Infos zum Förderprogramm
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Bewerbungsschluss: 16.01.2022 | Förderung: bis zu 700.000 € | Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberattacken und andere krisenhafte Ereignisse haben immer erhebliche Auswirkungen auf Städte und Regionen als Wohn- und Arbeitsorte. Vorsorge gegen solche Auswirkungen ist ein prioritäres Anliegen der Raumentwicklungspolitik. Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch verstärkt durch die Flutkatastrophen im Sommer 2021, hat sich die Diskussion um resilientere Städte und Regionen nochmals intensiviert. Städte und Regionen sind dabei in sehr unterschiedlichem Maß von den Krisen betroffen, und sie verfügen in einem unterschiedlichen Maß über die Fähigkeit, mit den Krisen umzugehen. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bedeutet somit auch, dass alle Regionen befähigt werden, widerstandsfähiger gegen Katastrophenereignisse und Krisen zu werden. Im Rahmen des Modellvorhabens wird regionale Resilienz als Fähigkeit eines regionalen Systems und seiner Bevölkerung verstanden, einschneidenden und schockartigen Ereignissen widerstandsfähig zu begegnen. Dies kann bedeuten, dass die Auswirkungen des Ereignisses vermieden oder abgepuffert werden können oder auch, dass sich die Regionen mithilfe flexibler und leistungsfähiger Organisationsstrukturen gemäß der Leitvorstellung einer nachhaltigen Regionalentwicklung schnell erholen, anpassen und gestärkt aus Krisen hervorgehen können. Zielgebiet der Fördermaßnahme sind ländliche Regionen. Adressiert ist die regionale/überörtliche Ebene. Angesprochen sind hierbei insbesondere die Träger der Regionalplanung, Landkreise und regionale Institutionen, die für die Erfüllung von Aufgaben der Regionalentwicklung legitimiert sind (z.B. Kommunalverbünde, regionale Entwicklungsagenturen, fest institutionalisierte interkommunale Kooperationsinitiativen). Wichtig ist, dass diese Institutionen ein belastbares und langfristiges politisches Mandat haben (oder bekommen), damit sie auch langfristig die Resilienz in den Regionen stärken können. Der Förderzeitraum beginnt voraussichtlich im 3. Quartal 2022 und beläuft sich auf maximal 36 Monate. Die Projekte müssen schwerpunktmäßig in den Jahren 2023 und 2024 anteilsmäßig die größte Zahl der beantragten Mittel einplanen und im Oktober 2025 abgeschlossen sein. Die beantragte Förderung an Bundesmitteln kann pro Antrag bis zu 700.000 Euro betragen. Das Antragsverfahren ist zweistufig konzipiert:
Bewerbungsschluss: 16.01.2022, 24.00 Uhr. Weitere Informationen und die Dokumente zur Antragstellung finden Sie hier |
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Adresszusätze: |
Referat RS 1 „Raumentwicklung“
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Telefon: |
+49 228 99401-2148
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E-Mail: |
Krzysztof.luzar@bbr.bund.de
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