Coconat steht für community and concentrated work in nature und erschließt neue touristische Zielgruppen die in Brandenburg die Natur, Ruhe und Inspiration für konzentrierte Arbeitsaufenthalte suchen. Unser Sozialunternehmen steht für eine starke Antwort ländlicher Räume auf die Herausforderungen des digitalen Zeitalters. Wir sind ein Kreativ-Hub an der Schnittstelle von Kreativwirtschaft, Tourismus und Regionalentwicklung.
Coconat bieten eine gemeinschaftliche, flexible Nutzung an indem...
Wir finden besonders, dass Coconat historische ländliche Konzepte wie z.B. Künstlerkolonien, abgeschieden liegende Klöster als Orte konzentrierter Arbeit, Dorfgemeinschaftshäuser, freiwillige Feuerwehr oder gemeinschaftlich genutzte Infrastruktur aufgreift und mit Unterstützung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie, hohen Ansprüchen an Nachhaltigkeit und den Sharing-Gedanken in ein gemeinwohlorientiertes Unternehmenskonzept integriert das sich wirtschaftlich trägt.
Unser Verein möchte die Dörfer in Brandenburg wieder sichtbar machen, dazu engagieren wir uns in verschiedenen Schwerpunkten:
Kommunikation
Mit dem Format der „Regionalen Dörfertreffen“ haben wir gemeinsam mit den LEADER-Aktionsgruppen in den Regionen viele Dörfer in Brandenburg miteinander ins Gespräch gebracht und den konstruktiven Austausch über die ländliche Entwicklung gefördert. Im Fokus stehen praktische Informationen und Erfahrungsberichte zur Dorfentwicklung und zum bürgerschaftlichen Engagement. Zudem gibt es Gelegenheit für Austausch und Vernetzung sowie konkrete inhaltliche Arbeit.
Als landesweite Formate wollen wir im Turnus der Europäischen Ländlichen Parlamente den „Tag der Dörfer“ ausbauen und das „Parlament der Dörfer“ fest etablieren. Der Tag der Dörfer ist stärker als fachlicher Austauschtag für die aktiven Menschen aus den Dörfern zu einem drängenden Oberthema gedacht, während das Parlament der Dörfer die Handlungsbedarfe aus den Diskussionen der Regionalen Dörfertreffen aufgreift. Über den Dialog mit der Landespolitik soll Dialog verstärkt und ein stärker an den Bedarfen ländlicher Bevölkerung orientiertes politisches Handeln angeregt werden. Im Fokus stehen Austausch und die gemeinsame Suche nach Lösungen. Das Parlament der Dörfer fand 2022 unter der Schirmherrschaft der Landtagspräsidentin Prof. Liedtke erstmal statt.
Darüber hinaus haben wir unser Dialogformat zum Kennenlernen der Dorfbewegung Brandenburg entwickelt – den „Fünf-Uhr-Tee“. Dieses rein digitale Format findet monatlich als knappe Stunde statt und hat jeweils ein ländliches Thema dorfspezifisch im Fokus. Zu einem Input von Experten oder Partnern kommen die Beteiligten locker ins Gespräch.
Bildung
Wir engagieren uns, um Informationen, bedarfsgerechte Bildung und Wissen durch geeignete Kommunikationsarbeit zu teilen, inhaltlich mitzugestalten und Austausch zu ermöglichen. Dazu gehört beuispielsweise die Mitwirkung in Steuerungsrunden oder Fachbeiräten wie z.B. den LANDVISIONEN oder dem Forum ländlicher Raum Brandenburg. Vorhandene Informationen mit Fachbezug und Erfahrungswissen wollen wir über unsere verschiedenen Medien noch mehr Menschen zugänglich machen.
Interessenvertretung
Wir vertreten Interessen der Dörfer in Brandenburg und sorgen mit unserer Gremien- und Netzwerkarbeit dafür, dass die „Stimmen der Dörfer“ wieder gehört und „Lebendige Dörfer“ sichtbar werden. Dazu gehören die Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen und das Gespräch mit Landtagsabgeordneten oder die Beteiligung in verschiedenen Dialogveranstaltungen.
Die Dorf-Akademie Wetterau/Oberhessen versteht sich als eine Unterstützungsstruktur (Impuls- und Austauschplattform) für Menschen in den Dörfern der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen, die sich vor Ort engagieren oder dies zukünftig tun möchten. Hierzu bietet sie verschiedenste Qualifizierungs- und Bildungsangebote an, stellt Wissen zur Verfügung, vermittelt Kontakte und trägt zur Entstehung neuer Netzwerke bei. Die Dorf-Akademie bietet hierzu vor Ort in den Dörfern der Region aber auch online praxisnahe Schulungen und Veranstaltungen an. Das Angebot ist thematisch breit gefächert und orientiert sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung der ländlichen Region, sodass die Themenbereiche kontinuierlich sowie bedarfsgerecht neu- und weiterentwickelt werden. Bereits behandelte Themen waren bspw. „E-Mobilität im ländlichen Raum“, „Fachwerk – Baukultur im Dorf“, „Bürgerbeteiligung aller Generationen“, „Willkommensmanagement in der Praxis“, „Dorf mit allen Sinnen“, „Treffpunkte im Dorf“ oder auch „Coworking im ländlichen Raum“. Vor dem Hintergrund der ersten interkommunalen Landesgartenschau in Hessen im Jahr 2027 in Oberhessen werden in den Jahren 2023 und 2024 vermehrt Themen hinsichtlich der Biodiversität eines Dorfes, wie bspw. Begrünung von Fassaden und Innenhöfen oder Gestaltung öffentlicher Räume (klimaangepasste Begrünung), behandelt. In diesem Zusammenhang ist bereits die erste Veranstaltung „Nachhaltige Begrünung öffentlicher und privater Grünflächen - Beiträge von Dörfern im Kontext des Klimawandels“ zu Beginn des Jahres 2023 geplant.
Ziel der Dorf-Akademie ist es, Menschen in der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen zu befähigen, zu qualifizieren und zu unterstützen, die sich für ihr Dorf ehrenamtlich einsetzen oder dies in Zukunft vorhaben. Dies soll das zivilgesellschaftliche Engagement in der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen fördern und zur Kompetenzentwicklung (capacity building) in der Region beitragen. Somit können die Dörfer und ihre Dorfgemeinschaften in der Region nachhaltig gestärkt werden. Die Bildungs- und Qualifizierungsangebote in Form von Veranstaltungen und Workshops sorgen somit für eine Qualitätssteigerung der Ortsaktiven, kann darüber hinaus aber auch eine zusätzliche Motivation sein.
Die Dorf-Akademie ist ein Ergebnis aus dem BMBF-Forschungsvorhaben Kommune innovativ, Ortsinnenentwicklung in der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen, Aktionsname DORF UND DU. Dieses Forschungsprojekt wurde auf Initiative der Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH in Kooperation mit den drei Modellkommunen Butzbach, Nidda und Ortenberg, dem Amt für Bodenmanagement und der Justus-Liebig-Universität Gießen durchgeführt. Die daraus gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse des Forschungsprojektes finden sich als Ergebnis in der Regionalstrategie Ortsinnenentwicklung der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen wieder. Die praktische Umsetzung der Regionalstrategie Ortsinnenentwicklung zur zukünftigen Entwicklung der Dörfer wird durch die beiden zentralen Bausteine Dorf-Akademie und Kompetenznetzwerk Innenentwicklung realisiert. Nach einer zweijährigen Laufzeit der Dorf-Akademie hat sich dieses Projekt als wirkungsvolle Einrichtung - sowohl digital als auch präsent in den Dörfern - etabliert. Im Rahmen der neuen LEADER-Förderperiode 2023-2027 ist eine Verstetigung dieser Einrichtung geplant. In diesem Zeitraum wird die Erstbauberatung als ein weiterer Baustein hinzugefügt. Hierbei wird Bau- bzw. Umbauinteressierten für Gebäude oder Baulücken in historischen Ortskernen ein kostenfreies Informationsangebot in Form von Beratungsgutscheinen zur Verfügung gestellt.
Ziel der interkommunalen Förderscouting-Plattform ist die langfristige Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen im Rahmen des allgemeinen Entwicklungsprozesses "von der Idee zum Projekt". Vor dem Hintergrund der Entwicklung lebenswerter Kommunen und der Sicherung der Daseinsvorsorgeinfrastrukturen wird es für strukturschwache Regionen immer essenzieller, vorhandene Entwicklungsressourcen (Projektwissen, Personal und Finanzmittel) in einem Wissensnetzwerk zu bündeln und zu teilen.
Das Vorhaben bildet ein digitales Assistenzsystem für die Entwicklung, Förderung und Umsetzung von kommunalen Projekten, dass es in dieser Form noch nicht gibt. Die Entwicklung erfolgte in einem mehrstufigen Partizipationsprozess mit haupt- und ehrenamtlichen Akteuren der Kommunen in Nordfriesland. Der integrative Gestaltungsprozess ist fortlaufend. Es soll ein interkommunales Wissensnetzwerk in Nordfriesland und darüber hinaus aufgebaut werden, dass den Wissenstransfer zu unterschiedlichen Projektideen und bedarfsorientierten Fördermöglichkeiten erleichtert, sowie Erfahrungen zu Projektumsetzungen in Form von Checklisten als "Kurzer Dienstweg 2.0" bereithält.
Zur Verstetigung der Nutzung und des Austausches wird parallel ein Schulungsworkshop für Projektarbeit (Entwicklung, Planung, Umsetzung) entwickelt, umgesetzt und zur Nachnutzung durch andere Regionen verfügbar gemacht, damit ein möglichst weiter Kreis an Verwaltungsmitarbeiter*innen sich in dieser komplexen und gleichzeitig elementaren Materien weiterbilden können.
Das Projekt der LAND-GRAZIEN - eine Beratungsstelle für alle Frauen - hat das Ziel allen Frauen und Kindern, die von gewaltbetroffen sind und in einer ländlichen Region im Kreis Herzogtum-Lauenburg leben, Gewaltinterventions- sowie Gewaltpräventionsangebote zugänglich zu machen. Dies ist die Grundlage dafür, dass alle Frauen und Kinder, vollkommen unabhängig von der vorhandenen Infrastruktur, der eigenen Mobilität und finanziellen Möglichkeiten die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, ihr Recht auf ein gewaltfreies Leben verwirklichen können.
Zur Umsetzung der Gewaltinterventionsangebote wird die Mobile Beratung angeboten. Hierfür wurde ein Beratungsmobil angeschafft in denen die Beratung stattfindet. Das Beratungsmobil ist ein Handwerker-Bus (ähnlich T5), der im hinteren Teil zu einem Büro umgebaut wurde. Von außen ist das Mobil mit reichlich Handwerkerwerbung beklebt, sodass von außen nicht erkennbar ist, wer sich im Mobil aufhält. Das Mobil bietet den pädagogischen Mitarbeiterin die Möglichkeit die Beratungstermine dort stattfinden zu lassen, wo die Frauen sich in ihrem Alltag aufhalten - auf dem Parkplatz der Schule, Kindergarten, Supermarkt, etc. So kann sichergestellt werden, dass die Beratungen sicher und anonym stattfinden. Die Gewältpräventionsangebote sind zu 100% digital - auf den Social-Media-Kanälen 24/7 abrufbar und somit zugängliche für alle betroffene und interessierte Menschen, vollkommen unabhängig vom Wohnort. Die Reichweite der Präventionsaktivitäten betrug im vergangenen Jahr 125.000 Accounts.
Das beschriebene Konzept der LAND-GRAZIEN, mit dem Hauptzielgruppe - Frauen und Kinder wohnhaft in ländlichen Regionen - ist im gesamten Bundesgebiet Deutschland einzigartig und schließt somit eine Lücke im vorhandenen Unterstützungssystem für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Somit wird eine soziale Daseinsvorsoge sichergestellt und die Diskriminierung aufgrund des Wohnortes beseitigt.
Lebensqualität Bauernhof – Dem Leben Qualität geben
Erste Anlaufstelle bei schwierigen Lebenssituationen, aber auch zeitgemäßes präventivpsychologisches Vortrags- und Kursprogramm: Seit 2007 steht das vielseitige Bildungs- und Informationsangebot von „Lebensqualität Bauernhof“ (LQB) im Dienste der Lebensqualität von bäuerlichen Familien.
Zwei existenzielle Bereiche liegen im bäuerlichen Leben sehr nah beieinander: Familie und Arbeit. Das birgt natürlich auch Konfliktpotenzial. Mitunter beeinflussen schwierige Hofübergaben, Überlastung, Missverständnisse zwischen Jung und Alt, Partnerschafts- oder wirtschaftliche Sorgen ganze Familiensysteme und nicht zuletzt den Betrieb. Da kann ein fachkundiger Blick von außen hilfreich sein. Vorausgesetzt, die Beratenden sind in der bäuerlichen Lebenswelt zu Hause. Aus diesem Gedanken heraus hat die Arbeitsgemeinschaft Bäuerinnen 2007 mit dem Projekt „Lebensqualität Bauernhof“ ein umfangreiches Beratungs- und Bildungsangebot geschaffen. Präventiv vermitteln zahlreiche Kurse, Seminare und Vorträge zu Fragen der Lebensqualität den Bäuerinnen und Bauern das Rüstzeug, um Fallstricke zu erkennen und ihre eigenen Kraftquellen zu finden. Ist die Lage schon verzwickt, bieten kompetente Gesprächspartnerinnen und -partner anonym und vertraulich ein offenes Ohr am bäuerlichen Sorgentelefon und helfen bei der Suche nach Lösungen. Zudem besteht die Möglichkeit der persönlichen psychosozialen Beratung – an einer Anlaufstelle oder direkt am eigenen Hof.
Organisiert und angeboten werden diese drei LQB-Säulen von den Landes-LFIs oder fallweise auch von deren Kooperationspartnern. Laufend aktualisierte Veranstaltungstermine findet man auf der Website lebensqualitaet-bauernhof.at und im LFI-Kursprogramm
Im Rahmen des Projektes wird eine neue Mobilstation in der Elberfelder Nordstadt in Wuppertal realisiert und zusätzlich ein Konzept erstellt, wie solche Mobilstationen zu Quartiers-Hubs in ihren Funktionen erweitert werden können. Dies soll anderen Kommunen als Blaupause dienen. Mobilstationen stellen Knotenpunkte zur Verknüpfung von Verkehrsangeboten dar. So umfassen sie beispielsweise Fahrradstellplätze, Carsharing- und Bike-Sharing-Angebote oder Taxi-Parkplätze und befinden sich in unmittelbarer Nähe zu ÖPNV-Haltepunkten.
Das Besondere an diesem Projekt ist die Einbindung der Mobilstation in ein gründerzeitliches Bestandsquartier. Daraus ergeben sich neue Anforderungen im Bezug auf die zur Verfügung stehende Fläche sowie an die Ausstattung der Mobilstation. Um die Bedarfe der Anwohnenden sowie der Gewerbetreibenden vor Ort bestmöglich zu berücksichtigen, werden in regelmäßigen Abständen Partizipationsmodule angeboten. So wurden etwa die Elemente der Mobilstation in enger Abstimmung mit den Bewohner:innen ausgewählt.
Um zusätzlich einen Mehrwert für die Quartiere zu generieren, wird vom Projektkonsortium in enger Zusammenarbeit mit den Bewohner:innen ein Konzept erstellt, wie solche Mobilstationen mit weiteren Funktionen bestückt werden können. Dazu zählen beispielweise City-Logistik-Funktionen, Gastronomieangebote, Nahversorgung oder Werkstatt-Module für kleinere Reparaturen. Mit dem Ziel, den öffentlichen Raum wieder für alle nutzbar und zugänglich zu machen und die Lebensqualität in den Quartieren zu steigern, können Quartiers-Hubs einen Lösungsansatz bieten. Als Teil eines ganzheitlichen Mobilitätskonzepts werden durch das Projekt neue Angebote geschaffen, die die Mobilität verändern und Verkehrswege nach dem Prinzip der Stadt der kurzen Wege reduzieren sollen.
Netz der Regionen - gemeinsam mehr erreichen
Das Netz der Regionen ist ein spezifisches Netzwerk, auf dem die Akteure des deutschsprachigen ländlichen Raums, z.B. Landkreise, Bezirke, Kantone, LEADER-Regionen, Organisationen und deren Projekte online und real vernetzt werden und so im direkten Erfahrungs- und Wissensaustausch stehen. Dies fördert die schnelle und flächendeckende Identifikation, Umsetzung und Verbreitung von innovativen Projektideen, Initiativen und Veranstaltungen.
Die ansprechende Darstellung sowie die intelligente Vernetzung der Akteure verbessert deren Zusammenarbeit und steigert die Qualität der Projekte. Dies trägt dazu bei, die ländlichen Regionen nachhaltig zu stärken und als attraktive Lebens- und Arbeitsräume zu erhalten.
Was bietet dir das Netz der Regionen?
Das Netz der Regionen bietet Dir die Möglichkeit, Dich über aktuelle Entwicklungen im ländlichen Raum zu informieren, mit anderen Akteuren in Kontakt zu treten und eigene Inhalte wie z.B. Projekte, Veranstaltungen, Gruppen oder Diskussionen zu erstellen. Dies erfolgt durch den Einsatz der Netz der Regionen Kommunikationsplattform über die Du Zugang zur Community, zum Diskussionsforum und zum e-Konferenzzentrum hast. Wenn Du mehr zum Netz der Regionen erfahren möchtest, schaue dir unser Projektvideo und unsere Impressionen an!
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Netz der Regionen Projekts ist der Projektwettbewerb Land.Voraus!, über den jährlich 12 herausragende Projekte der ländlichen Entwicklung prämiert und unterstützt werden. Weitere Informationen findest Du auf der Seite Projektwettbewerb Land.Voraus!
Über uns
Wir verstehen das Netz der Regionen als Gemeinschaftsprojekt und möchten das Netzwerk gemeinsam mit den Akteuren des ländlichen Raums aufbauen und weiterentwickeln. Wenn Du Vorschläge und Ideen zur Verbesserung des Netz der Regionen Projekts hast, dann teile uns diese gerne hier oder über kontakt@netz-der-regionen.net mit!
Das Projekt wird im Rahmen des Förderprogramms "Land.Digital" durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert.
Die Folgen des Klimawandels sind in Brandenburg deutlich spürbar. 2020 war das dritte Dürrejahr in Folge mit Wassermangel und Schäden durch Trockenheit. Bewässerung wird für Gartenbaubetriebe zur Überlebensfrage, aber auch für Landwirte immer wichtiger. Das Projekt will Methoden der Wasserrückhaltung und Verdunstungskühlung durch Keyline Design und Agroforst bekannter machen. Vor allem das Keyline Design ist in Deutschland noch kaum verbreitet. Die Methoden sollen auf die brandenburgische Landbewirtschaftung übertragen und der Wissenstransfer angeregt werden.
Ziele
Ziel des Projektes ist es, die Bedeutung von Verdunstungskühlung und Wasserrückhalt durch Landschaftsgestaltung, Agroforst sowie vertikale Bodenbearbeitung und Fruchtfolgemanagement in das Bewusstsein der landwirtschaftlichen Akteure, Praktiker, Anbauverbände, sowie der interessierten Öffentlichkeit, Wissenschaft und nicht zuletzt auch der Politik zu bringen. Hierzu wurde zum einen der Waldpferdehof als Leuchtturmprojekt weiterentwickelt. Zum anderen werden bestehende, innovative Umsetzungen auf brandenburgischen Betrieben kommuniziert. Durch Filme, Tagungen, Vorträge, Veröffentlichungen und eine Website wird innovatives Wissen verbreitet. Praktiker sollen etwa durch Feldtage oder Exkursionen vernetzt und Wissen zwischen ihnen ausgetauscht werden, auch mit Beratungen online und vor Ort. Schließlich sollen der Landespolitik innovative Maßnahmen für eine klimaangepasste, wasserhaltende Landbewirtschaftung in einem Policy Paper empfohlen und der Bedarf an Förderung, Beratung und Forschung aufgezeigt werden.
Durchführung
Exemplarisch wird auf dem Waldpferdehof in Müncheberg ein Agroforstsystem nach dem Methodenansatz des Keyline Designs inklusive Baumpflanzungen umgesetzt. Dies soll mit dem Fachberater Philipp Gerhardt durchgeführt und filmisch dokumentiert werden. Es wird ein Netzwerk thematisch bereits aktiver Landwirte und Gärtner, einer Baumschule, einem Waldgartenprojekt, Umwelt- und Naturschutzvereinen sowie Fachberatern geschaffen – mit interner und externer Kommunikation (Rundbrief, Workshops, Filme, Website, Veröffentlichungen): www.wasser-retention.de Bestehendes Wissen und Maßnahmen werden identifiziert, die von den Kooperationspartnern und weiteren Betrieben bereits angewendet werden oder geplant sind, um Wasser in der Landbewirtschaftung zu halten. Die Erfahrungen werden dokumentiert, ausgewertet und verbreitet. Der Wissenstransfer von der Praxis in Wissenschaft, Politik und Bildung wird durch Filme und drei eigene Tagungen in den Jahren 2022 bis 2024 unterstützt.
Land.Voraus! findet im Jahr 2023 nicht statt | Förderung: 12 x 500 € + Öffentlichkeitsarbeit |
Der Projektwettbewerb Land.Voraus! identifiziert herausragende Projekte der ländlichen Entwicklung, prämiert diese mit attraktiven Preisgeldern und unterstützt sie in der Bewerbung der Vorhaben. Ziel ist es, gute Projektideen in den ländlichen Regionen zu unterstützen und zu verbreiten.
Wer kann teilnehmen?
Jeder Akteur, der ein Projekt zur Stärkung des ländlichen Raums in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Südtirol umsetzt und dieses auf dem Netz der Regionen einträgt, kann an dem Wettbewerb teilnehmen und hat die Chance gefördert zu werden.
Wie kann ich am Projektwettbewerb teilnehmen?
Um am Projektwettbewerb Land.Voraus! teilzunehmen musst Du lediglich Dein Projekt im Projektformular bestmöglich beschreiben, der Teilnahme am Wettbewerb zustimmen und das Projekt auf dem Netz der Regionen veröffentlichen.
So legst Du ein Projekt an:
Bis wann muss ich mein Projekt einreichen?
Die Einreichung ist ganzjährig möglich. Da der Projektwettbewerb jedes Jahr durchgeführt wird, besteht die Chance auf eine Förderung, solange Dein Projekt auf dem Netz der Regionen veröffentlicht ist. Trägst Du Dein Projekt bis zum Stichtag am 01. November ein, wird es im Auswahlverfahren zur Ermittlung der Sieger des entsprechenden Jahres berücksichtigt. Trägst Du Dein Projekt nach dem Stichtag ein, berücksichtigen wir es im Auswahlverfahren des Folgejahres.
Kann ich mehrere Projekte einreichen?
Ja, Du kannst mehrere Projekte veröffentlichen. Bedenke jedoch, dass es sich um ein real existierendes Projekt handeln muss. Reine Projektideen können nicht gefördert werden.
Welche Preise gibt es zu gewinnen?
Insgesamt werden jährlich 12 Gewinnerprojekte ausgewählt. Die ausgewählten Projekte erhalten ein Preisgeld und werden bei der Bekanntmachung ihrer Projekte unterstützt. Die Bekanntmachung erfolgt in Form eines Projektkalenders, welcher an die Verwaltungsbezirke und LEADER-Regionen im DACH-Raum verteilt wird. Jedes Gewinnerprojekt wird auf einer Seite des Kalenders mit einem Bild und einer kurzen Projektbeschreibung dargestellt. Hier kannst Du dir die Land.Voraus! Projektkalender der letzten Jahre ansehen.
Wann werden die Gewinner verkündet?
Die Gewinner werden jedes Jahr im Dezember verkündet.
"Lebensqualität und nachhaltiges Handeln beginnt in den Köpfen der Menschen". Diese Aussage ist für ProNah die Basis der Bewusstseinsbildung. Um positive Entwicklungen einzuleiten, ist das Bewusstsein der Bürger für das Angebot in der Region und den Erhalt der Lebensbedingungen zu schärfen. Die Zusammenhänge zwischen Nahversorgung und Lebensqualität müssen durch verständliche und nachvollziehbare Beispiele aufgezeigt werden, um positive Verhaltensweisen zu erzielen.
Die Ziele von ProNah:
Durch gezielte und spürbare Aktionen und Maßnahmen, das Bewusstsein zu schaffen:....
- dass jeder Einzelne einen Beitrag leisten kann und dass in der Gemeinschaft mit anderen vieles vor Ort bzw. der Region bewegt werden kann,
- mit Mitmach-Aktionen Bürger konkret zu erreichen und zu sensibilisieren,
- durch regelmäßige und wiederkehrende Veranstaltungen und Maßnahmen die Bewusstseinsbildung zu verstetigen.
Die Angebote von ProNah:
- Bewusstseinsbildungskampagnen zielgruppengerecht über die verschiedenen Medien; Vorträge bei verschiedenen Institutionen,
- Mitmach-Aktionen: Wettbewerbe: "Besser essen", "Bewegter Wandertag", "Spurensuche", "Mein liebster Betrieb"
- Qualifizierungsangebote: Studie mit der Uni Augsburg "Erfolgskriterien für Nahversorger im ländlichen Raum", "Nahversorgerstammtisch",
- Newsletter, Pressemeldungen, Videos zu den Themenfeldern
Die Besonderheiten des Projektes:
- 40 von 52 Kommunen im Landkreis sind Mitglied im Verein, dadurch wird eine große Breitenwirkung erreicht,
- Die Mitglieder des Vereins haben das Gesellschaftsspiel "Was braucht ma auf´m Dorf" entwickelt und 1.000 Exemplare verkauft,
- Im Jahr 2012 wurde auf Basis von zahlreichen Informationen der Kommunen ein "Landkreis-Puzzle" mit 52 Puzzlestücken erstellt.
Die einzelnen Puzzleteile sind aus Lindenholz und die typischen Besonderheiten jeder Kommune wurden in das Holz geschnitzt.
Das 3 mal 3 Meter große Landkreispuzzle wurde versteigert, die allermeisten Teile wurden von den Bürgermeistern ersteigert. ProNah lädt jedes Jahr die Puzzlebesitzer zur Veranstaltung "52ProUnterallgäu ein, wo alljährlich interessante Impulsvorträge die Teilnehmer motivieren an der Zukunftsentwicklung des Landkreis Unterallgäu aktiv mitzuwirken. Mit sehr großem Erfolg!
Für den „Summer of Pioneers“ wurden 20 Kreativ- und Digitalarbeiter:innen nach Tengen eingeladen, um dort ab Juni 2021 ein sechsmonatiges Landleben auf Probe zu beginnen. Dafür wurde im Staddteil Blumenfeld das historische — und zuvor leerstehende — Schloss gleichen Namens in einen regionalen Zukunftsort verwandelt, der den teilnehmenden Pionier:innen nicht nur Wohnraum und Coworking Spaces während der Projektlaufzeit bietet, sondern auch für die Bürger:innen und Besucher:innen aus der Region dauerhaft zu einem neuen Ort des Treffens und Zusammenkommens geworden ist.
Hier können Digital- und Kreativarbeiter:innen nun temporäre Arbeitsplätze buchen und Firmen aus der Region Workshops veranstalten. Außerdem finden jetzt im Schloss kulturelle Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte und Filmabende statt und in dem swiedereröffneten Schlosscafé, das von einer Pionierin betrieben wird, können sich die Bewohner:innen des Ortes endlich wieder zu einem regelmäßigen Stammtisch treffen und zusammenkommen. Dafür wurde das seit Jahren leerstehende Schloss Blumenfeld, das bis 2017 ein Altersheim beheimatet hatte, im Vorfeld des Projektes und in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Tengen renoviert und umgebaut. Den Pionier:innen wird dort möblierter Wohnraum sowie ein Coworking Space kostengünstig zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug bringen sich die Pionier:innen vor Ort in ehrenamtliche Projekte ein, stellten ihr Wissen und Netzwerk gemeinwohlorientierten Initiativen zur Verfügung und organisierten öffentliche Kulturveranstaltungen wie Lesungen oder Filmvorführungen auf dem Schlossgelände. Aufgrund des großen Erfolges ging der — ursprünglich auf sechs Monate angelegte — Summer of Pioneers in die Verlängerung und wird im laufenden Jahr fortgesetzt, um das Projekt zu verstetigen und eine dauerhafte Nutzung von Schloss Blumenfeld zu gewährleisten. Bei der Verlängerung des Projektes in diesem Jahr geht es nun darum, das Schloss Blumenfeld dauerhaft als ländlichen Zukunftsort zu etablieren, die Bürger:innen aus der Region zur Mitarbeit und Teilhabe einzuladen (in Form eines Bürgervereins) und den regionalen Transformationsprozess, der durch den Summer of Pioneers angestoßen worden war, zu verstetigen.
Im Rahmen des Projektes haben sich fünf Nutzungsbereiche ergeben, die das Fundament für eine nachhaltige Wiedergeburt des Schlosses als ländlichen Zukunftsortbilden und deren Ansätze nun verstetigt werden sollen:
- Angebot von Coworking Spaces im Schloss
- Etablierung des Schlosses als Coliving Space / Workation-Retreat
- Eröffnung des Schlosscafés als sozialer Treffpunkt und Dorf-Stammtisch
- Nutzung des Schlosses als Veranstaltungsort für Kunst und Kultur
- Positionierung des Schlosses als Leuchtturm regionaler Bürgerbeteiligung
Diese fünf Nutzungsformen bilden das Fundament für den künftigen Betrieb des Schlosses und werden derzeit von den Pionier:innen vor Ort erprobt. So konnten bereits mehr als 2.200 Gäste im Schlosscafe begrüßt werden und mit bisher mehr als 70 Veranstaltungen im Schloss - vom Nachbarschaftstreff bis zum großem Open-Air Kino - konnten weitere Gäste angelockt werden. Der regemäßig stattfindende Stammtisch im Schlosscafé hat in Summe rund 70 Mitglieder -- und das bei nur knapp 400 Einwohner*innen im Ortsteil Blumenfeld.
Dieses Projekt will Alt und Jung im wörtlichen Sinne an einen Tisch bringen:
Ziel des Projektes „Tischgemeinschaft“ ist es, langfristig Strukturen zu schaffen, um unser Dorf für Jung und Alt zukunftsfähig und alltagstauglich zu machen: ein regelmäßiger, generationenübergreifender Mittagstisch soll Senioren und Kinder gemeinsam vor Ort mit frisch zubereitetem, regionalem Essen versorgen und dabei zu Anregung und Austausch zwischen den Generationen einladen. Diese neue Tischgemeinschaft schafft gleichzeitig die Voraussetzung für eine vereinsgetragene Nachmittagsbetreuung von Kindergartenkindern und Grundschülern:
In einem Modellprojekt werden Senioren die Möglichkeit haben, sich je nach persönlicher Neigung und Gesundheitszustand aktiv an den Nachmittagsangeboten der Vereine zu beteiligen und sich in das Kinderbetreuungsprogramm einzubringen, z.B. bei Hausaufgabenbetreuung, (Vor-)Lesen, Malen, Musizieren, Gymnastik, Tanz, Werken oder Handarbeiten. Das Projekt fördert die körperliche und seelische Gesundheit von Kindern und Senioren. Darüber hinaus unterstützt es berufstätige Eltern und Familien - und dient gleichzeitig der Nachwuchssicherung für die ansässigen Vereine: da die Kinder tagsüber im Dorf bleiben und die vielfältigen Vereinsangebote wahrnehmen können, bleibt unsere Dorfgemeinschaft lebendig erhalten. Gleichzeitig trägt das Projekt zu Gemeinsinn und Identitätsstiftung bei, entlastet die städtischen Kitas und vermeidet Fahrtwege („Elterntaxi“) in die Kernstadt, z.B. zu dortigen Sport- oder Musikangeboten.
Der generationenübergreifende Mittagstisch versorgt Alt und Jung wochentags auf Voranmeldung zum Selbstkostenpreis mit frischen, abwechslungsreichen Speisen (bargeldlos im Abonnement). Betreiber der Gemeinschaftsverpflegung ist ein gemeinnütziger Verein, ohne Gewinnerzielungsabsicht (kein öffentlicher Gastronomiebetrieb). Die Räumlichkeiten wurden von der Stadt gepachtet, aktuell wurde ein Bauantrag zum Anbau eines Speiseraums gestellt. Die Leitung der Küche hat eine ausgebildete Köchin, die von Ehrenamtlichen unterstützt wird.
In unserem Modellprojekt haben Senioren die Möglichkeit, sich je nach persönlicher Neigung und Gesundheitszustand aktiv beim Mittagstisch und/oder beim anschließenden Nachmittagsprogramm in einer überschaubaren, familiären Gruppe einzubringen. Geduld und Erfahrung von Senioren bei Vorlesen, Leseübungen oder Hausaufgabenbetreuung sind ein Gewinn für die Kleinen - gleichzeitig regen diese Herausforderungen die „Dorfgroßeltern“ geistig und körperlich an und stiften Sinn. Auch wer keine Betreuungsaufgaben übernehmen möchte, kann sich bei gemeinsamen sportlichen oder künstlerischen Nachmittagsangeboten anregen lassen, wie Gymnastik, Tanzen, Theater, Malen, Musizieren, Werken oder Handarbeiten.
Eine Plattform zum kooperativen Wirtschaften, Leerstand aktivieren und Ressourcen gemeinsam nutzen
Ziel: Gemeinsam mit unseren Pilotpartner*innen den Gemeinden Griffen, St. Andrä und Völkermarkt und der Leader-Region Mühlviertler Kernland haben wir 2021 die digitale und gemeinwohlorietierte Plattform WeLocally entwickelt zur Stärkung lokaler Wirtschaftskreisläufe und ihren Akteur*innen. Ein zentraler Bestandteil ist dabei der Aufbau von lokalen bzw. regionalen Communities und alternativer Sharing-Marktplätze. Dabei erforschen wir gemeinsam, wie digitale Plattformen kollaboratives Wirtschaften und soziale Innovationen fördern und einen Beitrag für eine nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft leisten könnten.
Angebot: Lokale Macher*innen können auf der Plattform Kontakte knüpfen, Räume bzw. Geräte miteinander teilen und ihre Vorhaben mit lokalem Crowdfunding (seit 2022) in die Umsetzung bringen. Außerdem bekommen sie digitale Sichtbarkeit für ihr Tun (Schaufenster) und ihre Events, Kurse und Workshops. Der Raumteiler verbindet lokale Macher*innen, die Gewerbeflächen und Arbeitsräume suchen oder Raum zum Andocken haben. Der Raumteiler ist eine Art WG-Partnersuche für Gewerbeflächen und führt Raumhabende und Raumsuchende auf der Plattform zusammen. Es geht darum, die Kosten für Gewerbeflächen zu teilen und leistbaren Raum zu schaffen. Die Nutzung der Plattform ist für die Nutzer*innen kostenlos.
Besonderheit: Der gemeinwohlorientierte Zugang und der Mix an Funktionen auf der Plattform ist einzigartig. Außerdem: WeLocally fördert es, dass sich Gemeinden auf der Plattform zusammenschließen und durch diese gemeindeübergreifende Zusammenarbeit entstehen gleichzeitig neue Chancen für die lokalen Macher*innen. Gemeinden profitieren von der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit beim Thema Leerstand oder der Ortskernbelebung. Der Zusammenschluss zeigt die Qualitäten und Potentiale gemeindeübergreifend und macht sie für die lokalen Macher*innen nutzbar.
Bewerbungsschluss: 30. Juni 2021 | Preis: Gesamt: 25.000 € |
Was wäre der Bevölkerungsschutz ohne seine ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer? Um das große Engagement zu würdigen, zeichnet der Förderpreis Helfende Hand jährlich die besten Ideen und Projekte mit einer Helfenden Hand aus.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unterstützt mit dem Förderpreis Helfende Hand ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz. Hintergrund dieser Initiative sind die zu erwartenden demographischen Veränderungen und ihre Folgen für den Nachwuchs ehrenamtlicher Organisationen, die die Einrichtungen im Bevölkerungsschutz in Deutschland tragen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn ist die Geschäftsstelle für den Förderpreis.
Ziele des Förderpreises
Mit der Verleihung des Förderpreises Helfende Hand verfolgt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Ziel,
Die Kategorien
Auszeichnungen
Die ersten fünf Platzierungen der drei Kategorien erhalten jeweils die Helfende Hand in Form einer Trophäe sowie einer Urkunde. Darüber hinaus erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Ehrenurkunde.
Nachwuchsarbeit und Innovative Konzepte
Unterstützung des Ehrenamtes
Der Preis für Unternehmen, Einrichtungen und Unterstützerinnen und Unterstützer ist von ideeller Natur.
Publikumspreis
Dabei handelt es sich um das Lieblingsprojekt des Publikums. Diese Preisträgerin oder dieser Preisträger erhält eine Urkunde.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung zum Förderpreis Helfende Hand finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 30.06.2022 | Preis: Insgesamt 25.000 € |
Die Helfende Hand ist Deutschlands wichtigste Auszeichnung zur Würdigung ehrenamtlichen Engagements im Bevölkerungsschutz und wird jährlich vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vergeben.
WAS IST DIE HELFENDE HAND?
Einsatz, Mut und Hilfsbereitschaft – jeden Tag geben ehrenamtliche Helferinnen und Helfer alles, um unser Gemeinwohl zu stärken. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gemeinschaft und stärken somit das Miteinander. Manchmal mit lauten Sirenen, manchmal im Stillen.
Um dieses großartige Engagement zu würdigen, vergibt das Bundesministerium des Innern und für Heimat jährlich den Förderpreis Helfende Hand.
Als höchste Auszeichnung im ehrenamtlichen Bevölkerungsschutz soll sie nicht nur herausragende Ideen und Konzepte anerkennen, sondern auch das Ehrenamt als wichtige Säule unseres Gemeinwesens hervorheben. Die Auszeichnung wird seit 2009 jährlich verliehen.
WER KANN SICH BEWERBEN?
Die Helfende Hand würdigt Mitglieder von Organisationen, die sich ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz engagieren. Dazu gehören der Arbeiter Samariter-Bund, die Deutsche LebensRettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst sowie das Technische Hilfswerk, die Freiwilligen Feuerwehren und die Regieeinheiten der kreisfreien Städte und Landkreise. Als Preisträgerinnen und Preisträger kommen auch engagierte Arbeitgebende, Einrichtungen oder Einzelpersonen infrage.
Die einzige Bedingung: Sie unterstützen das ehrenamtliche Engagement im Bevölkerungsschutz auf vorbildliche Weise.
KATEGORIEN
Innovative Konzepte
In dieser Kategorie werden Leistungen, Ideen, Konzepte und Projekte zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz ausgezeichnet, die eines oder mehrere der der folgenden Merkmale aufweisen:
Nachwuchsarbeit
In dieser Kategorie werden Projekte, Leistungen, Ideen sowie Konzepte zur Förderung und zum Erhalt des Ehrenamtes ausgezeichnet, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:
Unterstützung des Ehrenamtes
In dieser Kategorie werden Projekte, Leistungen, Ideen sowie Konzepte von Unternehmen, Einrichtungen oder Personen ideel ausgezeichnet, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:
Der Sonderpreis
Optional kann die Jury jährlich einen Sonderpreis für Leistungen, Ideen, Konzepte und Projekte vergeben. Sie sollten nachhaltig, zukunftsorientiert und gesamtgesellschaftlich förderlich sein.
Ein Anlass zur Vergabe des Sonderpreises besteht insbesondere dann, wenn die Jury eine Bewerbung mit Blick auf die Ziele des Förderpreises als außergewöhnlich wirksam bewertet, diese Bewerbung aber nicht in eine der vorgegebenen Kategorien passt.
Wird von der Jury ein Sonderpreis vergeben, ist hierfür ein Preisgeld in Höhe von 9.000 Euro vorgesehen.
Der Publikumspreis
Aus dem Kreis der Nominierten wählt die Öffentlichkeit jedes Jahr ihren Favoriten per Abstimmung bis zum Veranstaltungstag auf der Website des Förderpreises. Wer nach dem Ende der Abstimmung die meisten Stimmen erhalten hat, gewinnt den Publikumspreis. Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält eine Trophäe und eine Ehrenurkunde.
Und so geht’s:
AUSZEICHNUNGEN
Die ersten fünf Platzierungen der drei Kategorien erhalten jeweils die Helfende Hand in Form einer Trophäe sowie einer Urkunde. Darüber hinaus erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Ehrenurkunde.
Nachwuchsarbeit und Innovative Konzepte
Unterstützung des Ehrenamtes
Der Preis für Unternehmen, Einrichtungen und Unterstützerinnen und Unterstützer ist von ideeller Natur.
Publikumspreis
Dabei handelt es sich um das Lieblingsprojekt des Publikums. Diese Preisträgerin oder dieser Preisträger erhält eine Urkunde.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 31. März 2023 und 30. Juni 2023 | Förderung: bis zu 60% der Kosten |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte ab 2022 mit dem Förderprogramm "Bildungskommunen" bei der Bewältigung zentraler Heraus- forderungen im Bildungsbereich: von der Digitalisierung über die Fachkräftesicherung bis zur Demokratiebildung.
In ausgewählten Themenbereichen entwickeln die Kommunen gemeinsam mit Kooperationspartnern neue Projekte und Angebote (z.B. im Ganztag). Ein Bildungsmonitoring unterstützt die Managementaktivitäten in den ausgewählten Bereichen. Begleitet werden die Kommunen dabei durch die Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement Rheinland-Pfalz – Saarland.
Warum "Bildungskommunen" beantragen?
Was wird gefördert?
Die Förderung im Rahmen des ESF-Plus-Programms "Bildungskommunen" wird als Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen (z.B. Region Trier).
Welche Schwerpunkte können gewählt werden?
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Fristen gibt es?
Es sind folgende Vorlagetermine vorgesehen: der 31. März 2023 und der 30. Juni 2023.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "Bildungskommunen" finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 17.05.2021 | Förderung: Max. 10.000 € | 100 Projekte werden gefördert |
Von 2021 bis 2023 geht das Förderprogramm in die zweite Runde: Gesucht werden bundesweit 100 Projekte, die ein wertschätzendes und zukunftsorientiertes Miteinander Reden im regionalen Umfeld stärken.
Wer darf sich bewerben bzw. am Wettbewerb teilnehmen?
Für die Förderung können sich Einzelpersonen, Bildungs- und Kulturträger, Vereine, Initiativen, Netzwerke, Bürgermeister:innen, Kommunalvertreter:innen, Ortsvorsteher:innen, Gemeindeverbände und -kooperationen und Unternehmen, die aus ländlichen Regionen, Dörfern, Städte und Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohner:innen kommen, bewerben.
Was wird gefördert?
MITEINANDER REDEN fördert die Umsetzung von Ideen und Projekte, die den wertschätzenden Dialog, demokratische Aushandlungsprozesse und Teilhabe vor Ort initiieren.
Von einem runden Tisch gegen die Schließung der Ortsbibliothek, über den Arbeitskreis zur Verbesserung der Verkehrsanbindung mit Bus und Bahn, das Theaterstück zum Thema Integration bis hin zum Vorhaben für eine bessere Vernetzung und Stärkung der ehrenamtlich engagierten Menschen vor Ort – wir freuen uns über vielseitige, kreative analoge wie digitale Formate. Thematisch kann sich Ihr Dialogvorhaben sehr vielseitig gestalten, wie z.B. aus den Bereichen:
Was wird nicht gefördert?
Eine Förderung von Projekten, die auf eine wirtschaftliche Betätigung, den Aufbau einer wirtschaftlichen Infrastruktur oder auf Erwerb, Bau oder Renovierung von Grundstücken oder Gebäuden abzielen, ist nichtmöglich. Projekte von Parteien oder parteinahen Stiftungen können ebenso nicht gefördert werden.
Was beinhaltet die MITEINANDER REDEN-Förderung?
Sie können sich für eine Fördersumme von 6.000.- Euro (kleines Projekt) oder 10.000,- Euro (großes Projekt) bewerben. Insgesamt werden jeweils 50 Projekte in den beiden Fördersummen ausgewählt.
Über das Programmbüro können Sie im Förderzeitraum (2021 bis 2031) auf kurzem, unbürokratischem Weg die Fördermittel in Teilsummen abrufen.
Gefördert werden Honorare für Projektmanagement, Moderation, Referent:innen/Künstler:innen, Beratung; Sachmittel zur Umsetzung, Technik, Öffentlichkeitsarbeit sowie Erstattung von Reisekosten ohne Tagegeld.
Weitere Infos und Details finden Sie in der Kosten- und Finanzierungplan-Vorlage (KFP-Vorlage).
Ihr Projekt wird zu 100% gefördert (Vollfinanzierung). Ohne Eigenanteil – ohne Eigenmittel. 20% der Fördersumme ist vorzufinanzieren und wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Eine von uns ausgewählte Prozessbegleiter:in steht Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Durch die professionelle Begleitung können Sie gemeinsam Projektschritte sowie Strategien für Herausforderungen und Konflikte erarbeiten oder Unterstützung bei der Moderation erhalten. Während Ihrer Projektlaufzeit können bis zu 32 Beratungsstunden abgerufen werden. Dabei sollte gewährleistet werden, dass pro Quartal mindestens ein Kontakt telefonisch, digital oder in Präsenz stattfindet.
In regelmäßigen digitalen Formaten sowie bei den bundesweiten Netzwerk- und Qualifizierungstreffen kommen alle Projektbeteiligte zusammen. Dort befördern wir den kollegialen Austausch über Erfahrungen, Gute-Praxis-Beispiele, Zwischenschritte und Stolpersteine – der wechselseitige Lernprozess und Austausch stehen im Vordergrund. Das erste Präsenz-Netzwerk- und Qualifizierungstreffen ist für Anfang des vierten Quartals 2021 geplant.
Es werden unterschiedliche Workshops und Trainings zur Weiterbildung angeboten. Diese finden sowohl online als auch in Präsenz bei den Netzwerk- und Qualifizierungstreffen statt. Informationen zu vergangenen Weiterbildungen finden Sie in den Programmen der Netzwerk- und Qualifizierungstreffen.
Wir verstehen MITEINANDER REDEN als Prozess. Deshalb versuchen wir flexibel und offen auf Veränderungen in Ihrem Projekt zu reagieren. Das Programmbüro-Team ist für Sie in allen Belangen erster Ansprechpartner.
Was muss ich für eine Beteiligung am Wettbewerb einreichen?
Neben der Darstellung Ihres Konzepts mit Angaben zu Ort, Themen, Formaten und Meilenstein-Zeitplanung müssen Sie einen Kosten-und Finanzierungsplan (Vorlage steht zur Verfügung) für Ihr Vorhaben einreichen.
Welche Verpflichtungen gehen mit der Förderung einher?
Die Teilnahme an den Netzwerk-und Qualifizierungstreffen sowie die Kommunikation mit der Prozessbegleitung sind zeitlich einzuräumen und verpflichtend.
Wie läuft das weitere Bewerbungsverfahren ab?
Die Auswahl der 100 MITEINANDER REDEN-Projekte erfolgt durch unsere Jury, die aus Initiatoren und Partnern besteht.
Nach der Jury-Entscheidung (Juni 2021) wird das Programmbüro mit allen 100 Projektträgern einen Weiterleitungsvertrag mit einer Förderlaufzeit vom 01.07.2021 bis 31.12.2023 abschließen.
Nach welchen Kriterien werden die Projekte ausgewählt?
Wie und wo bewerbe ich mich mit einem Projekt?
Das Bewerbungsverfahren ist einstufig. Es erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular. Für die Vorbereitung und zur Speicherung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die beschreibbare PDF-Vorlage.
Bis wann kann ich mich bewerben?
Der Bewerbungsschluss für den Förderzeitraum (2021-2023) bzw. die Einreichung Ihrer Unterlagen für die Bewerbung ist der 17. Mai 2021.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Unterstützung: Max 20.000 Franken |
Die Grundsätze der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrats können nur umgesetzt werden, wenn sich alle Akteure auf nationaler, kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene daran beteiligen. Darauf zielt das Förderprogramm: Es unterstützt Projekte, welche zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Diese Projekte sind als Beiträge zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auf lokaler Ebene zu verstehen, welche den Rahmen für internationale und nationale Anstrengungen auf diesem Gebiet bildet.
Seit 2001 wurden im Rahmen des Förderprogramms über 450 Projekte unterstützt. Dabei fokussiert es auf konkrete Umsetzungsprojekte und sieht sich als Starthilfe für realisierungsreife Vorhaben mit direkter positiver Wirkung auf die nachhaltige Entwicklung. Die Projekte sind innovativ und problemlos reproduzierbar.
Ausschreibung 2021–2022
Themenschwerpunkt ist die «ressourcenleichte Gesellschaft». In diesem Bereich besteht gemäss der aktuellen Bestandesaufnahme über die Umsetzung der Agenda 2030 grosser Handlungsbedarf. Der weltweit zunehmende Verbrauch von natürlichen Ressourcen gefährdet die Stabilität des Klimas und die Ökosysteme und kann negative Auswirkungen auf die Menschen haben.
Mit ihrem hohen Ressourcenverbrauch pro Person trägt die Schweiz zu dieser Entwicklung bei. Neben Effizienz und Konsistenz ist die Reduktion des Ressourcenverbrauchs ein wichtiger Ansatz für eine Gesellschaft, die die planetaren Belastbarkeitsgrenzen nicht überschreitet. Mit dem Förderprogramm will das ARE originelle, positive und konkrete gute Beispiele für ressourcenschonende Produktions- und Konsummuster fördern. Es werden Vorhaben der folgenden Kategorien unterstützt:
Unterstützt werden Projekte der öffentlichen Hand (Kantone, Gemeinden) oder von privaten Akteuren.
Eingabefrist
Projekteingaben sind bis am 30. September 2021 einzureichen.
Weitere Informationen und die Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 21.08 | Bis zu 300.000€ |
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Monika Grütters, fördert mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gezielt Kultureinrichtungen, die kulturelle Teilhabe und Vermittlung stärken. Das Programm richtet sich zum Beispiel an Museen, Theater, Bibliotheken und Gedenkstätten, aber auch an Verbände und Bildungseinrichtungen. Es sollen Menschen erreicht werden, die nicht zum traditionellen Publikum der Kultureinrichtungen gehören. Die neue Ausschreibung für das Förderprogramm läuft seit dem 1. Mai 2020.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Wir alle spüren in diesen Tagen, wie wichtig die Kultur für Teilhabe und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist. Gerade in Krisenzeiten brauchen wir die identitätsstiftende und integrative Kraft der Kultur. Kultur fragt nicht nach Alter, Herkunft, Hautfarbe oder Geschlecht. Damit „Kultur für alle“ kein Schlagwort bleibt, fördern wir kreative, strukturbildende und nachhaltige Projekte der Bildung und Vermittlung. Zusammenhalt in Vielfalt gelingt, wenn Kultureinrichtungen sich öffnen und Menschen in ihrer jeweils eigenen Lebenswelt abholen - in urbanen wie in ländlichen Gebieten und unabhängig von Bildung, Einkommen oder Herkunft.“
Zukunftsfähige Projekte mit Startdatum 2021 erhalten die Förderung von insgesamt bis zu 300.000 Euro pro Maßnahme über einen Zeitraum von maximal vier Jahren. Die Ausschreibung endet am 21. August 2020. Das Programm fördert insbesondere innovative Impulse. Daneben ist kulturelle Vermittlung auch Teil der Regelförderung bundesgeförderter Einrichtungen. Mit mehr Vielfalt im Personal, Programm und Publikum sowie durch eine aktive Bildungsarbeit stärkt die BKM die Strahlkraft der Kultureinrichtungen nachhaltig.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesregierung
Bewerbungsschluss: 01.11.2021 |
Die Landesregierung NRW startet in diesem Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das neue Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«, das im Jahr 2021 das Schwerpunktthema »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben« hat. Bewerbungen sind bis 1. November 2021 möglich.
»Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«
Hinweise zum Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« für das Jahr 2021 für Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen
Rund sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Ab 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. In diesem Jahr lautet es »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«.
Was wird gefördert?
Projekte oder Ideen, die passend zum diesjährigen Schwerpunktthema »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben« initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Denkbar sind hier zum Beispiel Besuchsdienste, ein Adventsnachmittag für ältere Menschen oder auch Aktionen für Ortsteile, die vom Hochwasser betroffen sind. Gefördert werden können beispielsweise Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit und erste Aktivitäten, die noch im Jahr 2021 umgesetzt werden sollen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Jedes Jahr wird pro Verein, zivilgesellschaftlicher Organisation oder Initiative maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember durchgeführt werden muss. Förderungsfähige Projekte für das Jahr 2021 müssen also bis zum 31. Dezember 2021 durchgeführt werden. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf.
Weitere Informationen und Unterlagen zum Förderprogramm finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 01.11.2022 | Förderung: 2.000 x 1.000 € |
»Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«
Knapp sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. In diesem Jahr lautet es erneut »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«. So erhalten Antragstellende, deren Maßnahmen im vergangenen Jahr leider nicht mehr verwirklicht werden konnten oder die aufgrund der pandemischen Entwicklung abgesagt werden mussten, eine neue Chance auf Förderung. Der Krieg in der Ukraine und die Notlage der Menschen erschüttern zutiefst. Viele haben das Bedürfnis zu helfen und möchten sich engagieren. Auch in Nordrhein-Westfalen suchen Menschen Zuflucht. Im Sinne des Schwerpunktthemas können daher auch Vorhaben gefördert werden, welche die Gemeinschaft und das Miteinander vor Ort stärken und Geflüchteten ein Ankommen in der neuen Nachbarschaft erleichtern sollen.
Einen Antrag für das Jahr 2022 können Sie ab sofort über das Förderportal engagementfoerderung.nrw stellen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Passend zum diesjährigen Schwerpunktthema »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben« sind in beispielsweise Projekte wie der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens, ein nachbarschaftliches Sommerfest des Sportvereins oder ein Adventsnachmittag für Jung und Alt denkbar.
Der Krieg in der Ukraine und die Notlage der Menschen erschüttern zutiefst. Im Sinne des Schwerpunktthemas können daher auch Vorhaben gefördert werden, welche die Gemeinschaft und das Miteinander vor Ort stärken und Geflüchteten ein Ankommen in der neuen Nachbarschaft erleichtern sollen.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für Ihren Verein bzw. Ihre Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden ergibt sich aus dem Sitz Ihres Vereins bzw. dem Standort Ihrer Initiative.
Weitere Informationen finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 28.02.2023 | Förderung: bis zu 50.000 € |
Mit dem Potenzial der Künste neue Zugänge und Horizonte eröffnen
Das Förderprogramm „Künste öffnen Welten“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ möchte Kinder und Jugendliche, die bisher keine oder nur sehr wenige Zugänge zu Kunst und Kultur hatten, in ihren Teilhabe- und (kulturellen) Bildungschancen unterstützen. Mit der Förderung entwickeln und setzen Kultur-, Jugend- und/oder Bildungsträger gemeinsam Projekte um, in denen Kinder und Jugendliche die Künste, Kultur, Spiel und Medien entdecken können. Eine partizipativ gestaltete Kulturelle Bildung eröffnet ihnen neue Perspektiven auf sich selbst und auf die Welt. Das stärkt ihre Persönlichkeit und das Miteinander.
Insbesondere Bündnisse, die kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in ländlichen Räumen anbieten möchten, sind aufgerufen, sich für eine Förderung zu bewerben. Gesucht werden also vorwiegend Projektideen, die sich den Herausforderungen jenseits von Städten und dem städtischen Nahraum stellen und sich für Kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen auf dem Land engagieren. Andere Themen sind aber nicht ausgeschlossen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 200.000 € |
Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommen hierbei eine besondere Bedeutung zu.
Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.
Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.
Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.
Wie hoch ist die Zuwendung (Gesamtzuwendungsbetrag pro Hektar)?
Die Zuwendung wird flächenbezogen gewährt und beträgt bis zu 100 Euro pro Hektar. Die Höhe der Zuwendung ist u. a. abhängig von:
- der zuwendungsfähigen Waldfläche pro Betrieb
- der Durchführung des Kriteriums 2.2.12 der Richtlinie (natürliche Waldentwicklung)
- bereits gewährten Förderungen
Beachten Sie bitte: Im ersten Jahr wird die Zuwendung abhängig vom Bewilligungszeitpunkt anteilig gewährt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 27.06.2022 Zuschuss: mindestens 5.000 € |
Als Teilprogramm von Neustart Kultur richtet sich das Programm „Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live-Kulturveranstaltungen – Wort, Varieté und Kleinkunst“ an Veranstalter:innen von Live-Kulturveranstaltungen. Veranstalter:innen übernehmen das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für die Produktion und Durchführung von Veranstaltungen als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler:innen. Sie bilden damit ein wesentliches Fundament für die kulturelle Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.
DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Förderung: bis zu 150.000 €
Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.
Ziel des Programms
Mit diesem Programm fördert die ILB die Maßnahmen, die den Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen des Landes durch einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen oder des solidarischen Miteinanders unterstützen.
Fünf Milionen Euro für Zusammenhalt und solidarisches Miteinader in kleinen Gemeinden
Mit dem Start der neuen Förderrichtlinie zur Stärkung des Zusammenhalts und für ein solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs werden einzelne investive Maßnahmen mit bis zu 150.000 Euro auf verschiedenen Gebieten wie Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, sozialem Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie gefördert (Ab April 2022)
Wer, Was und Wie wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Es können ausschließlich investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen gefördert werden:
Wer oder was wird nicht gefördert?
Wie wird gefördert
Zuwendungen werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung als Zuschuss gewährt.
Die Höchstfördersumme pro Maßnahme ist auf 150.000 Euro begrenzt.
Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Förderung: Bis zu 50.000 € |
Mit „Profil: Soziokultur“ legt der Fonds Soziokultur eine neue Förderung im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) von bis zu 20 Millionen Euro auf. Es erfolgt eine einmalige Ausschreibung vom 01.08.2021 bis 30.09.2021 für Vorhaben, die in 2022 umgesetzt werden. Die Pandemie hat bei allen Kulturakteur*innen viele Fragen zu Angebot, Programm, Personal, Kooperationspartner*innen, Plattformen, Zielgruppen und der Finanzierung aufgeworfen. Hierauf reagiert „Profil: Soziokultur“.
Gefördert werden Entwicklungsprozesse und die Organisationsentwicklung von freien, gemeinnützigen Trägern und Einrichtungen des soziokulturellen und kulturellen Feldes. Die Prozessvorhaben sollen dazu dienen, dass Kulturelle Teilhabe und Mitgestaltung auch in unsicheren Zeiten auf der Basis eines klaren Profils und einer Finanzierungs- und Vernetzungsstrategie strukturell stabilisiert werden. Dies geschieht nach lokal unterschiedlichen Fragestellungen und diversen gesellschaftlich-kulturellen Bedingungen sowie bestenfalls unter Einbindung freier Kulturschaffender als Expert*innen der soziokulturellen Praxis und Strukturen.
Ziel ist es, freie Träger der Soziokultur, Kulturellen Bildung und Medienkulturarbeit auf der Basis der Pandemie-Erfahrungen bei Entwicklungsprozessen zu unterstützen, die ihrer mittelfristigen Stabilisierung und strukturellen Verankerung vor Ort dienen. Es können einzelne oder Verbundvorhaben mit bis zu drei Kooperationspartnern beantragt werden.
Was wird gefördert? Prozesse statt Projekte!
Beantragte Vorhaben sind Aktivitäten zur eigenen Entwicklung, die auf der Basis von Fragestellungen der antragstellenden Träger dazu beitragen, dass
Die Zusammenarbeit mit öffentlichen Träger*innen insbesondere mit Kulturverwaltung oder freien Kollektiven/Initiativen ist mit Blick auf örtliche Verankerung ausdrücklich erwünscht.
Wer ist antragsberechtigt?
Förderhöhe
Weitere Infromationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 31.12.21 | 18.01.22 | 27.02.21 | | Förderung: Zuschuss |
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert über die zwei nachfolgenden Förderrichtliniend die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Ladeinfrastruktur vor Ort
Die elektronische Antragstellung ist vom 12.04.2021 bis voraussichtlich zum 31.12.2021 möglich.
Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
Die Antragstellung für Neuerrichtungen ist möglich im Zeitraum vom 31.08.2021 - 18.01.2022
Die Antragstellung für Modernisierungen ist möglich im Zeitraum vom 09.09.2021 - 27.01.2022
Weitere Informationen zu den beiden Förderrichtlinien finden Sie hier
Das Ziel besteht darin, die Dorfladen-Initiativen beim Aufbau der Dorfläden zu unterstützen und damit die Nahversorgung in kleinen Ortschaften und Stadtteilzentren zu sichern und gleichzeitig einen Treffpunkt für Jung und Alt zu schaffen. Mit weiteren Serviceleistungen wie Bankautomat, Paketdienst oder Lotto-Annahmestelle lässt sich die Angebotspalette zu einem „multifunktionalen“ Dorfladen erweitern.
Angebote und Besonderheiten des Projektes:
Voraussetzung für eine erfolgreiche Dorfladengründung und eine betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit ist stets, dass sich genügend Ehrenamtliche für „ihren Laden“ engagieren und ein tragfähiges, für den jeweiligen Ort „maßgeschneidertes“ Konzept erarbeitet wird.
Hierbei leistet die Region Hannover wertvolle Unterstützung. Seit 2013 fördert die Region Hannover planerische Maßnahmen wie Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen zum Aufbau der Dorfläden. Seit dem Jahr 2016 gibt es hierzu eine eigene Förderrichtlinie „Nahversorgung“. Damit können neben Konzepten und anderen Beratungsdienstleistungen auch Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit gefördert werden. Die Förderquote liegt bei maximal 80 %.
Besonders unterstützt wird auch die Vernetzung der Dorfladen-Initiativen durch einen regelmäßig stattfindenden Wissens- und Erfahrungsaustausch in einem „Dorfladen-Netzwerk“. Dies hat die Region Hannover im Frühjahr 2015 ins Leben gerufen. Durch die Zusammenarbeit mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (Hildesheim) seit Ende 2016 umfasst das Netzwerk fünf Landkreise sowie die Region Hannover. Zum zweimal jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch treffen sich mittlerweile 18 Dorfladen-Initiativen.
Neben den Netzwerktreffen bietet die Region Hannover seit 2017 praxisbezogene Fortbildungen für die meist ehrenamtlich tätigen Dorfladenakteurinnen und -teure an – beispielsweise zum Warensortiment, zur Lebensmittelhygiene oder zum Verkaufstraining.
Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 800.000 € |
Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase werden durch ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins gefördert.
Die Antragsbearbeitung und Mittelgewährung übernimmt die Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Fördermittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft.
WER WIRD GEFÖRDERT
Unternehmen:
Geschäftsmodell:
WAS WIRD GEFÖRDERT
Förderfähige Ausgaben Darlehen
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die der Festigung und Weiterentwicklung des Unternehmens in der Frühfinanzierungsphase dienen. Dazu zählen etwa Ausgaben für Personal, Betriebsmittel, Mieten, Lizenzen, Markterschließung oder Weiterentwicklung. Ausgaben sind grundsätzlich nur bis zu einer angemessenen (marktüblichen) Höhe förderfähig. Die Rentenbank beurteilt fallspezifisch die Angemessenheit der Beträge.
Förderfähige Ausgaben Zuschuss
Förderfähig ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die dem Kompetenz- und Wissensaufbau der im Unternehmen tätigen Personen dienen. Erstattet werden bis zu 90% der nachgewiesenen Ausgaben.
Dazu gehören:
Dazu gehören nicht:
WIE WIRD GEFÖRDERT
Nachrangdarlehen
Zuschuss
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 28.02.21 | Förderung: max. 2.000 € |
Mit dem Programm „Land in Sicht!“ richtet sich der Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT) an Bühnen aus Gemeinden mit max. 20.000 Einwohnern. Aktuell können sich Theatergruppen um bis zu 2.000 € für eigene Inszenierungen bewerben.
Die Impuls-Projekt-Förderung kann von Amateurtheaterbühnen in ländlichen Regionen bis zu 20.000 Einwohner*innen für die Durchführung von Theaterprojekten vor Ort beantragt werden. Es stehen 40.000,00 € zur Verfügung. Amateurtheaterbühnen in ländlichen Räumen können für Ihre Projektdurchführung im Zeitraum zwischen 01. März 2021 und 31. Oktober 2021 jeweils den Festbetrag von 2.000,00 € erhalten.1
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Es werden Amateurtheaterprojekte (Inszenierungen, partizi-pative Projekte, Festivals, Performances und andere Formate) gefördert, die in ländlichen Räumen bis zu 20.000 Einwohner*innen stattfinden. Die Projekte sollen Impulse für ihre Re-gion setzen und das Amateurtheater strukturell wie künstlerisch nachhaltig repräsentieren. Insbesondere werden Projektideen gesucht, die ohne die Unterstützung des Fördervorhabens nicht realisiert werden könnten. Es werden auch explizit Projekte gefördert, die aufgrund der COVID-19-Pandemie Amateurtheater digital oder in hybrider Form realisieren.
WELCHE AUSGABEN SIND FÖRDERFÄHIG?
Honorare für Künstler*innen/Projektleitung, Fahrt- und Übernachtungskosten, Sachkosten für die Projektdurchführung (Kostüm, Technik, Bühne, GEMA etc.), Mieten (Technik, Räumlichkeiten etc.). Achtung: anders als im „Land in Sicht!“-Förderprogramm "Struktur- und Handlungsräume" sind Anschaffungen nicht möglich.
DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUR AUSSCHREIBUNG IM ÜBERBLICK
Weitere Informationen finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 23.02.2022 | Förderung: bis zu 2 Mio. € |
Europäische Kooperationsprojekte basieren auf einer intensiven, grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus ganz Europa.
Für ein Europäisches Kooperationsprojekt müssen sich mehrere Partnerorganisationen in einem Konsortium zusammenschließen. Das Konsortium besteht aus einer Einrichtung, die die Koordination übernimmt (auch lead partner genannt), und weiteren Partnerorganisationen. Das Projekt muss sich einer gemeinsamen Idee oder Herausforderung widmen und darauf europäische Antworten finden. Die Aktivitäten müssen grenzübergreifend stattfinden. Ein Projekt sollte das Ziel haben, einen positiven Wandel im europäischen Kultur- und Kreativsektor auszulösen. Die Projekte brauchen somit eine Breitenwirkung und müssen Überlegungen zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit beinhalten. Der Förderbereich ist spartenoffen. Nur rein audio-visuelle Projekte werden nicht gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projektideen, die zu den Zielen und Prioritäten des Förderbereichs passen. Darüber hinaus muss jedes Projekt einen europäischen Mehrwert besitzen, d.h. es muss sinnvollerweise mit europäischen Partnerorganisationen umsetzbar sein und nicht genauso gut „nur“ lokal oder national stattfinden können.
Zu einem der folgenden Ziele muss ein Projekt beitragen:
Mindestens eine und maximal zwei der folgenden Prioritäten müssen durch das Projekt aufgegriffen werden:
Alternativ können Projekte die sektorspezifische Priorität auswählen, die aktuell folgende Sektoren umfasst: Buch, Musik, Architektur, Kulturerbe, nachhaltiger Kulturtourismus, Mode und Design.
Darüber hinaus müssen alle Projekte zu folgenden Querschnittsthemen beitragen:
Wie viel kann die EU bezuschussen?
Bei der Förderung Europäischer Kooperationsprojekte handelt sich um eine Ko-Finanzierung.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: Laufend |
Erstellung einer Kommunalen Wäremplanung
Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.
Wärmepläne bestehen in der Regel aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet, und einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt. Alle relevanten Verwaltungseinheiten und externen Akteur*innen sind im Prozess zu beteiligen. Zusätzlich werden für zwei bis drei prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet.
Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteur*innen der Wärme- und Stadtplanung.
Bezuschusst werden Ausgaben für
Warum es sich für Sie lohnt:
Und so geht’s:
Förderquoten
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 15.05.2022 |
Das Skizzenfenster für die zweite KoMoNa-Förderrunde ist geöffnet: Bis zum 15. Mai 2022 können Antragsberechtigte aus dem Lausitzer Revier, dem Mitteldeutschen Revier und dem Rheinischen Revier Skizzen für innovative Nachhaltigkeitsprojekte einreichen und sich für eine Förderung bewerben.
Wie in der ersten Förderrunde liegt der Fokus auf der Umsetzung ökologischer Nachhaltigkeitsziele in den drei Braunkohlerevieren. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter „Dokumente“ und den Link zum System easy-Online unter „Bewerbung“. Die Förderrichtlinie bleibt unverändert.
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren: Einreichende mit besonders vielversprechenden Projektansätzen werden vom BMUV ausgewählt und in einem zweiten Schritt im Herbst 2022 zur Antragstellung aufgefordert. Der Start der geförderten Projekte ist ab Sommer 2023 geplant.
Für Interessierte bietet die ZUG zwei digitale Informationsveranstaltungen am 22.02 und am 01.03.2022 von 10.00 bis 11.30 Uhr an. Bitte melden Sie sich über das Registrierungsformular an. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter „Für Antragstellende“. Mehr über Fördergegenstände und Laufzeiten erfahren Sie in der Förderrichtlinie sowie unter Häufig gestellte Fragen (FAQ).
Der vorangegangene Förderaufruf stieß auf große Resonanz in den Regionen. Mehr als 50 Skizzeneinreichende wurden zur Antragstellung aufgefordert. Das inhaltliche Spektrum und die Ziele der ausgewählten Vorhaben sind vielfältig. Das Anlegen von Blüh- oder Grünflächen, die Aufwertung brachliegender Areale oder die Renaturierung von Teichanlagen fördern nicht nur die Biodiversität, sondern schaffen auch ein Bewusstsein für die Natur vor der eigenen Haustür, steigern die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und erhöhen die Attraktivität der Region.
Viele Projekte beziehen die Bevölkerung aktiv in die Umsetzung ein, etwa durch Citizen Science oder Mitmachaktionen. „Grüne“ Klassenzimmer oder außerschulische Bildungsprojekte sensibilisieren Jugendliche für die Bedeutung der ökologischen Nachhaltigkeit. Mit der Erstellung und Umsetzung von Nachhaltigkeitskonzepten entwickeln und realisieren viele Städte und Gemeinden zusammen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam eine nachhaltige Kommune.
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