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Bewerbungsfrist: 19.11.2021 | Förder- und Vernetzungsaktivitäten | Die Kommunalpolitik ist die Basis der Demokratie: Doch immer noch entscheiden viel zu wenig Frauen über die Geschicke ihrer Gemeinde...

Bewerbungsfrist: 19.11.2021 | Förder- und Vernetzungsaktivitäten |

Die Kommunalpolitik ist die Basis der Demokratie: Doch immer noch entscheiden viel zu wenig Frauen über die Geschicke ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihres Landkreises. Das „Aktionsprogramm Kommune – Frauen in die Politik“ möchte das ändern. Das BMFSFJ und die EAF Berlin wollen gemeinsam mit Partnern wie dem DStGB den Anteil von Frauen in der Kommunalpolitik nachhaltig erhöhen. Gesucht werden Städte, Gemeinden und Landkreise, die sich im Zusammenschluss als Partner-Regionen engagieren wollen. 

Ob im Bundestag, den Länderparlamenten oder auf kommunaler Ebene, Frauen sind seltener in politischen Ämtern anzutreffen. Insbesondere zeigt sich dies bei den Bürgermeister/innen: nur 9 Prozent der Rathäuser werden von einer Frau geführt. Auch in den Kommunalparlamenten liegt der Anteil an weiblichen Mandatsträgerinnen bei nur 27.7 Prozent. Die Gründe für die Unterrepräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik sind vielfältig und in gesellschaftlichen Strukturen, aber auch in parteipolitischen Logiken zu verorten.

Das Aktionsprogramm hat zum Ziel, den Anteil von Frauen in den kommunalen Vertretungen (Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten) sowie den Anteil der haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeisterinen und Landrätinnen zu erhöhen. Es umfasst über eine Laufzeit von vier Jahren regionale und bundesweite Aktivitäten zur Motivation, zum Empowerment und zur Vernetzung von Frauen und verbindet Beratungsangebote vor Ort mit überregionalem Erfahrungsaustausch.

Das Aktionsprogramm Kommune nimmt explizit nicht nur die Frauen in den Blick, sondern will auch dazu beitragen, strukturelle Veränderungen anzustoßen, welche sich positiv auf die Teilhabe von Frauen und die Akzeptanz und die Attraktivität von Kommunalpolitik insgesamt auswirken können. Ein Schwerpunkt liegt auf ländlichen Regionen.

Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert und von der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband durchgeführt. Die drei kommunalen Spitzenverbände – der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag – unterstützen das Programm ebenso wie die BAG Kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsbeauftragen.

Die Auswahlrunde für die ersten zehn Regionen startet jetzt. Regionen aus dem gesamten Bundesgebiet sind zur Bewerbung aufgefordert. Auf die Teilnahme können sich ein Landkreis oder ein Zusammenschluss aus maximal zwei Landkreisen in räumlicher Nähe, ein Landkreis gemeinsam mit einer oder mehreren kreisfreien Städten oder ein Zusammenschluss von mindestens drei Städten oder Gemeinden, von denen keine größer sein darf als 100.000 Einwohner*innen, bewerben. Die Auswahl erfolgt durch ein fachkundiges Gremium unter dem Vorsitz des BMFSFJ.

Die Aktion wird in zwei Durchgängen mit je 10 ausgewählten Regionen durchgeführt. Der erste Durchgang erstreckt sich von Januar 2022 bis August 2023. Die beteiligten Regionen können von zahlreichen Förder- und Vernetzungsaktivitäten profitieren. Dazu gehören Werkstattgespräche, Beratungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, Qualifizierungsangebot für Kandidatinnen und Amtsträgerinnen, überregionale Vernetzungstreffen und bundesweite Öffentlichkeitsarbeit.

Informationen zum Auswahlverfahren, zu den Teilnahmebedingungen und den Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 05.09.2021 | Preis: 2.500 € je Projekt |  Die neue Ausschreibungsrunde für den FAIRWANDLER-Preis läuft! Du bist richtig beim FAIRWANDLER-Preis, wenn dein Engagement dazu beiträgt, ...

Bewerbungsschluss: 05.09.2021 | Preis: 2.500 € je Projekt | 

Die neue Ausschreibungsrunde für den FAIRWANDLER-Preis läuft! Du bist richtig beim FAIRWANDLER-Preis, wenn dein Engagement dazu beiträgt, dass wir in Deutschland den nachhaltigen Entwicklungszielen der Weltgemeinschaft einen kleinen Schritt näher kommen.  

Dein Engagment wird finanziell (2.500 € pro Kategorie) und praktisch unterstützt. Der Preis bietet dir und deinem Team die Möglichkeit, junge Engagierte aus ganz Deutschland kennen zu lernen und euch zu vernetzen.

Mitmachen kannst du, wenn …

  • du 18-32 Jahre alt bist
  • mind. drei Monate im Ausland warst
  • diese Erfahrung dich inspiriert hat
  • du dich jetzt in einem Projekt / einer Initiative für ein faires globales Miteinander engagierst

Zeig dein Engagement und bewirb dich!
Wir suchen junges Engagement aus allen Bereichen nachhaltiger Entwicklung, die Deutschland fair ändern.
Z.B. in den Bereichen

  • Klimaschutz
  • Gleichstellung der Geschlechter
  • Generationengerechtigkeit
  • Faire Handelsstrukturen
  • Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Solidarität
  • Bildung für alle
  • Nachhaltiger Lebensstil

Unterstützung gewinnen!
Wir unterstützen dein Engagement finanziell (2.500 Euro pro Projekt) und praktisch.
Der Preis bietet dir (und deinem Team) die Möglichkeit, junge Engagierte und spannende Projekte aus ganz Deutschland kennen zu lernen und euch miteinander zu vernetzen. Darüber hinaus erhältst du individuelle praktische Unterstützung aus dem FAIRWANDLER-Netzwerk.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findest du hier:  www.fairwandler-preis.org

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Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 500.000 € |  Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des KlimawandelsDas Förderfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommu...

Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 500.000 € | 

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Das Förderfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ ist seit 1. Dezember 2021 geöffnet. Anträge können bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden. Die Öffnung des Förderfensters für den Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“ folgt im Jahr 2022. 

Die Novellierung der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ wurde im Sommer 2021 abgeschlossen. Die novellierte Förderrichtlinie bringt einige Neuerungen mit sich, um insbesondere Kommunen als zentrale Betroffene von Klimafolgen sowie Hauptakteure der Anpassung an den Klimawandel noch besser und zielgerichteter zu unterstützen. Das Ziel ist ausdrücklich, Kommunen und kommunale Einrichtungen darin zu unterstützen, die anstehenden Klimaanpassungs- und Umbauprozesse möglichst frühzeitig, integriert und nachhaltig anzugehen. Hierzu soll ein ganzheitliches Angebot von der Planung bis hin zur Umsetzung und Innovation erfolgen.

Mit dem neu ausgerichteten Förderprogramm werden gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel durch kommunale Anpassungskonzepte gesetzt, die von kommunalen Anpassungsmanager*innen erarbeitet werden und die im Rahmen einer integrierten Betrachtung unterschiedliche Handlungsfelder und Klimawirkungen behandeln. Hierdurch wird ermöglicht, zugleich Synergien zu nutzen und positive Nebeneffekte zu den UN-Nachhaltigkeitszielen zu entfalten (zum Beispiel: Biodiversität, Klimaschutz, Lärmschutz, Barrierefreiheit, Gesundheit, nachhaltige Mobilität etc.). Weiterhin werden innovative und nachhaltige Ideen mit Strahlkraft für die Anpassung an den Klimawandel in Deutschland gesucht.

Für erste Fragen zum Thema Klimaanpassung, zur neuen Förderrichtlinie und zu weiteren Fördermöglichkeiten steht das Zentrum KlimaAnpassung zur Verfügung:
Beratungshotline: 030 - 39001 201 (Montag bis Freitag, 10:00 bis 15:00 Uhr)
E-Mail: beratung(at)zentrum-klimaanpassung.de
www.zentrum-klimaanpassung.de/beratung

Für weitere Fragen - insbesondere zur konkreten Antragstellung

Über das Förderprogramm
Mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ fördert das Bundesumweltministerium Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen sowie Synergien mit den UN-Nachhaltigkeitszielen entfalten. Gefördert werden vor allem lokale und kommunale Akteure, aber auch Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen in den folgenden Förderschwerpunkten:

A. Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement

  • A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)
  • A.2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
  • A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel

B. Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (Wettbewerb)

  • B I. Erstellung eines Konzeptes
  • B II. Umsetzung eines Konzeptes

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 22.07.2022 | Preis: Auszeichnungen | Kostenpflichtige Teilnahme | Der Wettbewerb um den 17. Europäischen Dorferneuerungspreis ist geleitet von der Intention, besonders herausragend...

Bewerbungsschluss: 22.07.2022 | Preis: Auszeichnungen | Kostenpflichtige Teilnahme |

Der Wettbewerb um den 17. Europäischen Dorferneuerungspreis ist geleitet von der Intention, besonders herausragende und beispielhafte Entwicklungs- und Erneuerungs­prozesse in ländlichen Gemeinwesen „vor den Vorhang“ zu bitten und – unter Berück­sichtigung der jeweiligen Ausgangsbedingungen, des ökonomischen und sozio-kulturellen Kontextes sowie der länderspezifischen Standards, Besonderheiten und Möglichkeiten – zu prämieren.

Vorrangiges Kriterium ist, dass die gesetzten Maßnahmen gemäß dem „Leitbild der Europäischen ARGE Landentwicklung und Dorferneuerung für eine nachhaltige Entwicklung europäischer Dörfer und Landgemeinden“ zu einer Stärkung der Zukunftsfähigkeit ländlicher Räume und zu einer Hebung der Lebensqualität der DorfbewohnerInnen beitragen.

Der Wettbewerb forciert daher jene ländlichen Gemeinwesen,

  • die sich den aktuellen Herausforderungen ihres Lebensraumes mit nachhaltigen, innovativen und zeitgemäßen Projekten stellen und ganzheitliche Entwicklungsprozesse in Gang gebracht haben;
  • die eine Einbindung aller Bevölkerungsgruppen in das örtliche Geschehen verfolgen und auf diese Weise unterschiedliche Perspektiven, weitere Horizonte und vielfältigere Ideen gewinnen;
  • die sich des Wertes und der Notwendigkeit von Kooperationen bewusst sind und demgemäß auf Netzwerke sowie interkommunale und regionale Zusammenschlüsse setzen.

Das Wettbewerbsmotto „Brücken bauen“ trägt der Tatsache Rechnung, dass der Umgang mit den großen Herausforderungen unserer Zeit, seien es nun Klimawandel, Ressourcenknappheit, digitale Transformation oder Pandemie, enormes Konflikt­potenzial besitzt und die Gesellschaft tief zu spalten droht. In Europas Dörfern kommt als weiteres Spannungsfeld hinzu, dass ihre Bevölkerung zunehmend heterogener wird, was zu unterschiedlichen, oft auch gegensätzlichen Ansprüchen an ihren Lebensraum führt.

Das Motto soll ein Signal dafür sein, Wege zu beschreiten, die zueinander führen, ohne das Ziel aus den Augen zu verlieren. Demgemäß wirft es einen besonderen Fokus auf jene Gemeinwesen, die den Dialog fördern, das Verbindende suchen und sozial, ökonomisch und ökologisch verträgliche Lösungen für die mannigfachen Aufgaben finden, die ihnen unsere Zeit und ihr spezifischer Raum stellen.

Teilnahmeberechtigung

Pro Land bzw. Region darf nur

  • ein Dorf oder
  • eine Landgemeinde (bestehend aus einer oder mehreren ländlich geprägten
    Siedlungen/Dörfern/Fraktionen/Katastralgemeinden) oder
  • ein interkommunaler Verbund (bestehend aus zwei oder mehreren ländlich
    geprägten Gemeinden), wobei eine Einwohnerzahl von 20.000 nicht
    überschritten werden sollte,

als Wettbewerbsteilnehmer genannt werden.

Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt

  • € 550,– für Orte/Gemeinden/interkommunale Verbunde aus Mitgliedsstaaten,
    -ländern bzw. -regionen der Europäischen ARGE Landentwicklung und Dorferneuerung,
  • € 1.800,– für alle anderen.

Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier

 

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Moderierter Workshop vor Ort oder online | Termine nach Absprache | Bewerbung notwendig | Planspiel "Zukunft gestalten in Dorf und Region"Oft erscheinen die Herausforderungen vor Ort riesig und unübe...

Moderierter Workshop vor Ort oder online | Termine nach Absprache | Bewerbung notwendig |

Planspiel "Zukunft gestalten in Dorf und Region"
Oft erscheinen die Herausforderungen vor Ort riesig und unüberschaubar. Ein Planspiel hilft dabei, Komplexes schneller zu überblicken, Ideen konkreter herauszuarbeiten und einfach einmal auszuprobieren.

Unser Planspiel bietet eine Möglichkeit, sich den Zukunftsvisionen für Ihr Dorf oder Ihre Region gemeinsam spielerisch anzunähern. Das Planspiel kann entweder ein motivierender Einstieg oder ein Zwischenschritt in Ihrem Gestaltungsprozess sein.

Worum geht es?
In einem eintägigen Workshop entwickeln die Teilnehmenden zunächst gemeinsam das Ausgangsbild. Darauf aufbauend entwerfen sie Zukunftsszenarien und finden Lösungsansätze. Im Idealfall steht am Ende des Tages ein Leitbild mit einem Zeit- und Aufgabenplan.

Für wen sind die Workshops gedacht?
Bewerben können sich Dörfer und Regionen aus dem gesamten Bundesgebiet. Voraussetzung ist, dass sich bereits Akteure zusammengetan haben, um aktiv zu werden. Sie müssen einen konkreten Plan haben, wie sie das Planspiel in einen bestehenden oder kommenden Prozess einbinden (zum Beispiel Dorfwettbewerb, Planungsprozesse, Modellvorhaben). Es ist außerdem wichtig, dass die Beteiligten ein Ziel formuliert haben, das sie mit dem Workshop erreichen wollen.

Wer spielt mit?
Am Planspiel sollten Akteure teilnehmen, die dazu bereit sind, den Entwicklungsprozess weiter voranzutreiben oder umzusetzen. Die Liste der Teilnehmenden erstellen wir gemeinsam. Um intensiv arbeiten zu können, sollte eine Spielgruppe aus maximal 25 Personen bestehen. Es sind mehrere Spielgruppen möglich.

Wer ist für was verantwortlich?
Die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume führen vor Ort einen eintägigen Workshop durch und übernehmen die anfallenden Kosten für die Materialien des Planspiels und die Experten.

Den Raum und die Verpflegung vor Ort stellen das Dorf oder die Region. Sie sind außerdem dafür verantwortlich, die regionalen Akteure zum Planspiel einzuladen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 21.08.2021 | Preis: 17.500 € |  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt in diesem Jahr zum dritten Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis...

Bewerbungsschluss: 21.08.2021 | Preis: 17.500 € | 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt in diesem Jahr zum dritten Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. In diesem Jahr geht es um die Themen Unterstützung, Assistenz und Pflege. Mit dem Preis werden die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte ausgezeichnet, die vorbildlich für einen inklusiven Sozialraum sind. Wichtig dabei ist die Übertragbarkeit auf andere Kommunen oder Regionen sowie die Schaffung von mehr Teilhabechancen für alle.

Das Thema des Bundesteilhabepreises 2021 lautet: "Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten". Dafür werden gute Beispiele aus diesen drei Bereichen gesucht. Der mit dem Preis verbundene Anspruch ist eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe vor allem in den Bereichen selbstbestimmtes Wohnen, gesellschaftliche und politische Teilhabe, Bildung sowie Arbeit und Beschäftigung.

Ziel ist ein umfassendes Unterstützungssystem, das vielfältige gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und auf Ausnahmesituationen wie die Corona-Pandemie reagieren kann, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufrecht zu erhalten. Denn auch unter pandemiebedingten Einschränkungen müssen eine Teilhabe und die Vermeidung sozialer Isolation sichergestellt sein.

Wer sich bewerben kann
Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege, insbesondere Leistungsanbieter und Unterstützungsdienste, soziale und personenzentrierte Assistenzdienste, Anbieter spezieller Teilhabeprogramme, Tagesstätten, Verbände und Vereine, ehrenamtliche sowie sektorübergreifende Leistungserbringer, aber auch Anbieter von digitalen Lösungen sowie Kommunen und Regionen.

Was erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger?
Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Preis), 5.000 Euro (2. Preis) und 2.500 Euro (3. Preis).

Jury und Preisverleihung
Eine unabhängige Fachjury wählt die Preisträger aus. Mitglieder sind mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen, zudem Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern.
Der Preis wird vom BMAS verliehen.

Überblick: Ablauf und Organisatorisches


Abgabeschluss: 21. August 2021

  • Die Teilnahme ist kostenfrei, es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
  • Die Sprache des Wettbewerbs ist Deutsch.
  • Der Auswahlprozess und die Entscheidung über die Nominierten erfolgt vorrausichtlich Anfang Oktober 2021.
  • Die Entscheidung über die Platzierung liegt allein bei der Fachjury und wird im Rahmen der Preisverleihung bekanntgegeben. Das BMAS oder die Bundesfachstelle Barrierefreiheit haben keinen Einfluss auf diese Entscheidung.
  • Die Preisverleihung findet im 4. Quartal in Berlin statt.
  • Für das Verfahren der Preisvergabe und Entscheidung der Fachjury des Bundesteilhabepreises 2021 ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

 

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Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 800.000 € |  Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase werden durch ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Zuschuss in Form eines Innovationsgutschei...

Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 800.000 € | 

Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase werden durch ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins gefördert.

Die Antragsbearbeitung und Mittelgewährung übernimmt die Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Fördermittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft.

WER WIRD GEFÖRDERT

Unternehmen:

  • nicht börsennotiertes, agrarnahes Start-up (KU)
  • Unternehmenssitz sowie steuerlicher Sitz in Deutschland
  • Handelsregistereintrag / Aufnahme Wirtschaftstätigkeit / Beginn Steuerpflicht vor max. 5 Jahren
  • Unternehmen ist nicht durch einen Zusammenschluss gegründet, hat nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen und noch keine Gewinne ausgeschüttet
  • Kein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion

Geschäftsmodell:

  • Innovatives Geschäftsmodell
  • positiver (nachhaltiger) Impact auf die Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Entwicklungsstand: Frühfinanzierungsphase, erste Entwicklungen (z.B. ein erster Prototyp) sind erfolgt
  • Hohes Wachstumspotenzial
  • Realistische Aussicht auf langfristig ökonomische Tragfähigkeit

WAS WIRD GEFÖRDERT

Förderfähige Ausgaben Darlehen
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die der Festigung und Weiterentwicklung des Unternehmens in der Frühfinanzierungsphase dienen. Dazu zählen etwa Ausgaben für Personal, Betriebsmittel, Mieten, Lizenzen, Markterschließung oder Weiterentwicklung. Ausgaben sind grundsätzlich nur bis zu einer angemessenen (marktüblichen) Höhe förderfähig. Die Rentenbank beurteilt fallspezifisch die Angemessenheit der Beträge. 

Förderfähige Ausgaben Zuschuss
Förderfähig ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die dem Kompetenz- und Wissensaufbau der im Unternehmen tätigen Personen dienen. Erstattet werden bis zu 90% der nachgewiesenen Ausgaben.

Dazu gehören:

  • Dienstleistungen im Bereich der Beratung zur Stärkung der allgemeinen unternehmerischen Kompetenzen von Unternehmensleitung und angestellten Personen
  • Dienstleistungen im Bereich der Beratung zu technologischen und rechtlichen Fragestellungen, inkl. der Erstellung von Gutachten (z. B. zum Innovationspotential des Unternehmens)

Dazu gehören nicht:

  • Dienstleistungen zur Weiterentwicklung der konkreten Produkte / Services / Dienstleistungen (z. B. technische Zeichnungen etc.)

WIE WIRD GEFÖRDERT

Nachrangdarlehen

  • Nachrangdarlehen bis zu 800.000 Euro
  • Laufzeiten von 2 bis 10 Jahren
  • 10% Eigenmittel notwendig

Zuschuss

  • Zuschuss in Höhe von 90% für notwendige Ausgaben für Beratungsleistungen
  • Zuschuss ist begrenzt auf 15% der Darlehenssumme und 50.000 Euro

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 15.10.2021 | Förderung: bis zu 50.000 € | Die Ausschreibung richtet sich an Kulturzentren, soziokulturelle Zentren sowie Einrichtungen und Initiativen mit vergleichbarem kulturelle...

Bewerbungsschluss: 15.10.2021 | Förderung: bis zu 50.000 € |

Die Ausschreibung richtet sich an Kulturzentren, soziokulturelle Zentren sowie Einrichtungen und Initiativen mit vergleichbarem kulturellen Schwerpunkt. Die Ausschreibung enthält alle Kriterien, die für eine Förderung bei NEUSTART KULTUR – Programm 2 relevant sind. Sie ist im Downloadbereich abrufbar.

Auch dezentrale Träger und Einzelpersonen, die eine vergleichbare Kultureinrichtung betreiben, sind in dieser neuen Ausschreibungsrunde antragsberechtigt. Einrichtungen, die bereits eine NEUSTART KULTUR Förderung erhalten haben, können erneut eine Förderung ihrer Programmarbeit beantragen.

Ziel der Förderung
Die antragsberechtigten Kultureinrichtungen sollen dabei unterstützt werden, in Zeiten der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Regelungen und Auflagen ihre Programmarbeit wieder aufnehmen zu können. Zur Programmarbeit zählen sowohl einzelne Veranstaltungen als auch kontinuierliche Angebote wie z.B. Kurse, Workshops und offene Treffs.

Insbesondere soll die Maßnahme dazu beitragen, dass neue und innovative Programmformen entwickelt werden, die eine gewisse strukturelle Resilienz gegenüber Pandemiebedingungen aufweisen. Aber auch bewährte Programmformen sollen durch einen Ausgleich des durch die aktuellen Einschränkungen entstandenen Mehrbedarfs erhalten werden.

Antragstellung
Die Antragstellung ist ab dem 15.09.2021 bis spätestens 15.10.2021 möglich. Sie erfolgt online über das ab 15.09.2021 verfügbare Antragsportal. Das Antragsportal wird geschlossen, sobald alle verfügbaren Mittel vergeben sind.

Neuerungen
Im Vergleich zur ersten Ausschreibungsrunde von NEUSTART KULTUR beim Bundesverband Soziokultur ergeben sich folgende Neuerungen:

  • Durchführungszeitraum der beantragten Maßnahmen: 01.01.2022 – 30.09.2022
  • Vereinfachte Antragstellung bei bereits erfolgreichen Anträgen: Wer bereits einen Zuwendungsvertrag im Förderprogramm NEUSTART KULTUR erhalten hat, muss bereits eingereichte Nachweise nicht erneut einreichen, sofern sie weiterhin gültig sind.
  • Der Nachweis über den kulturellen Schwerpunkt der letzten zwei Jahre kann weiterhin für den Zeitraum 2018/2019 erbracht werden, wenn dies die letzten zwei aussagekräftigen Jahre der Programmarbeit sind.

Weitere Informationen finden Sie hier

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Bewerbungsfristen: Verschiedene zu einzelnen Programmen | Lokale Akteure wie Musikgruppen, Vereine oder Theater- und Jugendgruppen setzen die kulturellen Angebote von „Kultur macht stark“ um. Lesen S...

Bewerbungsfristen: Verschiedene zu einzelnen Programmen |

Lokale Akteure wie Musikgruppen, Vereine oder Theater- und Jugendgruppen setzen die kulturellen Angebote von „Kultur macht stark“ um. Lesen Sie mehr zum Inhalt und den Zielen des Programms.

Mehr Chancengleichheit durch kulturelle Bildung
Fast ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland wächst aktuell in einer schwierigen sozialen Situation auf. Geringe Bildung, niedriges Einkommen oder Erwerbslosigkeit der Eltern schränken ihre Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg ein. Um auch diesen Kindern und Jugendlichen gute Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 lokale Bündnisse für Bildung bei der Umsetzung von außerschulischen Projekten der kulturellen Bildung.

Neue Lernwelten erschließen
Bildungsangebote außerhalb des Schulkontexts leisten einen wichtigen Beitrag dazu, Bildungserfolg und soziale Herkunft zu entkoppeln. Durch die außerschulische, freiwillige Beschäftigung mit kulturellen Inhalten und Begegnung mit Kulturschaffenden in den Projekten von „Kultur macht stark“ eröffnen sich gerade bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen neue Zugänge zur Bildung. Die Projekte bauen eine Brücke zu öffentlichen Lernwelten wie Museen, Theatern, Bibliotheken. In einer unbelasteten Lernumgebung fördern sie das selbstgesteuerte Lernen und freiwillige Mitgestalten und schaffen eine Basis für lebenslanges Lernen.

Kulturelle Bildung wirkt
Die aktive Beschäftigung mit Kunst und Kultur wirkt sich positiv auf die Kreativität aus und unterstützt die persönliche Entwicklung. Speziell Kinder und Jugendliche, die in schwierigen Verhältnissen leben, profitieren von den Effekten der außerschulischen kulturellen Bildung. In den Projekten von „Kultur macht stark“ erfahren bildungsbenachteiligte junge Menschen zwischen drei und 18 Jahren persönliche Wertschätzung, sie erleben das Gefühl von Selbstwirksamkeit und entdecken für sich neue Perspektiven. Die aktive Auseinandersetzung mit Theater, Musik, Malerei, Literatur oder auch mit dem kreativen Potenzial digitaler Medien stärkt ihre Fähigkeiten der Wahrnehmung, der Gestaltung und der sozialen Interaktion und schafft damit Grundlagen für persönliches Wachstum, die Entfaltung von Kreativität und gesellschaftliche Teilhabe.

Bündnisse für Bildung: lokale Netzwerke für die Zukunft
Die Verantwortung für die Bildung junger Menschen muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Mit den Bündnissen für Bildung formieren sich lokale Netzwerke von Akteuren der Kultur-, Bildungs- und Jugendarbeit mit dem Ziel, vor Ort dauerhaft Unterstützungs- bzw. Bildungsangebote zu etablieren. Gestützt von ehrenamtlichen Helfern transportieren die Bündnisse kulturelle Bildung direkt in den Sozialraum der benachteiligten Kinder und Jugendlichen und regen auch Eltern und weitere Personen oder Einrichtungen aus dem Umfeld zur Mitarbeit und -gestaltung an. So entstehen neue, oft ungewöhnliche Partnerschaften, in denen großartige Ideen und persönlich bereichernde Erfahrungen möglich werden. Unterstützt werden die Bündnisakteure in ihrer Arbeit durch ein breites Beratungs- und Schulungsangebot sowie die Förderung von Austausch und Vernetzung. Bündnisse für Bildung tragen so dazu bei, zivilgesellschaftliches Engagement nachhaltig zu stärken und eine neue soziale Bewegung für gerechte Bildungschancen und mehr Zusammenhalt anzustoßen. Als Mitwirkende in einem Bündnis profitieren Schulen durch die Zusammenarbeit im Bündnis von einem wechselseitig befruchtenden Austausch mit außerschulischen Akteuren. Mit ihren Netzwerken und vielfältigen Ideen beleben die Bündnisse die Bildungslandschaft in den Kommunen und bieten Inspiration für alle Beteiligten.

Voraussetzungen für Ihre Förderung
Sie haben eine Idee für ein Projekt der außerschulischen kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche? Gründen Sie ein lokales Bündnis für Bildung und beantragen Sie Fördermittel! Für eine Förderung in „Kultur macht stark“ ist Folgendes zu beachten:

  • Zielgruppe der geplanten Bildungsangebote sind drei bis 18-jährige Kinder und Jugendliche, die in einer sozialen oder finanziellen Risikolage leben oder deren Familien keine ausreichenden Bildungsimpulse bieten können.
  • Die Angebote sind außerschulisch und zusätzlich.
  • Die Angebote werden von Bündnissen mit mindestens drei lokalen Partnern durchgeführt.
  • Gefördert wird durch einen der 23 Förderer. Die Förderung orientiert sich neben der Förderrichtlinie auch an spezifischen Vorgaben der Förderer.

Bündnisse für Bildung
Bündnisse für Bildung bestehen aus mindestens drei Einrichtungen oder Vereinen, die sich in der kulturellen Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher engagieren wollen. Die Bündnisse finden im Sozialraum statt, dort, wo die Kinder und Jugendlichen leben und zur Schule gehen. Die Bündnisse bieten etwa Workshops, Kurse oder Ferienfreizeiten an, dabei steht die gesamte Bandbreite der kulturellen Bildung offen – von der Alltagskultur über die Literatur und die Musik bis hin zum Theater und Zirkus. Als lokaler Akteur setzen Sie Ihr Projekt gemeinsam mit Ihren Bündnispartnern um, die Partner bringen unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven ein.

So wird gefördert
Wenn sich geeignete Partner zu einem Bündnis zusammengefunden haben, stellt der federführende Bündnispartner einen Antrag bei einem der 23 Förderer. Gefördert werden Ausgaben, die bei der Durchführung der Bildungsangebote entstehen, das heißt Honorare oder Sachmittel – bis zu 100 Prozent der entstehenden und förderfähigen Ausgaben. Für die Durchführung eines Projektes kann außerdem eine Verwaltungspauschale beantragt werden. Das Bündnis selbst, das heißt Ausgaben für Personal oder Infrastruktur oder auch für Treffen der Bündnispartner, wird nicht gefördert.

Weitere Informationen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 16.01.2022 | Förderung: bis zu 700.000 € |  Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberattacken und andere krisenhafte Ereignisse haben immer erhebliche Auswirkungen auf...

Bewerbungsschluss: 16.01.2022 | Förderung: bis zu 700.000 € | 

Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberattacken und andere krisenhafte Ereignisse haben immer erhebliche Auswirkungen auf Städte und Regionen als Wohn- und Arbeitsorte. Vorsorge gegen solche Auswirkungen ist ein prioritäres Anliegen der Raumentwicklungspolitik. Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch verstärkt durch die Flutkatastrophen im Sommer 2021, hat sich die Diskussion um resilientere Städte und Regionen nochmals intensiviert. Städte und Regionen sind dabei in sehr unterschiedlichem Maß von den Krisen betroffen, und sie verfügen in einem unterschiedlichen Maß über die Fähigkeit, mit den Krisen umzugehen. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bedeutet somit auch, dass alle Regionen befähigt werden, widerstandsfähiger gegen Katastrophenereignisse und Krisen zu werden.

Im Rahmen des Modellvorhabens wird regionale Resilienz als Fähigkeit eines regionalen Systems und seiner Bevölkerung verstanden, einschneidenden und schockartigen Ereignissen widerstandsfähig zu begegnen. Dies kann bedeuten, dass die Auswirkungen des Ereignisses vermieden oder abgepuffert werden können oder auch, dass sich die Regionen mithilfe flexibler und leistungsfähiger Organisationsstrukturen gemäß der Leitvorstellung einer nachhaltigen Regionalentwicklung schnell erholen, anpassen und gestärkt aus Krisen hervorgehen können.

Zielgebiet der Fördermaßnahme sind ländliche Regionen. Adressiert ist die regionale/überörtliche Ebene. Angesprochen sind hierbei insbesondere die Träger der Regionalplanung, Landkreise und regionale Institutionen, die für die Erfüllung von Aufgaben der Regionalentwicklung legitimiert sind (z.B. Kommunalverbünde, regionale Entwicklungsagenturen, fest institutionalisierte interkommunale Kooperationsinitiativen). Wichtig ist, dass diese Institutionen ein belastbares und langfristiges politisches Mandat haben (oder bekommen), damit sie auch langfristig die Resilienz in den Regionen stärken können.

Der Förderzeitraum beginnt voraussichtlich im 3. Quartal 2022 und beläuft sich auf maximal 36 Monate. Die Projekte müssen schwerpunktmäßig in den Jahren 2023 und 2024 anteilsmäßig die größte Zahl der beantragten Mittel einplanen und im Oktober 2025 abgeschlossen sein.

Die beantragte Förderung an Bundesmitteln kann pro Antrag bis zu 700.000 Euro betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig konzipiert:

  1. In der ersten Stufe können Bewerber eine Projektskizze beim BBSR einreichen. Diese Skizzen werden zunächst anhand formaler und fachlicher Kriterien durch einen Dienstleister im Auftrag des BMI/BBSR bewertet. Die Auswahl der Projekte, die anschließend zu einem Vollantrag aufgerufen werden, erfolgt durch eine Jury im Februar 2022.
  2. In der zweiten Stufe werden die von der Jury ausgewählten Skizzeneinreicher im Februar 2022 aufgefordert, einen Vollantrag einzureichen.

Bewerbungsschluss: 16.01.2022, 24.00 Uhr.

Weitere Informationen und die Dokumente zur Antragstellung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Preis: max. 100.000 € |  Planet Hero Award: Zurich sucht Projekte zur Verbesserung des Umwelt- und KlimaschutzesWir als Zurich Gruppe Deutschland haben uns das Ziel ge...

Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Preis: max. 100.000 € | 

Planet Hero Award: Zurich sucht Projekte zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes
Wir als Zurich Gruppe Deutschland haben uns das Ziel gesetzt, zu einem der nachhaltigsten Unternehmen der Welt zu werden. Entsprechend haben wir unterschiedliche Nachhaltigkeitsinitiativen fest in unserer Unternehmensstrategie verankert, so etwa das Aufforstungsprojekt „Zurich Forest“ oder die kürzlich bekanntgegebene Nachhaltigkeits-Partnerschaft mit Weltumsegler und Klima-Botschafter Boris Herrmann.

Im Rahmen unserer neuen Partnerschaft mit Klima-Botschafter Boris Herrmann und seinem Team Malizia haben wir den Planet Hero Award ins Leben gerufen, welcher ab 2021 jährlich für besonders klimafördernde Initiativen ausgelobt wird. Der Planet Hero Award zeichnet Engagements aus, die dazu beitragen die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken, Biodiversität zu fördern oder die Ozeane zu schützen. Mit der Vergabe möchten wir wichtige Beiträge zum Klimaschutz sowohl wertschätzen als auch fördern. Wir als Zurich freuen uns, die besten und wirkungsvollsten Projekte und Initiativen zur Verbesserung des Klimaschutzes kennenzulernen und zu unterstützen.

Wer darf teilnehmen?
Zur Teilnahme in der Kategorie „Beste Klima-Initiative“ sind in Deutschland ansässige Privatpersonen über 18 Jahren, Universitäten, Schulen, Vereine oder gemeinnützige Organisationen berechtigt. Wirtschaftliche Unternehmen (u.a. auch Start-ups) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Womit kann ich mich bewerben?
Du kannst dich mit jeder Initiative bewerben, durch die bereits nachweisbar/messbar positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, Biodiversität oder die Bekämpfung von Umweltverschmutzung erzielt wurden.

Wie ist der Ablauf?
Die Bewerbungsphase startet am 08.06.2021 und endet am 30.09.2021. In diesem Zeitraum kannst du deine Initiative einreichen und dich über unseren Online-Fragebogen um den ersten Planet Hero Award bewerben.

Anschließend sichtet eine Jury aus Zurich Vertretern, Boris Herrmann und anerkannten KlimaexpertInnen die Bewerbungen und wählt die Nominierten sowie die finalen Gewinner aus.

Die Favoriten werden zur Verleihungsveranstaltung am 17.11.2021 eingeladen.
Dort werden die besten Klima-Initiativen im Rahmen der Verleihung des Planet Hero Awards in Köln ausgezeichnet.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung digital durchzuführen, falls notwendig.
Zurich unterstützt damit 4 herausragende Projekte für einen Zeitraum von insgesamt 3 Jahren mit den ausgeschriebenen Fördersummen. Auszahlung und gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen werden im Nachgang mit den Gewinnern durchgeführt.

Wie hoch sind die Fördersummen?
Die Gewinner erhalten ein attraktives Fördergeld, das – auch hier zählt Nachhaltigkeit – pro ausgezeichneter Initiative für einen Zeitraum von drei Jahren genutzt werden muss, um laufende Projekte auszubauen oder weiterzuentwickeln. Je nach Umfang der Initiative steht den 3 Erstplatzierten ein Förderbetrag in Höhe von bis zu 100.000 Euro, 60.000 Euro oder von 30.000 Euro zur Verfügung.

Neben der Auszeichnung für die „Beste Klima-Initiative“ wird es auch einen Sonderpreis der Zurich Gruppe Deutschland geben, der Personen oder gemeinnützige Vereine oder Institutionen, die besonders das gemeinnützige Klima-Engagement in den Fokus stellen, auszeichnet. Diese werden von Zurich Mitarbeitenden, Zurich Vermittlern oder kooperierenden Maklern nominiert. Der Sonderpreis beträgt 15.000 Euro.

Jeder Gewinner erhält eine Trophäe und Urkunde – zusätzlich werden für jeden Gewinner 100 Bäume im Zurich Forest gepflanzt!

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 16.01.2022 | Preis: Insgesamt: 125.000 € |  Am 28. März 1897 erblickte Sepp Herberger als jüngstes von sechs Kindern in Mannheim das Licht der Welt. Auf den Tag genau 125 Jahre spä...

Bewerbungsschluss: 16.01.2022 | Preis: Insgesamt: 125.000 € | 

Am 28. März 1897 erblickte Sepp Herberger als jüngstes von sechs Kindern in Mannheim das Licht der Welt. Auf den Tag genau 125 Jahre später werden kommendes Frühjahr die Sepp-Herberger-Urkunden 2022 in der Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Telekom in Berlin vergeben.

Das Preisgeld wurde erhöht und beträgt nun – passend zum besonderen Anlass – 125.000 Euro. Die Sieger werden am 28. März 2022 im Rahmen einer Gala mit prominenten Persönlichkeiten aus Fußball, Politik und Gesellschaft geehrt, die live auf #dabeiTV bei MagentaTV übertragen wird.

Akteure des organisierten Fußballs (z.B. DFB-Landesverbände, Fußballvereine, Einzelpersonen, Schiedsrichter-Vereinigungen) können über ein Online-Formular Praxis-Beispiele einreichen, die sie im Jahr 2021 erfolgreich durchgeführt oder begonnen haben. Im Bereich der Resozialisierung sind auch Justizeinrichtungen antragsberechtigt.

„Wir freuen uns auf viele leuchtende Beispiele für die integrative Kraft des Fußballs, die breite Wertschätzung und Anerkennung verdienen und andere zur Nachahmung anregen sollen“, betont DFB-Vizepräsident Dirk Janotta, der Vorsitzende der Stiftung.

Bewerbungsschluss ist am Sonntag, 16. Januar 2022.
In den Kategorien Handicap-Fußball, Resozialisierung, Schule und Verein sowie „Fußball Digital“ werden je drei ausgewählte Vorschläge mit einem Geldpreis prämiert (1. Platz/12.500 Euro, 2. Platz/7.500 Euro, 3. Platz/5.000 Euro). In der Kategorie „Sozialwerk“ wird der mit 10.000 Euro dotierte „Horst-Eckel-Preis“ vergeben.

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Bewerbungsschluss: 17.10.2021 | Preis: Insgesamt 75.000 € |  Das Leitthema für 2022: „Ehrenamt – damit gewinnen wir alle!“Sie haben ein Projekt, das zeigt, wie wertvoll Bürgerschaftliches Engagement ...

Bewerbungsschluss: 17.10.2021 | Preis: Insgesamt 75.000 € | 

Das Leitthema für 2022: „Ehrenamt – damit gewinnen wir alle!“
Sie haben ein Projekt, das zeigt, wie wertvoll Bürgerschaftliches Engagement für uns alle ist und das sich durch eine innovative Idee oder eine modellhafte Initiative auszeichnet? Sie sitzen an einer Idee, die noch nicht realisiert ist, jedoch Menschen für die Gestaltung unserer Zukunft durch ehrenamtliches Engagement begeistern soll?

Dann bewerben Sie sich beim Bayerischen Innovationspreis Ehrenamt 2022. Mit dieser Auszeichnung möchten wir das Bürgerschaftliche Engagement, das über fünf Millionen Menschen in Bayern leben, würdigen.

Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 75.000 Euro vergeben, um das Engagement in Bayern weiter zu unterstützen. Ausgezeichnet werden Einzelpersonen, Teams oder Organisationen, die innovative, gemeinwohlorientierte Ideen und Projekte in Bayern selbst planen und durchführen.

Ehrenamt ist und bleibt ein wichtiges gesellschaftliches Thema. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat uns das noch einmal deutlich gemacht. Umso wichtiger ist es nun, aus den Herausforderungen der letzten Monate den Mut zu neuen Initiativen im Ehrenamt wachsen zu lassen. Das Motto ist bewusst einfach und knapp formuliert, aber vielfältig verstehbar. Ihre Idee kann ansetzen beim Gewinn des Einzelnen, wenn er oder sie sich ehrenamtlich engagiert. Das gilt insbesondere für Personengruppen, die bisher kaum die Möglichkeit hatten, sich ehrenamtlich einzubringen und damit eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe bekommen. Ihre Idee kann aber auch das lebendige Ehrenamt in Ihrer eigenen Organisation im Blick haben oder auch den Gewinn Bürgerschaftlichen Engagements für unsere Gesellschaft insgesamt. Sie sind also eingeladen, das Thema „Ehrenamt – damit gewinnen wir alle!“ weit zu verstehen.

Die Wettbewerbskategorien.
Wir honorieren neue Ideen genauso wie innovative Projekte.
Der Bayerische Innovationspreis Ehrenamt wird in zwei Kategorien vergeben:

KATEGORIE 1: INNOVATIVE PROJEKTE
6 Einzelpreise à 10.000 Euro für Projekte, die bereits realisiert werden.

Die Kategorie ist goldrichtig, wenn Sie bereits ein innovatives Projekt realisieren – selbst wenn Sie mit der Umsetzung Ihres Projektes gerade erst begonnen haben und damit noch ganz am Anfang stehen. Der Innovationspreis kann es Ihnen erleichtern, an Ihr Ziel zu kommen.

KATEGORIE 2: NEUE IDEEN
5 Förderpreise je 3.000 Euro für herausragende Ideen und Konzepte.

Für alle, die mit ihrer Idee in den Startlöchern stehen. Denn es wäre schade, wenn Ihre wertvolle neue Idee allein am Geld scheitern würde. Deshalb wollen wir in dieser Kategorie gute Ideen auszeichnen, die unbedingt einmal ausprobiert werden sollten. Hier legen wir besonderen Wert auf Originalität, Entdecken und Experimentieren.

Fünf Bewertungskriterien für den Bayerischen Innovationspreis Ehrenamt.
Die folgenden allgemeinen Kriterien wird die Jury zur Entscheidung heranziehen:

  • Innovativ: Das gab es bisher noch nicht, das ist neu.
  • Engagementfeldübergreifend: Auch für andere Bereiche und Felder des Ehrenamtes nützlich und anwendbar.
  • Gemeinwohlorientiert: Nicht kommerziell orientiert.
  • Vorbildlich: Gut und nachahmenswert, ideal auch als Pilotprojekt.
  • Praktikabel: Das Projekt ist leicht umzusetzen und Erfolg versprechend.

Weitere Informationen, und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Förderung: bis zu 150.000 € Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem En...

Förderung: bis zu 150.000 €

Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.

Ziel des Programms
Mit diesem Programm fördert die ILB die Maßnahmen, die den Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen des Landes durch einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen oder des solidarischen Miteinanders unterstützen.

Fünf Milionen Euro für Zusammenhalt und solidarisches Miteinader in kleinen Gemeinden
Mit dem Start der neuen Förderrichtlinie zur Stärkung des Zusammenhalts und für ein solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs werden einzelne investive Maßnahmen mit bis zu 150.000 Euro auf verschiedenen Gebieten wie Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, sozialem Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie gefördert (Ab April 2022)

Wer, Was und Wie wird gefördert?

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?
Es können ausschließlich investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen gefördert werden:

  • Baumaßnahmen für Vorhaben, die gemeinschaftliche Ziele verfolgen und mit neuen Nutzungskomponenten die regionalen Perspektiven unterstützen,
  • der Erwerb von beweglichen Sachen im Wert von über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall bzw. Beschaffungen mit einem Gesamtwert von über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer). Hierzu rechnen Geräte, Ausstattungs- bzw. Ausrüstungsgegenstände,
  • der Erwerb unbeweglicher Sachen.

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Unentgeltliche Arbeitsleistungen oder Sachleistungen (Eigenleistungen) der Antragsteller,
  • Personal- und allgemeine Sachausgaben einschließlich von Ausgaben für den Unterhalt und den Betrieb der fertiggestellten Investitionsvorhaben,
  • Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung des Eigenanteils oder bei einer Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen sowie
  • die Umsatzsteuer, die der Zuwendungsempfänger nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehen kann.

Wie wird gefördert
Zuwendungen werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung als Zuschuss gewährt.
Die Höchstfördersumme pro Maßnahme ist auf 150.000 Euro begrenzt.
Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 01.04.2022 |  Mitmach-Regionen entstehen, wenn Menschen sich zusammentun und gemeinsam vor Ort Lösungen für die drängenden ökologischen und sozialen Fragen unserer Zeit umsetzen. ...

Bewerbungsschluss: 01.04.2022 | 

Mitmach-Regionen entstehen, wenn Menschen sich zusammentun und gemeinsam vor Ort Lösungen für die drängenden ökologischen und sozialen Fragen unserer Zeit umsetzen.

Die Mitmach-Regionen zeichnen sich durch einen 9 bis 18-monatigen Kooperationsprozess aus, mit dem Ziel, mit vielfältige Akteur:innen Deine Region zukunftsfähiger zu machen. Das Besondere ist, dass Du bei der Organisation der Mitmach-Region systematisch begleitet wirst und mit Gleichgesinnten in anderen Regionen im Austausch bist.

Nach dem Bewerbungsschluss startet ab Mai 2022 das Begleitprogramm für die Regional-Moderator:innen durch, die den Rahmen und die Mitmach-Konferenz organisieren. Parallel wird in Arbeitsgruppen zu den 3 bis 4 der Handlungsfelder an konkreten Umsetzungskonzepten für die Region gearbeitet. Dabei erhaltet Ihr Anregungen über erfolgreiche und innovative Beispiele aus anderen Regionen und werdet bei der Erarbeitung von Umsetzungskonzepten und Maßnahmen für Eure Region unterstützt.

Schlüsselelement und Höhepunkt sind die Mitmach-Konferenzen, bei denen ca. 30 bis 200 Menschen aus der Region zusammenkommen und an den entstandenen Ideen weiterarbeiten und diese anschließend in der Umsetzungsphase unterstützen.
Der nächste Meilenstein für einen gemeinsamen Austausch sind die Erfolgs-Workshops drei bis sechs Monate nach der Mitmach-Konferenz.

Bis zum 1. April 2022 können sich Unternehmen, Vereine, Gemeinden oder Personen bewerben. Die Initiative unterstützt die lokalen Netzwerke mit Online-Begleitprogrammen sowie Konferenzen und Workshops.

Bei der regionalen Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele können die Teilnehmenden in vier Transformationsfeldern tätig sein: Ernährungssystem, Energie und Verkehr, Wirtschaft und Finanzen sowie sozialer Zusammenhalt.

Am 22. Februar 2022 bietet die Initiative eine Informationsveranstaltung an.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Mitmachen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 16.01.2022 | Preis: bis zu 35.000 € |  Was ist digital.engagiert?Wir sind eine Förderinitiative von Amazon, AWS und Stifterverband und unterstützen junge Menschen darin, digitale F...

Bewerbungsschluss: 16.01.2022 | Preis: bis zu 35.000 € | 

Was ist digital.engagiert?
Wir sind eine Förderinitiative von Amazon, AWS und Stifterverband und unterstützen junge Menschen darin, digitale Fähigkeiten zu erwerben und sie für die Gesellschaft einzubringen. Gesucht sind aufstrebende Teams die mit ihrem Projekt die digitalen Fähigkeiten (digital skill education) der Generation von Morgen stärken und einen Beitrag zu chancengerechter digitaler Bildung leisten. Aus allen eingereichten Projektideen wählt eine hochkarätige Jury die zehn besten aus, die dann vier Monate lang unterstützt und begleitet werden – von den ersten Planungen bis zur technischen Umsetzung ihrer Projektidee.

Wer kann sich bewerben?
Die aktuelle Bewerbungsphase für die fünfte Runde von digital.engagiert läuft vom 15. Dezember 2021 bis 16. Januar 2022.

Gesucht werden Ideen und Initiativen aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich, die digitale Lösungsansätze nutzen und digitale Fähigkeiten junger Menschen fördern (digital skills education). Im Fokus sollen dabei Angebote für junge Menschen aus benachteiligten Gruppen stehen, die einen Beitrag zu chancengerechter digitaler Bildung leisten und digitale Teilhabe ermöglichen.

Ganz gleich ist dabei, ob ihr euch als Verein, Bürger*inneninitiative, NGO, Verband oder soziales Start-Up engagiert, eine Schul-, Studiums- oder Ausbildungs-Initiative auf die Beine stellt – was zählt, ist euer Team, eure Idee und eure Begeisterung für das Thema.

Was bietet digital.engagiert?
digital.engagiert setzt da an, wo es oft am meisten hakt: individualisiertes Coaching, praktische Hilfestellung und ein Netzwerk an Expert*innen und Gleichgesinnten. Jedes Projektteam bekommt einen Coach oder eine Coachin zur Seite gestellt, die oder der das Team vier Monate lang bei der Umsetzung seiner Ideen begleitet – in persönlichen Treffen vor Ort und über Videokonferenzen. Beim virtuellen Kick-Off-Event am 22. und 23. Februar 2022 treffen die Projektteams zum ersten Mal auf ihre Coaches und Coachinnen und ermitteln zusammen ihren individuellen Förderbedarf.

Im Netzwerk von digital.engagiert können sich Projektteams mit Expert*innen aus Technologie, Zivilgesellschaft und Sozialunternehmen austauschen und Kontakte knüpfen. Fachleute von Amazon Web Services (AWS) zeigen den Teams Innovationsmethoden sowie digitale Arbeitsweisen und stehen auch mit technischem Rat zur Seite. Die Projekte erhalten zudem durch Pressearbeit und Blogs erhöhte Sichtbarkeit über regionale Grenzen hinweg.

Neben dem Coaching-Programm erhalten die Projektteams außerdem eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 10.000 Euro pro Projekt. Am Ende des Förderzeitraums würdigen wir die Fortschritte aller Teams bei einer Abschlussveranstaltung und zeichnen zwei Projekte als Gewinner*innen aus. Sie erhalten Preisgelder von zusätzlich insgesamt 25.000 Euro.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 01.11.2021 |  Die Landesregierung NRW startet in diesem Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das neue Förderprogramm »2.000 x 1.000 E...

Bewerbungsschluss: 01.11.2021 | 

Die Landesregierung NRW startet in diesem Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das neue Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«, das im Jahr 2021 das Schwerpunktthema »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben« hat. Bewerbungen sind bis 1. November 2021 möglich.

»Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«
Hinweise zum Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« für das Jahr 2021 für Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen

Rund sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Ab 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. In diesem Jahr lautet es »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«.

Was wird gefördert?
Projekte oder Ideen, die passend zum diesjährigen Schwerpunktthema »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben« initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Denkbar sind hier zum Beispiel Besuchsdienste, ein Adventsnachmittag für ältere Menschen oder auch Aktionen für Ortsteile, die vom Hochwasser betroffen sind. Gefördert werden können beispielsweise Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit und erste Aktivitäten, die noch im Jahr 2021 umgesetzt werden sollen.

Welche Voraussetzungen gibt es?
Jedes Jahr wird pro Verein, zivilgesellschaftlicher Organisation oder Initiative maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember durchgeführt werden muss. Förderungsfähige Projekte für das Jahr 2021 müssen also bis zum 31. Dezember 2021 durchgeführt werden. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf.

Weitere Informationen und Unterlagen zum Förderprogramm finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 15.11.2021 | Fördervolumen: 10 Mio. Euro | Das Förderprogramm REGION.innovativ unterstützt regionale Bündnisse dabei, sich neuen Forschungs- und Innovationsthemen zu widmen und mit...

Bewerbungsschluss: 15.11.2021 | Fördervolumen: 10 Mio. Euro |

Das Förderprogramm REGION.innovativ unterstützt regionale Bündnisse dabei, sich neuen Forschungs- und Innovationsthemen zu widmen und mit neuen Partnern zusammenzuarbeiten. Bewerber können bis zum 15. November 2021 eine Projektskizze für die dritte Förderrunde einreichen. Auf dieser Grundlage werden in einem wettbewerblichen Verfahren Forschungsprojekte für eine Förderung ausgewählt.

Dritte Förderrunde – Gesellschaftliche Innovationsfähigkeit
In der aktuellen, dritten REGION.innovativ-Förderrunde „Regionale Faktoren für Innovation und Wandel erforschen – Gesellschaftliche Innovationsfähigkeit stärken“ geht es um die grundsätzlichen Fragen, wie sich die komplexen Innovationszusammenhänge auf regionaler Ebene darstellen lassen und wie es Regionen gelingen kann, durch Innovation einen erfolgreichen Strukturwandel zu gestalten. Der Fokus liegt dabei auf neuen oder bisher nur wenig beachteten sozial- und gesellschaftswissenschaftlichen Erklärungsansätzen für Innovationszusammenhänge, die sich am gesellschaftlichen Nutzen und den Nachhaltigkeitszielen orientieren.

Die Forschungsprojekte können als Einzel- oder Verbundvorhaben aus den Bereichen der Sozial-, Geistes-, und Wirtschaftswissenschaften gefördert werden. Es muss jedoch mindestens eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung am Vorhaben beteiligt sein. Zusätzlich müssen regionale Praxispartner aus strukturschwachen Regionen in die Entwicklung der Lösungsansätze mit eingebunden werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 26.11.2021 | Unterstützung | Ihr engagiert euch für Umweltschutz, Demokratieförderung oder bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche? Ihr seid motiviert, euer soziales Pro...

Bewerbungsschluss: 26.11.2021 | Unterstützung |

Ihr engagiert euch für Umweltschutz, Demokratieförderung oder bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche? Ihr seid motiviert, euer soziales Programm in andere Städte und Regionen zu verbreiten? Großartig! Der Accelerator vergibt 10 Stipendienplätze für gemeinnützige Organisationen und unterstützt euch dabei, strukturiert zu wachsen, eure Wirkung zu verbreiten und einen individuellen Weg der Skalierung zu finden.

Bereits zum 7. Mal suchen wir zehn großartige Organisationen, die ihre Programme skalieren und so noch mehr Wirkung erreichen möchten. Wir unterstützen zehn Organisationen 12 Monate lang bei der Entwicklung eurer individuellen Skalierungsstrategie. HateAid, Ackerdemia, mundraub, die Digitalen Helden, vostel.de, Hacker School und viele mehr haben das Programm bereits durchlaufen und haben ihre Wirkung skaliert. 

Bis zum 26. November 2021 könnt ihr euch für den Jahrgang 2022 bewerben und Teil der Accelerator Community werden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findet ihr hier

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Bewerbungsschluss: 10.10.2021 | Preis: 50 x 10.000 € | Wir suchen gemeinnützige Organisationen, die mit einfachen Ansätzen Engagierte und Ehrenamtliche insbesondere in ländlichen und/oder struktursch...

Bewerbungsschluss: 10.10.2021 | Preis: 50 x 10.000 € |

Wir suchen gemeinnützige Organisationen, die mit einfachen Ansätzen Engagierte und Ehrenamtliche insbesondere in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen gewinnen und Lust haben, ihre Tricks und Erfahrungen mit anderen zu teilen.

WARUM GIBT ES DEN ENGAGEMENTGEWINNER?
Viele zivilgesellschaftliche Organisationen stehen vor der Herausforderung, Mitstreiter:innen für ein Ehrenamt zu gewinnen. Gleichzeitig gibt es ein enormes Potenzial an Menschen, die sich gerne engagieren würden, aber nicht den Einstieg ins Ehrenamt finden. Gerade Menschen mit geringer formaler Bildung, mit Migrationsgeschichte oder auch mit Behinderung haben nicht den gleichen Zugang zum freiwilligen Engagement. Frauen sind in ehrenamtlichen Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert.

DAS WOLLEN WIR ÄNDERN: GESUCHT WERDEN DIE KREATIVSTEN IDEEN!
Wir suchen Organisationen, die Herausforderungen als Chance begreifen und mit kreativen und inklusiven Ideen Engagierte insbesondere in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen gewinnen und Lust haben, ihre Ansätze mit anderen Organisationen zu teilen. 50 von ihnen haben die Chance auf je 10.000 Euro.

Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen (z.B. eingetragener Verein, gGmbH), die folgende Kriteriern erfüllen:

  • Die Organisation ist bereit ihre Erkenntnisse und Methoden zur Nachwuchsgewinnung mit anderen Organisationen zu teilen.
  • Das Vorhaben ist bereits über das Ideenstadium hinaus entwickelt und es können erste Ergebnisse präsentiert werden.
  • Die Organisation muss Urheberin des auszuzeichnenden Ansatzes sein.
  • Die bewerbende Organisation sollte seit mindestens einem Jahr existieren.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Folgende Aspekte Ihrer Bewerbung interessieren uns besonders:

  • Organisationshintergrund: Für was setzen Sie sich seit wann ein? Welche Rolle spielen Engagierte in Ihrer Organisation? Welche Aufgaben werden ehrenamtlich übernommen?
  • Nachwuchsgewinnung: Wie haben Sie Engagierte und Ehrenamtliche für Ihre Organisation begeistern und gewinnen können? Welche digitalen Hilfsmittel haben Sie dabei wie genutzt? Welche Qualifizierungsmaßnahmen haben Sie ggf. durchgeführt? Wie wertschätzen Sie das Ehrenamt? Welche Anerkennungsformen nutzen Sie?
  • Wirksamkeit: Wie hat sich das Vorhaben auf die Anzahl der Engagierten, aber auch auf die Vielfalt in Ihrer Organisation ausgewirkt? Konnten Sie neue Personengruppen für ein Engagement bei Ihnen begeistern?
  • Nachhaltigkeit: Was haben Sie aus dem Vorhaben für die Nachwuchsgewinnung gelernt? Welche Tipps möchten Sie anderen Organisationen mitgeben?

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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