Land.Voraus! findet im Jahr 2023 nicht statt | Förderung: 12 x 500 € + Öffentlichkeitsarbeit |
Der Projektwettbewerb Land.Voraus! identifiziert herausragende Projekte der ländlichen Entwicklung, prämiert diese mit attraktiven Preisgeldern und unterstützt sie in der Bewerbung der Vorhaben. Ziel ist es, gute Projektideen in den ländlichen Regionen zu unterstützen und zu verbreiten.
Wer kann teilnehmen?
Jeder Akteur, der ein Projekt zur Stärkung des ländlichen Raums in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Südtirol umsetzt und dieses auf dem Netz der Regionen einträgt, kann an dem Wettbewerb teilnehmen und hat die Chance gefördert zu werden.
Wie kann ich am Projektwettbewerb teilnehmen?
Um am Projektwettbewerb Land.Voraus! teilzunehmen musst Du lediglich Dein Projekt im Projektformular bestmöglich beschreiben, der Teilnahme am Wettbewerb zustimmen und das Projekt auf dem Netz der Regionen veröffentlichen.
So legst Du ein Projekt an:
Bis wann muss ich mein Projekt einreichen?
Die Einreichung ist ganzjährig möglich. Da der Projektwettbewerb jedes Jahr durchgeführt wird, besteht die Chance auf eine Förderung, solange Dein Projekt auf dem Netz der Regionen veröffentlicht ist. Trägst Du Dein Projekt bis zum Stichtag am 01. November ein, wird es im Auswahlverfahren zur Ermittlung der Sieger des entsprechenden Jahres berücksichtigt. Trägst Du Dein Projekt nach dem Stichtag ein, berücksichtigen wir es im Auswahlverfahren des Folgejahres.
Kann ich mehrere Projekte einreichen?
Ja, Du kannst mehrere Projekte veröffentlichen. Bedenke jedoch, dass es sich um ein real existierendes Projekt handeln muss. Reine Projektideen können nicht gefördert werden.
Welche Preise gibt es zu gewinnen?
Insgesamt werden jährlich 12 Gewinnerprojekte ausgewählt. Die ausgewählten Projekte erhalten ein Preisgeld und werden bei der Bekanntmachung ihrer Projekte unterstützt. Die Bekanntmachung erfolgt in Form eines Projektkalenders, welcher an die Verwaltungsbezirke und LEADER-Regionen im DACH-Raum verteilt wird. Jedes Gewinnerprojekt wird auf einer Seite des Kalenders mit einem Bild und einer kurzen Projektbeschreibung dargestellt. Hier kannst Du dir die Land.Voraus! Projektkalender der letzten Jahre ansehen.
Wann werden die Gewinner verkündet?
Die Gewinner werden jedes Jahr im Dezember verkündet.
Bewerbungsschluss: 05.09.2021 | Preis: 2.500 € je Projekt |
Die neue Ausschreibungsrunde für den FAIRWANDLER-Preis läuft! Du bist richtig beim FAIRWANDLER-Preis, wenn dein Engagement dazu beiträgt, dass wir in Deutschland den nachhaltigen Entwicklungszielen der Weltgemeinschaft einen kleinen Schritt näher kommen.
Dein Engagment wird finanziell (2.500 € pro Kategorie) und praktisch unterstützt. Der Preis bietet dir und deinem Team die Möglichkeit, junge Engagierte aus ganz Deutschland kennen zu lernen und euch zu vernetzen.
Mitmachen kannst du, wenn …
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Wir suchen junges Engagement aus allen Bereichen nachhaltiger Entwicklung, die Deutschland fair ändern.
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Wir unterstützen dein Engagement finanziell (2.500 Euro pro Projekt) und praktisch.
Der Preis bietet dir (und deinem Team) die Möglichkeit, junge Engagierte und spannende Projekte aus ganz Deutschland kennen zu lernen und euch miteinander zu vernetzen. Darüber hinaus erhältst du individuelle praktische Unterstützung aus dem FAIRWANDLER-Netzwerk.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findest du hier: www.fairwandler-preis.org
Bewerbungsschluss: 03. Januar 2022 | Förderung: max. 400.000 € |
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Faktor K – Forschung zum Faktor Kultur in ländlichen Räumen" Forschungsprojekte, die sich mit kulturellen Aktivitäten in ländlichen Räume befassen. Die maximale Fördersumme beträgt jeweils bis zu 300.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 400.000 Euro. Ab dem 30. September 2021 bis zum 03. Januar 2022 können Interessenten entsprechende Forschungsskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.
Mit der Förderung der Forschungsvorhaben soll zum einen die Forschungslandschaft zu ländlichen Räumen in Deutschland gestärkt und zum anderen die Kenntnisse über die Bedeutung von Kultur in ländlichen Räumen erweitert werden. Soweit sinnvoll und möglich, sollen Erfolgsmodelle und Gelingensbedingungen für ein lebendiges kulturelles Leben in ländlichen Räumen analysiert und Handlungsempfehlungen für die Praxis erarbeitet werden. Darüber hinaus werden die Erkenntnisse der Forschungsvorhaben der Politikgestaltung des BMEL dienen.
Trotz zahlreicher Modellprogramme und -projekte zu Kultur in ländlichen Räumen fehlen ausreichend Forschungen, die - jenseits idealisierter Bilder von ländlicher Kultur und stereotyper Zuschreibungen - belastbare Daten über die Vielfalt von Faktoren und Wirkmechanismen kultureller Aktivitäten und Teilhabe in den heterogenen ländlichen Räumen erheben und analysieren. Die Forschungsergebnisse dieser Fördermaßnahme sollen die benötigten Bausteine für die Entwicklung effektiver, kulturpolitischer Handlungsempfehlungen für ländliche Regionen liefern.
Themenschwerpunkte
Die Forschungsvorhaben sollen sich mit den folgenden Themenbereichen beschäftigen und Erkenntnisse zu einem oder mehreren der folgenden Punkte generieren:
Diese werden in der Bekanntmachung konkretisiert. Für alle Themenbereiche sollten (soweit sinnvoll und möglich) Erfolgsmodelle und Gelingensbedingungen analysiert und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.
Allgemeine Anforderungen und Gegenstand der Förderung
Die Forschungsvorhaben sind förderfähig, wenn sie den Fokus auf ländliche Räume setzen. Als ländliche Räume werden dabei die vier vom Thünen Institut (TI) als ländlich definierte Typen ländlicher Kreisregionen angesehen. Dabei liegt das Interesse besonders auf ländlichen Räumen mit weniger guter sozioökonomischer Lage, möglichst in unterschiedlichen Bundesländern.
Um Forschungsergebnisse für die Akteure der Praxis nutzbar zu machen, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Die Forschungsvorhaben verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites Publikum (die verschiedenen Akteursgruppen der Kultur in ländlichen Räumen) sowie insbesondere für die Akteure in ihren Untersuchungsregionen in geeigneten Formaten des Wissenstransfers aufzubereiten.
Forschungsprojekte, die praxisorientiert angelegt sind und konkrete Maßnahmen des Wissenstransfers in die beforschte Praxis beinhalten, sind ausdrücklich erwünscht. Neben einer konkreten Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Bereich des Wissenstransfers sollten diese Maßnahmen auch im Zeit- und Finanzierungsplan der beantragten Forschungsprojekte abgebildet sein, beispielsweise im Rahmen einer Transferphase zum Ende des Forschungsprojekts.
Ausdrücklich begrüßt wird die Zusammenstellung eines interdisziplinären Teams aus kultur-wissenschaftlichen und regionalwissenschaftlichen Disziplinen mit Erfahrungen in qualitativen oder quantitativen sowie zum Beispiel ethnografischen oder auch künstlerischen Forschungsmethoden sowie ein relevanter Beitrag zum "capacity building" der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an der eigenen Institution.
Es können auch Forschungsarbeiten eingereicht werden, die keinem der vorstehend genannten Themenschwerpunkte zuzuordnen sind, wenn sie ansonsten den in dieser Bekanntmachung allgemeinen Anforderungen und formulierten Zielen entsprechen.
Förderfähig sind ausschließlich Forschungsvorhaben, für die ein erhebliches Bundesinteresse besteht und die den Zielen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) entsprechen.
Als Grundvoraussetzung für eine Förderung gilt, dass die Forschungsvorhaben geeignet erscheinen, konkrete Handlungsempfehlungen für die Politikgestaltung des BMEL oder die Praxis der ländlichen Entwicklung zu erarbeiten.
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
Das KomLE setzt zudem voraus, dass bei Bewerbung und Förderung die allgemein gültigen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und die rechtsverbindlichen Grundsätze der Wissenschaftsethik eingehalten werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt nach dieser Bekanntmachung sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (nachfolgend "Forschungseinrichtung" genannt) im Sinne des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01). Dies sind Einrichtungen wie Hochschulen oder Forschungsinstitute, unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung zu betreiben oder die Ergebnisse derartiger Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten. Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen gefördert.
Wissenstransfer und Vernetzung
Begleitend zu der Fördermaßnahme werden Vernetzung, übergreifender Wissenstransfer und Querschnittsanalyse von großer Bedeutung sein.
Dies beinhaltet unter anderem:
Vernetzung zwischen den Forschungsvorhaben der Bekanntmachung sowie insbesondere zwischen Forschenden und Stakeholdern der Praxis;
übergreifender Wissenstransfer in wissenschaftliche sowie vor allem in praktische und gesellschaftliche Kontexte;
Querschnittsauswertung, Synthese und zielgruppenspezifische Aufbereitung der Ergebnisse der einzelnen Vorhaben.
Bei der Planung der Forschungsvorhaben sind Ressourcen für die aktive Beteiligung an Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse einzuplanen.
Die Bereitschaft, sich aktiv an bundesweiter Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse zu beteiligen und die Forschungsergebnisse auf nichtausschließlicher und nichtdiskriminierender Basis zu verbreiten (zum Beispiel im Rahmen von öffentlichen Vernetzungstreffen, Symposien, Fachtagungen) sowie eine aktive Unterstützung des KomLE und gegebenenfalls beauftragter Dritter, beispielsweise bei der Öffentlichkeitsarbeit durch die Lieferung kurzer textlicher Zusammenfassungen, von Beiträgen und Bildern für Webseiten, Social-Media-Kanäle und Vorträge usw. wird vorausgesetzt. Mangelnde Kooperationsbereitschaft kann zum Widerruf der Zuwendung führen.
Vorlage der Projektskizzen
Frist für die Einreichung der Skizzen ist Montag, der 03. Januar 2022, 16.00 Uhr
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungschluss: 01.02.2021 | Preis: 5.000 € |
Der "Famigro Award for Entrepreneurship" zeichnet junge Unternehmer aus den ländlichen Räumen Europas aus, die einen besonderen Beitrag für die ländliche Wirtschaft oder Umwelt leisten oder geleistet haben.
Die Teilnehmenden müssen zwischen 18 und 40 Jahren alt sein. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro dotiert und wird mit Öffentlichkeitsarbeit für den Gewinner begleitet. Der Preis wird von der Europäischen Organisation der Landbesitzenden (ELO) und den "Young Friends of the Countryside" vergeben.
Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier (Englisch)
Bewerbungsschluss: 1.03.2023 | Preis: bis zu 5.000 € |
Mit dem "Famigro Award" zeichnet die Unternehmer- und Landbesitzer-Organisation "Young Friends of the Countryside" gemeinsam mit der "European Landowners Organization" (ELO) Projekte europäischer Unternehmer aus, die einen Beitrag zur ländlichen Entwicklung leisten. Der Hauptpreis ist dotiert mit 5.000 Euro. Bewerbungsfrist: 1. März 2023
Qualifiziert sind innovative Vorhaben mit langfristigem positiven Einfluss auf die ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung eines ländlichen Raums.
Bewerben können sich europäische Unternehmer im Alter von 18 bis 40 Jahren.
Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 01.03.2022 | Preis: 5.000 € |
Mit dem "Famigro Award" zeichnet die Unternehmer- und Landbesitzer-Organisation "Young Friends of the Countryside" (YFCS) gemeinsam mit der "European Landowners Organization" (ELO) Projekte europäischer Unternehmer aus, die einen Beitrag zur ländlichen Entwicklung leisten. Der Hauptpreis ist dotiert mit 5.000 Euro. Bewerbungsfrist: 1. März 2022
Qualifiziert sind innovative Vorhaben mit langfristigem positiven Einfluss auf die ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung eines ländlichen Raums. Diese Projekte sollen ebenso als Modelle für andere ländliche Gemeinschaften dienen können.
Bewerben können sich europäische Unternehmer im Alter von 18 bis 40 Jahren.
Weitere Informationen und das Bewerbungsformular zum Famigro Award finden hier
Bewerbungsschluss: 01.10.2021 | Preisgeld: max. 1.000 € |
Video-Wettbewerb im Rahmen der innovate! 2021
Mit dem „EIP Germany Video Award“ unterstützt die DVS Operationelle Gruppen (OGs) dabei, die Ergebnisse ihrer landwirtschaftlichen Forschungsprojekte zu verbreiten. Die Forschungsgruppen erstellen dazu Kurzvideos, in denen sie ihr Projekt in maximal 90 Sekunden vorstellen.
Präsentiert und prämiert werden die Filme im Rahmen der "innovate!", einer der wichtigsten Agrar-Gründerkonferenzen in Deutschland. Sie findet in diesem Jahr am 18. November statt. Die ersten drei Plätze werden mit einem Preisgeld (1. Platz 1.000 Euro, 2. Platz 500 Euro, 3. Platz 250 Euro) ausgezeichnet. Der Wettbewerb wird medienwirksam begleitet.
Wie kann man am Wettbewerb teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Operationellen Gruppen, deren Projekte bewilligt oder auch bereits abgeschlossen sind (weitere Informationen siehe „Teilnahmebedingungen“).
Zur Teilnahme melden Sie sich über den unten stehenden Link an und senden Ihren Kurzfilm bis zum 1. Oktober 2021 an die DVS. Die eingereichten Videos werden am 5. Oktober 2021 auf dieser Seite veröffentlicht. Zeitgleich wird eine öffentliche Abstimmung gestartet, um die fünf besten Videos zu ermitteln.
Wietere Informationen zum Wettbewerb und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 03.09.2021 | Förderung: bis zu 60.000 € je Projekt |
Die European Cultural Foundation und die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) haben eine neue, interregionale Förderung für kulturelle Initiativen ins Leben gerufen. Schwerpunkt der Förderung sind regionale Transformationen und europäische Solidarität im Nachgang der Corona Krise.
Was wird gesucht?
Diese Ausschreibung wendet sich an Kulturorganisationen sowie in anderen Arbeitsfeldern tätige Initiativen, die in Ostdeutschland oder vergleichbaren Regionen Europas arbeiten und sich mit den lokalen Folgeerscheinungen von Deindustrialisierung, Bevölkerungsschwund, wachsender sozialer Ungleichheit zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen, maroder öffentlicher Infrastruktur sowie den Auswirkungen ökologischer Krisen beschäftigen.
Im Rahmen dieser spezifischen Förderrunde des Culture of Solidarity Funds unterstützen die Bundeszentrale für Politische Bildung und die European Cultural Foundation kurz- und längerfristige europäische Kooperationsprojekte, die im Rahmen von grenzüberschreitender Kulturarbeit sozioökonomische Veränderungsprozesse in ihren Heimatregionen thematisieren. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei den im Kontext der Corona-Pandemie nochmals virulenter gewordenen gesellschaftspolitischen Herausforderungen in solchen Regionen. Für diese Spezialausgabe des Culture of Solidarity Funds suchen wir nach Kulturprojekten, die sich unter anderem besonders mit den folgenden Fragestellungen beschäftigen:
Alle im Zuge dieser Ausschreibung eingereichten Projektvorschläge haben die folgenden inhaltlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Der Culture of Solidarity Fund fördert Projektinitiativen, die …:
Was wird geboten?
Ausgewählte Projekte können grundsätzlich mit zwei verschieden hohen Fördersummen unterstützt werden - jeweils abhängig von der am Projekt beteiligten
Anzahl von Partnerorganisationen:
Der maximale Förderzeitraum für alle ausgewählten Projekte beträgt 12 Monate, beginnend mit dem 1. November 2021 und endend mit dem 31. Oktober 2022. Die Projektaktivitäten müssen in diesem Zeitraum durchgeführt werden.
Eigen- und Drittmittel sind keine Voraussetzung für die Projektförderung, eine ausgewogene und diversifizierte Finanzplanung kann jedoch die Beurteilung der Umsetzbarkeit Ihres Projekts wesentlich verbessern. Alle weiteren Details hinsichtlich Projektlaufzeit, zulässigen Projektkosten, sowie den Ablauf und die Umsetzung der Fördervereinbarungen finden sich im Abschnitt Frequently Asked Questions.
Alle geförderten Projektorganisationen und deren Partner werden im Herbst 2022 zu einem vertiefenden Netzwerktreffen in einer der teilnehmenden Regionen in Ostdeutschland eingeladen. Unser Ziel ist es, damit einen nachhaltigeren Lerneffekt und Wissenstransfer zwischen den unterstützten Projekten und Regionen zu gewährleisten.
Weitere Informationen zum Förderprogramm in Deutsch und Englisch finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 01.07.2022 | Fördersumme: 4 Mio. € bis 2025 |
Die Klimawirkung der Kunst ist noch weitgehend ein blinder Fleck – aber viele Kulturakteure in Deutschland möchten einen aktiven Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise leisten. Neben der künstlerischen Auseinandersetzung mit der Krise selbst suchen Kulturinstitutionen ebenso wie Kulturschaffende und Künstlerinnen vermehrt nach Instrumenten und Methoden, um das eigene Handeln in nachvollziehbarer und wirksamer Weise an Zielen der ökologischen Nachhaltigkeit auszurichten. Aber wie beginnen? Wo stehen wir? Was sind die entscheidenden Hebel, die es schnellstmöglich zu bewegen gilt?
Vor dem Hintergrund dieser drängenden Fragen lädt die Kulturstiftung des Bundes mit dem Programm „Zero“ Kultureinrichtungen verschiedener Sparten zur Mitwirkung an einer bundesweiten Nachhaltigkeitsinitiative ein, die das Thema in drei verschiedenen Modulen bearbeiten wird: Erstens in der antragsoffenen Projektförderung im „Fonds Zero“, zweitens mit Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der „Akademie Zero“, und drittens mit einem Wissenstransfer in regionalen Netzwerktreffen für das gesamte Bundesgebiet.
Die Kulturstiftung des Bundes stellt für das Programm Zero bis 2025 insgesamt 4 Mio. Euro zur Verfügung.
Fonds Zero
Mit dem antragsoffenen „Fonds Zero“ will die Kulturstiftung Kultureinrichtungen darin unterstützen, klimaneutrale Produktionsformen und neue Ästhetiken einer ökologischen Nachhaltigkeit zu erproben und gemeinsam zu lernen, wie künstlerische Arbeiten mit geringstmöglicher Klimawirkung realisiert werden können. Die Entwicklung und Umsetzung von künstlerisch innovativen und zugleich klimaneutralen Kunst- und Kulturprojekten in den Jahren 2023 – 2024 soll Kultureinrichtungen und Künstler für ökologisch nachhaltiges Produzieren sensibilisieren und Veränderungen für einen aktiven Klimaschutz erwirken. Damit soll modellhaft ein Beitrag zu einer Neuorientierung in der deutschen Kulturlandschaft geleistet werden, um deren Ausstoß an Treibhausgasen langfristig zu reduzieren.
Der „Fonds Zero“ richtet sich an Einrichtungen und Akteure, die mit der Praxis ökologischer Nachhaltigkeit bereits vertraut und zugleich bereit sind, ebenso engagiert wie neugierig an klimafreundlichen Alternativen der kulturellen Produktion mitzuwirken. Die Antragsbedingungen und Förderauflagen sind in den ausführlichen Fördergrundsätzen(öffnet neues Fenster) (PDF, 135 KB) dargestellt. Informationen zur Klimabilanzierung stehen in der Dokumentation des Pilotprojekts Klimabilanzen in Kulturinstitutionen zur Verfügung. Antragsschluss ist der 1.7.2022.
Akademie Zero
Für die erfolgreiche Umsetzung der betriebsökologischen Aufgaben werden Mitwirkende der Förderprojekte im Fonds Zero im Rahmen von gemeinsamen Workshops und einer programmbegleitenden Akademie fortlaufend qualifiziert. Ein solches „Konvoi-Verfahren“ ist ein effektiver Weg, damit verschiedene Organisationen – unter Begleitung durch erfahrene Beraterinnen und Berater – Erfahrungen teilen und voneinander lernen können. Zudem erstellt die Akademie die programmbegleitende Dokumentation und lädt zu Veranstaltungen für interessiertes Fachpublikum ein, um die Modellergebnisse bundesweit sichtbar zu machen.
Regionale Netzwerktreffen
Darüber hinaus organisiert die Kulturstiftung regionale Netzwerktreffen in mehreren Städten und Kreisen, um lokale Akteurinnen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Kultureinrichtungen und freier Kunst zusammenzubringen. Im Rahmen dieser Treffen werden die bisherigen Erfahrungen und Wissensprozesse gebündelt und weitergegeben sowie gleichzeitig zentrale Fragen diskutiert, wie regionale Kooperationen der Kulturszene initiiert und Klimaschutz lokal gestärkt werden können.
Antragsberatung
Vier Onlineberatungstermine über MS Teams zur Beantwortung offener Fragen sind geplant.
Weitere Informationen, Zugang zu den Beratungsterminen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 13.05.2022 | Förderung: bis zu 200.000 € |
BMWSB und BBSR fördern Modellregionen, die innovative Ansätze zur regionalen Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung erproben. Die Förderung von je bis zu 200.000 Euro läuft über mindestens zwei Jahre. Eine Bewerbung ist bis zum 13.05.2022 möglich.
BMWSB und BBSR fördern innovative Ansätze in der regionalen Flächensteuerung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) rufen zur Teilnahme an dem Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Regionale Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung“ auf.
In sechs bis acht Modellregionen sollen Ansätze gefördert werden, mit denen neue Flächenansprüche identifiziert, bestehende Planungsinstrumente kritisch reflektiert und darauf aufbauend innovative Instrumente zur regionalen bzw. interkommunalen Steuerung der Siedlungs- und Freiraumflächenentwicklung entwickelt und erprobt werden. Die Vorhaben erhalten hierfür eine Zuwendung von je bis zu 200.000 Euro über mindestens zwei Jahre.
Während regionale Konzepte und Leitbilder zur Siedlungsentwicklung bereits in vielen Regionen vorhanden sind, werden auf kommunaler Ebene im Zuge der Abwägung oftmals davon abweichende Entscheidungen getroffen. Die in den Modellregionen erarbeiteten Ansätze sollen vor diesem Hintergrund dazu führen, dass interkommunal abgestimmte bzw. regionale Ziele für die bedarfsgerechte und flächensparende Siedlungsentwicklung verbindlicher in kommunalen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.
Interessierte Regionen können sich bis zum 13.05.2022 mittels eines Interessenbekundungsformulars bewerben. Auf Basis dieser Projektskizzen werden das BMWSB und das BBSR unter Berücksichtigung des Votums einer Fachjury die Vorhaben auswählen, die die im Förderaufruf benannten Bewertungskriterien am besten erfüllen. Die ausgewählten Modellregionen werden voraussichtlich Mitte Juni 2022 zur Antragstellung aufgefordert. Der Start der Modellvorhaben ist für Oktober 2022 geplant.
Zur besseren Planung können Interessierte gerne vorab das Projektteam per E-Mail informieren, dass mit der Einreichung einer Interessenbekundung rechnen ist. Bewerbungsschluss ist der 13.05.2022.
Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 17.03.2023 | Förderung: 300.000 € |
Im Rahmen der Fördermaßnahme sollen weitere ländliche strukturschwache Regionen dabei unterstützt werden, die Ergebnisse und Erkenntnisse von fünf laufenden, fortgeschrittenen Modellvorhaben aus der Förderinitiative „Heimat 2.0“ auf Übertragbarkeit zu prüfen und zu übernehmen. Die fünf Modellvorhaben haben zu diesem Zwecke als „Paten“ vielversprechende Konzepte für die Übertragung ihrer digitalen Lösung samt dem damit verbundenen Prozesswissen auf potenzielle Transferregionen erarbeitet. Neben dem konkreten Wissenstransfer sollen zudem auch Erfolgsfaktoren und eventuelle Hemmnisse des Ergebnistransfers aus geförderten Projekten der Bundesraumentwicklung abgeleitet werden.
Gesucht werden nun bundesweit interessierte Transferregionen, die eine der digitalen Lösungen der fünf Patenregionen auch in ihrer Region etablieren oder das erlangte Wissen für ihre Tätigkeiten nutzen möchten. Bewerbungsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie zivilgesellschaftliche Institutionen. Die Transferregionen müssen je nach Transfervorhaben spezielle Voraussetzungen erfüllen, damit die Übertragung gelingen kann (siehe Steckbriefe der Paten).
Der Umfang der Bundesförderung pro Transfervorhaben (bestehend aus einer Patenregion und entsprechenden Transferregionen) beträgt rund 300.000 Euro über einen Zeitraum von 26 Monaten.
Nähere Informationen zu den laufenden Vorhaben der Förderinitiative Heimat 2.0 finden Sie in den Steckbriefen und auf der Website von Region gestalten. In der Übersicht aller Modellvorhaben stehen auch die fünf Patenregionen Viöl, Mittelangeln, Südniedersachsen (kulturis), Prötzel/Angermünde (Netzwerk Zukunftsorte) und Neuland 21 e. V. mit Herzberg digital.vereint.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 17.07.2022 | Förderung: Insgesamt 30 Mio. € |
Entwickeln Sie mit uns intelligente Mobilitätslösungen!
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die digitale Transformation der urbanen Mobilität und damit zugleich den Klima- und Gesundheitsschutz in deutschen Städten und Gemeinden - mit einem neuen Förderaufruf zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme.
Im aktuellen Förderaufruf stehen rund 30 Millionen Euro bereit.
Seit dem 23. Mai 2022 können die Fördermittel beantragt werden.
Für den Aufruf wurde die 2020 ausgelaufene Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ neu aufgelegt und weiterentwickelt:
Förderziele sind die Digitalisierung der urbanen Mobilität und damit der Gesundheits- und Klimaschutz. Die eingereichten Digitalisierungsvorhaben können weiteren Zielen dienen, etwa der Inklusion oder der Resilienz von Mobilitätsstrukturen. Eines der Projektziele muss jedoch stets die Reduktion von Luftschadstoffemissionen sein.
So können z.B. folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- oder Meteorologie-Daten, intelligentes Verkehrsmanagement, Multimodalität und Vernetzung, Entwicklung von Mobilitätsplattformen (lückenloses anbieterübergreifendes Routing und Ticketing, für Ride-Sharing- /On-Demand-Dienste), oder effiziente City-Logistik. Weitere Möglichkeiten und Einzelheiten sind im Förderaufruf und der Förderrichtlinie aufgeführt.
Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 17.09.2021 | Förderung: Zuschuss |
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Rahmen der Mobilfunkstrategie ab sofort Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur "Einrichtung von Experimentierfeldern als Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen der Digitalisierung in der Landwirtschaft sowie in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten". Projektskizzen können bis zum 17. September 2021 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.
Die Digitalisierung in der Landwirtschaft hilft, konkrete Zielkonflikte zwischen Umwelt-, Natur-, Klimaschutz, Tierwohl und Produktivität zu lösen. Gleichzeitig trägt sie zur Arbeitserleichterung in der Landwirtschaft bei. Ebenso lassen sich auch die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten in der Region mittels Digitalisierung optimieren. Damit hat die Digitalisierung großes Potenzial, die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen aufzugreifen und sowohl eine ressourcenschonendere Landwirtschaft möglich zu machen als auch ländliche Regionen zu stärken. Zudem strebt die Bundesregierung eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken, mobilen und breitbandigen Sprach- und Datendiensten an. Im Rahmen der Mobilfunkstrategie soll dabei die Nutzung von Mobilfunknetzen in der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen ermöglicht werden.
Dementsprechend fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit der neuen Bekanntmachung neben den bereits etablierten Experimentierfeldern jetzt Zukunftsbetriebe und erstmals auch Zukunftsregionen, welche Ideen und Handlungsansätze identifizieren, um die nachhaltige digitale Transformation im Agrarbereich voranzutreiben und zudem auch die landwirtschaftlich geprägten ländlichen Räume zu stärken.
Die Fördermaßnahme soll einen Beitrag zu einer nachhaltigen und regionalen Landwirtschaft sowie zur Stärkung der vor- und nachgelagerten Bereiche und Wertschöpfungsketten leisten. Dabei sollen insbesondere Möglichkeiten berücksichtigt werden, die sich durch die Verfügbarkeit von leistungsstarken Mobilfunknetzen oder einer sehr guten Breitbandinfrastruktur ergeben. Die zu fördernden Vorhaben orientieren sich an den Bedarfen der Praxis, erproben bereits entwickelte digitale Anwendungen und sorgen für einen Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praktikern vor Ort
Zwei Module: Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen
Mit den Zukunftsbetrieben und Zukunftsregionen gibt es zwei Zielrichtungen dieser Förderrichtlinie.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier
Bewerbung: Laufend | Förderung: bis zu 5.000 € |
Ihr wollt euch für eine vielfältige und inklusive Gesellschaft einsetzen? Habt Ideen, wie ihr euch für soziale Gerechtigkeit in eurer Umgebung stark machen könnt? Oder möchtet alle an eurem Kindergarten, eurer Schule, eurem Betrieb, eurer Uni oder eurer Kiez oder Kommune dazu einladen, gemeinsam mit euch über eure Gemeinschaft, Bildung, Klimapolitik oder Angebote für junge Menschen zu diskutieren? Dann bewerbt euch mit eurem Projekt!
Unsere Gesellschaft steht vor vielen Herausforderungen und mit ihr die Demokratie. An diesen Herausforderungen wollen wir gemeinsam mit euch arbeiten – für eine zukunftsfähige und demokratische Gesellschaft und ein Miteinander.
Demokratie findet nicht nur im Parlament oder in den Landtagen statt, sondern fängt bei uns allen an! Sie lebt von vielfältigen Projekten und Ideen, und entwickelt sich kontinuierlich weiter. Nur so können wir gemeinsam eine lebendige und offene Gesellschaft gestalten. Euch beschäftigen diese Themen und ihr wollt gemeinsam mit anderen an einer zukunftsfähigen Gesellschaft arbeiten? – Dann macht mit!
Und zwar ganz einfach:
Mit dem Förderfonds „Demokratie weiter denken“ fördern wir
Weitere Informationen findet ihr hier
Förderung: 50 x 500 € Stipendien |
Die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt (DSEE) ermöglicht 50 Engagierten aus Bürgerstiftungen mit einer Förderpauschale von je 500 Euro eine Teilnahme am Deutschen Stiftungstag vom 28. bis 30. September in Leipzig! Unter dem Motto "Stiftungen – Zukunft nachhaltig gestalten" erwarten Sie drei Tage mit über 100 Veranstaltungen, Austausch und Lernen.
Der DSEE und dem Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands ist es ein Anliegen, mit diesem Förderprogramm Engagierten aus Bürgerstiftungen die Teilnahme an Europas größtem Stiftungskongress zu ermöglichen. Zum einen, um den dynamisch wachsenden lokalen Engagementstiftungen mehr Sichtbarkeit innerhalb der Stiftungsszene zu verschaffen, aber auch, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu vernetzen und von den vielen Impuls- und Fortbildungsangeboten zu profitieren.
Wer sich bewerben kann
Das Angebot richtet sich an alle Bürgerstiftungen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Förderumfang und Antrag
Das Kontingent ist auf 50 Stipendien begrenzt. Ein Stipendium ist mit 500 Euro dotiert. Es beinhaltet die Teilnahmegebühr beim Deutschen Stiftungstag (Ticketpreis 390 Euro) sowie eine Reisekostenpauschale. Pro Bürgerstiftung können maximal zwei Stipendien vergeben werden.
Der Antrag kann formlos über ein Formular auf unserer Webseite gestellt werden.
Die Prüfung und Auswahl erfolgen laufend und nach Eingang der Bewerbung durch eine:n Verterter:in der DSEE und des Bündnisses der Bürgerstiftungen Deutschlands.
Die Bürgerstiftungen erhalten Anfang August eine Benachrichtigung, ob ihre Bewerbung berücksichtigt wurde. Um Anreise und Übernachtung kümmern sich die Teilnehmenden eigenverantwortlich.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
| Bewerbungsfrist 31.10.2020 | Förderungshöhe: Max. 5000€ |
Bewerben können sich bundesweit Bürgerstiftungen, welche die „10 Merkmale einer Bürgerstiftung“ des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen erfüllen, Schulen der Sek. I und II, Genossenschaftsbanken, die Mitglied im Bundesverband Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sind, und Journalisten, die dies über einen gültigen Presseausweis oder anderer geeigneter Weise belegen. Jeder Bewerber kann maximal drei Bewerbungen einreichen. Bewerbungen sind bis zum 31.10.2020 um 24.00 Uhr möglich und müssen online eingereicht werden.
Der Förderpreis wird in vier Kategorien verliehen. In jeder Kategorie gibt es einen Hauptpreisträger und je vier Anerkennungspreise. In der Kategorie „Medien“ gibt es für Journalisten ein zusätzliches Recherchestipendium zu gewinnen.
Die Gewinner wählt eine unabhängige Jury aus. Die Jury behält sich Nachfragen während der Jurysitzung per Telefon oder Videokonferenz vor.
Die Gewinner werden der Öffentlichkeit vorgestellt und erhalten die Auszeichnungen und Urkunden im Rahmen der Verleihung des Förderpreises am 07. Mai 2021 von 11-13 Uhr in der DZ BANK in Berlin.
Was gibt es zu gewinnen?
Das Preisgeld beträgt insgesamt 40.000 Euro. Die vier Hauptpreisträger erhalten je 5.000 Euro, die sechzehn Anerkennungspreisträger je 1.000 Euro. Das Recherchestipendium ist mit 4.000 Euro dotiert.
Die Anerkennungspreise sollen den Gewinnern und ihren Engagierten die Teilnahme an der Verleihung des Förderpreises und den Austausch und die Vernetzung ermöglichen. Die Hauptpreise würdigen die herausragenden Leistungen in den jeweiligen Kategorien.
Weitere Informationen zur Förderung finden sie hier.
Anmdeldeschluss: 30. Juni |
Auch in diesem Jahr haben gemeinnützige Vereine, Initiativen und Projekte wieder die Chance, den Förderpreis BKK·VBU Familienherz zu gewinnen. Der Preis wird vom BKK-VBU Familienherz e. V. vergeben und würdigt bundesweit Engagement für benachteiligte Familien. Mit dem Förderpreis soll eine Öffentlichkeit für die Bedürfnisse der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft geschaffen werden. Bewerben können sich Vereine und Initiativen, die sich ehrenamtlich für Familien einsetzen und die bisher nicht oder nur geringfügig mit öffentlichen Mitteln unterstützt wurden. Beispiele für ausgezeichnetes Engagement sind Integrationssportvereine, Kreativprojekte für schwer kranke Kinder und deren Geschwister oder kulturelle Projekte für ältere und kranke Menschen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BKK·VBU engagieren sich mit kleineren oder größeren Spenden, einer Vereinsmitgliedschaft oder aktiver Unterstützung für das Familienherz. Die Frist für Bewerbungen für den aktuellen Wettbewerb ist der 30. Juni. Bewerbungen zu einem späteren Zeitpunkt, die dann ggf. in die nächste Wettbewerbsperiode fallen, sind jederzeit möglich.
Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auf der Wettbewerbswebseite
Bewerbungsschluss: 15.09.2021 | Preisgeld: 9.000 € |
Eine erfolgreiche und sichere Zukunft der Landwirtschaft ist abhängig von den Ideen und Impulsen junger Nachwuchstalente. Deshalb unterstützt die agrarzeitung seit mehr als zehn Jahren kluge Köpfe der Agrarbranche mit dem „Förderpreis der Agrarwirtschaft“ und bietet ihnen ein Sprungbrett für ihre Karriere.
Der mit 9000 Euro dotierte Förderpreis der Agrarwirtschaft richtet sich gleichermaßen an Wissenschaftler:innen, Landwirt:innen oder Berufstätige in Agrarunternehmen aus Industrie, Handel und Verarbeitung.
Gefragt sind Ideen, die die Agrarbranche voranbringen. Die Größe des Projektes ist dabei nicht ausschlaggebend, sondern die kreative Umsetzung und das gezeigte Engagement. Entscheidend sind Eigeninitiative, Relevanz für die Agrarbranche, Praxisnähe und Umsetzungsreife. Eine unabhängige Jury kürt drei Favoriten.
Sie sind junge Landwirtin oder junger Landwirt, Sie arbeiten in Industrie oder Handel, Sie studieren noch oder wollen Wissenschaftler werden? Wir interessieren uns dafür, welchen Aufgaben Sie sich stellen.
Wie machen Sie das?
Sie packen zu und sorgen dafür, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb läuft. Oder Sie zeigen, welche Produkte die Agrarwirtschaft braucht und was den Handel vorwärts bringt. Oder Sie arbeiten an einem interessanten Forschungsthema.
Wie machen Sie das zukünftig?
Sie haben eine gute Idee und zeigen uns, wie Sie die umsetzen wollen. Dabei zählen kleinere kluge Vorhaben ebenso wie große Projekte.
So geht es:
Bewerben Sie sich jetzt oder empfehlen Sie uns eine Kandidatin oder einen Kandidaten, der es verdient hätte, den „Förderpreis der Agrarwirtschaft“ zu erhalten!
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung erhalten Sie hier
Bewerbungsschluss: 30. Juni 2021 | Preis: Gesamt: 25.000 € |
Was wäre der Bevölkerungsschutz ohne seine ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer? Um das große Engagement zu würdigen, zeichnet der Förderpreis Helfende Hand jährlich die besten Ideen und Projekte mit einer Helfenden Hand aus.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unterstützt mit dem Förderpreis Helfende Hand ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz. Hintergrund dieser Initiative sind die zu erwartenden demographischen Veränderungen und ihre Folgen für den Nachwuchs ehrenamtlicher Organisationen, die die Einrichtungen im Bevölkerungsschutz in Deutschland tragen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn ist die Geschäftsstelle für den Förderpreis.
Ziele des Förderpreises
Mit der Verleihung des Förderpreises Helfende Hand verfolgt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Ziel,
Die Kategorien
Auszeichnungen
Die ersten fünf Platzierungen der drei Kategorien erhalten jeweils die Helfende Hand in Form einer Trophäe sowie einer Urkunde. Darüber hinaus erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Ehrenurkunde.
Nachwuchsarbeit und Innovative Konzepte
Unterstützung des Ehrenamtes
Der Preis für Unternehmen, Einrichtungen und Unterstützerinnen und Unterstützer ist von ideeller Natur.
Publikumspreis
Dabei handelt es sich um das Lieblingsprojekt des Publikums. Diese Preisträgerin oder dieser Preisträger erhält eine Urkunde.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung zum Förderpreis Helfende Hand finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 30.06.2022 | Preis: Insgesamt 25.000 € |
Die Helfende Hand ist Deutschlands wichtigste Auszeichnung zur Würdigung ehrenamtlichen Engagements im Bevölkerungsschutz und wird jährlich vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vergeben.
WAS IST DIE HELFENDE HAND?
Einsatz, Mut und Hilfsbereitschaft – jeden Tag geben ehrenamtliche Helferinnen und Helfer alles, um unser Gemeinwohl zu stärken. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gemeinschaft und stärken somit das Miteinander. Manchmal mit lauten Sirenen, manchmal im Stillen.
Um dieses großartige Engagement zu würdigen, vergibt das Bundesministerium des Innern und für Heimat jährlich den Förderpreis Helfende Hand.
Als höchste Auszeichnung im ehrenamtlichen Bevölkerungsschutz soll sie nicht nur herausragende Ideen und Konzepte anerkennen, sondern auch das Ehrenamt als wichtige Säule unseres Gemeinwesens hervorheben. Die Auszeichnung wird seit 2009 jährlich verliehen.
WER KANN SICH BEWERBEN?
Die Helfende Hand würdigt Mitglieder von Organisationen, die sich ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz engagieren. Dazu gehören der Arbeiter Samariter-Bund, die Deutsche LebensRettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst sowie das Technische Hilfswerk, die Freiwilligen Feuerwehren und die Regieeinheiten der kreisfreien Städte und Landkreise. Als Preisträgerinnen und Preisträger kommen auch engagierte Arbeitgebende, Einrichtungen oder Einzelpersonen infrage.
Die einzige Bedingung: Sie unterstützen das ehrenamtliche Engagement im Bevölkerungsschutz auf vorbildliche Weise.
KATEGORIEN
Innovative Konzepte
In dieser Kategorie werden Leistungen, Ideen, Konzepte und Projekte zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz ausgezeichnet, die eines oder mehrere der der folgenden Merkmale aufweisen:
Nachwuchsarbeit
In dieser Kategorie werden Projekte, Leistungen, Ideen sowie Konzepte zur Förderung und zum Erhalt des Ehrenamtes ausgezeichnet, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:
Unterstützung des Ehrenamtes
In dieser Kategorie werden Projekte, Leistungen, Ideen sowie Konzepte von Unternehmen, Einrichtungen oder Personen ideel ausgezeichnet, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:
Der Sonderpreis
Optional kann die Jury jährlich einen Sonderpreis für Leistungen, Ideen, Konzepte und Projekte vergeben. Sie sollten nachhaltig, zukunftsorientiert und gesamtgesellschaftlich förderlich sein.
Ein Anlass zur Vergabe des Sonderpreises besteht insbesondere dann, wenn die Jury eine Bewerbung mit Blick auf die Ziele des Förderpreises als außergewöhnlich wirksam bewertet, diese Bewerbung aber nicht in eine der vorgegebenen Kategorien passt.
Wird von der Jury ein Sonderpreis vergeben, ist hierfür ein Preisgeld in Höhe von 9.000 Euro vorgesehen.
Der Publikumspreis
Aus dem Kreis der Nominierten wählt die Öffentlichkeit jedes Jahr ihren Favoriten per Abstimmung bis zum Veranstaltungstag auf der Website des Förderpreises. Wer nach dem Ende der Abstimmung die meisten Stimmen erhalten hat, gewinnt den Publikumspreis. Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält eine Trophäe und eine Ehrenurkunde.
Und so geht’s:
AUSZEICHNUNGEN
Die ersten fünf Platzierungen der drei Kategorien erhalten jeweils die Helfende Hand in Form einer Trophäe sowie einer Urkunde. Darüber hinaus erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Ehrenurkunde.
Nachwuchsarbeit und Innovative Konzepte
Unterstützung des Ehrenamtes
Der Preis für Unternehmen, Einrichtungen und Unterstützerinnen und Unterstützer ist von ideeller Natur.
Publikumspreis
Dabei handelt es sich um das Lieblingsprojekt des Publikums. Diese Preisträgerin oder dieser Preisträger erhält eine Urkunde.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 31. März 2023 und 30. Juni 2023 | Förderung: bis zu 60% der Kosten |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte ab 2022 mit dem Förderprogramm "Bildungskommunen" bei der Bewältigung zentraler Heraus- forderungen im Bildungsbereich: von der Digitalisierung über die Fachkräftesicherung bis zur Demokratiebildung.
In ausgewählten Themenbereichen entwickeln die Kommunen gemeinsam mit Kooperationspartnern neue Projekte und Angebote (z.B. im Ganztag). Ein Bildungsmonitoring unterstützt die Managementaktivitäten in den ausgewählten Bereichen. Begleitet werden die Kommunen dabei durch die Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement Rheinland-Pfalz – Saarland.
Warum "Bildungskommunen" beantragen?
Was wird gefördert?
Die Förderung im Rahmen des ESF-Plus-Programms "Bildungskommunen" wird als Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen (z.B. Region Trier).
Welche Schwerpunkte können gewählt werden?
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Fristen gibt es?
Es sind folgende Vorlagetermine vorgesehen: der 31. März 2023 und der 30. Juni 2023.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "Bildungskommunen" finden Sie hier