Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 800.000 € |
Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase werden durch ein Nac...
Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 800.000 € |
Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase werden durch ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins gefördert.
Die Antragsbearbeitung und Mittelgewährung übernimmt die Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Fördermittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft.
WER WIRD GEFÖRDERT
Unternehmen:
nicht börsennotiertes, agrarnahes Start-up (KU)
Unternehmenssitz sowie steuerlicher Sitz in Deutschland
Handelsregistereintrag / Aufnahme Wirtschaftstätigkeit / Beginn Steuerpflicht vor max. 5 Jahren
Unternehmen ist nicht durch einen Zusammenschluss gegründet, hat nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen und noch keine Gewinne ausgeschüttet
Kein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion
Geschäftsmodell:
Innovatives Geschäftsmodell
positiver (nachhaltiger) Impact auf die Agrar- und Ernährungswirtschaft
Entwicklungsstand: Frühfinanzierungsphase, erste Entwicklungen (z.B. ein erster Prototyp) sind erfolgt
Hohes Wachstumspotenzial
Realistische Aussicht auf langfristig ökonomische Tragfähigkeit
WAS WIRD GEFÖRDERT
Förderfähige Ausgaben Darlehen Zuwendungsfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die der Festigung und Weiterentwicklung des Unternehmens in der Frühfinanzierungsphase dienen. Dazu zählen etwa Ausgaben für Personal, Betriebsmittel, Mieten, Lizenzen, Markterschließung oder Weiterentwicklung. Ausgaben sind grundsätzlich nur bis zu einer angemessenen (marktüblichen) Höhe förderfähig. Die Rentenbank beurteilt fallspezifisch die Angemessenheit der Beträge.
Förderfähige Ausgaben Zuschuss Förderfähig ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die dem Kompetenz- und Wissensaufbau der im Unternehmen tätigen Personen dienen. Erstattet werden bis zu 90% der nachgewiesenen Ausgaben.
Dazu gehören:
Dienstleistungen im Bereich der Beratung zur Stärkung der allgemeinen unternehmerischen Kompetenzen von Unternehmensleitung und angestellten Personen
Dienstleistungen im Bereich der Beratung zu technologischen und rechtlichen Fragestellungen, inkl. der Erstellung von Gutachten (z. B. zum Innovationspotential des Unternehmens)
Dazu gehören nicht:
Dienstleistungen zur Weiterentwicklung der konkreten Produkte / Services / Dienstleistungen (z. B. technische Zeichnungen etc.)
WIE WIRD GEFÖRDERT
Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen bis zu 800.000 Euro
Laufzeiten von 2 bis 10 Jahren
10% Eigenmittel notwendig
Zuschuss
Zuschuss in Höhe von 90% für notwendige Ausgaben für Beratungsleistungen
Zuschuss ist begrenzt auf 15% der Darlehenssumme und 50.000 Euro
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier
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