Bewerbungsschluss: 14.07.2023 | Förderung: bis zu 100.000 € |
Ihr habt neue Ideen, neue Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit? Ausgezeichnet! Ihr habt in eurer Arbeit gute Erfahrungen gemacht und wollt das bestehende Projekt erweitern? Sehr gut!
TransformD fördert Neues und...
Bewerbungsschluss: 14.07.2023 | Förderung: bis zu 100.000 € |
Ihr habt neue Ideen, neue Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit? Ausgezeichnet! Ihr habt in eurer Arbeit gute Erfahrungen gemacht und wollt das bestehende Projekt erweitern? Sehr gut!
TransformD fördert Neues und erweitert Bewährtes:
INNOVATIVE PROJEKTE TransformD fördert neue Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie Probleme besser lösen als frühere Praktiken und es deshalb wert sind, nachgeahmt und verbreitet zu werden. Die Innovationsprojekte gestalten Wandlungsprozesse in einem der drei Themenschwerpunkte des Förderprogramms und zielen darauf ab, für die Herausforderungen unserer Gesellschaft tragfähige Lösungen zu finden.
VERBREITUNG WIRKSAMER PROJEKTE TransformD fördert Projekte, die ihre Wirkung in einem der drei Themenschwerpunkte des Förderprogramms bereits nachgewiesen haben und diese auch für andere nutzbar machen oder skalieren wollen. Bewährte Angebote werden dadurch an neuen Standorten oder digital erweitert oder neuen Zielgruppen zugänglich gemacht.
DIE THEMEN
DIGITALISIERUNG – DIGITALE INNOVATION UND TECHNOLOGISCHE SOUVERÄNITÄT Projekte, die in besonderem Maße dazu beitragen, den digitalen Wandel auf gesellschaftlicher Ebene weiterzuentwickeln und die gemeinwohlorientierte digitale Innovationen ermöglichen
KLIMAWANDEL – KLIMANEUTRALITÄT UND RESSOURCENEFFIZIENZ Projekte, die lokale Lösungen für die globalen Herausforderungen der Klimakrise bieten
GESELLSCHAFTLICHER ZUSAMMENHALT – DIVERSE UND RESILIENTE ZIVILGESELLSCHAFT Projekte, die in besonderem Maße dazu beitragen, Engagement diverser zu gestalten, Menschen mit unterschiedlichen Biografien zusammenzubringen und damit zu einer widerstandsfähigeren Zivilgesellschaft und zu größerem gesellschaftlichen Zusammenhalt führen
WER KANN SICH BEWERBEN? Gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren rechtsfähige Zusammenschlüsse.
Nicht antragsberechtigt sind: politische Parteien, Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten.
Institutionelle Förderungen sind ausgeschlossen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findet ihr hier
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