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Bewerbungsschluss: 25.07.2021 | Preis: 1 Jahr Mentoring |  Idee anrollen. Innovativ durchstarten. Wandel gestalten.Wir suchen Unternehmer*innen, die mit ihren Projekten und ihren Persönlichkteiten Mu...

Bewerbungsschluss: 25.07.2021 | Preis: 1 Jahr Mentoring | 

Idee anrollen. Innovativ durchstarten. Wandel gestalten.
Wir suchen Unternehmer*innen, die mit ihren Projekten und ihren Persönlichkteiten Mut beweisen, Engagement zeigen und sich immer fragen: Was kann ich noch besser machen? Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland ist eine durch die Bundesregierung vergebene Auszeichnung für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren Schnittstellen zu anderen Branchen, die sich an Selbständige, Gründer*innen und Projekte richtet. Mehr über die Auszeichnung, die Organisator*innen und die Branche erfährst du hier.

Vom 15. Juni bis zum 25. Juli 2021 kannst du dich über unser Webformular bewerben. Du hast Fragen zum Bewerbungsverfahren? Weitere Infos findest du in unseren FAQ.

Wenn du Unternehmen und Projekte kennst, die zu den Kultur- und Kreativpiloten passen und die sich für die Auszeichnung bewerben sollten, dann sag uns gern Bescheid. Wir freuen uns über deine Empfehlung!

Vom 15. Juni bis zum 1. August können Fans, Freunde und Interessierte auf außerdem für ihre Favoritenprojekte abstimmen: Die drei Unternehmen, die beim Online-Voting die meisten Stimmen bekommen, überspringen die Vorauswahl und werden direkt zu den Auswahlgesprächen eingeladen.

Über die Auszeichnung
Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland ist eine durch die Bundesregierung vergebene Auszeichnung für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren Schnittstellen zu anderen Branchen, die sich an Selbständige, Gründer*innen und Projekte richtet. Wir suchen Menschen, die Mut beweisen, Engagement zeigen und sich immer fragen: Was kann ich noch besser machen? Die Auszeichnung ist kein Innovationspreis, sondern legt ihren Fokus auf die Unternehmer*innenpersönlichkeit – denn gerade in dieser herausfordernden Zeit ist es wichtig, der Branche ein Gesicht zu geben und zu zeigen, welche Innovationskraft durch die Vielfalt ihrer Mutmacher*innen, Andersdenker*innen und Wegbereiter*innen hervorgebracht wird.

Bewirb dich mit:
Deinem Unternehmen, deinem Projekt oder deiner Idee. Egal ob bisher nur ein Plan auf dem Papier existiert oder dein Unternehmen bereits vollständig am Markt ist: Vom*von der Soloselbständigen bis zum Team, ob mit abgeschlossenem Studium oder als Quereinsteiger*in, Expert*in oder Neuling – jede*r kann sein*ihr Projekt einreichen. Wir legen Wert darauf, die Bewerber*innenauswahl so vielfältig wie möglich aufzustellen und Diskriminierung im Bewerbungsprozess und innerhalb der Netzwerkaktivitäten zu minimieren. Wir freuen uns über Bewerbungen aller Geschlechteridentitäten, Bi_PoC, beruflicher und kultureller Hintergründe, Altersgruppen, sexueller Orientierungen und Menschen mit Behinderung.

Was wir von dir brauchen:

  • Deinen kurzen Lebenslauf
  • Eine Beschreibung von deinem Unternehmen, deiner Idee oder deinem Projekt
  • Deine Motivation, warum du Kultur- und Kreativpilot*in werden willst

Was du bekommst:

  • Eine Auszeichnung der Bundesregierung und ein einjähriges Mentoring für dein Start-Up oder Unternehmen und damit eine einmalige Gelegenheit, dich und dein Projekt professionell weiterzuentwickeln
  • Workshops, in denen du zusammen mit Changemaker*innen, Expert*innen und anderen Kreativpilot*innen deine Position als Unternehmer*in stärkst
  • Zwei Mentor*innen, die dich über das Jahr begleiten, während du deine Pläne umsetzt
  • Zugang zum einzigartigen, kooperativen Kreativpilot*innen-Netzwerk
  • Deutschlandweite Aufmerksamkeit für dein innovatives Unternehmen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 24.09.21 | Förderung: Bis 50.000 € |  KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ist ein gemeinsames Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesreg...

Bewerbungsschluss: 24.09.21 | Förderung: Bis 50.000 € | 

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ist ein gemeinsames Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.

Das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN hat das Ziel, durch die Förderung von Kompetenzen, Kooperationen und Ressourcen-Sharing insbesondere kleinere Kultureinrichtungen und Projektträger im Bereich Kultur bei der Umsetzung von Prozessen der digitalen Transformation zu unterstützen und ihnen damit eine langfristige und nachhaltig wirksame Perspektive für ihren digital gestützten, inklusiven Austausch mit einer vielfältigen Gesellschaft zu ermöglichen.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN erreicht dieses Ziel in erster Linie durch:

  • die gezielte Schulung sowie Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der geförderten Einrichtungen in den Bereichen der digitalen Content-Produktion und digitalen Transformation,
  • eine von Transformationsagent*innen unterstützte Weiterentwicklung von einschlägigen Kompetenzen und Kapazitäten innerhalb der Einrichtungen,
  • die Förderung der Produktion eigener digitaler Inhalte als konkreter Anlass und Katalysator für die digitale Transformation
  • sowie die Unterstützung beim Aufbau von Verbundpartnerschaften zwischen Einrichtungen insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene zum Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie zur gemeinsamen Nutzung von Kompetenzen, Infrastrukturen und digitalen Anwendungen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 15.05.21 | Förderung: Max. 30.000 im Jahr € | Gute Bildungsangebote zu unterbreiten und allen Kindern und Jugendlichen kulturelle Erfahrungen zu ermöglichen – das ist überall ein w...

Bewerbungsschluss: 15.05.21 | Förderung: Max. 30.000 im Jahr € |

Gute Bildungsangebote zu unterbreiten und allen Kindern und Jugendlichen kulturelle Erfahrungen zu ermöglichen – das ist überall ein wichtiges Ziel. Ländliche Räume bieten dafür viele Potenziale und Möglichkeiten. Deshalb suchen wir mit dieser Sonderausschreibung Bündnisse, die sich mit einer Förderung in „Künste öffnen Welten“ und ihren Projektideen den Herausforderungen jenseits von Städten und dem städtischen Nahraum stellen und für Kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen auf dem Land engagieren.

WAS IST DAS ZIEL DER FÖRDERUNG?
Ziel der Förderung ist es, die Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in ländlichen Räumen zu verbessern. Mit der Förderung können Projekte umgesetzt werden, die jungen Menschen auf dem Land Künste und Kultur zugänglich machen. So können sie an Angeboten der Kulturellen Bildung teilhaben, zu denen sie sonst keinen oder nur wenig Zugang haben.

PROJEKTBEISPIEL – DAS KÖNNEN SIE MACHEN!
Entwickeln Sie eine Idee für ein Projekt, das in ländlichen Räumen jungen Menschen Kunst und Kultur zugänglich macht,
persönliche und lokale Identität miteinander verbindet, den Dialog von Bewohner*innen im Dorf und Landkreis anregt,
Ideen und Positionen von K

  • Landart-Projekte realisieren
  • Musikensembles gründen
  • Generationentheater spielen
  • Fotosafaris gestalten
  • Denkmäler entdecken
  • Tanztraditionen pflegen und neu interpretieren
  • Geschichte(n) kreativ schreiben
  • Kunstobjekte im öffentlichen Raum gestalten
  • Videoclips drehen
  • Natur künstlerisch er- und beleben

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 12.02.2022 | Förderung: bis zu 10.000 € |  Ausschreibung für Modellvorhaben im Rahmen des Projekts „KulturKarte: Gemeinsam Zugänge für junge Menschen öffnen“Die Bundesvereinigung K...

Bewerbungsschluss: 12.02.2022 | Förderung: bis zu 10.000 € | 

Ausschreibung für Modellvorhaben im Rahmen des Projekts „KulturKarte: Gemeinsam Zugänge für junge Menschen öffnen“
Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) unterstützt in 2022 Kommunen, kommunale Einrichtungen oder gemeinnützige (freie) Träger mit je bis zu 10.000 Euro bei Modellvorhaben, die Zugänge zu Kultur für und mit jungen Menschen öffnen und erproben.

Mit der Unterstützung im Projekt „KulturKarte: Gemeinsam Zugänge für junge Menschen öffnen“ können vor Ort Modellvorhaben umgesetzt werden, die folgenden Fragen nachgehen:

  • Wie können Zugänge zu kulturellen Angeboten und Einrichtungen für Jugendliche auf lokaler Ebene erleichtert werden?
  • Welche Rolle spielen dabei Kostenlosigkeit, Mobilitätsförderung, Kommunikation ...?
  • Wie können Kinder und Jugendliche kulturelle Angebote mitgestalten?
  • Wie kann Teilhabe und Mitbestimmung junger Menschen an Kultur nachhaltig gesichert werden?

Maßnahmen: Was wird gefördert?
Entwickeln, erproben und/oder implementieren Sie z. B.:

  • Kulturpässe, KulturKarten, Apps o. Ä., die kostenfreien Zugang ermöglichen
  • Maßnahmen zur Förderung jugendgerechter Mobilität, Information oder zur Kommunikation mit dem Ziel einer stärkeren Nutzung kultureller Angebote
  • Peer- oder Mentoringkonzepte sowie Konzepte zur finanziellen Unterstützung, die jungen Menschen vor Ort Zugang zu kulturellen Angeboten ermöglichen.

Für die Umsetzung nutzen Sie beispielsweise:

  • Befragungen, Zukunftswerkstätten, Jugendräte etc. zur grundständigen Beteiligung junger Menschen
  • Analysen, Beratung und Coaching von und mit beteiligten Kulturorganisationen, ÖPNV-Koordinator*innen, Jugendarbeitsträgern
  • Vernetzung und Zusammenarbeit von Verwaltungen, Einrichtungen und Trägern aus den Bereichen Kultur und Jugend auf kommunaler Ebene.

Berücksichtigen Sie explizit:

  • ausreichend Möglichkeiten zum Ausprobieren
  • Reflexion der Projektschritte mit allen Beteiligten

Förderung: Wie hoch ist die Fördersumme und was beinhaltet sie?

  • Ausgewählte Modell- und Entwicklungsvorhaben werden mit einem Budget von bis zu 10.000 Euro unterstützt.
  • Die Förderung ist auf das Jahr 2022 begrenzt.
  • Personalmittel können nicht gefördert werden, dafür aber Honorare und weitere Sachmittel.
  • Die Förderung ist eine Anschub- und Impulsförderung. Die im Jahr 2022 gesammelten Erfahrungen sollen anschließend in den Kommunen bzw. Regionen zugunsten kultureller Teilhabe von Kind

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 22.04.2021 | Förderung: Bis zu 500.000 € | Die Kulturstiftung des Bundes lobt kurzfristig das antragsoffene Programm "Kultursommer 2021" aus. Mit bis zu 30,5 Mio. Euro aus Neustart...

Bewerbungsschluss: 22.04.2021 | Förderung: Bis zu 500.000 € |

Die Kulturstiftung des Bundes lobt kurzfristig das antragsoffene Programm "Kultursommer 2021" aus. Mit bis zu 30,5 Mio. Euro aus NeustartKultur sollen bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise dabei unterstützt werden, ein neu entwickeltes, vielfältiges Kulturprogramm mit Open-Air-Veranstaltungen umzusetzen.

Die Corona-Pandemie hat den Kulturbereich schwer getroffen: Museen, Theater, Clubs und Konzerthäuser waren die ersten, die schließen mussten, Veranstaltungen wurden verschoben oder abgesagt. Viele Kunst- und Kulturschaffende verloren damit die Möglichkeit, ihre Arbeit vor einem Live-Publikum zu präsentieren.

Um Künstlerinnen und Künstlern wieder Auftrittsmöglichkeiten und der Kultur- und Veranstaltungsbranche eine Perspektive zu eröffnen, lobt die Kulturstiftung des Bundes kurzfristig das antragsoffene Förderprogramm Kultursommer 2021 aus. Der Bund stellt für die Fördermaßnahme insgesamt bis zu 30,5 Mio. Euro aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR bereit. Der Kultursommer 2021 soll zu einer verantwortungsvollen kulturellen Wiederbelebung der Städte beitragen und bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise bei der Gestaltung eines neu entwickelten, vielfältigen Kulturprogramms unterstützen.

Mit Open-Air-Konzerten, Theateraufführungen, Lesungen, Performances, Ausstellungen und anderen Formaten im öffentlichen Raum soll das kulturelle Leben aus dem digitalen Raum wieder in die urbane Öffentlichkeit verlagert und die analoge Begegnung zwischen Kulturschaffenden und ihrem Publikum ermöglicht werden. Interaktionen zwischen Künstlern und Publikum können unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Schutzverordnungen gestaltet und künstlerische Arbeiten, die während des Lockdowns entstanden sind, einer größeren Öffentlichkeit präsentiert werden.

Die Förderung wird insbesondere freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern, den Freien Szenen, lokalen Kulturakteuren und Bündnissen sowie der ansässigen Kultur- und Veranstaltungsbranche zugutekommen.

Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Landkreise. Voraussetzung für die Förderung im Programm ist, dass die Antragsteller neben einem neu entwickelten, vielfältigen Kunst- und Kulturprogramm ein Hygienekonzept für die geplanten Veranstaltungen umsetzen. Regelmäßig stattfindende Festivals wie etwa jährliche Sommerfestivals oder Stadtfeste können nicht gefördert werden – gefördert werden jedoch Veranstaltungen, die zusätzlich dazu stattfinden. Förderanträge können bis zum 22. April 2021 ausschließlich über das Online-Antragsformular eingereicht werden.

Fragen? Am 31.März 2021 und am 12. April wird es eine Online-Fragestunde geben.

Weitere Informationen zum Förderprogramm "Kultursommer 2021" finden Sie auf der Webseite der Kulturstiftung des Bundes

 

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Bewerbungsschluss: 15. September 2020 | Gute Bildungsangebote zu unterbreiten und allen Kindern und Jugendlichen kulturelle Erfahrungen zu ermöglichen – das ist ein wichtiges Ziel. Ländliche Räume bi...

Bewerbungsschluss: 15. September 2020 |

Gute Bildungsangebote zu unterbreiten und allen Kindern und Jugendlichen kulturelle Erfahrungen zu ermöglichen – das ist ein wichtiges Ziel. Ländliche Räume bieten dafür viele Potenziale und Möglichkeiten.

Deshalb suchen wir mit dieser Sonderausschreibung Bündnisse, die sich mit ihren Projektideen den Herausforderungen jenseits von Städten und dem städtischen Nahraum stellen und sich für Kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen auf dem Land engagieren.

Was ist das Ziel der Förderung?
Ziel der Förderung ist es, die Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in ländlichen Räumen zu verbessern. Mit der Förderung können Projekte umgesetzt werden, die jungen Menschen auf dem Land Künste und Kultur zugänglich machen. So können sie an Angeboten der Kulturellen Bildung teilhaben, zu denen sie sonst keinen oder nur wenig Zugang haben.

Projektbeispiel - Das können Sie machen!
Entwickeln Sie eine Idee für ein Projekt, das in ländlichen Räumen jungen Menschen Kunst und Kultur zugänglich macht, persönliche und lokale Identität miteinander verbindet, den Dialog von Bewohner*innen im Dorf und Landkreis anregt, Ideen und Positionen von Kindern und Jugendlichen sichtbar macht, ehrenamtliche Ressourcen und die persönliche Nähe von Partnern nutzt.

  • Landart-Projekte realisieren
  • Musikensembles gründen
  • Generationentheater spielen
  • Fotosafaris gestalten
  • Denkmäler entdecken
  • Tanztraditionen pflegen und neu interpretieren
  • Geschichte(n) kreativ schreiben
  • Kunstobjekte im öffentlichen Raum gestalten
  • Videoclips drehen …
  • Natur künstlerisch er- und beleben

Weitere Informationen zur Sonderausschreibung Künste öffnen Welten finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 07. August LAB4LAND möchte mutige Menschen aus Stadt und Land zusammenbringen, um die kreative Kraft der Startup-Szene zu entfesseln und die Zukunft des ländlichen Raums aktiv zu g...

Bewerbungsschluss: 07. August

LAB4LAND möchte mutige Menschen aus Stadt und Land zusammenbringen, um die kreative Kraft der Startup-Szene zu entfesseln und die Zukunft des ländlichen Raums aktiv zu gestalten.

Worum es geht
Wie kann das Leben und Arbeiten auf dem Land attraktiver werden?

Wann
Das Accelerator Programm findet vom 07.09. bis zum 02.10.2020 statt.

Wo
DSTATION KreativCampus Schöppenstedt, Südost-Niedersachsen

Bewerbt euch mit eurem Team und bringt in vier Wochen eure Geschäftsidee auf ein neues Level.

Mehr Informationen zum Accelerator findet Ihr auf der LAB4LAND Webseite

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Bewerbungsschluss: 27.03.2022 | Förderung: Verpflegung |  AKTIV DIE ZUKUNFT DES LÄNDLICHEN RAUMS GESTALTEN. - Das Accelerator-Camp auf dem Land für das LandWir unterstützen nachhaltige Projekte und G...

Bewerbungsschluss: 27.03.2022 | Förderung: Verpflegung | 

AKTIV DIE ZUKUNFT DES LÄNDLICHEN RAUMS GESTALTEN. - Das Accelerator-Camp auf dem Land für das Land
Wir unterstützen nachhaltige Projekte und Geschäftsideen mit gesellschaftlichem Mehrwert. Diese sollten klare soziale oder ökologische Absichten verfolgen, die der lokalen Bevölkerung zugutekommen.

WORUM ES GEHT
Wie kann das Leben und Arbeiten auf dem Land attraktiver werden?

WANN
Das Accelerator Programm beginnt am 13. Juni 2022 und dauert vier Wochen.

WO
DSTATION KreativCampus Schöppenstedt, Südost-Niedersachsen

Ihr habt eine Idee für ein Projekt oder ein Geschäftsmodell für den ländlichen Raum?
Dann könnt ihr euch jetzt bis zum 27.03.2022 für ein 4-wöchiges Coaching-Camp bewerben

Ihr solltet in einem dieserThemenfelder aktiv sein:

  • Kreislaufwirtschaft
  • Energiewirtschaft
  • Regenerativen Landwirtschaft
  • Gesundheitsfürsorge
  • Naturschutz
  • Kunst, Kultur und Medien

Teil der Förderung ist eine Rundum-Verpflegung, ein Mobilitätsangebot und ein Freizeitprogramm.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findet ihr hier

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Bewerbungsschluss: 15.02.2022 | Förderung: bis zu 200.000 € |  Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Land.Funk – Anwendungen von Gigabit-Netzen...

Bewerbungsschluss: 15.02.2022 | Förderung: bis zu 200.000 € | 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Land.Funk – Anwendungen von Gigabit-Netzen für ländliche Räume" Modell- und Demonstrationsvorhaben, welche die Möglichkeiten der neuen Mobilfunktechnologie (Gigabitnetze) nutzen.
Gleichzeitig sollen die Projekte einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge in den ländlichen Räumen in Deutschland leisten. Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE).
Bis zum 15. Februar 2022 können Interessierte in einer ersten Bewerbungsstufe Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.

Gegenstand der Förderung und allgemeine Anforderungen
Digitalisierung ist eine Chance für ländliche Räume, und sie kann sogar eine neue Stellschraube in der Justierung der Entwicklung ländlicher Räume sein. Viele solcher digitalen Lösungen benötigen ein leistungsfähiges Mobilfunknetz – oder können es zumindest nutzen, um neue Funktionen zu erschließen oder bestehende zu verbessern. Entsprechend liegen große Hoffnungen in den neuesten Mobilfunkgenerationen. Bereits im LTE-Spektrum werden hohe Datenraten von 1.000 Megabit pro Sekunde erreicht, sogenannte Gigabit-Geschwindigkeiten. Die neuen Standards 5G und zukünftig 6G ermöglichen noch höhere Geschwindigkeiten, eine bislang unerreichte Anzahl an vernetzten Geräten sowie Datenübertragung nahezu in Echtzeit.

In fast allen Themenfeldern der ländlichen Entwicklung (Mobilität, Gesundheit, Versorgung, Bildung, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement, Kultur etc.) bestehen vielversprechende Ansätze für die Nutzung der neuen Mobilfunktechnologien.

Wichtige Entwicklungsimpulse können durch die modellhafte und innovative Nutzung von Gigabitnetzen erzeugt werden, die etwa in den Bereichen Wirtschaft, Energie, Abfall, Tourismus oder Bürgerdienste Anwendung finden. Die Umsetzung kann z.B. durch ländliche Kommunen, Unternehmen, Vereine oder privatrechtliche Organisationen erfolgen.

Mit dieser Maßnahme soll die durch Nutzung von Gigabitnetzen unterstützte Teilhabe von Menschen in ländlichen Räumen gefördert werden. Förderfähig sind Vorhaben, die beispielgebenden Charakter haben, neue Themen oder Ideen aufgreifen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen.

Förderfähig sind ausschließlich Modell- und Demonstrationsvorhaben, für die ein erhebliches Bundesinteresse besteht und die den Zielen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) entsprechen. Als Grundvoraussetzung für eine Förderung gilt, dass die Vorhaben geeignet erscheinen, konkrete Handlungsempfehlungen für die Politikgestaltung des BMEL oder die Praxis der ländlichen Entwicklung zu erarbeiten.

Der Fokus der einzureichenden Projektskizzen soll auf der kreativen und intelligenten Nutzung von Mobilfunktechnologie in den ländlichen Räumen liegen. Weniger Priorität haben dagegen die Entwicklung neuer technologischer Innovationen sowie reine Forschungsprojekte oder Studien.

Zentrale Zielsetzung der Fördervorhaben soll es sein, vorhandene und in anderen Kontexten entwickelte technische Möglichkeiten und Ansätze für den ländlichen Raum nutzbar zu machen sowie diese nutzerorientiert anzupassen und weiterzuentwickeln. So sollen modellhafte Projekte die neuen Möglichkeiten der Mobilfunktechnologie in ländlichen Räumen in anschaulicher und beispielhafter Form sichtbar machen und auf diese Weise auch mögliche Vorbehalte und Berührungsängste, zum Beispiel bezüglich Datensicherheit, abbauen.

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, zum Beispiel Vereine, privatrechtliche Organisationen und Unternehmen, Gemeinden, Städte und Landkreise.

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Verbundprojekte setzen sich aus zwei oder mehr Partnern zusammen, die jeweils eigenständige Teilprojekte durchführen. Dies bietet eine Möglichkeit der projektbezogenen Zusammenarbeit, zum Beispiel zwischen Kommunen und Unternehmen, gemeinwohlorientierten Akteuren und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen.

Wissenstransfer und Vernetzung
Die Durchführung der Fördermaßnahme wird durch Aktivitäten der Vernetzung, des übergreifenden Wissenstransfers und Querschnittsanalysen begleitet.

Dies beinhaltet unter anderem:

  • Vernetzung zwischen den geförderten Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie insbesondere zwischen Projektverantwortlichen und Stakeholdern der Praxis;
  • übergreifender Wissenstransfer in wissenschaftliche sowie vor allem in praktische und gesellschaftliche Kontexte;
  • Querschnittsauswertung, Synthese und zielgruppenspezifische Aufbereitung der Ergebnisse der einzelnen Vorhaben. Bei der Planung der Modell- und Demonstrationsvorhaben sind Ressourcen für die aktive Beteiligung an Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse einzuplanen.

Bei der Planung der Modell- und Demonstrationsvorhaben sind Ressourcen für die aktive Beteiligung an Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse einzuplanen. Erwartet wird eine aktive Unterstützung des KomLE und gegebenenfalls beauftragter Dritter, beispielsweise bei der Öffentlichkeitsarbeit durch die Lieferung kurzer textlicher Zusammenfassungen, von Beiträgen und Bildern für Webseiten, Social-Media-Kanäle oder Vorträge.

Weitere Informationen und Dokumente zur Fördermaßnahme Land.Funk finden Sie hier

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Keine Anmeldefrist | Projekstart bis Ende August | Preisgeld: 5.000 € | Im BKJ-Projekt „land.schafft“ können Freiwillige gemeinsam mit ihren Einsatzstellen eine Förderung von bis zu 5.000 Euro für ih...

Keine Anmeldefrist | Projekstart bis Ende August | Preisgeld: 5.000 € |

Im BKJ-Projekt „land.schafft“ können Freiwillige gemeinsam mit ihren Einsatzstellen eine Förderung von bis zu 5.000 Euro für ihre eigenverantworteten Projekte in ländlichen Regionen beantragen. Wegen der aktuellen Situation, in der Begegnungs- und Veranstaltungsformate schwer planbar sind, empfehlen sich in dieser dritten Förderrunde digitale Formate. Das können sein: Online-Veranstaltungen, digitale Angebote wie Apps oder Podcasts, Online-Workshops, -kurse oder -qualifizierungen, Publicity für Einsatzstellen und Regionen.

Teilnehmen können Freiwillige jeden Alters, die sich in den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung engagieren. Dazu gehören das Freiwillige Soziale Jahr Kultur, Schule, Politik, der Deutsch-Französische Freiwilligendienst Kultur (Einsatzstellen in Deutschland) und der Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung.

Eine Frist für die Teilnahme mit einer Projektidee gibt es nicht. Die Projekte müssen aber bis Ende August 2020 begonnen haben. Die Teilnahme ist über ein Online-Formular möglich.

„land.schafft – Förderung für kulturelle Freiwilligenprojekte in ländlichen Räumen“ ist ein Projekt (2019–2020) der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung im Arbeitsbereich Freiwilliges Engagement und Ehrenamt. Es wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Mehr Erfahren Sie auf der Webseite des BKJ

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Bewerbungsschluss: 28.02.2021 | Preis: Bis zu 5.000 € | Viele Landwirtinnen und Landwirte setzen sich bereits seit Jahren aktiv für die Erhaltung der biologischen Vielfalt ein. Das Bundesministerium ...

Bewerbungsschluss: 28.02.2021 | Preis: Bis zu 5.000 € |

Viele Landwirtinnen und Landwirte setzen sich bereits seit Jahren aktiv für die Erhaltung der biologischen Vielfalt ein. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft würdigt und stärkt dieses Engagement mit dem Bundeswettbewerb "Land.Vielfalt.Leben." Bewerbungen sind bis zum 28. Februar 2021 möglich.

Der Wettbewerb
Rund die Hälfte der Fläche in Deutschland wird landwirtschaftlich genutzt. Damit trägt die Landwirtschaft eine hohe Verantwortung für den Erhalt der biologischen Vielfalt – von der sie gleichzeitig auch profitiert. Viele Insekten sind wertvolle Unterstützer auf Feldern, Obstplantagen oder im Gemüseanbau. Sie vertilgen Schädlinge, bestäuben Pflanzen und helfen dabei, den Boden fruchtbarer zu machen.

Insekten reagieren aber oft sensibel auf die Art und Weise, wie landwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet werden. Mit dem im "Aktionsprogramm Insektenschutz" der Bundesregierung angekündigten Bundeswettbewerb "Land.Vielfalt.Leben." möchte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorhandenes Engagement in der Landwirtschaft auszeichnen.

Viele Landwirtinnen und Landwirte setzen sich bereits seit Jahren aktiv für die Erhaltung der biologischen Vielfalt ein. Mit Blühstreifen, Hecken, Gewässerschutzstreifen und auch weiteren übergreifenden und vernetzenden Maßnahmen schaffen sie neue Lebensräume für Insekten und bieten ihnen Futterquellen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft würdigt und stärkt dieses Engagement mit dem Bundeswettbewerb "Land.Vielfalt.Leben." Der Wettbewerb prämiert Landwirtinnen und Landwirte, die sich mit viel Herzblut und guten Ideen für eine insektenfreundliche Landwirtschaft einsetzen – im eigenen Betrieb oder darüber hinaus mit anderen Akteuren aus der Region.

Startbild des Videostatements von Bundesministerin Julia Klöckner
Bundesministerin Julia Klöckner ruft zur Teilnahme am Bundeswettbewerb Land.Vielfalt.Leben. auf
Die Auszeichnung von besonders erfolgreichen, praxisbewährten und zukunftsweisenden Maßnahmen soll andere Betriebe und Akteure anregen, sich ebenfalls für den Insektenschutz zu engagieren.

Die Preise: 
Ausgezeichnet werden insgesamt sechs Preisträger, je drei in diesen Kategorien:

  • Kategorie: Preis für die besten Maßnahmen eines landwirtschaftlichen Einzelbetriebes
  • Kategorie: Preis für die besten Maßnahmen einer Kooperation, wie beispielsweise des Zusammenschlusses eines oder mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe mit anderen Akteuren aus der Region wie Vereinen, Verbänden, Kommunen, Imkereien, Bürgerinnen und Bürgern oder Naturschutzinitiativen

Es gibt jeweils folgende Preisgelder zu gewinnen:

  1. Preis: 5.000 Euro
  2. Preis: 3.500 Euro
  3. Preis: 2.500 Euro

Über die Preisträger und ihre Aktivitäten im Insektenschutz wird außerdem ein Kurzfilm gedreht, den sie für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen können. Außerdem erhalten die Gewinner eine Auszeichnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums als insektenfreundlicher Betrieb.

Weitere Informationen zum Bundeswettbewerb Land.Vielfalt.Leben. und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

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Bewerbungsschluss: 31.10.2022 | Preis: Insgesamt 30.000 €  Ein attraktiver ländlicher Raum braucht angemessene Architektur. Der Landwirtschaft kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. So wie das Land...

Bewerbungsschluss: 31.10.2022 | Preis: Insgesamt 30.000 € 

Ein attraktiver ländlicher Raum braucht angemessene Architektur. Der Landwirtschaft kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. So wie das Land und seine Bewirtschaftung durch Ackerbau oder Nutztierhaltung die Bauten der Bauern prägt, so prägen die Bauten die Landschaft, schaffen regionale Baukultur und Heimat.

Warum?
Landwirtschaft und ländlicher Raum haben sich in den letzten 50 Jahren massiv gewandelt. Der genaue Blick auf die Architektur von Höfen und landwirtschaftlichen Gebäuden lässt zahlreiche grundlegende Veränderungen erkennen, die im besten Fall noch als „zweckmäßig“ bezeichnet werden können. Das ist nicht zuletzt die Folge einer Bauweise, die sich primär an den veränderten Bewirtschaftungsformen und -techniken orientiert, der Architektur und der Landschaftsarchitektur aber allzu oft nur eine nachgeordnete Bedeutung zumisst. Klar ist aber auch: Ein allein fachgerecht renoviertes Hofgebäude hilft wenig, wenn es nicht nach modernen Maßstäben genutzt werden kann.

Darum!
Ausgehend von den ursprünglichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden muss darüber nachgedacht werden, mit welcher zeitgemäßen Architektur und Landschaftsarchitektur eine zeitgemäße (landwirtschaftliche) Nutzung möglich ist. Im besten Fall setzen sich Architekten und Landschaftsarchitekten mit den Anforderungen der heutigen Landwirtschaft und die Bauherren mit den Entwicklungen in der Architektur auseinander und finden so gemeinsam zu einer neuen, nachhaltigen Gestaltung und Nutzung von Hofgebäuden und ihrer Einbettung in die sie umgebende Landschaft.

Dafür gibt es inzwischen beeindruckende Beispiele: ganze Hofstellen, Wohnhäuser, Ställe und Scheunen, Ferienwohnungen und Verkaufsräume, Gärten und Außenanlagen auf Ackerbau-, Milchvieh- und Veredelungsbetrieben, auf Weingütern oder Pferdebetrieben.

Teilnahmebedingungen
Bewerben können sich nur Bauherrinnen und Bauherren, die in Zusammenarbeit mit einem Architekten und/oder Landschaftsarchitekten landwirtschaftliche Gebäude, Gebäudeteile und/oder Außenanlagen auf landwirtschaftlichen Hofstellen in Deutschland, sowie in Österreich und der Schweiz (gem. Baugesetz/Bauordnung für „Bauen im Außenbereich“) innerhalb der letzten 5 Jahre neu errichtet oder umgebaut haben.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 07.02.2022 | Preis: je 400 € |  Sie sind erfolgreiche Unternehmerin im ländlichen Raum? Dann bewerben Sie sich für den Preis „LandFrau mit Ideen - Unternehmerin des Jahres". Der De...

Bewerbungsschluss: 07.02.2022 | Preis: je 400 € | 

Sie sind erfolgreiche Unternehmerin im ländlichen Raum? Dann bewerben Sie sich für den Preis „LandFrau mit Ideen - Unternehmerin des Jahres". Der Deutsche LandFrauenverband ehrt mit dem Preis Frauen, die sich mit innovativen Ideen im ländlichen Raum selbstständig gemacht haben. In der Hauptkategorie des Wettbewerbs werden zwei Frauen ausgezeichnet; eine weitere Prämierung erfolgt in der Kategorie "Jungunternehmerin". Die Bewerbungsfrist endet am 7. Februar 2022. Die Preisverleihung erfolgt am 5. Juli 2022 im Rahmen des Deutschen LandFrauentages in Fulda.

„Wir verdeutlichen mit dem Wettbewerb die Wichtigkeit weiblichen Unternehmertums für die ländlichen Räume, würdigen den Mut der Unternehmerinnen und motivieren gleichzeitig dazu, das eigene Potenzial als Gründerin in Betracht zu ziehen“, sagt dlv-Präsidentin Petra Bentkämper. Bewerben können sich alle Frauen, die auf dem Land erfolgreich ein Unternehmen gegründet haben. Gesucht werden sowohl Frauen, die ein neues Unternehmenskonzept entwickelt haben als auch Frauen, die ein bereits bestehendes Unternehmen durch innovative Ideen zu großem Erfolg geführt haben.

Ein Bezug zur Landwirtschaft ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Die Gewinnerinnen erhalten ein Preisgeld in Höhe von 400 Euro, eine Teilnahmegutschein für die „Unternehmerinnen-Fachgespräche“. Zudem wird durch die Auszeichnung die öffentliche Wahrnehmung des Unternehmens gesteigert.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 23.02.2022 | Förderung: bis zu 10.000 € |  Ab sofort schreibt der BDAT vorbehaltlich der Mittelbewilligung erneut die Förderung für „Struktur- und Handlungsräume“ für den Zeitraum ...

Bewerbungsschluss: 23.02.2022 | Förderung: bis zu 10.000 € | 

Ab sofort schreibt der BDAT vorbehaltlich der Mittelbewilligung erneut die Förderung für „Struktur- und Handlungsräume“ für den Zeitraum 01. März bis 30. September aus.

Alle Bühnen und Vereine aus dem Amateurtheaterbereich in ländlichen Räumen bis zu 20.000 Einwohner*innen können Anträge zur Förderung von z. B. Bewirtschaftung und Gestaltung von Räumen des Miteinanders und der kulturellen Teilhabe einreichen. Die Antragssumme kann zwischen 5.000 € und maximal 10.000 € betragen und das Projekt muss zu mindestens 20% kofinanziert sein.

Weitere Informationen zur Förderung und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.03.2022 / 15.06.2022 | Förderung: bis zu 2.000 € |  LandKulturPerlen fördert kulturelle Projekte mit Beträgen zwischen 1000 € und 2000 €. Antragsteller*inEinen Antrag können so...

Bewerbungsschluss: 31.03.2022 / 15.06.2022 | Förderung: bis zu 2.000 € | 

LandKulturPerlen fördert kulturelle Projekte mit Beträgen zwischen 1000 € und 2000 €.

Antragsteller*in
Einen Antrag können sowohl Rechtskörper wie Vereine oder Verbände, aber auch öffentliche Institutionen und Privatpersonen stellen, die ein Projekt in den jeweils aktuellen Förderlandkreisen von LandKulturPerlen realisieren möchten. Im Jahr 2022 sind dies

  • Nord: Werra-Meißner-Kreis und Landkreis Hersfeld-Rotenburg
  • Mitte: Lahn-Dill-Kreis und Landkreis Limburg-Weilburg
  • Süd: Odenwaldkreis, Landkreis Darmstadt-Dieburg und Landkreis Bergstraße

Förderkriterien
Ihre Projektidee…

  • fördert die aktive Mitgestaltung des kulturellen Lebens vor Ort.
  • wirkt integrativ und stößt künstlerische Prozesse an.
  • wurde noch nicht begonnen.
  • bindet noch einen anderen Verein, eine*n Künstler*in oder die Gemeinde mit ein – wird also in einer Kooperation umgesetzt.

Willkommen sind auch Konzepte, die auf die Herausforderungen der Pandemie eingehen: Zum Beispiel Projektideen, die digitale Möglichkeiten erproben oder ein künstlerisches Miteinander ohne persönlichen Kontakt ermöglichen.

Wenn Sie zunächst nur eine grobe, gedankliche Projektskizze haben und Unterstützung in Form von Beratung oder Kontaktvermittlung (beispielsweise zu Kunst- oder Theaterpädagog*innen, einem Träger der Jugendhilfe, einem anderen Verein oder einer Kulturinstitution) benötigen, unterstützt Sie das LandKulturPerlen-Team gerne.

Fristen
Anträge können ab Februar 2022 gestellt werden. Die erste Einreichfrist ist der 31.3.2022 für Projekte, die frühestens im Mai 2022 beginnen sollen. Die zweite Einreichfrist ist der 15.6.2022 für Projekte, die frühestens im August 2022 beginnen sollen. Bis Ende 2022 müssen die Projekte abgeschlossen sein.

Weitere Informationen finden Sie hier

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Das Modellprojekt „Landluft 2.0 – Vernetzungsprojekt mit innovativen Impulsen für Amateurtheaterbühnen im ländlichen Raum“ wurde im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) des Bundesmi...

Das Modellprojekt „Landluft 2.0 – Vernetzungsprojekt mit innovativen Impulsen für Amateurtheaterbühnen im ländlichen Raum“ wurde im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ausgewählt.

In Kooperation mit sechs seiner Landesverbände wird der Bund Deutscher Amateurtheater e. V. (BDAT) in einem Zeitraum von zwei Jahren insgesamt 20 Einzelprojekte fördern.

Ziel des Projekts ist es, die kulturelle Vielfalt des Amateurtheaters auf dem Land hervorzuheben, eine Verbesserung des regionalen wie überregionalen Austausches zu erreichen und weitere Impulse für innovative Theaterformate mit allen Menschen in ländlichen Regionen Deutschlands zu geben. Dabei sollen die Themen der in der ländlichen Region lebenden Menschen im Vordergrund stehen.

Mit jeweils 2000 Euro vom BDAT aus Mitteln des Bundesprogramms „Ländliche Entwicklung“ (BULE)  des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und unseren fünf kooperierenden Landesverbänden werden ab Februar 2020 zunächst 9 Projekte gefördert. In einem zweiten Durchlauf ab Oktober 2020 folgen dann weitere 11. Der Bewerbungsschluss für die erste Runde war der 14.12.2019.

Die zweite Bewerbungsphase läuft noch bis 31.08.2020.

Bewerbungsvoraussetzungen
Die Ausschreibung richtet sich an alle im ländlichen Raum (Dörfer oder Kleinstädte bis 35.000 Einwohner*innen) angesiedelten Mitgliedsbühnen der Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz.
Ein großes Interesse an Vernetzungsarbeit und Erfahrungsaustausch innerhalb der ländlichen Amateurtheaterszene wird vorausgesetzt. Hierzu steht Ihnen u.a. die projekteigene Homepage zur Verfügung. Die Teilnahme an der Austausch-Veranstaltung mit allen beteiligten Gruppen ist verpflichtend (Ort und Datum werden noch bekannt gegeben).

Was wird gefördert?
Es gibt drei verschiedene Fördermöglichkeiten:

// Inszenierung bzw. Erarbeitung eines Minidramas, das sich mit Aspekten der jeweiligen Region auseinandersetzt und dabei auch globale Themen und ihre lokale Verankerung mitbedenkt

oder

// Durchführung eines Minifestivals, das im Zeichen der Zeit steht und zwei bis drei Gruppen (Heimatvereine, Tanz- und Bewegungsgruppen, Kultur- und Geschichtsvereine etc.) aus der Region mit einem kulturellen Beitrag zum gemeinsamen Austausch vor Ort einlädt

oder

// Teilnahme an einem Coaching-Prozess für Minidramen/Minifestivals, der die beantragende Mitgliedsbühne dabei unterstützt, z. B. auch mit losen Stoff-Sammlungen theatrale Impulse für ihre Region zu entwickeln.

Um den Projektbeteiligten die Möglichkeit eines gemeinsamen regionalen und überregionalen Austausches zu bieten, wurde die projekteigene Internetplattform www.landluftzweipunktnull.de errichtet.

Darüber hinaus bietet der BDAT die Teilnahme an Austausch-Veranstaltungen an, bei denen die Projektakteur*innen über ihre Erfahrungen sprechen und von Expert*innen weitere Impulse oder Ideen erhalten können.

Die Bewerbungsunterlagen stehen unter www.landluftzweipunktnull.de/#aktuell zum Download bereit.

 

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Es werden innovative Projekte der Nahversorgung für das Land gesucht. Mit der Bekanntmachung "LandVersorgt – Neue Wege der Nahversorgung in ländlichen Räumen" im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche ...

Es werden innovative Projekte der Nahversorgung für das Land gesucht.

Mit der Bekanntmachung "LandVersorgt – Neue Wege der Nahversorgung in ländlichen Räumen" im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beispielhafte, innovative Projekte, die geeignet sind, die Nahversorgung in den ländlichen Räumen zu verbessern und damit einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge zu leisten.

Gefördert wird die Erarbeitung von Projektkonzepten für die Entwicklung nachhaltiger und vitaler Lösungen für die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. Gesucht werden Vorhaben, die modellhaften Charakter haben, neue Ideen aufgreifen und übertragbare Lösungen entwickeln, so dass sie für andere ländliche Regionen als Vorbild dienen können. Es ist vorgesehen, in einer zweiten Phase die Umsetzung einer Auswahl der erstellten Konzepte zu fördern.

Die Fördermaßnahme wird durch den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) begleitet und richtet sich an ländliche Kommunen (z.B. kleine Städte, Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden).

Bis zum 02. Juni 2020 nimmt die BLE im Auftrag des BMEL geeignete Projektskizzen entgegen. Die Aussichten auf eine Förderung hängen unter anderem vom Nutzen für die ländlichen Regionen und die dort lebenden Menschen, den Erfolgsaussichten des Vorhabens, dem Innovationsgrad und der Kreativität des Ansatzes sowie der Übertragbarkeit der Lösungen ab. Der Förderzeitraum für die Konzeptphase beträgt maximal 12 Monate. In den einzureichenden Vorhaben soll mindestens eines (mehrere sind möglich und erwünscht) der nachfolgenden Themenfelder bearbeitet werden:

  • Multifunktionale Nahversorgung
  • Nahversorgung und Logistik
  • Nahversorgung und digitale Zukunft
  • Nahversorgung und Mobilitätsangebote
  • Ausgestaltung und Strukturen

Weitere Information wie die Bekanntmachung, FAQs, Vorlage der Projektskizze und Finanzplanung findest Du hier.

Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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LEADER steht für "Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale" (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und ist ein Methodischer Ansatz im Rahmen des Eu...

LEADER steht für "Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale" (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und ist ein Methodischer Ansatz im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Förderung der ländlichen Räume.

Die Europäische Union unterstützt seit 1991 mit dem LEADER-Ansatz modellhafte Projekte im ländlichen Raum. In den sogenannten LEADER-Regionen können die Menschen Prozesse vor Ort mitgestalten. Lokale Aktionsgruppen (LAGs) bestimmen den LEADER-Prozess und sind damit Motor der regionalen Entwicklung.

In der aktuellen Förderperiode gibt es bundesweit 321 LAGs; in ganz Europa sind es rund 2600 Regionen. Die Vernetzung und Kooperation sind zentrale Ziele von LEADER. Sowohl die Vernetzung innerhalb der Region als auch der Blick über den Tellerrand, also in andere Regionen, soll gefördert werden (Quelle: dvs).

 

Wenn du eine Idee für ein Projekt zur Stärkung Deiner Region hast und diese umsetzen möchtest, setze Dich mit dem LEADER-Regionalmager Deiner Region in Verbindung. Eine Karte mit allen LEADER-Regionen in Deutschland findest du hier und eine Übersicht der LAGs geordnet nach Bundesländern hier.

Weitere Informationen zur LEADER-Methode bietet die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (dvs).

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Bewerbungsschluss: 31. Juli | Förderung: Coaching |  Bis zum 31. Juli könnt ihr euch bei uns als Projektteam für ein individuelles Coaching oder eine Beratung zur digitalen Transformation bewerben. D...

Bewerbungsschluss: 31. Juli | Förderung: Coaching | 

Bis zum 31. Juli könnt ihr euch bei uns als Projektteam für ein individuelles Coaching oder eine Beratung zur digitalen Transformation bewerben. Dabei bearbeitet und löst ihr gemeinsam mit je einem oder einer Expert:in am 9. und 10. September eine von euch gewählte, möglichst konkrete Herausforderung.

Sei es die lang überfällige Überarbeitung eurer Website, die Konzeption einer konkreten Digitalveranstaltung oder der Auftaktworkshop zu eurer Digital- oder Social Media-Strategie: Wir bieten gemeinnützigen Organisationen die Chance auf 1,5 individuelle Coaching- oder Beratungstage zu einer (digitalen) Herausforderung eurer Wahl.

Am 9./10. September werden rund 12 Teams dezentral an Level up! teilnehmen. In einem hybriden Setting werdet ihr als ausgewähltes Team gemeinsam mit eurem oder eurer zugeteilten Expert:in vor Ort, in eurer Stadt oder Dorf zusammenarbeiten – oder entscheiden, die rund 12 Stunden digital zusammen zu wirken. Wir von D3 bauen den digitalen Rahmen und bringen euch ausgewählte Teams punktuell zusammen und in den Austausch. Der Fokus liegt jedoch auf konzentrierter Arbeit in eurer Kleingruppe gemeinsam mit den durch uns vermittelten Expert:innen.

Wie läuft das ab?
Bewerbung: Als Projektteam könnt ihr euch bis zum 31. Juli über untenstehendes Formular bewerben. Hier fragen wir vor allem, welche Herausforderungen in der digitalen Transformation ihr bei Level up! angehen wollt und warum. Ein paar denkbare Herausforderungen haben wir bereits genannt, viele weitere Beispiele sind weiter unten aufgelistet. Die Bewerbung ist eher kurz gehalten – dient aber als Grundlage für unsere Auswahl. Je präziser ihr antwortet, um so greifbarer wird eure Bewerbung.

Auswahl: Nach Eingang prüfen wir eure Bewerbung und euer Vorhaben und beraten uns mit Expert:innen, welche Bewerbungen einen der rund 12 Intensivbegleitungen erhalten. Dabei achten wir auf gute Wirkhebel und Machbarkeit – sowie in zweiter Reihe auch darauf, ob wir den oder die passende Expert:in für die Werkstatt und eure Herausforderung gewinnen konnten. Möglicherweise melden wir uns in dieser Zeit, um einen Telefontermin zu vereinbaren und mehr zu erfahren.

Nach der Auswahl: Ihr wurdet ausgewählt? Dann erhaltet ihr spätestens in der ersten Augustwoche eine Zusage (und andernfalls eine Absage). Damit wir am 9./10. voll durchstarten können, kommen eure jeweiligen Expert:innen vor der Veranstaltung vermutlich noch einmal auf euch zu, um beispielsweise mehr Informationen zu erhalten oder um zu besprechen, ob gewisse Dinge vorbereitet werden sollten, um das meiste aus dem Umsetzungssprint herauszuholen. In der Zeit bis zur Veranstaltung ist es an euch, einen geeigneten Arbeitsraum in eurer Nähe für euer Team und den/die Expert:in und ggf. eine weitere Begleitperson zu reservieren

Umsetzung: Am 9. September geht es am frühen Nachmittag mit einem gemeinsamen digitalen Auftakt los, bei dem die ausgewählten Teams jeweils an ihrem Arbeitsort sitzen und sich virtuell zusammenschalten. Nach einem gemeinsamen Start aller Teams geht es dann schnell ab an das Arbeiten in den Projektteams! Wir kappen die Internetverbindung und ihr taucht mitten hinein in eure Herausforderung, begleitet von den Expert:innen, die euch dabei unterstützen, eure selbst gesetzte Herausforderung zu bewältigen. Am Abend machen wir einen kurzen virtuellen Check-In mit allen Teams und beenden Tag 1 gemeinsam. An Tag 2 ist nun deutlich mehr Zeit, die an Tag 1 gemeinsam in die Zange genommenen Aufgaben zu bewältigen. Gemeinsam wendet ihr euch in dem zweitägigen Sprint in rund 10-12 Stunden Arbeitszeit eurer jeweiligen Herausforderung zu und werdet dabei durch erfahrene Berater:innen oder Coaches an die Hand genommen.

Denkbare Themenfelder für Herausforderungen sind

  • digitale Kommunikation (z.B. das Entwickeln einer Social Media-Strategie, die Erstellung eines textlichen und graphischen Kommunikationspakets für euer Projekt, das inhaltliche Überarbeiten eurer Website (Nutzer:innenführung, Entschlackung, etc.), die Optimierung eures Websiten-SEOs, die Barrierebefreiung eurer digitalen Kanäle)
  • Kickoff Digitalstrategie (Bestandsaufnahme, erste Analyse, Erarbeitung eines Fahrplans)
  • digitales Zusammenarbeiten (die richtigen Tools für eure innerorganisationale Zusammenarbeit, das Umstellen eures Tool-Portfolios auf Programme mit Nachhaltigkeits- und Open Source-Schwerpunkt)
  • digitale Veranstaltungen (das Andenken oder Konzipieren eines digitalen oder hybriden Events für euer Projekt)
  • Online-Fundraising (erste strategische Überlegungen zum Brand Building und zu eurer digitalen Spendenkampagne, das Aufsetzen eurer Online-Fundraising-Kampagne im Netz)
  • Datennutzung (die ersten Schritte hin zur Automatisierung von Arbeitsprozessen, Ordnung in den Excel-Dschungel bringen, tiefergehende Datenanalysen, -aufbereitungen und -verarbeitungen)
  • Agiles Arbeiten (grundlegende Auseinandersetzung mit agilen Methoden, Vermittlung und erste Implementierung von SCRUM oder anderen agilen Arbeitsweisen)
  • u.v.m.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findet ihr hier

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Bewerbungsschluss: 20.02.2022 | Preis: Ingesamt: 100.000 € |  Die mit der Corona-Krise einhergehenden Beschränkungen wirken sich nachweislich auch stark auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlich...

Bewerbungsschluss: 20.02.2022 | Preis: Ingesamt: 100.000 € | 

Die mit der Corona-Krise einhergehenden Beschränkungen wirken sich nachweislich auch stark auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen aus. Die negativen Folgen im Hinblick auf psychische Gesundheit, motorische Entwicklung, soziale Interaktionen und Bildung sind bereits jetzt spürbar.

Nach dem großen Erfolg der ersten Auflage des LupoLeo Awards 2020 (über 350 teilnehmende Projekte) wird der bundesweite Engagement-Preis von United Kids Foundations in diesem Jahr gemeinnützige Akteure in Deutschland auszeichnen, die sich für Kinder und Jugendliche engagieren, um die Folgen von Corona zu mildern bzw. dagegen anzukämpfen.

100.000 EURO FÖRDERGELDER – BEWERBUNG BIS ZUM 20. FEBRUAR MÖGLICH
Mit dem 2.LupoLeo Award vergibt die Volksbank BraWo Fördermittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro aufgeteilt in drei Kategorien: „Projekt-Award“, Award für „Wahre Helden“ und Award für die „Persönlichkeit des Jahres“.

Vom 19. Januar bis 20. Februar 2022 können sich gemeinnützige Projekte und Initiativen bewerben.

„Mit dem zweiten LupoLeo Award möchten wir Projekten und Organisationen, die sich in diesen schweren Corona-Zeiten für die Zukunft unserer Kinder einsetzen, Mut machen, wir wollen sie fördern, ihnen eine Plattform bieten und uns für ihr Engagement bedanken.“
Jürgen Brinkmann, Initiator des Kindernetzwerks und Vorstandsvorsitzender Volksbank BraWo

PROJEKT-AWARD SUCHT DREI GEWINNER
In der Hauptkategorie „Projekt-Award“ werden drei Awards vergeben:

  • Die erste prämierte Organisation erhält 30.000 Euro,
  • die Zweitplatzierte 20.000 Euro
  • und die Organisation auf dem dritten Platz erhält 10.000 Euro.

Für die Auswahl der Gewinner stellt United Kids Foundations ein Jugendkomitee zusammen, das aus engagierten jungen Persönlichkeiten aus der Region besteht. Sie nominieren bis zu 20 Projekte aus dem Kreis der Bewerber. Eine prominent besetzte Jury kürt danach die ersten drei Preisträger.

Award für „Wahre Helden“
Im Rahmen der Bewerbung besteht die Möglichkeit, einen Vorschlag für den zusätzlichen Award "Wahre Helden" einzureichen. Damit werden ehrenamtliche Projektmitarbeitende ausgezeichnet, die sich in besonderer und vorbildlicher Weise engagieren und als „das Gesicht“ eines Projekts wahrgenommen werden. Dieser Award ist mit Fördermitteln in Höhe von 20.000 Euro für das Projekt verbunden und wird durch ein Publikums-Voting in Kooperation mit dem Magazin FOCUS online vergeben. United Kids Foundations möchte damit das besondere ehrenamtliche Engagement wertschätzen und ihm zugleich mehr Sichtbarkeit verschaffen.

Award für die „Persönlichkeit des Jahres“
Der Award „Persönlichkeit des Jahres“ wird an eine Person des öffentlichen Lebens vergeben, die sich für Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie engagiert und durch ihre Arbeit oder ihr Auftreten die Kinder in ihrer Entwicklung fördert. Diese Auszeichnung ist mit Fördermitteln in Höhe von 20.000 Euro für ein Projekt der eigenen Wahl verbunden und wird vom Jugendkomitee vergeben.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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