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Infos zum Förderprogramm
Programmname:
Beschreibung:

Förderung: bis zu 150.000 €

Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.

Ziel des Programms
Mit diesem Programm fördert die ILB die Maßnahmen, die den Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen des Landes durch einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen oder des solidarischen Miteinanders unterstützen.

Fünf Milionen Euro für Zusammenhalt und solidarisches Miteinader in kleinen Gemeinden
Mit dem Start der neuen Förderrichtlinie zur Stärkung des Zusammenhalts und für ein solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs werden einzelne investive Maßnahmen mit bis zu 150.000 Euro auf verschiedenen Gebieten wie Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, sozialem Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie gefördert (Ab April 2022)

Wer, Was und Wie wird gefördert?

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?
Es können ausschließlich investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen gefördert werden:

  • Baumaßnahmen für Vorhaben, die gemeinschaftliche Ziele verfolgen und mit neuen Nutzungskomponenten die regionalen Perspektiven unterstützen,
  • der Erwerb von beweglichen Sachen im Wert von über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall bzw. Beschaffungen mit einem Gesamtwert von über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer). Hierzu rechnen Geräte, Ausstattungs- bzw. Ausrüstungsgegenstände,
  • der Erwerb unbeweglicher Sachen.

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Unentgeltliche Arbeitsleistungen oder Sachleistungen (Eigenleistungen) der Antragsteller,
  • Personal- und allgemeine Sachausgaben einschließlich von Ausgaben für den Unterhalt und den Betrieb der fertiggestellten Investitionsvorhaben,
  • Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung des Eigenanteils oder bei einer Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen sowie
  • die Umsatzsteuer, die der Zuwendungsempfänger nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehen kann.

Wie wird gefördert
Zuwendungen werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung als Zuschuss gewährt.
Die Höchstfördersumme pro Maßnahme ist auf 150.000 Euro begrenzt.
Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier

 

Fördermittelgeber:
Förderbereiche:
Fördergebiet Land/Kanton:
Fördervolumen:
Projektpartner:
Programmlink:
Organisation:
Vorname:
Nachname:
Telefon:
0331 660-1221
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