Bewerbungsschluss: 31.10.2022 | Förderung: bis zu 15.000 € |
Bis zum 31. Oktober 2022 können landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Energiebedarf, die keine flächenabhängige Greening-Prämie erhalten, bis zu 15000 Euro Kleinbeihilfe bei der BLE beantragen.
Infolge der militärischen Aggression...
Bewerbungsschluss: 31.10.2022 | Förderung: bis zu 15.000 € |
Bis zum 31. Oktober 2022 können landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Energiebedarf, die keine flächenabhängige Greening-Prämie erhalten, bis zu 15000 Euro Kleinbeihilfe bei der BLE beantragen.
Infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, die am 24. Februar 2022 begonnen hat, ist das Wirtschaftsleben beträchtlich gestört. Der Krieg hat zu erheblichen wirtschaftlichen Unsicherheiten geführt, Handelsströme und Lieferketten sind gestört. Es ist zu außergewöhnlich großen und unerwarteten Preisanstiegen gekommen, insbesondere bei Erdgas und Strom, aber auch bei zahlreichen anderen Inputs, Rohstoffen und Primärgütern einschließlich des Agrar-und Nahrungsmittelbereichs.
Diese Kleinbeihilfe soll diesen landwirtschaftlichen Unternehmen einen finanziellen Zuschuss gewähren, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Preisanstiegs bei Energie, Futter- und Düngemitteln infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine abzumildern. Ziel ist es, die deutsche Landwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten.
Die Richtlinie regelt Art und Umfang der Kleinbeihilfe sowie die Beihilfeberechtigung und Auszahlungsbedingungen.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für die Durchführung und Abwicklung dieser Maßnahme zuständig.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Kleinbeihilfe besteht nicht.
Die BLE entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und nach Maßgabe der oben genannten Richtlinie.
Weitere Informationen zu den Kleinbeihilfen für Landwirtschaftsbetriebe finden Sie hier