Sidebar

x
Details
Bewerbungsschluss: 31. März 2023 und 30. Juni 2023 | Förderung: bis zu 60% der Kosten |  Das Bundesministerium für Bild...

Bewerbungsschluss: 31. März 2023 und 30. Juni 2023 | Förderung: bis zu 60% der Kosten | 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte ab 2022 mit dem Förderprogramm "Bildungskommunen" bei der Bewältigung zentraler Heraus- forderungen im Bildungsbereich: von der Digitalisierung über die Fachkräftesicherung bis zur Demokratiebildung.

In ausgewählten Themenbereichen entwickeln die Kommunen gemeinsam mit Kooperationspartnern neue Projekte und Angebote (z.B. im Ganztag). Ein Bildungsmonitoring unterstützt die Managementaktivitäten in den ausgewählten Bereichen. Begleitet werden die Kommunen dabei durch die Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement Rheinland-Pfalz – Saarland.

Warum "Bildungskommunen" beantragen?

  • Drängende Herausforderungen im Bildungsbereich bearbeiten
  • Mehrere thematische Schwerpunkte auswählen
  • Ein digitales Bildungsportal aufbauen
  • Eine digital vernetzte Bildungsstrategie erarbeiten
  • Unterstützende Strukturen aufbauen
  • Eine Bildungsberichterstattung entwickeln

Was wird gefördert?

  • Ausgaben für Personal (ohne Höchstzahl)
  • Ausgaben für Dienstreisen
  • Ausgaben für die Software „IT-Instrumentarium zum kommunalen Bildungsmonitoring (KomBi)“
  • Vergabe von Aufträgen für Kommunikation und Veranstaltungen
  • Konzeption und Erstellung eines Bildungsportals
  • Pauschalierte Förderung indirekter Projektausgaben

Die Förderung im Rahmen des ESF-Plus-Programms "Bildungskommunen" wird als Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen (z.B. Region Trier).

Welche Schwerpunkte können gewählt werden?

  • Kulturelle Bildung
  • Demokratiebildung/Politische Bildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
  • Integration durch Bildung
  • Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel
  • Inklusion

Wer ist antragsberechtigt?

  • Landkreise & kreisfreie Städte
  • Kreisangehörige Städte können unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Antrag stellen.
  • Eine Beteiligung an Vorgängerprogrammen ist keine Voraussetzung für eine Förderung.

Welche Fristen gibt es?
Es sind folgende Vorlagetermine vorgesehen: der 31. März 2023 und der 30. Juni 2023.

Weitere Informationen zum Förderprogramm "Bildungskommunen" finden Sie hier

Mehr
Gefällt
Recent Photos
Der Link wurde in die Zwischenablage kopiert.
Timeline filtern:
Angeheftete Beiträge
Neueste Aktivitäten
  • Helena Brüggemann gefällt diese Seite
    Beitrag wartet auf Freischaltung
    Der Beitrag wurde veröffentlicht und ist jetzt im Stream sichtbar.
  • Förderprogramm "Bildungskommunen" hat ein neues Video hochgeladen
    Bessere Bildung für alle - Erklärfilm zeigt Mehrwerte des neuen Förderprogramms "Bildungskommunen"

    Bildung findet vor Ort statt – da, wo die Menschen leben, lernen und arbeiten. Jeder soll die Chance haben, individuelle Bildungsziele zu verwirklichen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert daher in der Förderperiode 2021-2027 des Europäischen Sozialfonds die weitere Entwicklung des datenbasierten Bildungsmanagements in den Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland. Ein thematischer Schwerpunkt des neuen ESF Plus-Programms ‚Bildungskommunen‘ ist die Etablierung...

    Bildung findet vor Ort statt – da, wo die Menschen leben, lernen und arbeiten. Jeder soll die Chance haben, individuelle Bildungsziele zu verwirklichen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert daher in der Förderperiode 2021-2027 des Europäischen Sozialfonds die weitere Entwicklung des datenbasierten Bildungsmanagements in den Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland. Ein thematischer Schwerpunkt des neuen ESF Plus-Programms ‚Bildungskommunen‘ ist die Etablierung digital-analog vernetzter Bildungslandschaften für das lebensbegleitende Lernen.

    Bildungskommunen wählen darüber hinaus spezifische thematische Schwerpunkte im Bereich der kulturellen Bildung, der Demokratiebildung/politischen Bildung, der Bildung für Nachhaltige Entwicklung, der Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel, der Integration durch Bildung oder der Inklusion.

    Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie stets aktualisiert hier: https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/bildung-in-regionen/bildungskommunen/bildungskommunen_node.html 

    Mehr
    0
    0
    0
    0
    0
    0
    Beitrag wartet auf Freischaltung
    Der Beitrag wurde veröffentlicht und ist jetzt im Stream sichtbar.
  • Förderprogramm "Bildungskommunen"

    Bewerbungsschluss: 31. März 2023 und 30. Juni 2023 | Förderung: bis zu 60% der Kosten | 

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte ab 2022 mit dem Förderprogramm "Bildungskommunen" bei der Bewältigung zentraler Heraus- forderungen im...

    Bewerbungsschluss: 31. März 2023 und 30. Juni 2023 | Förderung: bis zu 60% der Kosten | 

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte ab 2022 mit dem Förderprogramm "Bildungskommunen" bei der Bewältigung zentraler Heraus- forderungen im Bildungsbereich: von der Digitalisierung über die Fachkräftesicherung bis zur Demokratiebildung.

    In ausgewählten Themenbereichen entwickeln die Kommunen gemeinsam mit Kooperationspartnern neue Projekte und Angebote (z.B. im Ganztag). Ein Bildungsmonitoring unterstützt die Managementaktivitäten in den ausgewählten Bereichen. Begleitet werden die Kommunen dabei durch die Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement Rheinland-Pfalz – Saarland.

    Warum "Bildungskommunen" beantragen?

    • Drängende Herausforderungen im Bildungsbereich bearbeiten
    • Mehrere thematische Schwerpunkte auswählen
    • Ein digitales Bildungsportal aufbauen
    • Eine digital vernetzte Bildungsstrategie erarbeiten
    • Unterstützende Strukturen aufbauen
    • Eine Bildungsberichterstattung entwickeln

    Was wird gefördert?

    • Ausgaben für Personal (ohne Höchstzahl)
    • Ausgaben für Dienstreisen
    • Ausgaben für die Software „IT-Instrumentarium zum kommunalen Bildungsmonitoring (KomBi)“
    • Vergabe von Aufträgen für Kommunikation und Veranstaltungen
    • Konzeption und Erstellung eines Bildungsportals
    • Pauschalierte Förderung indirekter Projektausgaben

    Die Förderung im Rahmen des ESF-Plus-Programms "Bildungskommunen" wird als Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen (z.B. Region Trier).

    Welche Schwerpunkte können gewählt werden?

    • Kulturelle Bildung
    • Demokratiebildung/Politische Bildung
    • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
    • Integration durch Bildung
    • Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel
    • Inklusion

    Wer ist antragsberechtigt?

    • Landkreise & kreisfreie Städte
    • Kreisangehörige Städte können unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Antrag stellen.
    • Eine Beteiligung an Vorgängerprogrammen ist keine Voraussetzung für eine Förderung.

    Welche Fristen gibt es?
    Es sind folgende Vorlagetermine vorgesehen: der 31. März 2023 und der 30. Juni 2023.

    Weitere Informationen zum Förderprogramm "Bildungskommunen" finden Sie hier

    Mehr
    0
    0
    0
    0
    0
    0
    Beitrag wartet auf Freischaltung
    Der Beitrag wurde veröffentlicht und ist jetzt im Stream sichtbar.
Noch keine Aktivität vorhanden.
Fehler beim Laden des Tooltip.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.