Bewerbungsschluss: 31. März 2023 und 30. Juni 2023 | Förderung: bis zu 60% der Kosten |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte ab 2022 mit dem Förderprogramm "Bildungskommunen" bei der Bewältigung zentraler Heraus- forderungen im...
Bewerbungsschluss: 31. März 2023 und 30. Juni 2023 | Förderung: bis zu 60% der Kosten |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte ab 2022 mit dem Förderprogramm "Bildungskommunen" bei der Bewältigung zentraler Heraus- forderungen im Bildungsbereich: von der Digitalisierung über die Fachkräftesicherung bis zur Demokratiebildung.
In ausgewählten Themenbereichen entwickeln die Kommunen gemeinsam mit Kooperationspartnern neue Projekte und Angebote (z.B. im Ganztag). Ein Bildungsmonitoring unterstützt die Managementaktivitäten in den ausgewählten Bereichen. Begleitet werden die Kommunen dabei durch die Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement Rheinland-Pfalz – Saarland.
Warum "Bildungskommunen" beantragen?
Drängende Herausforderungen im Bildungsbereich bearbeiten
Mehrere thematische Schwerpunkte auswählen
Ein digitales Bildungsportal aufbauen
Eine digital vernetzte Bildungsstrategie erarbeiten
Unterstützende Strukturen aufbauen
Eine Bildungsberichterstattung entwickeln
Was wird gefördert?
Ausgaben für Personal (ohne Höchstzahl)
Ausgaben für Dienstreisen
Ausgaben für die Software „IT-Instrumentarium zum kommunalen Bildungsmonitoring (KomBi)“
Vergabe von Aufträgen für Kommunikation und Veranstaltungen
Die Förderung im Rahmen des ESF-Plus-Programms "Bildungskommunen" wird als Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen (z.B. Region Trier).
Welche Schwerpunkte können gewählt werden?
Kulturelle Bildung
Demokratiebildung/Politische Bildung
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Integration durch Bildung
Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel
Inklusion
Wer ist antragsberechtigt?
Landkreise & kreisfreie Städte
Kreisangehörige Städte können unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Antrag stellen.
Eine Beteiligung an Vorgängerprogrammen ist keine Voraussetzung für eine Förderung.
Welche Fristen gibt es? Es sind folgende Vorlagetermine vorgesehen: der 31. März 2023 und der 30. Juni 2023.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "Bildungskommunen" finden Sie hier