationen parallel dazu eine langfristig wirtschaftliche und dabei sozial verträgliche Entwicklung an? Mit welchen Mitteln sichern die Tourismusakteure einen besonders effizienten Umgang mit natürlichen Ressourcen, und garantieren den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt? Wie unterstützen sie den Erhalt des kulturellen Erbes? Der Nachhaltigkeitsgedanke mit seinen drei Dimensionen – Ökologie, Ökonomie und Soziales, ergänzt um eine managementbezogene Ebene – stellt den Fokus bei dem Wettbewerb dar.

Die preisgekrönten Destinationen des Wettbewerbs sind Vorbilder für die Planung und Umsetzung eines umwelt- und sozialverträglichen Qualitätstourismus in Deutschland. Reisenden macht der Wettbewerb Lust auf Urlaub in den prämierten Destinationen – und liefert Ideen zur bewussteren und nachhaltigeren Gestaltung der Reise gleich mit. Für die entsprechende Aufmerksamkeit sorgen Kommunikations- und Vermarktungsmaßnahmen, die als attraktive Preise des Wettbewerbs zum Einsatz kommen.

Weitere Informationen zum Wettbewerbsaublauf ind die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Worum geht es? Im Projekt Stadt-Land-Drohne untersuchen wir als Gemeindeverwaltung, ob der Einsatz von Lieferdrohnen einen Beitrag zur Verbesserung der Nahversorgung in den Ortsteilen unserer Gemeind...

Worum geht es?


Im Projekt Stadt-Land-Drohne untersuchen wir als Gemeindeverwaltung, ob der Einsatz von Lieferdrohnen einen Beitrag zur Verbesserung der Nahversorgung in den Ortsteilen unserer Gemeinde leisten könnte. Um diese Frage zu beantworten, wird sich im Rahmen einer einjährigen Machbarkeitsstudie tiefergehend damit auseinander gesetzt, welche Versorgungsbedarfe durch den Einsatz von Transportdrohnen in sinnvoller Weise adressiert werden können. Zudem wird sich mit dem momentanen Reifegrad der Technologie, sowie mit den aktuellen und künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen befasst.


Möglich gemacht wird das Vorhaben durch eine Förderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: “Landversorgt- Neue Wege der Nahversorgung auf dem Land”


Das Projekt ist offen für Ihre Mitwirkung. Nachdem bis zum Frühsommer 2021 mögliche Versorgungslinien diskutiert werden, auf denen Lieferdrohnen Waren des täglichen Bedarfs transportieren könnten, sollen diese Routenpunkte anschließend in einem Planungsworkshop (Sommer 2021) mit AnwohnerInnen und Projektbeteiligten diskutiert werden. Später im Projekt soll zusammen mit interessierten BürgerInnen von Wusterhausen/Dosse zudem darüber beraten werden, wie ein mögliches Betriebsmodell ausgestaltet werden könnte. 


Wichtig ist zu betonen, dass im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie keine Transportdrohnen im Gemeindegebiet fliegen werden. Es geht darum, erstmalig im nationalen Kontext den technologischen Reifegrad, den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmen sowie die wirtschaftliche Perspektive von Transportdrohnen für die Verbesserung der Nahversorgung im ländlichen Raum zu untersuchen. Dabei ist die Nutzung automatisierter Systeme, wie zuletzt die Erprobung autonomer Busse, ein Thema steigender Relevanz für die Daseinsvorsorge im  ländlichen Raum.


Sind mit Abschluss der Machbarkeitsstudie konkrete Mehrwerte im Einsatz entsprechender Drohnenlieferungen sichtbar, die eine Fortführung des Projektes begründen, kann sich im Rahmen der oben genannten Förderung auf eine Weiterfinanzierung des Projektes beworben werden. 


Die Erstellung der Machbarkeitsstudie verlief sehr vielversprechend und wurde Ende Januar 2022 erfolgreich abgeschlossen. Gegenwärtig arbeiten wir an einer Folgeantragstellung, um die Theorie auch tatsächlich in die Praxis umzusetzen. Sollten weitere Fördermittel für die Umsetzungsphase bewilligt werden, dann könnte das Projekt "Stadt-Land-Drohne" voraussichtlich im Januar 2023 umgesetzt werden.


 


Warum ist dieses Projekt wichtig für unsere Gemeinde?


“Wir wollen gemeinsam mit der Bevölkerung innovative Wege austesten, wie wir die Nahversorgungssituation in unserem Gemeindegebiet verbessern könnten, insbesondere für ältere Menschen.” (Philipp Schulz, Bürgermeister)


Dafür soll die Nahversorgung insbesondere in Ortsteilen mit mangelhaften Strukturen der Daseinsvorsorge durch ein innovatives, mobiles Versorgungsangebot mittels des Einsatzes von Lieferdrohnen verbessert werden. Gleichzeitig sollen durch das Vorhaben noch vorhandene (Lebensmittel-) Einzelhändler in der Gemeinde aufgewertet werden. Mit dem Ziel gleichwertiger Nahversorgungsstrukturen soll durch das Vorhaben die Ungleichheit zwischen den Ortsteilen innerhalb der Gemeinde und zwischen ihren Bewohnern verringert werden. Dabei soll die Verbesserung der Nahversorgungstrukturen die Attraktivität von Wusterhausen/Dosse als Lebens- und Wirtschaftsstandort insgesamt steigern.

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In Meiringen gibt es einen inspirierenden, lebhaften und demokratischen Ort, der sich als offene, agile Plattform für diverse Nutzungen versteht. Hier kommen Menschen aus nah und fern zusammen zum eff...

In Meiringen gibt es einen inspirierenden, lebhaften und demokratischen Ort, der sich als offene, agile Plattform für diverse Nutzungen versteht. Hier kommen Menschen aus nah und fern zusammen zum effizienten, zeitlich flexiblen Arbeiten, zum Gedankenaustausch, zur gegenseitigen Unterstützung, zur Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, zum Genuss, zum Handwerken und zum Gestalten. Der Ort ist auch sinnvoller Treffpunkt und regionales Innovationslabor. Er funktioniert nachhaltig, schöpft und wirkt positiv aus den regionalen Stärken, dem Ideenreichtum der Menschen sowie der Kraft ihrer Zusammenarbeit. So entsteht ein wachsendes, gut vernetztes „Ökosystem“ mit idealen Angeboten für die anvisierten Zielgruppen: Ein Stück kleinstädtische, alpine Heimat mit Zukunft.

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Das Ziel von FluidLife ist es, Nachhaltigkeit einfach umzusetzen. Dazu gehört es auf den CO₂ Verbrauch aufmerksam zu machen, eine Plattform zu bieten, auf denen Ressourcen besser und vor allem effizie...

Das Ziel von FluidLife ist es, Nachhaltigkeit einfach umzusetzen. Dazu gehört es auf den CO₂ Verbrauch aufmerksam zu machen, eine Plattform zu bieten, auf denen Ressourcen besser und vor allem effizienter genutzt werden, in dem sie geteilt werden. FluidLife macht den Schritt zur Umweltschonung und will anderen damit helfen.

Im Mittelpunkt stehen Personengruppen wie Mitarbeiter*innen, Mieter*innen von Immobilien oder Bewohner*innen von Gemeinden. Ihnen können Ressourcen wie Firmenfahrzeuge, Räumlichkeiten oder Werkzeuge zur Verfügung gestellt werden. Mit dem integrierten Routenplaner und Abfahrtsmonitor ist das Navigieren zu den Standorten der Ressourcen oder an jeden beliebigen Ort noch leichter. Wenn man noch eine Fahrkarte braucht, kann dieses auch direkt in der App gekauft werden und sogar mit einem Mobilitätsbudget, das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, bezahlt werden. Jede Fahrt, die mit dem Routenplaner gemacht wird, kann zu einem Logbuch hinzugefügt werden. Außerdem bietet FluidLife eine Möglichkeit, mit den Usern zu kommunizieren über das Infoportal, durch das man immer up-to-date bleibt.

FluidLife hilft Gemeinden Ihren Wohnort attraktiver zu gestalten, indem zum Beispiel ein am Wochenende leerstehender Turnsaal von den Bewohnern genutzt werden kann. Fluidtime hat mit diesem Konzept etwas Einzigartiges geschaffen, das in vielen Bereichen einsetzbar ist. Sei es eine kleine Gemeinde oder ein riesiges Unternehmen, durch die Personalisierbarkeit ist FluidLife das passende für beide und alles dazwischen.

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