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Infos zum Förderprogramm
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Bewerbungsschluss: 21.08.2021 | Preis: 17.500 € | 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt in diesem Jahr zum dritten Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. In diesem Jahr geht es um die Themen Unterstützung, Assistenz und Pflege. Mit dem Preis werden die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte ausgezeichnet, die vorbildlich für einen inklusiven Sozialraum sind. Wichtig dabei ist die Übertragbarkeit auf andere Kommunen oder Regionen sowie die Schaffung von mehr Teilhabechancen für alle.

Das Thema des Bundesteilhabepreises 2021 lautet: "Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten". Dafür werden gute Beispiele aus diesen drei Bereichen gesucht. Der mit dem Preis verbundene Anspruch ist eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe vor allem in den Bereichen selbstbestimmtes Wohnen, gesellschaftliche und politische Teilhabe, Bildung sowie Arbeit und Beschäftigung.

Ziel ist ein umfassendes Unterstützungssystem, das vielfältige gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und auf Ausnahmesituationen wie die Corona-Pandemie reagieren kann, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufrecht zu erhalten. Denn auch unter pandemiebedingten Einschränkungen müssen eine Teilhabe und die Vermeidung sozialer Isolation sichergestellt sein.

Wer sich bewerben kann
Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege, insbesondere Leistungsanbieter und Unterstützungsdienste, soziale und personenzentrierte Assistenzdienste, Anbieter spezieller Teilhabeprogramme, Tagesstätten, Verbände und Vereine, ehrenamtliche sowie sektorübergreifende Leistungserbringer, aber auch Anbieter von digitalen Lösungen sowie Kommunen und Regionen.

Was erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger?
Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Preis), 5.000 Euro (2. Preis) und 2.500 Euro (3. Preis).

Jury und Preisverleihung
Eine unabhängige Fachjury wählt die Preisträger aus. Mitglieder sind mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen, zudem Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern.
Der Preis wird vom BMAS verliehen.

Überblick: Ablauf und Organisatorisches


Abgabeschluss: 21. August 2021

  • Die Teilnahme ist kostenfrei, es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
  • Die Sprache des Wettbewerbs ist Deutsch.
  • Der Auswahlprozess und die Entscheidung über die Nominierten erfolgt vorrausichtlich Anfang Oktober 2021.
  • Die Entscheidung über die Platzierung liegt allein bei der Fachjury und wird im Rahmen der Preisverleihung bekanntgegeben. Das BMAS oder die Bundesfachstelle Barrierefreiheit haben keinen Einfluss auf diese Entscheidung.
  • Die Preisverleihung findet im 4. Quartal in Berlin statt.
  • Für das Verfahren der Preisvergabe und Entscheidung der Fachjury des Bundesteilhabepreises 2021 ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

 

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