Land.Voraus! findet im Jahr 2023 nicht statt | Förderung: 12 x 500 € + Öffentlichkeitsarbeit |
Der Projektwettbewerb Land.Voraus! identifiziert herausragende Projekte der ländlichen Entwicklung, prämiert diese mit attraktiven Preisgeldern und unterstützt sie in der Bewerbung der Vorhaben. Ziel ist es, gute Projektideen in den ländlichen Regionen zu unterstützen und zu verbreiten.
Wer kann teilnehmen?
Jeder Akteur, der ein Projekt zur Stärkung des ländlichen Raums in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Südtirol umsetzt und dieses auf dem Netz der Regionen einträgt, kann an dem Wettbewerb teilnehmen und hat die Chance gefördert zu werden.
Wie kann ich am Projektwettbewerb teilnehmen?
Um am Projektwettbewerb Land.Voraus! teilzunehmen musst Du lediglich Dein Projekt im Projektformular bestmöglich beschreiben, der Teilnahme am Wettbewerb zustimmen und das Projekt auf dem Netz der Regionen veröffentlichen.
So legst Du ein Projekt an:
Bis wann muss ich mein Projekt einreichen?
Die Einreichung ist ganzjährig möglich. Da der Projektwettbewerb jedes Jahr durchgeführt wird, besteht die Chance auf eine Förderung, solange Dein Projekt auf dem Netz der Regionen veröffentlicht ist. Trägst Du Dein Projekt bis zum Stichtag am 01. November ein, wird es im Auswahlverfahren zur Ermittlung der Sieger des entsprechenden Jahres berücksichtigt. Trägst Du Dein Projekt nach dem Stichtag ein, berücksichtigen wir es im Auswahlverfahren des Folgejahres.
Kann ich mehrere Projekte einreichen?
Ja, Du kannst mehrere Projekte veröffentlichen. Bedenke jedoch, dass es sich um ein real existierendes Projekt handeln muss. Reine Projektideen können nicht gefördert werden.
Welche Preise gibt es zu gewinnen?
Insgesamt werden jährlich 12 Gewinnerprojekte ausgewählt. Die ausgewählten Projekte erhalten ein Preisgeld und werden bei der Bekanntmachung ihrer Projekte unterstützt. Die Bekanntmachung erfolgt in Form eines Projektkalenders, welcher an die Verwaltungsbezirke und LEADER-Regionen im DACH-Raum verteilt wird. Jedes Gewinnerprojekt wird auf einer Seite des Kalenders mit einem Bild und einer kurzen Projektbeschreibung dargestellt. Hier kannst Du dir die Land.Voraus! Projektkalender der letzten Jahre ansehen.
Wann werden die Gewinner verkündet?
Die Gewinner werden jedes Jahr im Dezember verkündet.
Bewerbungsschluss: 16.10.2020 | Preis: 20.000 €
Der Preis "KULTURLICHTER" zeichnet digitale Formate aus, die Zugang zu Kunst und Kultur schaffen.
Kulturelle Bildung ermöglicht die Teilhabe an Kunst, Kultur und Gesellschaft, stärkt Kreativität und Ausdrucksfähigkeit. Bund und Länder haben daher einen neuen Preis für digitale kulturelle Bildung ins Leben gerufen. Ziel ist es, mit der Auszeichnung „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung“ Projekte und Projektideen zu fördern, die digitale Instrumente in der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung innovativ einsetzen. Die Projekte oder Konzepte sollen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, übertragbar und für andere Kultureinrichtungen nutzbar sein, und den Wissenstransfer und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern.
Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben:
Eine Jury, die von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufen wird, trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder.
Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie auf der Kulturlichter Webseite.
Anmeldeschluss: 15. Juli | Förderung: Bis zu 600.000 €
Ziel von "Heimat 2.0" ist es, in ausgewählten Modellvorhaben den Einsatz digitaler Technologien für die Sicherung der Daseinsvorsorge zu unterstützen und Verbesserungs- und Entwicklungspotenziale für die Akteure vor Ort bzw. in der Region zu realisieren. Das kann zum Beispiel über konkrete digitale Anwendungen in den zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge wie Bildung, Gesundheit, Pflege oder bei Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung erfolgen.
Bis 2023 sollen rund acht Modellvorhaben die Möglichkeit erhalten, die Entwicklung oder Verbreitung solcher innovativen digitalen Anwendungen zu erproben, die langfristig geeignet sind, durch eine Sicherung und Verbesserung von Angeboten der Daseinsvorsorge die Lebensqualität zu sichern.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "Heimat 2.0" finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 25.10.2020 | Förderung: Bis zu 700.000 € |
Das BMI und das BBSR geben den Startschuss für die gemeinsame Förderinitiative "Aktive Regionalentwicklung"!
Die Fördermaßnahme "Aktive Regionalentwicklung" möchte Akteure in strukturschwachen ländlichen Räumen bei der Strategieentwicklung und Umsetzung von konkreten regionalen Entwicklungsvorhaben unterstützen. In bis zu zehn Modellregionen fördert das BMI dazu die Erprobung, die Durchführung und die Verbreitung von innovativen, zukunftsweisenden Lösungsansätzen zur Verbesserung der regionalen Arbeits- und Lebensverhältnisse mit jeweils bis zu 700.000 Euro.
Der Aufruf richtet sich an Regionen, die unter Einbeziehung der Träger der Regionalplanung zukunftsträchtige Konzepte ausarbeiten und umsetzen möchten. Teilnehmende Projektregionen identifizieren in einem ersten Schritt individuelle Herausforderungen, angelehnt an die (drohende) Strukturschwäche und leiten daraus für ihre Region strategisch bedeutsame Vorhaben ab. Die Bundesförderung umfasst sowohl die Strategieentwicklung als auch die Umsetzung konkreter Projekte. Alle Projekte sollen so konzipiert sein, dass sie eine Verstetigung in regionaler Eigenleistung erwarten lassen. Dementsprechend sollen vorrangig endogene Entwicklungspotenziale aufgegriffen und Aspekte der Ressourcenvorsorge einbezogen werden, um regionale Prozesse und Strukturen – auch organisatorischer Natur – zu aktivieren, aufrechtzuerhalten und in Vorbereitung auf etwaige Veränderungsnotwendigkeiten sowie Gefährdungslagen (Anpassungsfähigkeit, Robustheit) auszubauen. Erkenntnisse aus den Modellregionen fließen in die Politikberatung ein und tragen zur Heimatpolitik bei.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Anmeldung bis: 04.09 | Preis: 4.000€ je Projekt |
Die Europäische Landbesitzer Organisation (ELO) und die Europäische Landwirtschaftsmaschinen Assoziation (CEMA) suchen bis zum 4. September 2020 neue Bienenschutzprojekte, die mit dem European Bee Award prämiert werden können.
Auch im Jahr 2020 suchen ELO und CEMA innovative Projekte, um den Schutz von Bienen und Bestäubern zu verbessern. Ein Geldpreis von je 4.000 Euro wird für Projekte im Bereich des Landwirtschaftsmanagements und ein anderer für innovative technologische Lösungen vergeben. Zudem wird es eine besondere Erwähnung der Jury geben.
Weitere Informationen (in Englisch) gibts hier
Es werden innovative Projekte der Nahversorgung für das Land gesucht.
Mit der Bekanntmachung "LandVersorgt – Neue Wege der Nahversorgung in ländlichen Räumen" im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beispielhafte, innovative Projekte, die geeignet sind, die Nahversorgung in den ländlichen Räumen zu verbessern und damit einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge zu leisten.
Gefördert wird die Erarbeitung von Projektkonzepten für die Entwicklung nachhaltiger und vitaler Lösungen für die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. Gesucht werden Vorhaben, die modellhaften Charakter haben, neue Ideen aufgreifen und übertragbare Lösungen entwickeln, so dass sie für andere ländliche Regionen als Vorbild dienen können. Es ist vorgesehen, in einer zweiten Phase die Umsetzung einer Auswahl der erstellten Konzepte zu fördern.
Die Fördermaßnahme wird durch den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) begleitet und richtet sich an ländliche Kommunen (z.B. kleine Städte, Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden).
Bis zum 02. Juni 2020 nimmt die BLE im Auftrag des BMEL geeignete Projektskizzen entgegen. Die Aussichten auf eine Förderung hängen unter anderem vom Nutzen für die ländlichen Regionen und die dort lebenden Menschen, den Erfolgsaussichten des Vorhabens, dem Innovationsgrad und der Kreativität des Ansatzes sowie der Übertragbarkeit der Lösungen ab. Der Förderzeitraum für die Konzeptphase beträgt maximal 12 Monate. In den einzureichenden Vorhaben soll mindestens eines (mehrere sind möglich und erwünscht) der nachfolgenden Themenfelder bearbeitet werden:
Weitere Information wie die Bekanntmachung, FAQs, Vorlage der Projektskizze und Finanzplanung findest Du hier.
| Antragsfrist: 11. September 2020 | Förderhöhe: Max. 100.000€ |
Die europaweite Ausschreibung zur Einreichung von sozialen Innovationen ist im Januar 2020 gestartet. Die Robert Bosch Stiftung hat zusammen mit Genio (Irland) und der King Baudouin Stiftung (Belgien) den ESCF ins Leben gerufen, unterstützt vom Horizon 2020 Research and Innovation Programme der Europäischen Union. Mindestens sechs Anträge werden mit bis zu 100.000 € darin unterstützt werden, Skalierungs- und Implementierungspläne für ihre Ansätze zu entwickeln.
Den Antrag können stellen:
Themengebiete u.a.:
Weiter Informationen zum Förderprogramm und der Antragsstellung finden sie hier.
Bewerbungsschluss: 15.09.2020 | Förderung: Bis zu 5.000 €
Brandenburg steckt voller Ideen, wie wir dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung näher kommen können. Vom lokalen Zukunftsforum, über ressourcen-schonenden Bootsbau, Kurs und Exkursion zum Thema Wölfe bis hin zur Anlage einer Demonstrations-Komposttoilette werden an vielen Orten tolle Projekte mithilfe von zumeist ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern umgesetzt. Oft sind die Projekte nur möglich, wenn sie finanziell unterstützt werden. Deshalb vergibt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) jedes Jahr Gelder aus den Lotto-Konzessionsabgaben an kleine Projekte im Rahmen der Aktion Gesunde Umwelt und der Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21.
Dabei werden mit der Aktion Gesunde Umwelt ehrenamtliche Projekte mit einem Umweltbildungsfokus bzw. einem Schwerpunkt auf der Bildung für Nachhaltige Entwicklung gefördert. Im Gegensatz dazu drehen sich die Förderprojekte der Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21 stärker um die konkrete partizipative Umsetzung von Ansätzen zur nachhaltigen Entwicklung bzw. Etablierung und Verstetigung der örtlichen Agenda 21 Initiativen.
Weitere Informationen zum den Förderprogrammen AKTION GESUNDE UMWELT UND AKTION NACHHALTIGE ENTWICKLUNG erhalten Sie hier
Bewerbungsfrist: 15.09 | Preis: 1.000 € je Projekte
Gesucht werden Nachbarinitiativen, die mit praxisnahen und kreativen Gesundheitsprojekten vorbildhaft kleine und große Netzwerke im nahen Wohnumfeld gründen, ausbauen oder neu aufstellen wollen. Die Projekte sollen auch auf die Zukunft ausgerichtet und als Idee übertrag- und nutzbar sein für andere.
Die AOK Rheinland/Hamburg in Kooperation mit Netzwerk Nachbarschaft lobt für diese Initiativen einen Förderpreis in Höhe von 10.000 Euro aus. Mit dem Preisgeld werden zehn nachbarschaftliche Gesundheitsprojekte mit jeweils 1.000 Euro prämiert.
Wer kann sich bewerben?
Alle Nachbargemeinschaften mit mindestens drei Personen, die im Rheinland oder in Hamburg wohnen und aktiv sind – ob als private Initiative oder Verein.
Worauf kommt es an?
Gesucht werden Projekte, die mit neuen, innovativen Ideen in der Planungsphase oder vor kurzem gestartet sind. Ziel des Förderpreises ist es, die Entwicklung und den Ausbau dieser Projekte zu unterstützen, finanziell zu fördern und bekannt zu machen.
Die Bewerber-Projekte sollen darauf abzielen, Netzwerke aufzubauen, die:
Für Ihre Bewerbung stehen drei Kategorien zur Auswahl:
Weitere Informationen und die Anmeldung zum Wettbewerb finden Sie auf der Webseite der AOK.
Bewerbungsschluss: 12.05.2021 | Laufzeit: Bis zu 6 Jahren |
Die Geschäftsstelle Eiweißpflanzenstrategie in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht Projektnehmer, die ein modellhaftes und kulturartenübergreifendes Netzwerk zu Leguminosen aufbauen und betreuen. Im Fokus stehen die Kulturarten Bohne, Erbse, Lupine und Soja. Natürliche und juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland sowie Bundes- und Landesforschungsanstalten können ihre Projektskizzen bis zum 12. Mai 2021 bei der BLE einreichen.
Der Projektstart ist für Anfang 2022 geplant. Die Projektlaufzeit beträgt sechs Jahre, wobei nach drei Jahren eine Zwischenevaluation erfolgt, die über die Weiterführung für drei Jahre entscheidet.
Ziel: Einheimischen Leguminosenanbau weiter fördern
Übergreifendes Ziel des neuen Verbundvorhabens ist es, den Anbau und die Verwertung heimischer Leguminosen auszubauen. Das Netzwerk bringt Akteure zusammen, lädt zur Nachahmung ein und regt neue Ideen an.
In dem Vorhaben sollen die Erkenntnisse und Erfahrungen der bisherigen Netzwerke zu grobkörnigen Leguminosen, die das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in der Eiweißpflanzenstrategie förderte, aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Zudem sollen die Projektnehmer modellhafte Wertschöpfungsketten zur Verwertung der erzeugten Leguminosen aufbauen und vorantreiben, indem sie beispielsweise Handelspartnerschaften initiieren. Dazu sollen sie rund 100 landwirtschaftliche Betriebe sowie Unternehme der Wertschöpfungskette in das Netzwerk integrieren.
Eine weitere wichtige Säule ist der Wissenstransfer: Fachwissen zu Anbau und Verwertung von Leguminosen soll für verschiedene Zielgruppen, zu denen auch die berufliche Bildung gehört, aufbereitet und verbreitet werden.
Weitere Informationen enthält die Bekanntmachung unter www.ble.de/Bekanntmachung-EPSNetzwerk.
Hintergrundinformationen
Leguminosen leisten einen besonderen Beitrag für eine umweltgerechte und ressourcenschonende Landwirtschaft. Die Eiweißpflanzenstrategie des BMEL verfolgt das Ziel, die Anbaufläche von Leguminosen auszudehnen und die Nachfrage zu steigern. Dabei sollen Wettbewerbsnachteile heimischer Leguminosen ausgeglichen, Forschungslücken geschlossen und die Umsetzung von Praxisideen gefördert werden.
Hessen | Bewerbung bis 25. Juni |
Die Aktion „Zusammen HANDELN“ erweitert in diesem Jahr den Innenstadt-Wettbewerb „Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen“. Insgesamt stehen 160.000 Euro bereit für Projekte zur Vitalisierung von Innenstädten und Ortskernen.
Angesichts der Corona-Pandemie sind Ideen zur Belebung der Innenstädte besonders gefragt: Das Hessische Wirtschaftsministerium setzt dafür zusätzliche Fördermittel von bis zu 25.000 Euro aus. Kommunen und private Initiativen können sich bis zum 25. Juni 2020 darum bewerben.
Einzelhandel, Gastronomie, Kino, Theater und Museen – nichts ist mehr wie vor Corona. Überall in Hessen gibt es kreative Antworten wie Lieferdienste per Lastenrad oder Gutscheinaktionen für den lokalen Einzelhandel. Mit dem Wettbewerb wollen wir sie bekannt machen.
Die Ausschreibungsunterlagen und weitere Informationen unter: Sonderwettbewerb
Bewerbungsschluss: 12.10.2020 | Preis: Insgesamt 25.000 €
Unter dem Titel »Landgut 2050 - vernetzt · mobil · digital« lobt die Stiftung Baukultur Thüringen vom 10. Juli 2020 bis zum 12. Oktober 2020 einen internationalen Ideenwettbewerb zum ländlichen Leben und Wohnen aus.
Thüringen als Flächenland hat keine wirklichen Metropolen und weist eine kleinteilige, dezentrale Siedlungsstruktur auf. 90 Prozent aller Thüringer Gemeinden haben unter 5.000 Einwohner. Jede*r dritte Einwohner*in lebt in einer Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohnern. Daher ist nicht die Großstadt Thema des Ideenwettbewerbs, sondern die Zukunft des weiten Landes, und damit die Zukunft der Klein- und Mittelstädte sowie der ländlichen Gemeinden in Thüringen - exemplarisch für viele andere ländlich geprägten Regionen Europas.
Der Titel »Landgut 2050« weist einerseits auf eine positive Erwartung hin, die man vom ländlichen Wohnen und Leben hat. Im Zusatz »2050 vernetzt · mobil · digital« wird hingegen auf die Anforderungen der Gegenwart und Zukunft verwiesen, die meist wenig zu tun haben mit einem rustikalen Klischee oder den Motiven einer landläufigen Stadtflucht.
Thematisiert werden Schlüsselfragen der baulichen und sozialen Entwicklung in ländlichen Kommunen unter den Maßgaben der heutigen Bevölkerungsentwicklung Thüringens, wie Schrumpfung und Alterung. Das sind ebenso ökologische wie soziale Herausforderungen oder auch die Potentiale der Digitalisierung.
Im Fokus des Wettbewerbs stehen die drei Orte Lauscha, Stützerbach und Urleben mit ungefähr gleich großen Standorten im Baubestand, die alle für einen notwendigen Wandel im Ortszusammenhang stehen. Der Wettbewerb soll einen Ort neu besetzen und zusätzlich einen innovativen Schritt mit breiter Wirkung auslösen. Als Zukunftsbaustein sollen sowohl ein Wohnort als auch ein Lebensumfeld entstehen. Gefragt sind Lösungen, die die heutigen Ansprüche der Vernetzung, Klimaanpassung oder Ressourcenschonung erfüllen und dabei nachbarschaftlich, solidarisch, bezahlbar, wirtschaftlich tragfähig und bedürfnisgerecht für Generationen sein können.
Der Wettbewerb richtet sich an folgende Fachgebiete:
Eine Kombination von mindestes zwei Disziplinen wird empfohlen. Die Jury deckt ein interdiszipinläres, fachliches Spektrum ab, welches auch in den Beiträgen erwartet wird.
Die Ergebnisse betten sich ein in die Arbeit der »Plattform Wohndebatte« und sollen Anlass sein, die Diskussion weiter zu führen.
Weitere Informationen zum Ideenwettbewerb finden Sie hier
Bewerbungsschluss 30. Juni |
Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von Kommunen gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen und gegebenenfalls in Kooperation mit Wirtschaft und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden. Ziel ist die Stärkung der Daseinsvorsorge in Verbindung mit einer nachhaltigen Entwicklung. Förderfähige Projektvorschläge müssen daher darlegen, inwieweit sie zur Daseinsvorsorge und gleichzeitig zum Beispiel zu mehr Energie- oder Ressourceneffizienz, einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft, einer Verbesserung des Klimaschutzes oder einer Minderung der Flächeninanspruchnahme beitragen.
Schwerpunkte - Vorhaben, die sich um eine Förderung bewerben, können insbesondere folgende Themenbereiche aufgreifen:
Die Förderdauer für die FuE-Vorhaben beträgt im Regelfall zwei bis drei Jahre.
Weitere Informationen rund um das Förderprogramm und das Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite
Bewerbungsschluss: 31.10.2020 | Preis: Bis zu 10.000 € |
Der Ernst-Engelbrecht-Greve-Preis ist ein Geldpreis, der uneigennütziges Engagement fürs Land ins Rampenlicht holt und mit insgesamt 10.000 Euro belohnt. Damit wollen R+V Versicherung und der Bund der Deutschen Landjugend Initiativen und Projekte unterstützen, die Zusammenleben und Strukturen im ländlichen Raum verbessern. Bewerben können sich Gemeinschaften junger Menschen, egal ob zu zweit, zu dritt oder Organisationen, die sich für junge Menschen auf dem Land einsetzen. Und zwar bis zum 31. Oktober 2020 über unser Bewerbungsformular.
Eine Jury aus VertreterInnen der R+V-Versicherung, des BDL und verschiedenen Bundesministerien sichtet und bewertet dann die eingesandten Bewerbungen. Die GewinnerInnen werden auf der BDL-Jugendveranstaltung auf der Internationalen Grünen Woche 2021 gekürt. Der Ernst-Engelbrecht-Greve-Preis 2021 wird im zweijährigen Turnus ausgeschrieben. Ihr wollt mehr zu dieser Auszeichnung wissen? Oft gestellte Fragen beantworten wir unter FAQ.
Weitere Informationen zum Ernst-Engel brecht-Greve-Preis 2021 findet Ihr hier
Bewerbungsschluss: Laufend | Förderhöhe: 1000 - 100.000 € |
Du bist politisch aktiv (oder willst es werden) und du willst deine Energie zusammen mit anderen für eine bessere Welt einsetzen. Dass das nicht ohne Ressourcen und Vernetzung möglich ist, ist dir klar. Deshalb willst du dich auch bei der Bewegungsstiftung schlau machen, was wir fördern und welches Programm für dich das richtige ist.
Schritt 1: Überprüfe, ob du, was die Ziele und Werte der Bewegungsstiftung anbelangt, bei uns richtig bist. Dafür lies dir bitte die Grundsätze unserer Förderung durch.
Schritt 2: Überprüfe, ob wir ein Programm haben, das für dich passt. Die Übersicht unten kann dir eine erste Orientierung geben. Genauer beschrieben findest du die Programme (mit ihren Zielen, Anforderungen und Details zur Antragsstellung) in den jeweiligen Förderrichtlinien.
Übersicht:
Derzeit gibt es in der Bewegungsstiftung fünf verschiedene Förderprogramme und zwei Beratungsangebote. Die folgende Übersicht zeigt zur Orientierung in Kurzform auf, welche das sind.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen der Bewegungsstiftung findet Ihr hier
Anmdeldeschluss: 15 Juli | Preisgeld: Bis zu 5.000 €
Zu 30 Jahren Deutsche Einheit startet die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb den beliebten einheitspreis in einem neuen, digitalen Format. Bis zum 15. Juli 2020 können sich Privatpersonen ab 16 Jahren sowie Vereine, Initiativen, Gemeinwohl orientierte Unternehmen und andere gemeinnützig ausgerichteten Aktionen auf den einheitspreis 2020 bewerben. Zu gewinnen gibt es bis zu 5.000 Euro und die Teilnahme an einem exklusiven Webinar zum Thema Fundraising!
Mit dem Preis werden sowohl Menschen und Initiativen prämiert, die sich für die historische Wiedervereinigung einsetzen, als auch solche, die die Einheit aktuell leben und beispielsweise in Zeiten der Corona-Krise Mitmenschen in ganz Deutschland unterstützen.
einheitspreis 2020 kürt Solidarität online
In besonderen Zeiten – sei es der Fall der Mauer oder das Aussetzen des Alltagslebens wie wir es aktuell erleben – ist solidarisches, menschliches Handeln in unserer Gesellschaft gefordert. Es braucht eine aktive Zivilgesellschaft, die sich gegenseitig unterstützt. Projekte, die darauf hinwirken, möchten wir mit dem einheitspreis prämieren.
Bewerben Sie sich ab sofort und bis zum 15. Juli 2020 als Initiative oder Einzelpersonen ab 16 Jahren in den Kategorien Mensch, Kultur, Jugend und Digitales!
Bürgerinnen und Bürger entscheiden mit
Nach der Bewerbungsphase ist die Stimme der Bürgerinnen und Bürger gefragt: mit ihrem Votum wählen sie aus allen Einreichungen die Top 50. Ihre Stimme ist im wahrsten Sinne des Wortes entscheidend. Aus dieser Vorauswahl kürt die Jury schließlich die 30 Preisträgerinnen und Preisträger!
30 Preise, 30 Jahre Deutsche Einheit
Zu gewinnen gibt es 30 Geldpreise von 1.000 bis zu 5.000 Euro. Alle 30 Preisträgerinnen und Preisträger erhalten die Teilnahme an einem exklusiven Webinar zum Thema Fundraising. Die Erstplatzierten in den jeweiligen Kategorien dürfen außerdem das einheitspreis-Preissymbol mit nach Hause nehmen.
PREISE
Die feierliche Preisverleihung wird am 3. Oktober 2020 stattfinden. Weitere Informationen zur Preisverleihung folgen, sobald die aktuelle Lage besser abzuschätzen ist.
ZEITLICHER RAHMEN
Weitere Informationen finden Sie auf der Wettbewerbswebseite
Anmeldeschluss: 12. Juli | Förderung: Max. 8.000 €
Corona: Schnelle Hilfe für helfende Hände auf dem Land - die Sonderförderung "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern."
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag die Sondermaßnahme "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern." gestartet. Bewerben können sich insbesondere ehrenamtliche Initiativen in ländlichen Regionen, die z.B. in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind – wie Dorfläden oder die Tafeln.
Die Initiativen müssen überwiegend in Städten und Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern aktiv sein. Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro. Interessenbekundungen sind von 24. Juni 2020 bis 12. Juli 2020 über ein Online-Formular möglich. Für die Vergabe der Fördermittel zählt der Eingangszeitpunkt der Interessenbekundung. Geplant ist, dass für die meisten Zuwendungsempfänger der Förderzeitraum im August/September 2020 beginnen kann. Der Förderzeitraum endet für alle Zuwendungsempfänger spätestens am 30. November 2020.
Gefördert werden Neuanschaffungen wie z.B. im:
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Einsendeschluss: 27. September 2020 | Preis: Bis zu 5.000 € |
Der Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ geht in die 20. Runde: Einsendeschluss ist der 27. September 2020
Zum 20. Mal schreibt das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) den Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz" aus. Den Gewinnerinnen und Gewinnern winken Geldpreise in Höhe von bis zu 5.000 €, eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, welches die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift. Damit unterstützt das von der Bundesregierung gegründete BfDT zivilgesellschaftliche Aktivitäten im Bereich der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung. Demokratie bedeutet, sich in die Angelegenheiten vor Ort einzumischen und beginnt z.B. in der Familie, in der Schule sowie in der Freizeit. Wir wollen Einzelpersonen und Gruppen, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen, für ihr Engagement würdigen.
Welche Aktivitäten werden ausgezeichnet?
Wir suchen in diesem Jahr vor allem Projekte, die:
Weitere Informationen und die Anmeldung zum Wettbewerb finden Sie hier
Bwerbungsschluss: 15.05.21 | Preis: max. 15.000 € |
„MACHEN!“ ist ein Wettbewerb, der von dem Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Marco Wanderwitz, zum dritten Mal ausgelobt wird. Die Bereitschaft, sich für die Gemeinschaft zu engagieren, ist in den neuen Ländern unverändert hoch. Die noch nicht so gefestigten Strukturen und knappen Ressourcen hemmen oftmals die Entfaltung bürgerschaftlicher Aktivitäten. Mit dem Wettbewerb soll das vielfältige Engagement in den neuen Ländern sichtbarer gemacht, gewürdigt und unterstützt werden.
Bis zum 15. Mai 2021 können engagierte Gruppen in den neuen Bundesländern ihre Ideen einreichen. Die Preisverleihung ist für den 19. Juli 2021 geplant und soll in Berlin stattfinden.
Preisgeld als Startkapital für gemeinwohlorientierte Projekte
Eine unabhängige Jury wählt die besten 50 Wettbewerbsbeiträge aus, die mit einem Preisgeld zwischen 5.000 und 15.000 Euro prämiert werden.
Wer kann teilnehmen?
An dem Wettbewerb können alle engagierten Gruppen teilnehmen, die in Dörfern, Klein- und Mittelstädten der neuen Bundesländer mit einer Einwohnerzahl unter 50.000 wohnen.
Welche Wettbewerbskategorien gibt es?
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 13.11.2020 | Preise im Gesamtwert von 15.000 €
LEBENSMITTEL RETTEN, KLIMA SCHÜTZEN – MIT DEM BUNDESPREIS 2021
Mit dem Bundespreis 2021 wird der Fokus auf den Zusammenhang zwischen unserer Lebensmittelverschwendung und der Erderwärmung gerichtet. Denn wie wir mit unserem Essen umgehen, wirkt sich auf unser Klima aus: Für die Produktion und Verarbeitung, für die Lagerung und für den Transport von Lebensmitteln benötigt es wertvolle Ressourcen wie Wasser, Ackerboden und Energie. Dabei werden Treibhausgase wie CO2 freigesetzt – völlig umsonst, wenn die Lebensmittel dann weggeworfen werden. Laut FAO gehen etwa ein Drittel der produzierten Lebensmittel weltweit verloren oder landen in der Tonne. Die dadurch global verursachten Treibhausgasemissionen (THG) pro Jahr werden auf 4,4 Gigatonnen beziffert. Wenn Lebensmittelabfälle ein Land wären, wären sie damit der drittgrößte Verursacher von THG weltweit. Um diese Belastung des Klimas zu reduzieren, braucht es neben den politischen Rahmenbedingungen und dem gesamtgesellschaftlichen Engagement auch kreative neue Ansätze und Ideen. Vorbildliche konkrete Projekte zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung können einen wertvollen Beitrag leisten – und genau diese werden in 2021 mit dem Zu gut für die Tonne!– Bundespreis ausgezeichnet. Dabei können auch Projekte oder Konzepte eingereicht werden, die seit mehreren Jahren umgesetzt werden. Zeigen Sie, was man mit langfristigem Engagement auch für das Klima erreichen kann!
Im Februar 2021 tagt die Jury und anschließend werden die Nominierten bekannt geben. In diesem Zeitraum werden Sie auch über Ihre potenzielle Nominierung informiert. Im Mai 2021 gibt Bundesernährungsministerin Julia Klöckner die Gewinner:innen im Rahmen einer Preisverleihung in Berlin bekannt.
Weitere Informationen und die Anmeldung zum Bundeswettbewerb "Zu gut für die Tonne 2021" finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 15. September 2020 |
Gute Bildungsangebote zu unterbreiten und allen Kindern und Jugendlichen kulturelle Erfahrungen zu ermöglichen – das ist ein wichtiges Ziel. Ländliche Räume bieten dafür viele Potenziale und Möglichkeiten.
Deshalb suchen wir mit dieser Sonderausschreibung Bündnisse, die sich mit ihren Projektideen den Herausforderungen jenseits von Städten und dem städtischen Nahraum stellen und sich für Kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen auf dem Land engagieren.
Was ist das Ziel der Förderung?
Ziel der Förderung ist es, die Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in ländlichen Räumen zu verbessern. Mit der Förderung können Projekte umgesetzt werden, die jungen Menschen auf dem Land Künste und Kultur zugänglich machen. So können sie an Angeboten der Kulturellen Bildung teilhaben, zu denen sie sonst keinen oder nur wenig Zugang haben.
Projektbeispiel - Das können Sie machen!
Entwickeln Sie eine Idee für ein Projekt, das in ländlichen Räumen jungen Menschen Kunst und Kultur zugänglich macht, persönliche und lokale Identität miteinander verbindet, den Dialog von Bewohner*innen im Dorf und Landkreis anregt, Ideen und Positionen von Kindern und Jugendlichen sichtbar macht, ehrenamtliche Ressourcen und die persönliche Nähe von Partnern nutzt.
Weitere Informationen zur Sonderausschreibung Künste öffnen Welten finden Sie hier