Sidebar

x
Details
Ziel des Projektes ist die Umwandlung und Aufwertung innerstädtischer Flächen durch die Weiterentwicklung der Wasserstad...

Ziel des Projektes ist die Umwandlung und Aufwertung innerstädtischer Flächen durch die Weiterentwicklung der Wasserstadt Nordhorn - Förderung der Urbanität und Stärkung des umgebenden ländlichen Raums. Geplant ist der Umbau des Busbahnhofs zum Stadthafen, die Errichtung neuer Gebäude, Änderung des Flussufers zur Erholungspromenade und Neugestaltung des zentralen Markplatzes.

Ausgangslage ist die, nach Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes geplante, Verortung des Zentralen Omnibusbahnhofs zum Bahnhof und somit die Anbindung von Bus und Bahn als Ergebnis der Reaktivierung des SPNV. Durch Schaffung eines neuen Mobilitätsknotenpunktes soll die Weiterentwicklung der Stadt Nordhorn als attraktiver Einkaufsstandort mit Stärkung des umliegenden ländlichen Raum als ein zentrales Planungsziel sichergestellt werden.

Für drei neue Gebäude am Stadthafen wurden entsprechende Nutzungkonzepte erarbeitet, die im Ergebnis zu einer multifunktionalen Ausrichtung des Stadthafens aus Freizeit, Gastronomie, Einkaufen und Dienstleistungen vorgeschlagen wurden. Im Bereich des Tourismus ist untersucht worden, ob der Standort des Stadtmarketings VVV in eines der drei Gebäude verlegt werden sollte und welche neuen Möglichkeiten in Hinblick auf den Tages-, Fahrrad- und Wassertourismus sowie auf Trendwassersport entwickelt werden können. Um die technische Machbarkeit des Hafenbeckens aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu prüfen, sind umfangreiche hydrologische Untersuchungen, u. a. durch eine Modellierung des Hafenbeckens nebst Einmündungsbereich vorgenommen worden.

Mehr
Gefällt
Der Link wurde in die Zwischenablage kopiert.
Timeline filtern:
Angeheftete Beiträge
Neueste Aktivitäten
  • Innenstadt am Wasser hat eine Ankündigung erstellt

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Nordhorn hat die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 17 e „Innenstadt am Wasser“ sowie der 112. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nordhorn und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans, der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans, die jeweiligen Begründungen mitsamt Umweltberichten und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können ab 08. Mai 2023 für die Dauer eines Monats bis einschl. 07. Juni 2023 gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Internet unter www.nordhorn.de\bauleitplanung eingesehen werden. Darüber hinaus kann in dem Zeitraum auch eine Einsichtnahme in die Planunterlagen bei der Stadt Nordhorn im Stadthaus I, Amt für Stadtentwicklung - Zimmer 2.25 -, Bahnhofstraße 24, 48529 Nordhorn, während der Dienststunden erfolgen.

    Der (deckungsgleiche) Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 e sowie der 112. Änderung des Flächennutzungsplans (s. oben) umfasst eine ca. 1,86 ha große Fläche im Bereich des Marktplatzes und des derzeitigen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) im Bereich zwischen Vechte, Lingener Straße und Seeuferstraße. Die genaue Abgrenzung ist der entsprechenden Karte zu entnehmen. Es gilt die Innenkante der Umrandung. 

    Ziel und Zweck der Planung: Nach der Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs „Innenstadt am Wasser“ wurde das Konzept unter Berücksichtigung der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt. Um den Neubau der demnach vorgesehenen Gebäude und Wasserflächen zu ermöglichen, ist beabsichtigt, das bisherige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „ZOB“ künftig als Kerngebiet (MK) auszuweisen.

    Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

    - Umweltbericht gem. § 2 a BauGB mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB);

    - Schalltechnische Untersuchung der Verkehrslärmsituation innerhalb des Plangebietes - sowie auch im umliegenden Bereich im Hinblick auf die Verschiebung verbleibender Bushaltestellen in den öffentlichen Verkehrsraum an der Morsstiege;

    - Stellungnahme des Landkreises Grafschaft Bentheim, u. a. bezüglich der Themen Gehölzbestände, Biotopverbundfunktion der Vechte sowie Hochwasserneutralität der geplanten Maßnahmen.

    1. Weiterlesen →
    0
    0
    0
    0
    0
    0
    Beitrag wartet auf Freischaltung
    Der Beitrag wurde veröffentlicht und ist jetzt im Stream sichtbar.
Noch keine Aktivität vorhanden.
Fehler beim Laden des Tooltip.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.