Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Förderung: Bis zu 50.000 € |
Mit „Profil: Soziokultur“ legt der Fonds Soziokultur eine...
Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Förderung: Bis zu 50.000 € |
Mit „Profil: Soziokultur“ legt der Fonds Soziokultur eine neue Förderung im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) von bis zu 20 Millionen Euro auf. Es erfolgt eine einmalige Ausschreibung vom 01.08.2021 bis 30.09.2021 für Vorhaben, die in 2022 umgesetzt werden. Die Pandemie hat bei allen Kulturakteur*innen viele Fragen zu Angebot, Programm, Personal, Kooperationspartner*innen, Plattformen, Zielgruppen und der Finanzierung aufgeworfen. Hierauf reagiert „Profil: Soziokultur“.
Gefördert werden Entwicklungsprozesse und die Organisationsentwicklung von freien, gemeinnützigen Trägern und Einrichtungen des soziokulturellen und kulturellen Feldes. Die Prozessvorhaben sollen dazu dienen, dass Kulturelle Teilhabe und Mitgestaltung auch in unsicheren Zeiten auf der Basis eines klaren Profils und einer Finanzierungs- und Vernetzungsstrategie strukturell stabilisiert werden. Dies geschieht nach lokal unterschiedlichen Fragestellungen und diversen gesellschaftlich-kulturellen Bedingungen sowie bestenfalls unter Einbindung freier Kulturschaffender als Expert*innen der soziokulturellen Praxis und Strukturen.
Ziel ist es, freie Träger der Soziokultur, Kulturellen Bildung und Medienkulturarbeit auf der Basis der Pandemie-Erfahrungen bei Entwicklungsprozessen zu unterstützen, die ihrer mittelfristigen Stabilisierung und strukturellen Verankerung vor Ort dienen. Es können einzelne oder Verbundvorhaben mit bis zu drei Kooperationspartnern beantragt werden.
Was wird gefördert? Prozesse statt Projekte! Beantragte Vorhaben sind Aktivitäten zur eigenen Entwicklung, die auf der Basis von Fragestellungen der antragstellenden Träger dazu beitragen, dass
das eigene Profil und Potenzial für gesellschaftlich relevante, partizipative Kulturarbeit geschärft wird
gesellschaftlich drängende Fragen und Aufgaben aufgegriffen und die Bedeutung/Bedarfe für Organisation, Angebote, Personal und Zielgruppen geklärt werden
Ressourcen und mögliche Synergien mit anderen Einrichtungen/Partnern untersucht werden: Räume, Orte, Material, Ideen, Konzepte, Ausstattung, Finanzen, Personal, Administration etc.
Sichtbarkeit erhöht wird und Kommunikation und Austausch mit lokalen oder regionalen Stakeholdern, der Verwaltung und Kooperationspartnern funktioniert
Finanzierungs- und Beschäftigungsmodelle ggf. im Verbund mit Kooperationspartnern und/oder der Verwaltung entwickelt werden
Die Zusammenarbeit mit öffentlichen Träger*innen insbesondere mit Kulturverwaltung oder freien Kollektiven/Initiativen ist mit Blick auf örtliche Verankerung ausdrücklich erwünscht.
Wer ist antragsberechtigt?
freie gemeinnützige juristische Träger, d.h. eingetragene Vereine (e.V.), gGmbH, gUG und gemeinnützige Stiftungen mit mindestens zweijähriger Existenz (seit 2020 oder früher) und aus den Feldern der Kulturarbeit, der Soziokultur, der Kulturellen Bildung sowie der Medienkulturarbeit aus Deutschland
Kooperationsverbünde aus bis zu drei Trägern/Partnern, bei denen der Hauptantragstellende gemeinnütziger juristischer Träger (mind. 2 Jahre Existenz, s.o.) ist. Verbundpartner können gerne (jüngere) freie Initiativen/Arbeitskreise sowie GmbH/GbR sein. Einzelpersonen, öffentliche und kirchliche Träger sind sowohl als Hauptantragstellende als auch als Verbundpartner ausgeschlossen
Förderhöhe
mind. 5.000 Euro bis zu 30.000 Euro / max. 80% der Gesamtsumme
mind. 5.000 Euro bei Verbundvorhaben von zwei Partnern bis zu 40.000 Euro / max. 80% der Gesamtsumme
mind. 5.000 Euro bei Verbundvorhaben von drei Partnern bis zu 50.000 Euro / max. 80% der Gesamtsumme
Weitere Infromationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Siehier