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Bewerbungsschluss: 26.03.2021 | Förderung: Zuschuss | Kommunen erkennen zunehmend, dass sich grüne Infrastruktur und urbaner Gartenbau positiv auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung au...

Bewerbungsschluss: 26.03.2021 | Förderung: Zuschuss |

Kommunen erkennen zunehmend, dass sich grüne Infrastruktur und urbaner Gartenbau positiv auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung auswirken. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert deshalb innovative Ideen zum Gartenbau im urbanen Raum. Bis zum 26. März 2021 können Projektideen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

In der aktuellen Bekanntmachung "Innovationen im urbanen Gartenbau" stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Fokus, die auf innovative Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Konzepte für den Gartenbausektor im urbanen Raum abzielen.

Bevölkerung in den Städten wächst – Urbaner Gartenbau erhöht Lebensqualität
Prognosen sagen voraus, dass sich der Anteil der im urbanen Raum lebenden Bevölkerung in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf 78 Prozent erhöhen wird. Dieser anhaltende Trend führt zusammen mit dem baulichen Entwicklungsdruck und dem zunehmenden Verkehr zu einer intensiveren Nutzung des Lebensraums Stadt. Dass sich eine grüne Infrastruktur, urbaner Gartenbau und die Produkte daraus positiv auf die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen auswirken und gleichzeitig Extremwetterereignisse abmildern können, haben kommunale Verwaltungen und die Bevölkerung vielerorts bereits erkannt. Über die neue Förderbekanntmachung können nun innovative Ideen, die noch nicht umgesetzt wurden, beim Projektträger BLE eingereicht werden.

Ziel des Programms ist die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen in Deutschland. Gefördert werden Projekte aus Themenbereichen wie Agrartechnik, Pflanzenzüchtung, Pflanzenschutz, Nutztierzüchtung, -haltung und -gesundheit, Lebensmittelsicherheit und -qualität, Ernährung, Lebensmittelherstellung sowie Aquakultur und Fischerei. Projektskizzen können in der Regel im Rahmen von laufenden Bekanntmachungen eingereicht werden.

Mehr zur Bekanntmachung und weitere Informationen zur Projektförderung finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 18.03.2021 | Förderung: Zuschuss | Die Lebensmittelindustrie steht in Bezug auf Verpackungen vor großen Herausforderungen. Mit einer neuen Förderinitiative unterstützt das Bundesmi...

Bewerbungsschluss: 18.03.2021 | Förderung: Zuschuss |

Die Lebensmittelindustrie steht in Bezug auf Verpackungen vor großen Herausforderungen. Mit einer neuen Förderinitiative unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) deshalb innovative Forschungsprojekte, die Kunststoffverpackungen entlang der Lebensmittelkette reduzieren.

Bis zum 18. März 2021 können Unternehmen sowie Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen in Kooperation mit Unternehmenspartnern ihre Projektskizzen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Aufruf an die gesamte Lebensmittelkette: Verpackung neu denken
Verpackungen haben in der Lebensmittelindustrie eine große Bedeutung: Sie tragen zur Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln bei, bieten Fläche für wichtige Informationen über das Produkt und ermöglichen durch verschiedene Verpackungseinheiten einen bedarfsgerechten Einkauf. Besonders Kunststoffverpackungen erfüllen die hohen Anforderungen an die Lagerung und den Transport der Konsumgüter.

Allerdings rücken die nachteiligen Wirkungen der Kunststoffverwendung, insbesondere, wenn Kunststoffpartikel in die Umwelt gelangen, zunehmend ins Bewusstsein der Gesellschaft. Nachhaltigere Verpackungslösungen gibt es bereits, doch stoßen sie hinsichtlich ihrer Funktionalität und Recyclingfähigkeit oft an ihre Grenzen.

Aus diesem Grunde spricht das BMEL jetzt unterschiedliche Forschungsbereiche an, Verpackungslösungen mit reduziertem Kunststoffeinsatz zu entwickeln und zu optimieren sowie die Kreislaufwirtschaft von Kunststoffverpackungen weiterzuentwickeln. Dabei gilt es, die Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erhöhen und eine Verhaltensänderung zu bewirken.

Gegenstand der Förderung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden,
die auf eine Reduzierung von Kunststoffverpackungen und -abfällen entlang der Lebensmittelkette abzielen. Die
weiter oben geschilderten Zielkonflikte sollen hierbei berücksichtigt werden. Bei der Entwicklung entsprechender
Vorhaben wird empfohlen, möglichst mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette einzubeziehen, um eine Umsetzung zu gewährleisten.
Innovationspotenzial wird insbesondere in den folgenden Bereichen gesehen:

  • (A) Entwicklung und Optimierung von Verpackungslösungen mit reduziertem Kunststoffeinsatz
    • Entwicklung von Verpackungen aus alternativen, umweltfreundlichen und recyclingfähigen Materialien
    • Innovative Lösungen zur Kunststoffreduktion in Verpackungen
    • Verpackungsreduktion durch Anpassungen in der Produktion und der Logistik
    • Mehrweg-Verpackungen unter Berücksichtigung eines systemübergreifenden Ansatzes
    • Systemlösungen für den verpackungslosen Verkauf
  • (B) Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft von Kunststoffverpackungen
    • Entwicklung recyclingfähiger Materialien
    • Optimierung des Verpackungsdesigns
    • Praxistauglicher Einsatz von Rezyklaten
    • Verbesserungen in der Steuerung der Stoffströme
    • Entwicklung und Etablierung innovativer digitaler Tools für eine optimierte Kreislaufwirtschaft
  • (C) Akzeptanz/Verhaltensänderung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern
    • Entwicklung und Etablierung innovativer digitaler Tools für die Förderung des Einsatzes nachhaltiger Verpackungslösungen
    • Schaffung neuartiger Anreizsysteme für nachhaltige Verpackungslösungen

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

 

 

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Bewerbungsschluss: 28.02.2021 | Preis: bis zu 10.000 € | E.ON unterstützt Ihre Initiative mit bis zu 10.000 €Gemeinsam wollen wir ein besseres Morgen schaffen. Deshalb setzen wir uns schon heute für ...

Bewerbungsschluss: 28.02.2021 | Preis: bis zu 10.000 € |

E.ON unterstützt Ihre Initiative mit bis zu 10.000 €
Gemeinsam wollen wir ein besseres Morgen schaffen. Deshalb setzen wir uns schon heute für gemeinnützige Projekte ein, in denen Jugendliche gefördert werden. Weil es den Ehrenamtlichen oft an finanziellen Mitteln fehlt, unterstützen wir sie mit bis zu 10.000 €.

Egal ob Jugendwerkstatt, Sportverein oder eine andere Initiative – reichen Sie einfach bis zum 28.02.2021 Ihr Herzensprojekt aus der Jugendarbeit ein und sagen Sie uns, wie Sie hier positive Energie verbreiten. Teilnehmen können alle gemeinnützigen Jugendprojekte aus den folgenden Regionen:

  • Brandenburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Schleswig-Holstein

Es ist auch möglich, ein Projekt einzureichen, bei dem Sie selbst nicht der Verantwortliche sind. Wenn Ihr Projekt in die Vorauswahl kommt, kontaktieren wir Sie.

Ab dem 17.03.2021 werden hier dann drei ausgewählte Projekte je Region präsentiert. Dann entscheiden Sie in einem Voting darüber, wer gewinnt.

Das Projekt mit den meisten Stimmen je Region unterstützen wir mit 10.000 €.
Die übrigen beiden Projekte mit jeweils 1.000 €.

Zusätzlich verlosen wir unter allen Teilnehmern einen Weber Go-Anywhere-Gasgrill je Region.

Mitmachen kann jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz in einer der ausgewählten Regionen hat. 

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss 2022: 31.05.2022 | Mindestzuwendung: 20.000 € |  Förderung von Investitionen in die modellhafte Errichtung von Mikro-Depots zur klimafreundlichen Gestaltung der gewerblichen Nahmobi...

Bewerbungsschluss 2022: 31.05.2022 | Mindestzuwendung: 20.000 € | 

Förderung von Investitionen in die modellhafte Errichtung von Mikro-Depots zur klimafreundlichen Gestaltung der gewerblichen Nahmobilität.

Mit der Richtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium die klimafreundliche Gestaltung der Lieferverkehre. Gefördert werden Investitionen zur Nutzbarmachung von Räumen und Flächen in großer Nähe zum Endkunden, um die letzte Meile der Lieferung durch emissionsfreie Fahrzeuge, wie Lastenräder, zu ermöglichen. „Letzte Meile“ meint den finalen Transport von Sendungen zum Bestimmungsort.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung unabhängig von ihrer Rechtsform, die den Betrieb eines Mikro-Depots zum Zwecke der eigenen Auslieferung von Waren beabsichtigen oder die selbst keine Waren aus dem Mikro-Depot ausliefern, aber Dritten geeignete Flächen oder Räumlichkeiten für die Nutzung als Mikro-Depot als Betreiber kostenlos oder entgeltlich zur Verfügung stellen.

Antragsteller müssen als Eigentümer, Mieter / Pächter oder im Wege eines Gestattungsvertrags über die zur Errichtung erforderlichen Flächen der Mikro-Depots rechtlich und tatsächlich verfügen können und dies nachweisen.

Die Kooperation von mehreren Antragstellern in Verbünden ist ausdrücklich erwünscht.
Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden infrastrukturelle Investitionen, die eine modellhafte Nutzbarmachung von Flächen und Räumen zum Ziel haben, um dort den Betrieb von Mikro-Depots zur Abwicklung von KEP-Verkehren „auf der letzten Meile“, auch branchen- und anbieterübergreifend, zu ermöglichen. Unter der „letzten Meile“ wird der Transport der Sendungen vom letzten Umschlagplatz zum Bestimmungsort (Endkunde) verstanden.

Ein Mikro-Depot ist im Sinne dieser Richtlinie ein Raum, in dem logistische Umschlagprozesse zur Abwicklung der letzten Meile mit Hilfe von lokal emissionsfreien Fahrzeugen vorgenommen werden. Dies bedeutet konkret, dass nach dem Umschlag im Mikro-Depot ausschließlich lokal emissionsfreie Fahrzeuge (wie Lastenkarren, Lastenräder, elektrische Fahrzeuge o.ä.) zur Abwicklung der Lieferungen genutzt werden dürfen. Die Belieferung der Mikro-Depots vom Zentrallager aus ("Feeder-Verkehre") darf hingegen auch mit konventionellen Fahrzeugen erfolgen. Eine emissionsfreie Belieferung im Feeder-Verkehr wird jedoch begrüßt.

Kategorien der zuwendungsfähigen Maßnahmen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Prototypen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen, die Instandsetzung/-haltung bestehender Anlagen und laufende Ausgaben.

Mit einem Antrag kann die Einrichtung von mehreren Mikro-Depots beantragt werden.

Wie wird gefördert?
Bei der Förderung nach Maßgabe dieser Richtlinie handelt es sich um eine Projektförderung. Die Förderung wird grundsätzlich über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Die Höhe der Zuwendung ist grundsätzlich auf einen Wert von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung in Höhe von 20.000 Euro ergibt. Bei Verbundvorhaben gilt diese Mindestsumme für das Verbundprojekt insgesamt.

Programmlaufzeit
01. Mär. 2021 bis 30. Jun. 2024

Einreichungsfristen
01. Mär. 2021 bis 31. Mai. 2021
01. Mär. 2022 bis 31. Mai. 2022
01. Mär. 2023 bis 31. Mai. 2023

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen zum Förderprogramm finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 01.09.2021 | Förderung: Max. 8.000 € | Bis zum 01. September 2021 können eingetragene Vereine, die sich für die Rettung von Rehkitzen einsetzen, Fördermittel bei der Bundesanstalt ...

Bewerbungsschluss: 01.09.2021 | Förderung: Max. 8.000 € |

Bis zum 01. September 2021 können eingetragene Vereine, die sich für die Rettung von Rehkitzen einsetzen, Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen, um Drohnen anzuschaffen.

Pro Verein werden bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.

Was wird gefördert?
Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen. Die Anschaffung des Steuerungsgeräts sowie bis zu zwei Ersatzakkumulatoren und ein Transportbehältnis sind ebenfalls förderfähig.

Hingegen sind von der Förderung ausgeschlossen: Kosten für Schulungen und Einweisungen in das Gerät, Kosten für die Pflege und Wartung, Eigenleistungen, erforderliche Betriebsmittel sowie das Erlangen eines Drohnenführerscheins oder einer Fluglizenz.

Zweistufiges Verfahren
Eingetragene Kreisjagdvereine oder eingetragene Vereine, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren gehören, finden unter www.ble.de/rehkitzrettung alle Informationen zur Förderung sowie den Onlineantrag. Das Antragsverfahren ist zweistufig: Anträge auf die Förderung können bis zum 01. September 2021 gestellt werden; Anträge auf Auszahlung der Fördersumme bis zum 30. September 2021.

Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228 6845-2797, per Fax 030 1810 6845 -294 oder per E-Mail an rehkitzrettung@ble.de zur Verfügung.

Hintergrund
Mit insgesamt drei Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung geeigneter Drohnen, mit denen vor der Mahd die Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden können, um sie vor dem Mähtod zu retten.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 150.000 € |  Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt startet einen Forschungsaufruf zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Eh...

Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 150.000 € | 

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt startet einen Forschungsaufruf zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts. Interessensbekundungen sind vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 möglich.

Eine wichtige Rolle in der Engagementförderung nehmen die Engagement-fördernden Infrastruktureinrichtungen ein. Dazu zählen Einrichtungen, die Engagement vor Ort vermitteln und dazu beraten (u.a. Mehrgenerationenhäuser, Freiwilligenagenturen, Bürgerstiftungen, Selbsthilfekontaktstellen oder Verantwortliche für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in Kommunen).

Fragestellungen in diesem Schwerpunkt könnten sein: Welche Bedeutung haben Engagement-fördernde Infrastrukturen in verschiedenen Kontexten, wie beispielsweise bei der Förderung, Vermittlung oder Ermöglichung von Engagement? Wie agieren die Engagement-fördernden Infrastrukturen untereinander? Wie kann die Wirkung von Engagement-fördernden Infrastruktureinrichtungen erfasst und evaluiert werden?

Wir unterstützen bspw. Vorhaben, die vergleichende Analysen (z.B. Vergleiche unterschiedlicher Regionen) vornehmen. Ebenso schätzen wir Vorhaben, die unterschiedliche Datenquellen für ihre qualitativen und / oder quantitativen Analysen heranziehen.

Das Programm hat drei Schwerpunkte:

  • (A) Digitales Engagement
  • (B) Soziale Ungleichheit im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt
  • (C) Engagement-fördernde Infrastruktureinrichtungen

Die drei Schwerpunkte adressieren aktuelle Forschungsbedarfe und spiegeln die Vielfalt des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts wider.

Wer ist antragsberechtigt?
Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen, die über keine ausgewiesenen Kompetenzen im Bereich der Forschung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes verfügen. Organisationen ohne Sitz in Deutschland sind ebenfalls nicht antragsberechtigt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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Vier europäische Forschungsinitiativen (ERA-NETs) haben eine gemeinsame Bekanntmachung für Februar 2021 angekündigt. Thema ist die Zusammenführung von Pflanzenbau und Tierhaltung in einem Kreislaufpri...

Vier europäische Forschungsinitiativen (ERA-NETs) haben eine gemeinsame Bekanntmachung für Februar 2021 angekündigt. Thema ist die Zusammenführung von Pflanzenbau und Tierhaltung in einem Kreislaufprinzip und daraus resultierende mögliche Vorteile für eine nachhaltige Landwirtschaft. Besondere Schwerpunkte werden außerdem im Bereich der Digitalisierung und bei der Minderung von Treibhausgasen liegen.

Der Projektträger BLE beteiligt sich im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aktiv an diesen EU-Initiativen, innerhalb derer transnationale Forschungsvorhaben ausgeschrieben werden:

  • ERA-NET SusAn (Nachhaltige Tierhaltungssysteme, www.era-susan.eu),
  • ERA-NET ICT-AGRI FOOD (Informations- und Kommunikationstechnologie & Robotik, www.ictagrifood.eu),
  • ERA-NET FACCE ERA-GAS (Monitoring und Minderung von Treibhausgasen aus Land- und Forstwirtschaft, www.eragas.eu) sowie
  • ERA-NET SusCrop (Nachhaltiger Pflanzenbau, www.suscrop.eu).

Das Referat für Europäische Forschungsangelegenheiten der BLE hat die Koordination für die ERA-NETs SusAn und ICT-AGRI FOOD inne.

Kreislaufwirtschaft umfasst in dieser Bekanntmachung in erster Linie Pflanzenbau, Tierhaltung und den Boden als Eckpunkte einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion. Sie hat zum Ziel, die Kreisläufe von Stoffen und Ressourcen zu schließen und Abfälle zu vermeiden oder zu verwerten.

Das (Wieder-) Zusammenführen von Pflanzenbau und Tierhaltung bietet die Möglichkeit, Emissionen zu reduzieren, Ressourceneffizienz insgesamt zu steigern, externen Input (wie z.B. Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger oder Futtermittelimporte) zu reduzieren, Resilienz zu stärken und Biodiversität zu erhöhen. Dabei können Pflanzenbau und Tierhaltung auch überbetrieblich integriert werden.

Das Verwenden von lokal produziertem Futter anstelle von Importen und von Wirtschaftsdünger anstelle von z. B. mineralischem Stickstoffdünger soll zur Verminderung von Treibhausgasemissionen beitragen. Die Fähigkeit von landwirtschaftichen Nutztieren, pflanzliche Biomasse verschiedenster Art zu verwerten, kann zu einer Diversifizierung im Pflanzenbau führen. Diese Vielfalt kann ein effektives Mittel sein, um z. B. Pflanzenkrankheiten vorzubeugen und um die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu verbessern.

Forschungsthemen
Die Forschungsthemen sind breit angelegt und können enthalten (die Liste ist nicht erschöpfend, spiegelt keine Priorisierung wider und nicht aufgeführte Themen sind nicht ausgeschlossen):

  1. Effekt auf Treibhausgasemissionen und Resilienz gegenüber dem Klimawandel
  2. Ökologischer und ökonomischer Effekt der Diversifizierung auf verschiedenen Ebenen (Pflanze, Tier und Produktionssystem), interne und externe Kosten
  3. Kurzfristige und langfristige Wirtschaftlichkeit
  4. Zielkonflikte und Trade-offs
  5. Geeignete Pflanzen und Tiere für die Kreislaufwirtschaft
  6. Methodik: Systemanalyse, Langzeiteffekte, Lebenszyklusanalyse
  7. Organisationsformen lokaler Zusammenarbeit, Geschäftsmodelle, neue Wertschöpfungsketten, verbraucherorientierte Ansätze.
  8. Einsatz von Sensoren, Robotik, Big Data, Datenmanagement
  9. Bedingungen für eine erfolgreiche Integration von Pflanzenbau und Tierhaltung (natürliche wie sozioökonomische)
  10. Geeignete Fördermaßnahmen und deren Umsetzung

Mehr als 25 Förderorganisationen aus Europa und Übersee werden diese Bekanntmachung finanzieren. Insbesondere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind aufgerufen, ihre Projektbeschreibungen einzureichen.

Alle Angaben zu Zuwendungsvoraussetzungen und Förderverfahren werden im Februar 20210 u. a. über die englischsprachige Bekanntmachung auf den Internetseiten der vier beteiligten ERA-NETs veröffentlicht (siehe oben aufgeführte Links)

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Bewerbungsfrist: 14.03.21 | Arbeitsbeginn: 01.09.21 | Gehalt: Bis zu 3.479 € je Monat + Zuschläge |  Sind Sie daran interessiert, die Auswirkungen von kollaborativen Arbeitsräumen in ländlichen und p...

Bewerbungsfrist: 14.03.21 | Arbeitsbeginn: 01.09.21 | Gehalt: Bis zu 3.479 € je Monat + Zuschläge | 

Sind Sie daran interessiert, die Auswirkungen von kollaborativen Arbeitsräumen in ländlichen und peripheren Gebieten zu erforschen?

  • Welche Auswirkungen haben gemeinschaftliche Büroprojekte auf ländliche Räume?
  • Wie können sie als Instrument für die regionale Entwicklung besser genutzt werden? 

Das länderübergreifende Forschungsprojekt CORAL sucht Antworten auf diese Fragen. Aktuell sind 15 Stellen für Nachwuchswissenschaftler ausgeschrieben, für eine Dauer von 3 Jahren.

Beschreibung in Englisch
CORAL aims to unpack the latent dynamics and impacts of collaborative workspaces (hereafter CWS) in rural and peripheral areas and integrate them as development tools in local and regional policies to open up new potentials for socio-economic development. Whereas we have observed the rapid rise of CWS in urban agglomerations in the past 15 years, there is now a gradual rise of CWS in rural and peripheral areas too. However, there is as yet no clear evidence about their functions, impacts and the ways that policymaking could promote rural CWS and assist in linking the development of CWS with processes of local and regional socio-economic development. In fact, that policy link is much needed for those disadvantaged or peripheral places, as only a few EU policies have assisted, in a fragmented way, the development of CWS in peripheral and rural areas. At the same time, there is an urgent need for qualified professionals in academia, administrations and policy, to effectively promote tools such as CWS in the lagging parts of the EU and by that, open up new development options.

The CORAL project will offer specialised and tailor-made training to 15 Early Stage Researchers (ESR: PhD candidates), helping them to better understand and support the development processes of CWS in rural and peripheral areas and their wider impacts at the local and regional level as well as at the level of the individual worker and the enterprise. Moreover, through different means of dissemination and exploitation (knowledge exchange days, CORAL schools, digital platform), the impacts of CORAL aim to reach a wider audience ranging from public policymakers to private stakeholders and CWS communities across the EU.

The 15 ESR projects include intersectoral secondments, local and network-wide transferable, theoretical as well as methodological skills training. The project will actively assist PhD candidates in achieving a doctoral degree within the scheduled time of three years. All fellows will have the unique opportunity to work in interdisciplinary and multinational teams with excellent links to national and international research networks.

The CORAL consortium consists of nine beneficiaries (five academic and four non-academic) and six partner organisations (four academic and two non-academic) from six EU Member States. More information about CORAL can be found on the project website: https://coral-itn.eu

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Die Europäische Innovationspartnerschaft strebt danach, Synergien zu schaffen, durch die der Austausch zwischen Partnerinnen und Partnern aus unterschiedlichen Bereichen, Sektoren, Initiativen und Pro...

Die Europäische Innovationspartnerschaft strebt danach, Synergien zu schaffen, durch die der Austausch zwischen Partnerinnen und Partnern aus unterschiedlichen Bereichen, Sektoren, Initiativen und Projekten gefördert wird. Im Mittelpunkt der EIP-AGRI steht die Zusammenarbeit zwischen Personen mit hohem praktischem Erfahrungsschatz (zum Beispiel Landwirtinnen und -wirte, Forstwirtinnen und -wirte, Beraterinnen und Berater) und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Durch diesen Brückenschlag zwischen Praxis und Forschung sollen Probleme aus dem land- und forstwirtschaftlichen Umfeld innovativ gelöst und rascher in neue Produkte, Dienstleistungen und Technologien umgesetzt werden.

Im Konkreten werden dabei zwei Vorhabensarten gefördert:

  • 16.1.1: „Unterstützung beim Aufbau und Betrieb Operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“
  • 16.2.1: „Unterstützung bei der Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren Technologien der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft.

Bis 29. Januar 2021 können für diese Vorhabensarten Projektvorschläge und allfällige Förderungsanträge eingereicht werden.

Die Benachrichtigung über die Auswahl der Projektideen wird voraussichtlich im Mai 2021 erfolgen. Einreichunterlagen für die 2. Stufe des Auswahlverfahrens (Aktionspläne und Förderungsanträge) müssen voraussichtlich bis August 2021 vorgelegt werden; der genaue Zeitpunkt wird im Zuge der Auswahlentscheidung mitgeteilt. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl der Projekte (Aktionspläne und Förderungsanträge) wird voraussichtlich im Januar 2022 bekannt gegeben.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der WEBSITE DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR LANDWIRTSCHAFT, REGIONEN UND TOURISMUS (BMLRT)

 

 

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Bewerbungsschluss: 21.08.2022 | Geförderter Lehrgang mit Zertifikat |  Du engagierst dich ehrenamtlich und übernimmst Verantwortung in deinem Verein? Du würdest gern mehr erreichen und deine Organisa...

Bewerbungsschluss: 21.08.2022 | Geförderter Lehrgang mit Zertifikat | 

Du engagierst dich ehrenamtlich und übernimmst Verantwortung in deinem Verein? Du würdest gern mehr erreichen und deine Organisation voranbringen? Du suchst Menschen, mit denen du dich vernetzen kannst?

Dann ist „FuturE“ das richtige Programm für dich!

„FuturE“ ist ein Programm für junge engagierte Erwachsene (18-27 Jahre) und unterstützt dich bei deiner fachlichen und persönlichen Entwicklung – damit du im Ehrenamt den nächsten Schritt gehen kannst! Und das Beste daran: Es ist für dich komplett kostenfrei und du erhältst zum Abschluss ein Zertifikat – gut für jeden Lebenslauf!

Förderung von jungen Ehrenamtlichen in Leitungspositionen
Klimawandel, Digitalisierung oder demografischer Wandel – künftige Generationen stehen vor vielen Herausforderungen. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen müssen mit diesen Veränderungen umgehen. Besonders gut klappt das bei divers aufgestellten Organisationen – sie können schnell und nachhaltig auf Veränderungen reagieren und zukunftsorientiert handeln. Wenn sich die Vielfalt der Gesellschaft in Führungspositionen widerspiegelt, ist zukunftsfähiges Handeln möglich.

Hier setzt „FuturE“ an. Mit dem Programm werden junge Erwachsene auf ihrem Weg in ehrenamtliche Leitungspositionen in ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung unterstützt. Dabei stehen Management- und Führungsthemen ebenso im Fokus wie fachliche Aspekte. Kernthemen des umfangreichen Programms sind Persönlichkeitsentwicklung, Organisations- und Strategieentwicklung, Kommunikation, agiles Projektmanagement sowie Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht.

Das Programm
Falls du Teil der ersten FuturE-Klasse 2022 wirst, startest du Ende Oktober direkt in der Hauptstadt und an der Havel. An zwei Tagen auf der Insel Schwanenwerder erwarten dich spannende Kurse, tolle Coaches und bis zu 30 junge Menschen in deiner Altersgruppe.

Damit dir keine zusätzlichen Kosten entstehen, stellen wir dir gerne notwendige technische Hilfsmittel für die Dauer des Programms zur Verfügung und zahlen anfallende Reise- und Unterbringungskosten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findest du hier

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Bewerbungsschluss 30.06.2020 | Ideenwettbewerb Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sucht die besten Ideen für Soziale Innovationen, die den Austausch zwischen Virtuell und Real, St...

Bewerbungsschluss 30.06.2020 | Ideenwettbewerb

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sucht die besten Ideen für Soziale Innovationen, die den Austausch zwischen Virtuell und Real, Stadt und Land oder Jung und Alt anregen. Der Wettbewerb richtet sich an alle gesellschaftlich Engagierten.

Worum geht's?
Unsere Gesellschaft verändert sich. Wie wir miteinander kommunizieren, wohnen, arbeiten, lernen, uns fortbewegen und konsumieren – all das unterliegt einem stetigen Wandel.

Globalisierung und Digitalisierung verändern unseren Alltag, das Miteinander in der Familie, in der Nachbarschaft oder bei der Arbeit. Die Entscheidung darüber, wie wir neuen Herausforderungen begegnen und neue Möglichkeiten nutzen, treffen wir – als Gesellschaft der Ideen.

Innovationen können unser Leben erleichtern und bereichern. Wir brauchen neue Ideen, um Herausforderungen zu bewältigen und das gesellschaftliche Miteinander im Wandel zu gestalten.

Mit Gesellschaft der Ideen sucht das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die besten Ideen für Soziale Innovationen, die den Austausch zwischen Virtuell und Real, Stadt und Land oder Jung und Alt anregen.

Wer kann mitmachen?
Die Förderrichtlinie Gesellschaft der Ideen – Wettbewerb für Soziale Innovationen richtet sich an alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger, an alle gesellschaftlich Engagierten, an Interessengruppen, an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, an Start-ups und Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Handwerkerinnen und Handwerker sowie andere Selbstständige, an Stiftungen, Initiativen, Verbände, Vereine, Kommunen, Einrichtungen aus der Kultur, der außerschulischen Bildung und der Wissensvermittlung sowie Museen –  kurzum: an Sie alle!

Wie reiche ich eine Idee ein?
Beschreiben Sie Ihre Idee in einem kurzen Text oder Video! Beantworten Sie dabei folgende Fragen:

  • Die Ausgangslage: Was ist die Herausforderung?
  • Die Lösung: Was ist Ihre Idee?
  • Die Umsetzung: Wie soll es weitergehen?

Mehr Informationen zum Ideenwettbewerb und dem Bewerbungsverfahren finden Sie auf https://www.gesellschaft-der-ideen.de/

 

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Bewerbungsschluss: 15.01.2022 | Preis: Business-Coaching |  Im Rahmen der „EU-Strategie für den Alpenraum“ (EUSALP) ruft die Aktionsgruppe „Green Infrastructure“ zu einem Wettbewerb auf. Ausgezeichne...

Bewerbungsschluss: 15.01.2022 | Preis: Business-Coaching | 

Im Rahmen der „EU-Strategie für den Alpenraum“ (EUSALP) ruft die Aktionsgruppe „Green Infrastructure“ zu einem Wettbewerb auf. Ausgezeichnet werden innovative und nachhaltige Ideen, Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle mit positiver Wirkung auf den Alpenraum. Gewinner des „GI goes business award“ erwartet unter anderem ein maßgeschneidertes Business-Coaching. Bewerbungsfrist: 15. Januar 2022

Teilnehmen können bereits etablierte Unternehmen, aber auch Start-ups oder Teams aus Privatpersonen. Einzige Bedingung: Sie müssen im EUSALP-Gebiet ansässig sein. Durch den Wettbewerb sollen neue wirtschaftliche Impulse für den Alpenraum entstehen, sei es im Naturschutz, durch Umweltsanierung, durch nachhaltige Land- und Forstwirtschaft oder durch nachhaltigen Tourismus.

Die sechs besten Projekte erhalten neben Workshops und Coachings die Möglichkeit zu Kontakten mit anderen Unternehmen, Experten oder potenziellen Sponsoren. Die Gewinner werden am 1. Februar 2022 bekannt gegeben.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier (in Englisch)

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| Antragsfrist: Bis 7. August 2020 | Förderhöhe: Max. 5000€ |   Gefördert werden Projekte zur Darstellenden Kunst im ländlichen Raum ("Recherchen zur Generierung von künstlerischen Inhalten und zukü...

| Antragsfrist: Bis 7. August 2020 | Förderhöhe: Max. 5000€ |

 

Gefördert werden Projekte zur Darstellenden Kunst im ländlichen Raum ("Recherchen zur Generierung von künstlerischen Inhalten und zukünftigen Konzeptentwicklungen sowie alle Tätigkeiten, die (im Zusammenhang mit der durch Covid-19 bedingten Situation) auf die Stabilisierung der künstlerischen Aktivitäten, z. B. Anpassungen von Planungen und Herausforderungen in digitalen Formaten etc.,") .

Die Ausschreibung „Global Village Ventures“ erfolgt durch den Fonds Darstellende Künste.
Der Antragszeitraum ist von Mitte Juli bis zum 7. August 2020. Die Vorhaben müssen zwischen dem 15. August 2020 und dem 15. November 2020 realisiert werden. Zudem müssen sie an Orten im ländlichen Raum stattfinden.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden sie hier.

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Bewerbungsschluss: 31.01.2023 | Förderung: Coaching, Workshops, Networking |  Mit innovativen Ideen zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft in der Alpenregion können sich dort ansässige Unternehm...

Bewerbungsschluss: 31.01.2023 | Förderung: Coaching, Workshops, Networking | 

Mit innovativen Ideen zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft in der Alpenregion können sich dort ansässige Unternehmen, Start-ups oder Teams aus Privatpersonen für den "Green Infrastructure goes business award 2023" bewerben. Die besten Projekte erhalten neben Workshops und Coachings die Möglichkeit zu Kontakten mit anderen Unternehmen, Experten oder potenziellen Sponsoren.

The Green Infrastructure goes business award supports innovative ideas, products and services for a Green Economy and promotes sustainable development in the area of the EU Strategy for the Alpine Region (EUSALP). The second edition of the international competition starts on 24 November 2022 and calls particularly for solutions with benefits for climate change mitigation and adaptation.

EUSALP is the European strategy for sustainable and innovative development of the Alpine Region. EUSALP links cities, plains, valleys and mountains to find solutions to challenges we can solve only together - in 48 regions of 7 countries: Austria, France, Germany, Italy, Liechtenstein, Slovenia and Switzerland.

Please find more information here

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Bewerbungsschluss: 15.10.2021 | Preis: 3.000 € | Menschen, die ein altes Gebäude oder ein ganzes historisches Ensemble instandgesetzt haben, um gemeinschaftlich und mit mehreren Generationen darin zu...

Bewerbungsschluss: 15.10.2021 | Preis: 3.000 € |

Menschen, die ein altes Gebäude oder ein ganzes historisches Ensemble instandgesetzt haben, um gemeinschaftlich und mit mehreren Generationen darin zu wohnen, sind in diesem Jahr dazu aufgerufen, sich für den Julius-H.-W.-Kraft-Preis zu bewerben.

Das Motto „Groß und Klein im alten Heim“ des 2021 von der Interessengemeinschaft Bauernhaus ausgelobten Preises richtet sich an Gruppen – von Großfamilien über Wohngemeinschaften bis hin zu kreativen Wohnprojekten –, die ihre Leidenschaft für die historische ländliche Baukultur mit dem Wunsch nach Gemeinschaft kombinieren. Wenn Sie ein Architekturzeugnis auf dem Land oder ein ganzes Ensemble instandgesetzt haben oder derzeit noch instandsetzen, um generationenübergreifend darin zu wohnen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.

Gewürdigt werden sollen Ideen, wie die alte Bausubstanz durch ein vielgestaltiges Miteinander aus unterschiedlichen Altersgruppen – von Kleinkindern bis zu Senioren –, Lebensentwürfen und Berufen wiederbelebt wird. Gibt es Bereiche, die von allen genutzt werden können, beispielsweise ein Waschraum, eine Werkstatt, oder Büros? Auf welche Weise werden die Kinder eingebunden? Erfüllen die Wohnungen der Gemeinschaftsmitglieder – etwa Senioren, Singles und Familien – unterschiedliche Anforderungen? Und wirkt sich das Wohnprojekt auch auf den Ort aus?

In der Bewerbung sollte ebenso dargelegt werden, wie die Idee zum gemeinsamen Wohnen entstand, wie sich sich die Gruppe gefunden hat und welches Gebäude sie gemeinsam instandgesetzt haben bzw. noch instandsetzen. Wie haben Erwachsene, Kinder und Jugendliche die Arbeit am historischen Bestand erlebt und haben sie dabei handwerkliche Techniken erlernt? Welche Herausforderungen wurden bisher gemeistert – sowohl beim gemeinsamen und altersübergreifenden Wohnen als auch beim gemeinsamen Instandsetzen? Anerkannt wird auch, wie das Projekt organisiert und finanziert wird, beispielsweise indem sich der Solidargedanke auf die Rechtsform und die Umlage der Kosten auswirkt.

Das gemeinschaftliche Engagement von Menschen, die mit kreativen Wohnprojekt-Ideen dazu beitragen, dass unser kulturelles Erbe gerettet und wieder genutzt werden kann, und die mit ihrem Wirken auch andere begeistern und als gute Beispiele dienen, ist für die gesamte Gesellschaft von großem Wert. Diese Leistung will der in diesem Jahr ausgelobte Julius-H.-W.-Kraft-Preis würdigen.

Der Julius-H.-W.-Kraft-Preis wurde 1992 anlässlich des 75. Geburtstages von Julius H. W. Kraft, des Initiators der IgB, erstmals vergeben. Die Auszeichnung würdigt besondere Leistungen bei der Erhaltung historischer Bausubstanz auf dem Land. Zum Wettbewerb zugelassen sind Projekte, deren Abschluss nicht vor dem 01.01.2016 liegt. Ein Preisgeld von 3.000 Euro wird ausgelobt. Die Jury behält sich vor, das Preisgeld zu teilen.

Weitere Informationen zum Julius-H.-W.-Kraft-Preis finden Sie hier

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Bewerbungsschluss Phase 1: 31.05.2021 | Preis: Bis zu 32.000 € | Sonderpreis: 10.000 € | Der zweiphasige Wettbewerb findet halbjährlich statt. Der Starttermin für die aktuelle Runde Sommer 2021 ist d...

Bewerbungsschluss Phase 1: 31.05.2021 | Preis: Bis zu 32.000 € | Sonderpreis: 10.000 € |

Der zweiphasige Wettbewerb findet halbjährlich statt. Der Starttermin für die aktuelle Runde Sommer 2021 ist der 27.04.2021. Für die Bewerbung genügt eine Ideenskizze, die streng vertraulich behandelt wird.

Mit dem "Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen" prämiert das BMWi die besten Ideen für innovative Unternehmensgründungen, die auf digitalen Technologien basieren.

Es werden zwei Wettbewerbsrunden pro Jahr durchgeführt.

Jede Wettbewerbsrunde ist zweiphasig:

  • Phase 1: Die Teilnehmenden melden sich online an und laden ihre Ideenskizze sowie ggf. ihr Video hoch. Nach Ablauf der Frist für die Phase 1 erhalten alle Teilnehmenden ein schriftliches Feedback (mit SWOT-Analyse).
  • Phase 2: Die besten Teilnehmenden aus Phase 1 erhalten als „Nominierte“ die Möglichkeit, ihre Beiträge nach dem Feedback zu überarbeiten bzw. zu ergänzen und erneut hochzuladen. Die Jury wählt aus diesen Beiträgen die Preisträger:innen aus. Alle Teilnehmenden der Phase 2 erhalten erneut ein schriftliches Feedback.

Der Wettbewerb wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH durchgeführt

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Die beabsichtigte Firmengründung muss in Deutschland erfolgen.

Soweit Teilnehmende auf Grundlage der eingereichten Geschäftsidee bereits eine Kapitalgesellschaft in Form einer Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG), GmbH oder einer AG gegründet haben, darf die Gründung bei der Online-Registrierung zu einer Wettbewerbsrunde höchstens sechs Kalendermonate zurückliegen.

Eine Bewerbung beim „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ kann bis zu zwei Mal in den folgenden Wettbewerbsrunden wiederholt werden.

Bewerbungsfristen runde Sommer 2021

  • Phase 1: 27.04.2021 – 31.05.2021 (offene Bewerbung)
  • Phase 2: 30.07.2021 – 31.08.2021 (nur die nominierten Ideenskizzen aus Phase 1)

Die Abgabefrist der Phase 1 und der Phase 2 endet jeweils um 18.00 Uhr.

Sonderpreis - Digitale Städte und Regionen
Mit der Digitalisierung entstehen in Städten und Regionen digitale Ökosysteme, die das Leben und Arbeiten der Menschen bereichern können. Durch fortschrittliche, effiziente und stärkere Vernetzung mittels digitaler Technologien steigern digitale Kommunen den Wohlstand und die Lebensqualität. Dies erfordert eine Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Verwaltung, kommunalen Unternehmen, IT-Dienstleistern, Wirtschaftsförderung, regionalen Verbänden und Vereinen sowie Bürgerinnen und Bürgern.

Die Bedürfnisse und Prioritäten der Kommunen sind dabei sehr unterschiedlich – je nach Größe, Lage und strukturellen Herausforderungen. Im ländlich oder touristisch geprägten Raum stehen andere Fragen im Vordergrund als im industriellen Umfeld einer Metropolregion. Für Städte und Landkreise in Deutschland sind gut übertragbare Lösungen besonders wichtig, die möglichst leicht in die Fläche gebracht werden können. Typische Zielstellungen von smarten Städten und Regionen sind hierbei oftmals die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land, effizienteres und nachhaltigeres Wirtschaften sowie die Stärkung von Forschung und Innovation.

In den Themenfeldern Smart Cities und Smart Regions bieten sich für Start-ups somit zahlreiche Ansatzpunkte, Städte und Regionen bei ihrer digitalen Transformation mit innovativen Produkten oder Dienstleistungen für unterschiedliche Zielgruppen zu unterstützen: Die große Spannbreite möglicher Anwendungen umfasst dabei z. B. intelligente regionale Marktplätze für Handel, Handwerk und Gastronomie, smartes Energie- und Ressourcenmanagement, Lösungen für die digitale Bürgerbeteiligung oder vernetzte Mobilität – und viele andere Innovationen auf Basis digitaler Technologien.

Das BMWi vergibt daher in der Sommer-Runde 2021 des „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ einen mit 10.000 € dotierten Sonderpreis für das beste Konzept einer Unternehmensgründung zu digitalen Produkten oder Dienstleistungen für smarte Städte, Gemeinden und Regionen. Am Gründungswettbewerb nehmen überdurchschnittlich viele Gründerinnen teil. Dieser Trend soll sich verstetigen und alle Teilnehmer:innen werden ermuntert, auch Ideen einzureichen, welche die Sichtbarkeit und Mitgestaltung von Frauen in Städten und Regionen stärken.

Weitere Informationen zum Gründungswettbewerb finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 31.10.2020 | Gewinne im Gesamtwert von 20.000 € |  Der Grüne Helden Förderpreis für Öko-Soziale Unternehmungen, gemeinwohl fördernde Geschäftsmodelle und Non-Profit-Herzensprojekte...

Bewerbungsschluss: 31.10.2020 | Gewinne im Gesamtwert von 20.000 € | 

Der Grüne Helden Förderpreis für Öko-Soziale Unternehmungen, gemeinwohl fördernde Geschäftsmodelle und Non-Profit-Herzensprojekte.

Wissenswertes

  • Das Herzensprojekt/Geschäftsmodell kann sich noch in der Konzeptphase befinden. Die Unternehmung darf nicht älter als fünf Jahre sein. (bei "non-profit" nicht älter als sieben)
  • Das Geschäftsmodel oder Projekt muss im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens handeln und für Menschen und Umwelt erkennbare Mehrwerte oder Lösungen schaffen.
  • Die Unternehmung kann Profit orientiert wirtschaften aber auch Non-Profit Angebote zur Verfügung stellen und muss den Geschäftssitz in einem europäischen Land vorweisen.

Weitere Informationen zum Gründe Helden Förderpreis, den Preisen und der Bewerbung finden Sie auf der Webseite grueneheldenaward.de

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Bewerbungsschluss: 19.06.2022 | 3.000 € je Filiale | ALDI SÜD fördert regionales ehrenamtliches Engagement in Kooperation mit Haus des StiftensALDI SÜD unterstützt im Rahmen der Aktion „Gut für hier....

Bewerbungsschluss: 19.06.2022 | 3.000 € je Filiale |

ALDI SÜD fördert regionales ehrenamtliches Engagement in Kooperation mit Haus des Stiftens
ALDI SÜD unterstützt im Rahmen der Aktion „Gut für hier. Gut fürs Wir.“ erstmalig gemeinnützige regionale Vereine rund um alle 1980 ALDI SÜD Filialen. Pro Filiale stellt der Discounter 3000 Euro bereit, aufgeteilt auf jeweils drei Gewinner. Kundinnen und Kunden entscheiden per Abstimmung darüber, welche lokalen Organisationen die Spenden erhalten.

Seit dem 2. Mai können sich alle gemeinnützigen Organisationen und Vereine aus sämtlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens im ALDI SÜD Gebiet bewerben. Die Anmeldung läuft komplett digital über die Projekt-Website aldi-gutfuerswir.de. In einem zweiten Schritt überprüft das unabhängige Sozialunternehmen Haus des Stiftens die angemeldeten Organisationen auf ihre Gemeinnützigkeit. Ab dem 23. Mai beginnt die heiße Phase, in der Kundinnen und Kunden sechs Wochen lang darüber entscheiden können, welche drei Vereine oder Organisationen im Umfeld „ihrer“ ALDI-SÜD-Filiale die Spende erhalten. Der Erstplatzierte erhält 1.500 Euro, für Platz 2 gibt es 1.000 Euro und der dritte Platz bekommt 500 Euro für die Vereinskasse. Eine Registrierung für Organisationen ist bis zum 19. Juni möglich. Anfang Juli stehen die Gewinnerorganisationen fest.

Auf der Projekt-Website stellt ALDI SÜD allen teilnehmenden Vereinen umfangreiches Werbematerial zur Verfügung, damit diese auf ihren eigenen Kanälen um die Stimmen der Kundinnen und Kunden werben können – dieser Service ermöglicht es auch kleineren Initiativen ohne „Werbeprofis“ in den eigenen Reihen, auf sich und ihr Engagement aufmerksam zu machen.

Teilnehmen können eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen und sonstige Non-Profit-Organisationen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit, die ihren Sitz in Deutschland haben und die Spende für ein Projekt einsetzen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass teilnehmende Organisationen ein Projekt einreichen, das im Geschäftsgebiet von ALDI SÜD umgesetzt wird.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Teilnahme findest du hier

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Anmeldeschluss: 15. Juli | Förderung: Bis zu 600.000 € Ziel von "Heimat 2.0" ist es, in ausgewählten Modellvorhaben den Einsatz digitaler Technologien für die Sicherung der Daseinsvorsorge zu unterst...

Anmeldeschluss: 15. Juli | Förderung: Bis zu 600.000 €

Ziel von "Heimat 2.0" ist es, in ausgewählten Modellvorhaben den Einsatz digitaler Technologien für die Sicherung der Daseinsvorsorge zu unterstützen und Verbesserungs- und Entwicklungspotenziale für die Akteure vor Ort bzw. in der Region zu realisieren. Das kann zum Beispiel über konkrete digitale Anwendungen in den zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge wie Bildung, Gesundheit, Pflege oder bei Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung erfolgen.

Bis 2023 sollen rund acht Modellvorhaben die Möglichkeit erhalten, die Entwicklung oder Verbreitung solcher innovativen digitalen Anwendungen zu erproben, die langfristig geeignet sind, durch eine Sicherung und Verbesserung von Angeboten der Daseinsvorsorge die Lebensqualität zu sichern.

Weitere Informationen zum Förderprogramm "Heimat 2.0" finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 15.04.2021 | Förderung: bis zu 600.000 € | Digitale Lösungen für strukturschwache ländliche Räume gesucht!Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat und das Bundesinstit...

Bewerbungsschluss: 15.04.2021 | Förderung: bis zu 600.000 € |

Digitale Lösungen für strukturschwache ländliche Räume gesucht!
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geben den Startschuss für die 2. Staffel in der gemeinsamen Förderinitiative „Heimat 2.0

Im Rahmen von Region gestalten möchte „Heimat 2.0“ in strukturschwachen ländlichen Räumen mithilfe von digitalen Lösungen die Daseinsvorsorge sichern und die Lebensqualität verbessern.

Die Digitalisierung durchdringt inzwischen weite Bereiche des Lebens und bietet immense Chancen, um dem Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse künftig näherzukommen. Zu diesem Zweck werden in der 1. Staffel bis 2023 zwölf Modellvorhaben gefördert. In der 2. Staffel sollen nun ca. sechs weitere Modellvorhaben die Möglichkeit auf Förderung erhalten. „Heimat 2.0“ richtet sich in erster Linie an kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure in strukturschwachen ländlichen Räumen, die ihre Leistungserbringung im Bereich der Daseinsvorsorge durch digitale Anwendungen sichern, verbessern oder ausweiten wollen.

Förderfähig sind grundsätzlich Vorhaben, die einem der folgenden Themenfelder zugeordnet werden können:

  • lokale und regionale Versorgung
  • Bildung, Qualifizierung und digitale Kompetenzen
  • Gesundheits- und Pflegeversorgung
  • öffentliche Verwaltung
  • soziale und kulturelle Angebote
  • Zivilgesellschaft und Ehrenamt
  • Schaffung attraktiver Wohn- und Arbeitsstandorte

Detaillierte Informationen zum 2. Förderaufruf "Heimat 2.0" finden Sie hier

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