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Bewerbungsschluss: 17.05.2021 | Förderung: Max. 10.000 € | 100 Projekte werden gefördert | Von 2021 bis 2023 geht das Förderprogramm in die zweite Runde: Gesucht werden bundesweit 100 Projekte, die e...

Bewerbungsschluss: 17.05.2021 | Förderung: Max. 10.000 € | 100 Projekte werden gefördert |

Von 2021 bis 2023 geht das Förderprogramm in die zweite Runde: Gesucht werden bundesweit 100 Projekte, die ein wertschätzendes und zukunftsorientiertes Miteinander Reden im regionalen Umfeld stärken.

Wer darf sich bewerben bzw. am Wettbewerb teilnehmen?
Für die Förderung können sich Einzelpersonen, Bildungs- und Kulturträger, Vereine, Initiativen, Netzwerke, Bürgermeister:innen, Kommunalvertreter:innen, Ortsvorsteher:innen, Gemeindeverbände und -kooperationen und Unternehmen, die aus ländlichen Regionen, Dörfern, Städte und Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohner:innen kommen, bewerben.

Was wird gefördert?
MITEINANDER REDEN fördert die Umsetzung von Ideen und Projekte, die den wertschätzenden Dialog, demokratische Aushandlungsprozesse und Teilhabe vor Ort initiieren.

Von einem runden Tisch gegen die Schließung der Ortsbibliothek, über den Arbeitskreis zur Verbesserung der Verkehrsanbindung mit Bus und Bahn, das Theaterstück zum Thema Integration bis hin zum Vorhaben für eine bessere Vernetzung und Stärkung der ehrenamtlich engagierten Menschen vor Ort – wir freuen uns über vielseitige, kreative analoge wie digitale Formate. Thematisch kann sich Ihr Dialogvorhaben sehr vielseitig gestalten, wie z.B. aus den Bereichen:

  • politische Partizipation / Teilhabe
  • Migration und Integration
  • Zusammenhalt / Nachbarschaft
  • Zukunftsgestaltung
  • Mobilität
  • Erinnerungskultur
  • Rassismus / Ausgrenzung
  • Extremismus
  • Umweltschutz / Nachhaltigkeit
  • (Land-)Wirtschaft
  • Generationendialog
  • Stadt/Land (Gleichwertige Lebensverhältnisse)
  • u.a.

Was wird nicht gefördert?
Eine Förderung von Projekten, die auf eine wirtschaftliche Betätigung, den Aufbau einer wirtschaftlichen Infrastruktur oder auf Erwerb, Bau oder Renovierung von Grundstücken oder Gebäuden abzielen, ist nichtmöglich. Projekte von Parteien oder parteinahen Stiftungen können ebenso nicht gefördert werden.

Was beinhaltet die MITEINANDER REDEN-Förderung?

  • finanzielle Unterstützung (6.000 / 10.000 Euro)

Sie können sich für eine Fördersumme von 6.000.- Euro (kleines Projekt) oder 10.000,- Euro (großes Projekt) bewerben. Insgesamt werden jeweils 50 Projekte in den beiden Fördersummen ausgewählt.

Über das Programmbüro können Sie im Förderzeitraum (2021 bis 2031) auf kurzem, unbürokratischem Weg die Fördermittel in Teilsummen abrufen.

Gefördert werden Honorare für Projektmanagement, Moderation, Referent:innen/Künstler:innen, Beratung; Sachmittel zur Umsetzung, Technik, Öffentlichkeitsarbeit sowie Erstattung von Reisekosten ohne Tagegeld.

Weitere Infos und Details finden Sie in der Kosten- und Finanzierungplan-Vorlage (KFP-Vorlage).

Ihr Projekt wird zu 100% gefördert (Vollfinanzierung). Ohne Eigenanteil – ohne Eigenmittel. 20% der Fördersumme ist vorzufinanzieren und wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

  • Prozessbegleitung und Beratung

Eine von uns ausgewählte Prozessbegleiter:in steht Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Durch die professionelle Begleitung können Sie gemeinsam Projektschritte sowie Strategien für Herausforderungen und Konflikte erarbeiten oder Unterstützung bei der Moderation erhalten. Während Ihrer Projektlaufzeit können bis zu 32 Beratungsstunden abgerufen werden. Dabei sollte gewährleistet werden, dass pro Quartal mindestens ein Kontakt telefonisch, digital oder in Präsenz stattfindet.

  • Austausch und Vernetzung

In regelmäßigen digitalen Formaten sowie bei den bundesweiten Netzwerk- und Qualifizierungstreffen kommen alle Projektbeteiligte zusammen. Dort befördern wir den kollegialen Austausch über Erfahrungen, Gute-Praxis-Beispiele, Zwischenschritte und Stolpersteine – der wechselseitige Lernprozess und Austausch stehen im Vordergrund. Das erste Präsenz-Netzwerk- und Qualifizierungstreffen ist für Anfang des vierten Quartals 2021 geplant.

  • Qualifizierung

Es werden unterschiedliche Workshops und Trainings zur Weiterbildung angeboten. Diese finden sowohl online als auch in Präsenz bei den Netzwerk- und Qualifizierungstreffen statt. Informationen zu vergangenen Weiterbildungen finden Sie in den Programmen der Netzwerk- und Qualifizierungstreffen.

  • Flexibilität und Prozessoffenheit

Wir verstehen MITEINANDER REDEN als Prozess. Deshalb versuchen wir flexibel und offen auf Veränderungen in Ihrem Projekt zu reagieren. Das Programmbüro-Team ist für Sie in allen Belangen erster Ansprechpartner.

Was muss ich für eine Beteiligung am Wettbewerb einreichen?
Neben der Darstellung Ihres Konzepts mit Angaben zu Ort, Themen, Formaten und Meilenstein-Zeitplanung müssen Sie einen Kosten-und Finanzierungsplan (Vorlage steht zur Verfügung) für Ihr Vorhaben einreichen.

Welche Verpflichtungen gehen mit der Förderung einher?
Die Teilnahme an den Netzwerk-und Qualifizierungstreffen sowie die Kommunikation mit der Prozessbegleitung sind zeitlich einzuräumen und verpflichtend.

Wie läuft das weitere Bewerbungsverfahren ab?
Die Auswahl der 100 MITEINANDER REDEN-Projekte erfolgt durch unsere Jury, die aus Initiatoren und Partnern besteht.
Nach der Jury-Entscheidung (Juni 2021) wird das Programmbüro mit allen 100 Projektträgern einen Weiterleitungsvertrag mit einer Förderlaufzeit vom 01.07.2021 bis 31.12.2023 abschließen.

 Nach welchen Kriterien werden die Projekte ausgewählt?

  1. Das Projekt/die Idee zeichnet sich durch eine starke kommunikative und partizipative Dimension aus. Es geht darum, (wieder) miteinander ins Gespräch zu kommen. Im Vordergrund steht das gemeinsame Miteinander der Ortsgemeinschaft.
  2. Das Projekt/die Idee befördert demokratische Aushandlungsprozesse und trägt zur politischen Bildung bei.
  3. Das Projekt/die Idee lässt sich mit relativ einfach Mitteln umsetzen.
  4. Das Projekt/die Idee weist Aktualitätsbezug auf.
  5. Das Projekt/die Idee ist kreativ und besitzt Modellcharakter und/oder bietet eine hohe Übertragbarkeit.
  6. Das Projekt/die Idee zeichnet sich durch eine nachhaltige, das heißt mittlere bis langfristige Wirksamkeit aus.
  7. Das Projekt/die Idee richtet sich an eine möglichst große und diverse Zielgruppe.
  8. Ferner wird bei der Auswahl der Projekte auf eine Ausgewogenheit hinsichtlich bundesweiter Verteilung sowie auf eine Vielfalt hinsichtlich der Themen und Formate und Akteur:innen/ Institutionen geachtet.

Wie und wo bewerbe ich mich mit einem Projekt?
Das Bewerbungsverfahren ist einstufig. Es erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular. Für die Vorbereitung und zur Speicherung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die beschreibbare PDF-Vorlage.

Bis wann kann ich mich bewerben?
Der Bewerbungsschluss für den Förderzeitraum (2021-2023) bzw. die Einreichung Ihrer Unterlagen für die Bewerbung ist der 17. Mai 2021.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Unterstützung: Max 20.000 Franken | Die Grundsätze der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrats können nur umgesetzt werden, wenn sich alle Akteure auf nationa...

Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Unterstützung: Max 20.000 Franken |

Die Grundsätze der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrats können nur umgesetzt werden, wenn sich alle Akteure auf nationaler, kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene daran beteiligen. Darauf zielt das Förderprogramm: Es unterstützt Projekte, welche zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Diese Projekte sind als Beiträge zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auf lokaler Ebene zu verstehen, welche den Rahmen für internationale und nationale Anstrengungen auf diesem Gebiet bildet.

Seit 2001 wurden im Rahmen des Förderprogramms über 450 Projekte unterstützt. Dabei fokussiert es auf konkrete Umsetzungsprojekte und sieht sich als Starthilfe für realisierungsreife Vorhaben mit direkter positiver Wirkung auf die nachhaltige Entwicklung. Die Projekte sind innovativ und problemlos reproduzierbar.

Ausschreibung 2021–2022
Themenschwerpunkt ist die «ressourcenleichte Gesellschaft». In diesem Bereich besteht gemäss der aktuellen Bestandesaufnahme über die Umsetzung der Agenda 2030 grosser Handlungsbedarf. Der weltweit zunehmende Verbrauch von natürlichen Ressourcen gefährdet die Stabilität des Klimas und die Ökosysteme und kann negative Auswirkungen auf die Menschen haben.

Mit ihrem hohen Ressourcenverbrauch pro Person trägt die Schweiz zu dieser Entwicklung bei. Neben Effizienz und Konsistenz ist die Reduktion des Ressourcenverbrauchs ein wichtiger Ansatz für eine Gesellschaft, die die planetaren Belastbarkeitsgrenzen nicht überschreitet. Mit dem Förderprogramm will das ARE originelle, positive und konkrete gute Beispiele für ressourcenschonende Produktions- und Konsummuster fördern. Es werden Vorhaben der folgenden Kategorien unterstützt:

  • Ressourcenschonende Modelle für die Wirtschaft von morgen
  • Das Konsumverhalten der Gesellschaft ändern
  • Den Ressourcenverbrauch durch staatliche Politik reduzieren

Unterstützt werden Projekte der öffentlichen Hand (Kantone, Gemeinden) oder von privaten Akteuren.

Eingabefrist
Projekteingaben sind bis am 30. September 2021 einzureichen.

Weitere Informationen und die Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 21.08 | Bis zu 300.000€ |  Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Monika Grütters, fördert mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gezielt Kultu...

Bewerbungsschluss: 21.08 | Bis zu 300.000€ | 

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Monika Grütters, fördert mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gezielt Kultureinrichtungen, die kulturelle Teilhabe und Vermittlung stärken. Das Programm richtet sich zum Beispiel an Museen, Theater, Bibliotheken und Gedenkstätten, aber auch an Verbände und Bildungseinrichtungen. Es sollen Menschen erreicht werden, die nicht zum traditionellen Publikum der Kultureinrichtungen gehören. Die neue Ausschreibung für das Förderprogramm läuft seit dem 1. Mai 2020.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Wir alle spüren in diesen Tagen, wie wichtig die Kultur für Teilhabe und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist. Gerade in Krisenzeiten brauchen wir die identitätsstiftende und integrative Kraft der Kultur. Kultur fragt nicht nach Alter, Herkunft, Hautfarbe oder Geschlecht. Damit „Kultur für alle“ kein Schlagwort bleibt, fördern wir kreative, strukturbildende und nachhaltige Projekte der Bildung und Vermittlung. Zusammenhalt in Vielfalt gelingt, wenn Kultureinrichtungen sich öffnen und Menschen in ihrer jeweils eigenen Lebenswelt abholen - in urbanen wie in ländlichen Gebieten und unabhängig von Bildung, Einkommen oder Herkunft.“

Zukunftsfähige Projekte mit Startdatum 2021 erhalten die Förderung von insgesamt bis zu 300.000 Euro pro Maßnahme über einen Zeitraum von maximal vier Jahren. Die Ausschreibung endet am 21. August 2020. Das Programm fördert insbesondere innovative Impulse. Daneben ist kulturelle Vermittlung auch Teil der Regelförderung bundesgeförderter Einrichtungen. Mit mehr Vielfalt im Personal, Programm und Publikum sowie durch eine aktive Bildungsarbeit stärkt die BKM die Strahlkraft der Kultureinrichtungen nachhaltig.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesregierung

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Bewerbungsschluss: 01.11.2021 |  Die Landesregierung NRW startet in diesem Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das neue Förderprogramm »2.000 x 1.000 E...

Bewerbungsschluss: 01.11.2021 | 

Die Landesregierung NRW startet in diesem Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das neue Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«, das im Jahr 2021 das Schwerpunktthema »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben« hat. Bewerbungen sind bis 1. November 2021 möglich.

»Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«
Hinweise zum Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« für das Jahr 2021 für Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen

Rund sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Ab 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. In diesem Jahr lautet es »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«.

Was wird gefördert?
Projekte oder Ideen, die passend zum diesjährigen Schwerpunktthema »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben« initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Denkbar sind hier zum Beispiel Besuchsdienste, ein Adventsnachmittag für ältere Menschen oder auch Aktionen für Ortsteile, die vom Hochwasser betroffen sind. Gefördert werden können beispielsweise Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit und erste Aktivitäten, die noch im Jahr 2021 umgesetzt werden sollen.

Welche Voraussetzungen gibt es?
Jedes Jahr wird pro Verein, zivilgesellschaftlicher Organisation oder Initiative maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember durchgeführt werden muss. Förderungsfähige Projekte für das Jahr 2021 müssen also bis zum 31. Dezember 2021 durchgeführt werden. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf.

Weitere Informationen und Unterlagen zum Förderprogramm finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 01.11.2022 | Förderung: 2.000 x 1.000 € | »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«Knapp sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlic...

Bewerbungsschluss: 01.11.2022 | Förderung: 2.000 x 1.000 € |

»Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«
Knapp sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. In diesem Jahr lautet es erneut »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«. So erhalten Antragstellende, deren Maßnahmen im vergangenen Jahr leider nicht mehr verwirklicht werden konnten oder die aufgrund der pandemischen Entwicklung abgesagt werden mussten, eine neue Chance auf Förderung. Der Krieg in der Ukraine und die Notlage der Menschen erschüttern zutiefst. Viele haben das Bedürfnis zu helfen und möchten sich engagieren. Auch in Nordrhein-Westfalen suchen Menschen Zuflucht. Im Sinne des Schwerpunktthemas können daher auch Vorhaben gefördert werden, welche die Gemeinschaft und das Miteinander vor Ort stärken und Geflüchteten ein Ankommen in der neuen Nachbarschaft erleichtern sollen.

Einen Antrag für das Jahr 2022 können Sie ab sofort über das Förderportal engagementfoerderung.nrw stellen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Passend zum diesjährigen Schwerpunktthema »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben« sind in beispielsweise Projekte wie der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens, ein nachbarschaftliches Sommerfest des Sportvereins oder ein Adventsnachmittag für Jung und Alt denkbar.
Der Krieg in der Ukraine und die Notlage der Menschen erschüttern zutiefst. Im Sinne des Schwerpunktthemas können daher auch Vorhaben gefördert werden, welche die Gemeinschaft und das Miteinander vor Ort stärken und Geflüchteten ein Ankommen in der neuen Nachbarschaft erleichtern sollen.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für Ihren Verein bzw. Ihre Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind.  Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden ergibt sich aus dem Sitz Ihres Vereins bzw. dem Standort Ihrer Initiative.

Weitere Informationen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 28.02.2023 | Förderung: bis zu 50.000 € |  Mit dem Potenzial der Künste neue Zugänge und Horizonte eröffnenDas Förderprogramm „Künste öffnen Welten“ der Bundesvereinigung Kulturell...

Bewerbungsschluss: 28.02.2023 | Förderung: bis zu 50.000 € | 

Mit dem Potenzial der Künste neue Zugänge und Horizonte eröffnen
Das Förderprogramm „Künste öffnen Welten“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ möchte Kinder und Jugendliche, die bisher keine oder nur sehr wenige Zugänge zu Kunst und Kultur hatten, in ihren Teilhabe- und (kulturellen) Bildungschancen unterstützen. Mit der Förderung entwickeln und setzen Kultur-, Jugend- und/oder Bildungsträger gemeinsam Projekte um, in denen Kinder und Jugendliche die Künste, Kultur, Spiel und Medien entdecken können. Eine partizipativ gestaltete Kulturelle Bildung eröffnet ihnen neue Perspektiven auf sich selbst und auf die Welt. Das stärkt ihre Persönlichkeit und das Miteinander.

Insbesondere Bündnisse, die kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in ländlichen Räumen anbieten möchten, sind aufgerufen, sich für eine Förderung zu bewerben. Gesucht werden also vorwiegend Projektideen, die sich den Herausforderungen jenseits von Städten und dem städtischen Nahraum stellen und sich für Kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen auf dem Land engagieren. Andere Themen sind aber nicht ausgeschlossen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 200.000 € |  Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als ...

Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 200.000 € | 

Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommen hierbei eine besondere Bedeutung zu.

Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.

Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.

  • Was wird gefördert?
    Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Maßnahmen eines klimaangepassten Waldmanagements. Vorausgesetzt wird dabei die Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien. Insbesondere soll die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegen die Folgen des Klimawandels gestärkt und verbessert werden.
    Die Förderung ist an die Einhaltung bestimmter Kriterien gebunden
  • Wer wird gefördert?
    Zuwendungsempfänger kann eine natürliche oder juristische Person sein, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne von § 2 des Bundeswaldgesetzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaftet. Ausgenommen sind Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen. Die Bewirtschaftung der Waldfläche durch den Zuwendungsempfänger ist durch die Vorlage eines aktuellen Bescheides der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG-Bescheid) zu belegen. Nach der Bewilligung ist ein Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über klimaangepasste Waldbewirtschaftung entsprechend der Richtlinie zu erbringen.
  • Wie hoch ist die Zuwendung (Gesamtzuwendungsbetrag pro Hektar)?
    Die Zuwendung wird flächenbezogen gewährt und beträgt bis zu 100 Euro pro Hektar. Die Höhe der Zuwendung ist u. a. abhängig von:
    - der zuwendungsfähigen Waldfläche pro Betrieb
    - der Durchführung des Kriteriums 2.2.12 der Richtlinie (natürliche Waldentwicklung)
    - bereits gewährten Förderungen
    Beachten Sie bitte: Im ersten Jahr wird die Zuwendung abhängig vom Bewilligungszeitpunkt anteilig gewährt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

 

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Bewerbungsschluss: 27.06.2022  Zuschuss: mindestens 5.000 € |  Als Teilprogramm von Neustart Kultur richtet sich das Programm „Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live-K...

Bewerbungsschluss: 27.06.2022  Zuschuss: mindestens 5.000 € | 

Als Teilprogramm von Neustart Kultur richtet sich das Programm „Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live-Kulturveranstaltungen – Wort, Varieté und Kleinkunst“ an Veranstalter:innen von Live-Kulturveranstaltungen. Veranstalter:innen übernehmen das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für die Produktion und Durchführung von Veranstaltungen als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler:innen. Sie bilden damit ein wesentliches Fundament für die kulturelle Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.

DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK

  • Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben
  • Die Förderung erfolgt projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
  • Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Live-Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die
    • dem Bereich Wort, Varieté und Kleinkunst zuzuordnen sind
    • eine überregionale Bedeutung haben
    • außerhalb der eigenen Spielstätte stattfinden
  • NEU: Die Zugangsvoraussetzungen für Newcomer und Festivalveranstalter:innen der Branche wurden erleichtert
  • NEU: Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 5.000 Euro haben
  • Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
  • Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich
  • Folgeanträge können gestellt werden, sofern sich die Fördergegenstände nicht überschneiden
  • Gefördert werden nur Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Förderung: bis zu 150.000 € Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem En...

Förderung: bis zu 150.000 €

Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.

Ziel des Programms
Mit diesem Programm fördert die ILB die Maßnahmen, die den Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen des Landes durch einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen oder des solidarischen Miteinanders unterstützen.

Fünf Milionen Euro für Zusammenhalt und solidarisches Miteinader in kleinen Gemeinden
Mit dem Start der neuen Förderrichtlinie zur Stärkung des Zusammenhalts und für ein solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs werden einzelne investive Maßnahmen mit bis zu 150.000 Euro auf verschiedenen Gebieten wie Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, sozialem Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie gefördert (Ab April 2022)

Wer, Was und Wie wird gefördert?

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?
Es können ausschließlich investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen gefördert werden:

  • Baumaßnahmen für Vorhaben, die gemeinschaftliche Ziele verfolgen und mit neuen Nutzungskomponenten die regionalen Perspektiven unterstützen,
  • der Erwerb von beweglichen Sachen im Wert von über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall bzw. Beschaffungen mit einem Gesamtwert von über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer). Hierzu rechnen Geräte, Ausstattungs- bzw. Ausrüstungsgegenstände,
  • der Erwerb unbeweglicher Sachen.

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Unentgeltliche Arbeitsleistungen oder Sachleistungen (Eigenleistungen) der Antragsteller,
  • Personal- und allgemeine Sachausgaben einschließlich von Ausgaben für den Unterhalt und den Betrieb der fertiggestellten Investitionsvorhaben,
  • Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung des Eigenanteils oder bei einer Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen sowie
  • die Umsatzsteuer, die der Zuwendungsempfänger nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehen kann.

Wie wird gefördert
Zuwendungen werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung als Zuschuss gewährt.
Die Höchstfördersumme pro Maßnahme ist auf 150.000 Euro begrenzt.
Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Förderung: Bis zu 50.000 € |  Mit „Profil: Soziokultur“ legt der Fonds Soziokultur eine neue Förderung im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR de...

Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Förderung: Bis zu 50.000 € | 

Mit „Profil: Soziokultur“ legt der Fonds Soziokultur eine neue Förderung im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) von bis zu 20 Millionen Euro auf. Es erfolgt eine einmalige Ausschreibung vom 01.08.2021 bis 30.09.2021 für Vorhaben, die in 2022 umgesetzt werden. Die Pandemie hat bei allen Kulturakteur*innen viele Fragen zu Angebot, Programm, Personal, Kooperationspartner*innen, Plattformen, Zielgruppen und der Finanzierung aufgeworfen. Hierauf reagiert „Profil: Soziokultur“.

Gefördert werden Entwicklungsprozesse und die Organisationsentwicklung von freien, gemeinnützigen Trägern und Einrichtungen des soziokulturellen und kulturellen Feldes. Die Prozessvorhaben sollen dazu dienen, dass Kulturelle Teilhabe und Mitgestaltung auch in unsicheren Zeiten auf der Basis eines klaren Profils und einer Finanzierungs- und Vernetzungsstrategie strukturell stabilisiert werden. Dies geschieht nach lokal unterschiedlichen Fragestellungen und diversen gesellschaftlich-kulturellen Bedingungen sowie bestenfalls unter Einbindung freier Kulturschaffender als Expert*innen der soziokulturellen Praxis und Strukturen.

Ziel ist es, freie Träger der Soziokultur, Kulturellen Bildung und Medienkulturarbeit auf der Basis der Pandemie-Erfahrungen bei Entwicklungsprozessen zu unterstützen, die ihrer mittelfristigen Stabilisierung und strukturellen Verankerung vor Ort dienen. Es können einzelne oder Verbundvorhaben mit bis zu drei Kooperationspartnern beantragt werden.

Was wird gefördert? Prozesse statt Projekte!
Beantragte Vorhaben sind Aktivitäten zur eigenen Entwicklung, die auf der Basis von Fragestellungen der antragstellenden Träger dazu beitragen, dass

  • das eigene Profil und Potenzial für gesellschaftlich relevante, partizipative Kulturarbeit geschärft wird
  • gesellschaftlich drängende Fragen und Aufgaben aufgegriffen und die Bedeutung/Bedarfe für Organisation, Angebote, Personal und Zielgruppen geklärt werden
  • Ressourcen und mögliche Synergien mit anderen Einrichtungen/Partnern untersucht werden: Räume, Orte, Material, Ideen, Konzepte, Ausstattung, Finanzen, Personal, Administration etc.
  • Sichtbarkeit erhöht wird und Kommunikation und Austausch mit lokalen oder regionalen Stakeholdern, der Verwaltung und Kooperationspartnern funktioniert
  • Finanzierungs- und Beschäftigungsmodelle ggf. im Verbund mit Kooperationspartnern und/oder der Verwaltung entwickelt werden

Die Zusammenarbeit mit öffentlichen Träger*innen insbesondere mit Kulturverwaltung oder freien Kollektiven/Initiativen ist mit Blick auf örtliche Verankerung ausdrücklich erwünscht.

Wer ist antragsberechtigt?

  • freie gemeinnützige juristische Träger, d.h. eingetragene Vereine (e.V.), gGmbH, gUG und gemeinnützige Stiftungen mit mindestens zweijähriger Existenz (seit 2020 oder früher) und aus den Feldern der Kulturarbeit, der Soziokultur, der Kulturellen Bildung sowie der Medienkulturarbeit aus Deutschland
  • Kooperationsverbünde aus bis zu drei Trägern/Partnern, bei denen der Hauptantragstellende gemeinnütziger juristischer Träger (mind. 2 Jahre Existenz, s.o.) ist. Verbundpartner können gerne (jüngere) freie Initiativen/Arbeitskreise sowie GmbH/GbR sein. Einzelpersonen, öffentliche und kirchliche Träger sind sowohl als Hauptantragstellende als auch als Verbundpartner ausgeschlossen

Förderhöhe

  • mind. 5.000 Euro bis zu 30.000 Euro / max. 80% der Gesamtsumme
  • mind. 5.000 Euro bei Verbundvorhaben von zwei Partnern bis zu 40.000 Euro / max. 80% der Gesamtsumme
  • mind. 5.000 Euro bei Verbundvorhaben von drei Partnern bis zu 50.000 Euro / max. 80% der Gesamtsumme

Weitere Infromationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 31.12.21 | 18.01.22 | 27.02.21 | | Förderung: Zuschuss |  Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert über die zwei nachfolgenden Förderrichtliniend...

Bewerbungsschluss: 31.12.21 | 18.01.22 | 27.02.21 | | Förderung: Zuschuss | 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert über die zwei nachfolgenden Förderrichtliniend die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. 

Ladeinfrastruktur vor Ort

  • Förderung für natürliche Personen, KMU und Gebietskörperschaften
  • Förderung von bis zu 80 % der Ausgaben
  • Maximale Ladeleistung von 50 kW

Die elektronische Antragstellung ist vom 12.04.2021 bis voraussichtlich zum 31.12.2021 möglich.

Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

  • Förderprogramm für alle natürlichen und juristischen Personen
  • Förderung von bis zu 60 % der Ausgaben
  • Nach oben keine Begrenzung der Ladeleistung

Die Antragstellung für Neuerrichtungen ist möglich im Zeitraum vom 31.08.2021 - 18.01.2022

Die Antragstellung für Modernisierungen ist möglich im Zeitraum vom 09.09.2021 - 27.01.2022

Weitere Informationen zu den beiden Förderrichtlinien finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 800.000 € |  Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase werden durch ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Zuschuss in Form eines Innovationsgutschei...

Bewerbung: Laufend | Förderung: bis 800.000 € | 

Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase werden durch ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins gefördert.

Die Antragsbearbeitung und Mittelgewährung übernimmt die Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Fördermittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft.

WER WIRD GEFÖRDERT

Unternehmen:

  • nicht börsennotiertes, agrarnahes Start-up (KU)
  • Unternehmenssitz sowie steuerlicher Sitz in Deutschland
  • Handelsregistereintrag / Aufnahme Wirtschaftstätigkeit / Beginn Steuerpflicht vor max. 5 Jahren
  • Unternehmen ist nicht durch einen Zusammenschluss gegründet, hat nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen und noch keine Gewinne ausgeschüttet
  • Kein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion

Geschäftsmodell:

  • Innovatives Geschäftsmodell
  • positiver (nachhaltiger) Impact auf die Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Entwicklungsstand: Frühfinanzierungsphase, erste Entwicklungen (z.B. ein erster Prototyp) sind erfolgt
  • Hohes Wachstumspotenzial
  • Realistische Aussicht auf langfristig ökonomische Tragfähigkeit

WAS WIRD GEFÖRDERT

Förderfähige Ausgaben Darlehen
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die der Festigung und Weiterentwicklung des Unternehmens in der Frühfinanzierungsphase dienen. Dazu zählen etwa Ausgaben für Personal, Betriebsmittel, Mieten, Lizenzen, Markterschließung oder Weiterentwicklung. Ausgaben sind grundsätzlich nur bis zu einer angemessenen (marktüblichen) Höhe förderfähig. Die Rentenbank beurteilt fallspezifisch die Angemessenheit der Beträge. 

Förderfähige Ausgaben Zuschuss
Förderfähig ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die dem Kompetenz- und Wissensaufbau der im Unternehmen tätigen Personen dienen. Erstattet werden bis zu 90% der nachgewiesenen Ausgaben.

Dazu gehören:

  • Dienstleistungen im Bereich der Beratung zur Stärkung der allgemeinen unternehmerischen Kompetenzen von Unternehmensleitung und angestellten Personen
  • Dienstleistungen im Bereich der Beratung zu technologischen und rechtlichen Fragestellungen, inkl. der Erstellung von Gutachten (z. B. zum Innovationspotential des Unternehmens)

Dazu gehören nicht:

  • Dienstleistungen zur Weiterentwicklung der konkreten Produkte / Services / Dienstleistungen (z. B. technische Zeichnungen etc.)

WIE WIRD GEFÖRDERT

Nachrangdarlehen

  • Nachrangdarlehen bis zu 800.000 Euro
  • Laufzeiten von 2 bis 10 Jahren
  • 10% Eigenmittel notwendig

Zuschuss

  • Zuschuss in Höhe von 90% für notwendige Ausgaben für Beratungsleistungen
  • Zuschuss ist begrenzt auf 15% der Darlehenssumme und 50.000 Euro

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 28.02.21 | Förderung: max. 2.000 € | Mit dem Programm „Land in Sicht!“ richtet sich der Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT) an Bühnen aus Gemeinden mit max. 20.000 Einwohnern. Akt...

Bewerbungsschluss: 28.02.21 | Förderung: max. 2.000 € |

Mit dem Programm „Land in Sicht!“ richtet sich der Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT) an Bühnen aus Gemeinden mit max. 20.000 Einwohnern. Aktuell können sich Theatergruppen um bis zu 2.000 € für eigene Inszenierungen bewerben.

Die Impuls-Projekt-Förderung kann von Amateurtheaterbühnen in ländlichen Regionen bis zu 20.000 Einwohner*innen für die Durchführung von Theaterprojekten vor Ort beantragt werden. Es stehen 40.000,00 € zur Verfügung. Amateurtheaterbühnen in ländlichen Räumen können für Ihre Projektdurchführung im Zeitraum zwischen 01. März 2021 und 31. Oktober 2021 jeweils den Festbetrag von 2.000,00 € erhalten.1

WAS WIRD GEFÖRDERT?
Es werden Amateurtheaterprojekte (Inszenierungen, partizi-pative Projekte, Festivals, Performances und andere Formate) gefördert, die in ländlichen Räumen bis zu 20.000 Einwohner*innen stattfinden. Die Projekte sollen Impulse für ihre Re-gion setzen und das Amateurtheater strukturell wie künstlerisch nachhaltig repräsentieren. Insbesondere werden Projektideen gesucht, die ohne die Unterstützung des Fördervorhabens nicht realisiert werden könnten. Es werden auch explizit Projekte gefördert, die aufgrund der COVID-19-Pandemie Amateurtheater digital oder in hybrider Form realisieren.

WELCHE AUSGABEN SIND FÖRDERFÄHIG?
Honorare für Künstler*innen/Projektleitung, Fahrt- und Übernachtungskosten, Sachkosten für die Projektdurchführung (Kostüm, Technik, Bühne, GEMA etc.), Mieten (Technik, Räumlichkeiten etc.). Achtung: anders als im „Land in Sicht!“-Förderprogramm "Struktur- und Handlungsräume" sind Anschaffungen nicht möglich.

DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUR AUSSCHREIBUNG IM ÜBERBLICK

  • Förderzeitraum: 01. März bis 31. Oktober 2021
  • Fördersumme: 40.000,00€ zu je 2.000,00€ pro Projekt
  • Bewerbungszeitraum: 04.01.2021 bis 28.02.2021
  • Mit dem Antrag einzureichen: Bewerbungsformular, Kosten- und Finanzierungsplan
  • Wer kann sich bewerben? Alle Amateurtheater, die sich in ländlichen Räumen bis zu 20.000 Einwohner*innen befinden und neben der gewünschten Förderung auch bereit sind (digi-tal) mit anderen Projekten und Teilnehmenden an Evaluationsgesprächen teilzunehmen
    Die Anträge sind bis 28.02.2021 digital einzureichen an eichhorn@bdat.info. Einzureichen sind das Antragsformular sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan. Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen des BDAT.

Weitere Informationen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 23.02.2022 | Förderung: bis zu 2 Mio. € | Europäische Kooperationsprojekte basieren auf einer intensiven, grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus ganz E...

Bewerbungsschluss: 23.02.2022 | Förderung: bis zu 2 Mio. € |

Europäische Kooperationsprojekte basieren auf einer intensiven, grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus ganz Europa.

Für ein Europäisches Kooperationsprojekt müssen sich mehrere Partnerorganisationen in einem Konsortium zusammenschließen. Das Konsortium besteht aus einer Einrichtung, die die Koordination übernimmt (auch lead partner genannt), und weiteren Partnerorganisationen. Das Projekt muss sich einer gemeinsamen Idee oder Herausforderung widmen und darauf europäische Antworten finden. Die Aktivitäten müssen grenzübergreifend stattfinden. Ein Projekt sollte das Ziel haben, einen positiven Wandel im europäischen Kultur- und Kreativsektor auszulösen. Die Projekte brauchen somit eine Breitenwirkung und müssen Überlegungen zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit beinhalten. Der Förderbereich ist spartenoffen. Nur rein audio-visuelle Projekte werden nicht gefördert.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Projektideen, die zu den Zielen und Prioritäten des Förderbereichs passen. Darüber hinaus muss jedes Projekt einen europäischen Mehrwert besitzen, d.h. es muss sinnvollerweise mit europäischen Partnerorganisationen umsetzbar sein und nicht genauso gut „nur“ lokal oder national stattfinden können.

Zu einem der folgenden Ziele muss ein Projekt beitragen:

  • Transnationale Schaffung und Verbreitung
  • Innovation

Mindestens eine und maximal zwei der folgenden Prioritäten müssen durch das Projekt aufgegriffen werden:

  • Publikumsentwicklung
  • Soziale Inklusion
  • Nachhaltigkeit
  • Digitales
  • Internationale Dimension

Alternativ können Projekte die sektorspezifische Priorität auswählen, die aktuell folgende Sektoren umfasst: Buch, Musik, Architektur, Kulturerbe, nachhaltiger Kulturtourismus, Mode und Design.

Darüber hinaus müssen alle Projekte zu folgenden Querschnittsthemen beitragen:

  • Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit
  • Umwelt und Klimaschutz

Wie viel kann die EU bezuschussen?
Bei der Förderung Europäischer Kooperationsprojekte handelt sich um eine Ko-Finanzierung.

  • Kleine Kooperationsprojekte können mit 80% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 200.000 Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 20% müssen von jeder Partnerorganisation aufgebracht werden.

  • Mittlere Kooperationsprojekte können mit 70% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 1 Mio. Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 30% müssen von den Partnerorganisationen aufgebracht werden.

  • Große Kooperationsprojekte können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 2 Mio. Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 40% müssen von jeder Partnerorganisation aufgebracht werden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: Laufend |  Erstellung einer Kommunalen WäremplanungGefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Wärmeplanung soll ein...

Bewerbungsschluss: Laufend | 

Erstellung einer Kommunalen Wäremplanung
Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.

Wärmepläne bestehen in der Regel aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet, und einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt. Alle relevanten Verwaltungseinheiten und externen Akteur*innen sind im Prozess zu beteiligen. Zusätzlich werden für zwei bis drei prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet.
Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteur*innen der Wärme- und Stadtplanung.

Bezuschusst werden Ausgaben für

  • fachkundige externe Dienstleister*innen zur
    • Planerstellung,
    • Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur*innen
  • sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.


Warum es sich für Sie lohnt:

  • Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen geschaffen.
  • Die kommunale Bauleitplanung erhält wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung.


Und so geht’s:

  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegt bzw. eine kreisangehörige Kommune noch nicht an entsprechenden Konzepten des Landkreises beteiligt war.

Förderquoten

  • Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.
  • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020 ) können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 profitieren sie von einer erhöhten Förderquote von 100 %.
    • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
    • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.

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Bewerbungsschluss: 15.05.2022 |  Das Skizzenfenster für die zweite KoMoNa-Förderrunde ist geöffnet: Bis zum 15. Mai 2022 können Antragsberechtigte aus dem Lausitzer Revier, dem Mitteldeutschen Revier...

Bewerbungsschluss: 15.05.2022 | 

Das Skizzenfenster für die zweite KoMoNa-Förderrunde ist geöffnet: Bis zum 15. Mai 2022 können Antragsberechtigte aus dem Lausitzer Revier, dem Mitteldeutschen Revier und dem Rheinischen Revier Skizzen für innovative Nachhaltigkeitsprojekte einreichen und sich für eine Förderung bewerben.

Wie in der ersten Förderrunde liegt der Fokus auf der Umsetzung ökologischer Nachhaltigkeitsziele in den drei Braunkohlerevieren. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter „Dokumente“ und den Link zum System easy-Online unter „Bewerbung“. Die Förderrichtlinie bleibt unverändert.

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren: Einreichende mit besonders vielversprechenden Projektansätzen werden vom BMUV ausgewählt und in einem zweiten Schritt im Herbst 2022 zur Antragstellung aufgefordert. Der Start der geförderten Projekte ist ab Sommer 2023 geplant.

Für Interessierte bietet die ZUG zwei digitale Informationsveranstaltungen am 22.02 und am 01.03.2022 von 10.00 bis 11.30 Uhr an. Bitte melden Sie sich über das Registrierungsformular an. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter „Für Antragstellende“. Mehr über Fördergegenstände und Laufzeiten erfahren Sie in der Förderrichtlinie sowie unter Häufig gestellte Fragen (FAQ).

Der vorangegangene Förderaufruf stieß auf große Resonanz in den Regionen. Mehr als 50 Skizzeneinreichende wurden zur Antragstellung aufgefordert. Das inhaltliche Spektrum und die Ziele der ausgewählten Vorhaben sind vielfältig. Das Anlegen von Blüh- oder Grünflächen, die Aufwertung brachliegender Areale oder die Renaturierung von Teichanlagen fördern nicht nur die Biodiversität, sondern schaffen auch ein Bewusstsein für die Natur vor der eigenen Haustür, steigern die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und erhöhen die Attraktivität der Region.

Viele Projekte beziehen die Bevölkerung aktiv in die Umsetzung ein, etwa durch Citizen Science oder Mitmachaktionen. „Grüne“ Klassenzimmer oder außerschulische Bildungsprojekte sensibilisieren Jugendliche für die Bedeutung der ökologischen Nachhaltigkeit. Mit der Erstellung und Umsetzung von Nachhaltigkeitskonzepten entwickeln und realisieren viele Städte und Gemeinden zusammen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam eine nachhaltige Kommune.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 500.000 € |  Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des KlimawandelsDas Förderfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommu...

Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 500.000 € | 

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Das Förderfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ ist seit 1. Dezember 2021 geöffnet. Anträge können bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden. Die Öffnung des Förderfensters für den Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“ folgt im Jahr 2022. 

Die Novellierung der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ wurde im Sommer 2021 abgeschlossen. Die novellierte Förderrichtlinie bringt einige Neuerungen mit sich, um insbesondere Kommunen als zentrale Betroffene von Klimafolgen sowie Hauptakteure der Anpassung an den Klimawandel noch besser und zielgerichteter zu unterstützen. Das Ziel ist ausdrücklich, Kommunen und kommunale Einrichtungen darin zu unterstützen, die anstehenden Klimaanpassungs- und Umbauprozesse möglichst frühzeitig, integriert und nachhaltig anzugehen. Hierzu soll ein ganzheitliches Angebot von der Planung bis hin zur Umsetzung und Innovation erfolgen.

Mit dem neu ausgerichteten Förderprogramm werden gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel durch kommunale Anpassungskonzepte gesetzt, die von kommunalen Anpassungsmanager*innen erarbeitet werden und die im Rahmen einer integrierten Betrachtung unterschiedliche Handlungsfelder und Klimawirkungen behandeln. Hierdurch wird ermöglicht, zugleich Synergien zu nutzen und positive Nebeneffekte zu den UN-Nachhaltigkeitszielen zu entfalten (zum Beispiel: Biodiversität, Klimaschutz, Lärmschutz, Barrierefreiheit, Gesundheit, nachhaltige Mobilität etc.). Weiterhin werden innovative und nachhaltige Ideen mit Strahlkraft für die Anpassung an den Klimawandel in Deutschland gesucht.

Für erste Fragen zum Thema Klimaanpassung, zur neuen Förderrichtlinie und zu weiteren Fördermöglichkeiten steht das Zentrum KlimaAnpassung zur Verfügung:
Beratungshotline: 030 - 39001 201 (Montag bis Freitag, 10:00 bis 15:00 Uhr)
E-Mail: beratung(at)zentrum-klimaanpassung.de
www.zentrum-klimaanpassung.de/beratung

Für weitere Fragen - insbesondere zur konkreten Antragstellung

Über das Förderprogramm
Mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ fördert das Bundesumweltministerium Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen sowie Synergien mit den UN-Nachhaltigkeitszielen entfalten. Gefördert werden vor allem lokale und kommunale Akteure, aber auch Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen in den folgenden Förderschwerpunkten:

A. Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement

  • A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)
  • A.2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
  • A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel

B. Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (Wettbewerb)

  • B I. Erstellung eines Konzeptes
  • B II. Umsetzung eines Konzeptes

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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| Anmeldefrist 31.7.2020 | Förderungshöhe: Max. 75.000 Euro | Ziel der Projekte soll es sein, das Bewusstsein und das Engagement in der Bevölkerung für Umwelt- und Naturschutz zu stärken.Förderwürdig...

| Anmeldefrist 31.7.2020 | Förderungshöhe: Max. 75.000 Euro |

Ziel der Projekte soll es sein, das Bewusstsein und das Engagement in der Bevölkerung für Umwelt- und Naturschutz zu stärken.
Förderwürdig sind etwa:

  • Kinder- und Jugendprojekte mit Breitenwirkung
  • Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern
  • Fortbildungs- und Beratungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation

Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendbildung, Das BMU verfolgt mit der Förderung das Ziel, die Bemühungen der Verbände, umweltpolitische Belange in der Gesellschaft zu verankern, zu stärken.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm und der Anmeldung find sie hier.

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Bewerbungsschluss: 15.02.2022 | Förderung: bis zu 15.000 € | Die Naturstiftung David fördert in den Bereichen Natur- und Klimaschutz. Rund 60.000 Euro werden jährlich an Umweltinitiativen in den neue...

Bewerbungsschluss: 15.02.2022 | Förderung: bis zu 15.000 € |

Die Naturstiftung David fördert in den Bereichen Natur- und Klimaschutz. Rund 60.000 Euro werden jährlich an Umweltinitiativen in den neuen Bundesländern ausgereicht. Die Fördersummen reichen von kleinen Projekten mit bis zu 500 Euro bis hin zu größeren Projekten mit einer Antragssumme von bis zu 15.000 Euro.

Was sind die aktuellen Förderschwerpunkte?
Die Naturstiftung David fördert Umweltinitiativen in den neuen Bundesländern. Die geförderten Projekte sollen einen aktiven Beitrag zum Natur- und Umweltschutz leisten. Derzeit liegen die inhaltlichen Förderschwerpunkte dabei auf Projekten:

welche die Aspekte von Naturschutz und Klimaschutz optimal verbinden,
die zur Stärkung und langfristigen Absicherung der Arbeit lokaler und regionaler Umweltinitiativen beitragen,
die sich kritisch mit Naturzerstörungen auseinandersetzen.

Welche Projekte werden gefördert, welche nicht?
Bevorzugt werden Projekte gefördert:

  • bei denen konkrete (sichtbare) Maßnahmen umgesetzt werden,
  • die sich perspektivisch selber tragen, multiplizieren oder anderweitige multiplikatorische Effekte haben,
  • die bereits über Dritte gefördert werden, bei denen jedoch noch eine Finanzierungslücke besteht. Die Kosten des Gesamtprojektes sollten dabei nicht über 100.000 Euro liegen.
  • die der Beantragung eines größeren Projektes bei anderen Geldgebern dienen. Dabei sollte das Antragsvolumen des mit Hilfe der Förderung der Naturstiftung David erstellten Projektantrages bei mindestens 100.000 Euro liegen.

Nicht gefördert werden

  • Projekte, die sich ausschließlich dem Thema Umweltbildung / Naturerleben widmen
  • Wissenschaftliche Grundlagenuntersuchungen

Welche Termine sind zu beachten?

  • Projekte mit einer Antragssumme von bis zu 500 Euro können jederzeit eingereicht werden. Über diese wird innerhalb von sechs Wochen entschieden.
  • Über Anträge bis zu 5.000 Euro entscheidet das Stiftungspräsidium viermal im Jahr.
  • Die Entscheidung für Projektanträge von bis zu 15.000 Euro fällt einmal im Jahr (15.02.2022)

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier

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Ende Antragsfrist: Sobald alle Mittel verbraucht sind | Zuschuss: bis zu 50.000 € | Das Soforthilfeproramm fördert: LANDWIRTSCHAFTLICHE MUSEEN Ein Förderprogramm für regionale Museen mit den Schwer...

Ende Antragsfrist: Sobald alle Mittel verbraucht sind | Zuschuss: bis zu 50.000 € |

Das Soforthilfeproramm fördert:

LANDWIRTSCHAFTLICHE MUSEEN

Ein Förderprogramm für regionale Museen mit den Schwerpunkten Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau und Fischerei
Der Programmteil „Landwirtschaftliche Museen“ im „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“ richtet sich an regionale Museen in ländlichen Räumen mit bis zu 30.000 Einwohnern, die sich schwerpunktmäßig den Themen Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei widmen. Diese Einrichtungen können jeweils bis zu 50.000 Euro beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen. Ziel ist die Stärkung des Kulturerbes und der kulturellen Identität in ländlichen Gebieten. Der Eigenanteil beträgt mindestens 25% der Gesamtkosten.

HEIMATMUSEEN

Der Programmteil „Heimatmuseen“ des „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“ richtet sich an regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Bodendenkmalstätten in ländlichen Räumen.
Das Förderprogramm unterstützt regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern beim Betrieb Ihrer Einrichtung und bei der Weiterentwicklung Ihres kulturellen Angebots. Ziel ist die Stärkung des Kulturerbes und der kulturellen Identität in ländlichen Gebieten. Einrichtungen können bis zu 25.000 Euro Fördermittel beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen. Der Eigenanteil beträgt mindestens 25% der Gesamtkosten.

Wietere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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