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Der Verwaltungsausschuss der Stadt Nordhorn hat die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 17 e „Innenstadt am Wasser“ sowie der 112. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nordhorn und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans, der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans, die jeweiligen Begründungen mitsamt Umweltberichten und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können ab 08. Mai 2023 für die Dauer eines Monats bis einschl. 07. Juni 2023 gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Internet unter www.nordhorn.de\bauleitplanung eingesehen werden. Darüber hinaus kann in dem Zeitraum auch eine Einsichtnahme in die Planunterlagen bei der Stadt Nordhorn im Stadthaus I, Amt für Stadtentwicklung - Zimmer 2.25 -, Bahnhofstraße 24, 48529 Nordhorn, während der Dienststunden erfolgen.

Der (deckungsgleiche) Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 e sowie der 112. Änderung des Flächennutzungsplans (s. oben) umfasst eine ca. 1,86 ha große Fläche im Bereich des Marktplatzes und des derzeitigen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) im Bereich zwischen Vechte, Lingener Straße und Seeuferstraße. Die genaue Abgrenzung ist der entsprechenden Karte zu entnehmen. Es gilt die Innenkante der Umrandung. 

Ziel und Zweck der Planung: Nach der Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs „Innenstadt am Wasser“ wurde das Konzept unter Berücksichtigung der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt. Um den Neubau der demnach vorgesehenen Gebäude und Wasserflächen zu ermöglichen, ist beabsichtigt, das bisherige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „ZOB“ künftig als Kerngebiet (MK) auszuweisen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

- Umweltbericht gem. § 2 a BauGB mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB);

- Schalltechnische Untersuchung der Verkehrslärmsituation innerhalb des Plangebietes - sowie auch im umliegenden Bereich im Hinblick auf die Verschiebung verbleibender Bushaltestellen in den öffentlichen Verkehrsraum an der Morsstiege;

- Stellungnahme des Landkreises Grafschaft Bentheim, u. a. bezüglich der Themen Gehölzbestände, Biotopverbundfunktion der Vechte sowie Hochwasserneutralität der geplanten Maßnahmen.

  1.   Innenstadt am Wasser
  2.   Donnerstag, 04. Mai 2023
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